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DE202023002846U1 - Verpackung für ein flüssiges oder pastöses Produkt - Google Patents

Verpackung für ein flüssiges oder pastöses Produkt Download PDF

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DE202023002846U1
DE202023002846U1 DE202023002846.9U DE202023002846U DE202023002846U1 DE 202023002846 U1 DE202023002846 U1 DE 202023002846U1 DE 202023002846 U DE202023002846 U DE 202023002846U DE 202023002846 U1 DE202023002846 U1 DE 202023002846U1
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Abstract

Verpackung (10), insbesondere für ein flüssiges oder pastöses Produkt (16), mit(a) einem Kunststoffbeutel (12), der unbedruckt ist undeine Beutel-Ausnehmung aufweist, und(b) einer Banderole (14), diebedruckt ist,den Kunststoffbeutel (12) umschlingt,die Beutel-Ausnehmung durchgreift undmit dem Kunststoffbeutel (12) formschlüssig verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung für ein, insbesondere flüssiges oder pastöses, Produkt. Derartige Produkte sind beispielsweise Detergenzien wie Flüssigseife, Shampoo, Flüssigwaschmittel, Lebensmittel oder Tiernahrung. Beispielsweise handelt es sich um eine Nachfüllverpackung, also um eine Verpackung für ein Produkt, das vom Verbraucher vor der Verwendung in eine andere, zumeist stabilere und/oder schwerere, Verpackung abgefüllt wird.
  • Aus Umweltschutzgründen ist es vorteilhaft, wenn Verpackungen möglichst umfassend rezykliert werden können. Das hat sich als schwierig herausgestellt, da sich Verunreinigungen im Stoffstrom kumulieren. Insbesondere bei Verpackungen kann daher in der Regel nicht von einer echten Wiederverwertung gesprochen werden, vielmehr handelt es sich meist um ein Downcycling, also ein Verwenden des Materials für einen technologisch minderwertigen Zweck.
  • Es ist bekannt, Joghurtbecher aus einem Kunststoffbecher und einer Stützstruktur aus Pappe herzustellen, die miteinander verklebt sind. Der Kunststoffanteil einer solchen Verpackung ist nur dann vollständig wiederverwertbar, wenn der Kunststoffbecher vollständig von der Stützstruktur und dem Klebstoff getrennt werden kann. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass nur wenige Verbraucher sich die Mühe machen, diese Trennung vorzunehmen und dass eine maschinelle Trennung schwierig ist.
  • Aus der JP 2003 072842 A ist ein Träger für Kissenverpackungen, beispielsweise Beutel mit Speiseöl, bekannt, der vorzugsweise aus durchsichtigem Kunststoff gefertigt ist, aber auch aus Karton hergestellt werden kann. Die Kissenverpackungen werden in den Träger eingelegt und können so einfach transportiert werden.
  • Aus der US 6 063 416 A ist eine Karton-Umverpackung für in Kunststoffbeutel verpackte Produkte, beispielsweise Fleisch, bekannt, bei der die Einfüllöffnung des Kunststoffbeutels um 90° gegenüber der Horizontalen gedreht ist. Auf diese Weise können die Kunststoffbeutel gut zum Verkauf präsentiert werden, ohne dass der Kunststoffbeutel eine Ausnehmung aufweisen muss.
  • Die US 3 339 721 A beschreibt einen Halter aus Pappe, der mit einem vom Halter umschlungenen Kunststoffbeutel, beispielsweise per Klebstoff oder Klammer, verbunden ist. Durch Abtrennen des Griffteils des Halters wird der Beutel aufgetrennt.
  • Aus der DE 20 2019 105 870 U1 ist eine Verpackung für fließfähige Produkte bekannt, bei der das Produkt in einem stehfähigen Kunststoffbeutel angeordnet ist. Am Kunststoffbeutel ist ein Kartonbogen befestigt, der keinen eigenen Boden aufweist. Auf diese Weise kann der Kunststoffbeutel besonders gut recycelt werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, da die Wiederverwertung von Verpackungen, insbesondere von deren Kunststoffanteil, zu verbessern.
