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Die Erfindung betrifft ein Funktionsmöbel zum Sitzen und/oder Liegen, welches ein auf einem Untergrund aufstellbares Gestell, welches ein oder mehrere eine Grundfläche des Gestells definierende erste Gestellelemente aufweist, und eine auf der Grundfläche angeordnete, eine Sitz- und/oder Liegefläche für einen oder mehrere Nutzer bereitstellende Sitz- und/oder Liegeeinrichtung umfasst, wobei die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung über wenigstens eine Lagerungseinrichtung in wenigstens einem Bewegungsfreiheitsgrad relativ zu dem Gestell auf der Grundfläche angeordnet ist.
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Entsprechende Funktionsmöbel sind aus dem Stand der Technik in verschiedenen Ausführungsformen dem Grunde nach bekannt und umfassen typischerweise ein auf einem Untergrund aufstellbares Gestell, welches ein oder mehrere eine Grundfläche des Gestells definierende erste Gestellelemente aufweist, und eine auf der Grundfläche angeordnete, eine Sitz- und/oder Liegefläche für einen oder mehrere Nutzer bereitstellende Sitz- und/oder Liegeeinrichtung, welche über wenigstens eine Lagerungseinrichtung, etwa durch Verschieben, in wenigstens einem Bewegungsfreiheitsgrad relativ zu dem Gestell auf der Grundfläche angeordnet ist.
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Ein konkretes Beispiel eines entsprechend konfigurierten Funktionsmöbels ist aus
DE 20 2015 100 665 U1 bekannt.
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Verbesserungs- bzw. Weiterentwicklungswürdig an bekannten Funktionsmöbeln ist regelmäßig die mechanische Stabilität des Gestells; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die von dem Gestell zu tragende Masse der regelmäßig aus mehreren relativ zueinander bewegbar gelagerten Polsterelementen gebildeten Sitz- und/oder Liegeeinrichtung. Dies gilt umso mehr, wenn sich ein oder mehrere Nutzer auf der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung befinden.
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Mithin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem Stand der Technik, insbesondere im Hinblick auf die mechanische Stabilität des Gestells, verbessertes Funktionsmöbel anzugeben.
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Die Aufgabe wird durch ein Funktionsmöbel gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 gelöst. Die hierzu abhängigen Ansprüche betreffen mögliche Ausführungsformen des Funktionsmöbels.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Funktionsmöbel. Das Funktionsmöbel ist zum Sitzen und/oder Liegen konzipiert und definiert sonach wenigstens eine Sitz- und/oder Liegefläche für wenigstens einen Nutzer bzw. eine Nutzerin. Konkrete Ausführungsformen des Funktionsmöbels sind sonach z. B. Sessel, Sofas, Liegen, etc. In allen Ausführungsformen kommen ein- oder mehrsitzige Konfigurationen in Betracht; das Funktionsmöbel kann sonach ein Ein- oder Mehrsitzmöbel sein.
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Das Funktionsmöbel umfasst ein auf einem Untergrund aufstellbares Gestell. Das Gestell weist ein oder mehrere eine Grundfläche des Gestells definierende erste Gestellelemente auf.
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Das Gestell ist typischerweise rahmenartig bzw. -förmig ausgeführt; die ersten Gestellelemente des Gestells können sonach auch als Rahmenelemente oder Rahmenprofilelemente, kurz Profilelemente, bezeichnet bzw. erachtet werden. Das Gestell kann podestartig bzw. -förmig ausgeführt sein und entsprechend auch als Podest bezeichnet bzw. erachtet werden. Dies gilt insbesondere für Ausführungsformen, in welchen die durch die ein oder mehreren ersten Gestellelemente des Gestells definierte Grundfläche vertikal beabstandet zu einem Untergrund, wie z. B. einem Boden, angeordnet ist. Das Gestell kann in entsprechenden Ausführungsformen ein oder mehrere, gegebenenfalls verstellbare, Fußelemente zum Aufstellen des Gestells auf einem Untergrund aufweisen, welche die ersten Gestellelemente und damit die Grundfläche tragen.
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Die ersten Gestellelemente können paarweise in einer ersten Raumachse bzw. - richtung, wie z. B. einer Längsachse bzw. -richtung, und in einer hierzu orthogonalen zweiten Raumachse bzw. -richtung, wie z. B. einer Breitenachse bzw. -richtung, angeordnet bzw. ausgerichtet sein. Sofern die ersten Gestellelemente geradlinig ausgeführt sind, kann die Grundfläche sonach eine viereckige Grundform, d. h. insbesondere eine rechteckige Grundform, aufweisen, welche durch zwei in einer ersten Raumachse bzw. -richtung ausgerichtete, parallel zueinander angeordnete erste Gestellelemente und zwei in einer hierzu orthogonalen zweiten Raumachse bzw. -richtung ausgerichtete, parallel zueinander angeordnete erste Gestellelemente definiert ist. In einer entsprechenden Konfiguration mit zwei in der ersten Raumachse bzw. -richtung ausgerichteten, parallel zueinander angeordneten ersten Gestellelementen und zwei in einer hierzu orthogonalen zweiten Raumachse bzw. -richtung ausgerichteten, parallel zueinander angeordneten ersten Gestellelementen können vier erste Befestigungs- bzw. Verbindungsbereiche vorgesehen sein, in welchen die freien Enden jeweils benachbarter erster Gestellelemente, insbesondere (beschädigungs- bzw. zerstörungsfrei) lösbar oder unlösbar, form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssig aneinander befestigt bzw. miteinander verbunden sind. Als entsprechende Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien kommen beispielsweise Schrauben, Nieten, Klemmen, Rasten, Kleben, Schweißen, etc. in Betracht. Kombinationen unterschiedlicher Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien sind denkbar.
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Das Funktionsmöbel umfasst neben dem Gestell wenigstens eine auf der, wie erwähnt, durch ein oder mehrere erste Gestellelemente des Gestells definierten Grundfläche angeordnete, eine Sitz- und/oder Liegefläche für einen oder mehrere Nutzer bereitstellende Sitz- und/oder Liegeeinrichtung. Die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung kann durch ein oder mehrere Polsterelemente bzw. -aufbauten gebildet sein respektive ein oder mehrere Polsterelemente bzw. -aufbauten umfassen.
