DE20207361U1 - Ablagefläche mit einer Befestigungseinrichtung zur nachträglichen Befestigung an stationären Gegenständen oder an einer Wand - Google Patents
Ablagefläche mit einer Befestigungseinrichtung zur nachträglichen Befestigung an stationären Gegenständen oder an einer WandInfo
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Description
nachträglichen Befestigung an stationären
Die Erfindung betrifft eine Ablagefläche mit einer Befestigungseinrichtung zur nachträglichen Befestigung an stationären Gegenständen oder an einer Wand.
Ablageflächen der gattungsgemäßen Art werden beispielsweise als sogenannte Katzenhänger oder Katzenliegeflachen verwendet. Diese bestehen bei bekannten Konstruktionen aus einem U-förmigen Trägerrahmen, der aus Stahlblech geformt und mit abgewinkelten Enden ausgeführt ist, die hakenförmig ausgeführt und über einen Heizungskörper hängbar sind. Über den U-förmigen Rahmenträger wird ein Stoffbezug gezogen, der die Liegefläche bildet, auf der dann die Katze liegen kann. Dieser Stoffbezug ist bei manchen Ausführungen auch über die senkrechten Abschnitte des abgewinkelten Trägerrahmens aufziehbar. Trägerrahmen und Befestigungshaken sind einteilig ausgeführt.
Es hat sich gezeigt, dass die bekannten Katzenhänger auf einfache Weise an verschiedene Heizungskörper, die unterschiedliche Breiten aufweisen können, nicht anpassbar sind; sie sind zum Teil überhaupt nicht verwendbar. Darüber hinaus hat sich ergeben, dass durch die Verwendung von Flacheisen zur Herstellung des Trägerrahmens mit den hakenförmigen Abwinkelungen zum Aufhängen auf Heizungskörpern die Biegestellen bei Verwendung für schwere Katzen aufgehen bzw. die Liegefläche in eine Schräglage ge-
rät, in der die Katze von der Liegefläche herunterfallen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ablagefläche der gattungsgemäßen Art mit einer Befestigungseinrichtung zu versehen und diese in ihrer Gesamtheit so weiterzubilden, dass eine universelle Befestigung an stationären Gegenständen oder an Haltevorrichtungen an einer Wand möglich ist, dass eine wesentlich höhere Stabilität und Festigkeit gegeben sind, damit die Ablagefläche höher belastet werden kann, und dass durch ein einfaches Verbindungssystem jedwede Anpassung auf den Gegenstand, an dem die Befestigung erfolgen soll, auf einfachste Weise möglich ist.
Gelöst wird die Aufgabe durch Ausgestaltung einer Ablagefläche mit einer Befestigungseinrichtung zur nachträglichen Befestigung an stationären Gegenständen oder einer Wand gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre. Die Besonderheit besteht darin, dass der U-förmige Trägerrahmen aus Profilrohr besteht und dass die Befestigungseinrichtung, die aus zwei Teilen besteht, von denen jeweils ein Teil an einem Seitenschenkel des U-förmigen Trägerrahmens vorgesehen ist, mit diesem verbindbar ist.
Dies ermöglicht eine einfache Montage einerseits, andererseits aber auch eine flexible Handhabung und leichte Veränderung, und damit Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten, um die Ablagefläche stabil montieren zu können.
Die Lehre der Erfindung ermöglicht darüber hinaus die Voraussetzung, wie dies auch in den Unteransprüchen angegeben ist, ein modulares System aufzubauen, um beispielsweise bei der Verwendung als Katzenruheplatz die Baugröße der Auflagefläche der Katze auf einfache Weise anpassen zu können.
Vorteilhafte Ausbildungsformen und Weitergestaltungen der Ablagefläche, aber auch der Befestigungseinrichtung hierfür, sind in den Unteransprüchen im einzelnen selbsterklärend angegeben.