  • Die Erfindung löst das Problem durch eine Verpackung, die (a) einen Kunststoffbeutel, der unbedruckt ist und eine Beutel-Ausnehmung aufweist, und (b) eine Banderole, die bedruckt ist, den Kunststoffbeutel umschlingt, vorzugsweise die Beutel-Ausnehmung durchgreift, und mit dem Kunststoffbeutel formschlüssig verbunden ist, aufweist. Die Erfindung löst das Problem zudem durch ein Gebinde aus einer solchen Verpackung und ein in dem Kunststoffbeutel enthaltenes Produkt, das vorzugsweise flüssig oder pastös ist.
  • Vorteilhaft an der Erfindung ist, dass diese Verpackung eine sortenreine Wiederverwertung des Kunststoffbeutels erlaubt. Dadurch, dass der Kunststoffbeutel unbedruckt ist, existiert keine Farbe, die auf dem Kunststoffbeutel aufgebracht ist und sich beim Wiederverwerten mit dem Kunststoffmaterial vermengen kann. Eine Verfärbung des Kunststoffs wird somit vermieden.
  • Günstig ist zudem, dass die Verpackung dennoch für schwere Produkte geeignet ist. Beispielsweise ist die Verpackung so ausgebildet, dass das verpackte Produkt eine Masse von zumindest 1 kg, insbesondere zumindest 2 kg, hat. Vorzugsweise ist die Masse kleiner als 10 kg, insbesondere 7,5 kg. Das Gewicht des Kunststoffbeutels mit enthaltener Verpackung kann durch die Beutel-Ausnehmung aufgenommen werden, sodass die Verpackung durch Durchgreifen durch die Ausnehmung getragen werden kann. Die Informationen auf der Verpackung sind auf der Banderole vorhanden. Insbesondere ist die Banderole bedruckt mit Informationen zum Inhalt des Kunststoffbeutels. Druckerfarbe stört beim Wiederverwerten von Papier deutlich weniger als beim Wiederverwerten von Kunststoff.
  • Vorteilhaft ist zudem, dass die Verpackung in der Regel so einfach herstellbar ist, dass sie mit vergleichsweise kleinem Aufwand mechanisierbar ist.
  • Im Rahmen der vorliegenden Beschreibung wird unter einem verschließbaren Kunststoffbeutel ein Beutel verstanden, der flüssiges oder pastöses Produkt leckfrei aufnehmen kann.
  • Unter dem Merkmal, dass der Kunststoffbeutel unbedruckt ist, wird insbesondere verstanden, dass auf den Kunststoffbeutel keine Farbe aufgebracht ist, insbesondere keine Farbe, die sich von der Farbe des Kunststoffbeutels unterscheidet.
  • Vorzugsweise besteht der Kunststoffbeutel aus ungefärbtem und/oder ungefülltem Kunststoff. Vorzugsweise enthält der Kunststoff keine Farbstoffe und/oder Füllstoffe.
  • Unter einer Banderole wird insbesondere ein Bauteil verstanden, das den Kunststoffbeutel umschlingt. Vorzugsweise bildet die Banderole eine geschlossene Schlaufe.
  • Vorzugsweise ist die Beutel-Ausnehmung so ausgebildet, dass sie mit einem menschlichen Finger, insbesondere einer menschlichen Hand, eines Erwachsenen durchgegriffen werden kann.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Banderole ausschließlich formschlüssig mit dem Kunststoffbeutel verbunden. Insbesondere ist die Banderole also weder stoffschlüssig noch reibschlüssig mit den Kunststoffbeutel verbunden.
  • Vorzugsweise ist die Banderole verbindungselementfrei. In anderen Worten wird die formschlüssige Verbindung zwischen Banderole und Kunststoffbeutel lediglich durch den Kunststoffbeutel und/oder die Banderole aufgebaut. Verbindungselemente wie beispielsweise Nieten und/oder Ösen sind dazu nicht notwendig. Dadurch wird das Trennen von Kunststoffbeutel und Banderole besonders einfach.
  • Vorzugsweise sind der Kunststoffbeutel und die Banderole klebeverbindungsfrei und/oder kleberfrei miteinander verbunden. In anderen Worten kann die Verbindung zwischen dem Kunststoffbeutel und der Banderole gelöst werden, ohne dass eine Klebeverbindung gelöst werden muss.