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Die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung ist über wenigstens eine Lagerungseinrichtung in wenigstens einem Bewegungsfreiheitsgrad relativ zu dem Gestell auf der Grundfläche angeordnet. Bei einem entsprechenden Bewegungsfreiheitsgrad kann es sich z. B. um einen translatorischen Bewegungsfreiheitsgrad, insbesondere entlang einer parallel zu der Längsachse bzw. -richtung des Gestells ausgerichteten Translationsachse, handeln. Die Lagerungseinrichtung kann sonach eingerichtet sein, eine entlang einer entsprechenden Translationsachse bewegbare Lagerung der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung auf der Grundfläche vorzusehen. Die Lagerungseinrichtung kann hierfür über ein oder mehrere Führungseinheiten verfügen, welche mit Führungseinheiten der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung zusammenwirken, um eine entlang einer entsprechenden Translationsachse bewegbare Lagerung der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung auf der Grundfläche zu realisieren.
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Alternativ oder ergänzend kann es sich bei einem entsprechenden Bewegungsfreiheitsgrad um einen rotatorischen Bewegungsfreiheitsgrad, insbesondere um eine quer zu der Längsachse bzw. -richtung des Gestells ausgerichtete Rotationsachse, handeln. Die Lagerungseinrichtung kann sonach eingerichtet sein, eine um eine entsprechende Rotationsachse bewegbare Lagerung der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung auf der Grundfläche vorzusehen. Die Lagerungseinrichtung kann hierfür über ein oder mehrere Führungseinheiten verfügen, welche mit Führungseinheiten der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung zusammenwirken, um eine um eine entsprechende Rotationsachse bewegbare Lagerung der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung auf der Grundfläche zu realisieren.
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Kombinierte Bewegungsfreiheitsgrade der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung sind denkbar; die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung kann sonach gegebenenfalls sowohl translatorisch als auch rotatorisch relativ zu dem Gestell auf der Grundfläche angeordnet sein.
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Entsprechende Führungseinheiten können in allen Ausführungsformen konkret z. B. durch am Gestell fest angebrachte Gleit- oder Nutensteine sowie an der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung, insbesondere einem weiter unten näher erläuterten Sitzteil der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung, angebrachte Führungsschienen ausgebildet. Die Gleit- oder Nutensteine können in die Führungsschienen eingreifen und z. B. ein Verschieben entlang der Translationsachse ermöglichen.
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Allgemein gilt, dass sämtlichen Bewegungen der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung relativ zu dem Gestell entweder manuell und/oder, gegebenenfalls unterstützend, über wenigstens einen (elektro)motorischen Antrieb realisiert werden können.
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Das Gestell zeichnet sich dadurch aus, dass es ein oder mehrere, sich jeweils zwischen zwei ersten Gestellelementen erstreckende zweite Gestellelemente aufweist, welche aus Metall gebildet sind. Konkret können sich ein oder mehrere entsprechende zweite Gestellelemente z. B. zwischen zwei parallel angeordneten ersten Gestellelementen erstrecken und diese - etwa im Sinne eines Querverbinders - miteinander verbinden, was dem Gestell mehr mechanische Stabilität verleiht. Durch das Vorsehen ein oder mehrerer zweiter Gestellelemente, welche sich jeweils zwischen zwei ersten Gestellelementen erstreckend angeordnet sind, wird dem Gestell grundsätzlich mehr mechanische Stabilität verliehen, weil auf das Gestell wirkende Kräfte nicht allein über die ersten Gestellelemente, sondern auch über entsprechende zweite Gestellelemente aufgenommen werden können. Hinzu kommt, dass die zweiten Gestellelemente aus Metall und damit aus einem Werkstoff mit sehr guten mechanischen Eigenschaften gebildet sind, was die mechanische Stabilität des Gestells weiter verbessert. Konkret können die zweiten Gestellelemente z. B. aus einem Eisen-basierten Metall, wie z. B. Stahl, oder aus einem Leichtmetall, wie z. B. Aluminium oder Titan, gebildet sein. Um die mechanische Stabilität des Gestells, d. h. insbesondere die Steifigkeit, weiter zu steigern, kann wenigstens ein zweites Gestellelement zumindest abschnittsweise mit wenigstens einer, z. B. durch Rippen gebildeten, Versteifungsstruktur versehen sein.
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Durch das Vorsehen entsprechender zweiter Gestellelemente ist ein mechanisch stabileres Gestell und damit ein verbessertes Funktionsmöbel realisiert.
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Die ein oder mehreren zweiten Gestellelemente weisen im Allgemeinen typischerweise eine Längsachse auf Die ein oder mehreren zweiten Gestellelemente können sonach z. B. leistenartig bzw. -förmig ausgebildet sein. Denkbar sind, analog den ersten Gestellelementen, ebenso profilartige bzw. - förmige Ausführungen, sodass die entsprechenden Erläuterungen zu den ersten Gestellelementen analog für die ein oder mehreren zweiten Gestellelemente gelten.
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Die zweiten Gestellelemente sind typischerweise beabstandet zueinander angeordnet; zwischen wenigstens zwei zweiten Gestellelementen kann sonach ein Freiraum gebildet sein; der Freiraum kann mindestens 1 mm, insbesondere mindestens 5 mm, weiter insbesondere mindestens 10 mm, betragen. Das Vorsehen entsprechender Freiräume kann Vorteile z. B. im Hinblick auf das Gesamtgewicht des Funktionsmöbels, im Hinblick auf ein Belüften der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung von unten, etc. mit sich bringen.
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Wenigstens zwei zweite Gestellelemente können parallel zueinander angeordnet sein. Die Längsachsen jeweiliger zweiter Gestellelemente können dabei orthogonal zu den Längsachsen der jeweiligen ersten Gestellelemente ausgerichtet sein, welche über die jeweiligen zweiten Gestellelemente miteinander verbunden sind.
