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DE202022101810U1 - Spannplatte - Google Patents

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DE202022101810U1
DE202022101810U1 DE202022101810.3U DE202022101810U DE202022101810U1 DE 202022101810 U1 DE202022101810 U1 DE 202022101810U1 DE 202022101810 U DE202022101810 U DE 202022101810U DE 202022101810 U1 DE202022101810 U1 DE 202022101810U1
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clamping
clamping plate
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workpiece
plate according
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DE202022101810.3U
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Lang Technik GmbH
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Lang Technik GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q1/00Members which are comprised in the general build-up of a form of machine, particularly relatively large fixed members
    • B23Q1/0063Connecting non-slidable parts of machine tools to each other
    • B23Q1/0072Connecting non-slidable parts of machine tools to each other using a clamping opening for receiving an insertion bolt or nipple

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Spannplatte (12) zur Aufnahme wenigstens einer Werkstückspanneinrichtung (11) oder eines Werkstücks, wobei die Spannplatte (12) aufweist:
eine Auflagefläche (26) für die Werkstückspanneinrichtung (11) oder das Werkstück, welche Auflagefläche (26) von mehreren Öffnungen (14, 15, 16, 17) zur Aufnahme von Spannbolzen (18) der Werkstückspanneinrichtung (11) durchsetzt ist, wobei in der Spannplatte (12) Spannschieber (32, 33, 34, 35) angeordnet sind, die jeweils in einer Spannposition mit einem Ende eine der Öffnungen (14, 15, 16, 17) ragen und in einer Freigabeposition außerhalb der Öffnung (14, 15, 16, 17) stehen,
einen Spannkeil (36), der in der Spannplatte (12) beweglich angeordnet und mit den Spannschiebern (32, 33, 34, 35) über wenigstens ein Federmittel (30, 31) betriebsmäßig verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spannplatte zur Aufnahme wenigstens einer Werkstückspanneinrichtung.
  • Aus der DE 101 55 077 B4 eine Spanneinrichtung bekannt, die einen Spannstock aufweist. Der Spannstock ist dazu eingerichtet, Werkstücke beispielsweise zwischen zwei gegeneinander beweglichen Backen klemmend aufzunehmen. An seiner Unterseite weist der Spannstock Spannbolzen auf, mittels derer er wiederholgenau auf einer Spannplatte zu befestigen ist. Die Spannplatte wird auch als „Bezugsebenenplatte“ bezeichnet. Die Spannplatte weist Öffnungen auf, in die Spannbolzen mittels einer in der Spannplatte angeordneten Festzieheinrichtung gehalten sind. Die Spannbolzen werden dabei sowohl axial in die Öffnungen gezogen, wie auch gegen die Öffnungswand gedrückt, um dort eine präzise Anlage zu finden. Die Bezugsebenenplatte weist drei oder vier Öffnungen auf, um Werkstückspanneinrichtungen mit drei oder vier Spannbolzen aufzunehmen. Die Festzieheinrichtung weist radial zu den Öffnungen bewegliche Schieber auf, die über einen Keilschiebermechanismus mittels einer Schraube betätigbar sind.
  • Auch die US 5 167 405 offenbart eine Werkstückspanneinrichtung und eine zugehörige Spannplatte mit Schiebern zum Festziehen von Spannbolzen, die von der Unterseite der Werkstückspanneinrichtung weg ragen und von Öffnungen der Spannplatte aufgenommen sind. Die Schieber werden durch eine zentrale Exzenterwelle betätigt, die in der Spannplatte angeordnet ist.
  • Außerdem ist es aus der DE 10 2017 122 112 A1 bekannt, zum Spannen von Werkstücken eine Werkstückspanneinrichtung vorzusehen, deren beiden Spannbacken an gesonderten, voneinander beabstandeten Linearführungen individuell gelagert sind. Eine mittig in einer Lagereinrichtung gefasste Gewindespindel steht mit beiden Spannbacken in Eingriff. Die beiden Linearführungen und die Lagereinrichtung sind wiederum auf einer Spannplatte befestigt, die hier als Grundplatte bezeichnet wird.
