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DE20207247U1 - Rinne mit einem Zulauf und einem Ablauf - Google Patents

Rinne mit einem Zulauf und einem Ablauf

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DE20207247U1
DE20207247U1 DE20207247U DE20207247U DE20207247U1 DE 20207247 U1 DE20207247 U1 DE 20207247U1 DE 20207247 U DE20207247 U DE 20207247U DE 20207247 U DE20207247 U DE 20207247U DE 20207247 U1 DE20207247 U1 DE 20207247U1
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DE
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water
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water supply
channel
shaft
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F5/00Sewerage structures
    • E03F5/02Manhole shafts or other inspection chambers; Snow-filling openings; accessories
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Sewage (AREA)
  • Separation Using Semi-Permeable Membranes (AREA)
  • Lining And Supports For Tunnels (AREA)

Description

Anwaltsakte:
SW 31 Gbm
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Rinne mit einem Zulauf und einem Ablauf an einem zum Teil offenen Rinnenkörper zum Führen von Wasser durch einen im Erdreich angeordneten Schacht, in dessen einer Seite eine mit dem Zulauf des Rinnenkörpers verbundene Wasserzuleitung und in dessen anderer Seite eine mit dem Ablauf des Rinnenkörpers verbundene Wasserableitung einmünden.
Derartige Rinnen verlaufen beispielsweise in Straßenschächten, an deren in den Straßenkörper eingelassenen unteren Ende. Diese Rinnen sind in Form von Halbschalen ausgebildet, so daß sie den Zugang zu der in den Schacht einmündenden Wasserzuleitung und auch in die entsprechende Wasserableitung zulassen. Zu diesem Zwecke stellt sich der mit der Reinigung der Leitungen befaßte Facharbeiter auf einen beidseits der Rinne ausgebildeten Zutritt und schiebt ein Reinigungsgerät, beispielsweise einen Absaugschlauch in die von der Rinne gebildete Halbschale. Von dieser kann der Absaugschlauch in die Wasserzu- bzw. -ableitung hineingeführt werden, so daß eine in einer der Leitungen vorhandene Verstopfung von einem im Absaugschlauch herrschenden Unterdruck abgesaugt werden kann.
Im normalen Betriebsfall, wenn beispielsweise eine Reinigung nicht notwendig erscheint, fließt das gesamte von der Wasserzuleitung angelieferte Wasser über die halb offene Rinne in die Wasserableitung. Bei sehr starkem Wasseranfall kann das Wasser aus der Halbschale in den Schacht austreten. Dieser muß daher dicht sein, um zu verhindern, daß aus dem Schacht Wasser, insbesondere Abwasser in die Umgebung des Schachtes eintreten und dort zu Umweltschädigungen oder gar Unterspülungen führen kann.
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Infolge der relativ starken Strömung, die in einer Rinne herrschen kann, wird diese nicht selten hoch beansprucht. Daher nehmen diese Rinnen häufig Schäden, die bisher durch mühevolle Kleinarbeit in einer wenig attraktiven Umgebung behoben werden mußten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Reparatur einer Rinne zu vereinfachen und damit auch zu verbilligen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Rinnenkörper als ein Fertigbauteil ausgebildet ist, dessen dem Zulauf zugeordneter Zulaufbereich und dessen dem Ablauf zugeordneter Ablaufbereich jeweils in Öffnungen des Schachtes befestigbar und gegen Wasser abdichtbar sind und die jeweiligen Bereiche wasserdicht mit der Wasserzuleitung einerseits und der Wasserableitung andererseits verbindbar sind.
