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DE202023106201U1 - Mobiler Schlauchträger, Schlauchträger-Pumpen-Einheit sowie Verwendung einer Wasserpumpe - Google Patents

Mobiler Schlauchträger, Schlauchträger-Pumpen-Einheit sowie Verwendung einer Wasserpumpe Download PDF

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DE202023106201U1
DE202023106201U1 DE202023106201.6U DE202023106201U DE202023106201U1 DE 202023106201 U1 DE202023106201 U1 DE 202023106201U1 DE 202023106201 U DE202023106201 U DE 202023106201U DE 202023106201 U1 DE202023106201 U1 DE 202023106201U1
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Abstract

Mobiler Schlauchträger (1), wobei der Schlauchträger (1) ein Gestell (2), eine gegenüber dem Gestell (2) drehbar gelagerte Schlauchtrommel (3) sowie einen Wasserschlauch (4) umfasst, der durch Drehen der Schlauchtrommel (3) gegenüber dem Gestell (2) wahlweise auf die Schlauchtrommel (3) aufwickelbar oder von dieser abwickelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) eine bezüglich des Gestells (2) drehfest gelagerte Aufnahme (5) für eine Wasserpumpe (6) aufweist, wobei die Aufnahme (5) zumindest teilweise innerhalb der Schlauchtrommel (3) angeordnet ist, und dass der Schlauchträger (1) einen mit dem Wasserschlauch (4) verbundenen Wassereinlass (7) aufweist, der mit einem Wasserauslass (8) der Wasserpumpe (6) verbindbar ist, sodass nach Einsetzen der Wasserpumpe (6) in die Aufnahme (5) und nach Verbinden von Wassereinlass (7) und Wasserauslass (8) Wasser von der Wasserpumpe (6) in den Wasserschlauch (4) gepumpt werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen mobilen Schlauchträger, wobei der Schlauchträger ein Gestell, eine gegenüber dem Gestell drehbar gelagerte Schlauchtrommel sowie einen Wasserschlauch umfasst, der durch Drehen der Schlauchtrommel gegenüber dem Gestell wahlweise auf die Schlauchtrommel aufwickelbar oder von dieser abwickelbar ist.
  • Ferner wird die Verwendung einer Wasserpumpe sowie eine mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit beschrieben.
  • Gattungsgemäße Schlauchträger sind im Stand der Technik bekannt. Diese umfassen ein Gestell, wie beispielsweise ein Gestell aus Metall oder Kunststoff, an welchem die übrigen Bestandteile des Schlauchträgers direkt oder indirekt befestigt sind. Das Gestell kann beispielsweise eine Grundstruktur aufweisen, an dem ein Griff oder Räder angeordnet sind, sodass der Schlauchträger einfach zu bewegen ist. Ferner ist an dem Gestell eine gegenüber dem Gestell drehbar gelagerte Schlauchtrommel gelagert, auf die ein Wasserschlauch aufgewickelt oder von diesem wieder abgewickelt werden kann. Die Schlauchtrommel kann dabei als Trommel mit einer in Umfangsrichtung geschlossenen Wandung ausgebildet sein. Denkbar ist ebenso, dass die Trommel im Bereich ihres Trommelmantels Durchbrechungen aufweist. Der Trommelmantel kann beispielsweise durch einzelne Streben gebildet sein, wobei die Streben an den Stirnseiten der Schlauchtrommel durch einen flächigen oder auch mit Durchbrechungen versehenen Abschnitt verbunden sind. Dies gilt im Übrigen auch für die vorliegende Erfindung.
  • Mobile Schlauchträger im Sinne der vorliegenden Erfindung sind also insbesondere sogenannte Schlauchboxen oder Schlauchwägen, wie sie aus Baumärkten für den Einsatz in Gärten oder für die Wasserversorgung eines Hochdruckreinigers bekannt sind.
  • Bekannt sind ferner Schlauchwägen, welche neben oder unterhalb der Schlauchtrommel eine Wasserpumpe aufweisen, welche mit einer Wasserquelle, zum Beispiel einem Wasserhahn, verbunden werden können. Die Wasserpumpe ist im Bereich ihres Wasserauslasses mit dem Wasserschlauch verbindbar, sodass der Wasserdruck des in den Wasserschlauch einströmenden Wassers gegenüber dem in der Wasserquelle vorherrschenden Wasserdrucks erhöht werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre ein herkömmlicher Hochdruckreiniger.
