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DE20208189U1 - Waschmittel-Einspülschale für eine Waschmaschine - Google Patents

Waschmittel-Einspülschale für eine Waschmaschine

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DE20208189U1
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Whirlpool Corp
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Whirlpool Corp
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/02Devices for adding soap or other washing agents
    • D06F39/022Devices for adding soap or other washing agents in a liquid state

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  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)

Description

Waschmittel-Einspülschale für eine Waschmaschine
Die Erfindung betrifft eine Waschmittel-Einspülschale für Waschmaschinen zum Bevorraten jeweils einer Waschmitteldosis in mindestens einer Kammer, die von dem zulaufenden Wasser ausgespült wird und deren ablaufseitige Wand als Begrenzungswand ausgebildet ist, die in im Wesentlichen vertikal orientierten Führungen an den Seitenwänden der Kammer gehalten ist und sich bis zum Boden der Kammer erstreckt und mit ihrer unteren Kontur der Bodenform der Kammer angepasst ist.
Eine derartige Waschmittel-Einspülschale ist aus der DE 85 28 094 U1 bekannt. Zur Anpassung an pulverförmige oder flüssige Waschmittel kann die Begrenzungswand der Kammer mit einer unsymmetrischen Unterkanten-Kontur gleich der Bodenform der Kammer um 180° verdreht in die Führungen eingesetzt wer-
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den. Damit allerdings in der Betriebsstellung für flüssiges Waschmittel kein Restwasser in der Kammer verbleibt, ist ein mit der Begrenzungswand verbundener Saugheber erforderlich. Verstopfungen des Saughebers sind nicht ausgeschlossen und beeinträchtigen den ordnungsgemäßen Betrieb der Waschmitteleinspülung.
Wie die DE 36 08 619 C2 zeigt, sind auch schon Anstrengungen unternommen worden, um bei freier Wahl des Waschmittels eine einfache Handhabung der Begrenzungswand und gleichzeitig einen störungsfreien Betrieb der unterschiedlichen Waschmittelausspülung zu erreichen. Dies wird bei dieser bekannten Waschmittel-Einspülschale dadurch erreicht, dass zwischen der Kontur der aus einer nach oben begrenzten Stellung abgesenkten Schüttbegrenzungswand und der Bodenform der Kammer eine so kleine Leckage vorgesehen ist, dass zwar eine der Kammer-Volumen entsprechende Menge des zulaufenden Wassers innerhalb höchstens 30 Minuten aus der Kammer abfließt, dass aber Flüssigkeiten mit einer mindestens 60 mal höheren Viskosität als Wasser, entsprechend der von handelsüblichen Weichspülmitteln und Flüssigwaschmitteln, frühestens nach 10 Minuten tropfenweise durch die Leckage hindurchtreten. Die Begrenzungswand ist in den Führungen der Kammer in zwei Stellungen - eine obere und eine untere - einstellbar, wobei in der oberen Stellung pulverförmiges und in der unteren Stellung flüssiges Waschmittel in die Kammer eingebracht wird.
Bei dieser bekannten Waschmittel-Einspülschale wird das bevorratete Waschmittel über die Trennwand durch zufließendes Zulauf-Wasser eingespült. Nach dem Einspülvorgang wird über die Leckage die Restflüssigkeit aus der Waschmittel-Einspülschale tropfenweise abgeführt. Die Leckage verhindert jedoch ein
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vorzeitiges Abfließen des dosierten flüssigen Waschmittels aus der Waschmittel-Einspülschale.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Waschmittel-Einspülschale der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei der die Begrenzungswand nur bei flüssigem Waschmittel in die Kammer eingesetzt wird und nach dem Einspülvorgang sofort zur tropfenweisen Abführung der Restflüssigkeit führt.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass die Begrenzungswand einen von der unteren Kontur ausgehenden vertikalen Schlitz mit einer Breite, einer Höhe und einer in Durchlassrichtung ausgerichteten Tiefe
aufweist und dass mit den Schlitzabmessungen die Auslassmenge pro Zeiteinheit für die in der Kammer nach dem Einspülvorgang verbleibende Restflüssigkeit festgelegt und ein vorzeitiges Auslaufen der vordosierten, flüssigen Waschmittelmenge verhindert ist.
Die Begrenzungswand wird bei der Verwendung von flüssigem Waschmittel in die Kammer so eingesetzt, dass die untere Kontur mit der Bodenform abschließt. Die Dimensionierung des Schlitzes in seiner Breite, Höhe und Tiefe ist auf eine geringstmögliche definierte Durchlaufmenge pro Zeiteinheit der Restflüssigkeit auslegbar, wobei die Tiefe eine Art Bremswirkung auf das Waschmittel ausübt. Die Abgabe kann daher nach dem Einspülvorgang von Beginn an gleichförmig und auch tröpfchenweise erfolgen.
Ein möglichst geringes Ausfließen des Waschmittels kann dadurch erreicht werden, dass sich der Schlitz in der Begrenzungswand in Durchlassrichtung verengt, da dadurch die Bremswirkung wesentlich erhöht werden kann. Dabei
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kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass die Breite des Schlitzes über die gesamte Höhe gleichbleibt.
Die beiden Betriebsarten mit flüssigem oder pulverförmigem Waschmittel unterscheiden sich dadurch, dass die Begrenzungswand nur beim Einbringen von flüssigem Waschmittel als ablaufseitige Wand in die Führungen der Seitenwände der Kammer eingesetzt ist, während sie beim Einbringen von pulverförmigem Waschmittel in die Kammer eine außerhalb der Kammer vorgesehene Ablage abgelegt ist.