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Wie weiter oben angedeutet, kann die Grundfläche des Gestells eine Längs- und eine Breitenrichtung aufweisen. Das Gestell kann ein oder mehrere eine Längsachse aufweisende zweite Gestellelemente aufweisen, welche mit ihrer jeweiligen Längsachse parallel zu der Längs- oder Breitenrichtung der Grundfläche angeordnet sind. In entsprechenden Konfiguration des Gestells erstrecken sich die zweiten Gestellelemente sonach zwischen zwei einander gegenüber liegend angeordneten ersten Gestellelementen.
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Alternativ oder ergänzend sind jedoch auch Konfigurationen denkbar, in welchen sich die zweiten Gestellelemente nicht zwischen zwei einander gegenüber liegend angeordneten ersten Gestellelementen erstrecken, sondern zwischen zwei (recht)winklig zueinander angeordneten ersten Gestellelementen. Mithin können ein oder mehrere eine Längsachse aufweisende zweite Gestellelemente mit ihrer jeweiligen Längsachse schräg zu der Längs- oder Breitenrichtung der Grundfläche angeordnet sein.
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Für alle Ausführungsformen gilt, dass die zweiten Gestellelemente form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssig an den ersten Gestellelementen befestigt sein können. Das Gestell kann sonach zweite Befestigungs- bzw. Verbindungsbereiche aufweisen, in welchen die zweiten Gestellelemente mit ersten Gestellelementen, insbesondere (beschädigungs- bzw. zerstörungsfrei) lösbar oder unlösbar, form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssig aneinander befestigt bzw. miteinander verbunden sind. Als entsprechende Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien kommt analog zu den ersten Befestigungs- bzw. Verbindungsbereichen beispielsweise Schrauben, Nieten, Klemmen, Rasten, Kleben, Schweißen, etc. in Betracht. Wiederum sind Kombinationen unterschiedlicher Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien denkbar.
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An dieser Stelle ist allgemein zu erwähnen, dass auch die ersten Gestellelemente aus Metall gebildet sein können; die entsprechenden Erläuterungen zu den zweiten Gestellelementen gelten analog.
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Das Gestell kann ferner ein oder mehrere sich jeweils zwischen zwei ersten Gestellelementen erstreckende dritte Gestellelemente aufweisen, welche aus Holz, Kunststoff oder einem natürlichen oder synthetischen Verbundmaterial, wie z. B. einem textilen oder nicht-textilen Faserverbundmaterial, gebildet sind. Die dritten Gestellelemente können analog den zweiten Gestellelementen angeordnet sein. Die dritten Gestellelemente können die mechanischen Eigenschaften des Gestells, etwa durch ein bestimmtes Feder- und/oder Rückstellvermögen, weiter verbessern. Die dritten Gestellelemente können analog den zweiten Gestellelementen z. B. leistenartig bzw. -förmig ausgebildet sein; denkbar sind jedoch auch plattenartige bzw. -förmige Geometrien. Grundsätzlich gilt, dass über die dritten Gestellelemente, unabhängig davon, ob diese leistenartig bzw. -förmig oder plattenartig bzw. -förmig ausgeführt sind, Ablage- oder Abstellflächen für Gegenstände gebildet werden können, sofern diese nicht durch die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung überdeckt sind. Eine entsprechende Ablage- oder Abstellfläche kann beispielsweise als eine Seitenfläche bezüglich eines weiter unten näher erläuterten Sitzteils der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung zugänglich sein.
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In Ausführungsformen des Gestells mit zweiten und dritten Gestellelementen können in wenigstens einem Bereich der Grundfläche zweite und dritte Gestellelemente abwechselnd zueinander angeordnet sein. Dies kann fertigungstechnische Vorteile mit sich bringen.
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Alternativ oder ergänzend kann eine Gruppe ein oder mehrerer zweiter Gestellelemente in wenigstens einem ersten Bereich der Grundfläche angeordnet sein und eine Gruppe ein oder mehrerer dritter Gestellelemente in wenigstens einem zweiten Bereich der Grundfläche angeordnet sein. Das Gestell kann mehrere entsprechende erste und zweite Bereiche der Grundfläche aufweisen, welche wiederum abwechselnd zueinander angeordnet sein können.
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Es wurde erwähnt, dass die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung in wenigstens einem Bewegungsfreiheitsgrad relativ zu dem Gestell auf der Grundfläche angeordnet ist. Mithin ist es denkbar, dass durch Bewegen der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung ausgehend von einer ersten Ausrichtung und/oder Position in eine zweite Ausrichtung und/oder Position eine eine Teilfläche der Grundfläche bildende, insbesondere geschlossene, Ablage- oder Abstellfläche zum Aufstellen von Gegenständen freigebbar ist. Wie erwähnt, kann eine entsprechende Ablage- oder Abstellfläche z. B. über ein oder mehrere dritte Gestellelemente gebildet sein.
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Es wurde erwähnt, dass die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung durch wenigstens ein Polsterelement gebildet sein oder wenigstens ein solches umfassen kann.
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Hiervon ausgehend kann die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung in einer ersten beispielhaften Konfiguration durch wenigstens zwei Polsterelemente gebildet sein oder wenigstens zwei Polsterelemente umfassen, wobei ein erstes Polsterelement ein Sitzteil und ein zweites Polsterelement ein Rückenteil bildet. Das Rückenteil kann um eine Schwenkachse schwenkbar an dem Sitzteil gelagert sein, um über eine Schwenkbewegung in eine Sitzstellung und in eine Liegestellung überführt werden zu können, wobei das Sitzteil und das Rückenteil gemeinsam eine Liegefläche bilden, wenn das Rückenteil in die Liegeposition überführt ist. Die Schwenkachse kann sich in einer Langsachse bzw. -richtung des Gestells erstrecken.
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In einer zweiten beispielhaften Konfiguration kann die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung durch wenigstens drei Polsterelemente gebildet sein oder wenigstens drei Polsterelemente umfassen, wobei ein erstes Polsterelement ein Sitzteil, ein zweites Polsterelement ein Rückenteil und ein drittes Polsterelement ein Seitenteil bildet. Das Rückenteil kann um eine Schwenkachse schwenkbar an dem Sitzteil gelagert sein, um über eine Schwenkbewegung in eine Sitzstellung und in eine Liegestellung überführt werden zu können. Das Seitenteil kann um eine zweite Schwenkachse schwenkbar an dem Sitzteil gelagert sein, um über eine Schwenkbewegung in eine Sitzstellung und in eine Liegestellung überführt werden zu können, wobei das Sitzteil, das Rückenteil und das Seitenteil gemeinsam eine Liegefläche bilden, wenn das Seitenteil und das Rückenteil in deren jeweilige Liegeposition überführt sind. Die erste Schwenkachse kann sich in einer Langsachse bzw. -richtung des Gestells erstrecken, die zweite Schwenkachse kann sich ein einer Breitenachse bzw. -richtung des Gestells erstrecken.