  • Nachteilig hierbei ist, dass durch die zusätzliche Wasserpumpe ein erhöhter Platzbedarf besteht, sodass entsprechende Schlauchwägen mehr Stauraum benötigen als Schlauchwägen ohne Wasserpumpe.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen mobilen Schlauchträger vorzuschlagen, mit dessen Hilfe der Wasserschlauch mit einem gegenüber einer Wasserquelle erhöhtem Wasserdruck beschickt werden kann, wobei der Stellplatz des mobilen Schlauchträgers hierbei nicht erhöht werden soll.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch einen mobilen Schlauchträger, die Verwendung einer Wasserpumpe sowie eine mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit mit den Merkmalen der unabhängigen Schutzansprüche.
  • Erfindungsgemäß umfasst der mobile Schlauchträger ein Gestell, eine gegenüber dem Gestell drehbar gelagerte Schlauchtrommel sowie einen Wasserschlauch, der durch Drehen der Schlauchtrommel gegenüber dem Gestell wahlweise auf die Schlauchtrommel aufwickelbar oder von dieser abwickelbar ist. Zudem umfasst der Schlauchträger eine bezüglich des Gestells drehfest gelagerte Aufnahme für eine Wasserpumpe, wobei die Aufnahme zumindest teilweise innerhalb der Schlauchtrommel angeordnet ist.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik ist die Wasserpumpe also nach Einsetzen in die Aufnahme nicht unterhalb oder neben der Schlauchtrommel angeordnet. Vielmehr ist durch die Aufnahme ein Platz geschaffen, der geeignet ist, eine handelsübliche Wasserpumpe zumindest großteils innerhalb der Schlauchtrommel zu platzieren, sodass die Abmessungen des Schlauchträgers nach Einsetzen der Wasserpumpe nicht oder nur geringfügig größer sind, als wenn der Schlauchträger ohne Wasserpumpe verwendet wird. In diesem Fall ist der Schlauchträger prinzipiell wie eine handelsübliche Schlauchbox oder ein handelsüblicher Schlauchwagen einsetzbar.
  • Um die Wasserpumpe nach Einsetzen in die Aufnahme, die generell einen Hohlraum für das Einsetzen der Wasserpumpe bereitstellt, oder auch außerhalb der Aufnahme mit dem Wasserschlauch verbinden zu können, umfasst der Schlauchträger einen mit dem Wasserschlauch verbundenen Wassereinlass, der mit einem Wasserauslass der Wasserpumpe verbindbar ist. Nach Einsetzen der Wasserpumpe in die Aufnahme und nach Verbinden von Wassereinlass und Wasserauslass kann schließlich Wasser von der Wasserpumpe in den Wasserschlauch gepumpt werden. Selbstverständlich weist hierfür die Wasserpumpe auch einen Wasseranschluss auf, der beispielsweise über einen Saugschlauch mit einer Wasserquelle, wie zum Beispiel einem Wasserhahn oder einem Teich, verbunden werden kann.
  • Ebenso ist es vorteilhaft, wenn der Schlauchträger einen die Aufnahme umfassenden und gegenüber dem Gestell drehfest angeordneten Grundträger aufweist, wobei die Schlauchtrommel gegenüber dem Grundträger drehbar gelagert ist. Der Grundträger ist starr mit dem Gestell verbunden und bildet prinzipiell die Grundstruktur, welche die Aufnahme zur Verfügung stellt und auch weitere Elemente (zum Beispiel die nachfolgend beschriebenen Arretierungselemente) oder ein Staufach für einen Saugschlauch der Wasserpumpe aufweisen kann. Der Grundträger kann beispielsweise auch zumindest abschnittsweise eine zylindrische Außenkontur aufweisen, die als Drehachse der den Grundträger im Bereich der zylindrischen Außenkontur umgebenden Schlauchtrommel dient.