  • Vorzugsweise ist die Banderole streifenförmig. Hierunter wird insbesondere verstanden, dass die Banderole zumindest dreifach, insbesondere zumindest 3,5-fach so lang ist wie breit. Die Angaben beziehen sich auf ein Hüll-Rechteck des Streifens, aus dem die Banderole durch Verbinden der freien Enden hergestellt wird. Das Hüll-Rechteck ist dasjenige Rechteck minimaler Fläche, das den Streifen vollständig umgibt. Bevorzugt ist die Banderole ausschließlich einfach gekrümmt.
  • Der Streifen wird beispielsweise durch Ausstanzen hergestellt, insbesondere aus einem Karton-Rohling.
  • Vorzugsweise umschlingt die Banderole den Kunststoffbeutel vertikal. Hierunter wird insbesondere verstanden, dass die Banderole eine Schlaufe bildet, die an einer horizontal verlaufenden Stange aufgehängt werden kann. Wird die Banderole durch einen Streifen gebildet, so verläuft dieser zunächst vertikal abwärts, dann unter dem Kunststoffbeutels hindurch und danach vertikal aufwärts.
  • Vorzugsweise sind die freien Enden des Streifens oben miteinander verbunden, sodass sich die Banderole bildet.
  • Günstig ist es, wenn die Banderole an zumindest einer Seite, insbesondere an zwei Seiten offen ist. In anderen Worten sind die Seiten des Streifens, der die Banderole bildet, nicht miteinander verbunden.
  • Um im Kunststoffbeutel vorhandenes Produkt sicher nur teilweise entnehmen zu können, besitzt der Kunststoffbeutel vorzugsweise einen Beutelkörper und einen Verschluss, mit dem der Kunststoffbeutel reversibel verschließbar ist. Der Kunststoffbeutel, insbesondere der Beutelkörper, ist vorzugsweise aus nur einem Kunststoff gefertigt. Hierunter wird insbesondere verstanden, dass der Kunststoff nur aus gleichartigen Molekülen aufgebaut ist. Beispielsweise ist der Kunststoffbeutel, insbesondere der Beutelkörper, ausschließlich aus Polyethylen, Polypropylen oder einem anderen Kunststoff aufgebaut. Insbesondere ist der Kunststoffbeutel, insbesondere der Beutelkörper, keine Mischung aus zwei oder mehr Kunststoffen. Vorzugsweise ist der Beutelkörper zudem kein Laminat unterschiedlicher Kunststoffe.
  • Es ist aber möglich, dass der Beutelkörper zwei oder mehr Lagen des gleichen Kunststoffs enthält. Diese Lagen können miteinander terminiert sein. Beispielsweise kann eine Lage aus wiederverwertetem Kunststoff aufgebaut sein und die andere Lage aus neu hergestelltem Kunststoff. In diesem Fall weist die Lager aus neu hergestelltem Kunststoff vorzugsweise nach ihnen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der verpackte Inhalt lediglich mit neu hergestelltem Kunststoff, nicht aber mit wiederverwertetem, also rezykliertem, Kunststoff in Kontakt kommt.
  • Vorzugsweise ist der Verschluss aus nur einem Kunststoff gefertigt. Es ist bevorzugt, nicht aber notwendig, dass der Verschluss aus dem gleichen Kunststoff gefertigt ist wie der Beutelkörper. Das erleichtert die Wiederverwertung, da ein Abschrauben des Verschlusses vom Beutelkörper entbehrlich ist.
  • Die Banderole ist gemäß einer Ausführungsform aus einem Zellstoff, insbesondere aus Papier oder Pappe, gefertigt. Bei dem Zellstoff kann es sich um Zuckerrohr-Zellulose handeln. Zuckerrohr-Zellulose kann eine Faser-Vorzugsrichtung aufweisen, also eine Richtung, in der mehr Längsrichtungen von Zellulosefasern ausgerichtet sind als in anderen Richtungen. Vorzugsweise verläuft die Faser-Vorzugsrichtung in Längsrichtung des Streifens. So ergibt sich eine besonders hohe gewichtsspezifische Festigkeit der Banderole.
  • Vorzugsweise besitzt die Banderole eine Lasche. Die Lasche steht insbesondere von einem Basisabschnitt ab. Der Basisabschnitt und die Lasche ergänzen einander zur Banderole. Vorzugsweise ist die Banderole mittels der Lasche formschlüssig mit dem Kunststoffbeutel verbunden.
