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Anwaltsakte: 02 008 / 8 kü
Gebrüder Trox, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heinrich-Trox-Platz 1, 47506 Neukirchen-Vluyn
Vorrichtung zur Erkennung von Rauch
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung von Rauch in Lüftungsleitungen einer klimatechnischen Anlage mit einem auf der Außenseite der Lüftungsleitung zu montierenden Gehäuse, wobei in dem Gehäuse eine mit ihrem Messbereich aus diesem herausragende Messeinrichtung vorgesehen ist, die mit einer in dem Gehäuse befindlichen Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung elektrisch verbunden ist, wobei die Messeinrichtung mit ihrem Messbereich im montierten Zustand des Gehäuses durch eine Öffnung in der Lüftungsleitung in das Innere der Lüftungsleitung hineinragt und wobei die Steuer- und/oder Überwachungseinrichtung mit einer innerhalb der Lüftungsleitung angeordneten Absperrvorrichtung verbunden ist.
Derartige Vorrichtungen sind in klimatechnischen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften zur Raucherkennung vorgeschrieben. Zum Verschließen der Lüftungsleitung im Notfall ist als Absperrvorrichtung beispielsweise eine Absperrklappe vorgesehen, die in der Durchlassposition gegen eine Federkraft durch ein Auslöseelement, wie z. B. einen elektrisch betriebenen Federrücklaufmotor oder einen Elektromagneten, gehalten wird. Fließt durch den
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Federrücklaufmotor Strom, so verschwenkt dieser die Absperrklappe gegen die Rückstellkraft einer in den Federrücklaufmotor integrierten Feder in die Durchlassposition. Im Falle einer Stromunterberechung wird die Absperrklappe automatisch durch die Rückstellkraft der Feder in die Absperrposition verschwenkt.
Werden Rauchaerosole in der Lüftungsleitung detektiert, wird ein Alarmsignal von der Messeinrichtung über die Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung an die Absperrvorrichtung weitergeleitet. Die Absperrklappe wird durch die vorgespannte Schließfeder in die Absperrposition verschwenkt und so ein Ausbreiten der Rauchaerosole in der kompletten klimatechnischen Anlage verhindert. Die Signale können beispielsweise über eine Verkabelung oder aber auch per Funk an die Absperrvorrichtung gesandt werden.
Die Messeinrichtung einerseits und die Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung andererseits werden bei herkömmlichen Vorrichtungen werksseitig miteinander verschraubt und im Anschluss daran in ein geschlossenes Gehäuse montiert. Das Gehäuse weist eine Öffnung auf, durch die der Messbereich der Messeinrichtung aus dem Gehäuse hinausragt. Diese komplette Einheit wird vor Ort von außen an die Lüftungsleitung angeschraubt, wobei der Messbereich der Messeinrichtung durch eine Eintrittsöffnung in das Innere des Lüftungsleitung hineinragt.
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen derartige Messeinrichtungen einer regelmäßigen Wartung durch Inaugenscheinnahme unterzogen werden, um beispielsweise eine unzulässige Versperrung durch Schmutz- und/oder Staubpartikel festzustellen. Im Rahmen einer solchen Wartung werden u. a. auch Prüfgase auf den Messbereich geleitet, um
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Rauchaerosole zu simulieren. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit des Messbereiches überprüft werden.
Nachteilig ist, dass zu Wartungszwecken zunächst die elektrischen Verbindungen zu der zu wartenden Einheit gelöst werden müssen und im Anschluss daran die komplette Einheit von der Lüftungsleitung demontiert werden muss. Dies erweist sich insbesondere bei Lüftungsleitungen in großen Höhen, wie z. B. in Hallen, als äußerst schwierig, da für das Lösen der Verbindung zwischen Einheit und Lüftungsleitung einerseits technische Hilfsmittel, wie z. B. Schraubenzieher, erforderlich sind und andererseits die Einheit bei der Demontage gegen Fallen gesichert werden muss.
Sofern eine komplette Demontage zu Wartungszwecken vermieden werden soll, besteht auch die Möglichkeit der Anordnung einer Revisionsöffnung im unmittelbaren Bereich der Messeinrichtung in der Lüftungsleitung. Als Nachteil erweist sich, dass der Messbereich durch die Revisionsöffnung nur bedingt zugänglich ist und insoweit die Wartung zeitaufwendig ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Vorrichtung dahingehend zu verbessern, dass der Messbereich der Messeinrichtung leichter zugänglich ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Gehäuse im montierten Zustand ohne technische Hilfsmittel, wie z.B. Werkzeuge oder dergleichen, offenbar ist und die Messeinrichtung einerseits und die Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung andererseits als separate Bauelemente ausgebildet und unabhängig voneinander angeordnet sind, wobei die Messeinrichtung zur einfachen Montage bzw. Demontage ohne technische Hilfsmittel, wie z.B. Werkzeuge oder der-
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gleichen, lösbar an der Innenseite des Gehäuses befestigt ist.