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Die Lehre nach Anspruch 2 ermöglicht eine einfache Anpassung der Dimensionierung einer U-förmigen Aufsetzöffnung auf einen Heizkörper. Eine weitere Verbesserung dieser Ausführungsform ist erreichbar, wenn die Befestigungseinrichtung an Stelle eines hinteren, starr ausgebildeten Winkelteils mit einem Profilrohrabschnitt, der sich parallel zur Rückseite des Heizkörpers erstreckt, ein Winkelteil mit einem feststellbaren Schwenkgelenk aufweist. Dadurch kann der nach unten sich erstreckende, am Schwenkgelenk befestigte Profilrohrabschnitt nach vorne geschwenkt werden, um so die Öffnungsweite der U-förmigen Aufsetzöffnung der tatsächlichen Ausführungsbreite des Heizungskörpers anpassen zu können. Es ist bei Verwendung eines Rohrabschnittes mit kurzem vorstehenden Winkelansatz sogar möglich, durch die Winkelverstellung des Schwenkgelenkes und dessen nachträgliche Feststellung in der Endposition den vorstehenden Winkelansatz als Haken z.B. unter einer rückseitigen Querrippe zu schwenken. Die Befestigungseinrichtung ist also fest am Heizungskörper fixierbar.
Bei herkömmlichen Ausführungen ist die lichte Weite der U-förmigen Aufsetzöffnung nicht an die Gegebenheiten anpassbar. Zum Zwecke der Anpassung der lichten Weite kann darüber hinaus auch durch Austausch von Distanzstücken eine optimale Anpassung vollzogen werden. Wenn darüber hinaus teleskopartig miteinander verbindbare Distanzelemente zum Einsatz kommen, kann über ein Lochraster jede beliebige Öffnungsweite eingestellt werden. Das Rohrprofil ist so dimensioniert, dass es auch höheren Belastungen, z. B. durch schwerere Haustiere, standhält. Die verwendeten Elemente einschließlich der Holme und der Profilrohre sind aus der Kinderwagentechnik an sich bekannt,
so dass hier beispielsweise Standardschwenkgelenke, wie sie z.B. aus der DE 200 07 948 Ul bekannt sind, verwendet werden können oder auch Standardrohrprofile. Die Rohre können aus Metall oder aus Kunststoff bestehen, wie sie z.B. bei der Kinderwagengestell- bzw. Puppenwagen-Herstellung verwendet werden.
Die Befestigungseinrichtung kann aber auch so ausgebildet sein, dass der ü-förmige Trägerrahmen auch an einer Tischplatte, einem Fensterbrett, an einer Schrankplatte oder an einer Regalplatte befestigt werden kann. Diese Befestigungsart ist bei Kinder- und Puppensitzen bekannt, die an Tischplatten befestigt werden können. Die Ausführungsform ist im Anspruch 3 angegeben. Darüber hinaus kann bei dieser Ausführungsform auch ein Drehgelenk, das ein T-Stück bildet, verwendet werden, wie dies in den Ansprüchen 11 und 12 angegeben ist. Es ist ersichtlich, dass ein solches T-Stück auch als Winkelabschlussstück für eine Heizkörperbefestigung nach Anspruch 2 eingesetzt werden kann. Somit ist es möglich, die verwendeten Teile zu standardisieren und nur mit wenigen Teilen, bei entsprechender Dimensionierung der Längen der Rohrprofilabschnitte und der Winkelabschnitte, eine universell einsetzbare Ausführungsform zu gestalten, die dem Benutzer jede individuelle Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten ermöglicht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
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In den Zeichnungen ist zur besseren Veranschaulichung der Rahmen perspektivisch dargestellt, und zwar mit jeweils abgesetzten Befestigungseinrichtungen.