  • Die Lasche ist vorzugsweise hinter den Basisabschnitt zurückgefaltet und bildet so einen Handgriff der Verpackung. Der Handgriff ist so angeordnet, dass durch Eingreifen mit einer Hand die Verpackung getragen werden kann. Unter dem Handgriff wird derjenige Abschnitt verstanden, der beim Tragen mit der Hand die Gewichtskraft der Verpackung auf die Hand überträgt. Der Basisabschnitt und die Lasche bilden die Banderole.
  • Vorzugsweise ist die Lasche formschlüssig und/oder stoffschlüssig mit dem Basisabschnitt zum Unterbinden eines Zurückklappens verbunden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Banderole zumindest eine Griff-Ausnehmung auf, durch die die Lasche hindurchgreift und die in zumindest einer Richtung kleiner ist als die Lasche. Beispielsweise hat zumindest eine der zumindest einen Griff-Ausnehmung eine lichte Höhe, die kleiner ist als die Laschen-Höhe der Lasche. Beim Hindurchschieben der Lasche durch die zumindest eine Griff-Ausnehmung mit der geringeren lichten Höhe bildet sich eine formschlüssige Verbindung zwischen der Lasche und einem Rand der Griff-Ausnehmung.
  • Alternativ oder zusätzlich hat optional zumindest eine der zumindest einen Griff-Ausnehmung eine lichte Breite, die kleiner ist als die Laschen-Breite der Lasche. Beim Durchschieben der Lasche durch die Griff-Ausnehmung deformiert sich die Lasche und wird am Zurückklappen gehindert. Auf diese Weise bildet sich eine formschlüssige Verbindung zwischen der Lasche und dem Rand der Griff-Ausnehmung.
  • Vorzugsweise hat die Lasche zumindest eine seitliche Nase, vorzugsweise zwei seitliche Nasen, die nach dem Durchschieben durch die Griff-Ausnehmung seitlich hinter den Rand der Griff-Ausnehmung greifen. Auf diese Weise wird die Lasche auf einfach lösbare Weise gegen ein Zurückklappen gesichert, ohne dass eine Klebeverbindung notwendig ist.
  • Günstig ist es, wenn die Banderole so mit dem Kunststoffbeutel verbunden ist, dass der Kunststoffbeutel mit seiner Unterseite auf einer Innenseite der Banderole aufliegt. So ergibt sich ein stabiler Stand der Verpackung.
  • Günstig ist es, wenn die Banderole so mit dem Kunststoffbeutel verbunden ist, dass die Banderole in dem Bereich, in dem der Kunststoffbeutel auf der Innenseite der Banderole aufliegt oder steht, höchstens die Hälfte, insbesondere höchstens ein Drittel, der Gewichtskraft des Kunststoffbeutels aufnimmt, wenn die Verpackung am Handgriff getragen wird. Die Banderole kann dann vergleichsweise schwach ausgelegt werden, sodass sie einfach herzustellen ist.
  • Wenn die Lasche die Beutel-Ausnehmung durchgreift nimmt die Beutel-Ausnehmung vorzugsweise zumindest ein Drittel, insbesondere zumindest die Hälfte, vorzugsweise zumindest zwei Drittel, der Gewichtskraft des Kunststoffbeutels auf, wenn die Verpackung am Handgriff getragen wird.
  • Vorzugsweise ist der Kunststoffbeutel ein Standbodenbeutel. Das bedeutet, dass der Kunststoffbeutel selbstständig aufrecht stehen kann. Der Kunststoffbeutel besteht beispielsweise aus biologisch abbaubarem Kunststoff.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
    • 1 in 1a ein erfindungsgemäßes Gebinde und eine erfindungsgemäße Verpackung,
    • 1b einen Streifen zum Herstellen einer Banderole der erfindungsgemäßen Verpackung,
    • 1c den Kunststoffbeutel,
    • 1d den Streifen gemäß 1b, der um einen Kunststoffbeutels herumgefaltet ist,
    • 1e das Durchschieben der Lasche der Banderole durch eine Griff-Ausnehmung, sodass die erfindungsgemäße Verpackung entsteht,
    • 1f eine Detailansicht des der im Bereich der Griff-Ausnehmung zum Erläutern des Durchschieben der Lasche,
    • 1g das erfindungsgemäße Gebinde und
    • 2 in den 2b, 2d, 2e und 2f die gleichen Objekte wie in den entsprechenden 1 a bis 1g für eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung.
