DE20208724U1 - Federklemme - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Federklemme zum Anschluß eines Leiters, mit einem stromleitende Funktion ausübenden Klemmkäfig mit einer wenigsten abschnittsweise offenen Stirnseite zum Einführen des Leiters und wenigstens einer oder mehreren im Klemmkäfig angeordneten Feder(n) zum Festklemmen des Leiters im Klemmkäfig zwischen der Feder und der Innenwand des Klemmkäfigs, wobei der wenigstens einen Feder ein Betätigungshebel zugeordnet ist.
Aus der DE 196 14 977 ist eine Federklemme bekannt, bei welcher ein Ansatzschenkel - eine Art Lasche - als Überdehnungsschutz der Feder und gleichzeitig als Betätigungshebel dient und integral mit der Feder ausgebildet wird. Die Betätigung der Federklemme erfolgt mit einem Schraubendreher, mit dem die Feder aus der Einführrichtung des Leiters her geöffnet wird.
Eine gattungsgemäße Federklemme ist aus der DE 201 17 770 Ul bekannt. Die aus dieser Schrift bekannte Federklemme hat sich an sich bewährt, sie soll aber weiter in
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ihrem Aufbau vereinfacht werden, um die Herstellkosten der Federklemme zu senken und dennoch die Funktionssicherheit der Federklemme besonders im Hinblick auf immer kleinere Ausführungsformen beizubehalten oder zu verbessern. Die gattungsgemäße Federklemme eignet sich wie die erfindungsgemäße Federklemme insbesondere als voll SMT-fähiges Leiterplattenanschlusselement.
Vor dem Hintergrund dieses Standes der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung, eine kostengünstig herstellbare Federklemme mit einem besonders einfachen und dennoch funktionssicherem konstruktiven Aufbau zu realisieren, der sich insbesondere für die Konzeption von Federklemmen mit geringen Baumaßen besonders gut eignet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
Danach weist die wenigstens eine Feder eine C-förmige Geometrie mit einem Grundschenkel und zwei Seitenschenkeln und mit einer frei beweglichen, entgegen der Leitereinführrichtung ausgerichteten Anpresskante an einem der Seitenschenkel zum Anpressen des Leiters im Klemmraum an die Innenwand des Klemmkäfigs und mit einem Verankerungsmittel zur Verankerung der Feder im Klemmkäfig auf, wobei die wenigstens eine C-förmige Feder derart im Klemmkäfig angeordnet ist, daß sie bei einer Betätigung des Betätigungshebels durch Ausüben von Zug auf ein Ende der Feder und Ausüben von Druck auf den Längsschenkel den Klemmraum freigibt. Als vorteilhaft zu erwähnen ist auch die an sich von C-förmigen Federn bekannte besonders sichere Verrastung bzw. das sichere Halten der Leiters in den Klemmraum an der Anpresskante der Klemmfeder, welche nicht versehentlich geöffnet werden kann (z.B. durch Zug auf den Leiter).
Vorzugsweise bilden der Betätigungshebel und die Feder eine vormontierte Einheit aus zunächst separat gefertigten und dann miteinander verbundenen Elemente aus, welche in den Klemmkäfig einsetzbar ist. Insbesondere wird der Betätigungshebel separat zur Feder hergestellt und dann mit der Federklemme formschlüssig verbunden, z.B. durch Schweißen oder Vernieten. Das separate Herstellen von Feder und Betätigungshebel führt zu einer gegenüber einer einstückigen Ausgestaltung verbesserten
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Herstellbarkeit, denn es lassen sich übermäßige Aussparungen und Freischnitte im Zuschnitt von Feder und Betätigungshebel vermieden. Derartige Freischnitte führen zu Querschnittsverringerungen, welche insbesondere zu ungewünschten Schwächungen, andererseits aber auch zu unerwünschten Materialverstärkungen führen können. Bei der separaten Herstellungen der beiden Elemente wird dagegen genau die Art von Zuschnitt der einzelnen Elemente und genau die Verbindung zwischen Hebel und Feder hergestellt, welche für die gegebene Aufgabe besonders bei Klemmfedern mit kleinen Baumaßen optimal ist.