In Figur 1 ist eine Ablagefläche 1, die aus einem Bezugsstoff besteht, dargestellt, der um die Seitenschenkel 3a, 3b eines U-förmigen Trägerrahmens 2 gelegt ist, bzw. handelt es sich hier um eine ringförmige Ausführung, die auf
die beiden Schenkel aufgezogen ist. Die beiden Schenkel 3a und 3b werden von dem Verbindungsholm 4 rechtseitig miteinander verbunden. Die Übergangsabschnitte zwischen dem Verbindungsholm 4 und den Seitenschenkeln 3a und 3b, die mit dem Bezugszeichen 19 versehen sind, sind hochgezogen ausgeführt. Liegt beispielsweise eine Katze auf der Auflagefläche 1, so ist sie durch den hochstehenden Verbindungsholm 4 gegen Abgleiten nach links gesichert. Die Abbildung zeigt ferner die beiden Teile der Befestigungseinrichtung 7, die jeweils mit den Schenkelenden die Verbindungselemente 5 bilden, die durch Steckverbindung verbunden sind. Die Verbindungselemente 5 sind verjüngte Profilrohrabschnitte. Aus einer Bohrung steht dabei ein federbelasteter Bolzen vor. Der Außendurchmesser der Verbindungselemente 5 ist so groß gewählt, dass ein passgenauer Sitz in dem Gegenverbindungselement 6, nämlich der Öffnung in einem Profilrohrabschnitt der Befestigungseinrichtung gegeben ist. Beim Einführen wird der Sicherungsbolzen 16 nach unten gedrückt und gleitet in eine nicht dargestellte Arretierungsbohrung in der oberen Mantelfläche des Profilrohres 13 ein. Dieses Profilrohr 13 ist Bestandteil eines T-Stückes. Der hintere Abschnitt, der rechts verläuft, ist als Auflageabschnitt 12 ausgebildet und weist einen aufgesteckten Schutzschuh 20 z. B. aus Kunststoff oder einer Gummimasse zum Schutz und zur Erhöhung der Reibung an der Anlagefläche auf. Nach unten erstreckt sich jeweils ein Abwinklungsabschnitt 14 aus einem Profilrohr. Dieses ist an dem oberseitigen geraden Profilrohr 13, z. B. durch Schweißen oder durch Hartlöten, befestigt. Das Profilrohr kann grundsätzlich rund sein, aus Kunststoff oder auch aus Metall bestehen und beispielsweise eine veredelte Oberfläche aufweisen. Der Abwinklungsabschnitt 14 weist rechts einen schräg nach oben verlaufenden Endabschnitt 15 auf, an dem ebenfalls ein Schutzschuh 20 aufgesteckt ist. Es ist ersichtlich, dass durch die Anordnung des Auflageabschnittes 12 und des Abwinklungsabschnittes 14 mit dem sich anschließenden Endabschnitt eine Öffnung gegeben ist, mit der die an der
Ablagefläche befestigte Befestigungseinrichtung 7 auf eine Tischplatte aufsteckbar ist. Durch das Gewicht der Ablagefläche 1 bzw. des U-förmigen Trägerrahmens 2 wird dabei ein Drehmoment ausgeübt, das eine Festklemmung der Vorrichtung an der Tischplatte gewährleistet.
In Figur 2 ist eine Variante zu Figur 1 dargestellt, nämlich die Befestigungsart, wie sie an Heizkörpern erfolgen sollte. Der Trägerrahmen 2, der den gleichen Grundaufbau gemäß Figur 1 aufweist, ist in diesem Fall nicht mit der Befestigungseinrichtung 7 direkt verbunden, sondern wird an die unteren Enden zweier Winkelprofilrohre 8 angesteckt. Die Enden sind als Gegenverbindungselemente 6 ausgeführt, so dass die Verbindungselemente 5 einsteckbar und darin gesichert sind. Das Winkelprofilrohr 8 ist stufenförmig ausgebildet und weist einen oberen, nach hinten sich erstreckenden Abschnitt 9 auf, der mit einem Gegenverbindungselement abschließt, in das ein vorstehendes Verbindungselement 5 an einem Schenkelabschnitt eines feststellbaren Drehgelenkes einführbar ist. Es ist aber auch möglich, zur Verbreiterung des Abstandes Distanzelemente 10 zwischenzufügen, die über dem hinteren Teil der Befestigungseinrichtung eingezeichnet sind. Das feststellbare Drehgelenk 17 besteht aus Kunststoff und weist zwei Gehäusehälften auf, die gegeneinander verdrehbar und miteinander verbunden sind. Die Sperre der Drehung erfolgt durch eine Rastkupplung, verkörpert durch einen Zahnkranz, der in Innenverzahnungen in den Gehäuseteilen gegen die Kraft einer Feder verschiebbar gelagert ist und in der Ausrückposition durch Ausübung einer Kraft in Längsrichtung auf einen Knopf gegen die Kraft der Feder die beiden Gehäuseteile für eine Drehbewegung freigibt und nach dem Loslassen des Betätigungsknopfes durch die Feder in die Überbrückungsposition zurückgedrängt wird und ein Verdrehen verhindert. Der nach oben sich erstreckende Mittenteil des Winkelprofilrohres 8 bildet gemeinsam mit dem am zweiten Schenkel des Drehgelenkes 17 befestigten Rohrabschnitt 18 ein Aufsetzöffnung 11, deren
Öffnungsweite durch die Distanzelemente 10 veränderbar ist. Mit der so ausgebildeten Aufsetzöffnung ist die Befestigungseinrichtung 7 auf einen Heizungskörper aufsetzbar. Es ist darüber hinaus möglich, den Einstellwinkel durch das Drehgelenk 17 zu verändern, so dass auch ein Hintergreifen von Teilen an der Rückseite des Heizungskörpers durch den Rohrabschnitt 18 möglich ist.