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Für beide beispielhaften Konfigurationen gilt, dass das Sitzteil eine Sitzfläche aufweisen kann, die sich insbesondere horizontal erstreckt und an die sich eine Rückenfläche des Rückenteils und, sofern vorhanden, eine Seitenfläche des Seitenteils anschließen, wobei die Rückenfläche und die Seitenfläche bezüglich der Sitzfläche aufgrund der Schwenkbarkeit des Rückenteils und des Seitenteils bezüglich der Sitzfläche unter vorzugsweise unterschiedlichen Winkeln anstellbar sind. Befinden sich das Rückenteil und das Seitenteil, sofern vorhanden, in deren jeweiliger Liegeposition, so erstrecken sich auch die Seitenfläche und die Rückenfläche in horizontaler Richtung und verlaufen in einer Ebene mit der Sitzfläche, wodurch eine horizontale Liegefläche als Summe der drei Einzelflächen der drei Teile gebildet ist. Durch Verschwenkung eines der Teile ist die entsprechende Fläche in eine bezüglich der Horizontalen gewinkelte bzw. vertikale Position überführbar, welche insbesondere die Sitzposition darstellt. Dabei kann durch Überführen in eine entsprechend gewinkelte bzw. vertikale Position insbesondere nicht notwendigerweise eine Drehung um 90° verstanden werden, sondern bevorzugt eine Drehung um etwa 30 bis 90°. In der jeweiligen Sitzposition kann der mit der Sitzfläche jeweils eingeschlossene Winkel für das Rückenteil beispielsweise im Bereich von etwa 90 bis 120° und für das Seitenteil beispielsweise im Bereich von etwa 110 bis 150° liegen.
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Befinden sich das Rückenteil und das Seitenteil, sofern vorhanden, in der jeweiliger Sitzposition, so stehen die von den drei Teilen jeweils gebildeten Flächen entsprechend paarweise angewinkelt zueinander. In der Sitzposition befindet sich das jeweilige Teil dann typischerweise entsprechend in einer aufrechten Position.
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Da die Sitzfläche insbesondere lediglich durch das Sitzteil gebildet ist, und die Liegefläche durch die Gesamtfläche aller Teile, d. h. die Summe von deren Flächen, ist die Sitzfläche entsprechend kleiner als die Liegefläche. Um bei der Ausbildung der Liegefläche eine besonders harmonische Form des Funktionsmöbels zu erzielen, ist die Liegefläche zweckmäßigerweise rechteckig. Die Sitzfläche kann in Richtung der Querachse des Gestells eine Querabmessung und in Richtung der Längsachse des Gestells eine Längsabmessung aufweisen. Die Rückenfläche weist in Richtung des Verlaufs der Längsachse eine Breite auf und senkrecht dazu eine Höhe. Die Seitenfläche weist in Richtung des Verlaufs der Querachse eine Breite auf und senkrecht dazu eine Höhe. Zur rechteckigen Ausbildung der Liegefläche beträgt dann die Breite des Seitenteils im Wesentlichen die Summe der Querabmessung des Sitzteils und der Höhe des Rückenteils. In Längsrichtung ist dann die Liegefläche durch die Summe der Höhe des Seitenteils und der Breite des Rückenteils oder des Sitzteils charakterisiert. Dabei entspricht die Breite des Rückenteils der Längsabmessung des Sitzteils.
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Vorzugsweise ist das Sitzteil in Längsrichtung auf dem Podest translatorisch bewegbar gelagert, mithin um einen bestimmten Verfahrweg verschiebbar gelagert. Der Verfahrweg kann etwa einer Höhe des Seitenteils entsprechen, mithin einer Abmessung des Seitenteils senkrecht zur Querachse. Bei Überführen des Seitenteils von der Liegeposition in die Sitzposition und anschließendes Verschieben des Sitzteils über den vollen Verfahrweg kann auf der dem Seitenteil gegenüberliegenden Seite des Sitzteils, wie erwähnt, eine Ablagefläche freigegeben werden, deren Breite in etwa der Höhe des Seitenteils entsprechen kann.
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Der Verfahrweg kann derart bemessen sein, dass - bei hochgeklapptem Seitenteil das Sitzteil - unabhängig von seiner Verfahrposition - nicht über das Gestell übersteht. Der Platzbedarf des gesamten Funktionsmöbels ist daher typischerweise durch das Gestell vorgegeben. Es ist nicht zwingend ein über die Grundfläche hinausgehender zusätzlicher Platz erforderlich.
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In das wenigstens eine Polsterelement der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung kann ein Innengerüst integriert sein, das für jedes der Teile ein Teilgerüst umfassen kann. Durch die Teilgerüste wird für jedes der Teile eine entsprechende Stabilität gewährleistet, während die Polsterung die entsprechende Nutzung als Sitz- und/oder Liegemöbel ermöglicht. Die Teilgerüste können jeweils als flacher Rahmen oder als Traggerüst ausgeführt sein und der Fixierung und Halterung der eigentlichen Polsterung dienen. Die eigentliche Polsterung ist beispielsweise durch ein mit einem Bezug versehenes Schaumstoffmaterial gebildet oder umfasst ein solches. Die Dicke der eigentlichen Polsterung kann z. B. in einem Bereich zwischen 10 bis 20 cm liegen.
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Die Teilgerüste können über Beschläge, d. h. insbesondere verstellbare Beschläge, miteinander verbunden und zueinander in unterschiedlichen Winkelpositionen fixierbar sein. Dadurch kann die Flexibilität des Funktionsmöbels weiter erhöht werden, da durch Überführen der Teile in verschiedene Winkelpositionen besonders bedarfsgerechte Konfigurationen des Funktionsmöbels realisierbar sind. Die Beschläge können beispielsweise als Rastbeschläge ausgeführt sein, welche in festen Winkelabstufungen von beispielsweise etwa 5° oder 10° einrasten. Alternativ oder ergänzend sind stufenlos verstell- und fixierbar Beschläge denkbar.
