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DE20203188U1 - Fernsteuerbares Gerät, insbesondere fernsteuerbare Zentralverriegelung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Fernsteuerbares Gerät, insbesondere fernsteuerbare Zentralverriegelung für Kraftfahrzeuge

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DE20203188U1
DE20203188U1 DE20203188U DE20203188U DE20203188U1 DE 20203188 U1 DE20203188 U1 DE 20203188U1 DE 20203188 U DE20203188 U DE 20203188U DE 20203188 U DE20203188 U DE 20203188U DE 20203188 U1 DE20203188 U1 DE 20203188U1
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remote
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Description

345 G 337
Fernsteuerbares Gerät, insbesondere fernsteuerbare Zentralverriegelung für Kraftfahrzeuge
Die Erfindung betrifft ein fernsteuerbares Gerät, insbesondere eine fernsteuerbare Zentralverriegelung für Kraftfahrzeuge nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekanntermaßen werden derartige Antennenanordnungen für eine funkfernsteuerbare Verriegelungsanlage in einem Kraftfahrzeug beispielsweise im Bereich einer Fensteröffnung angeordnet.
Es sind aber auch andere Einbaustellen möglich und denk-0 bar. Herstellerseitig werden dabei die entsprechenden elektronischen Geräte mit ihren Baukomponenten in einem Gehäuse untergebracht ausgeliefert, und zwar zusammen mit einer Antenne. Die Antenne ist in der Regel als im Gehäuse einsteckbares Zusteckteil ausgebildet. Beim Einbau wird 5 dann die Antenne üblicherweise in Form eines freiverlegbaren Drahtes nach dem allgemeinen Erkenntnisstand so im Fahrzeug verlegt, dass eine möglichst gute Empfangswirkung realisiert wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein derartiges fernsteuerbares Gerät, insbesondere eine fernsteuerbare Zentralverriegelung zu verbessern.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben .
Es hat sich nunmehr gezeigt, dass durch den Einbau der bisher auf dem Markt erhältlichen fernsteuerbaren Geräte große Schwankungen bezüglich der Empfangsleistung festzustellen sind. Eine der wichtigsten Ursachen hierfür sind die beim Einbau unterschiedlich verlegten Antennenelemente vorzugsweise in Form von Drähten, die je nach Verlegerichtung zu unterschiedlichen Empfangsleistungen führen. Dies gilt vor allem auch für den nachträglichen Einbau derartiger Geräte.
Demgegenüber schafft nunmehr die Erfindung mit vergleichsweise einfache Mitteln eine deutliche Verbesserung, die so nicht vorhersehbar war.
Es hat sich nämlich gezeigt, dass gegenüber dem Stand der Technik nicht nur deutlich verbesserte Empfangsleistungen bei dem erfindungsgemäßen Gerät möglich sind, sondern dass vor allem auch keine statistischen "Ausrutscher" zu beklagen sind, also Einbaufälle, in denen bei bestimmten Bedingungen die Empfangsleistungen gegenüber anderen Kraftfahrzeugen deutlich abfallen.
Die erfindungsgemäße Lösung liegt im Wesentlichen darin, dass das Elektronikmodul, d.h. das fernsteuerbare Gerät
• · t
auf einem Träger oder einem Gehäuse wie nach dem Stand der Technik untergebracht ist, dass aber nunmehr eine formstabile oder steife Antenne verwendet wird, die aus sich heraus vorne stabil ist oder auf einem steifen oder formstabilen Träger gehalten oder aufgebaut ist. Dabei wäre durchaus denkbar, dass an sich die Antenne biegbar ist, gleichwohl aber aus formstabilem Material besteht, also nicht wie ein nichtformstabiler flexibler Draht. Darüber hinaus kann aber auch ein flexibler Draht als Antenne benutzt werden, wenn er zumindest auf einem Träger so gehalten oder verlegt ist, dass er letztlich als insgesamt formstabile Antenne bezeichnet werden kann. Denn entscheidend ist, dass beim Einbau der Antenne bei dem Kraftfahrzeughersteller bei lagerichtigem Einbau des elektronischen Gerätes die Antennen darüber alle gleich verlegt sind.
Bevorzugt ist dabei ferner die Antenne nicht als Steckmodul an dem Gerät anschließbar, sondern fest und dauerhaft mit dem Gerät verbunden. Dadurch bildet sich eine kompakte 0 einheitlich handhabbare Baueinheit, bei der die Antenne zum Modul in fester räumlicher Zuordnung zu liegen kommt und deshalb immer die gleichen Einbauverhältnisse vor Ort realisierbar sind.