  • 1a zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung 10, die einen Kunststoffbeutel 12 und eine Banderole 14 aufweist. In der Verpackung 10 kann ein Produkt 16 aufgenommen sein, beispielsweise Flüssigwaschmittel.
  • 1b zeigt die Banderole 14 in ausfaltetem Zustand, also in Form eines Streifens 18.der Streifen hatte eine Streifenlänge L18, die zumindest doppelt so groß ist wie eine Streifenbreite B18. Der Streifen ist beispielsweise aus Zellulosematerial wie Karton oder Papier hergestellt.
  • Die Banderole 14 besitzt eine Lasche 20, die entlang einer Knicklinie 22 mit einem Basisabschnitt 24 verbunden ist. Die Lasche 20 und der Basisabschnitt 24 bilden gemeinsam die Banderole 14. Die Banderole 14 besitzt zudem eine erste Griff-Ausnehmung 26, die an einem zweiten freien Ende E2 angeordnet ist, das einem ersten freien Ende E1 gegenüber liegt. Die Lasche 20 ist benachbart zum ersten freien Ende E1 ausgebildet. Die Banderole 14 kann zudem einen Bodenabschnitt 28 besitzen. Der Bodenabschnitt kann über Knicklinien von den benachbarten Abschnitten getrennt sein.
  • Die Lasche 20 hat eine Laschen-Höhe H20. und eine Laschen-Breite B20. Die Griff-Ausnehmung 26 hat eine lichte Breite b26 und eine lichte Höhe h26. Die zweite Ausnehmung 26', die durch das Herausklappen der Lasche 20 entsteht, hat eine lichte Breite b26' und eine lichte Höhe h26'.
  • 1c zeigt den Kunststoffbeutel 12, der unbedruckt ist und eine Beutel-Ausnehmung 30 aufweist. Es ist möglich, nicht aber notwendig, dass der Kunststoffbeutel 12 eine zweite Beutel-Ausnehmung 30' aufweist. Der Kunststoffbeutel 12 ist ein Standbodenbeutel. Der Kunststoffbeutel 12 besitzt einen Beutelkörper 32 und einen Verschluss 34, der eine Öffnung im Beutelkörper 32 reversibel verschließt. Ein Verschluss 34 ist aber nicht notwendig.
  • 1d zeigt die Verpackung 10, bei der die Banderole 14 den Kunststoffbeutel 12 umschlingt.
  • 1e zeigt, wie die Lasche 20 die Griff-Ausnehmung 26 durchgreift. Dazu wird die Lasche 20 mit einer Hand 36 durch die zweite Griff-Ausnehmung 26' gedrückt.
  • 1f zeigt ein erfindungsgemäßes Gebinde 38 aus der Verpackung 10 und dem Kunststoffbeutel 12.
  • 2 zeigt eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung 10, bei der die Banderole 14 einen Kopfabschnitt 38 hat, der an einem freien Ende, insbesondere am ersten freien Ende E1, angeordnet ist. Im Kopfabschnitt 38 ist eine dritte Griff-Ausnehmung 26'' ausgebildet, deren lichte Breite b2e'' kleiner ist als eine Laschen-Breite B20 der Lasche 20. Wird die Lasche 20 durch die dritte Griff-Ausnehmung 26'' hindurchgedrückt, durchgreift sie einen Rand 40 der dritten Griff-Ausnehmung 26'', sodass sich eine formschlüssige Verbindung zwischen der Lasche 20 und dem Basisabschnitt 24 bildet.
  • Alternativ oder zusätzlich ist eine lichte Höhe h26'' der dritten Griff-Ausnehmung 26''' kleiner als die Laschen-Höhe H20, sodass das Durchdrücken der Lasche 20 durch die dritte Griff-Ausnehmung 26''' eine formschlüssige Verbindung zwischen Lasche 20 und dem Rand der dritten Griff-Ausnehmung 26''' bewirkt.
