DE20208846U1 - Befestigungsvorrichtung für an Schilderpfosten oder Lichtmasten anbringbaren Schildern, wie Trassierungsschildern - Google Patents
Befestigungsvorrichtung für an Schilderpfosten oder Lichtmasten anbringbaren Schildern, wie TrassierungsschildernInfo
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Description
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Bezeichnung: Befestigungsvorrichtung für an Schilderpfosten oder Lichtmasten anbringbaren Schildern, wie Trassierungsschildern
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für ein Schild an einer bevorzugt gekrümmten, eine Längsachse aufweisenden, Tragstruktur, wie Schilderpfosten, Lichtmast oder Rohr, mit einer im wesentlichen rechteckigen Zwischenplatte mit zwei randseitigen, von einander gegenüberliegenden Seiten der Zwischenplatte zur Rückseite der Zwischenplatte hin im wesentlichen rechtwinklig abgewinkelten Schenkeln, die zur Anlage an die Tragstruktur gelangen, wobei die Zwischenplatte wenigstens zwei im wesentlichen entlang einer Mittellängsachse angeordnete Bohrungen zur Aufnahme von Verbindungsmitteln, wie Schrauben, Senkkopfschrauben oder dergleichen, aufweist, mit denen das Schild, der Frontseite der Zwischenplatte anliegend, lösbar festlegbar ist.
Derartige Befestigungsvorrichtungen werden bspw. zur Fixierung von Hinweisschildern an Schilderpfosten eingesetzt, welche zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen, wie Wasser- oder Gasleitungen oder von Teilen derartiger Versorgungsleitungen dienen.
Eine Befestigungsvorrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen zur Befestigung von Hinweisschildern an Tragstrukturen, insbesondere Schilderpfosten, weist bspw. einen U-förmigen Bügel sowie ein Joch auf, dessen Frontseite als Anlagefläche für das Hinweisschild dient. Das Joch ist als im wesentlichen rechteckige Zwischenplatte ausgebildet, wobei zwei xandseitig einander gegenüberliegende Seiten, vorliegend die Breitseiten, im wesentlichen rechtwinklig zur Rückseite abgewinkelte Schenkel aufweisen, die zur Anlage an den Schilderpfosten gelangen.
Eine andere bekannte Möglichkeit zur Befestigung des Jochs an dem Schilderpfosten besteht darin, ein Lochband um den Schilderpfosten zu legen und dieses mit einer Lochbandschelle festzulegen, wobei Verbindungsmittel der Lochbandschelle durch Bohrungen des Jochs greifen. Die Fixierung des Hinweisschildes an dem Schilderpfosten geschieht dann mittels Gewindesenkmitteln, welche durch Bohrungen des Hinweisschildes auf Gewinde der Bügelenden bzw. Verbindungsmittel der Lochbandschelle geschraubt werden.
Als nachteilig an diesen bekannten Befestigungsvorrichtungen erweist es sich, dass der Bügel und ebenso das Joch auf den jeweiligen, individuellen Durchmesser der Tragstruktur bzw. des Schilderpfostens abgestimmt sein müssen.
Es ist des weiteren bereits bekannt, Trassierungsschilder an Lichtmasten mittels eines Spannbandes zu befestigen, wobei das Spannband um den Lichtmasten gespannt wird und ein mit dem Spannband bzw. Lochband verbindbares Halteteil das Hinweisschild trägt. Diese weitere Befestigungsvorrichtung hat den Nachteil, dass der Monteur stets unterschiedliche Spanneinrichtungen mit sich führen muß, um den unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Montage gerecht werden zu können.
Aus der DE 35 03 248 Al ist des weiteren eine Anordnung zur Befestigung von Schildern mittels Schilderträgern an einer Tragstruktur, z. B. einer Rohrleitung bekannt, wobei der Schilderträger einen Bodensteg zur Anlage an der Wandfläche und mindestens eine von dem Bodensteg sich erhebende Seitenwand aufweist. An die Seitenwände schließen sich parallel zum Bodensteg verlaufende Frontflansche an, welche eine auf den Betrachter gerichtete Montageebene zur Befestigung des Kennzeichnungsschildes definieren. Am Bodensteg bzw. im Bereich von Ausnehmungen der Seitenwände
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greifen Spannelemente, &zgr;. B. Spannbänder, Rohrschellen oder dergleichen, an, so dass der Schilderträger wahlweise in vertikal oder horizontaler Ausrichtung der Frontflansche an der Wandfläche befestigbar ist.
