DE20208802U1 - Netzkarte für Notebook-Computer zur drahtlosen Verbindung mit einem LAN-System - Google Patents
Netzkarte für Notebook-Computer zur drahtlosen Verbindung mit einem LAN-SystemInfo
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Description
Netzkarte für Notebook-Computer zur drahtlosen Verbindung mit einem LAN-System
Die Erfindung betrifft eine Einsatzkarte für Rechner, und zwar eine Netzkarte für ein Notebook- bzw. ein Aktentaschen-Computer(Laptop-Computer) und dgl. zur drahtlosen Kommunikation oder Verbindung in einem LAN-System gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zur drahtlosen Verbindung bzw. Kommunikation eines tragbaren Rechners wie eines Notebook-Computers, eines Laptop-Computers und dgl. in einem LAN-S ystem(LAN = local area network, lokales Netz) findet eine mit einer Antenne zum Senden/Empfangen von Informationen/Daten versehene Netzkarte Verwendung, die in einem entsprechenden Steckplatz des Computers eingeführt wird und mit der eine Kommunikation mit den Stationen im LAN-System über eine drahtlose Übertragung ohne eine Kabelverbindung möglich ist. Eine typische Netzkarte IA ist beispielsweise in Figur 1 dargestellt, die im wesentlichen aus einem Grundkörper 1OA und einer Antenne 2OA besteht, die starr an einem Ende des Grundkörpers 1OA angeformt ist, der an seinem der Antenne 2OA gegenüberliegenden Ende den Anschluß zur elektrischen Verbindung mit der Hauptplatine(main board) des Computers trägt.
Nachteilig ist bei den herkömmlichen drahtlosen LAN-Netzkarten, daß zum Erhalt einer ausreichenden wirksamen Fläche zum drahtlosen Senden/Empfangen über die Luft die Antenne 2OA weit aus dem Computer herausragen, was das Einfügen des Computers in eine Computertasche erschwert. Um ein ungehindertes Einfügen des Computers in die Tasche muß die daraus überstehende Antenne vom Computer herabgenommen und getrennt abgelagert werden, was zur Folge hat, daß einerseits der
Anschluß der Netzkarte infolge häufiger Wiederholung solcher Herausziehung/Hineinsteckung schnell verschlissen werden kann, was zur schlechten Kontaktierung führt, und anderseits aufgrund der getrennten Ablagerung der Netzkarte vom Computer neigt ein Benutzer dazu, diese zu verlieren oder ihre Ablagerungsort zu vergessen.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine LAN-Netzkarte für tragbare Computers der obengenannten Gattung zu schaffen, mit der die vorbeschriebenen Nachteile vermieden werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer gattungsgemäßen LAN-Netzkarte dadurch gelöst, daß die Antenne nicht starr mit dem Grundkörper verbunden, sondern zum größten Teil gegenüber diesem Grundkörper verschiebbar aus dem Computer in eine Bedienungsstellung herausziehbar, wo die Netzkarte mit dem Computer in elektrischer Verbindung steht, bzw. in eine Ruhestellung hineinschiebbar, wo die Netzkarte gegen den Computer isoliert wird, ausgebildet ist. Dadurch wird erreicht, daß ein Benutzer nur braucht, bei der Bedienung der LAN-Netzkarte die Antenne vom Computer herauszuziehen und beim Stillstand diese in den Computer wieder hineinzuschieben. Infolgedessen wird eine wiederholte Herausziehung/Hineinsteckung der Karte, also ein damit verbundener Verscheiß des Anschlußes weitgehend vermieden.