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Um eine möglichst umfassende Polsterung zu erzielen, kann das Innengerüst sowohl auf einer Frontseite als auch auf einer Rückseite von der Polsterung abgedeckt sein. Das Innengerüst kann also im Wesentlichen vollständig von der Polsterung umgeben sein. Hierdurch kann nicht nur die optisch ansprechende Anmutung eines Kissens erzeugt werden, sondern auch die Verletzungsgefahr durch Anstoßen an das Innengerüst reduziert werden.
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Die weiter oben genannten beiden beispielhaften Konfigurationen eröffnen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Anpassung des Funktionsmöbels an einen jeweiligen Nutzungsbedarf, d. h. z. B. Sitzen oder Liegen. So kann beispielsweise durch Verstellen des Rückenteils und/oder des Seitenteils in deren jeweilige Liegeposition eine horizontale Liegefläche gebildet werden, die dann wie eine Matratze verwendet werden kann. Aus dieser Konfiguration heraus ist es möglich, das Rückenteil und/oder das Seitenteil bezüglich des Sitzteils zu verstellen, sodass das entsprechende Teil bezüglich des Sitzteils in eine angewinkelte Position überführt wird. Wird beispielsweise das Rückenteil um die Längsachse aus der Liegeposition in Richtung der Sitzposition verschwenkt, kann auf diese Weise eine Rückenlehne ausgebildet werden. Mittels Verschwenkung des Seitenteils ist es dagegen möglich, beispielsweise eine Armlehne auszubilden, die dann insbesondere endseitig in Richtung der Längsachse am Sitzteil angeordnet ist.
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Zurückkommend auf die Konfiguration des Gestells bzw. der Gestellelemente gilt im Allgemeinen Folgendes:
- Für alle Gestellelemente des Gestells gilt, dass diese zumindest abschnittsweise, gegebenenfalls vollständig, eine vieleckige, rundliche oder runde Querschnittsgeometrien aufweisen können. Insbesondere kommen symmetrische oder nicht-symmetrische Querschnittsgeometrien in Betracht, wobei symmetrische Querschnittsgeometrien fertigungs- und/oder montagetechnische Vorteile mit sich bringen können.
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Für alle Gestellelemente des Gestells gilt zudem, dass diese zumindest abschnittsweise, gegebenenfalls vollständig, als wenigstens einen Hohlraum umschließende Hohlkörper ausgebildet sein können. Dies kann wiederum fertigungs- und/oder montagetechnische Vorteile mit sich bringen.
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Das Gestell, insbesondere die ersten Gestellelemente, kann bzw. können mit einem Bezug versehen und gegebenenfalls gepolstert sein.
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Für alle Ausführungsformen gilt schließlich, dass das Funktionsmöbel mehrere entsprechende Gestelle aufweisen kann. Jedem Gestell kann eine Sitz- und/oder Liegeeinrichtung zugeordnet sein. Die Gestelle können mit ihren jeweiligen Längs- oder Breitenachsen z. B. hintereinander (in Serie) oder winklig, insbesondere rechtwinklig, zueinander angeordnet sein.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen nochmals erläutert. Dabei zeigt:
- 1, 2 eine Prinzipdarstellung eines Funktionsmöbels gemäß einem Ausführungsbeispiel; und
- 3 - 7 jeweils eine Prinzipdarstellung eines Gestells für ein Funktionsmöbel gemäß einem Ausführungsbeispiel.
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Die 1 und 2 zeigen eine Prinzipdarstellung eines Funktionsmöbels 10 gemäß einem Ausführungsbeispiel in einer Seitenansicht, wobei das Funktionsmöbel 10 in 1 in einer perspektivischen Ansicht und in 2 in einer Frontansicht dargestellt ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel des Funktionsmöbels 10 handelt es sich um ein Sitz-/Liegemöbel gezeigt, welches eine auf einem Gestell 20 angeordnete Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 aufweist, die ein nicht näher bezeichnetes Polsterelement aufweist. Das Polsterelement ist in dem Ausführungsbeispiel als eigenständiges Polsterelement ausgebildet und umfasst ein Sitzteil 31, ein Rückenteil 32 und ein grundsätzlich optionales Seitenteil 33. Anhand der Figuren ist ersichtlich, dass die drei Teile 31 - 33 durch einen gemeinsamen Bezug nach Art eines Kissens zusammengefasst sein können. Die drei Teile 31 - 33 können somit jeweils ein Segment des Polsterelements 31 bilden.
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Die drei Teile 31 - 33 sind in dem Ausführungsbeispiel über das Sitzteil 31 an dem Gestell 20 angebracht, das Sitzteil 31 ist dabei direkt mit dem Gestell 20 verbunden ist, das Rückenteil 32 und das Seitenteil 33 sind lediglich indirekt über das Sitzteil 31 mit dem Gestell 20 verbunden.
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Das Funktionsmöbel 10 ist multifunktional ausgestaltet und ermöglicht eine flexible Konfigurierbarkeit der drei 31 - 33 relativ zueinander sowie relativ zu dem Gestell 20, um verschiedene Funktionen bzw. Konfiguration zu realisieren. 1 zeigt, dass das Rückenteil 32 um eine Längsachse L des Gestells 10 schwenkbar am Sitzteil 31 gelagert und von einer in 1 gezeigten Sitzposition in eine Liegeposition überführbar sein kann. In ähnlicher Weise kann das Seitenteil 33 um eine zu der Längsachse L orthogonale Breitenachse B des Gestells 10 schwenkbar am Sitzteil 31 gelagert sein, um von einer Liegeposition in eine Sitzposition überführt werden zu können (und umgekehrt).
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Die drei Teile 31 - 33 umfassen jeweils eine Fläche, nämlich eine Sitzfläche F1 (Sitzteil 31), eine Rückenfläche F2 (Rückenteil 32) und eine Seitenfläche F3 (Seitenteil 33).