Die DE 199 01 025 Al beschreibt eine variabel einsetzbare Schilderklemmvorrichtung, wobei das Schild mittels elastischer Arretierbolzen einer Schilderaufnahme an dieser festgelegt wird und die Schilderaufnahme selbst Langlöcher besitzt. Hierdurch lässt sich die Schilderaufnahme mittels eines Spannbandes, einer Spannfeder bzw. Kunststoff- oder Textilbandes an der Tragstruktur, z. B. einem Lichtmast, einer Straßenlaterne oder einem Baum, befestigen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen dahingehend weiterzubilden, dass ein Trassierungs- oder Hinweis- o. dgl. Schild einfach an einer gekrümmten Tragstruktur, bspw. einem Schilderpfosten, befestigt werden kann, ohne dass eine individuelle Anpassung der Befestigungsmittel an den Durchmesser des Schilderpfostens erforderlich ist. Gemäß einem Nebenaspekt der Erfindung soll die Befestigungsvorrichtung nicht nur zur Befestigung von Schildern an Schilderpfosten, sondern auch an Lichtmasten dienen, wobei die Montage des Hinweisschildes in beiden Fällen äußerst schnell und problemlos durchführbar sein soll.
Die Hauptaufgabe der Erfindung wird bei der Befestigungsvorrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen i. w. dadurch gelöst, dass die Mittel-Längs-Achse der Zwischenplatte im wesentlichen einen rechten Winkel mit den die abgewinkelten Schenkel aufweisenden Seiten der Zwischenplatte einschließt.
Während beim Stand der Technik die als Joch ausgebildete Zwischenplatte auch bei Schilderpfosten quer zur Längsachse des Schilderpfostens mittels eines U-förmigen Bügels, eines Lochbandes oder eines Spannbandes festgelegt ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Zwischenplatte mit ihrer Mittel-Längs-Achse im wesentlichen fluchtend mit der Längsachse der Tragstruktur an dieser festlegbar ist. Im Falle eines Schilderpfostens ist die Zwischenplatte mit ihrer Mittel-Längs-Achse in etwa parallel zu der Längsachse des Schilderpfostens ausgerichtet, wobei sich dann die abgewinkelten Schenkel vertikal übereinanderliegend an der Außenwandung des Schilderpfostens abstützen. Somit besteht die Möglichkeit, dass die Zwischenplatte sowie das Schild völlig ohne Einsatz eines U-förmigen Bügels, eines Lochbandes oder sonstigem Spannbandes an dem Schilderpfosten festgelegt werden kann, indem die Verbindungsmittel, insbesondere Schrauben, durch fluchtende Bohrungen des Schildes sowie der Zwischenplatte in die Wandung des Schilderpfostens oder eines sonstigen Rohres eingetrieben werden. Besondere Befestigungsmittel, die dem individuellen Durchmesser des Schilderpfostens oder Rohres anzupassen wären, sind nicht mehr erforderlich.
Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die im wesentlichen rechteckige Zwischenplatte eine Breitseite sowie eine Schmalseite auf, deren Längenverhältnis ca. zwischen 2:1 und ca. 4:1, bevorzugt ca. 3:1 liegt, wobei die Schenkel von den Schmalseiten abgewinkelt sind.
Insbesondere kann die Zwischenplatte Abmessungen von ca. 12 cm &khgr; ca. 4 cm aufweisen, was sich in der Praxis hinsichtlich der Stabilität als zweckmäßig erwiesen hat. Die Dicke der Platte kann ca. 4 mm betragen. Die Platte besteht bevorzugt aus Aluminium, Edelstahl oder einem sonstigen witterungsfesten Material.
