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DE20206483U1 - Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten - Google Patents

Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten

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Publication number
DE20206483U1
DE20206483U1 DE20206483U DE20206483U DE20206483U1 DE 20206483 U1 DE20206483 U1 DE 20206483U1 DE 20206483 U DE20206483 U DE 20206483U DE 20206483 U DE20206483 U DE 20206483U DE 20206483 U1 DE20206483 U1 DE 20206483U1
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Germany
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doors
housing
whose
gaps
view
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Expired - Lifetime
Application number
DE20206483U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Trautwein Thomas De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE20206483U1 publication Critical patent/DE20206483U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description

Dipl.-Kfm. Hansjörg Trautwein 23.04.2002
Zeppelinallee 64
45883 Gelsenkirchen u.Z. 28 520 L/O
„Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten"
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten im Format von vorzugsweise DIN AO oder 4/1, vorzugsweise zur Aufstellung im Freien, welche ein mit mindestens zwei Türen mit je einer transparenten Scheibe pro Plakat versehenes Gehäuse, eine Innenbeleuchtung, sowie mindestens einen unterhalb des Gehäuses angeordneten, im Boden verankerbaren Fuß aufweist.
Bekannte derartige Vorrichtungen zur Präsentation bzw. Vitrinen sind üblicherweise aus einer Vielzahl von Teilen zusammengefügt und haben an den Übergängen zwischen den Teilen Spalte, Nähte, Fugen od.dgl., die den ästhetischen Gesamteindruck der Vorrichtung zur Präsentation bzw. der Vitrine nachteilig beeinträchtigen.
25
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten derart weiterzubilden, dass sie einen günstigeren optischen Gesamteindruck bietet. 30
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die einzigen von vorne und den Seiten sichtbaren Spalte, Nähte,
Fugen od.dgl. an der Vorrichtung die Spalte zwischen den Türen und zwischen den Scheiben und Türen sind. Es sind somit ausschließlich Spalte od.dgl. vorhanden, die aufgrund der körperlichen Ausgestaltung der Türen der Vorrichtung und aufgrund der erforderlichen Funktionen der Vorrichtung absolut notwendig sind. Im Vergleich zum Stand der Technik wird durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ein erheblich verbesserter optischer Gesamteindruck der Vorrichtung zur Präsentation erzielt .
Der zumindest eine für die Lagerung bzw. Halterung der Vorrichtung zur Präsentation erforderliche Fuß wird vorteilhaft durch eine Verlängerung des Gehäuses der Vorrichtung im wesentlichen abgedeckt. Der im Boden befindliche Teil des Fußes bleibt unabgedeckt.
Vorteilhaft wird das gesamte Gehäuse der Vorrichtung durch die zumindest zwei Türen gebildet, wobei separate Rahmenteile und Fußverkleidungen etc. verzichtbar sind.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation besteht der gesamte sichtbare Teil der Vorrichtung ausschließlich aus den zumindest zwei Türen.
Jede Tür besteht zweckmäßigerweise aus einem Teil des Gehäuses und einem Teil der Fußabdeckung, wobei in den Türen jeweils ein Ausschnitt zur Aufnahme der transparenten Scheibe vorgesehen ist.
Die senkrechten Außenflächen jeder Tür sollen vorteilhaft einstückig miteinander ausgebildet sein; eine Herstellung der
Türaußen- und -Seitenflächen aus einem Blechabschnitt ist dann in einfacher Weise durch Abkanten möglich. Ein Verziehen einer derart gestalteten Tür ist im Gegensatz zu aus Rahmenteilen zusammengebauten Türen nicht mehr möglich. 5
Vorteilhaft weisen das Gehäuse und die Fußabdeckung auf ihren Seitenansichten jeweils einen senkrechten, vorzugsweise mittigen Spalt auf.
Die Frontalansichten der erfindungsgemäßen Vorrichtung haben außer dem Ausschnitt für die Aufnahme der transparenten Scheiben keine Nähte, Spalte, Fugen od.dgl.