  • Es wird angestrebt, alle Spannschieber mit im Wesentlichen gleichen Kräften auf die Spannbolzen wirken zu lassen.
  • Diese Aufgabe wird mit der Spannplatte nach Anspruch 1 gelöst:
  • Die erfindungsgemäße Spannplatte dient zur Aufnahme wenigstens einer Werkstückspanneinrichtung, beispielsweise in Gestalt eines Spannstocks, der eine ebene Basisfläche aufweist, von der aus mehrere Spannbolzen weg ragen. Die erfindungsgemäße Spannplatte kann auch zur direkten Aufnahme eines Werkstücks dienen, an dessen Basisfläche in einem vorbereitenden Arbeitsgang Spannbolzen angebracht worden sind. Die nachfolgende Beschreibung der Spannplatte und die mit dieser zu lagernden Werkstückspanneinrichtung gilt gleichermaßen für Spannplatten, die ein mit Spannbolzen versehenes Werkstück direkt aufnehmen.
  • Die Spannplatte weist eine Auflagefläche für diese oder eine ähnliche Werkstückspanneinrichtung auf, wobei in der Auflagefläche mehrere Öffnungen zur Aufnahme der Spannbolzen der Werkstückspanneinrichtung vorgesehen sind. In der Spannplatte ist eine Festzieheinrichtung vorgesehen, die dazu dient, die Spannbolzen in den Öffnungen festzusetzen und zu positionieren. Dazu weist die Festzieheinrichtung mehrere Spannschieber auf, wobei, zumindest vorzugsweise, jeder Öffnung genau ein Spannschieber zugeordnet ist. Die Spannschieber sind zu ihren Öffnungen jeweils radial zwischen einer Spannposition und einer Freigabeposition beweglich. In der Spannposition stehen sie mit einem vorzugsweise keilförmig ausgebildeten Ende innerhalb der Öffnung während sie in einer Freigabeposition vollständig außerhalb der Öffnung stehen. Die Spannschieber sind dazu eingerichtet, die Spannbolzen gegen die gegenüber liegende Bohrungswandung zu drücken, die vorzugsweise als Bezugsfläche ausgebildet ist. Infolge der Keilform des in die Öffnung einfahrenden Endes des Spannschiebers wird der Spannbolzen dabei zugleich in Axialrichtung nach unten gezogen, sodass die Unterseite der Werkstückspanneinrichtung gegen die Auflagefläche der Spannplatte gepresst wird.
  • Zur Betätigung der Spannschieber der Festzieheinrichtung gehört ein ebenfalls zur Festziehreinrichtung gehöriger Spannkeil, der in der Spannplatte beweglich, vorzugsweise linear beweglich, angeordnet ist und mit dem die Spannschieber über wenigstens ein Federmittel betriebsmäßig verbunden sind. Das Federmittel ist vorzugsweise eine harte Feder, die bei einer Verformung um wenige 100stel Millimeter die nötige Betätigungskraft für den Spannschieber von dem Spannkeil auf den Spannschieber überträgt. Vorzugsweise ist die Feder eine nichtlineare Feder mit degressiver Kennlinie.
  • Das Federmittel dient der Übertragung der Betätigungskraft von dem Spannkeil auf den Spannschieber. Jedem Spannschieber kann eine deutlich schwächer in Gegenrichtung wirkende Feder zugeordnet sein, mittels derer der Spannschieber auf seine Freigabeposition hin vorgespannt ist. Dies erleichtert das Lösen der Werkstückspanneinrichtung von der Spannplatte.
  • Der Spannkeil weist vorzugsweise einander diametral gegenüber liegend angeordnete Spannflächen auf, deren Abstand miteinander entlang seiner Bewegungsrichtung variiert. Die Flächen können ebene Flächen oder auch gewölbte Flächen sein. Der Spannkeil dient dazu, zwei Kraftübertragungselemente voneinander weg zu drängen, wenn er in Spannrichtung bewegt wird. Die Kraftübertragungselemente können durch die Federmittel gebildet sein, mittels derer die Spannkraft von dem Spannkeil auf die Spannschieber übertragen wird.