Auf diese Weise können vorgefertigte Rinnen von dem Facharbeiter in den Schacht eingebracht werden. Nachdem der Facharbeiter die schadhafte Rinne völlig abgebrochen und aus ihren Verbindungen gelöst hat, die sie mit Wandungen des Schachtes besitzt, können die dabei entstehenden Trümmer auf bekannte Weise aus dem Schacht herausgehoben und abtransportiert werden. Sodann wird die neue Rinne mit ihren Enden in die bereits vorhandenen Öffnungen der Schachtwand eingesetzt und mit dieser wasserdicht verbunden. Sodann müssen noch Verbindungen zwischen der Wasserzu- und -ableitung und den Enden der Rinne hergestellt werden. Diese Verbindungen werden zweckmäßigerweise in Form dichtender Schellen hergestellt. Nach der Durchführung dieser Arbeiten kann der Schacht wieder mit einem vorher beseitigten Aushub umgeben und die neue Rinne dem Wassertransport übergeben werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
besteht der Rinnenkörper aus zwei einander ergänzenden und untereinander verbindbaren Teilstücken, von denen das eine mit der Wasserzuleitung und das andere mit der Wasserableitung verbindbar ist. Durch diese Aufteilung des Rinnenkörpers in zwei Teilstücke vereinfacht sich die Tätigkeit des Facharbeiters insofern, als er die beiden Teilstücke in der Enge des Schachtes besser handhaben kann als eine zusammenhängende Rinne.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen die Teilstücke jeweils aus einem miteinander verbindbaren Kunststoff. Diese Ausführungsform der Teilstücke hat den großen Vorteil, daß der Kunststoff gegen aggressive Bestandteile des Abwassers weitgehend resistent ist, so daß die eingesetzte Rinne eine längere Lebensdauer besitzt als vergleichbare Rinnen aus Beton oder Stein. Darüber hinaus können die Teilstücke aber auch gut miteinander verbunden werden. Zu diesem Zwecke werden die Teilstücke in ihren aneinander stoßenden Bereichen miteinander verschweißt. Dadurch entsteht eine haltbare und sehr einfach herzustellende Rinnenkonstruktion.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich jedes der beiden Teilstücke jeweils über die Hälfte des gesamten Rinnenkörpers. Dadurch kann die Verbindung der Teilstücke etwa in der Mitte des Schachtes hergestellt werden. Dort hat der jeweils mit der Reparatur befaßte Facharbeiter eine relativ große Bewegungsfreiheit, so daß eine gute Schweißnaht entsteht, die haltbar und ohne Hindernis für das durchlaufende Wasser ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Rinnenkörper mit einer aus einem verschweißbaren Kunststoff bestehenden Innenauskleidung des Schachtes verschweißt. Derartige Innenauskleidungen aus Kunststoff werden gerne verwendet, um bei reparaturbedürftigen Schächten den Abriß des Schachtes zu
vermeiden. Stattdessen wird in den Schacht eine im Regelfall aus Kunststoff bestehende Innenauskleidung eingebracht. Diese ist dicht und verhindert ein Austreten des Abwassers aus dem Schacht. Darüber hinaus kann eine derartige Innenauskleidung mit der aus Kunststoff bestehenden Rinne gut verschweißt werden, so daß insgesamt eine sehr steife und wasserdichte Konstruktion entsteht. Die Arbeiten können vom Innenraum des Schachtes aus erledigt werden. Dadurch wird vermieden, daß der gesamte Schacht auf seiner Außenseite aufgegraben werden muß.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ragt der Rinnenkörper mit Verbindungsenden aus dem Schacht in Richtung sowohl auf die Wasserab- als auch die -zuleitung heraus. Diese Verbindungsenden des Rinnenkörpers sind so beschaffen, daß sie vom Inneren des Schachtes aus in die ankommende Wasserab- und -zuleitung eingeschoben werden können. Auf diese Weise wird im Bereich der Wasserzu- und -ableitung eine wasserdichte Verbindung zwischen den Verbindungsenden der Rinne und der Wasserzu- und -ableitung hergestellt. Auch diese Maßnahme dient da-zu, beim Auswechseln der Rinne ein Aufgraben des Schachtes überflüssig zu machen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Verbindungsenden gegenüber den Innenwandungen sowohl der Wasserzu- als auch der -ableitung abgedichtet. Diese Abdichtung geschieht auf bekannte Weise, mit der bereits gute Erfahrungen gesammelt werden konnten.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Verbindungsenden auf ihren den Wasserleitungen zugewandten Oberflächen quer zu ihrer Längsrichtung verlaufende Nuten auf, in denen Dichtungen angeordnet sind, die wasserdicht an den Innenwandungen der Wasserzu- und -ableitungen anliegen, in die die Verbindungsenden hineinragen. Diese in den Nuten liegenden Dichtungen sind so bemessen, daß eine gute
