DE20204586U1 - Fahrzeugbehandlungsanlage, insbesondere Autowaschstraße - Google Patents
Fahrzeugbehandlungsanlage, insbesondere AutowaschstraßeInfo
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Description
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugbehandlungsanlage, insbesondere eine Autowaschstraße mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Eine solche Autowaschstraße ist aus der EP-A-O 231 486 bekannt. Sie besitzt eine Fördereinrichtung für den Transport der Fahrzeuge durch die Anlage und weist ferner ein oder mehrere Waschstationen mit angetriebenen Schlitten oder Portalen zur synchronen Mitbewegung der Waschbürsten mit den geschleppten Fahrzeugen auf. Das Fahrzeugheck wird durch eine Drehmomentenmessung der rotierenden Waschbürsten und einen Momentenabfall am Heck erfasst, aus dem das Startsignal für die Mitfahrbewegung des Portals gewonnen wird. Aufgrund von Trägheiten und Schaltzeiten schaltet das Portal verzögert. Der hierdurch entstehende Abstand zum Fahrzeugheck wird durch ein beschleunigtes Nachfahren wieder wettgemacht. Die beschleunigte Nachfahrbewegung, die mit einer höheren Geschwindigkeit als der Schleppgeschwindigkeit der Fahrzeuge erfolgt, wird bei Erreichen des Fahrzeughecks wieder auf die synchrone Mitfahrgeschwindigkeit reduziert. Am Eingang der Autowaschstraße findet eine Konturenerfassung der einfahrenden Fahrzeuge statt. Die Konturendaten werden allerdings nur zur Interpretation der mit der Drehmomentenmessung an den Waschbürsten ermittelten Momentenänderungen herangezogen. Die Momentenänderung kann hierdurch bestimmten Kanten oder Konturen des Fahrzeugs zugeordnet werden.
Aus der DE-A-32 08 527 ist es bekannt, am Eingang einer Autowaschstraße eine Einrichtung zur Konturenerfassung der einfahrenden Fahrzeuge anzuordnen und diese mit einer
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Positionserfassung der Fahrzeuge zu koppeln. Hierdurch werden die Konturendaten der Fahrzeuge an die aufeinander folgenden Waschstationen übermittelt, um dort eine der Fahrzeugkontur entsprechende bzw. sog. synchrone Senk- und Hebebewegung der Waschbürsten und Trockendüsen durchzuführen. Die Portale in dieser Autowaschstraße sind alle stationär angeordnet. Die Konturenerfassung dient nur zur konturengesteuerten Hebe- und Senkbewegung.
Die DE-A-38 31 155 zeigt eine andere Autowaschanlage mit einer Konturensteuerung, bei der die Kontur innerhalb der Anlage über eine Drehmomentenmessung an Waschbürsten während des Waschprozesses am Fahrzeug erfasst und an nachfolgende Waschstationen bzw. Waschfunktionen übermittelt werden kann. Die Portale sind in dieser Autowaschanlage stationär oder verfahrbar angeordnet.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugbehandlungsanlage, vorzugsweise eine Autowaschstraße mit einer verbesserten Technik für die synchrone Mitfahrbewegung aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Die Einrichtung zur Positionserfassung und die damit gekoppelte Startschaltung für den oder die Schlitten haben den Vorteil, dass der Start der Mitfahrbewegung der Schlitten sehr viel präziser als bisher und zu frei wählbaren Zeitpunkten bzw. Relativstellungen gegenüber dem Fahrzeugheck und ggf. auch dem Fahrzeugbug erfolgen kann. Insbesondere ist es möglich, den betreffenden Schlitten so rechtzeitig vor oder bei Ankunft des Fahrzeughecks zu starten, dass die Fahrzeugbehandlungseinrichtung, insbesondere eine Waschbürste den Kontakt zum Fahrzeug nicht verliert. Der Schlitten kann vielmehr so frühzeitig auf die Synchrongeschwindigkeit beschleunigt werden, dass bei Überfahren der Heckkante mit der Waschbürste bereits
eine synchrone oder zumindest weitgehend synchrone Mitfahrbewegung vorliegt. Auf diese Weise wird die Verweildauer der Waschbürste am Fahrzeugheck optimal verlängert. Eine besondere Beschleunigungsphase zum Aufholen und Kompensieren eines Abstands wie bei der EP-A-0 231 486 wird hierdurch vermieden. Vielmehr kann der gesamte zur Verfügung stehende Mitfahrweg des Schlittens für den Waschprozess voll ausgeschöpft werden.