Es ist vorteilhaft, wenn die Netzkarte wie ein zurückziehbarer Kugelschreiber als ein "bistabiles Druckumschaltungssystem" ausgebildet ist. Unter dem Begriff "bistabiles Druckumschaltungssystem" ist ein solches System zu verstehen, das zwei stabile Stellungen: nämlich eine Bedienungsstellung und eine Ruhrstellung, und eine unstabile Stellung, die dem unteren Totpunkt entspricht, aufweist. Durch einen Tiefdrücken am Druckknopf eines in Ruhestellung liegenden Kugelschreibers zu seinem Totpunkt und eine daran anschließende Freigabe wird der Kugelschreiber in
seine Bedienungsstellung umgeschaltet, wo die Minenspitze hervorgeschoben wird, und umgekehrt. Daraus ergibt sich ein "zweitaktiger Zyklus" der abwechselnden Umschaltung zwischen der Ruhe- und der Bedienungsstellung. Dies gilt ebenfalls für die erfindungsgemäße Netzkarte. Im Unterschied zu einem Kugelschreiber, dessen oberer Totpunkt der Ruhestellung entspricht, in der die gesamte Minenspitze vollständig in den Schaft hineingezogen wird, stellt im Falle der erfindungsgemäßen Netzkarte der obere Totpunkt die Bedienungsstellung dar, in der die Antenne vollständig aus dem Computer hervorgeschoben ist. In ihrem unteren Totpunkt dringt die gesamte Netzkarte mit der Antenne vollständig in den Computer hinein. Auch in ihrer Ruhestellung ragt die Antenne nur um eine geringfügige Strecke aus dem Computer heraus, die zwar so gering bemessen ist, daß trotz der geringen Herausragung ein Einfügen des Computers in eine Tasche überhaupt nicht beeinflußt wird, und die jedoch noch eine ausreichende minimale Herausragung für den Zugriff eines Benutzers darstellt, was ein weiteres Hineindücken der Netzkarte mit einem Finger zum tiefsten Totpunkt erlaubt.(Eine solche minimale Herausragung der Antenne aus dem Computer ist für die Zugänglichkeit der Antenne erforderlich. Sonst wird eine manuelle Betätigung ohne ein Werkzeug unmöglich, wenn die gesamte Antenne in ihrer Ruhestellung vollständig in den Computer hineindringt, wobei ein zusätzlicher Druckknopf zur Betätigung der unzugänglicher Antenne dann erforderlich ist, wie es bei einem Diskettelaufwerk zum Abnehmen einer Diskette der Fall ist. Dann wird die Netzkarte nach der Freigabe des Fingers durch die Federkraft in ihrer Bedienungsstellung umgeschaltet, wobei eine drahtlose Kommunikation im LAN-System möglich ist. Hierdurch ergibt sich eine einfach konstruktive Ausgestaltung, da sich die erfindungsgemäße Netzkarte ohne weiteres in einem vorhandenen Steckplatz eines Computers für eine bekannte Netzkarte verwenden läßt, ohne eine entsprechende Anpassung bzw. einen Umbau zu benötigen.
Mit den im Unteranspruch angegebenen Merkmalen ist eine vorteilhafte Weiterbildung und Verbesserung der im Hauptanspruch gekennzeichneten LAN-Netzkarte möglich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Figur 1 eine bekannte LAN-Netzkarte in perspektivischer Ansicht,
Figur 2 einen Notebook-Computer mit einer darin hineingesteckten bekannten Netzkarte gemäß Figur 1 in perspektivischer Ansicht, Figur 3 eine erfindungsgemäße Netzkarte in perspektivischer Ansicht,
Figur 4 eine erfindungsgemäße Netzkarte in perspektivischer Explosionsansicht,
Figuren 5a bis 5c jeweils eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Netzkarte in Ruhestellung, im unteren Totpunkt, und in Bedienungsstellung, und Figur 6 einen Notebook-Computer mit einer in Ruhestellung liegenden erfindungsgemäßen Netzkarte in perspektivischer Ansicht.