Des weiteren hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Schmalseite und Schenkellänge ein Längenverhältnis von ca. 5:1 bis ca. 1:1, bevorzugt ca. 3:1 aufweisen, wobei sich die Schenkel bevorzugt entlang der gesamten Schmalseite der Zwischenplatte erstrecken. Insoweit besteht die Möglichkeit, die Zwischenplatte mit den Schenkeln einstückig auszubilden, wobei letztere durch Umbiegen der Randbereiche der Schmalseiten gebildet werden.
Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Schenkel einen im wesentlichen V-förmigen Ausschnitt besitzen, der bevorzugt symmetrisch bzgl. der Mittel-Längs-Achse angeordnet ist. Mittels dieser im wesentlichen V-förmigen Ausschnitte wird für eine selbsttätige Anpassung der Zwischenplatte an Pfosten oder Rohre mit unterschiedlichem Außendurchmesser gesorgt.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Zwischenplatte von der Rückseite der Zwischenplatte i. w. rechtwinklig abstehende Hülsen oder Buchsen zur Aufnahme der Verbindungsmittel auf. Diese Hülsen oder Buchsen können bspw. in Bohrungen der Wandung der Zwischenplatte befestigt sein und sorgen für eine Führung der Befestigungsmittel, bspw. der Schrauben, sobald diese durch die Bohrungen der Zwischenplatte bzw. des Schildes hindurchgesteckt sind.
Bevorzugt ist die Länge der Hülse bzw. Buchse derart ausgelegt, dass sie etwa der halben Schenkellänge entspricht, oder auch so bemessen, dass das freie Ende der Hülse oder Buchse im montierten Zustand der Zwischenplatte zur Anlage an die Tragstruktur gelangt. Insoweit besteht die Möglichkeit, dass die Hülse oder Buchse auch als Abstandshalter dient, der ein Durchbiegen der Zwischenplatte beim Anziehen der Verbindungsmittel unterbindet bzw. reduziert.
Nach einer besonders vorteilhaften, eigenständigen Ausgestaltung der Erfindung, die auch unabhängig von den vorerwähnten Maßnahmen zur Anwendung gelangen kann, besitzt die Zwischenplatte bevorzugt in einem mittigen Bereich der Breitseiten randseitige, schlaufenbildende Bügel, wobei durch die Schlaufen ein Spannband hindurchführbar ist. Diese Ausgestaltung erlaubt es, die erfindungsgemäße Zwischenplatte nicht nur an einem hohlwandigen Schilderpfosten oder einem Rohr, sondern auch an anderen gekrümmten Tragstrukturen zu befestigten, die massiv oder sehr dickwandig ausgebildet sind, z. B. Lichtmasten o. dgl., und bei denen ein Eintreiben der Befestigungsmittel in die Wandung der Tragstruktur nicht ohne weiteres möglich ist. Insoweit kann in solchen Anwendungsfällen die Zwischenplatte mittels eines Spannbandes, eines Lochbandes oder dgl. Halteteil, welches um die Tragstruktur herumgelegt und durch die Schlaufen der Zwischenplatte geführt wird, an der Tragstruktur festgelegt werden. Die Verbindungsmittel, bspw. die Schrauben, dienen dann nicht mehr der Befestigung der Zwischenplatte an der Tragstruktur, sondern lediglich der Befestigung des Schildes an der Zwischenplatte, wozu bspw. mit den Schrauben zusammenwirkende Muttern vorgesehen sein können.
Insoweit bietet es sich von Vorteil bei Lichtmasten und dgl. an, dass die Zwischenplatte mit einem Spannband an der Tragstruktur lösbar festlegbar ist.
Im Hinblick auf Schilderpfosten und sonstige, im wesentlichen dünnwandige Tragstrukturen besteht von besonderen Vorteil die Möglichkeit, dass die Zwischenplatte mit den Verbindungsmitteln, z. B. Schrauben, welche in eine Wandung der Tragstruktur eintreibbar sind, an der Tragstruktur festlegbar ist.