  • Besondere Vorteile bringt es mit sich, wenn zwischen dem Grundträger und der Schlauchtrommel zumindest ein Wälzlager und/oder ein Gleitlager angeordnet ist. Hierdurch wird ein leichtgängiges Drehen der Schlauchtrommel gegenüber dem Grundträger ermöglicht, sodass der Wasserschlauch schnell und ohne großen Kraftaufwand auf die Schlauchtrommel aufgewickelt oder von dieser wieder abgewickelt werden kann.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Aufnahme einen Hohlraum aufweist, dessen Längserstreckung sich im Wesentlichen parallel zu einer Drehachse der Schlauchtrommel und zumindest teilweise innerhalb der Schlauchtrommel erstreckt. Dies hat den Vorteil, dass die Wasserpumpe mit ihrer Längserstreckung in die Aufnahme eingesetzt werden kann, wobei die Wasserpumpe vorzugsweise von beiden Seiten der Schlauchtrommel zugänglich ist. Ferner ist es von Vorteil, wenn die Aufnahme im Wesentlichen mittig innerhalb der Schlauchtrommel angeordnet ist. Mittig bedeutet hierbei, dass sich die Schlauchtrommel um eine imaginäre Drehachse dreht, welche durch die Aufnahme und hierbei von der einen Stirnseite der Schlauchtrommel zur anderen Stirnseite verläuft. Vorzugsweise ist auch der Wasserauslass der Wasserpumpe im Bereich einer Stirnseite der Wasserpumpe angeordnet, wobei sich die genannte imaginäre Drehachse der Schlauchtrommel durch den Wasserauslass erstreckt.
  • Ebenso ist es vorteilhaft, wenn der Schlauchträger eine Führung für die Wasserpumpe aufweist, mit deren Hilfe die Wasserpumpe, insbesondere beim Einsetzen in die Aufnahme, geführt ist. Die Führung kann beispielsweise um einen oder mehrere Stege bzw. Vertiefungen umfassen, welche mit einer oder mehreren korrespondierenden Vertiefungen bzw. Stegen der Wasserpumpe zusammenwirken. Die Führung dient hierbei dem lagerichtigen Einsetzen der Wasserpumpe in die Aufnahme und vorzugsweise nach dem Einsetzen der Wasserpumpe der Beibehaltung einer vordefinierten Ausrichtung der Wasserpumpe innerhalb der Aufnahme.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schlauchträger zumindest ein Arretierungselement aufweist, mit dessen Hilfe die Wasserpumpe in der Aufnahme arretierbar ist. Bei dem Arretierungselement kann es sich beispielsweise um einen Rastelement handeln, welches in eine Vertiefung der Wasserpumpe einrastet, sobald diese ihre vorgesehene Lage innerhalb der Aufnahme eingenommen hat. Selbstverständlich kann auch die Wasserpumpe ein entsprechendes Rastelement (oder mehrere davon) aufweisen, welche mit einer Gegenfläche in der Aufnahme zusammenwirken kann. In jedem Fall wird durch das Arretierungselement sichergestellt, dass die Wasserpumpe nach Einsetzen in die Aufnahme sicher in dieser fixiert ist und auch bei einem Transport des mobilen Schlauchträgers nicht aus der Aufnahme herausfallen kann.
  • Vorteile bringt es zudem mit sich, wenn der Schlauchträger ein Betätigungselement umfasst, mit dessen Hilfe das zumindest eine Arretierungselement von einer Arretierstellung in eine Freigabestellung überführbar ist, wobei eine zuvor in die Aufnahme eingesetzte Wasserpumpe aus der Aufnahme entnehmbar ist, wenn sich das zumindest eine Arretierungselement in der Freigabestellung befindet. Bei dem Betätigungselement kann es sich beispielsweise um ein Druckelemente handeln, welches durch Drücken eine Kraft auf das oder die Arretierungselemente ausübt und diese damit in ihre Freigabestellung bewegt. Ferner ist es von Vorteil, wenn das oder die Arretierungselemente durch einen Kraftspeicher, wie beispielsweise eine Feder, in ihrer Arretierstellung gehalten sind, bis das Betätigungselement von einem Bediener betätigt wird.
  • Ebenso ist es vorteilhaft, wenn der Schlauchträger ein Staufach zur Aufnahme eines mit der Wasserpumpe verbindbaren Saugschlauchs aufweist.
  • Der Saugschlauch kann beim Betrieb des mobilen Schlauchträgers aus dem Staufach entnommen und mit dem Wasseranschluss der Pumpe verbunden werden. Mit dem anderen Ende des Saugschlauchs wird dieser mit einer Wasserquelle, wie beispielsweise einem Teich, einem Regenfass oder einem Wasserhahn verbunden. Wird der Schlauchträger nicht verwendet, so kann der Saugschlauch in dem Staufach verstaut werden, sodass der mobile Schlauchträger bei Nichtgebrauch eine besonders kleine Stellfläche benötigt.
  • Besondere Vorteile bringt es mit sich, wenn der Schlauchträger einen Tragegriff und/oder ein oder mehrere Räder aufweist, um den Schlauchträger von einem Einsatzort zu einem anderen tragen oder verfahren zu können. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn der Schlauchträger vergleichbar zu handelsüblichen Schlauchwägen eine Achse mit zwei beidseitig daran montierten Rädern umfasst. Der Schlauchträger umfasst in diesem Fall einen Schiebegriff, sodass der Schlauchträger einfach von einem Einsatzort zu einem anderen verfahren werden kann.