1 Ablagefläche
2 Trägerrahmen
3a Seitenschenkel
3b Seitenschenkel
3a Seitenschenkel
3b Seitenschenkel
4 Verbindungsholm
5 Verbindungselemente
6 Gegenverbindungselemente
7 Befestigungseinrichtung
8 Winkelprofilrohre
9 obere Abschnitte (Profilrohrabschnitt)
10 Distanzelemente
11 U-förmige Aufsetzöffnung
12 Auflageabschnitt
13 Profilrohrabschnitt
14 Abwinkelungsabschnitt
15 Endabschnitt
16 Bolzen
17 Drehgelenk
18 Profilrohrabschnitt
19 Übergangsabschnitte
19 Übergangsabschnitte
20 Schutzschuh
Claims (19)
1. Ablagefläche (1) mit einer Befestigungseinrichtung zur nachträglichen Befestigung an stationären Gegenständen oder an einer Wand, dadurch gekennzeichnet,
- dass die Ablagefläche (1) einen U-förmigen aus Profilrohr bestehenden Trägerrahmen (2) aufweist, der aus zwei Seitenschenkeln (3a, 3b) und einem diese einseitig verbindenden Verbindungsholm (4) besteht,
- dass die Ablagefläche (1) aus einer zwischen den Seitenschenkeln (3a, 3b) oder auf diesen aufgelegten Platte oder einer zwischen den Seitenschenkeln gespannten Stoff- oder Folienbahn besteht,
- dass an den Enden der Seitenschenkel (3a, 3b) Verbindungselemente (5) zur lösbaren Verbindung mit Gegenverbindungselementen (6) an der Befestigungseinrichtung (7), an Wandhaltern oder stufenförmig ausgebildeten Winkelprofilrohren (8) vorgesehen sind, wobei die oberen Abschnitte (9) der Winkelprofilrohre (8) Verbindungselemente zur lösbaren Verbindung mit Gegenverbindungselementen (6) der Befestigungseinrichtung (7) aufweisen.
2. Ablagefläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (7) aus Profilrohren besteht, die über Distanzelemente (10) oder direkt mit den oberen Abschnitten (9) der Winkelprofilrohre (8) mittels Verbindungselementen (5) und Gegenverbindungselementen (6) verbindbar und derart ausgebildet sind, dass sie zusammen mit den senkrechten Abschnitten der Winkelprofilrohre (8) eine U-förmige Aufsetzöffnung (11) zum Aufsetzen auf einen stationären Gegenstand, insbesondere einen Heizungskörper, bilden.
3. Ablagefläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (7) aus Profilrohren besteht, von denen ein erstes Profilrohr (13) zur Befestigung an einer stationären Platte einen Auflageabschnitt (12) in Form einer Verlängerung zum Verbindungselement (5, 6) an dem Winkelprofilrohr (8) oder an dem Seitenschenkel (3a, 3b) bildet und einen hieran befestigten, die Platte untergreifenden Abwinkelungsabschnitt (14) aufweist, der mit einem schräg nach oben verlaufenden Endabschnitt (15), der den Auflageabschnitt (12) rückseitig übersteht und mit diesem einen Klemmspalt für die Platte bildet, versehen ist, wobei die Klemmung durch das von dem U-förmigen Trägerrahmen ausgeübte Drehmoment sichergestellt ist.
4. Ablagefläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (5) und die Gegenverbindungselemente (6) Steckverbindungselemente sind, die aus einem verjüngten Profilrohrendabschnitt und einem Profilrohreinführungsabschnitt am Gegenstück bestehen und passgenau ineinanderfügbar sind, und dass Rückzugsicherungen vorgesehen sind, die eine unbeabsichtigte Trennung der Verbindung verhindern.
5. Ablagefläche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückzugsicherung aus einem radial aus dem verjüngten Rohrendabschnitt vorstehenden, gegen die Kraft einer Feder beweglichen Bolzen (16) besteht, der in eine Arretierungsbohrung in der Mantelwand des Profilrohreinführungsabschnitts des Gegenverbindungselementes (6) rastend eingreift.
6. Ablagefläche nach Anspruch 1 und 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Trägerrahmen (2) aus miteinander verbindbaren geraden Profilrohrabschnitten und Winkelteilen gebildet ist.