Wasserdichtigkeit zwischen den Verbindungsenden und den Wasserzu- und -ableitungen hergestellt werden kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind in den Verbindungsenden drei einander etwa parallel verlaufende Dichtungen angeordnet, von denen eine zwischen zwei äußeren liegende mittlere Dichtung als eine unter Feuchtigkeitseinfluß quellende Quelldichtung ausgebildet ist. Diese Quelldichtung hat einerseits den Vorteil, daß sie im Augenblick der Montage noch ein relativ kleines Volumen besitzt, so daß sie gut gemeinsam mit dem Verbindungsende in die Wasserzu- bzw. -ableitung eingeführt werden kann. Sollte sich im eingebauten Zustand Feuchtigkeit im Bereich dieser Quelldichtung bilden, so dehnt sich diese Quelldichtung aus und sorgt für eine hohe Dichtigkeit der Verbindung gegen Wasseraustritt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auf dem Verbindungsende jeweils ein Bund vorgesehen, gegen den jeweils ein Ende entweder der Wasserzu- oder der -ableitung bei einem in die Wasserzu- bzw. -ableitung eingeschobenen Verbindungsende anlegbar ist. Dieser Bund hat sich bereits gut bei vorhandenen Verbindungen bewährt, da er ein Verschieben der Verbindungsenden gegenüber den Wasserzu- bzw. -ableitungen verhindert.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Verbindungsende an seinem in die Wasserzu- bzw. -ableitung einmündenden Ende eine kegelförmige Erweiterung seines Querschnitts auf. Die kegelförmige Erweiterung des Querschnittes verhindert, daß sich am eingeschobenen Verbindungsende ein Stau aus dicken Teilen ausbildet, die mit dem Abwasser angeschwemmt werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung beispielsweise veranschaulicht ist.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Schacht und Wasserzu- bzw. -ableitungen,
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine Rinne gemäß der Schnittlinie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt einer aus zwei Teilstücken bestehenden Rinne,
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Schacht mit einer aus Kunststoff bestehenden Innenauskleidung,
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung eines Teilstücks einer Rinne im Längsschnitt und
Fig. 6 eine räumliche Darstellung eines in eine Wasserleitung hineinragenden Teilstückes einer Rinne.
Eine Rinne (1) besteht im wesentlichen aus einem in ihrem oberen Teil (2) offenen Rinnenkörper (3), der mit einem rohrförmigen Zulaufbereich (4) einer Wasserzuleitung (5) und mit seinem rohrförmigen Ablaufbereich (6) einer Wasserableitung (7) zugewandt ist. Vom offenen oberen Teil
(2) ist für einen nicht dargestellten Facharbeiter und ein nicht dargestelltes Werkzeug sowohl die Wasserzuleitung (5) als auch die Wasserableitung (7) zugängig. Dabei steht der Facharbeiter beidseits der Rinne (1) auf einem Boden (8) eines Schachtes (10), der innerhalb eines Straßenkörpers
(11) angeordnet und mit einem Schachtdeckel (12) verschlossen ist. Nach Aufnehmen des Schachtdeckels (12) kann der nicht dargestellte Facharbeiter in den Schacht
(10) einsteigen und findet beidseits der Rinne (1) den ausreichenden Auftritt für seine Füße, um die notwendigen
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Arbeiten an der Rinne (1) bzw. der Wasserzu- bzw. ableitung (5,7) vornehmen zu können. Der Schacht (10) ist allseits vom Material (13) des Straßenkörpers (11) umgeben.
Die Rinne (1) ist im Bereich ihrer rohrförmigen Enden (14,15) mit einem Dichtungsmaterial (16) gegenüber Wandungen (17) des Schachtes (10) abgedichtet. Auf diese Weise wird erreicht, daß aus der Halbschale (9) der Rinne (1) austretendes Wasser auf dem Boden (8) des Schachtes (10) gesammelt und daran gehindert wird, in den Bereich des den Schacht (10) umgebenden Materials (13) einzudringen. Dadurch werden Umweltverschmutzungen vermieden. Gleichzeitig wird verhindert, daß der Schacht (10) unterspült wird und damit seine Lage innerhalb des Straßenkörpers (11) verändert, beispielsweise sich bezüglich einer Straßenoberfläche (18) schräg stellt.