Die gleiche Technik kann auch zum Waschen der Fahrzeugvorderseite und zur Steuerung der Mitfahrbewegung des oder der Schlitten am Fahrzeugbug mit Erfolg eingesetzt werden.
Von besonderem Vorteil ist die Koppelung der Positionserfassung des Fahrzeughecks mit einer am Eingang der Autowaschstraße stattfindenden Konturenerfassung.
Hierdurch können in komplexer und regelungstechnisch kompakter Weise die Hebe- und Senkbewegungen horizontaler Waschbürsten, wie auch die horizontalen Einfahrbewegungen vertikaler Waschbürsten, als auch die Mitfahrbewegung ihrer Schlitten optimal gesteuert werden. Hierbei kann auch auf die vorhandene Vielfalt der Karosserieformen am Heck- und Bugbereich und auf die unterschiedlichen Größen von Fahrzeugen gebührend Rücksicht genommen werden.
Während der Mitfahrbewegung der Schlitten kann der Anpressdruck der Waschbürsten am Fahrzeug in beliebig geeigneter Weise elektronisch geregelt werden, z.B. über eine Drehmomentenregelung. Hierbei ist es außerdem von Vorteil, wenn die Waschbürsten ausweichfähig gelagert sind. Bei einer Dachbürste ist hierfür deren Vertikalführung mit einer Schwenkeinrichtung ausgestattet. Dies kann im einfachsten Fall ein Schwenklager sein, wobei der Anpressdruck der Waschbürste durch ihr Eigengewicht in Abhängigkeit von der Schrägstellung der Vertikalführung geregelt wird. Die Schwenkeinrichtung kann aber auch einen Antrieb mit einer geeigneten Kraft- oder Wegregelung zur Erzielung des gewünschten Anpressverhaltens ausgestattet sein. Eine gleichartige Anordnung kann auch bei vertikalen Waschbürsten vorhanden sein.
in den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
-A-
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
Figur 1: eine vergrößerte Seitenansicht eines
Ausschnitts einer Autowaschstraße mit einer Waschstation und mit fahrenden Waschbürsten und
Figur 2 bis 5: einen Funktionsablauf bei der
Mitfahrbewegung in dieser Autowaschstraße.
Die Erfindung befasst sich mit einer Fahrzeugbehandlungsanlage (1), bei der es sich vorzugsweise um eine Autowaschstraße handelt. Alternativ kann dies auch eine Polieranlage oder eine sonstige Anlage zur Behandlung von Fahrzeugen sein. Statt einer klassischen Autowaschstraße kann es sich auch um eine sog. Taktanlage handeln. Innerhalb der Fahrzeugbehandlungsanlage (1) werden die Fahrzeuge (2) mittels einer geeigneten Fördereinrichtung (5), z.B. einer Schleppkette oder einem Plattenförderer mit einem entsprechenden Antrieb in Schlepprichtung (7) durch die Anlage transportiert.
Die Fahrzeugbehandlungsanlage (1) hat mehrere Stationen, von denen in den Zeichnungen der Übersicht halber nur eine Waschstation dargestellt ist. Vor und/oder hinter dieser Waschstation können sich weitere Stationen, z.B. Spülstationen, Schaumstationen, Trockenstationen, weitere Waschstationen, Polierstationen etc. anschließen.
in der gezeigten Waschstation sind ein oder mehrere Behandlungseinrichtungen (8,9) für das Fahrzeug (2) vorhanden, die hier als Waschbürsten und insbesondere als
horizontale Dachbürste (8) sowie ein oder mehrere vertikale Seitenbürsten (9) ausgebildet sind. Anstelle von Waschbürsten können auch andere Behandlungsaggregate eingesetzt werden, z.B. Hochdruck-Waschdüsen, Polierbürsten oder dgl.. Die Ausgestaltung der Behandlungseinrichtungen (8,9) kann beliebig variieren.