Ist nach einer Weiterbildung vorgesehen, dass die Führungen auf den Seitenwänden der Kammer unterschiedliche, vertikale Höhe aufweisen, wobei die dem Auslauf zugekehrten Führungen höher ausgebildet sind, dann lässt sich die Begrenzungswand leicht in die Führungen einbringen.
Eine eindeutige Einsetzposition für die Begrenzungswand ist dadurch gesichert, dass die Begrenzungswand plattenförmig ausgebildet ist und auf beiden vertikalen Seiten in Führungen geführt sind, dass die Begrenzungswand den Führungen zugekehrt unterschiedliche Dicke aufweist und dass die Führungen im Abstand auf die zugekehrte Dicke der Begrenzungswandteile abgestimmt sind. Für die Handhabung der Begrenzungswand sieht eine Weiterbildung vor, dass die obere Seite der Begrenzungswand mit einer Griffplatte versehen ist.
Aus Gründen der Materialersparnis für die Begrenzungswand kann für größere Tiefen des Schlitzes eine Ausgestaltung bevorzugt werden, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Tiefe des Schlitzes größer ist als die Dicke der
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Begrenzungswand und dass im Bereich des Schlitzes auf beiden Seiten der Begrenzungswand portalartige Anformungen angebracht sind.
Eine definierte Anlage der unteren Kontur der Begrenzungswand an der Bodenform der Kammer wird dadurch erhalten, dass die untere Kontur der Begrenzungswand in eine Anlagekante ausläuft.
Für den Betrieb mit pulverförmigem Waschmittel ist vorgesehen, dass in Ausspülrichtung hinter der Begrenzungswand der Auslauf der Kammer mittels einer Klappe freigebbar oder sperrbar ist. Bei entfernter Begrenzungswand wird der Auslauf des Waschmittels durch die Klappe gesteuert.
Die Erfindung wird anhand, eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf eine Waschmittel-Einspülschale mit in eine Kammer für flüssiges Waschmittel eingesetzten Begrenzungswand,
Fig. 2 ein Schnitt durch die Waschmittel-Einspülschale nach Fig. 1 entlang der Linie M-Il,
Fig. 3 die Ansicht auf die quer zur Durchlaufrichtung gesicherte Seite einer mit Schlitz versehenen Begrenzungswand,
Fig. 4 einen Querschnitt durch die Begrenzungswand nach Fig. 3 entlang der Linie IV-IV und
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Fig. 5 eine Ansicht auf eine vertikale Seite der Begrenzungswand nach Fig. 3.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Waschmittel-Einspülschale 10 mit einer mittleren Kammer 16, die mit dem Boden 11 in Durchlaufrichtung abfällt und quer dazu eine durch die ansteigenden Seitenwände bestimmte Bodenform aufweist. An den Seitenwänden der Kammer 16 sind Paare von Stegen angeformt, die Führungen 13 und 14 für eine Begrenzungswand 20 bilden. Dabei können die Führungen 13 und 14 in der vertikalen Höhe unterschiedlich ausgelegt sein, um das Einführen der Begrenzungswand 20 zu erleichtern.
Die Begrenzungswand 20 ist in die Führungen 13 und 14 der Seitenwände nur eingesetzt, wenn in die Kammer 16 flüssiges Waschmittel eingebracht wird. Bei der Verwendung von pulvermförmigem Waschmittel ist die Begrenzungswand 20 in einer außerhalb der Kammer 16 angeordneten Ablage 15 abgelegt. Dann steuert die am Ausgang der Waschmittel-Einspülschale 10 angelenkte, schwenkbar gelagerte Klappe 12 mit der Öffnungsstellung 12' den Austritt des Waschmittels. Der Weg zum Einspülen ist frei, wenn Wasser mit Waschmittel aus der Waschmittel-Einspülschale 10 über die Begrenzungswand 20 hinweg eingespült wird. Pulverförmiges Waschmittel wird dagegen zurückgehalten.
Wie der Fig. 1 zu entnehmen ist, kann die Begrenzungswand 20 unterschiedlich starke Teilbereiche 28 und 29 aufweisen. Sind die zugekehrten Führungen 13 und 14 auf diese Stärken abgestimmt, dann ist sichergestellt, dass die Begrenzungswand 20 nur in einer bestimmten Stellung in die Führungen 13 und 14 eingesetzt werden kann.
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Wie die Fig. 3 bis 5 zeigen, ist die Begrenzungswand 20 im Wesentlichen plattenförmig und läuft an der Unterkante in eine untere Kontur 21 aus, die der Bodenform 11 der Kammer 16 im Bereich der Führungen 13 und 14 entspricht. Dabei kann die Kontur 21 als Anlagekante auslaufen.
Die beiden Bereiche 28 und 29 weisen unterschiedliche Dicke auf, wie insbesondere dem Schnitt nach Fig. 4 zu entnehmen ist. Die Handhabung der Begrenzungswand 20 wird durch eine an der Oberkante angeformte Griffplatte 25 erleichtert. Die Griffplatte 25 ist mittels Versteifungen 26 und 27 zur Begrenzungswand 20 hin abgestützt. Dem Einlauf zugekehrt kann der Bereich 29 mit einer Füllstandsmarkierung 30 versehen sein.
Entscheidend ist jedoch ein von der unteren Kontur 21 der Begrenzungswand 20 ausgehender Schlitz 22 mit einer Breite B, einer Höhe H und einer Tiefe T. Dabei kann die Tiefe T auch größer als die Stärke der Begrenzungswand 20 sein. Dies wird durch portalartige Anformungen 23 und 24 auf beiden Seiten der Begrenzungswand 20 erreicht. Die Breite B kann über die gesamte Höhe H konstant sein. Die Tiefe T kann sich zum Auslauf hin verengen, um eine höhere Bremswirkung für den Durchtritt der Waschmittel-Tröpfchen zu erreichen. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Begrenzungswand 20 in einer definierten Stellung in die Führungen 13 und 14 eingesetzt wird.