  • Es ist günstig, wenn die Lasche 20 zumindest eine seitliche Nase 42.1 und/oder 42.2 hat, die den Rand 40 der zweiten Griff-Ausnehmung 26' ergreifen. Die Lasche 20 hat insbesondere dann zumindest eine seitliche Nase 42.1, 42.2, wenn eine Knicklinien-Länge L22 kleiner ist als die Laschen-Breite B20.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Verpackung
    12
    Kunststoffbeutel
    14
    Banderole
    16
    Produkt
    18
    Streifen
    20
    Lasche
    22
    Knicklinie
    24
    Basisabschnitt
    26
    Griff-Ausnehmung
    28
    Bodenabschnitt
    30
    Beutel-Ausnehmung
    32
    Beutelkörper
    34
    Verschluss
    36
    Hand
    38
    Kopfabschnitt
    40
    Rand
    42
    Nase
    B18
    Streifenbreite
    B20
    Laschen-Breite
    E1
    erstes freies Ende
    E2
    zweites freies Ende
    h26'
    lichte Höhe der zweiten Griff-Ausnehmung 26'
    H20
    Laschen-Höhe
    L18
    Streifenlänge
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • JP 2003 072842 A [0004]
    • US 6 063 416 A [0005]
    • US 3 339 721 A [0006]
    • DE 20 2019 105 870 U1 [0007]

Claims (10)

  1. Verpackung (10), insbesondere für ein flüssiges oder pastöses Produkt (16), mit (a) einem Kunststoffbeutel (12), der unbedruckt ist und eine Beutel-Ausnehmung aufweist, und (b) einer Banderole (14), die bedruckt ist, den Kunststoffbeutel (12) umschlingt, die Beutel-Ausnehmung durchgreift und mit dem Kunststoffbeutel (12) formschlüssig verbunden ist.
  2. Verpackung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (14) ausschließlich formschlüssig mit Kunststoffbeutel (12) verbunden ist, die Banderole (14) streifenförmig ist und den Kunststoffbeutel (12) vertikal umschlingt.
  3. Verpackung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass (a) der Kunststoffbeutel (12) einen Beutelkörper (32) und einen Verschluss (34) hat und (b) der Beutelkörper (32) aus nur einem Kunststoff gefertigt ist und/oder (c) der Verschluss (34) aus nur einem Kunststoff gefertigt ist.
  4. Verpackung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (14) aus einem Zellstoff, insbesondere aus Papier oder Pappe, gefertigt ist.
  5. Verpackung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass (a) die Banderole (14) eine Lasche (20) aufweist, die von einem Basisabschnitt (24) absteht, und (b) die Lasche (20) hinter den Basisabschnitt (24) zurückgefaltet ist und so einen Handgriff der Verpackung (10) bildet.
  6. Verpackung (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass (a) die Lasche (20) formschlüssig und/oder stoffschlüssig mit dem Basisabschnitt (24) zum Unterbinden eines Zurückklappens verbunden ist und/oder (b) die Banderole (14) zumindest eine Griff-Ausnehmung (26, 26') aufweist, durch die die Lasche (20) hindurchgreift und die in zumindest einer Richtung kleiner ist als die Lasche (20).
  7. Verpackung (10) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass (a) die Banderole zumindest eine Griff-Ausnehmung (26, 26'') aufweist, durch die die Lasche (20) hindurchgreift und die in zumindest einer Richtung kleiner ist als die Lasche (20), (b) wobei zumindest eine der Griff-Ausnehmungen (26, 26') eine lichte Höhe (h26, h26'') hat, die kleiner ist als eine Laschen-Höhe (H20) der Lasche (20) und/oder eine lichte Breite (b26, b26'') hat, die kleiner ist als eine Laschen-Breite (B20) der Lasche (20).
  8. Verpackung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (14) so mit dem Kunstbeutel verbunden ist, dass der Kunststoffbeutel (12) mit seiner Unterseite auf einer Innenseite der Banderole (14) aufliegt oder steht.
  9. Verpackung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (14) so mit dem Kunstbeutel verbunden ist, dass die Banderole (14) in dem Bereich, in dem der Kunststoffbeutel (12) auf der Innenseite der Banderole (14) aufliegt oder steht, höchstens die Hälfte, insbesondere höchstens ein Drittel, der Gewichtskraft des Kunststoffbeutels (12) aufnimmt, wenn die Verpackung (10) am Handgriff getragen wird.
  10. Gebinde aus (a) einer Verpackung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche und (b) einem in der Verpackung (10) enthaltenen, insbesondere flüssigen oder pastösen, Produkt (16).
DE202023002846.9U 2023-11-15 2023-11-15 Verpackung für ein flüssiges oder pastöses Produkt Active DE202023002846U1 (de)

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US3339721A (en) 1966-02-08 1967-09-05 Milprint Inc Bag carrier
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