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Elektronisches Alarmschloß für bewegliche und unbewegliche Sicherungsobjekte
Die Erfindung betrifft ein elektronisches Alarmschloß zur Sicherung von beweglichen
und unbeweglichen Objekten gegen unerlaubtes Eindringen bzw. gegen unerlaubte Benutzung;
es eignet sich insbesondere zur Sicherung von Tresoren oder Kraftfahrzeugen.
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Bei derartigen Sicherungsobjekten ist es wtinschenswert, daß, abgesehen
von der eigentlichen Schließfunktion, Versuche unberechtigter Dritter, sich zum
Sicherungsobjekt Zugang zu verschaffen, sofort optisch oder akustisch angezeigt
werden.
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Gleichzeitig sollen bei geringste Energieaufwand, einfachster Bedienung
und optimaler Betriebssicherheit Fehlalarme weitgehend ausgeschlossen sein.
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Zur Lösung dieser Aufgabe gibt es bereits eine Anzahl von Sioherungsvorkehrungen,
die den das Sicherungsobjekt umgebenden Raum durch Ruhestromnetze, elektrische Felder,
hochfrequente Felder oder dadurch kapazitive Brückenschaltungen ohUtsen bzw. kontrollieren.
Ferner ist es bekannt, die mechanischen Schließvorrichtungen des Sicherungsobjekts
selbst
mit elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen zu koppein7
wobei entweder bei Betätigung durch unberechtigte Dritte eine Öffnung der Schließvorrichtung
gänzlich unmöglich gemacht oder beim Stecken eines Schlüssels infolge Störung eines
Hochfrequenzfeldes Alarm gegeben wird.
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Diese Sicherungseinrichtungen des Standes der Technik sind entweder
mechanisch oder elektrisch bzw. elektronisch recht aufwendig und/oder größtenteils
im Interesse einer ständigen Funktionseicherheit von einer starken externen Energiequelle
abhängig, Ferner sind sie im Hinblick auf eine fehlerfreie Funktion auch für Eingeweihte
nicht gerade einfach zu bedienen.
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Vorliegender Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die gewünschte
Sicherungsfunktion mit einem minimalen Aufwand an Material und Energie ohne zusätzliche
Bedienungsanforderungen dauerhaft und unter Ausschaltung von zu Irrtümern führenden
Fremdeinflüssen zu gewährleisten.
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Ein wesentlicher Teil des neuen Alarmschlosses, das diese Aufgabe
auf überraschende Weise löst, ist ein Schlüssel, der aus einem mit vorzugsweise
zwei Kontaktringen versehenen runden Isoliermaterial besteht, der mit einem äußerlich
scheinbar konventionellen Schloß zusammenarbeitet.
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Im Innern des Schlüssels befindet sich ein mit den Kontaktringen in
Verbindung stehender vorabgeati, ter Kondensator.
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Dieser Schlüssel vervollständigt mit dem Kondensator beim Einstecken
in die isolierte Sohloßbuohae nach Kontaktgabe üb.r Ringkontakte in der Sohloßbuchse
einen im Sioh.rungsob
Jekt befindlichen aehr selektiven Resonanzkreis,
der, gespeist von einem kleinen Tongenerator, im Falle der Resonanz die Schließvorrichtung
elektromagnetisch oder über Servomotoren bzw. Servoantriebe freigibt, Die Vorrichtung
arbeitet ohne Ruhestrom; dies bedeutet, daß erst durch Einstecken des Schlüssels
in das Schloss die Anlage stromführend wird und zwangsläufig, bei Verwendung eines
falschen Schlüssels oder eines sonstigen Gegenstandes, die Alarmeinrichtung betätigt.
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Wegen des geringen Arbeitsstromes kann die erfindungsgemäße Anlage
unabhängig von äußeren Stromquellen betrieben werden.
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ihre Funktionsdauer ist wegen des fehlenden Ruhestrom bei interner
Stromversorgung ungleich größer als die anderer von einer Stromversorgung abhängiger
Sicherungsanlagen.