  • Auch ist es von Vorteil, wenn der Schlauchträger einen Antrieb zum Drehen der Schlauchtrommel aufweist, um den Wasserschlauch wahlweise auf die Schlauchtrommel aufzuwickeln oder von dieser abzuwickeln. Bei dem Antrieb handelt es sich um einen Elektromotor, der vorzugsweise mit einem Akkumulator betrieben werden kann, wobei der Akkumulator neben dem Elektromotor auch mit der Wasserpumpe verbunden werden kann. Denkbar ist auch, dass der Schlauchträger eine von der Wasserpumpe unabhängige Akkumulatoraufnahme aufweist, die mit einem handelsüblichen Akkumulator bestückt werden kann. Derartige Akkumulatoren sind bei Handwerkzeugen, wie beispielsweise Akkubohrschraubern, bekannt, sodass auch die von der Anmelderin vertrieben Akkumulatoren zum Einsatz kommen können.
  • Zusätzlich oder alternativ kann der Schlauchträger selbstverständlich auch eine Kurbel oder eine sonstige Einrichtung (z.B. in Form eines Griffs) umfassen, mit deren Hilfe die Schlauchtrommel manuell gedreht werden kann, um den Schlauch auf- oder abzuwickeln.
  • Ferner ist Gegenstand der Erfindung die Verwendung einer Wasserpumpe mit einem Wassereinlass und einem Wasserauslass in einem Schlauchträger gemäß bisheriger oder nachfolgender Beschreibung. Generell können im Rahmen der vorliegenden Erfindung handelsübliche Wasserpumpen zum Einsatz kommen, wie sie beispielsweise von der Anmelderin als Haus- und Gartenpumpen vertrieben werden. Denkbar ist auch, dass eine Tauchpumpe Verbindung findet, wobei die Tauchpumpe beim Betrieb des mobilen Schlauchträgers aus der Aufnahme entnommen und in eine Wasserquelle, wie beispielsweise einen Teich oder ein Regenfass, eingetaucht wird.
  • Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit, die sich dadurch auszeichnet, dass die Schlauchträger-Pumpen-Einheit einen Schlauchträger gemäß bisheriger oder nachfolgender Beschreibung und eine in der Aufnahme angeordnete Wasserpumpe umfasst. Die Wasserpumpe ist hierbei in der bereits beschriebenen Aufnahme des Schlauchträgers angeordnet, wobei die Fixierung der Wasserpumpe innerhalb der Aufnahme derart gestaltet ist, dass diese lösbar ist, um die Wasserpumpe bei Bedarf aus der Aufnahme zu entnehmen. Die Wasserpumpe wird vorzugsweise mit einem Druckschlauch oder einem Druckrohr mit dem Wasserschlauch des Schlauchträger verbunden, wobei sich die Wasserpumpe beim Betrieb desselben innerhalb der Aufnahmen oder auch außerhalb desselben befinden kann.
  • Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn sich die Wasserpumpe zu beiden Seiten der Schlauchtrommel aus dieser herauserstreckt, wobei vorzugsweise auf einer ersten Seite der Wasserpumpe der Wassereinlass und/oder der Wasserauslass und auf einer zweiten Seite der Wasserpumpe eine Akkuaufnahme für einen Akkumulator angeordnet sind. Beide Seiten sind beim Betrieb der Schlauchträger-Pumpen-Einheit von außen für einen Bediener leicht zugänglich, sodass die Wasserpumpe auch dann mit einem Saugschlauch sowie dem Wasserschlauch der Einheit verbunden werden kann, wenn sich die Wasserpumpe innerhalb der Aufnahme befindet. Ebenso kann der Akkumulator der Wasserpumpe leicht gewechselt werden, wenn sich dessen Kapazität erschöpft hat.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Schlauchträger ein Gehäuse aufweist, das derart ausgebildet und platziert ist, dass der Akkumulator nach Einsetzen in die Akkuaufnahme bzw. in das Gehäuse vor Feuchtigkeit bzw. Wasser geschützt ist. Anstelle des Gehäuses, das den Akkumulator vorzugsweise vollständig von der Umgebung abkapselt, kann es auch ausreichend sein, wenn lediglich eine Abdeckung vorhanden ist, die den Akkumulator nur teilweise nach außen hin abschirmt.