  • Das Federmittel kann als ein in mehreren radialen Richtungen federnd nachgiebig ausgebildeter Körper ausgebildet sein. Vorzugsweise ist es in den Längsrichtungen der beiden mit ihm in Anlage stehenden Spannschiebern sowie auch in Richtung von dem Keil weg (radial zur Spannstange) federnd ausgebildet. Der das Federmittel bildende Körper kann beispielsweise ein Hohlkörper, insbesondere ein ringförmiger Körper, wie beispielsweise ein Hohlzylinder oder anderer rotationssymmetrischer Körper, sein. Die Symmetrieachse dieses Körpers ist vorzugsweise quer zu seiner Verschiebe- und Kraftübertragungsrichtung orientiert.
  • Dieser kann eine konstante oder auch variierende Wandstärke aufweisen. Weiter vorzugsweise ist in dem Federmittel ein Anschlagmittel vorgesehen, das vorzugsweise als ein starrer Körper, beispielsweise als ein Bolzen oder auch eine Kugel, ausgebildet sein kann. Das Anschlagmittel ist mit Spiel in dem Federmittel angeordnet, wobei das Federmittel und das Anschlagmittel beispielsweise gemeinsam einen Ringspalt festlegen können. Die Weite dieses Ringspalts ist vorzugsweise so groß, dass das Federmittel einen für seine Funktion ausreichenden Federweg hat. Der Federweg ist vorzugsweise größer als die auszugleichende Toleranz. Andererseits ist die Spaltweite vorzugsweise so gering, dass das Federmittel an dem Anschlagmittel eine feste Anlage findet, bevor es überlastet wird.
  • Das Anschlagmittel, d.h. beispielsweise ein Bolzen, kann in der Spannplatte ortsfest angeordnet sein. Alternativ kann der Bolzen in der Spannplatte beweglich, zum Beispiel schwimmend, angeordnet sein.
  • Beim Spannen werden die entsprechenden Spannbolzen mit einer Spannkraft beaufschlagt, die sowohl eine Axialkomponente umfasst, die den Spannbolzen in die Öffnung hinein zieht, sowie eine Radialkomponente, wodurch der Spannbolzen sich seitlich federnd lokal an eine Stelle der Bohrungswandung anlegt. Indem dieser Vorgang durch gleichzeitige Betätigung der Festziehvorrichtungen für alle Spannbolzen gleichzeitig abläuft, ist sichergestellt, dass die Spannbolzen gleichzeitig gespannt und die Werkstückspanneinrichtung somit in der gewünschten Position positioniert wird.
  • Es können auch mehrere solcher Spannplatten bereitgestellt und in fester räumlicher Beziehung zueinander in einer Werkzeugmaschine angeordnet sein. Eine solche Anordnung umfasst wenigstens zwei erfindungsgemäße Spannplatten mit eigenen Festzieheinrichtungen. Diese weisen aneinander gekoppelte Betätigungsstangen oder eine gemeinsame Bestätigungsstange auf. Durch diese Maßnahme können die Festzieheinrichtungen zweier oder mehrerer Spannplatten von einer Bedienposition her gemeinsam und gleichzeitig betätigt werden.
  • Bei serieller Betätigung der Festziehvorrichtungen könnten sich ansonsten eventuell Fehlpositionierungen ergeben. Jedenfalls aber spart das erfindungsgemäße Konzept Bedienaufwand und macht die Bedienung von mehreren Spannplatten von einer Seite her möglich. Dies ist insbesondere bei der Anbringung der Spannplatten in eingehausten Arbeitsräumen von Werkzeugmaschinen von Vorteil, bei denen der Zugang zu den Spannmitteln eingeschränkt, beispielsweise nur von einer Seite her möglich ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die gemeinsame Betätigungsstange oder sind die beiden miteinander direkt oder mithilfe eines Zwischenstücks in Anlage stehenden Betätigungsstangen in den Spannplatten axial beweglich angeordnet. Das Spannen und Lösen der Festziehvorrichtungen erfolgt dann durch axiale Bewegung der Betätigungsstange (n) .