Durch die Schleppbewegung der Fahrzeuge (2) steht an deren vorderen und hinteren Frontbereichen nur relativ wenig Zeit für die dortigen Behandlungsprozesse und insbesondere Waschprozesse zur Verfügung. Um diesen Zeitrahmen zu vergrößern und die Waschergebnisse deutlich zu verbessern, können die Waschbürsten (8,9) synchron oder weitgehend synchron mit dem Fahrzeug (2) ein Stück mitbewegt werden.
Die Waschbürsten (8,9) sind zu diesem Zweck an zugeordneten Schlitten (12,16) angeordnet, die in Schlepprichtung (7) und in Gegenrichtung verfahrbar sind. In der gezeigten Ausführungsform hat die Waschstation ein großes stationäres Portal (10) mit Längsschienen (11), auf denen ein Schlitten (12) für die Dachbürste (8) und ein Schlitten (16) für die Seitenbürsten (9) längs verfahrbar angeordnet sind und mit entsprechend zugehörigen Schlittenantrieben (13,17) vor- und zurückbewegt werden können.
In einer Abwandlung der dargestellten Ausführungsform können die Schlitten (12,16) ihrerseits als selbstständige und einzeln verfahrbare Portale ausgebildet sein. Diese Portale können am Boden über Schienen längsverfahrbar geführt sein. Sie können aber auch sonst in beliebig anderer Weise gehalten und geführt sein. Gleiches gilt für die Ausbildung des Portals (10) in den gezeigten Ausführungsbeispielen.
Die Waschbürsten (8,9) sind ihrerseits beweglich an den Schlitten (12,16) gelagert. Die horizontale Dachbürste (8) ist an einer mit dem Schlitten (12) verbundenen Vertikalführung (14) gelagert und kann an dieser der Höhenkontur des Fahrzeugs (2) entsprechend mit einem geeigneten Antrieb auf- und abbewegt werden. Die Vertikalführung (14) ist ihrerseits mittels einer Schwenkeinrichtung (15) am Schlitten (12) in Schlepprichtung (17) beweglich gelagert und kann sich dadurch relativ zum Fahrzeug (2) in Teilrichtungen gemäß Figur 1 schräg stellen. In der einfachsten Bauform ist die Schwenkeinrichtung (15) als einfaches Schwenklager ausgeführt, wobei die Schwenkbewegung durch das Zusammenwirken von Dachbürste (8) und Fahrzeug (2) und insbesondere durch das Andrückmoment bestimmt wird. Alternativ kann die Schwenkeinrichtung (15) einen motorischen Schwenkantrieb beinhalten, der die Dachbürste (8) mit einer gewünschten Kraft gegen das Fahrzeug (2) presst und bei Überschreiten der Anpresskraft eine Ausweichbewegung ermöglicht.
Die Vertikalbürsten (9) haben an ihrem Schlitten (16) eine zusätzliche Horizontalführung, an der sie seitlich zum Fahrzeug (2) bewegt werden können. An der Horizontalführung, die nicht weiter dargestellt ist, sind die Vertikalbürsten (9) ebenfalls durch eine Schwenkeinrichtung (nicht dargestellt) um eine längs der Schlepprichtung (7) sich erstreckende Schwenkachse drehbar gehalten und ggf. auch mit einem Schwenkantrieb belastet.
Die Autowaschstraße (1) besitzt eine Steuerung (19), an der die Schlittenantriebe (13,17) über Leitungen (20) angeschlossen sind. Auch der Antrieb (6) der Fördereinrichtung (5) ist über eine Leitung (20) mit der Steuerung (19) verbunden.
Im Eingangsbereich der Autowaschstraße (1) ist vorzugsweise eine Einrichtung (18) zur Erfassung der Fahrzeugkontur, insbesondere der Höhenkontur angeordnet. Diese kann z.B. entsprechend der DE-A-32 08 527 ausgebildet sein und aus ein oder mehreren Reihen von über- und nebeneinander angeordneten Lichtschranken bestehen. Alternativ kann es sich um ein Kameramesssystem oder eine sonstige beliebig geeignete optische Erfassungseinrichtung handeln. In weiterer Abwandlung kann die Fahrzeugkontur auch auf beliebige ändere Weise, z.B. mechanisch berührend über Taster oder in anderer Weise berührungslos durch induktive oder kapazitive Sensoren, etc. erfasst werden. Die Einrichtung (18) zur Konturenerfassung ist ebenfalls über eine Leitung (20) an die Steuerung (19) angeschlossen.