  • Vorteile bringt es zudem mit sich, wenn der Wasserauslass der Wasserpumpe über einen Druckschlauch und/oder ein Druckrohr mit dem Wassereinlass des Schlauchträgers verbunden ist. Der Druckschlauch bzw. das Druckrohr ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie schnell und werkzeuglos von der Pumpe und/oder von dem Wassereinlass des Wasserschlauchs getrennt werden können. Beispielsweise können in diesem Zusammenhang handelsübliche Schlauchkupplungen zum Einsatz kommen.
  • Auch ist es äußert vorteilhaft, wenn zwischen dem Wasserauslass und dem Wasserschlauch eine Dichtung angeordnet ist, die ein Drehen der Schlauchtrommel mit dem darauf ganz oder teilweise aufgewickelten Wasserschlauch gegenüber dem Wasserauslass erlaubt und hierbei den Wasserauslass gegenüber dem Wasserschlauch abdichtet. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn der Wasserauslass der Wasserpumpe im Bereich einer Stirnseite der Wasserpumpe angeordnet ist und sich im Bereich der imaginären Drehachse der Wassertrommel bezüglich der Wasserpumpe nach außen erstreckt. Die Dichtung ist vorzugsweise im Bereich des Wasserauslass angeordnet. Die Dichtung ist ferner derart ausgebildet, dass eine Relativbewegung zwischen dem Druckschlauch und dem Wasserauslass der Wasserpumpe möglich ist. Dies stellt sicher, dass sich der Druckschlauch, welcher nach innen in die Schlauchtrommel verläuft oder mit einem Zwischenstück verbunden ist, das den Druckschlauch mit dem Wassereinlass des Wasserschlauchs verbindet, relativ zur Pumpe bewegen kann.
  • Vorteile bringt es zudem mit sich, wenn der Akkumulator ein oder mehrere Arretierungselemente aufweist, mit deren Hilfe der Akkumulator innerhalb der Aufnahme des Schlauchträgers arretierbar ist. Wie bereits oben ausgeführt, kann es sich bei dem Arretierungselemente beispielsweise um ein Rastelement handelt, welches mit Hilfe eines Betätigungselements zwischen einer Fixierstellung und einer Freigabestellung bewegbar ist. Bei dem Arretierungselemente des Akkumulators kann es sich aber genauso gut um eine Gegenfläche für ein Rastelement handeln.
  • Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen beschrieben. Es zeigen, jeweils schematisch:
    • 1 einen erfindungsgemäßen mobilen Schlauchträger in einer Seitenansicht,
    • 2 eine alternative Ausführung eines erfindungsgemäßen Schlauchträger es in einer Frontansicht,
    • 3 einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Schlauchträger-Pumpen-Einheit, und
    • 4 die Ausführung gemäß Figur zwei ohne Wasserpumpe.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen und auf einem Boden 25 abgestellte mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit 26, umfassend einen mobilen Schlauchträger 1 und eine Wasserpumpe 6. Der Schlauchträger 1 umfasst ein Gestell 2, welches im gezeigten Beispiel als Tragrahmen ausgebildet ist, welcher im unteren Bereich mit einer nicht sichtbaren Achse sowie zwei Rädern 18 ausgerüstet ist. Im oberen Bereich ist ein Griff vorhanden, mit dessen Hilfe ein Bediener den Schlauchträger 1 von einem Einsatzort zu einem anderen verfahren kann.
  • An dem Gestell 2 ist über nicht gezeigte Befestigungselemente ein Grundträger 9 drehfest befestigt. Der Grundträger 9 dient unter anderem der relativ zum Grundträger 9 drehbar gelagerten Schlauchtrommel 3, auf die ein Wasserschlauch 4 aufgewickelt ist. Vorzugsweise sind zwischen dem Grundträger 9 und der Schlauchtrommel 3 ein oder mehrere Gleit- oder Rollenlager angeordnet, um ein leichtgängiges Drehen der Schlauchtrommel 3 zu ermöglichen.
  • Auch wenn es selbstverständlich möglich ist, die Schlauchtrommel 3 manuell zu drehen, wie es bei herkömmlichen Schlauchwägen bekannt ist, kann auch ein in 1 angedeuteter Antrieb 19 in Form eines Elektromotors vorgesehen sein. Dieser kann einen Stromanschluss in Form eines Stromkabels oder aber auch einen Akkumulator umfassen, um den Schlauchträger 1 unabhängig von einer externen Stromquelle betreiben zu können.