Wie in Figur 3 gezeigt wird, besteht eine erfindungsgemäße LAN-Netzkarte 1 aus einem hülseförmigen Grundkörper 10, der computerseitig einen Anschluß 11 zur elektrischen Verbindung mit der Hauptplatine des Computers aufweist, und einer darin aufgenommenen Antenne 20, die aus einem ortsfesten Teil 22 in Form einer Führung 22 und einem beweglichen Teil 21 besteht, der einen Schieber 23 und eine Antennenplatte 24 umfaßt. Wie aus Figur 4 ersichtlich ist, wird zur verschieblichen Halterung des beweglichen Teils 21 der Antenne 20 eine ortsfest im Computer befestigte U-förmige Führung 22 vorgesehen, in der ein Schieber 23 der Antenne 20 verschieblich geführt ist. Um die vorbeschriebene bistabile Drückumschaltung zu
erfüllen, ist am Schieber 23 ein L-förmiges zweihakeniges Rastungselement 231 und an der Führung 22 sowohl eine Klinke 226 als auch ein Federelement 224 vorgesehen.
Durch die Wirkung der Federkraft des Federelements 224 wird der federbelastete Schiebers 23 nach außen angedrückt. Das Federelement 224 ist an einem Führungsstift 225 gehalten, der durch das Federelement 224 hindurchgeht und in einer koaxialen Bohrung 234 des Schiebers 23 geführt ist, wodurch das Federelement 224 zwischen dem Schieber 23 und der Führung 22 eingespannt wird.
Um zu erreichen, daß die Netzkarte 1 bei der in Ruhestellung stehenden Antenne 20 ausgeschaltet und bei der in Bedienungsstellung stehenden Antenne eingeschaltet wird, ist am Schieber 23 ein metallischer Kontakt 237 und an der Führung 22 dementsprechend ein metallischer Kontakt 229 vorgesehen. Die beiden Kontakte 237 und 229 sind so angeordnet, daß sie in der Bedienungsstellung der Netzkarte 1 in Berührung miteinander gebracht werden.
Um der bewegliche Teil 21 der Antenne 20 im Grundkörper 10 unverlierbar zu halten und die Herausbewegung des Teils 21 zu begrenzen, ist beiderseitig an der Stirnseite des Grundkörpers jeweils ein Anschlag 155 vorgesehen.
Damit sich der Schieber 23 in der Führung 22 verschieben kann, wird diese innen an ihren beiden Seiten jeweils mit einer Führungsschiene 223 versehen, die in entsprechend Nut 232 des Schiebers 23 geführt ist.
Der Grundkörper 10 besteht im wesentlichen aus einem Anschluß 11, einer oberen Deckplatte 12, einer Leiterplatte 13 und einem Träger 14, die an seinen beiden Seiten jeweils einen etwa L-förmigen Seitenbalken 15 aufweist, an dessen einem Ende sich der Anschluß 11 befindet, der an seiner der Antenne 20 zugewandten Seite mit der Leiterplatte 13 verlötet wird, die zwischen den beiden Seitenbalken 15 des Trägers 14 positioniert wird, welche spiegelsymmetrisch ausgebildet werden und jeweils aus einer langen Seite 151 und einer kurzen, den Anschlag 155 bildenden
Seite 153 bestehen, die eine Kerbe 154 aufweist, in die jeweils ein am jeden vorderen Ende der Führung 22 angeformter Ansatz 222 eingesetzt wird, wodurch die Führung
22 im Träger 14, und damit im Computer ortsfest befestigt wird. Neben der Anstz-Kerbe-Verbindung wird zur Befestigung der Führung 22 im Träger 14 die Führung 22 außen an ihren beiden Seiten jeweils mit zwei Kerben 154 und der Träger 14 dementsprechend innen an seinen beiden Langseiten jeweils mit zwei mit diesen zusammenwirkenden Ansätzen 152 versehen.