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Die Sitzfläche F1 ist in dem Ausführungsbeispiel durch eine Querabmessung QA entlang der Richtung der Querachse Q und eine Längsabmessung LA entlang der Richtung der Längsachse L gegeben. Die Rückenfläche F2 ist in dem Ausführungsbeispiel durch eine Breite B entlang der Richtung der Längsachse L und eine zugehörige Höhe H senkrecht zur zugehörigen Breite B gegeben. Die ist in dem Ausführungsbeispiel Seitenfläche F3 ist durch eine zugehörige Breite B entlang der Richtung der Querachse Q und eine Höhe H senkrecht zur zugehörigen Breite B gegeben.
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Die Sitzfläche F1 ist in dem Ausführungsbeispiel beispielhaft derart ausgebildet, dass in Richtung der Längsachse L mehrere Personen auf der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 nebeneinander Platz nehmen können. Das Rückenteil 32 kann als Rückenlehne, die Rückenfläche F2 entsprechend als Anlehnfläche für die sitzende(n) Person(en) dienen. Die Seitenfläche F3 kann sich angewinkelt auf einer Seite an die Sitzfläche F1 anschließen; das Seitenteil 33 kann so eine Armlehne bilden.
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Bezüglich der horizontal angeordneten Sitzfläche F1 sind die Rückenfläche F2 und die Seitenfläche F3 in dem Ausführungsbeispiel in der Sitzposition in einem Winkel W1 bzw. einem Winkel W2 angeordnet. Der mit der Sitzfläche F1 jeweils eingeschlossene Winkel W1, W2 entspricht dabei nicht notwendigerweise 90°, sondern kann größer als 90° sein. So liegt der Winkel W1 für das Rückenteil 32 beispielsweise im Bereich von etwa 90 bis 120° und der Winkel W2 für das Seitenteil 33 beispielsweise im Bereich von etwa 110 bis 150°. In der jeweiligen Liegeposition betragen die Winkel W1, W2 jeweils etwa 180°, so dass die drei Flächen F1, F2, F3 gemeinsam eine sich horizontal erstreckende Liegefläche F bilden (wie in 2 strichliert angedeutet).
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Wie insbesondere anhand der Strichlierung in 2 ersichtlich ist, ist die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 in einem Bewegungsfreiheitsgrad relativ zu dem Gestell 20 auf dem Gestell 20 gelagert. Bei dem Bewegungsfreiheitsgrad handelt es sich in dem Ausführungsbeispiel beispielhaft um einen translatorischen Bewegungsfreiheitsgrad entlang der Längsachse L. Die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 ist mithin entlang der Längsachse L verschiebbar gelagert.
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Die durchgezogenen Linien gemäß 2 zeigen das Funktionsmöbel 10 in einer beispielhaften Grundposition. Ebenso mit durchgezogenen Linien ist das Rückenteil 32 und das Seitenteil 33 jeweils in einer beispielhaften Sitzposition dargestellt. Durch Bewegen der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 um einen Verfahrweg V lässt sich die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 von der Grundposition in eine verschobene Position überführen. Dadurch wird auf der dem Seitenteil 33 gegenüberliegenden Seite des Sitzteils 31 ein Teil des Gestells 20 als Ablage- oder Abstellfläche 25 zum Aufstellen von Gegenständen freigegeben.
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In 2 ist weiterhin die Verschwenkbarkeit des Seitenteils 33 bezüglich des Sitzteils 31 durch Verschwenken um die Breitenachse B dargestellt. Dadurch ist das in 2 in der Grundposition durchgezogen dargestellte Seitenteil 33 in eine Liegeposition überführbar, in welcher das Seitenteil 33 in Richtung des Verlaufs der Längsachse L eine Verlängerung des Sitzteils 31 bildet, sodass das Sitzteil 31 und das Seitenteil 33 in der Liegeposition im Wesentlichen horizontal und in einer Ebene angeordnet sind.
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Anhand von 2 ist ferner ersichtlich, dass das Seitenteil 33 sowohl in der Grundposition der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 als auch in der verschobenen Position zwischen der Sitzposition und der Liegeposition verstellbar ist. In analoger Weise kann das Rückenteil 32 bezüglich des Sitzteils 31 verstellt werden. Das Rückenteil 32 ist sonach analog dem Seitenteil 33 von der Grundposition in eine Liegeposition um die Längsachse L verschwenkbar. Durch Überführen sowohl des Rückenteils 32 als auch des Seitenteils 33 in die jeweilige Liegeposition kann durch alle drei Teile 31 - 33 gemeinsam eine Liegefläche F ausgebildet werden.
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2 zeigt schließlich, dass die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 trotz des Verfahrwegs V bei einer Verschiebung keinen über das Gestell 20 hinausgehenden Platz bedarf. Bei hochgeklapptem Seitenteil 33 lässt sich die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 zwischen zwei äußersten Endpositionen verschieben, an denen die Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 jeweils (im Wesentlichen) mit dem Gestell 20 abschließt.
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Die besondere Konfiguration des Gestells 20 des Funktionsmöbels 10 wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die 3 - 7 näher erläutert, welche jeweils perspektivische Ansichten des Gestells 20 ohne Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 darstellen:
- Ersichtlich ist das Gestell 20 typischerweise rahmenartig bzw. -förmig ausgeführt und umfasst erste Gestellelemente 21, die eine Grundfläche 26 des Gestells 20 definieren. Die ersten Gestellelemente 21 können sonach auch als Rahmenelemente oder Rahmenprofilelemente, kurz Profilelemente, bezeichnet bzw. erachtet werden. Die die durch die ersten Gestellelemente 21 definierte Grundfläche 26 ist in den Ausführungsbeispielen vertikal beabstandet zu einem Untergrund, wie z. B. einem Boden, angeordnet. Das Gestell 20 kann in entsprechenden Ausführungsformen ein oder mehrere, gegebenenfalls verstellbare, Fußelemente 24 zum Aufstellen des Gestells 20 auf einem Untergrund aufweisen, welche die ersten Gestellelemente 21 und damit die Grundfläche 26 tragen.