Bei der Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird das Gehäuse zunächst dauerhaft mit der Lüftungsleitung verschraubt, da es zu Wartungszwecken nicht mehr demontiert werden muss. Die Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung ist dabei beispielsweise an dem mit der Lüftungsleitung verschraubten Teil des Gehäuses fixiert und über eine elektrische Verbindung, wie z. B. eine Schleppkabelverbindung, mit der Messeinrichtung verbunden. Im Anschluss daran wird die Messeinrichtung mit dem Messbereich in die Lüftungsleitung geführt, an der Innenseite fixiert und das Gehäuse geschlossen.
Bei der Demontage wird in umgekehrter Reihenfolge zunächst das Gehäuse ohne technische Hilfsmittel geöffnet und dann die Messeinrichtung ohne technische Hilfsmittel gelöst. Nach dem Lösen kann der Messbereich aus der Lüftungsleitung entfernt werden, so dass dieser für Wartungszwecke zugänglich ist. Die elektrische Verbindung zwischen der Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung und der Messeinrichtung kann dabei bestehen bleiben, so dass eine Überprüfung der Messeinrichtung, beispielsweise in elektrischer Hinsicht, problemlos möglich ist.
Zweckmäßigerweise kann die Messeinrichtung mittels eines Schnellverschlusses, insbesondere nach Art eines Bajonettverschlusses, lösbar mit der Innenseite des Gehäuses verbunden sein. Durch Verdrehen der Messeinrichtung kann diese entweder entriegelt oder aber verriegelt werden. Es sind aber auch andere Arten von Schnellverschlüssen, wie z. B. Klipsverbindungen, denkbar.
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Die Messeinrichtung kann einerseits vorspringende Bereiche, insbesondere Stifte oder Teilflächen, und das Gehäuse andererseits innenseitig einen entsprechenden Freiraum zur Aufnahme des jeweiligen zugeordneten vorspringenden Bereiches aufweisende Halteelemente aufweisen. Auch eine umgekehrte Anordnung ist durchaus möglich. Zweckmäßigerweise sind die vorspringenden Bereiche einerseits und die Halteelemente andererseits so ausgerichtet, dass die Messeinrichtung jeweils um 90° verdreht verriegelt werden kann. Eine solche Ausbildung bietet den Vorteil, dass das üblicherweise rechteckförmig ausgebildete Gehäuse je nach den baulichen Gegebenheiten entweder stehend oder liegend an der Lüftungsleitung montiert werden kann und die Strömungsrichtung abhängige Messeinrichtung entsprechend ausgerichtet werden kann.
Vorteilhafterweise ist an zumindest einem Halteelement auf der mit dem vorspringenden Bereich der Messeinrichtung im montierten Zustand in Kontakt befindlichen Fläche ein insbesondere als Rastnase ausgebildeter Klemmvorsprung vorgesehen. Hierdurch wird die Messeinrichtung zusätzlich in der montierten Stellung fixiert, so dass ein unbeabsichtigtes Lösen während des Betriebes der klimatechnischen Anlage verhindert wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das Gehäuse mittels eines gelenkig angeschlagenen Deckels verschließbar sein. Hierdurch ist der Deckel auch im geöffneten Zustand des Gehäuses mit dem Gehäuse selbst verbunden, so dass dieser nicht separat abgelegt bzw. gesichert werden muss, was die Montage bzw. Demontage insbesondere in größeren Höhen zusätzlich erleichtert.
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Zusätzlich kann in der Messeinrichtung im Messbereich ein Temperaturmesselement vorgesehen sein. Wird in der Lüftungsleitung von dem Temperaturmesselement eine Temperatur gemessen, die gleich oder höher einer vorgegebenen Auslösetemperatur ist, so wird von dem Temperaturmesselement über die Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung ein Signal - gleich dem der Messeinrichtung - an die Absperrvorrichtung abgesandt, woraufhin die Absperrvorrichtung selbst in die Schließstellung bewegt wird.
In der Messeinrichtung kann ferner im Messbereich zusätzlich ein Strömungskanal mit einem darin befindlichen Strömungswächterelement vorgesehen sein, wobei sich die Achse des Strömungskanals im Wesentlichen parallel zur Achse der Lüftungsleitung erstreckt. Hierdurch kann neben der Raucherkennung und der Temperaturmessung ebenfalls überprüft werden, ob in der Lüftungsleitung ein Luftstrom herrscht. Sollte die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer strömungstoten Zone einer Lüftungsleitung installiert sein oder aber von auf der Oberfläche angelagerten Schmutzpartikel in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion behindert sein, so wird von dem Strömungswächterelement keine Luftströmung gemessen und insoweit ein Alarm ausgelöst, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung auf ihre Funktion überprüft werden kann.
Im Folgenden werden in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in geöffnetem Zustand,
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Fig. 3 einen Teilausschnitt durch den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein quadratisch ausgebildetes und mit einer Lüftungsleitung verbundenes Gehäuse,
Fig. 5 das Detail "X" aus Fig. 6 und
Fig. 6 einen Schnitt in Richtung VI - VI durch den Gegenstand nach Fig. 4.