Trifft der Facharbeiter beim Besichtigen des Schachtes (10) eine schadhafte Rinne (1) an, baut er diese aus. Dabei werden auch die rohrförmigen Enden (14,15) aus ihren Befestigungen innerhalb der Wandungen (17) des Schachtes
(10) gelöst. In eine der dabei entstehenden Öffnungen (20) wird der vorgefertigte neue Rinnenkörper (3) so weit hineingeschoben, bis er mit seinem gegenüberliegenden Ende in eine der Öffnungen (20) gegenüberliegende Öffnung (19) hineingeschoben werden kann. Sodann werden die Öffnungen mit dem Dichtungsmaterial (16) abgedichtet und Verbindungen (21,22) zwischen den rohrförmigen Enden (14,15) und der Wasserzu- bzw. -ableitung (5,7) hergestellt. Diese Verbindungen (21,22) können beispielsweise im Falle von aus Kunststoff bestehenden Wasserzu- bzw. -ableitungen (5,7) aus Schweißnähten bestehen. In anderen Fällen können wasserdichte Verbindungen Verwendung finden. In jedem Falle müssen die Verbindungen (21,22) im Außenbereich des Schachtes (10) hergestellt werden, nachdem dieser zuvor aus dem Material (13) des Straßenkörpers (11) ausgegraben worden ist.
Das Einsetzen der Rinne (1) wird dadurch erheblich vereinfacht, daß diese in zwei Teilstücken (23,24) hergestellt wird, von denen jedes im Bereich einander zugewandter Enden (25,26) mit dem jeweils anderen verbunden wird. Zweckmäßigerweise werden diese Teilstücke (23,24) aus einem schweißbaren Kunststoff hergestellt, so daß die beiden Teilstücke im Bereich der Enden (25,26) miteinander verschweißt werden können. Die beiden Teilstücke (23,24) können einander etwa gleich groß sein, so daß sie im Bereich ihrer Enden (25,26) etwa in der Mitte des Schachtes (10) aufeinander stoßen. Auf diese Weise steht dort genügend Platz für ein sachkundiges Verschweißen der beiden Enden (25,26) zur Verfügung. Aus konstruktiven Gründen können jedoch auch Teilstücke (23,24) zum Einsatz kommen, die verschieden groß sind, falls sich auf diese Weise beispielsweise die Montage der Rinne (1) vereinfachen läßt. Auch die Verwendung von mehr als zwei miteinander verbindbaren Teilstücken ist möglich.
Durch die Verwendung von zwei Teilstücken (23,24) können die Öffnungen (19,20) unwesentlich größer gehalten werden als dem äußeren Querschnitt der rohrförmigen Enden (14,15) entspricht. Ein schräges Einführen mindestens eines der rohrförmigen Enden (14,15) erübrigt sich auf diese Weise, wie es bei Verwendung einer einstückigen Rinne (1) unabdingbar ist.
Trotzdem muß allerdings das Dichtungsmaterial (16) sehr sorgfältig um die rohrförmigen Enden (14,15) eingesetzt werden, um eine Abdichtung der rohrförmigen Enden (14,15) in den Wandungen (17) herbeiführen zu können. Außerdem muß auch der Schacht (10) von außen aufgegraben werden, um die Verbindungen (21,22) zwischen der Rinne (1) und der Wasserzu- und -ableitung (5,7) herstellen zu können.
Um ein Aufgraben des Schachtes (10) zu vermeiden, wird die Rinne (1) an ihren rohrförmigen Enden (14,15) mit einer Verbindungsgestaltung (27) versehen, die bereits für die
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Herstellung von Verbindungen zwischen einem Schacht (10) und Wasserzu- und -ableitungen (5,7) bekannt ist. Zu diesem Zwecke wird die Rinne (1) an ihren rohrförmigen Enden (14,15) mit Verbindungsenden (28,29) versehen, die fest mit den rohrförmigen Enden (14,15) verbunden sind, aber gegenüber diesen einen kleineren Außendurchmesser (30,31) besitzen. Dieser Außendurchmesser (30,31) ist so bemessen, daß die Verbindungsenden (28,29) in die benachbarte Wasserzu- bzw. -ableitung (5,7) eingeführt werden können. Zwischen dem Außendurchmesser (30,31) des Verbindungsendes (28,29) und den rohrförmigen Enden (14,15). der Rinne (1) ist ein Bund (32,33) vorgesehen. Gegen diesen Bund (32,33) kommt die Rinne (1) am jeweiligen Ende (34,35) der Wasserzu- bzw. -ableitung zur Anlage, falls sich die Rinne
(1) innerhalb der Öffnungen (19,20) verschieben sollte.