Auf seiner Oberseite und seiner Unterseite hat das Gehäuse mindestens einen die senkrechte Spalten in seinen Seitenflächen verbindenden waagerechten Spalt, wobei zweckmäßigerweise innerhalb des Gehäuses unterhalb des an seiner Oberseite vorgesehenen waagerechten Spalts eine Wasserauffang- und -ableitvorrichtung angeordnet ist. Dadurch kann auf von außen sichtbare Regenrinnen od.dgl. verzichtet werden.
Gemäß vorteilhaften Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung hat diese zwei parallel angeordnete oder drei in einem vorzugsweise gleichschenkligen Dreieck angeordnete, nach oben oder seitlich aufschwenkbare Türen. Bei seitlichem Türanschlag ist ein Verziehen der Türen nicht mehr möglich, wohingegen bei aus einzelnen Rahmenteilen gefertigten Türen derartige nachteiligen Wirkungen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können.
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Die Türen der erfindungsgemäßen Vorrichtung können plan oder gebogen ausgestaltet sein, was entsprechend auch für die Seitenteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung gilt.
Zum Ausgleich von Höhenunterschieden des unterhalb der Vorrichtung befindlichen Bodens ist es zweckmäßig, wenn unterhalb der Vorrichtung ein flacher, teilweise in den Boden einbettbarer, vorzugsweise gegenüber den Türen etwas vorstehender Sockel angeordnet ist. Damit ist gewährleistet, dass sich die Türen auch auf unebenem Boden öffnen lassen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung können die Frontalansichten der Vorrichtung in einem anderen Farbton als die Seitenansichten und/oder der Sockel gehalten sein, wobei des weiteren die Möglichkeit besteht, die Fußabdeckung mit einem Firmenzeichen od.dgl. zu versehen.
Die Türen der vorstehend geschilderten erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten können im Vergleich zum Stand der Technik mit einer geringeren Anzahl Bauteilen hergestellt werden, wobei sie darüber hinaus in ihrer Fertigung mit einem geringeren wirtschaftlichen Aufwand einhergehen; trotz dieser Einsparungen bei der Fertigung ist die ästhetische Wirkung der Türen und damit der Vorrichtung zur Präsentation erheblich verbessert. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Präsentation läßt bei geringem Aufwand eine vielseitige Gestaltung ihrer selbst zu.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen:
Figur 1, 2, 3
und 4
Figur 5, 6, 7
und 8
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten; eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 9, 10, 11
und 12
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 13, 14, 15
0 und 16
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 17, 18, 19
und 2 0
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 21, 22, 23
und 2 4
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer sechsten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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Figur 25, 26, 27
und 2 8
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer siebten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 29, 30, 31
und 32
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer achten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 33, 34, 35
und 3 6
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer neunten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 37, 38, 39
0 und 4 0
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer zehnten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 41, 42, 43
und 4 4
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer elften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
Figur 45, 46, 47
und 4 8
eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer zwölften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Eine in den Figuren 1 bis 4 gezeigte Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zur Präsentation von zwei
hinterleuchtbaren Plakaten hat ein Gehäuse 2, welches in der dargestellten Ausführungsform aus zwei Türen 3, 4 besteht.
Die Vorrichtung 1 zur Präsentation der beiden Plakate kann je nach ihren Abmessungen - Plakate im Format DIN AO oder im Format 4/1 aufnehmen.
Bei der in den Figuren 1 bis 4 gezeigten Ausführungsform haben die beiden Türen 3, 4 jeweils eine transparente Scheibe bzw. 6. Die Abmessungen der beiden transparenten Scheiben 5, 6 sowie ihre Anordnung in Bezug auf die Türen 3, 4 entspre-
chen im dargestellten Ausführungsbeispiel einander. Alternativ ist es möglich, dass eine oder beide der Türen 3, 4 mehrere transparente Scheiben aufweist bzw. aufweisen, wobei
dann jeder transparenten Scheibe ein Plakat od.dgl. zugeordnet werden kann.
Zur Hinterleuchtung der durch die transparenten Scheiben 5, der Türen 3, 4 sichtbaren Plakate ist innerhalb des Gehäuses 2 eine in den Figuren nicht dargestellte Innenbeleuchtung üblicher Bauart vorgesehen.
Zu der Vorrichtung 1 gehört zumindest ein ebenfalls in den
Figuren nicht gezeigter im Boden verankerbarer Fuß, der unterhalb
des Gehäuses 2 der Vorrichtung 1 angeordnet ist.