In allen Figuren werden für gleiche bzw. gleichartige Bauteile übereinstimmende Bezugszeichen verwendet.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung weist ein Gehäuse 1 auf, das in dem dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem Deckel 2 verschließbar ist. In dem Gehäuse 1 ist eine Öffnung 3 vorgesehen, durch die eine im Inneren an dem Gehäuse 1 fixierte Messeinrichtung 4 mit ihrem Messbereich 5 herausragt.
Zusätzlich sind außenseitig an dem Gehäuse 1 Befestigungslaschen 6 vorgesehen, um das Gehäuse 1 mittels nicht dargestellter Schrauben an einer in dieser Figur nicht dargestellten Lüftungsleitung 7 zu befestigen. In der Lüftungsleitung 7 selbst ist eine Öffnung 8, wie in Fig. 3 dargestellt, vorgesehen, so dass die Messeinrichtung 4 mit dem Messbereich 5 im montierten Zustand in die Lüftungsleitung 7 hineinragt.
Fig. 2 zeigt das Gehäuse 1 im aufgeklappten Zustand. Deutlich erkennbar ist, dass der Deckel 2 des Gehäuses 1 gelenkig über Scharniere 9 an dem mit der Lüftungsleitung 7
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verbundenen Gehäuse 1 verbunden ist. Eine solche Ausbildung gewährleistet, dass der Deckel 2 im geöffneten Zustand des Gehäuses 1 nicht gegen ein Fallen gesichert werden muss.
Die Messeinrichtung 4 ist beispielsweise mittels einer Schleppkabelverbindung 10 mit einer Überwachungs- und/oder Steuereinrichtung 11 verbunden. Diese wiederum ist über eine elektrische Verbindung 12 mit einer nicht dargestellten in der Lüftungsleitung 7 angeordneten Absperrvorrichtung, wie z. B. einer Absperrklappe, verbunden. Es liegt auf der Hand, dass anstelle der Schleppkabelverbindung 10 und/oder der elektrischen Verbindung 12 auch beispielsweise eine drahtlose Verbindung, wie z. B. eine Funkverbindung, vorgesehen sein kann.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist die Messeinrichtung 4 mittels eines ohne technische Hilfsmittel lösbaren Schnellverschlusses innenseitig an dem Gehäuse 1 fixiert. Hierzu sind an der Messeinrichtung 4 segmentartig ausgebildete vorspringende Bereiche 13 und an dem Gehäuse 1 innenseitig einen entsprechenden Freiraum zur Aufnahme des jeweiligen zugeordneten vorspringenden Bereiches 13 aufweisende Halteelemente 14 vorgesehen. Die Anordnung ist dabei so gewählt, dass die Messeinrichtung 4 um 90° gedreht in dem Gehäuse 1 fixiert werden kann.
Bei der Montage der Messeinrichtung 4 wird diese bei geöffnetem Deckel 2 des Gehäuses 1 mit ihrem Messbereich 5 durch die Öffnung 3 in dem Gehäuse 1 und die Öffnung 8 in die Lüftungsleitung 7 geführt. Sodann wird die Messeinrichtung 4 gedreht, so dass die vorspringenden Bereiche 13 in die entsprechenden Freiräume der Halteelemente 14 eingreifen. Zur Demontage wird die Messeinrichtung 4 in die
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entgegengesetzte Richtung gedreht und kann dann problemlos aus der Lüftungsleitung 7 herausgenommen werden.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, ist in der Messeinrichtung 4 ein Strömungskanal 15 mit einem darin befindlichen nicht dargestellten Strömungswächterelement vorgesehen, wobei sich die Achse des Strömungskanals 15 im Wesentlichen parallel zur Achse der Lüftungsleitung 7 erstreckt. In dem Strömungskanal 15 kann beispielsweise auch ein Temperaturmesselement vorgesehen sein.
In den Fig. 4 bis 6 ist eine quadratische Ausführungsform eines Gehäuses 1 dargestellt, wobei die Scharniere 9, mittels derer der nicht dargestellte Deckel 2 gelenkig an dem Gehäuse 1 angebracht ist, nicht eingezeichnet sind.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, sind die Halteelemente 14 im etwa 90° Winkel zueinander angeordnet, so dass das Gehäuse 1 an der nicht dargestellten Lüftungsleitung 7 je nach den baulichen Gegebenheiten liegend oder stehend montiert werden kann.
Zusätzlich ist an den Halteelementen 14 auf der mit dem vorspringenden Bereich 13 der Messeinrichtung 4 im montierten Zustand in Kontakt befindlichen Fläche 16 ein insbesondere als Rastnase ausgebildeter Klemmvorsprung 17 vorgesehen.
Um ein zu weites Drehen der Messeinrichtung 4 beim Fixieren zu verhindern, sind an den Halteelementen 14 Anschläge 18 vorgesehen.
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