  • Der Grundträger 9 besitzt eine als Hohlraum 10 (lediglich in 3 mit einem Bezugszeichen angedeutet) ausgebildete Aufnahme 5, in die die Wasserpumpe 6 eingesetzt ist. Bei der Wasserpumpe 6 kann es sich um eine handelsübliche Gartenpumpe handeln. Die Wasserpumpe 6 besitzt einen Wasserauslass 8, der mit Hilfe eines Druckschlauchs 24 oder alternativ eines nicht gezeigten Druckrohrs mit einem Wassereinlass 7 verbunden ist, wobei der Wassereinlass 7 direkt oder über ein oder mehrere nicht gezeigte und nach innen in den Grundträger 9 ragende Zwischenstücke mit dem Wasserschlauch 4 verbunden ist oder Teil desselben ist.
  • Ferner ist die Wasserpumpe 6 im gezeigten Ausführungsbeispiel über ihren Wasseranschluss 30 mit einem Saugschlauch 16 verbunden. Der Saugschlauch 16 kann beispielsweise über eine Schlauchkupplung mit einem Wasserhahn 27 (s. 4) verbunden oder in eine andere Wasserquelle, wie beispielsweise ein Regenfass oder einen Teich (s. 2), eingetaucht werden. Mittels der Wasserpumpe 6 kann schließlich der Wasserdruck des über den Saugschlauch 16 eintretenden Wassers erhöht werden, sodass Wasser aus einem drucklosen Gefäß, wie z. B. dem genannten Regenfass, angesaugt werden kann. Ebenso ist es denkbar, dass der über einen Wasserhahn 27 anstehende Wasserdruck erhöht wird, um den Volumenstrom des durch den Wasserschlauch 4 fließenden Wassers zu erhöhen.
  • Um den Saugschlauch 16 bei Nichtbetrieb des Schlauchträgers 1 platzsparend verstauen zu können, weist der gezeigte Schlauchträger 1 im Bereich des Grundträgers 9 ein Staufach 15 auf, das groß genug ausgelegt ist, um den Saugschlauch 16 aufnehmen zu können.
  • Um eine korrekte Ausrichtung der Wasserpumpe 6 innerhalb der Aufnahme 5 sicherzustellen, ist im Bereich des Grundträgers 9 eine Führung 12 vorgesehen, die im gezeigten Beispiel einen Führungssteg umfasst. Der Führungssteg ist hier Teil der Wasserpumpe 6 und ragt in eine korrespondierende Vertiefung, die ebenfalls Bestandteil der Führung 12 ist.
  • 2 zeigt eine weitere Ausführung der erfindungsgemäßen Schlauchträger-Pumpen-Einheit 26. Im Gegensatz zur Ausführung gemäß 1 ist hier die Wasserpumpe 6 bezüglich der Schlauchtrommel 3 und des Grundträgers 9 mittig angeordnet. Mittig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die parallel zur Blattebene und horizontal verlaufende Längsachse der Wasserpumpe 6 parallel und insbesondere kolinear zu einer imaginären Drehachse 11 der Schlauchtrommel 3 erstreckt, um die die Schlauchtrommel 3 gedreht werden kann, um den Wasserschlauch 4 auf- oder abzuwickeln.
  • Der Vorteil dieser Ausführung liegt in einer relativ einfachen Verbindung zwischen dem Wasserauslass 8 der Wasserpumpe 6 und dem Wasserschlauch 4. Wie in 2 zu sehen, ist der Wasserauslass 8 im Bereich einer auf einer ersten Seite 20 der Schlauchtrommel 3 liegenden Stirnseite der Wasserpumpe 6 angeordnet. Wird nun die Schlauchtrommel 3 gedreht, so dreht sich hierbei auch der Druckschlauch 24 um die gezeigte Drehachse 11, wobei der Druckschlauch 24 im gezeigten Beispiel den Wassereinlass 7 des Wasserschlauchs 4 umfasst, der mit dem Wasserauslass 8 der Wasserpumpe 6 verbunden ist. Ist nun zwischen dem Wasserauslass 8 und dem Wassereinlass 7 eine Dichtung 17 vorhanden, so ist sichergestellt, dass auch beim Drehen der Schlauchtrommel 3 ein Wasseraustritt im Bereich des Wasserauslasses 8 der Wasserpumpe 6 verhindert wird.