  • Die aneinander stirnseitig direkt oder unter Zwischenlage eines Zwischenstücks anliegenden und dadurch bewegungsmäßig gekoppelten Betätigungsstangen sind vorzugsweise zueinander fluchtend angeordnet. So wird die Betätigungsbewegung einer Betätigungsstange einer Spannplatte auf die Betätigungsstange einer anderen Spannplatte übertragen.
  • Jede Spannplatte weist vorzugsweise eine Durchgangsöffnung auf, in der die Betätigungsstange axial beweglich angeordnet ist. Die Durchgangsöffnung ist vorzugsweise parallel zu einer an der Spannplatte ausgebildeten ebenen Oberseite angeordnet. Die Spannbewegung der Betätigungsstange kann somit von einer der Seitenflächen der Spannplatte her in die Betätigungsstange eingeleitet werden.
  • Vorzugsweise weist die Durchgangsöffnung an ihren beiden Enden eine Verankerungsstruktur auf, die beispielsweise durch ein Innengewinde gebildet ist. Dieses ist dazu geeignet, ein Federmittel aufzunehmen und zu verankern, um die Betätigungsstange in einer Richtung, vorzugsweise in Löserichtung vorzuspannen. An dem anderen Ende der Durchgangsöffnung kann an dem Innengewinde oder der sonstigen Verankerungsstruktur ein Stellmittel beispielsweise in Gestalt einer Schraube vorgesehen sein. Durch Drehen der Schraube kann die Betätigungsstange axial bewegt und somit ein Festziehen oder ein Lösen der Festzieheinrichtung bewirkt werden.
  • Die Betätigungsstange weist vorzugsweise eine Keilstruktur auf, die mit mindestens einem zu der Festzieheinrichtung gehörigen Schieber in Eingriff steht. Die Keilstruktur kann durch eine an der Betätigungsstange selbst ausgebildete Schrägfläche oder auch durch eine an einem Keil vorgesehene Schrägfläche ausgebildet sein, der an der Betätigungsstange axial unverschiebbar gehalten ist. Die Schrägfläche ist gegen die Längsrichtung der Betätigungsstange geneigt.
  • Der Schieber steht mit mindestens einem, vorzugsweise zwei Spannschiebern in Eingriff, von denen jeder jeweils einer der Öffnungen zugeordnet und radial zu dieser angeordnet ist. Der Spannschieber ragt in Spannposition in die Öffnung hinein. In Freigabeposition ist er aus der Öffnung zurückgezogen. Vorzugsweise ist ein Federmittel vorgesehen, das den Spannschieber bezüglich der Öffnung radial nach außen vorspannt. Der Schieber und der Spannschieber bilden vorzugsweise ein Untersetzungsgetriebe, d.h. ein Hub des Schiebers wird in einen Hub des Spannschiebers übersetzt, der höchsten so groß ist wie der Hub des Schiebers. Weiter vorzugsweise bilden wenigstens die Betätigungsstange, der Schieber und der Spannschieber ein Untersetzungsgetriebe.
  • Der Schieber und die Spannschieber sind vorzugsweise in Taschen mit trapezförmigem, rechteckigem oder quadratischem Querschnitt angeordnet, die an einer Flachseite der Spannplatte mit einem oder mehreren Deckeln verschlossen sind. Dies hat nicht nur fertigungstechnische Vorteile, sondern darüber hinaus den Vorzug, dass die Spannplatten mit einer durchgehenden Betätigungsstange versehen werden können, die durch zur Montage in die miteinander fluchtenden Durchgangsöffnungen einschiebbar ist. Das Einschieben der Betätigungsstange wird ermöglicht, indem aus den Festzieheinrichtungen zunächst zumindest die Schieber herausgenommen werden. Nach dem Einschieben der Betätigungsstange können die Schieber wieder in ihre Taschen eingesetzt und durch Anbringen des Deckels darin gesichert werden.
  • Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung, der Beschreibung oder aus Unteransprüchen. Es zeigen:
    • 1 Eine Werkstückspanneinrichtung und eine zugehörige Spannplatte, in perspektivischer vereinfachter Darstellung,
    • 2 die Werkstückspanneinrichtung und die Spannplatte, in vertikal geschnittener ausschnittsweiser Darstellung,
    • 3 eine Festzieheinrichtung der Spannplatten nach 1 und 2, in schematisierter Darstellung,
    • 4 eine Spannplatte mit mehreren Öffnungsgruppen,
    • 5 eine Anordnung bestehend aus mehreren Spannplatten mit jeweils mehreren Öffnungsgruppen.
  • In 1 ist eine Einrichtung 10 zur Aufnahme einer Werkstückspanneinrichtung 11 oder zur direkten Aufnahme eines Werkstücks veranschaulicht. Die Einrichtung 10 umfasst mindestens eine Spannplatte 12, die zum Beispiel in einer Werkzeugmaschine angeordnet sein können, um die Werkstückspanneinrichtung 11 in einer vorgegebenen Sollposition zu lagern. Optional können eine oder mehrere weitere Spannplatten 13, 23, 23' (4, 5) vorgesehen sein. Die Spannplatten 12, 13, 23, 23' können untereinander im Wesentlichen gleich ausgebildet sein, sodass die nachfolgende Beschreibung der Spannplatte 12 entsprechend für die Spannplatte 13 und in übertragener Weise auch für die mehrnestigen Spannplatten 23, 23' gilt.
  • Die Spannplatte 12 weist mehrere, beispielsweise vier Öffnungen 14, 15, 16, 17 auf, die zur Aufnahme von Spannbolzen 18 der Werkstückspanneinrichtung 11 oder eines Werkstücks dienen. 2 zeigt beispielhaft einen solchen Spannbolzen 18, der in die Öffnung 14 greift. Von der Unterseite des Führungskörpers 19 ragen mehrere Spannbolzen weg, deren Anordnung mit der Anordnung der Öffnungen 14 bis 17 übereinstimmt.
  • Die Werkstückspanneinrichtung 11 weist einen Führungskörper 19 auf, an dem mindestens ein oder auch zwei Spannbacken 20, 21 beweglich gelagert sind, um zwischen einander ein Werkstück zu fassen und fest zu halten.
  • 3 veranschaulicht die Spannplatte 12 und deren Festzieheinrichtung 24. Diese umfasst eine Betätigungsstange 25, die axial verschiebbar in einer die Spannplatte 12 parallel zu ihrer Oberseite 26 durchsetzenden Durchgangsbohrung 27 angeordnet ist. Die Betätigungsstange 25 ist beispielsweise ein Rundstab, der zur Betätigung der Festzieheinrichtung zwei einander gegenüberliegende seitliche Ausnehmungen oder aufweist, die einen Keil 36 mit zwei Schrägflächen 28, 29 trägt. Alternativ können die Schrägflächen 28, 29 auch direkt an der Betätigungsstange 25 angeformt sein, wie es 5 veranschaulicht. Die Schrägflächen können als ebene Keilflächen ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, die Schrägflächen 28, 29 als gewölbte Flächen auszubilden, wie es aus den 4 und 5 hervorgeht.
  • Der Keil 36 ist über Federmittel 30, 31 betriebsmäßig mit Spannschiebern 32, 33, 34, 35 verbunden, um diese auseinander zu drängen. Die Federmittel 31, 32 sind zu beiden Seiten des Keils 36 angeordnet und stehen mit dessen Schrägflächen28, 29 einerseits und andererseits mit Endflächen der Spannschieber 31 - 35 in Anlage. Die Federmittel 30, 31 sind in Taschen der Spannplatte 12 quer zu der Betätigungsstange 25 beweglich.
