DE20208501U1 - Sockeldämmplatte - Google Patents
SockeldämmplatteInfo
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Classifications
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Description
Sockeldämmplatte
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dämmplatte zur Wärmedämmung von Fassaden und anderen Bauwerksflächen mit zwei Hauptflächen und vier diese Hauptflächen verbindenden Seitenflächen. Gegebenenfalls sind an den Seitenflächen Befestigungsabschnitte mit Nuten und/oder Vorsprüngen (Nut und Feder), einem Stufenfalz und/oder mit anderen der Befestigung der Dämmplatte an benachbart angeordneten Dämmplatten dienenden Befestigungselementen versehen.
Solche Dämmplatten sind bekannt und dienen dazu, Fassaden im Neu- und Altbau zu dämmen und dadurch unerwünschte Wärmeverluste zu reduzieren.
Aus Gründen der Energieeinsparung und des Umweltschutzes werden die gesetzlichen Bestimmungen für die Wärmedämmung ständig verschärft. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine genaue Planung und Ausführung der Gebäudedämmung notwendig.
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Bei bekannten Dämmverfahren wird an den Fassaden im allgemeinen zunächst ein Sockelprofil aus Metall, wie z. B. Aluminium oder Edelstahl, montiert. Die Wärmedämmplatten werden anschließend auf dieses Sockelprofil aufgesetzt. Die Aufgabe des Sockelprofils besteht dabei zum einen darin, dem Fassadensystem einen Abschluß zu geben und zum anderen dient das Sokkelprofil dazu, daß sich eventuell an der Fassade bzw. den Wärmedämmplatten gebildete Feuchtigkeit an dem Sockelprofil sammelt und dort abtropft.
Mit Hilfe der Dämmplatten kann die Wärmedämmung eines Gebäudes erheblich verbessert werden. Es hat sich jedoch gezeigt, daß das metallische Sockelprofil eine nicht unerhebliche Wärmebrücke darstellt.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Dämmplatte zur Verfügung zu stellen, mit der ein Sockel verwirklicht werden kann, der keine Wärmebrücke darstellt. Des weiteren ist es Aufgabe der Erfindung, eine Fassade mit einem Sockel zur Verfügung zu stellen, der keine Wärmebrükke darstellt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Dämmplatte aus mindestens zwei Abschnitten unterschiedlicher Dicke besteht. Die Dicke ist im vorliegenden Fall die Ausdehnung der Platte senkrecht zu den Hauptflächen.
Wie eingangs bereits erwähnt worden ist, weisen die Dämmplatten gegebenenfalls zusätzliche Befestigungsabschnitte auf, die beispielsweise als Stufenfalz ausgebildet sein können. Diese Befestigungsabschnitte bestehen daher ihrerseits möglicherweise aus Abschnitten unterschiedlicher Dicke. Wenn daher hier von einer Dämmplatte mit Abschnitten unterschiedlicher Dicke die Rede ist, werden darunter nicht die eventuell zusätzlich vorhandenen Befestigungsabschnitte verstanden, sondern die eigentliche Dämmplatte. Mit anderen Worten weist die Dämmplatte einen Zentralabschnitt und gegebenenfalls an den umlaufenden Seitenflächen angeordnete Befestigungsabschnitte auf, wobei der Zentralabschnitt aus mindestens zwei Abschnitten unterschiedlicher Dicke besteht.
Mittels der erfindungsgemäßen Dämmplatte wird der Sockel durch die Dämmplatte selbst gebildet, so daß kein metallisches Sockelprofil notwendig ist. Die Dämmplatte bildet im Querschnitt somit einen Vorsprung bzw. eine Stufe, der bzw. die nach der Montierung der Dämmplatte an der Fassade den Sockel bildet.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform hat die Dämmplatte eine im wesentlichen ebene Fläche und eine mit einer Stufe versehenen Fläche. Die ebene Fläche ist für die Montage an der Fassade vorgesehen, während die gestufte Fläche für die Bildung des Sockels vorgesehen ist. Eine solche Dämmplatte kann mit ihrer ebenen Seite beispielsweise auf die Fassade eines Alt- oder Neubaus geklebt werden. Die gestufte Fläche wird nachträglich verputzt, so daß sich ein Sockel bildet.
Die Stufe kann prinzipiell vielfältig ausgebildet sein. So kann beispielsweise die Fläche, die den Abschnitt mit geringerer Dicke mit dem Abschnitt mit größerer Dicke verbindet, die sogenannte Setzstufe bzw. Stoßstufe, gegenüber der Senkrechten auf der Hauptfläche der Dämmplatte geneigt sein.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform hat die Dämmplatte einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt. Mit anderen Worten verläuft die Stoßstufe bzw. Setzstufe senkrecht zu den Oberflächen der Abschnitte unterschiedlicher Dicke.