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Anhand der 3 ff ist ersichtlich, dass die ersten Gestellelemente 21 paarweise in einer ersten Raumachse bzw. -richtung, wie z. B. der Längsachse L bzw. - richtung, und in einer hierzu orthogonalen zweiten Raumachse bzw. -richtung, wie z. B. der Breitenachse B bzw. -richtung, angeordnet bzw. ausgerichtet sein können. Sofern die ersten Gestellelemente 21 geradlinig ausgeführt sind, kann die Grundfläche 26 sonach eine viereckige Grundform, d. h. insbesondere eine rechteckige Grundform, aufweisen, welche durch zwei in der ersten Raumachse bzw. -richtung ausgerichtete, parallel zueinander angeordnete erste Gestellelemente 21 und zwei in der hierzu orthogonalen zweiten Raumachse bzw. -richtung ausgerichtete, parallel zueinander angeordnete erste Gestellelemente 21 definiert ist. In einer entsprechenden Konfiguration mit zwei in der ersten Raumachse bzw. -richtung ausgerichteten, parallel zueinander angeordneten ersten Gestellelementen 21 und zwei in einer hierzu orthogonalen zweiten Raumachse bzw. -richtung ausgerichteten, parallel zueinander angeordneten ersten Gestellelementen 21 können vier nicht näher bezeichnete erste Befestigungs- bzw. Verbindungsbereiche vorgesehen sein, in welchen die freien Enden jeweils benachbarter erster Gestellelemente 21, insbesondere (beschädigungs- bzw. zerstörungsfrei) lösbar oder unlösbar, form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssig aneinander befestigt bzw. miteinander verbunden sind. Als entsprechende Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien kommen beispielsweise Schrauben, Nieten, Klemmen, Rasten, Kleben, Schweißen, etc. in Betracht.
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Kombinationen unterschiedlicher Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien sind denkbar.
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Das Gestell 20 zeichnet sich dadurch aus, dass es ein oder mehrere, sich jeweils zwischen zwei ersten Gestellelementen 21 erstreckende zweite Gestellelemente 22 aufweist, welche aus Metall gebildet sind. Wie anhand der 3 - 7 ersichtlich ist, können sich ein oder mehrere entsprechende zweite Gestellelemente 22 zwischen zwei parallel angeordneten ersten Gestellelementen 21 erstrecken und diese - etwa im Sinne eines Querverbinders - miteinander verbinden, was dem Gestell 20 mehr mechanische Stabilität verleiht. Durch die zweiten Gestellelemente 22, welche sich jeweils zwischen zwei ersten Gestellelementen 21 erstreckend angeordnet sind, wird dem Gestell 20 grundsätzlich mehr mechanische Stabilität verliehen, weil auf das Gestell 20 wirkende Kräfte nicht allein über die ersten Gestellelemente 21, sondern auch über entsprechende zweite Gestellelemente 22 aufgenommen werden können. Hinzu kommt, dass die zweiten Gestellelemente 22 aus Metall und damit aus einem Werkstoff mit sehr guten mechanischen Eigenschaften gebildet sind, was die mechanische Stabilität des Gestells 20 weiter verbessert. Konkret können die zweiten Gestellelemente 22 z. B. aus einem Eisen-basierten Metall, wie z. B. Stahl, oder aus einem Leichtmetall, wie z. B. Aluminium oder Titan, gebildet sein. Um die mechanische Stabilität des Gestells, d. h. insbesondere die Steifigkeit, weiter zu steigern, kann wenigstens ein zweites Gestellelement 22 zumindest abschnittsweise mit wenigstens einer, z. B. durch Rippen gebildeten, Versteifungsstruktur versehen sein.
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Die zweiten Gestellelemente 22 weisen in den Ausführungsbeispielen eine nicht bezeichnete Längsachse auf. Die zweiten Gestellelemente 22 können sonach z. B. leistenartig bzw. -förmig ausgebildet sein. Denkbar sind ebenso profilartige bzw. -förmige Ausführungen der zweiten Gestellelemente 22, was ebenso für die ersten Gestellelemente 21 gelten kann.
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Anhand der 3 - 7 ist ferner ersichtlich, dass die zweiten Gestellelemente 22 beabstandet zueinander angeordnet sein können; zwischen wenigstens zwei zweiten Gestellelementen 22 kann sonach ein Freiraum FR gebildet sein; der Freiraum FR kann mindestens 1 mm, insbesondere mindestens 5 mm, weiter insbesondere mindestens 10 mm, betragen. Das Vorsehen entsprechender Freiräume FR kann Vorteile z. B. im Hinblick auf das Gesamtgewicht des Funktionsmöbels 10, im Hinblick auf ein Belüften der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung von unten, etc. mit sich bringen.
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Anhand der 3 - 7 ist ferner ersichtlich, dass wenigstens zwei zweite Gestellelemente 22 parallel zueinander angeordnet sein können. Die Längsachsen jeweiliger zweiter Gestellelemente 22 können dabei orthogonal zu den Längsachsen der jeweiligen ersten Gestellelemente 21 ausgerichtet sein, welche über die jeweiligen zweiten Gestellelemente 22 miteinander verbunden sind.
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Weiter zeigen die 3 - 5 und 7, dass die zweiten Gestellelemente 22 mit ihrer jeweiligen Längsachse parallel zu der Längs- oder Breitenrichtung der Grundfläche 26 angeordnet sein können. In entsprechenden Konfigurationen des Gestells 20 erstrecken sich die zweiten Gestellelemente 22 sonach zwischen zwei einander gegenüber liegend angeordneten ersten Gestellelementen 21.
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Wie 6 beispielhaft zeigt, sind alternativ oder ergänzend jedoch auch Konfigurationen denkbar, in welchen sich die zweiten Gestellelemente 22 nicht zwischen zwei einander gegenüber liegend angeordneten ersten Gestellelementen 21 erstrecken, sondern zwischen zwei (recht)winklig zueinander angeordneten ersten Gestellelementen 21. Mithin können ein oder mehrere zweite Gestellelemente 22 mit ihrer jeweiligen Längsachse schräg zu der Längs- oder Breitenrichtung der Grundfläche 26 angeordnet sein.