Die Federklemme weist durch den Einsatz nur weniger Teile einen einfachen und kostengünstigen konstruktiven Aufbau auf, wobei der Betätigungshebel wiederum die Betätigung der Federklemme „von außen" parallel zur Leitereinführrichtung erlaubt. Durch ein Betätigen des Ansatzschenkels an der Außenseite des Gehäuses ist es möglich, den Federschenkel in Richtung des Anlageschenkels zu drücken und derart die Feder ziehend zu öffnen. Sodann kann der Leiter in die Klemme eingeführt oder aus dieser herausgenommen werden. Starre Leiter können auch im „Push-In"-Verfahren eingeführt werden, ohne den Ansatzschenkel zu betätigen.
Bevorzugt wird ferner der Klemmkäfig mit Flächen derart versehen, daß eine Automatenmontage (pick and place) möglich.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Federklemme ohne Isolierstoffgehäuse eingesetzt werden kann. Es ist aber auch möglich, die Federklemme mit einem einfachen, nachträglich montiertbaren Kunststoffgehäuse zu versehen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Variante sind in das eine Klemmkäfig zwei oder mehr Federn angeordnet, was die Kosten einer entsprechenden Mehrfachanschluß-Federklemme weiter verringert und einen besonders kompakten, schmalen Aufbau sicherstellt.
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Anmeldestext vom 27.05.2002 Seite 4
Das starre Ende des Leiters ist auch werkzeuglos einführbar, ohne den Betätigunsghebel zu bedienen, sofern die Feder entsprechend ausgebildet ist und der Leiter eine entsprechend stabile Dimensionierung aufweist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Federklemme im nicht beschalteten Zustand;
Fig. 2 die Federklemme aus Fig. 1 während einer Betätigung mit einem Betäti
gungswerkzeug;
Fig. 3a, 3b eine Seitenansicht der Federklemme aus Fig. 1 und eine Detailvergrößerung dieser Seitenansicht; und
Fig. 4a-f verschiedene Ansichten der Feder und des Betätigungshebels der Federklemme aus Fig. 1 bis 3.
Fig. 1 zeigt eine Federklemme 1 zum Anschluß eines Leiters 3 (siehe Fig. 2) mit einem Klemmkäfig 5 aus einem elektrisch leitenden Material in dem hier eine einzelne (Klemm-)Feder 7 angeordnet ist, der ein Betätigungshebel 9 zugeordnet ist. Der Klemmkäfig 5 selbst übernimmt stromleitende Funktion bzw. die Funktion einer Stromschiene.
Sowohl der Klemmkäfig 5 als auch die Feder 7 sind jeweils einstückig ausgebildet, z. B. als Stanzbiegeteile aus Blechstreifen mit im wesentlichen rechteckigen Abschnitten und an den rechteckigen Abschnitt angeformten Funktionsansätzen.
So wird der Klemmkäfig 5 der Fig. 1 aus nur einem einzigen Blechstreifen hergestellt, der zu einem Profil- oder Rohrstück mit rechteckigem Querschnitt gebogen ist, dessen Ende bzw. Stirnseiten 11,12 zumindest teilweise offen stehen und von denen die in Fig. 1 obere Stirnseite eine Leitereinführöffnung ausbildet.
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Anmeldestext vom 27.05.2002 Seite 5
An der einen offenen Stirnseite 11 sind an den Klemmkäfig 5 (bzw. den zu seiner Herstellung verwendeten Blechstreifen) hier beispielhaft drei Lötbeine 13 angeformt oder angesetzt, mit welchen die Federklemme 1 beispielsweise in/an eine Leiterplatte (hier nicht dargestellt) anlötbar ist. Die Lötbeine 13 stellen einerseits die elektrische Verbindung zur Leiterplatte her. Durch ihre Anordnung an drei verschiedenen Seitenkanten des Klemmkäfigs übertragen sie aber auch die beim Betätigen der Federklemme entstehenden Kräfte direkt auf die Leiterplatte. Sie realisieren ferner ein Stand Up für einen SMT-Reflowprozess.
Dabei sind die Federklemmen 1 derart ausgelegt, daß sie relativ dicht nebeneinander auf der Leiterplatte angeordnet werden können. Sie können ggf. nach der Montage auf der Leiterplatte mit einem hier nicht dargestellten Übergehäuse aus Isolierstoff versehen werden.
Ein Schloß 15 (aus Nut und Feder) nimmt die durch Federkräfte beim Beschälten entstehenden Reaktionskräfte am Klemmkäfig 5 in dessen geschlitzter Seitenwand auf,
welche beim Zusammenbiegen bzw. Rollen des Klemmkäfigs 5 entsteht und sorgt dafür, daß der Klemmkäfig 5 auch unter maximaler Auslenkung der Feder 7 dimensionsstabil bleibt.
welche beim Zusammenbiegen bzw. Rollen des Klemmkäfigs 5 entsteht und sorgt dafür, daß der Klemmkäfig 5 auch unter maximaler Auslenkung der Feder 7 dimensionsstabil bleibt.