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Die hieraus resultierenden Vorteile bestehen einmal im geringen Aufwand
an Material, im wesentlichen zwei Transistoren und einige billige Schaltelemente,
ferner im minimalen Energiebedarf, der überhaupt nur im Augenblick der. Bedienung
auftritt. Weitere Vorteile sind höchste Betriebssicherheit und, wegen der besonderen
Eigenart des rein elektronisch wirkenden Schlüssels, eine größtmögliche Sicherheit
vor unberechtigen Eindringlingen.
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Mehrere Zugänge lassen sich vom Zentralschloß aus über Servomotoren
bzw. Servoantriebe analog überwachen oder steuern.
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Bei Verwendung integrierter Schaltkreise läßt sich der elektrontsche
Teil der Anlage betriebssicher auf die Größe einer Streichholzschachtel reduzieren.
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Als Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung wird das neue elektronische
Alarmschloß anhand der Sicherung eines Kraftwagens dargestellt, wobei zur näheren
Erläuterung die beiliegende Figur dient.
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Die TUr des Sicherungsobjektes ist, solange die Anlage stromlos ist,
über die (nicht dargestellte) Klinke des im Ruhezustand befindlichen Entriegelungsmagneten
EM mechanisch gesperrt. Bei entsprechender mechanischer Konstruktion der Schließmechanismen
und bei Anbringung zusätzlicher Servomotoren bzw.
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Servoantrieben an weiteren Türen lassen sich diese selbst gegen das
Öffnen von innen - bei etwa eingeschlagenen Scheiben -arretieren.
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Die Anlage wird entweder i Augenblick des Einfüirens des Schlüssels
S oder durch Einführen eines sonstigen Gegenstandes über den in der Schloßbuchse
befindlichen Mikroschalter SM stromführend.
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Wird der Schalter SM über einen falschen Schlüssel bzw. über einen
sonstigen Gegenstand eingeschaltet, so bleiben der Transistor T 2 und damit dessen
Relais RLS stromlos, und es wird sofort über RLS - Ruhe das Alarmsignal über AS
betätigt.
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Wird hingegen der richtige Schlüssel S mit dem vorabgeglichonen Kondensator
CR benutzt, so schaltet sich zunächst wieder die Anlage über SM ein; der Generator
TG erzeugt über die frequenzbestimmenden Glieder CF und LF eine bestimmte Frequenz,
diese wird über CK und ein Regelpotentiometer an dem Kontrollkreis KM gekoppelt.
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Der Kondensator CR im Schlüssel S bringt zusammen mit der
Induktivität
LR im Kontrollkreis KK diesen in Resonanz mit der Generatorfrequenz; nur in diesem
Zustand wird sodann die Schaltstufe ST 2, bestehend aus Transistor T2 und Relais
RLS, angesteuert. Die Kondensatoren CE 1 und CE 2 im Kontrollkreis dienen der galvanischen
Entkopplung der Schloßbuchse; sie haben einen Wert von vorzugsweise ca. 0,25 MF.
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Nach Ansteuerung von T 2 über die Resonanzfrequenz schaltet im Schaltkreis
ST 2 das Relais RLS; dessen Umschaltkontakt schaltet die Alarmvorrichtung AS über
RLS - Ruhe ab sowie ber RLS-Arbeit den bzw. die Entriegelungsmagneten EM an den
positiven Pol der Stromquelle; die Tür kann geöffnet werden.
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Aus Sicherheitsgründen muß im vorliegenden Beispiel dafür gesorgt
sein, daß bei fahrendem Personenkraftwagen die Türen entriegelt sind; dies wird
durch einen mit dem Zündschloß gekuppelten Schalter ZS erreicht, der bei steckendem
Zündschlüssel den Entriegelungsmagneten unter Strom hält. Im Augenblick, in dem
der Zündschlüssel abgezogen wird, sind die TUren automatisch gesichert.
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Andererseits kann sich dadurch der Fahrer nicht mehr bei steckendem
Zündschlüssel ungewollt aus dem Fahrzeug ausschliessen.