5 In einer bevorzugten Ausführungsform ist dabei die Antenne an dem Träger oder Gehäuse in einem vorbestimmten Weg längs verlegt oder ausgebildet. Die Antenne kann dabei bevorzugt sogar um Teile des Trägers oder Gehäuses herum verlaufend verlegt werden, beispielsweise nach Art eines U in Draufsicht.
Es sind aber auch Trägermaterialien denkbar, auf denen die Antenne nicht als separates Bauteil auf diesen gehalten,
montiert oder verlegt sind. Möglich ist vielmehr auch, dass die Antenne beispielsweise auf einem Trägermaterial im Sinne eines Substrates fest mit diesem verbunden ausgebildet ist, beispielsweise in Form einer Streifenleiteranordnung. Die Streifenleitung kann dabei gegebenenfalls unterschiedlichen Wegen folgend ausgebildet sein, beispielsweise vergleichbar einer Zick-Zack-Struktur oder vergleichbar einem Rechteckimpuls, also quasi mäanderförmig verlaufend ausgebildet sein.
Schließlich sind aber auch durchaus schraubenförmige Antennen denkbar, die bevorzugt auf einem die schraubenförmigen Windungen durchdringenden oder außen haltenden Träger fixiert sind.
Durch die vorliegende Erfindung lassen sich einige wichtige Vorteile realisieren:
- Erfindungsgemäß ist nur noch ein einziges gemeinsam 0 handhabbares Kombigerät notwendig, bestehend aus dem eigentlichen, die elektronischen Komponenten umfassenden Gerät, z.B. dem Empfänger und der Antenne. Dadurch verkürzt sich auch die Einbauzeit vor Ort.
5 - Insgesamt lässt sich dadurch auch ein kompakter Aufbau erzielen, insbesondere dann, wenn die Antenne um das Gehäuse des fernsteuerbaren Gerätes gebogen verlegt ausgebildet ist.
- Bevorzugt wird die Verbindung zwischen Antennengehäuse und Antennenelement ohne zusätzliche Steckverbindung bzw. als HF-Leitung ausgebildet, wodurch zusätzliche Verluste vermieden werden und auch die Ausfallwahr-
scheinlichkeit durch ein defektes Kabel oder einen de-, fekten Stecker verringert wird.
- Ferner ergibt sich erfindungsgemäß eine definierte Lage der Antenne und somit eine gleichbleibende elektrische HF-Eigenschaft gegenüber herkömmlichen Lösungen.
- Darüber hinaus lassen sich durch das erfindungsgemäße fernsteuerbare Gerät auch Klappergeräusche der Antenne vermeiden, da die Antenne bei Vibrationen des Fahrzeuges nicht gegen Karosserieteile des Fahrzeuges anschlagen kann.
- Schließlich ist aber auch keine weitere HF-Leitung im Kabelbaum notwendig.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich nachfolgend aus dem anhand von Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel. Dabei zeigen 'im einzelnen:
Figur 1 : eine schematische perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispieles,
Figur 2 : eine weitere perspektivische Darstellung
eines abgewandelten Ausführungsbeispieles;
Figur 3 : eine schematische Direktansicht auf ein gegenüber Figur 2 nochmals geringfügig ab-0 gewandeltes Ausführungsbeispieles;
Figur 3a : eine Seitenansicht eines zu Figur 3 leicht
abgewandelten Ausführungsbeispieles;
• ·
Figur 3b :
ein nochmals gegenüber Figur 3a leicht abgewandeltes Ausführungsbeispiel;
Figur 4 :
ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit in einer inverted-F-Antenne;
Figur 5 :
Figur 6 :
ein nochmals abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit einer strukturförmigen Antenne auf einer Leiterplatine;
ein weiteres abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit einer Spule;
Figur 7 :
ein schematisch wiedergegebenes Beispiel mit einer Dipolantenne; und
Figur 8 :
ein weiteres Beispiel mit einer Schleifenantenne.
In Figur 1 ist in schematischer perspektivischer Darstellung ein Kombigerät 1 gezeigt, welches eine fernsteuerbare Zentralverriegelung zeigt.