Eine Abdichtung der Verbindungsenden (28,29) innerhalb der Wasserzu- und -ableitung (5,7) kommt jeweils mit Hilfe von drei Dichtungen (36,37,38) zustande, die in entsprechenden Nuten (39,40,41) liegen. Diese Nuten (39,40,41) sind in die Oberfläche (42,43) der Verbindungsenden (28,29) eingestochen. In den äußeren beiden Nuten (39,40) liegen Dichtungen (36,38), die fest an einer inneren Oberfläche (44,45) der Wasserzu- bzw. -ableitung (5,7) anliegen. In der mittleren Nut (40) liegt eine Quelldichtung (37), die unter dem Einfluß von Feuchtigkeit aufquillt und damit eine besonders feste Anlage an der inneren Oberfläche (44,45) der Wasserzu- bzw. -ableitung (5,7) erzielt.
Ein Verschieben der Rinne (1) innerhalb des Schachtes (10) ist allerdings weitgehend ausgeschlossen, soweit der Schacht (10) eine Innenauskleidung (46) aus Kunststoff besitzt. Gegenüber dieser Innenauskleidung (46) wird jedes Teilstück (23,24) mit Hilfe einer Schweißnaht (47,48) verschweißt. Da die Teilstücke (23,24) untereinander an ihren Enden (25,26) verschweißt sind, ist ein Verschieben der Rinne (1) innerhalb des Schachtes (10) ausgeschlossen.
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Damit stellt sich die Montage der Rinne (1) wie folgt dar. Nach einer Demontage einer vorhandenen aber nicht mehr reparierbaren Rinne wird von einem im Schacht (10) stehenden Facharbeiter ein Teilstück (23) in die Öffnung
(19) eingeführt. Dabei wurden zunächst in das Verbindungsende (28) die Dichtungen (36,37,38) in die dafür vorgesehenen Nuten (39,40,41) eingelegt. Das auf diese Weise vorbereitete Verbindungsende wird durch die Öffnung
(19) in die Wasserableitung (27) eingeführt. Dabei wird dieses Teilstück (23) soweit in Richtung auf die Wasserableitung (7) verschoben, daß genügende Platz für die entsprechende Montage des Teilstückes (24) vorhanden ist. Dieses wird auf ähnliche Weise mit seinem Verbindungsende
(29) in die Wasserzuleitung (5) hineingeschoben.
Sodann werden beide Teilstücke (23,24) so ausgerichtet, daß die Halbschale (9) in Richtung auf den Boden (8) des Schachtes (10) bzw. der Innenauskleidung (46) weist. Damit ist die Rinne (1) in ihrem oberen Teil (2) offen. Zweckmäßigerweise stoßen die beiden Teilstücke (23,24) im Bereich der Mittellinie des Schachtes (10) mit ihren Enden (25,26) zusammen, so daß dort genügend Platz vorhanden ist, um die Enden (25,26) gut miteinander verschweißen zu können. Nach Ausführung dieser Schweißnaht werden zusätzliche Schweißnähte (47,48) im Bereich der Innenauskleidung (46) durchgeführt, wo diese mit den Öffnungen (19,20) korrespondiert, durch die die Teilstücke (23,24) in Richtung auf die Wasserzu- bzw. -ableitung (5,7) ragen. Auf diese Weise wird die Rinne (1) fest mit der Innenauskleidung (46) verbunden. In dieser Lage ragen die Verbindungsenden (28,29) in die Wasserzu- bzw. -ableitungen (5,7) hinein und dichten diese gegenüber den inneren Oberflächen (44,45) der Wasserzu- bzw. -ableitung (5,7) ab. Um einen störungsfreien Zu- bzw. Ablauf des Abwassers gewährleisten zu können, sind die Verbindungsenden (28,29) an ihren jeweiligen in die Wasserzu- bzw. -ableitungen (5,7) hineinragenden Enden (49,50) mit kegelförmigen Erweiterungen (51,52) versehen. Diese verhindern, daß sich
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dicke Bestandteile des Abwassers im Bereich der Enden (49,50) aufstauen.