Zur Befestigung der Antennenplatte 24 am Schieber 23 weist die erstere an ihrer hinteren Seite zwei Vorsprüngen 241 auf, die jeweils in eine Ausnehmung 236 des Schiebers 23 eingesetzt werden. Neben der Vorsprung-Ausnehmung-Verbindung wird zur Befestigung der Antennenplatte 24 am Schieber 23 die erstere innen mit in der Zeichnung nicht dargestellten Führungsschienen versehen, die in den Führungsnuten 235 geführt werden. Ein Innenraum 233 wird zwischen dem Schieber
23 und der Antennenplatte 24 eingeschlossen.
In ähnlicher Weise kann die Deckplatte 12 z.B. durch eine bekannten Einrastung am Trägerl4 zu einem Grundkörper 10 befestigt werden.
Die Klinke 226 ist in eine Ausnehmung 227 der Führung 22 um eine vertikale Achse schwenkbar gelagert und nach oben durch einen Streifen 228 geschlossen.
Nachfolgend wird die Wirkungsweise der bistabile Druckumschaltung anhand von Figuren 5a bis 5c näher erläutert.
Wie aus Figur 5a hervorgeht, weist das L-förmige Rastungselement 231 an seinen kürzeren und längeren Armen jeweils einen Haken 2311 bzw. 2312 auf. In dieser Ruhestellung hakt sich der Haken 2311 in eine Kerbe (nicht beziffert) der Klinke 226 ein, wobei die beiden Haken 2311 und 2312 miteinander entgegenwirken. Darunter wird eine Verschiebung nach außen( in Figur 5a nach rechts) verhindert, während eine weitere Verschiebung gegen die Federkraft des Federelements 224 nach
innen (nach links) zum unteren Totpunkt noch möglich ist. In Bedienung drückt man zuerst den beweglichen Teil 21 entgegen der Federkraft des Federelements 224 nach innen zu seinem unteren Totpunkt an, wie in Figur 5b veranschaulicht wird. Dabei drückt sich der Haken 2311 gegen den bogenförmigen Ansatz des rechten Endes der Klinke 226 an, wodurch eine Verschwenkung der Klinke 226 im Gegenuhrzeigersinn erfolgt. Infolgedessen wird die Kerbe der Klinke 226 vom Haken 2312 befreit, während der bogenförmige Ansatz des linken Endes der Klinke 226 auf die Innenseite des Hakens 2312 verschwenkt wird. Wenn man der bewegliche Teil 21 losläßt, so wird er unter der Wirkung der Federkraft nach außen zu seinem oberen Totpunkt (Figur 5c) vorgeschoben, wobei die Klinke 226 durch den nach rechts vorgeschobenen Haken 2312 im Gegenuhrzeigersinn um einen Winkel zu einer Stellung verschwenkt wird, in der sie im wesentlich mit der Bewegungsrichtung des beweglichen Teils 21 ausgerichtet ist. Jetzt wird die Antenne 20 eingeschaltet. Die durch die Federkraft bewirkte Herausbewegung des beweglichen Teils 21 wird durch die Anschläge 155 begrenzt, so daß ein unerwünschtes Herausfallen desselben aus dem Grundkörper 10 und damit aus dem Computer ausgeschlossen wird. Nach einer Beendung der drahtlosen Kommunikation im LAN-System wird der bewegliche Teil 21 wieder in seine ursprüngliche Ruhestellung eingeschoben, wobei sich der Haken 2311 gegen den bogenförmigen Ansatz der Klinke 226 andrückt und diese zu ihrer Stellung in Figur 5a zurückbringt, in der der bewegliche Teil 21 zum größten Teil innerhalb des Computers liegt und die Antenne 20 wieder ausgeschaltet wird.