  • Wie 2 ferner zu entnehmen ist, ist die vorliegende Erfindung besonders dann von Vorteil, wenn der Wasserschlauch 4 nicht mit einem Wasserhahn 27 verbunden ist, sondern wenn Wasser aus einer drucklosen Wasserquelle, wie im gezeigten Beispiel aus einem Teich 28, entnommen werden soll. In diesem Fall kann die Wasserpumpe 6 über einen Saugschlauch 16 mit der Wasserquelle verbunden werden.
  • Nach dem Einschalten der Wasserpumpe 6 pumpt diese schließlich das Wasser aus der drucklosen Wasserquelle über den Druckschlauch 24 ins Innere der Schlauchtrommel 3 und von dort in den Wasserschlauch 4.
  • Des Weiteren zeigt 2, dass die Wasserpumpe 6 einen Akkumulator 23 aufweisen kann, sodass die Wasserpumpe 6 auch ohne externe Stromversorgung betrieben werden kann. Der Akkumulator 23 ist vorzugsweise auf einer der ersten Seite 20 gegenüberliegenden zweiten Seite 21 des Grundträgers 9 angeordnet. Für die Verbindung des Akkumulators 23 mit der Wasserpumpe 6 besitzt Letztere eine entsprechende Akkuaufnahme 22, die in 3 zu erkennen ist.
  • Ferner umfasst der Schlauchträger 1 und/oder die Wasserpumpe 6 ein oder mehrere Arretierungselemente 13, die zwischen einer Arretierstellung und einer Freigabestellung bewegbar sind, wobei hierfür ein Betätigungselement 14 vorgesehen ist, welches durch einen Bediener betätigt werden kann.
  • Wie aus 3 (die die Wasserpumpe 6 mit Akkuaufnahme 22, den von der Wasserpumpe 6 getrennten Akkumulator 23 sowie einen kleinen Ausschnitt des Inneren des Grundträgers 9 zeigt) ersichtlich, ist es hierbei denkbar, dass das Arretierungselement 13 (von dem auch mehrere vorhanden sein können) in eine korrespondierende Vertiefung 29 der Wasserpumpe 6 eingreift, wenn es sich, wie in 3 gezeigt, in seiner Arretierstellung befindet. Mit Hilfe des Betätigungselements 14 kann das Arretierungselement 13 schließlich in seine Freigabestellung bewegt werden (bezogen auf 3 wäre dies der Fall, wenn das Arretierungselement 13 nach unten bewegt würde). In der Freigabestellung kann die Wasserpumpe 6 schließlich einfach aus der Aufnahme 5 entfernt werden.
  • Abschließend zeigt 4, dass der erfindungsgemäße Schlauchträger 1 selbstverständlich auch ohne die Wasserpumpe 6 betrieben werden kann, wenn der Wassereinlass 7 über einen Saugschlauch 16 mit einem Wasserhahn 27 verbunden wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schlauchträger
    2
    Gestell
    3
    Schlauchtrommel
    4
    Wasserschlauch
    5
    Aufnahme
    6
    Wasserpumpe
    7
    Wassereinlass
    8
    Wasserauslass
    9
    Grundträger
    10
    Hohlraum
    11
    Drehachse
    12
    Führung
    13
    Arretierungselement
    14
    Betätigungselement
    15
    Staufach
    16
    Saugschlauch
    17
    Dichtung
    18
    Rad
    19
    Antrieb
    20
    erste Seite
    21
    zweite Seite
    22
    Akkuaufnahme
    23
    Akkumulator
    24
    Druckschlauch
    25
    Boden
    26
    Schlauchträger-Pumpen-Einheit
    27
    Wasserhahn
    28
    Teich
    29
    Vertiefung
    30
    Wasseranschluss

Claims (16)

  1. Mobiler Schlauchträger (1), wobei der Schlauchträger (1) ein Gestell (2), eine gegenüber dem Gestell (2) drehbar gelagerte Schlauchtrommel (3) sowie einen Wasserschlauch (4) umfasst, der durch Drehen der Schlauchtrommel (3) gegenüber dem Gestell (2) wahlweise auf die Schlauchtrommel (3) aufwickelbar oder von dieser abwickelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) eine bezüglich des Gestells (2) drehfest gelagerte Aufnahme (5) für eine Wasserpumpe (6) aufweist, wobei die Aufnahme (5) zumindest teilweise innerhalb der Schlauchtrommel (3) angeordnet ist, und dass der Schlauchträger (1) einen mit dem Wasserschlauch (4) verbundenen Wassereinlass (7) aufweist, der mit einem Wasserauslass (8) der Wasserpumpe (6) verbindbar ist, sodass nach Einsetzen der Wasserpumpe (6) in die Aufnahme (5) und nach Verbinden von Wassereinlass (7) und Wasserauslass (8) Wasser von der Wasserpumpe (6) in den Wasserschlauch (4) gepumpt werden kann.