Claims (10)

1. Waschmittel-Einspülschale für Waschmaschinen zum Bevorraten jeweils einer Waschmitteldosis in mindestens einer Kammer, die von dem zulaufenden Wasser ausgespült wird und deren ablaufseitige Wand als Begrenzungswand ausgebildet ist, die in im Wesentlichen vertikal orientierten Führungen an den Seitenwänden der Kammer gehalten ist und sich bis zum Boden der Kammer erstreckt und mit ihrer unteren Kontur der Bodenform der Kammer angepasst ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (20) einen von der unteren Kontur (21) ausgehenden vertikalen Schlitz (22) mit einer Breite (B), einer Höhe (H) und einer in Durchlassrichtung ausgerichteten Tiefe (T) aufweist und dass mit den Schlitzabmessungen (B, H, T) die Auslassmenge pro Zeiteinheit für die in der Kammer (16) nach dem Einspülvorgang verbleibende Restflüssigkeit festgelegt ist.
2. Waschmittel-Einspülschale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Schlitz (22) in der Begrenzungswand (20) in Durchlassrichtung verengt.
3. Waschmittel-Einspülschale nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B) des Schlitzes (22) über die gesamte Höhe (H) gleich bleibt.
4. Waschmittel-Einspülschale nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (20) nur beim Einbringen von flüssigem Waschmittel als ablaufseitige Wand in die Führungen (13, 14) der Seitenwände der Kammer (16) eingesetzt ist, während sie beim Einbringen von pulverförmigem Waschmittel in die Kammer (16) eine außerhalb der Kammer (16) vorgesehene Ablage (15) abgelegt ist.
5. Waschmittel-Einspülschale nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen (13, 14) auf den Seitenwänden der Kammer (16) unterschiedliche, vertikale Höhe aufweisen, wobei die dem Auslauf zugekehrten Führungen (14) höher ausgebildet sind.
6. Waschmittel-Einspülschale nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (20) plattenförmig ausgebildet ist und auf beiden vertikalen Seiten in Führungen (13, 14) geführt sind, dass die Begrenzungswand (20) den Führungen (13, 14) zugekehrt unterschiedliche Dicke aufweist und dass die Führungen (13, 14) im Abstand auf die zugekehrte Dicke der Begrenzungswandteile (28, 29) abgestimmt sind.
7. Waschmittel-Einspülschale nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Seite der Begrenzungswand (20) mit einer Griffplatte (25) versehen ist.
8. Waschmittel-Einspülschale nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe (T) des Schlitzes (22) größer ist als die Dicke der Begrenzungswand (20) und dass im Bereich des Schlitzes (22) auf beiden Seiten der Begrenzungswand (20) portalartige Anformungen (23, 24) angebracht sind.
9. Waschmittel-Einspülschale nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Kontur der Begrenzungswand (20) in eine Anlagekante ausläuft.
10. Waschmittel-Einspülschale nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in Ausspülrichtung hinter der Begrenzungswand (20) der Auslauf der Kammer (16) mittels einer Klappe (12) freigebbar oder sperrbar ist.
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