Die Autowaschstraße (1) beinhaltet ferner eine Einrichtung (21) zur Positionserfassung des Fahrzeugs (2) während seines Transports durch die Anlage. Diese Einrichtung (21) kann unterschiedlich ausgebildet sein. Sie kann z.B. einen mit der Fördereinrichtung (5) verbundenen Weggeber oder Drehgeber aufweisen. Die Einrichtung (21) zur Positionserfassung ist dabei ihrerseits direkt oder über die Steuerung (19) mit der Einrichtung (18) zur Konturenerfassung gekoppelt, so dass die abgetastete Kontur und die hieraus gewonnenen Konturensignale den Wegsignalen zugeordnet werden können. Auf diese Weise kann während des gesamten Transports des Fahrzeugs (2) durch die Anlage (1) stets die momentane Position jedes Teils der Fahrzeugkarosserie bzw. der abgetasteten Kontur ermittelt werden. Hierbei sind insbesondere das Fahrzeugheck (4) und auch der Fahrzeugbug (3) interessant.
Über die Konturenerfassung kann hierbei außerdem festgestellt werden, wie die Heck- und Bugpartien des Fahrzeugs gestaltet sind und ob es sich z.B. um eine klassische Pontonform von Limousinen, um kastenförmige
Fahrzeuge mit steil ansteigenden und hohen Heck- und Bugpartien oder um Mischformen, z.B. Schräghecklimousinen, etc. handelt.
Über die Konturenerfassung kann in Verbindung mit der Wegmessung auch eine Längenmessung des Fahrzeugs stattfinden. Die Wegmessung und die Konturenabtastung finden taktweise mit gleichzeitigen Abfragen statt, so dass die Konturensignale unmittelbar den Wegsignalen zugeordnet werden können. Außerdem wird hierbei auch die Schleppgeschwindigkeit aufgenommen. Hierdurch weiß die mit ein oder mehreren Mikroprozessoren und zugehörigen flüchtigen und permanenten Speichern sowie Ein- und Ausgabeeinrichtungen ausgestattete Steuerung (19) zu jedem Abfragezeitpunkt durch Aufsummierung der Weginkremente, wo sich gerade jeder Konturenpunkt des Fahrzeugs befindet. Auf diese Weise weiß die Steuerung (19) insbesondere, wann das Fahrzeugheck (4) in den Bereich der Waschbürsten (8,9) bzw. der Schlitten (12,16) gelangt.
In der Steuerung (19) ist eine Startschaltung (22) enthalten, die hardwaremäßig ausgestaltet, alternativ aber auch softwaremäßig eingebunden sein kann. Diese Startschaltung (22) wertet die von den angeschlossenen Erfassungseinrichtungen (18,21) übermittelten Konturen- und Weg- und Geschwindigkeitssignale aus und startet dann durch Vergleich mit gespeicherten Vorgabewerten rechtzeitig die Schlittenantriebe (13,17) für die Mitfahrbewegung der Schlitten (12,16). Diese Vorgabewerte sind geschwindigkeitsabhängig und können über Tabellen oder Rechenfunktionen der jeweiligen aktuellen Schleppgeschwindigkeit der Fahrzeuge (2) zugeordnet werden. Der Start der Schlitten (12,16) erfolgt hierbei so rechtzeitig, dass während ihrer Anfahrphase das Fahrzeug
(2) noch ein Stück vorausgeschleppt wird, wobei dann bei Erreichen der relevanten Heckkante oder kurz danach je nach gewünschter Eintauchtiefe der Waschbürsten (8,9) der
-S-
Schlitten (12,16) die für die Mitfahrbewegung erforderliche Geschwindigkeit hat.