Dieses Kombigerät 1 besteht aus einem elektrischen Gerät 5 3, d.h. im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Fernzentralverriegelungs-Modul 3, welches üblicherweise in einem Gehäuse 5 oder auf einem Träger 5' fest aufgebaut ist. Darüber hinaus umfasst das Kombigerät 1 eine Antenne 7, die im gezeigten Ausführungsbeispiel in schematischer 0 Draufsicht nach Figur 1 aus einem Draht, einer Litze oder einem Rohr, Hohlrohr etc. bestehen kann. Die Antenne 7 ist bevorzugt steckkontaktfrei in das elektrische Gerät 3 hineingeführt und dort elektrisch kontaktiert.
Die gesamte Anordnung des elektrischen Gerätes 3 mit seinem Gehäuse 5, das auch als Gehäuseschale 5 ausgebildet sein kann, ist mit der Antenne 7 auf einer gemeinsamen Grundplatte 5', also allgemein auf einem Träger 5' vorgesehen bzw. montiert. Dadurch ist gewährleistet, dass die Antenne 7, selbst wenn sie aus einem verformbaren Draht oder einer Litze bestehen würde, durch auf dem Träger oder der Grundplatte 51 vorgesehenen Fixierungen 9 in fest vorgegebener und im Ausführungsbeispiel gerade verlaufender Ausrichtung dauerhaft angeordnet werden kann.
Dadurch ergibt sich eine insgesamt einheitlich und gemeinsam handhabbare Baueinheit 13 für das Kombigerät 1 bestehend aus der eigentlichen elektrischen Gerätekomponente 3 und der in fester Lage und Zuordnung dauerhaft positionierten Antenne 7.
Diese Baueinheit 13 kann dann in einem Kraftfahrzeug entsprechend eingebaut werden, wobei über einen Anschluss 15 am Gehäuse 5 ein entsprechender elektrischer Anschluss zur Ausgabe des demodulierten Datensignals zur Verfügung steht, um letztlich z.B. die Zentralverriegelung zu betätigen.
Anhand von Figur 2 ist in schematischer perspektivischer Darstellung ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel gezeigt. Hierdurch ergibt sich eine besonders kompakte Bauanordnung bei vergleichsweise lang dimensioniertem Antennenelement 7 dadurch, dass das Antennenelement 7 von einer Austrittsstelle 19 bezogen auf das elektrische Gerät 3 in Draufsicht quasi U-förmig um das Gehäuse 5 herum geführt ist, und zu einem gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2 unter Ausbildung von zwei etwa 90° bildenden Knickstellen 21.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann der Träger 5 oder die Grundplatte 5' auch Teil eines Deckels für das Gehäuse 5 zur Aufnahme des elektrischen Gerätes 3 sein. Die Trag- oder Grundplatte 5' ist dann in Draufsicht größer dimensioniert als das eigentliche Gehäuse 5 oder die Gehäuseschale 5. Wie in Figur 3 angedeutet ist, ergibt sich dadurch ein seitlich über die Gehäuseschale 5" überstehender Abschnitt des Trägers oder der Grundplatte 5', worüber nunmehr wiederum die Antenne 7 beispielsweise in Form eines Drahtes oder einer Litze fest vorpositioniert verlegt werden kann. Auch dazu sind bevorzugt wieder Halte-Fixier-Nippel 9 oder Stege 9 vorgesehen, so dass der Draht hier eingelegt und dauerhaft fixiert gehalten wird.
Bei der schematischen Draufsicht gemäß Figur 3 ist dargestellt, dass das Antennenelement beispielsweise noch um eine weitere Knickstelle 21 auch an der Stirnseite des Gehäuses zumindest wieder um ein gewisses Wegstück längs verlegt werden kann.
In den Figuren 3a und 3b ist eine Abwandlung zu Figur 3 gezeigt. In Figur 3 ist nämlich die Antenne 7 im wesentlichen an der Längsseite des Gehäuses 5 parallel zu dieser Gehäuseseite auf der Trag- oder Grundplatte 5' verlegt. In Figur 3a ist eine Seitenansicht auf das Gehäuse längs der Pfeildarstellung 10 in Figur 3 wiedergegeben, allerdings mit jener Abweichung zu Figur 3, dass nämlich die Antenne 7 auf der Oberseite des Gehäuses 5 längs zur Oberseite verlegt ist. Bei dem Beispiel gemäß Figur 3b ist die An-0 tenne auf der Unterseite des Gehäuses verlegt, wobei auch in diesen Fällen wiederum entsprechende Nippel oder Stege 9 zur Fixierung der Antenne oder der Antennenlitze vorgesehen sind.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4 ist eine inverted-F-Antenne 7 verwendet worden, wobei ansonsten die Verlegung des Antennenelementes 7 weitgehend jenem Beispiel gemäß Figuren 2 und 3 entspricht.