Wie aus Figur 6 ersichtlich ist, ragt die Antenne 20 der Netzkarte lin ihrer Ruhestellung nur so geringfügig über den Computer heraus, daß eine Behinderung beim Einfügen des Computers in eine Taschen überhaupt nicht auftritt. Daraus ergibt sich der Vorteil, daß man die Netzkarte immer im Computer bleiben lassen kann, ohne sie nach der Beendung jeder Verwendung vom Computer herabnehmen zu müssen,
wodurch sowohl die Standzeit und die Annehmlichkeit der Netzkarte gegenüber dem Stand der Technik betrachtlich erhöht wird. Dennoch verleiht die geringfügige herausragende Strecke der Netzkarte in ihrer Ruhestellung eine hinreichende Zugänglichkeit für eine Benutzer. Da der Grundkörper 10 der Erfindung in ihrer äußeren Form ähnlich wie der Grundkörper der bekannten Netzkarte genormt
abgemessen und ausgestaltet ist, kann die erfindungsgemäße Netzkarte problemlos unmittelbar in einem vorhandenen eigentlichen Steckplatz für die bekannte Netzkarte in einem Computer eingebaut werden, ohne daß eine zusätzliche Anpassung bzw. ein Umbau des Steckplatzes erforderlich ist.
10
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Claims (2)
1. Netzkarte für einen tragbaren Computer zur drahtlosen Kommunikation in einem LAN-System, die im wesentlichen aus einem in einem Steckplatz des Computers einzusetzenden Grundkörper, der an seinem inneren Ende einen Anschluß zur elektrischen Verbindung mit dem Computer aufweist, und einer Antenne, die am äußeren Ende des Grundkörpers gehalten und die in der Bedienungsstellung der Netzkarte aus dem Computer herausragt, wobei der Grundkörper ferner eine Deckplatte (12), einen Träger (14), und eine dazwischenliegende Leiterplatte (13) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) an seinen beiden Seiten spiegelsymmetrisch jeweils einen L-förmigen Seitenbalken (15) aufweist, der aus einer langen Seite (151) mit Ansätzen (152) und einer einen Anschlag (153) bildenden kurzen Seite (153) mit einer Kerbe (154) besteht, daß die Antenne (20) aus einer ortsfest im Träger (14) befestigten Führung (22) und einen darin verschiebbar geführten beweglichen Teil (21) besteht, wobei die Führung (22) U-förmig ausgebildet und an ihren beiden Seiten jeweils mit Kerben (221) für die Ansätze (152) und an ihrem vorderen Ende jeweils mit einem Ansatz (222) für die Kerbe (154) ausgestattet ist, daß die Führung (22) innen an ihren beiden Seiten jeweils mit einer Führungsschiene (223) versehen ist und an ihrer hinteren Seite ein Federelement (224) für den beweglichen Teil (21) und eine um eine vertikale Achse schwenkbar in einer Ausnehmung (227) gelagerte, nach oben durch einen Streifen (228) gehaltene Klinke (226) aufweist, daß der bewegliche Teil (21) aus einem in der Führung (22) verschiebbar geführten Schieber (23) und einer darauf festgelegten Antennenplatte (24) besteht, wobei der Schieber (23) an seiner hinteren Seite ein Rastelement (231) aufweist, durch dessen Zusammenwirkung mit der Klinke (226) eine bistabile Druckumschaltung des beweglichen Teils (21) zwischen seiner Ruhe- und Bedienungsstellung erfolgt, daß der Schieber beiderseitig an seiner hinteren Seite jeweils eine Nut (232) aufweist, in der eine Führungsschiene (223) geführt wird, daß der Schieber (23) oben an seiner hinteren Seite mit Ausnehmungen (236) für die Einrastung der an der hinteren Seite der Antennenplatte (24) angeformten Vorsprungen (241) versehen ist, und daß die Antennenplatte (24) innen mit Führungsschienen zur Zusammenwirkung mit der innen am Schieber (23) geformten Führungsnuten (235) versehen ist.
2. Netzkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Träger (14) und am Schieber (23) jeweils metallischen Kontakten (229) und (237) vorgesehen sind, die beim in Bedienungsstellung stehenden beweglichen Teil (21) in Berührung miteinander gebracht werden.
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