Die beiden Türen 3, 4 des Gehäuses 2 sind relativ zueinander beweglich. In der in den Figuren gezeigten geschlossenen
Stellung der beiden Türen 3, 4 weist das Gehäuse 2 der Vor-
richtung 1 lediglich an den Übergängen zwischen den transparenten Scheiben 5, 6 und den Türen 3 bzw. 4 senkrechte Spalte 7 und waagerechte Spalte 8 sowie zwischen den einander gegenüberliegenden Kanten der Türen 3, 4 senkrechte Spalte 9 und waagerechte Spalte 10 auf. Andere Spalte, Nähte, Fugen od.dgl. sind an der Vorrichtung 1 im geschlossenen Zustand der Türen 3, 4 nicht vorhanden.
Unterhalb der Unterkante der transparenten Scheiben 5, 6 weisen die Türen 3, 4 jeweils eine Verlängerung 11 bzw. 12 des Gehäuses 2 auf, mittels denen der in den Figuren nicht gezeigte Fuß der Vorrichtung 1 abgedeckt werden kann.
Die beiden transparenten Scheiben 5, 6 sind in Ausschnitten 13, 14 der beiden Türen 3, 4 angebracht. Das Gehäuse 2 der Vorrichtung 1 und damit - im geschlossenen Zustand - der gesamte sichtbare Teil der Vorrichtung 1 besteht ausschließlich aus den Türen 3, 4, die hierzu jeweils einen Teil des Gehäuses 2 sowie die Verlängerung des Gehäuses 11 bzw. 12, die als Fußabdeckung dient, ausbilden.
Die in Vertikalrichtung angeordneten Außenflächen der beiden Türen 3, 4 sind einstückig miteinander ausgebildet. An ihren beiden vertikalen Seitenflächen ist im geschlossenen Zustand der Vorrichtung 1 jeweils lediglich ein senkrechter Spalt 9 sichtbar. In ihrer Frontalansicht hat die Vorrichtung 1 ausschließlich die die Übergänge zwischen der transparenten Scheibe 5 bzw. 6 und der Tür 3 bzw. 4 bildenden senkrechten Spalte 7 und waagerechten Spalte 8.
An der Oberseite und an der Unterseite des Gehäuses 2 der Vorrichtung 1 ist jeweils ein waagerechter Spalt 10 sichtbar,
der die beiden senkrechten Spalten 9 in den Seitenflächen des Gehäuses 2 bzw. der Vorrichtung 1 miteinander verbindet. Die zwischen den Türen 3, 4 ausgebildeten senkrechten Spalten 9 und waagerechten Spalten 10 sind jeweils mittig in den Seitenflächen bzw. der oberen Fläche und der unteren Fläche des Gehäuses 2 der Vorrichtung 1 angeordnet.
Unterhalb des oberen waagerechten Spalts 10 ist innerhalb des durch die Türen 3, 4 gebildeten Gehäuses 2 eine in den Figuren nicht gezeigte Wasserauffang- und -ableitvorrichtung angeordnet .
Die Türen 3, 4 der Vorrichtung 1 sind im geschlossenen Zustand derselben flächenparallel zueinander angeordnet und können zur Öffnung des Gehäuses 2 bzw. der Vorrichtung 1 um eine vertikale Schwenkachse oder um eine horizontale Schwenkachse relativ zueinander verschenkt werden.
Bei dem in den Figuren 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 sind die beiden Türen 3, 4 an ihren Außenflächen konvex gebogen, wie sich insbesondere aus den Figuren 1 und 3 ergibt. Die beiden vertikalen Seitenflächen 15, 16 jeder Tür 3, 4 sind zum Mittelpunkt des Gehäuses 2 hin geneigt, so dass die senkrechten bzw. vertikalen Spalte 9 des Gehäuses 2 leicht in einwärtiger Richtung versetzt angeordnet sind.