  • Die Federmittel 30, 31 sind untereinander vorzugsweise gleich ausgebildet. Sie werden im vorstehenden Ausführungsbeispiel durch Hohlkörper z.B. in Gestalt von in Radialrichtung federnden Kreisringen hohlzylindrischer Form gebildet. Sie bestehen vorzugsweise aus Stahl und können ohne Schaden zu nehmen in Radialrichtung um einige 100stel Millimeter federn. Es kann auch ein etwas größerer Federhub von einem oder wenigen 10tel Millimetern vorgesehen sein. Die Federmittel 30, 31 können eine zylindrische Außenfläche haben. Sie können, wenn der Keil 36 als Drehteil ausgebildet ist, alternativ euch eine doppelt gewölbte Außenfläche haben.
  • Jedes ringförmige Federmittel 30, 31 umschließt einen Innenraum, in dem ein Anschlagmittel 30', 31' angeordnet sind. Diese Anschlagmittel werden beispielsweise durch zylindrische Bolzen gebildet, die mit einem vorzugsweise einige 10tel Millimeter betragenden Spiel in dem jeweiligen Federmittel 30, 31 angeordnet sind. Die Anschlagmittel 30', 31' können in der Spannplatte 12 ortsfest oder auch in Radialrichtung beweglich angeordnet sein, um eine Bewegung des jeweiligen Federmittels 30, 31 im Ganzen nicht zu behindern, sondern lediglich dessen radiale Deformation zu begrenzen.
  • Die Spannschieber 32 bis 35 sind den Öffnungen 14 bis 17 jeweils einzeln zugeordnet. Der Spannschieber 32 liegt dabei in einem Kanal, in dem er radial zu der Öffnung 14 so beweglich ist, dass er entweder in einer Spannposition in die Öffnung 14 ragt oder in einer Freigabeposition außerhalb dieser steht. Entsprechendes gilt für die Öffnung 15 und den Spannschieber 33, die Öffnung 16 und den Spannschiebern 34 sowie die Öffnung 17 und den Spannschieber 35. Die Spannschieber 32, und 34 sowie die Spannschieber 33 und 35 sind jeweils paarweise untereinander durch eine Zugfeder 37, 38 verbunden oder durch ein anderes nicht veranschaulichtes Federmittel auf ihre Ruheposition außerhalb der jeweiligen Öffnung 14 bis 17 hin vorgespannt.
  • Mit ihren von den Öffnungen 14 bis 17 weg liegenden Enden stehen die Spannschieber 32 bis 35 mit der beispielsweise zylindrischen Außenfläche des jeweiligen Federmittels 30, 31 in Anlage. Dadurch ist ein Schiebergetriebe gebildet, bei dem eine Verschiebung der Betätigungsstange 25 in 3 nach oben die Federmittel 30, 31 auseinander drängt, wodurch die Federmittel 30, 31 wiederum die Spannschieber 32, 34 bzw. 33, 35 auseinander drängen, so dass deren Enden in die Bohrungen 14 bis 17 eindringen. 2 veranschaulicht dies am Beispiel des Schiebers 32, dessen öffnungsseitiges Ende dann in die Öffnung 14 einfährt und dort in eine Nut des Spannbolzens 18 mit Trapezquerschnitt eindringt. Dabei wird durch Zusammenwirken des Endes des Spannschiebers 32 mit einer der Nutflanken der Spannbolzen 18 vertikal in die Öffnung 14 gezogen, wodurch die Grundfläche des Führungskörpers 19 an die Oberseite 26 angezogen wird. Außerdem erfährt der Spannbolzen 18 eine geringe seitliche elastische Verformung, sodass sich sein Kopf 18a an einer dem Spannschieber 32 gegenüber liegenden Stelle an die Bohrungswandung der Öffnung 14 anlegt. Damit werden die Spannbolzen in den Öffnungen 14 bis 17 voneinander weg gespreizt, wodurch der Führungskörper 19 seine gewünschte Position, d.h. seine Nulllage findet.