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Für alle Ausführungsformen gilt, dass die zweiten Gestellelemente 22 form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssig an den ersten Gestellelementen befestigt sein können. Das Gestell 20 kann sonach zweite Befestigungs- bzw. Verbindungsbereiche (nicht bezeichnet) aufweisen, in welchen die zweiten Gestellelemente 20 mit ersten Gestellelementen 21, insbesondere (beschädigungs- bzw. zerstörungsfrei) lösbar oder unlösbar, form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssig aneinander befestigt bzw. miteinander verbunden sind. Als entsprechende Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien kommt analog zu den ersten Befestigungs- bzw. Verbindungsbereichen beispielsweise Schrauben, Nieten, Klemmen, Rasten, Kleben, Schweißen, etc. in Betracht. Wiederum sind Kombinationen unterschiedlicher Befestigungs- bzw. Verbindungsprinzipien denkbar.
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An dieser Stelle ist allgemein zu erwähnen, dass auch die ersten Gestellelemente 21 aus Metall gebildet sein können; die entsprechenden Erläuterungen zu den zweiten Gestellelementen 22 gelten analog.
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Anhand von 4 ist beispielhaft ersichtlich, dass das Gestell 20 ferner ein oder mehrere sich jeweils zwischen zwei ersten Gestellelementen 21 erstreckende dritte Gestellelemente 23 aufweisen kann, welche aus Holz, Kunststoff oder einem natürlichen oder synthetischen Verbundmaterial, wie z. B. einem textilen oder nicht-textilen Faserverbundmaterial, gebildet sind. Die dritten Gestellelemente 23 können analog den zweiten Gestellelementen 22 angeordnet sein und können daher die mechanischen Eigenschaften des Gestells 20, etwa durch ein bestimmtes Feder- und/oder Rückstellvermögen, weiter verbessern. 4 zeigt ferner, dass die dritten Gestellelemente 23 analog den zweiten Gestellelementen 22 z. B. leistenartig bzw. -förmig ausgebildet sein können; denkbar sind jedoch auch plattenartige bzw. -förmige Geometrien wie im rechten Bereich von 4 ebenso beispielhaft angedeutet ist. Grundsätzlich gilt, dass über die dritten Gestellelemente 23, unabhängig davon, ob diese leistenartig bzw. -förmig oder plattenartig bzw. -förmig ausgeführt sind, ein oder mehrere Ablage- oder Abstellflächen 25 für Gegenstände gebildet werden können. Eine entsprechende Ablage- oder Abstellfläche 25 kann beispielsweise als eine Seitenfläche bezüglich des Sitzteils 31 der Sitz- und/oder Liegeeinrichtung 30 zugänglich sein.
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4 zeigt ferner beispielhaft, dass in wenigstens einem Bereich der Grundfläche 26 zweite und dritte Gestellelemente 22, 23 abwechselnd zueinander angeordnet sein können.
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Alternativ oder ergänzend kann eine Gruppe ein oder mehrerer zweiter Gestellelemente 22 in wenigstens einem ersten Bereich der Grundfläche 26 angeordnet sein und eine Gruppe ein oder mehrerer dritter Gestellelemente 23 in wenigstens einem zweiten Bereich der Grundfläche 26 angeordnet sein. Das Gestell 20 kann mehrere entsprechende erste und zweite Bereiche der Grundfläche 26 aufweisen, welche wiederum abwechselnd zueinander angeordnet sein können.
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Anhand des Ausführungsbeispiels gemäß 7 ist zunächst ersichtlich, dass das Funktionsmöbel 10 mehrere entsprechende Gestelle 20 umfassen kann, welche in dem Ausführungsbeispiel beispielhaft rechtwinklig zueinander angeordnet sind.
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7 zeigt zudem jeweilige rahmenartige Teilgerüste 31.1 - 33.1 für die jeweiligen Teile 31 - 33 der auf den jeweiligen Gestellen 10 anzuordnenden Sitz- und/oder Liegeneinrichtungen 30. Die jeweiligen Teilgerüste 31.1 - 33.1 sind im Montagezustand des Funktionsmöbels 10 typischerweise in jeweilige Polsterelemente integriert. Durch die Teilgerüste 31.1 -33.1 wird für jedes der Teile 31 - 33 eine entsprechende Stabilität gewährleistet, während die Polsterung die entsprechende Nutzung als Sitz- und/oder Liegemöbel ermöglicht. Die Teilgerüste 31.1 - 33.1 können, wie 7 andeutet, jeweils als flacher Rahmen oder als Traggerüst ausgeführt sein und der Fixierung und Halterung der eigentlichen Polsterung dienen. Die eigentliche Polsterung ist beispielsweise durch ein mit einem Bezug versehenes Schaumstoffmaterial gebildet oder umfasst ein solches.
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Die Teilgerüste 31.1 - 33.1 können über nicht näher gezeigte Beschläge, d. h. insbesondere verstellbare Beschläge, miteinander verbunden und zueinander in unterschiedlichen Winkelpositionen fixierbar sein. Die Beschläge ermöglichen ein Überführen der Teile 31 - 33 in verschiedene Winkelpositionen, sodass bedarfsgerechte Konfigurationen des Funktionsmöbels 10 realisierbar sind. Die Beschläge können beispielsweise als Rastbeschläge ausgeführt sein, welche in festen Winkelabstufungen von beispielsweise etwa 5° oder 10° einrasten. Alternativ oder ergänzend sind stufenlos verstell- und fixierbar Beschläge denkbar.
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Für alle Gestellelemente 21 - 23 des Gestells 20 gilt, dass diese zumindest abschnittsweise, gegebenenfalls vollständig, eine vieleckige, rundliche oder runde Querschnittsgeometrien aufweisen können. Insbesondere kommen symmetrische oder nicht-symmetrische Querschnittsgeometrien in Betracht, wobei symmetrische Querschnittsgeometrien fertigungs- und/oder montagetechnische Vorteile mit sich bringen können.
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Für alle Gestellelemente 21 - 23 des Gestells 20 gilt zudem, dass diese zumindest abschnittsweise, gegebenenfalls vollständig, als wenigstens einen Hohlraum umschließende Hohlkörper ausgebildet sein können. Dies kann wiederum fertigungs- und/oder montagetechnische Vorteile mit sich bringen.
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Sämtliche in den Fig. gezeigten Ausführungsbeispiele sind beliebig miteinander kombinierbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202015100665 U1 [0003]