Schließlich ist es von Vorteil vorgesehen, dass das Schild mit den Verbindungsmitteln, z. B. Schrauben, Senkkopfschrauben o.
dgl., an der Zwischenplatte, bevorzugt lösbar, festlegbar ist, wobei die Verbindungsmittel durch mit den Bohrungen der Zwischenplatte fluchtende Bohrungen des Schildes gesteckt sind.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Figur 1 in perspektivischer Ansicht eine mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung, teilweise montiert oder vormontiert an einer Tragstruktur, z. B. einem Schilderpfosten,
Figur 2 einen Längsschnitt der montierten Befestigungsvorrichtung entlang der Schnittlinie A-A der Figur 4,
Figur 3 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung der Figur 1, wobei das Schild teilweise weggebrochen dargestellt ist und
Figur 4 eine Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung der Figur 2 in Richtung der Längsachse der Tragstruktur.
Die in den Figuren dargestellte Befestigungsvorrichtung 10 dient zur Befestigung eines Schildes 12 an einer bevorzugt
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gekrümmten Tragstruktur 14, welche eine Längsachse 16 aufweist. Die Tragstruktur 14 ist im Ausführungsbeispiel als Schilderpfosten ausgebildet, es kann sich jedoch auch um einen Lichtmast, ein Rohr oder dgl. handeln.
Die Befestigungsvorrichtung 10 umfaßt eine im wesentlichen rechteckige Zwischenplatte 18 mit zwei randseitigen, von einander gegenüberliegenden Seiten 40, 42 der Zwischenplatte 18 zur Rückseite 20 der Zwischenplatte 18 hin im wesentlichen rechtwinklig abgewinkelten Schenkeln 22, 24, welche im montierten Zustand der Befestigungsvorrichtung 10 zur Anlage an die Tragstruktur 14 gelangen. Weiterhin sind an der Zwischenplatte 18 wenigstens zwei im wesentlichen entlang einer Mittel-Längsachse 26 angeordnete Bohrungen 28, 30 zur Aufnahme von Verbindungsmitteln 32, z. B. Schrauben, Senkkopfschrauben o. dgl., vorgesehen, mit denen das Schild 12, der Frontseite 38 der Zwischenplatte 18 anliegend, lösbar festlegbar ist. Dabei schließt die Mittel-Längs-Achse 26 einen i. w. rechten Winkel mit dem die abgewinkelten Schenkel 22, aufweisenden Seiten 40, 42 der Zwischenplatte 18 ein.
Aufgrund dieser Maßnahmen wird die Zwischenplatte 18 der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 10 nicht mehr wie beim Stand der Technik mit ihrer Mittel-Längs-Achse 2 6 quer zur Längsachse 16 der Tragstruktur 14 an dieser befestigt, vielmehr sind im montierten Zustand die Mittel-Längs-Achse 26 sowie die Längsachse 16 im wesentlichen parallel bzw. miteinander fluchtend zueinander ausgerichtet. Dies bedingt auch, dass die Bohrungen 28, 30 fluchtend zu der Längsachse der Tragstruktur 14 ausgerichtet sind.
Die im wesentlichen rechtwinklige Zwischenplatte 18 weist eine Breitseite 44, 46 sowie eine Schmalseite 40, 42 auf, deren Längenverhältnis ca. zwischen 2:1 bis ca. 4:1, bevorzugt bei etwa ca. 3:1 liegt. Die Schenkel 22, 24 sind an den Schmalseiten 40, 42 der Zwischenplatte 18 angeordnet und von
dieser zur Rückseite 2 0 hin abgewinkelt. Weiterhin ist es vorgesehen, dass die Schmalseiten 40, 42 und die Schenkellänge der Schenkel 22, 24 ein Längenverhältnis von ca. 5:1 bis ca. 1:1, bevorzugt ca. 3:1 aufweisen, wobei sich die Schenkel 22, 24 bevorzugt entlang der gesamten Schmalseite 40, 42 erstrecken.
Wie bspw. aus den Figuren 1 und 4 ersichtlich ist, besitzen die Schenkel 22, 24 einen i. w. V-förmigen Ausschnitt 48, 50, der bevorzugt symmetrisch bzgl. der Mittel-Längs-Achse 26 angeordnet ist. Dies bedeutet, dass der Schnittpunkt der beiden V-Schenkel des Ausschnitts 48, 50 im wesentlichen auf der Mittel-Längs-Achse 26 angeordnet ist bzw. mit dieser fluchtet.