  2. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) einen die Aufnahme (5) umfassenden und gegenüber dem Gestell (2) drehfest angeordneten Grundträger (9) aufweist, wobei die Schlauchtrommel (3) gegenüber dem Grundträger (9) drehbar gelagert ist.
  3. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Grundträger (9) und der Schlauchtrommel (3) zumindest ein Wälzlager und/oder ein Gleitlager angeordnet ist.
  4. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (5) einen Hohlraum (10) aufweist, dessen Längserstreckung sich im Wesentlichen parallel zu einer Drehachse (11) der Schlauchtrommel (3) und/oder im Wesentlichen mittig der Schlauchtrommel (3) und zumindest teilweise innerhalb der Schlauchtrommel (3) erstreckt.
  5. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) eine Führung (12) für die Wasserpumpe (6) aufweist, mit deren Hilfe die Wasserpumpe (6) insbesondere beim Einsetzen in die Aufnahme (5) geführt ist, wobei mit Hilfe der Führung (12) vorzugsweise eine vordefinierte Ausrichtung der Wasserpumpe (6) innerhalb der Aufnahme (5) sichergestellt ist, wenn die Wasserpumpe (6) in die Aufnahme (5) eingesetzt ist.
  6. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) zumindest ein Arretierungselement (13) aufweist, mit dessen Hilfe die Wasserpumpe (6) in der Aufnahme (5) arretierbar ist.
  7. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) ein Betätigungselement (14) umfasst, mit dessen Hilfe das zumindest eine Arretierungselement (13) von einer Arretierstellung in eine Freigabestellung überführbar ist, wobei eine zuvor in die Aufnahme (5) eingesetzte Wasserpumpe (6) aus der Aufnahme (5) entnehmbar ist, wenn sich das zumindest eine Arretierungselement (13) in der Freigabestellung befindet.
  8. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) ein Staufach (15) zur Aufnahme (5) eines mit der Wasserpumpe (6) verbindbaren Saugschlauchs (16) aufweist.
  9. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) einen Tragegriff und/oder ein oder mehrere Räder (18) aufweist, um den Schlauchträger (1) von einem Einsatzort zu einem anderen tragen oder verfahren zu können.
  10. Mobiler Schlauchträger (1) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchträger (1) einen Antrieb (19) zum Drehen der Schlauchtrommel (3) aufweist, um den Wasserschlauch (4) wahlweise auf die Schlauchtrommel (3) aufzuwickeln oder von dieser abzuwickeln.
  11. Verwendung einer Wasserpumpe (6) mit einem Wassereinlass (7) und einem Wasserauslass (8) in einem Schlauchträger (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche.
  12. Mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit (26), dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchträger-Pumpen-Einheit (26) einen Schlauchträger (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 und eine in der Aufnahme (5) angeordnete Wasserpumpe (6) umfasst.
  13. Mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit (26) gemäß dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Wasserpumpe (6) zu beiden Seiten (20; 21) der Schlauchtrommel (3) aus dieser herauserstreckt, wobei vorzugsweise auf einer ersten Seite (20) der Wasserpumpe (6) der Wassereinlass (7) oder der Wasserauslass (8) und auf einer zweiten Seite (21) der Wasserpumpe (6) eine Akkuaufnahme (22) für einen Akkumulator (23) angeordnet sind.
  14. Mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit (26) gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserauslass (8) der Wasserpumpe (6) über einen Druckschlauch (24) und/oder ein Druckrohr mit dem Wassereinlass (7) des Schlauchträgers (1) verbunden ist.
  15. Mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit (26) gemäß einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Wasserauslass (8) und dem Wasserschlauch (4) eine Dichtung (17) angeordnet ist, die ein Drehen der Schlauchtrommel (3) mit dem darauf ganz oder teilweise aufgewickelten Wasserschlauch (4) gegenüber dem Wasserauslass (8) erlaubt und hierbei den Wasserauslass (8) gegenüber dem Wasserschlauch (4) abdichtet.
  16. Mobile Schlauchträger-Pumpen-Einheit (26) gemäß einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Akkumulator (23) ein oder mehrere Arretierungselemente (13) aufweist, mit deren Hilfe der Akkumulator (23) innerhalb der Aufnahme (5) des Schlauchträgers (1) arretierbar ist.
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