5
Anhand von Figur 5 ist gezeigt, dass beispielsweise auf der Grund- oder Trägerplatte 5', die vorzugsweise aus einer Leiterplatine besteht, die Antenne 7 auch als Streifenleiterelement oder als durch Ätzen zurückbelassenes leitendes Antennenelement gebildet sein kann, welches unterschiedlichste Formen aufweisen kann. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 6 ist eine rechteckförmige Grundstruktur, vergleichbar einer mäanderförmigen Struktur gewählt.
Anhand von Figur 6 ist lediglich dargestellt, dass als Antennenelement beispielsweise aber auch eine Drahtspule in Betracht kommt. Auch diese ist bevorzugt auf einem Träger oder einer Grundplatte, insbesondere einer Leiterplatine gehalten und befestigt. Genauso kann aber das Spulenelement durch einen Träger oder die Leiterplatine mit einem den Innenraum des Spulenelementes durchragenden dornartigen Element gehalten sein.
Anhand von Figur 7 ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel wiedergegeben, bei welchem die Grundplatte 5' sich an allen Seiten über das Gehäuse 5 hinweg erstreckt, so dass auf dieser Grundplatte 5' auch eine Dipolantenne 7 angebaut werden kann. Die beispielsweise wieder aus Drähten oder Litzen bestehende Dipolantenne 7 kann ebenfalls wieder durch Fixierungen 9 (Fixierstege, Fixiernoppen und dgl.) gehalten werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8 ist anstelle einer Dipolantenne 7 eine Schleifenantenne verwendet worden, die auf der Grundplatte 51 um das gesamte Gehäuse 5 herum verlegt ist, bei der also in Ergänzung zu der Dipolantennen-Darstellung gemäß Figur 7 die freien Dipolenden durch einen Verbindungsabschnitt zur Schleife geschlossen sind. Weitere Abwandlungen sind möglich. In Figur 8 sind dabei die weiteren Fixierungen auf der Grundplatte 5' zum Halten der Antenne nicht näher dargestellt.
• ·

Claims (11)

1. Fernsteuerbares Gerät, insbesondere fernsteuerbare Zentralverriegelung für Kraftfahrzeuge, mit einem elektrischen Gerät (3), welches vorzugsweise in einem Gehäuse (5) untergebracht ist, und mit einer Antenne (7), gekennzeichnet durch die folgenden weiteren Merkmale:
- die Antenne (7) besteht
a) aus einer biegbaren, aber in der jeweils gebogenen Form formstabilen Antenne (7), und/oder
b) aus einer steifen Antenne (7), und/oder
c) aus einer auf einem festen und/oder formstabilen Träger (5') oder Gehäuse (5) befestigten und darüber gehaltenen Antenne (7),
- die Antenne (7) befindet sich in einer zum elektrischen Gerät (3) und/oder in einer zu dem das elektrische Gerät (3) aufnehmenden Gehäuse (5) oder haltenden Träger (5') vordefinierten Lage, und
- das elektrische Gerät (3) und die Antenne (7) sind im Sinne eines Kombigerätes (1) als einheitlich handhabbare Baueinheit ausgebildet.
2. Funksteuerbares Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (7) und das elektrische Gerät (3) steckkontaktfrei dauerhaft miteinander verbunden sind.
3. Funksteuerbares Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (5) ein das Gehäuse überragender Träger (5') oder eine Grundplatte (5') ausgebildet oder damit verbunden ist, und dass an dem Gehäuse (5) und/oder dem Träger (5') oder der Grundplatte (5') die Antenne (7) verlegt und daran gehalten ist.
4. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse und/oder Träger (5') bzw. einer Grundplatte (5') Fixierungen (9) ausgebildet sind, worüber die Antenne (7) in fest vorgegebener Lage positioniert und gehalten ist.
5. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (7) in Draufsicht U-förmig zumindest um Teile des Gehäuses, gegebenenfalls in Abstand dazu herum verlegt ist.
6. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (7) aus einer inverted-F-Antenne besteht.
7. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne mäanderförmig ausgebildet ist.
8. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne spulenförmig ausgebildet ist.
9. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (7) aus einem Draht oder einer Litze oder als zurückbleibende leitende Schicht auf einer Leiterplatine ausgebildet ist.
10. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (7) aus einer Dipolantenne besteht.
11. Funksteuerbares Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (7) als Schleifenantenne ausgebildet ist.
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