Insbesondere aus Figur 2 ist ersichtlich, dass die Zwischenplatte 18 von der Rückseite 20 im wesentlichen rechtwinklig abstehende Hülsen oder Buchsen 52, 54 trägt, welche zur Aufnahme und Führung der Verbindungsmittel 32, bspw. der Schrauben 34, 36 dienen. Die Länge der Hülse oder Buchse 52, 54 beträgt etwa die Hälfte der Schenkellänge eines Schenkels 22, 24. Alternativ kann die Länge der Hülse oder Buchse 52, 54 auch derart bemessen sein, dass das freie Ende der Hülse oder Buchse 52, 54 im montierten Zustand der Zwischenplatte 18 zur Anlage an die Tragstruktur 14 gelangt.
In Figuren 1 und 2 ist eine weitere alternative Ausgestaltung der Zwischenplatte 18 dargestellt, welche bevorzugt in einem mittigen Bereich der Breitseiten 44, 46 randseitige Schlaufen 56, 58 aufweist, welche durch Bügel 60, 62 gebildet sind. Diese Bügel 60, 62 bzw. Schlaufen 56, 58 werden bevorzugt durch Stanzungen im Randbereich der Breitseiten 44, 46 erzeugt. Durch diese Schlaufen 56, 58 ist ein Spannband 64 durchführbar, wie dies bspw. in den Figuren 1, 4 gestrichelt angedeutet ist.
Insoweit ist es insbesondere für Lichtmasten o. dgl. vorgesehen, dass die Zwischenplatte 18 mit einem Spannband 64 an der Tragstruktur 14 lösbar festlegbar ist. Für Schilderpfosten oder dgl. dünnwandige Tragstrukturen 14 besteht auch die Möglichkeit, die Zwischenplatte 18 ohne Einsatz eines Spannbandes 64 zu montieren, wobei dann die Zwischenplatte 18 mit den Verbindungsmitteln 32, z. B. den Schrauben 34, 36, an der Tragstruktur 14 lösbar festlegbar ist, wobei dann die Schrauben 34, 36 in eine Wandung 70 der Tragstruktur 14 eingetrieben werden.
Das Schild 12 wird in jedem Fall mit den Verbindungsmitteln 32, z. B. den Schrauben 34, 3 6 oder Senkkopfschrauben, an der Zwischenplatte 18 lösbar festgelegt, wobei die Verbindungsmittel durch mit der Bohrung 28, 30 der Zwischenplatte 18 fluchtende Bohrungen 66, 68 des Schildes 12 gesteckt werden.
Es sind also zwei alternative Ausgestaltungen der Befestigung des Schildes 12 an der Tragstruktur 14 möglich. Einerseits besteht die Möglichkeit, das Schild 12 mit der Zwischenplatte 18 an der Tragstruktur 14, insbesondere einem Schilderpfosten, dadurch festzulegen, dass durch Bohrungen 66, 68 sowie 28, 30 von Schild 12 und Zwischenplatte 18 die Schrauben 34, 36 gesteckt und in die Wandung 70 der Tragstruktur 14 eingetrieben werden. Eine alternative Möglichkeit der Befestigung des Schildes 12 an der Tragstruktur 14 besteht darin, dass die Zwischenplatte 18 mittels eines Spannbandes 64 an der Tragstruktur 14, insbesondere einem Lichtmasten mit stärkerer Wandung 70 festgelegt wird, wobei dann das Schild 12 mittels der Verbindungsmittel 32 an der Zwischenplatte 18 befestigt ist.