Die Außenflächen des zum rechteckigen Kastenprofil gebogenen Klemmkäfigs 5 bilden
ebene Flächen aus, welche sich beispielsweise zum Ansatz von Saugpipetten für
eine automatisierte Montage eignen. Insbesondere wird aber als Saugfläche ein Ansatz 17 genutzt, welcher hier rechtwinklig über einen Teil der oberen Stirnseite 11 gebogen ist und die obere Stirnseite über etwas mehr als die Hälfte ihrer Breite verschließt, so
daß nur noch ein kleinerer, definierter Teil der oberen Stirnseite offen steht und als
Leitereinführöffnung 19 verbleibt. Der Ansatz ist an seinem freien Ansatzende 23 sogar
wieder etwas in das Klemmeninnere hinein gebogen, um das Einführen des Leiters 3 in den Klemmkäfig und seine Führung im Klemmkäfig 5 weiter zu verbessern.
ebene Flächen aus, welche sich beispielsweise zum Ansatz von Saugpipetten für
eine automatisierte Montage eignen. Insbesondere wird aber als Saugfläche ein Ansatz 17 genutzt, welcher hier rechtwinklig über einen Teil der oberen Stirnseite 11 gebogen ist und die obere Stirnseite über etwas mehr als die Hälfte ihrer Breite verschließt, so
daß nur noch ein kleinerer, definierter Teil der oberen Stirnseite offen steht und als
Leitereinführöffnung 19 verbleibt. Der Ansatz ist an seinem freien Ansatzende 23 sogar
wieder etwas in das Klemmeninnere hinein gebogen, um das Einführen des Leiters 3 in den Klemmkäfig und seine Führung im Klemmkäfig 5 weiter zu verbessern.
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Anmeldestext vom 27.05.2002 Seite
Das freie Ende 23 kann zu diesem Zweck ferner mit seinen beiden Seitenkanten mittels Zapfen oder dgl. in Ausnehmungen 31 (z.B. Bohrungen oder Ausstanzungen) in den Wänden des Klemmkäfigs 5 verankert sein.
Im Bereich der Leiteranlage bzw. des Klemmraumes können Prägungen 21 in einer der Innenwanden des Klemmkäfigs 5 ausgebildet sein, welche aufgrund ihrer Geometrie und im Zusammenspiel mit einer Andruckkante der Feder 7 ein versehentliches Ausziehen der Leiter aus der Federklemme verhindern und eine guten leitenden Kontakt zum Leiter sicherstellen.
In der den Prägungen 21 bzw. der Leiteranlagefläche gegenüberliegenden Innenwand des Klemmkäfigs 5 ist eine Ausnehmung bzw. ein Durchbruch 25 ausgebildet, welchen der Betätigungshebel 9 von innen nach außen durchsetzt und die derart dimensioniert ist, daß der Betätigungshebel 9 derart verschwenkt werden kann, daß sich die Feder 7 genügend öffnet, um einen Leiter in den Klemmraum bzw. Leiteranschlußraum zwischen Feder 7 und Innenwand des Klemmkäfigs 5 mit den Prägungen 21 einführen und wieder aus dieser lösen zu können. Außen am Betätigungshebel 9 angeformte Ansätze 33 begrenzen zum Schutz der Feder den Betätigungsweg - sie stoßen auf Leiterplattenoberfläche auf.
Die Feder 7- siehe auch Fig. 4 - weist im wesentlichen im Querschnitt die Form eines „C" mit einem Grundschenkel 7a und zwei gebogenen Seitenschenkeln 7b und 7c auf.
Dabei wird die „freie" Seite der C-förmigen Feder zur Leiteranlagefläche des Klemmkäfigs orientiert. Der untere Seitenschenkel 7c weist im wesentlichen eine gebogene Form auf. Die Biegung erstreckt sich vorzugsweise über einen Bereich von 180°, kann grundsätzlich aber in einem Bereich zwischen 90° und 270° liegen. An den Bereich der Biegung schließt sich ein parallel zum Grundschenkel 7a liegender Bereich 7d an, der in eine Biegung oder Rastnase 7e übergeht, welche an der Innenwand des Klemmkäfigs 5 anliegt, welche mit den Prägungen 21 versehen ist.