Die anhand der Figuren 5 bis 8 gezeigte Ausführungsform der Vorrichtung zur Präsentation unterscheidet sich von der anhand der Figuren 1 bis 4 erläuterten Ausführungsform dadurch, dass die beiden senkrechten bzw. vertikalen Seitenflächen 15, 16 jeder Tür 3, 4 so gekrümmt bzw. gebogen sind, dass sie mit
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ihnen zugeordneten vertikalen Seitenflächen 15, 16 der anderen Tür 4 bzw. 3 eine insgesamt konvex ausgebildete vertikale Seitenfläche des Gehäuses 2 bilden, wobei im Scheitelpunkt dieser konvex ausgebildeten Seitenflächen bzw. mittig jeweils der senkrechte Spalt 9 angeordnet ist.
Die in den Figuren 9 bis 12 gezeigte dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 unterscheidet sich von den vorstehend erläuterten Ausführungsformen im wesentlichen dadurch, dass jede vertikale Seitenfläche 15, 16 der beiden Türen 3, 4 in sich konvex ausgebildet ist, so dass die beiden vertikalen Seitenflächen des gesamten Gehäuses 2 durch jeweils zwei konvexe Abschnitte gebildet werden, in deren Mitte und damit zwischen den beiden konvexen Abschnitten jeweils ein senkrechter Spalt 9 angeordnet ist.
Im Gegensatz zu den in den Figuren 1 bis 12 gezeigten Ausführungsformen der Vorrichtung 1 sind bei der in den Figuren 13 bis 16 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung 1 die Außenflächen der Türen 3, 4 plan ausgebildet. Des weiteren weisen die Türen 3, 4 der in den Figuren 13 bis 16 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung nur an ihren den Ecken des Gehäuses 2 zugeordneten Seitenenden vertikale Verlängerungen 17, 18 bzw. 19, 20 auf, zwischen denen jeweils ein im Boden verankerbarer Fuß aufnehmbar ist. Die vertikalen Seitenflächen 15, 16 sind senkrecht zu den Außenflächen der Türen 3, 4 angeordnet. Die senkrechten Spalte 9 in den vertikalen Seitenflächen des Gehäuses 2 bzw. der Vorrichtung 1 sind mittig angeordnet.
Bei der in den Figuren 17 bis 20 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung 1 weisen die Türen 3, 4 plane Außenflächen auf, wobei die vertikalen Verlängerungen 11, 12 der beiden
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Türen 3, 4 außer der Tatsache, dass sie plan sind, wie im Falle der Ausführungsformen gemäß den Figuren 1 bis 12 gestaltet sind. Die vertikalen Seitenflächen 15, 16 jeder Tür 3, 4 der Vorrichtung 1 sind jede für sich konvex gestaltet, so dass sich eine vertikale Seitenfläche der gesamten Vorrichtung 1 wie im Falle der Ausführungsform gemäß den Figuren 9 bis 12 ergibt.
Bei der in den Figuren 21 bis 24 gezeigten Ausführungsform sind die vertikalen Verlängerungen 11, 12 der beiden Türen 3, 4 an ihren Seitenbereichen mit gekrümmten Aussparungen versehen. Die vertikalen Seitenflächen 15, 16 sowie die Außenfläche jeder Tür 3, 4 ist plan ausgebildet.
Die in den Figuren 25 bis 28 gezeigte Ausführungsform der Vorrichtung weist in dem von den Verlängerungen 11, 12 der Türen 3, 4 gebildeten unteren Bereich eine geringere Weite auf wie in demjenigen Bereich der Türen 3, 4, in denen diese mit den transparenten Scheiben 5, 6 versehen sind.
Bei der in den Figuren 29 bis 32 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung sind die vertikalen Seitenflächen 15, 16 der beiden Türen 3, 4 zur Mitte der Vorrichtung 1 hin geneigt, so dass die beiden senkrechten Spalte 9 des Gehäuses 2 bzw. der Vorrichtung 1 zu den seitlichen Außenkanten der Türen 3, 4 einwärts versetzt sind.
In den Verlängerungen 11, 12 der Türen 3, 4 der in den Figuren 33 bis 36 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung 1 ist eine halbkreisförmige Ausnehmung ausgebildet, so dass zwei seitliche Aufnahmebereiche für im Boden verankerte Füße entstehen .