In der bevorzugten Ausführungsform bewegen sich die Schlitten (12,16) jeweils synchron mit der Fördereinrichtung (5). Alternativ kann die Mitfahrgeschwindigkeit aber auch von der Schleppgeschwindigkeit abweichen, um bestimmte Effekte, z.B. Wascheffekte, zu erreichen. Hierfür kann z.B.
zunächst die Eintauchtiefe der Waschbürste (8,9) zur Erhöhung des Reinigungseffektes eine Zeit lang vergrößert und dann durch Reduzierung der Mitfahrgeschwindigkeit wieder vergrößert werden. Hierbei sind ferner oszillierende Mitfahr- und Bürstenbewegungen relativ zum Fahrzeug (2) möglich. Außerdem kann auf besondere Heckformen Rücksicht genommen werden, wenn z.B. das Fahrzeugheck (4) nicht vertikal abfällt, sondern eine schräge Ausrichtung hat, Vorsprünge oder Einbuchtungen aufweist oder sonstige Unregelmäßigkeiten hat.
Dementsprechend kann der Bürstenabstand zum Fahrzeugheck (4) durch entsprechende Variierung der Mitfahrgeschwindigkeit verändert werden.
Wesentlich ist, dass der Start der Schlittenantriebe (13,17) nicht mehr von dem Bürstenkontakt und dem gemessenen Drehmoment wie in der EP-O 231 486 abhängt, sondern sich nur nach der unabhängig von den Waschbürsten (8,9) erfassten Position des Fahrzeughecks (4) und ggf.
auch nach dessen Kontur richtet.
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In einer abgewandelten Ausführungsform ist es möglich, die Positionserfassung des Fahrzeughecks (4) auch auf andere Weise durchzuführen, z.B. durch einen geeigneten Taster, Sensor oder dgl., der entgegen der Schlepprichtung (7) in einem geeigneten Abstand vor der jeweiligen Waschbürste (8,9) bzw. dem Schlitten (12,16) angeordnet ist. Dieser Abstand kann ggf. variabel sein, um eine Anpassung an
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• t
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unterschiedliche Schleppgeschwindigkeiten zu ermöglichen. Nach Überfahren des Sensors mit der relevanten Heckkante gibt die betreffende Einrichtung (21) zur Positionserfassung ein entsprechendes Signal an die Steuerung (19) und insbesondere die Startschaltung (22).
Figur 2 bis 5 verdeutlichen den Betrieb der Autowaschstraße (1) in verschiedenen Schlepppositionen des Fahrzeugs (2).
Das in die Autowaschstraße (1) einfahrende Fahrzeug (2) wird zunächst über die Erfassungseinrichtung (18) in seiner Höhenkontur abgetastet und zugleich über die Einrichtung zur Positionserfassung (21) in der Länge vermessen. Es gelangt in Schlepprichtung (7) zunächst an die vorzugsweise paarweise vorhandenen vertikalen Waschbürsten (9), die den Fahrzeugbug mit Mittenüberdeckung und einem seitlichen Verfahren nach links und rechts waschen. Hierbei werden die vertikalen Seitenbürsten (9) mit ihrem Schlitten (16) ein Stück in Schlepprichtung (7) mitbewegt. Hierzu wird in der vorbeschriebenen Weise bei Eintreffen des Fahrzeugbugs (3) der Schlittenantrieb (17) rechtzeitig von der Startschaltung (22) gestartet. Diese Frontwäsche ist in den Zeichnungen nicht dargestellt.
Das Fahrzeug (2) gelangt nach Abschluss dieser ersten Frontwäsche mit den Seitenbürsten (9) in die in Figur 2 dargestellte Position, in der die Frontwäsche mit der abgesenkten Dachbürste (8) beginnt. Auch hier wird die Dachbürste (8) während der Frontwäsche synchron mit dem geschleppten Fahrzeug (2) mitbewegt, wobei die Startschaltung (22) rechtzeitig den Schlittenantrieb (13) startet. Bei dieser zweiten Frontwäsche befinden sich die beiden vertikalen Seitenbürsten (9) an den Seitenbereichen des Fahrzeugs (2) und waschen diese, wobei ihr Schlitten (16) in die vorherige Ausgangsposition am Portal (10)
zurückfährt. Bei dieser Seitenwäsche können die vorzugsweise als Gelenkbürsten ausgebildeten Seitenbürsten (9) einknicken und dadurch einen größeren Bereich der Fahrzeugseitenfläche erfassen. Der Anpressdruck der Seitenbürsten (9) wird elektronisch gesteuert, z.B. über die nicht dargestellte Schwenkeinrichtung.