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Anmeldestext vom 27.05.2002 Seite
An die Seiten der Rastnase 7e sind als Verankerungsmittel der Feder im Klemmkäfig seitliche Vorsprünge 7f, 7g angeformt, die in V-förmige Ausnehmungen oder V-förmige Schlitze 27 mit insbesondere relativ scharfen Kanten in den Seitenwanden des Klemmkäfigs 5 eingreifen und die Feder im Klemmkäfig 5 sicher positionieren. 5
Der obere gebogene Schenkel 7b weist im Anschluß an eine erste Biegung um 90° eine rechtwinklig zum Grundschenkel 7a und parallel zur Stirnseite 11 erstreckende Fläche auf, auf die der Betätigungshebel 9 aufgesetzt ist. Der obere Schenkel 7b endet an seinem freien Ende in einer Biegung in Richtung des unteren gebogenen Schenkels 7c, wobei das freie Ende eine Anpresskante 7h für den Leiter ausbildet.
Der Betätigungshebel 9 besteht aus einem länglichen Blechstreifenabschnitt 9a, der auf dem oberen Schenkel 7b der Feder 7 aufgesetzt ist und die Öffnung 25 des Klemmkäfigs 5 durchsetzt. An seinem von der Feder abgewandten Ende wiest er ein umgebogenes Ende 9b auf, welches eine Ansetzmöglichkeit für ein Betätigungswerkzeug wie einen Schraubendreher ausbildet. Der Betätigungshebel 5 weist in seinem über die Feder seitlich vorstehenden Bereich eine rechtwinklige Abwinklung 9c mit einem Fortsatz 9d auf, welche den Betätigungshebel 5 einerseits in sich stabilisiert und andererseits eine Abstützung am Grundschenkel 7a der Feder 7 sicherstellt. Er kann auch nach der Feder 7 im Klemmkäfig 5 montiert und dann an der Feder 7 laserverschweißt werden.
Die Funktion dieser Anordnung ist wie folgt.
Wird das freie Ende des Betätigungshebels wie in Fig. 2 erkennbar mit einem Schraubendreher 29 parallel zum Leiter 3 in Richtung der Lötbeine 13 (also in Richtung einer Leiterplatte) herabgedrückt, öffnet sich die Feder 7 in wesentlichen senkrecht zur Vordrückbewegung des Schraubendrehers bzw. zur Einführrichtung des Schraubendrehers 29, denn die Klemmkante 7h wird von der Innenwand des Klemmkäfigs 5 fortgezogen, wohingegen das untere Ende der Feder 7 vom Betätigungshebel 9 in Richtung dieser Innenwand des Klemmkäfigs 5 angedrückt wird.
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Anmeldestext vom 27.05.2002 Seite
In dieser Betriebsstellung ist ein Leiter 3 durch die Leitereinführöffnung 19 in den Klemmraum zwischen der Klemmkante 7h und der Innenwand des Klemmkäfigs 5 einführbar. Nach dem Lösen des Schraubendrehers 29 und des Betätigungshebels 9 zieht sich die Feder 7 wieder in ihre Ausgangsstellung und drückt den eingeführten Leiter 3 gegen die Prägungen 21. Hierdurch wird eine leitende Verbindung zwischen dem Leiter 3 und dem Klemmkäfig 5 geschaffen. Die entgegen der Leitereinführrichtung gerichtete Klemmkante 7h sichert dabei den Leiter 3 gegen ein unbeabsichtigtes Ausziehen aus der Klemmstelle.
Der Betätigungshebel 9 schränkt damit den Klemmraum der Feder 7 nicht ein und behindert nicht die Einführung des Leiters 3 in den Klemmraum bzw. in die Klemmstelle. Der Betätigungshebel 9 ist dabei vorteilhaft derart ausgestaltet, daß das Biegemoment im oberen Bereich der Feder in Form einer Zugkraft und im unteren Bereich der Feder durch eine Druckkraft eingeleitet wird.
Auch Leiter mit geringem Querschnitt werden sicher kontaktiert, da die Feder 7 derart gestaltet ist, daß die den Leiter anpressende Klemmkante 7h diese Leiter (z.B. Sensorleiter) tangential und Leiter mit größeren Querschnitt mit der schneidenartigen Klemmkante 7h an die Innenwand des Klemmkäfigs 5 andrückt.