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- 12 -
Im Falle der in den Figuren 37 bis 40 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung sind die beiden vertikalen Seitenflächen 15, 16 jeder Tür 3, 4 so konkav gekrümmt ausgebildet, dass sie mit den vertikalen Seitenflächen 15, 16 der anderen Tür 4, 3 jeweils eine insgesamt konkav ausgestaltete Seitenfläche des Gehäuses 2 bilden, in deren Mitte jeweils der senkrechte Spalt 9 verläuft.
Von dieser Ausführungsform unterscheidet sich die in den Figuren 41 bis 44 gezeigte Ausführungsform dadurch, dass die Außenflächen der Türen 3, 4 konvex ausgestaltet sind.
Eine konvexe Ausgestaltung weisen auch die Außenflächen der Türen 3, 4 der in den Figuren 45 bis 48 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf, wobei diese konvexen Außenflächen der beiden Türen 3, 4 zwischen ihren vertikalen Seitenkanten die senkrechten Spalte 9 des Gehäuses 2 bzw. der Vorrichtung 1 bilden. Ausgeprägte vertikale Seitenflächen sind bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 45 bis 48 nicht vorgesehen.

Claims (17)

1. Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten im Format von vorzugsweise DIN A0 oder 4/1, vorzugsweise zur Aufstellung im Freien, welche ein mit mindestens zwei Türen (3, 4) mit je einer transparenten Scheibe (5, 6) pro Plakat versehenes Gehäuse (2), eine Innenbeleuchtung, sowie mindestens einen unterhalb des Gehäuses (2) angeordneten, im Boden verankerbaren Fuß aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die einzigen von vorne und den Seiten sichtbaren Spalte, Nähte, Fugen od. dgl. an der Vorrichtung (1) die Spalte (9, 10) zwischen den Türen (3, 4) und die Spalte (7, 8) zwischen den Scheiben (5, 6) und den Türen (3, 4) sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der mindestens eine Fuß durch eine Verlängerung (11, 12) des Gehäuses (2) im wesentlichen abgedeckt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, deren Gehäuse (2) ausschließlich aus Türen (3, 4) besteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, deren sichtbarer Teil ausschließlich aus Türen (3, 4) besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, deren Türen (3, 4) aus jeweils einem Teil des Gehäuses (2) und einem Teil der Fußabdeckung (11, 12) bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, deren Türen (3, 4) jeweils einen Ausschnitt (13, 14) zur Aufnahme der transparenten Scheibe (5, 6) aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die senkrechten Außenflächen einer Tür (3, 4) aus einem Stück bestehen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der das Gehäuse (2) und die Fußabdeckung (11, 12) auf ihren Seitenansichten jeweils einen senkrechten, vorzugsweise mittigen Spalt (9) aufweisen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, deren Frontalansichten außer dem Ausschnitt (13, 14) für die Aufnahme der Scheibe (5, 6) keine Nähte, Spalte oder Fugen aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, deren Gehäuse (2) an seiner Oberseite und Unterseite mindestens einen die senkrechten Spalte (9) in den Seitenflächen verbindenden waagerechten Spalt (10) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der innerhalb des Gehäuses (2) unterhalb des waagerechten Spalts (10) an seiner Oberseite eine Wasserauffang- und -ableitvorrichtung angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, die zwei parallel angeordnete oder drei in einem vorzugsweise gleichschenkligen Dreieck angeordnete, nach oben oder seitlich aufschwenkbare Türen (3, 4) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, deren Türen (3, 4) plan oder gebogen sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, deren Seitenteile plan oder gebogen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der unterhalb der Vorrichtung (1) ein flacher, teilweise in den Boden einbettbarer, vorzugsweise gegenüber den Türen (3, 4) etwas vorstehender Sockel angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, deren Frontalansichten in einem anderen Farbton als die Seitenansichten und/oder der Sockel gehalten sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, bei der die Fußabdeckung (11, 12) mit einem Firmenzeichen od. dgl. versehen ist.
DE20206483U 2002-04-24 2002-04-24 Vorrichtung zur Präsentation von mindestens zwei hinterleuchtbaren Plakaten Expired - Lifetime DE20206483U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102004050650A1 (de) * 2004-10-18 2006-04-20 Informationstechnik Meng Gmbh Plakathaltevorrichtung

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102004050650B4 (de) * 2004-10-18 2007-12-20 Informationstechnik Meng Gmbh Plakathaltevorrichtung

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