7. Ablagefläche nach Anspruch 1, 2 oder 3 in Verbindung mit Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das stufenförmige Winkelprofilrohr (8) aus geraden Abschnitten und Winkelabschnitten zusammengefügt ist.
8. Ablagefläche nach Anspruch 2 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (7) aus einem Winkelteil besteht und dass das Distanzelement (10) gegen solche mit unterschiedlichen Längen zur Anpassung der Aufsetzöffnung (11) an die Breite des stationären Gegenstandes austauschbar ist, oder dass das Distanzelement (11) aus zwei teleskopartig ineinander schiebbaren Profilrohrabschnitten besteht, die in verschiedenen Ausziehpositionen gegeneinander arretierbar sind und an den Enden Verbindungselemente (5) oder Gegenverbindungselemente (6) aufweisen.
9. Ablagefläche nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungseinrichtungen eine Ausbildung entsprechend der Rückzugsicherung nach Anspruch 5 aufweisen.
10. Ablagefläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Winkelteil des Winkelprofilrohres (8) und/oder des den stationären Gegenstand übergreifenden Winkelteils ein feststellbares Drehgelenk (17)aufweist, das eine relative Winkelverstellung der daran befestigbaren Profilrohrabschnitte ermöglicht, wobei die Schenkelabschnitte des Drehgelenkes Verbindungselemente (5) oder Gegenverbindungselemente (6) aufweisen.
11. Ablagefläche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das feststellbare Drehgelenk ein T-Gelenk mit zwei starr verbundenen Verbindungselementen (5) und/oder Gegenverbindungselementen (6) und einem schwenkbeweglichen Verbindungselement (5) oder Gegenelement (6) als Schenkelabschnitt für einen anfügbaren Profilrohrabschnitt (9, 18) ist.
12. Ablagefläche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das T-Gelenk in einer Befestigungseinrichtung nach Anspruch 3 eingesetzt ist, wobei der untergreifende Abwinkelungsabschnitt (14) am schwenkbeweglichen Verbindungselement (5) oder Gegenelement (6) befestigt ist.
13. Ablagefläche nach Anspruch 3 in Verbindung mit Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abwinkelungsabschnitt (14) ein Winkelteil ist, wobei der Untergreifabschnitt des Winkelteils so lang ausgebildet ist, dass allein durch Bildung eines spitzen Winkels zum korrespondierenden Auflageabschnitt (12) am starr verbundenen Verbindungselement die Einklemmung der Platte sichergestellt ist.
14. Ablagefläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die starren Winkelteile gleich lange oder unterschiedlich lange Profilrohrabschnitte aufweisen, die in einem Winkel von ca. 90° verlaufen.
15. Ablagefläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (3a, 3b) des Trägerrahmens (2) im Bereich des Verbindungsholms (4) abgewinkelte, schräg nach oben verlaufende Abschnitte (19) aufweisen oder diese Abschnitte (19) an den Verbindungselementen (5) oder Gegenverbindungselementen (6) zwischengefügter feststellbarer Drehgelenke (17) befestigt sind.
16. Ablagefläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem taschenförmigen, auf den U-förmigen Trägerrahmen (2) und gegebenenfalls vorgesehenen Winkelprofilrohren (8) aufziehbaren Bezugsstoff besteht.
17. Ablagefläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilrohr ein Rundprofil, polygones oder ovales Profil aufweist.
18. Ablagefläche nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das feststellbare Drehgelenk aus zwei Kunststoffgehäuseteilen besteht, die ineinandersetzbar sind und Innenzahnkränze aufweisen, die über einen in Längsrichtung verschiebbaren Zahnkranz als Kupplungskranz miteinander verbindbar und zum Verschwenken außer Eingriff bringbar sind, wobei an beiden Gehäusehälften Verbindungselemente (5) oder Gegenverbindungselemente (6) zur Aufnahme der Profilrohrabschnitte vorgesehen sind.
19. Ablagefläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Ruhefläche für Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20207361U DE20207361U1 (de) | 2002-05-08 | 2002-05-08 | Ablagefläche mit einer Befestigungseinrichtung zur nachträglichen Befestigung an stationären Gegenständen oder an einer Wand |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE20207361U1 true DE20207361U1 (de) | 2002-08-29 |
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ID=7971006
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021002 |
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| R079 | Amendment of ipc main class |
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