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Claims (14)

1. Rinne mit einem Zulauf und einem Ablauf an einem zum Teil offenen Rinnenkörper zum Führen von Wasser durch einen im Erdreich angeordneten Schacht, in dessen eine Seite eine mit dem Zulauf des Rinnenkörpers verbundene Wasserzuleitung und in dessen andere Seite eine mit dem Ablauf des Rinnenkörpers verbundene Wasserableitung einmünden, dadurch gekennzeichnet, daß der Rinnenkörper (3) als ein Fertigbauteil ausgebildet ist, dessen dem Zulauf zugeordneter Zulaufbereich (4) und dessen dem Ablauf zugeordneter Ablaufbereich (6) jeweils in Öffnungen (19, 20) des Schachtes (10) befestigbar und gegen Wasser abdichtbar sind und die jeweiligen Bereiche (4, 6) wasserdicht mit der Wasserzuleitung (5) einerseits und der Wasserableitung (7) andererseits verbindbar sind.
2. Rinne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rinnenkörper (3) aus zwei einander ergänzenden und miteinander verbundenen Teilstücken (23, 24) besteht, von denen das eine mit der Wasserzuleitung (5) und das andere mit der Wasserableitung (7) verbindbar ist.
3. Rinne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilstücke (23, 24) jeweils aus einem miteinander verbindbaren Kunststoff bestehen.
4. Rinne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilstücke (23, 24) aus einem miteinander verschweißbaren Kunststoff bestehen.
5. Rinne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilstücke (23, 24) jeweils aus PEHD bestehen.
6. Rinne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilstücke (23, 24) sich jeweils über die Hälfte des gesamten Rinnenkörpers (3) erstrecken.
7. Rinne nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rinnenkörper (3) mit einer aus einem verschweißbaren Kunststoff bestehenden Innenauskleidung (46) des Schachtes (10) verschweißt ist.
8. Rinne nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rinnenkörper (3) mit Verbindungsenden (28, 29) aus dem Schacht (10) in Richtung sowohl auf die Wasserzu- als auch -ableitung (5, 7) herausragt.
9. Rinne nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rinnenkörper (3) mit seinen Verbindungsenden (28, 29) einerseits in die Wasserzu- und andererseits in die -ableitung (5, 7) hineinragt.
10. Rinne nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsenden (28, 29) gegenüber Innenwandungen (44, 45) sowohl der Wasserzu- als auch der Wasserableitung (5, 7) abgedichtet sind.
11. Rinne nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsenden (28, 29) auf ihren den Wasserleitungen (5, 7) zugewandten Oberflächen (42, 43) quer zu ihrer Längsrichtung verlaufende Nuten (39, 40, 41) aufweisen, in denen Dichtungen (36, 37, 38) angeordnet sind, die wasserdicht an den Innenwandungen (44, 45) der Wasserzu- und -ableitungen (5, 7) anliegen, in die die Verbindungsenden (28, 29) hineinragen.
12. Rinne nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß in den Verbindungsenden (28, 29) drei einander etwa parallel verlaufende Dichtungen (36, 37, 38) angeordnet sind, von denen eine zwischen zwei äußeren liegende mittlere Dichtung (37) als eine unter Feuchtigkeitseinfluß quellende Quelldichtung ausgebildet ist.
13. Rinne nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Verbindungsenden (28, 29) jeweils ein Bund (32, 33) vorgesehen ist, gegen den jeweils ein Ende (34, 35) entweder der Wasserzu- oder der -ableitung (5, 7) bei einem in die Wasserzu- bzw. -ableitung (5, 7) eingeschobenen Verbindungsende (28, 29) anlegbar ist.
14. Rinne nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsende (28, 29) an seinem in die Wasserzu- bzw. -ableitung (5, 7) einmündenden Ende (49, 50) eine kegelförmige Erweiterung (51, 52) seines Querschnitts aufweist.
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