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Bezugszeichenliste
| 10 - | Befestigungsvorrichtung |
| 12 - | Schild |
| 14 - | Tragstruktur |
| 16 - | Längsachse |
| 18 - | Zwischenplatte |
| 20 - | Rückseite |
| 22 - | Schenkel |
| 24 - | Schenkel |
| 26 - | Mittel- Längs-Achse |
| 28 - | Bohrung |
| 30 - | Bohrung |
| 32 - | Verbindungsmittel |
| 34 - | Schraube |
| 36 - | Schraube |
| 38 - | Frontseite |
| 40 - | Seite, Schmalseite |
| 42 - | Seite, Schmalseite |
| 44 - | Breitseite |
| 46 - | Breitseite |
| 48 - | V-Ausschnitt |
| 50 - | V-Ausschnitt |
| 52 - | Buchse |
| 54 - | Buchse |
| 56 - | Schlaufe |
| 58 - | Schlaufe |
| 60 - | Bügel |
| 62 - | Bügel |
| 64 - | Spannband |
| 66 - | Bohrung |
| 68 - | Bohrung |
| 70 - | Wandung |
Claims (10)
1. Befestigungsvorrichtung (10) für ein Schild (12) an einer bevorzugt gekrümmten, eine Längsachse (16) aufweisenden Tragstruktur (14), wie Schilderpfosten, Lichtmast oder Rohr, mit einer im wesentlichen rechteckigen Zwischenplatte (18) mit zwei randseitigen, von einander gegenüberliegenden Seiten (40, 42) der Zwischenplatte (18) zur Rückseite (20) der Zwischenplatte (18) hin im wesentlichen rechtwinklig abgewinkelten Schenkeln (22, 24), die zur Anlage an die Tragstruktur (14) gelangen, wobei die Zwischenplatte (18) wenigstens zwei im wesentlichen entlang einer Mittellängsachse (26) angeordnete Bohrungen (28, 30) zur Aufnahme von Verbindungsmitteln (32), wie Schrauben (34, 36), aufweist, mit denen das Schild (12), der Frontseite (38) der Zwischenplatte (18) anliegend, lösbar festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel-Längs-Achse (26) der Zwischenplatte (18) im wesentlichen einen rechten Winkel mit den die abgewinkelten Schenkel (22, 24) aufweisenden Seiten (40, 42) der Zwischenplatte (18) einschließt.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die im wesentlichen rechteckige Zwischenplatte (18) eine Breitseite (44, 46) sowie eine Schmalseite (40, 42) aufweist, deren Längenverhältnis zwischen ca. 2 : 1 und ca. 4 : 1, bevorzugt ca. 3 : 1 liegt, wobei die Schenkel (22, 24) von den Schmalseiten (40, 42) abgewinkelt sind.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmalseite (40, 42) und Schenkellänge der Schenkel (22, 24) ein Längenverhältnis von ca. 5 : 1 bis ca. 1 : 1, bevorzugt ca. 3 : 1 aufweisen, wobei sich die Schenkel (22, 24) bevorzugt entlang der gesamten Schmalseite (40, 42 erstrecken.
4. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (22, 24) einen im wesentlichen V-förmigen Ausschnitt (48, 50) aufweisen, der bevorzugt symmetrisch bzgl. der Mittel- Längs-Achse (26) angeordnet ist.
5. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenplatte (18) von der Rückseite (20) der Zwischenplatte (18) i. w. rechtwinklig abstehende Hülsen oder Buchsen (52, 54) zur Aufnahme der Verbindungsmittel (32) aufweist.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Hülse oder Buchse (52, 54) etwa der halben Schenkellänge entspricht oder derart bemessen ist, dass das freie Ende im montierten Zustand der Zwischenplatte (18) ggf. zur Anlage an die Tragstruktur (14) gelangt.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenplatte (18) insbesondere in einem mittigen Bereich der Breitseiten (44, 46) bevorzugt randseitige Schlaufen (56, 58) bildende Bügel (60, 62) besitzt, wobei durch die Schlaufen (56, 58) ein Spannband (64) führbar ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenplatte (18) mit einem Spannband (64) an der Tragstruktur (14) lösbar festlegbar ist.
9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenplatte (18) mit den Verbindungsmitteln (32), z. B. Schrauben (34, 36), welche in eine Wandung (70) der Tragstruktur (14) eintreibbar sind, an der Tragstruktur (14) lösbar festlegbar ist.
10. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schild (12) mit den Verbindungsmitteln (32), z. B. Schrauben (34, 36), Senkkopfschrauben o. dgl., an der Zwischenplatte (18) lösbar festlegbar ist, wobei die Verbindungsmittel (32) durch mit den Bohrungen (28, 30) der Zwischenplatte (18) fluchtende Bohrungen (66, 68) des Schildes gesteckt sind.
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2002
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| DE102015119316A1 (de) | 2015-11-10 | 2017-05-11 | EROFORM GmbH | Befestigungsvorrichtung |
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