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Der Kontrollkreis ist so selektiv, daß eine kleine prozentuale Abweichung
des im Schlüssel befindlichen Kondensators CR unverzüglich zum Einsetzen des Alarmsignals
AS führt, ein "Probieren" ist also ausgeschlossen, da selbst zum Probieren die Anlage
zunächst einmal über den Schlüsseischalter SM unter Strom gesetzt werden muß, was
sofort AS betätigt.
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Bei mißbräuchlicher Benutzung des Schlosses wird also sofort die Alarmanlage
ausgelöst.
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Die Tatsache, daß das erfi-';1ungsgemäße elektronische Alarmschloß
keinerlei
Ruhestrom benötigt, und damit mit einer eingebauten relativ schwachen Stromquelle
für lange Zeit funktionssicher bleibt, bringt den weiteren Vorteil und Fortschritt
mit sich, daß das erfindungsgemäße Alarmschloß unabhängig von evenquellen äußeren
zufälligen oder vorsätzlichen Störungen der energieversorgung ist.
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Lin weiterer Vorteil besteht darin, daß dieses neue elektronische
Alarmschloß infolge seiner Eigenart und der einfachen Bauart sowohl des Schlüssels
als auch der Schlüsselbuchse eine extreme Betriebssicherheit auch bei ungünstigen
Witterungseinflüssen (Vereisen) sicherstellt.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das erfindungsgemäße elektronische
Alarmschloß im Gegensatz zu anderen mechanischen, elektrischen oder elektronischen
Sioherungseinrlchtungen des Standes der Technik praktisch keinen Bedienungsaufwand
erfordert.
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Wiederum ein anderer Vorteil besteht darin, daß bei dem geoffenbarten
elektronischen Alarmschloß durch Änderung der Generatorfrequenz bzw. durch Änderung
der frequenzbestimmenden Teile des Resonanzkontrollkreises eine Vielzahl von Kombinationen
möglich sind und damit eine größtmögliche Sicherheit vor zufällig identischen Schlüsseln
in der Hand unberechtigter Dritter bewährleistet ist.
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Bin weiterer Vorteil besteht darin, daß durch Aufteilung der Resonanzkapazität
(cR) in Serien- bzw. Parallelkapazitäten der Zugang zum Sicherungsobjekt huber den
Schüssel S nur an einem vorbestimmten Ort möglich sein kann, etwa bei einem Tresor,
dessen Raum- bzw. Bodenkapazität in die Resonanzkapazitrat mit einbezogen wird.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Alarmschlosses ergibt sich
bei Ausgestaltung eines der beiden frequenzbestim menden Glieder des Tongenerators
(CF) bzw. (LF) als zweiten Schlüssel (S). Der Zugang zum Sicherungsobjekt kann dann
nur von zwei mit entsprechenden Schlüsselns (CR) und (CF) bzw.
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(LF) ausgestatteten Personen gemeinsam bewirkt werden..
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Wiederum ein anderer Vorteil ergibt sich aus dem erfindungsgemäßen
Alarmschloß, wenn es einerseits darum geht, daß eine Vielzahl von Schlössern mit
den jeweils passenden Schlüsseln (S) geöffnet werden soll, andererseits jeder Schlüssel
(S) nur zu einem bestimmten Schloß passen soll, wie die z.B. bei Schlössern eingebauter
Banksafes der Fall ist; man verwendet hierzu einen zentralen Generator (TG), der
eventuell zusätzlich über einen Zeitschalter nur zu einer bestimmten Zeit eingeschaltet
wird. Dieser Generator (TG) erzeugt für sämtliche Schlösser eine einheitliche Kontrollfrequenz;
die Induktivitäten (LR) in den einzelnen Kontrollkreissn (KK) der Schlösser sind
unterschiedlich und führen allein Fit der passenden Kapazität (CR) im jeweiligen
Schlüssel (S) zur Resonanzfrequenz, die dann den Schaltvorgang über 5T2 auslöst.
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