Die Setzstufe verläuft vorzugsweise geradlinig und erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Breite oder Länge der Dämmplatte.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die beiden Abschnitte unterschiedlicher Dicke eine Stufe mit einer Unterschneidung bilden, so daß sich ein Tropfkantenprofil bildet. Durch dieses Tropfkantenprofil wird erreicht, daß eventuell an der Dämmplatte anfallende Feuchtigkeit abtropfen kann.
Alternativ oder in Kombination dazu kann das Tropfkantenprofil auch von einer Gewebetropfkante gebildet werden, die an der Dämmplatte befestigt wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform besteht die Dämmplatte aus EPS, XPS, PUR Foamglas, Mineralwolle, Kork, Holzweichfaser oder Mineralschaum.
Die Befestigungsabschnitte können prinzipiell beliebig ausgebildet sein. Mit Vorteil weist zumindest eine umlaufende Kante des Befestigungsabschnittes eine Nut auf. Diese Nut dient dazu, einen wulstartigen Vorsprung (Feder) einer benachbarten Platte aufzunehmen (Nut-und-Feder-Prinzip).
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Altemativ oder in Kombination dazu kann eine umlaufende Kantenfläche des Befestigungsabschnittes einen wulstartigen Vorsprung aufweisen, der dafür vorgesehen ist, in eine Nut einer benachbart angeordneten Dämmplatte einzugreifen.
Die erfindungsgemäßen Dämmplatten werden an der Fassade befestigt. Dies kann vorzugsweise durch Aufkleben der Dämmplatte an der Fassade erfolgen.
Die Dämmplatten werden mit Vorteil an ihrer der Fassade abgewandten Seite verputzt. Dabei kann gegebenenfalls eine Gewebetropfkante eingebracht werden.
Weitere Vorteile, Möglichkeiten und Anwendungsmöglichkeiten werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der dazugehörigen Figuren.
Es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Dämmplatte und
Figur 2 einen Querschnitt durch eine Fassade mit erfindungsgemäßer Dämmplatte.
Auf der linken Seite von Figur 1 ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dämmplatte 1 im Querschnitt dargestellt. Die Dämmplatte hat zwei Abschnitte 2, 3 unterschiedlicher Dikke. Die Dämmplatte 1 ist derart ausgebildet, daß sie auf der einen Seite eine ebene Fläche aufweist, während die andere Seite gestuft ausgebildet ist, dabei sind die beiden Abschnitte 2, 3 unterschiedlicher Dicke über die Setzstufe 4 miteinander verbunden.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel hat der Abschnitt 2 größerer Dicke eine Höhe a von 200 mm und eine Dicke von 120 mm. Der untere, zurückspringende Bereich, der von dem Abschnitt geringerer Dicke 3 gebildet wird, hat eine Höhe b von 300 mm und eine Dicke von 100 mm. Um eine gute Verarbeitbarkeit zu gewährleisten, sollte der Abschnitt geringerer Dicke und der Abschnitt größerer Dicke jeweils mindestens eine Höhe von 50 mm, vorzugsweise eine Höhe von mindestens 75 mm, besonders bevorzugt von mindestens 100 mm aufweisen.
Auf der rechten Seite von Figur 1 sind verschiedene Anordnungen der Setzstufe 4, 4', 4" gezeigt. Die Setzstufe 4 kann entweder, wie dies in dem in Figur 1 auf der linken Seite gezeigten Beispiel der Fall ist, parallel zu der Senkrechten auf der Hauptfläche der Dämmplatte verlaufen oder gegenüber dieser geneigt sein, wie dies bei den Setzstufen 4' und 4" der Fall ist. Der Ab-
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schnitt höherer Dicke kann mit der Setzstufe 4, 4', 4" daher einen stumpfen Winkel, einen rechten Winkel oder einen spitzen Winkel einschließen. Im Falle des spitzen Winkels 4' ergibt sich eine Unterschneidung der Größe e. Bei dieser Ausführungsform kann auf ein zusätzliches Gewebetropfprofil verzichtet werden, da durch die Ausbildung des Übergangs zwischen dem Abschnitt größerer Dicke 2 und der Setzstufe 4' als spitzer Winkel eventuell entstehende Feuchtigkeit automatisch abtropft.
Die dargestellte Ausführungsform hat eine Breite bzw. eine Ausdehnung senkrecht zur Papierebene von 1.000 mm.
In der Figur 2 ist eine Fassade 5 mit der erfindungsgemäßen Dämmplatte 1 dargestellt. Die Fassade 5 ist an ihrer unteren Seite mit einer Abdichtung nach DIN-Norm 18195 versehen. Auf die Fassade ist mittels der Verklebung 6 die erfindungsgemäße Dämmplatte aufgeklebt. Unterhalb der Dämmplatte ist eine Perimeterdämmplatte 14, d. h. eine Dämmplatte für die Dämmung erdberührter Gebäudeflächen vorgesehen. Zu erkennen ist zusätzlich ein Spritzwasserschutz 13.