Figur 3 zeigt die Fahrzeugstellung nach Beendigung der Frontwäsche mit der Dachbürste (8). Die Dachbürste (8) klettert dann an ihrer Vertikalführung (14) nach oben und wäscht die Motorhaube nebst Windschutzscheibe, wobei sie sich wieder gegen die Schlepprichtung (7) mit ihrem Schlitten (12) zurückbewegt. Die Seitenbürsten (9) sind noch mit der Seitenwäsche beschäftigt und befinden sich ebenfalls auf dem Rückweg in ihre linke Ausgangsposition.
Figur 4 zeigt die Fahrzeugstellung, in der sich die Dachbürste (8) etwa in der Mitte des Fahrzeugs und wieder in ihrer Ausgangsposition am Portal (10) befindet. In der Mitte des Fahrzeugs findet vorzugsweise eine Drehrichtungsumkehr der Dachbürste (8) statt. Die Seitenbürsten (9) haben das Fahrzeugheck (4) erreicht, wobei die Startschaltung (22) am Fahrzeugheck (4) den Schlittenantrieb (17) wieder rechtzeitig in Abhängigkeit von Position und Kontur der Heckpartie rechtzeitig gestartet hat, so dass die Seitenbürsten (9) synchron oder zumindest weitgehend synchron mit dem Fahrzeug (2) in Schlepprichtung (7) mitbewegt werden.
Figur 5 zeigt die Endstellung des Fahrzeugs kurz vor Verlassen der Waschstation. Die Seitenbürsten (9) sind wieder in ihre Ausgangsposition (9) am linken Ende des Portals (10) zurückgefahren und haben ihren Waschprozess beendet. Nur noch die Dachbürste (8) ist in Funktion und klettert gerade über die Heckscheibe und den Kofferraumdeckel des Fahrzeugs (2) nach unten. Sie befindet sich in diesem Stadium vorzugsweise bereits in
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ihrer rückwärtigen Endstellung am Portal (10). Sobald die relevante Kante des Fahrzeughecks (4) im Bürstenbereich eintrifft, wird wiederum über die Startschaltung (22) der Bürstenantrieb (13) so rechtzeitig gestartet, dass zur Heckwäsche die Dachbürste (8) synchron oder weitgehend synchron mit dem Fahrzeugheck (4) in Schlepprichtung (7) mitbewegt wird. Hierbei klettert die Dachbürste (8) an ihrer Vertikalführung (14) weiter nach unten und wäscht intensiv das Fahrzeugheck. Sobald die Dachbürste (8) mit ihrem Schlitten (12) das schlepprichtungsseitige Ende der Mitfahrstrecke erreicht hat, wird der Waschprozess beendet und der Schlitten (12) fährt zurück in die linke Ausgangsstellung am Portal (10), wie sie z.B. Figur 2 zeigt.
Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Dies betrifft zum einen die Ausgestaltung der Waschstation bzw. Behandlungsstation mit ihren Behandlungseinrichtungen (8,9) und deren Lagerung sowie Antrieb für die Mitfahrbewegung. Variabel sind zudem Zahl und Anordnung sowie Portalzuordnung der Waschbürsten (8,9). Auch die konstruktive Gestaltung ihrer Schlitten (12,16) und der Schlittenantriebe (16,17), welche vorzugsweise als Servoantriebe ausgebildet sind, sind variabel. Konstruktive Änderungen sind ferner hinsichtlich der Fördereinrichtung (5) sowie der Erfassungseinrichtungen (18,21) für die Fahrzeugkontur und die Fahrzeugposition möglich.