Eine Überbelastung der Feder wird durch die begrenzte Verschwenkbarkeit des Betätigungshebels 9 in der Ausnehmung 25 und/oder außen am Hebel 9 vorgesehene Begrenzungsansätze sicher verhindert.
Der Betätigungshebel 9 und die Feder 7 werden separat hergestellt und dann mittels eine Schweißverfahrens oder eines sonstigen Verbindungsverfahrens zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung miteinander verbunden. Aufgrund ihrer Vorspannung verankert sich die Feder 7 selbsttätig im Klemmkäfig 5.
Die Befestigung der Feder erfolgt allein durch Schenkel 7d und/oder Ansatz bzw. Rastnase 7e.
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Anmeldestext vom 27.05.2002
Die Feder wird von unten in eine Aussparung des Klemmkäfigs geschoben bis der Ansatz 7d in der Aussparung (Schlitz 27) einrastet. An dieser Befestigung hängt die Feder auch ohne Vorspannung.
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Anmeidestext vom 27.05.2002
| Bezugszeichen | 1 |
| Federklemme | 3 |
| Leiter | 5 |
| Klemmkäfig | 7 |
| Feder | 7a |
| Grundschenkel | 7b und 7c |
| Seitenschenkel | 7d |
| Bereich | 7e |
| Biegung | 7f,7g |
| Vorsprünge | 7h |
| Anpresskante | 9 |
| Betätigungshebel | 9a |
| Blechstreifenabschnitt | 9 |
| gebogenes Ende | 9c |
| Abwinklung | 9d |
| Fortsatz | 11,12 |
| Stirnseiten | 13 |
| Lötbeine | 15 |
| Schloß | 17 |
| Ansatz | 19 |
| Leitereinführöffnung | 21 |
| Prägungen | 23 |
| freies Ende | 25 |
| Durchbruch | 27 |
| Schlitze | 29 |
| Schraubendreher | 31 |
| Ausnehmungen | 33 |
| Ansätze | |
Claims (23)
1. Federklemme (1) zum Anschluß eines Leiters (3), mit dadurch gekennzeichnet, daß
- einem stromleitende Funktion ausübenden Klemmkäfig (5) mit wenigstens einer, vorzugsweise zwei zumindest abschnittsweise offenen Stirnseite(n) (11, 13), von denen eine eine Leitereinführöffnung (19) zum Einführen des Leiters ausbildet,
- wenigstens einer oder mehreren im Klemmkäfig (5) angeordneten Feder(n) (7) zum Festklemmen des Leiters (3) im Klemmraum zwischen der Feder (7) und der Innenwand des Klemmkäfigs,
- wobei der wenigstens einen Feder (7) ein Betätigungshebel (9) zugeordnet ist,
1. die wenigstens eine Feder (7) eine C-förmige Geometrie mit wenigstens einem Grundschenkel (7a) und zwei Seitenschenkeln (7b, 7c) mit einer frei beweglichen, entgegen der Leitereinführrichtung ausgerichteten Anpresskante (7d) an einem der Seitenschenkel (7b) zum Anpressen des Leiters im Klemmraum an die Innenwand des Klemmkäfigs (5) und mit einem Verankerungsmittel zur Verankerung der Feder (7) im Klemmkäfig (5) am anderen Seitenschenkel (7c),
- wobei die wenigstens eine C-förmige Feder (7) derart im Klemmkäfig (5) angeordnet ist, daß sie bei einer Betätigung des Betätigungshebels (9) durch Ausüben von Zug auf das eine Ende der Feder (7b) und Ausüben von Druck auf den Grundschenkel 7a) den Klemmraum freigibt.
2. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (9) und die Feder (7) eine vormontierte Einheit aus zunächst separat gefertigten und dann miteinander verbundenen Elemente ausbilden, welche in den Klemmkäfig einsetzbar ist.
3. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (9) erst nach der Montage der Klemmfeder (7) im Klemmkäfig (5) mit der Klemmfeder z. B. durch Laserschweißen verbunden wird.
4. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkäfig (5) aus einem Blechstreifen besteht, der zu einem Profilstück mit rechteckigem Querschnitt und zwei einander gegenüberliegenden, zumindest abschnittsweise offenen Stirnseiten (11, 12) umgebogen ist, von denen die eine eine Leitereinführöffnung (19) bildet und wobei an die andere Stirnseite Lötbeine (13) angeformt sind.
5. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Schloß (15), insbesondere aus Nut und Feder, in der geschlitzten Seitenwand des Klemmkäfigs (5).
6. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ansatz (17) rechtwinklig über einen Teil der oberen Stirnseite (11) des Klemmkäfigs (5) gebogen ist und die obere Stirnseite abschnittsweise verschließt.
7. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein freies Ende (23) des Ansatzes (17) nach innen in den Klemmkäfig (5) gebogen ist und dort eine Anschlag für den Betätigungshebel (9) bildet.
8. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (23) an seinen Seitenkanten mittels Zapfen als Verankerungsmittel in den Innenwänden des Klemmkäfigs (5) verankert ist.
9. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Leiteranlagefläche des Klemmkäfigs Klemmkonturen wie Prägungen (21) ausgebildet sind.
10. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Klemmkäfig eine Ausnehmung (25) ausgebildet ist, welche der Betätigungshebel (9) von innen nach außen durchsetzt und die derart dimensioniert ist, daß der Betätigungshebel (9) so verschwenkbar ist, daß sich die Feder (7) genügend öffnet, um einen Leiter in die Klemmraum zwischen Feder (7) und Innenwand des Klemmkäfigs (5) einzuführen.
11. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die C-förmige Feder (7) einen Grundschenkel (7a) und die zwei gebogene Seitenschenkel (7b und 7c) aufweist, wobei die "freie" Seite der C- förmigen Feder zur Leiteranlagefläche des Klemmkäfigs (5) hin ausgerichtet ist.
12. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Leitereinführöffnung (19) abgewandt liegende Seitenschenkel (7c) im wesentlichen eine gebogene Form aufweist, wobei sich die Biegung über 180° erstreckt und wobei sich an den Bereich der Biegung ein parallel zum Grundschenkel (7a) liegender Bereich (7d) anschließt, der in eine Rastnase (7e) übergeht, die für eine Verrastung der Feder im Klemmkäfig vorgesehen ist.
13. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Leitereinführöffnung (19) abgewandt liegende Seitenschenkel (7c) im wesentlichen eine gebogene Form aufweist, wobei sich die Biegung vorzugsweise über einen Bereich zwischen 90° und 270° erstreckt, und wobei sich an den Bereich der Biegung ein parallel zum Grundschenkel (7a) liegender Bereich (7d) anschließt, der in eine Rastnase (7e) übergeht, die für eine Verrastung der Feder im Klemmkäfig vorgesehen ist.
14. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Seiten der Rastnase (7e) als Verankerungsmittel seitliche Vorsprünge (7f, 7g) angeformt sind, die in V-förmige Ausnehmungen oder Schlitze (27) in den Seitenwänden des Klemmkäfigs (5) eingreifen und die Feder im Klemmkäfig (5) sicher positionieren.
15. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere gebogene Schenkel (7b) an seinem freien Ende in einer Biegung in Richtung des unteren gebogenen Schenkels (7c) endet, wobei das freie Ende eine Anpresskante (7h) für den Leiter ausbildet.
16. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (9) aus einem länglichen Blechstreifenabschnitt (9a) besteht, der die Öffnung (25) durchsetzt und an seinem von der Feder (7) abgewandten Ende ein gebogenes Ende (9b) aufweist, welches eine Ansetzmöglichkeit für ein Betätigungswerkzeug wie einen Schraubendreher (29) ausbildet.
17. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (9) in seinem über die Feder seitlich vorstehenden Bereich eine rechtwinklige Abwinklung (9c) mit einem Fortsatz (9d) aufweist, welche sich am Grundschenkel (7a) der Feder (7) abstützt.
18. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel an seinem unteren, außen am Klemmkäfig positionierten Ende mit einem Wegbegrenzungsansatz (33) versehen ist, der bei Betätigung z. B. auf der Leiterplattenoberfläche aufsetzt.
19. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (7) derart ausgestaltet ist, daß dünne Leiter wie Sensorleiter tangential und Leiter mit größeren Querschnitt mit der schneidenartigen Klemmkante (7h) an die Innenwand des Klemmkäfigs 5 angedrückt werden.
20. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkäfig zum Aufsetzen eines Isolierstoffgehäuses ausgebildet ist.
21. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Klemmkäfig (5) zwei oder mehr Federn (7, 8) eingesetzt sind.
22. Federklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (7) von unten in die Schlitze (27) geschoben ist, wobei die Rastnasen (5) in den Schlitzen (27) einrasten.
23. Federklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (9) wenigstens eine Ansetzfläche (17) für ein automatisches Bestückungssystem aufweist.
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