Die erfindungsgemäßen Dämmplatten können, um eine fluchtrechte Montage zu erleichtern, mit jeweils einem Winkel pro Platte am Untergrund fixiert werden. Diese Winkel dienen als Abrutschhilfe. Nach der Montage der erfindungsgemäßen Sockeldämmplatte 1 auf der Fassade 5 wird die Außenfläche der Dämmplatte 1 zunächst mit Armierungsmörtel 7 versehen, in den gegebenenfalls ein entsprechendes Armierungsgewebe 8 eingelegt werden kann. Je nach Gestaltung der Setzstufe, 4, 4', 4" kann eine Gewebetropfkante 11 integriert werden, bevor der Oberputz auf der Oberfläche der Dämmplatte 1 aufgebracht wird.
Durch das erfindungsgemäße Sockelsystem, bei dem eine Wärmedämmplatte mit Abschnitten unterschiedlicher Dicke zur Bildung eines Sockels verwendet wird, kann dem Fassadensystem ein Abschluß gegeben werden und es wird gewährleistet, daß Feuchtigkeit leicht abtropfen kann. Dies wird erreicht ohne daß ein metallisches Sockelprofil, das einen erheblichen Wärmeverlust mit sich bringt, notwendig ist. Die Dämmplatte kann aus üblichen Dämmstoffen, wie z. B. EPS, XPS, PUR Foamglas, Mineralwolle, Kork, Holzweichfaser, Mineralschaum usw. gefertigt sein. Die Größe der Abstufungen bzw. die Größe der Setzstufe 4, 4', 4" kann beliebig angepaßt werden.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die erfindungsgemäße Sockeldämmplatte als vorspringenden Sockel zu verwenden. In diesem Fall sollte jedoch eine geeignete Abdeckung des Vor-
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sprungs vorgesehen werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit in die Dämmplatte mit entsprechenden negativen Folgen zu verhindern.
Eine weitere Anwendungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Dämmplatte besteht darin, die Wärmedämmplatte am Übergang zwischen zwei benachbarten Geschossen eines Gebäudes an der Fassade anzubringen, so daß sich für die beiden Geschosse eine unterschiedliche Dämmstärke ergibt.
Claims (15)
1. Dämmplatte (1) mit einem Zentralabschnitt und gegebenenfalls an den umlaufenden Seitenflächen angeordneten Befestigungsabschnitten, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralabschnitt aus mindestens zwei Abschnitten (2, 3) unterschiedlicher Dicke (c, d) besteht.
2. Dämmplatte 1 nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralabschnitt eine im wesentlichen ebene Fläche und eine mit einer Stufe versehene Fläche hat.
3. Dämmplatte 1 nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralabschnitt einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt hat.
4. Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Abschnitten eine Setzstufe (4) vorgesehen ist, die im wesentlichen geradlinig verläuft und sich vorzugsweise im wesentlichen über die gesamte Breite oder Länge der Dämmplatte erstreckt.
5. Dämmplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Seite der Setzstufe (4, 4', 4") ein Tropfkantenprofil (11) vorgesehen ist.
6. Dämmplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Tropfkantenprofil (11) eine Gewebetropfkante ist.
7. Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmplatte (1) aus EPS, XPS, PUR Foamglas, Mineralwolle, Kork, Holzweichfaser oder Mineralschaum oder anderen gebräuchlichen Dämmstoffen besteht.
8. Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine umlaufende Seitenfläche eines Befestigungsabschnittes eine Nut aufweist.
9. Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine umlaufende Seitenfläche eines Befestigungsabschnittes einen wulstartigen Vorsprung aufweist, der dafür vorgesehen ist, in eine Nut einer benachbart angeordneten Dämmplatte einzugreifen.
10. Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt geringerer Dicke und der Abschnitt größerer Dicke jeweils eine Höhe (a, b) von mindestens 50 mm, vorzugsweise eine Höhe von mindestens 75 mm, besonders bevorzugt von mindestens 100 mm aufweisen.
11. Fassade, an der zumindest eine Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10 befestigt ist.
12. Fassade nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmplatte auf die Fassade geklebt ist.
13. Fassade nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmplatte an ihrer der Fassade abgewandten Seite verputzt ist.
14. Fassade nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an der Dämmplatte (1) eine Gewebetropfkante angebracht ist.
15. Fassade nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmplatte (1) derart an einem Übergang zwischen benachbarten Geschossen angebracht ist, daß die Abschnitte unterschiedlicher Dicke jeweils die Fassade unterschiedlicher Geschosse bilden.
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Cited By (2)
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2002
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