- 13 BEZUGSZEICHENLISTE
1 Fahrzeugbehandlungsanlage, Waschstraße
2 Fahrzeug
3 Fahrzeugbug
4 Fahrzeugheck
5 Fördereinrichtung, Schleppkette, Plattenförderer
6 Antrieb Fördermittel
7 Schlepprichtung
8 Behandlungseinrichtung, Waschbürste, Dachbürste
9 Behandlungseinrichtung, Waschbürste, Seitenbürsten
10 Portal
11 Längsschiene
12 Schlitten Dachbürste
13 Schlittenantrieb Dachbürste
14 Vertikalführung Dachbürste
15 Schwenkeinrichtung, Schwenklager
16 Schlitten Seitenbürsten
17 Schlittenantrieb Seitenbürsten
18 Einrichtung zur Konturenerfassung
19 Steuerung
20 Leitung
21 Einrichtung zur Positionserfassung
22 Startschaltung
Claims (8)
1. Fahrzeugbehandlungsanlage, insbesondere Autowaschstraße, mit einer Fördereinrichtung (5) für die Fahrzeuge (2) und mit ein oder mehreren Behandlungseinrichtungen (8, 9), vorzugsweise Waschbürsten, mit angetriebenen Schlitten (12, 16), die zumindest bereichsweise mit den geschleppten Fahrzeugen (2) im wesentlichen synchron mitbewegbar sind, wobei die synchrone Mitfahrbewegung mittels einer Steuerung (19) in Abhängigkeit von der Fahrzeugkontur steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugbehandlungsanlage (1) eine mit der Steuerung (19) verbundene Einrichtung (21) zur Positionserfassung des Fahrzeughecks (4) relativ zum Schlitten (12, 16) oder zur Behandlungseinrichtung (8, 9) und eine damit gekoppelte Startschaltung (22) aufweist, welche den Schlitten (12, 16) bei Ankunft des Fahrzeughecks (4) rechtzeitig in Mitfahrbewegung setzt.
2. Fahrzeugbehandlungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder in der Fahrzeugbehandlungsanlage (1) eine Einrichtung (18) zur Konturenerfassung des Fahrzeugs (2) angeordnet und mit der Steuerung (19) verbunden ist.
3. Fahrzeugbehandlungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (21) zur Positionserfassung eine Messeinrichtung für die Fahrzeuglänge und für den Schleppweg aufweist.
4. Fahrzeugbehandlungsanlage nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (21) zur Positionserfassung mit der Einrichtung (18) zur Konturenerfassung gekoppelt ist.
5. Fahrzeugbehandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (21) zur Positionserfassung, die Startschaltung (22) und die Einrichtung (18) zur Konturenerfassung auch für die Mitfahrbewegung am Fahrzeugbug (3) vorgesehen sind.
6. Fahrzeugbehandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (12) für die dem Fahrzeugdach zugeordnete Behandlungseinrichtung (8) eine vorzugsweise hängende Vertikalführung (14) und eine Schwenkeinrichtung (15) aufweist.
7. Fahrzeugbehandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungseinrichtungen (8, 9), insbesondere Waschbürsten, eine elektronische Andruckregelung aufweisen.
8. Fahrzeugbehandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungseinrichtungen (8, 9) mit ihren Schlitten (12, 16) in einem stationären Portal (10) angeordnet und an Längsschienen (11) geführt sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20204586U DE20204586U1 (de) | 2002-03-22 | 2002-03-22 | Fahrzeugbehandlungsanlage, insbesondere Autowaschstraße |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20204586U DE20204586U1 (de) | 2002-03-22 | 2002-03-22 | Fahrzeugbehandlungsanlage, insbesondere Autowaschstraße |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20204586U1 true DE20204586U1 (de) | 2003-08-07 |
Family
ID=27740787
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20204586U Expired - Lifetime DE20204586U1 (de) | 2002-03-22 | 2002-03-22 | Fahrzeugbehandlungsanlage, insbesondere Autowaschstraße |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20204586U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US7811385B2 (en) | 2006-01-20 | 2010-10-12 | Washtec Holding Gmbh | Method and apparatus for controlling a vehicle washing installation |
| CN106143422A (zh) * | 2016-08-19 | 2016-11-23 | 东莞市赛力自动化设备科技股份有限公司 | 双动力框架独立控制洗车机 |
| US11685344B2 (en) | 2020-05-14 | 2023-06-27 | Istobal, S.A. | Safety device for vehicle wash tunnel and method of operation |
| CN119266174A (zh) * | 2024-12-11 | 2025-01-07 | 中国水利水电第九工程局有限公司 | 一种面板施工前堆石坝坝体施工方法 |
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-
2002
- 2002-03-22 DE DE20204586U patent/DE20204586U1/de not_active Expired - Lifetime
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