  • Die Bewegung der Betätigungsstange wird durch die Federmittel 30, 31 auf die Spannschieber 32 bis 35 übertragen. Dabei bilden der Keil 36, die Federmittel 30, 31 und Spannschieber ein Untersetzungsgetriebe. Mit anderen Worten, der von jedem Spannschieber 32 bis 35 beim Spannen zurückgelegte Weg ist höchstens so groß, wie der Weg der Betätigungsstange 25, vorzugsweise aber geringer. Dies wird durch entsprechende Schrägstellung der Spannflächen 28, 29 sowie durch entsprechende Einstellung des Keilwinkels zwischen den Stirnflächen der Spannschieber 31/34, 33/35 erreicht, die an dem jeweiligen Federmittel 20, 21 anliegen.
  • Die Durchgangsöffnung der Spannplatte 12 weist an beiden Seiten jeweils ein Innengewinde 39, 40 auf. In dem Innengewinde 39 ist ein Widerlager 41 festgesetzt, beispielsweise in Form einer Schraube, die sich über eine Druckfeder 42 an der Stirnfläche der Betätigungsstange 25 abstützt. An dem anderen stirnseitigen Ende der Betätigungsstange 25 greift eine Betätigungsschraube an, die in das Innengewinde 40 eingeschraubt ist. Durch Drehen der Betätigungsschraube 43 kann die Axialposition der Betätigungsstange 25 gezielt verstellt werden, um mittels des Keils 36 sowie über die Federmittel 30, 31 die Spannschieber 32 bis 35 zu betätigen.
  • Die insoweit beschriebene Spannplatte arbeitet wie folgt:
    • Zum Verbinden der Werkstückspanneinrichtung 11 mit der Spannplatte 12 wird die Werkstückspanneinrichtung 12 zunächst auf die Spannplatte 12 so aufgesetzt, dass die Spannbolzen 18 in die Öffnungen 14, 15, 16, 17 einfahren und der Führungskörper 19 (oder ein entsprechend mit Bolzen 18 versehenes Werkstück direkt) auf der Oberseite 26 aufliegt. Zunächst stehen die Spannschieber 32 bis 35 dabei in Freigabeposition. Zum Festziehen der Werkstückspanneinrichtung 11 wird nun die Schraube 43 so betätigt, dass der Keil 36 die Federmittel 30, 31 auseinander drängt, welche wiederum die Spannschieber 32 bis 35 auseinander drängen, so dass diese in Festziehposition nach 2 gehen und die Spannbolzen 18 festziehen. Dabei gleichen die Federmittel 30, 31 etwaige Toleranzen der Spannbolzen 18 sowie auch der Spannschieber 32 bis 35 aus, die in ihren Kanälen spielarm geführt sind. Die Federmittel 30, 31 verteilen die von dem Keil 36 ausgehende Kraft weitgehend gleichmäßig auf alle Spannschieber 32 bis 35. Dies wird noch unterstützt, wenn der Keil 36 mit etwas seitlichem Spiel auf der Betätigungsstange 25 gehalten ist. Dazu kann die Betätigungsstange einen durchmesserreduzierten oder abgeflachten Abschnitt aufweisen, den der Keil 36 übergreift. Beispielsweise kann der Keil 36 dazu U-förmig ausgebildet sein, um wie ein Reiter auf der Betätigungsstange 25 zu sitzen.
  • Beim Spannen der Festzieheinrichtung bewegen sich die Federmittel 30, 31 bezüglich der Betätigungsstange 25 radial nach außen. Die Federmittel 30, 31 nehmen dabei die in ihrem Innenraum Anschlagmittel 30', 31' in gleicher Richtung mit. Mit zunehmender Betätigungskraft fangen die Federmittel 30, 31 an sich ausgehend von der im entspannten Zustand vorhandenen Kreisform etwas zu deformieren. Sie können sich dabei an einer oder an mehreren Stellen mit ihrer Innenfläche an das jeweilige Anschlagmittel 30', 31' anlegen und daran abstützten, sodass eine weitergehende Deformation unterbleibt. Die Federmittel 30, 31 weisen somit eine Hubbegrenzung auf. Der maximale Federweg ist durch den Ringspalt festgelegt, der zwischen dem jeweiligen Anschlagmittel 30', 31' und dem Federmittel 30, 31 gebildet ist. Die Federkraft der Federmittel 30', 31' kann nichtlinear von der radialen Verformung abhängen. Insbesondere kann die Federkennlinie progressiv oder degressiv sein.
  • Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel weist eine Festzieheinrichtung 24 für vier Öffnungen 14, 15, 16, 17 auf. Es können in der Spannplatte aber auch mehrerer solcher Festzieheinrichtungen 24, 24' vorgesehen sein wie die Ausführungsbeispiele der 4 und 5 zeigen. 4 stellt dabei im Wesentlichen eine Spannplatte 23 mit einer Dopplung der Festzieheinrichtungen und der entsprechenden Öffnungen 14 bis 17 sowie 14' bis 17' dar. Für die Ausbildung der zugeordneten Festzieheinrichtung 24 gilt die vorstehende Beschreibung entsprechend. Sie gilt im Weiteren entsprechend für die Festzieheinrichtung 24', die durch die gleiche hier verlängerte Betätigungsstange 25 betätigt wird. Die Spannplatte 23 kann durch weitere Dopplung des Spannsystems noch vergrößert werden, die wiederum an einander angereiht werden können wie 5 anhand der Spannplatten 23', 23" veranschaulicht. Für die Festzieheinrichtungen, der jeweils vier Spannöffnungen 14', 15'. 16', 17' zugeordnet sind, gilt die vorige Beschreibung entsprechend.
  • Die erfindungsgemäße Spannplatte 12 weist zum Festziehen von Spannbolzen 18 eine Festzieheinrichtung 24 auf. Die Spannplatte 12 weist mehrere Spannöffnungen 14, 15, 16, 17 auf, denen eine Festzieheinrichtung 24 für in den Öffnungen 14 bis 17 sitzende Spannbolzen zugeordnet ist. Die Festzieheinrichtung 24 umfasst Spannschieber 32 bis 35, die in entsprechenden Kanälen der Spannplatte 12 spielarm radial zu den jeweiligen Öffnungen 14 bis 17 beweglich sind. Zur Bewegung der Spannschieber 32 bis 35 dient ein beweglich angeordneter Keil 36, der über geringfügig federnde Rollen, Ringe oder sonstige federnd ausgebildete Körper auf die Spannschieber 32 bis 35 einwirkt. Zur Begrenzung der Deformation der entsprechenden Federmittel 30 bis 31 dient ein Anschlagmittel 30', 31', beispielsweise in Gestalt eines Bolzens, der das Federmittel 30, 31 durchsetzt. Der Bolzen ist vorzugsweise rechtwinklig zu der als Auflagefläche dienenden Oberseite 26 orientiert. Ein zwischen dem Federmittel und dem Anschlagmittel ausgebildeter Spalt begrenzt den Federhub des Federmittels. Damit kann das Federmittel einerseits vorhandene Fertigungstoleranzen oder sonstige Toleranzen in der Festzieheinrichtung oder an den Spannbolzen ausgleichen und andererseits die erforderlichen Spannkräfte übertragen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Einrichtung
    11
    Werkstückspanneinrichtung
    12, 13
    Spannplatten
    14 - 17
    Öffnungen
    18
    Spannbolzen
    19
    Führungskörper
    20, 21
    Spannbacken
    23
    Spannplatte
    24
    Festzieheinrichtung
    25
    Betätigungsstange
    26
    Oberseite
    27
    Durchgangsöffnung
    28, 29
    Schrägflächen
    30, 31
    Federmittel
    30', 31'
    Anschlagmittel
    32 - 35
    Spannschieber
    36
    Keil
    37, 38
    Federmittel
    39, 40
    Innengewinde / Verankerungsstruktur
    41
    Widerlager
    42
    Druckfeder
    43
    Betätigungsschraube
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10155077 B4 [0002]
    • US 5167405 [0003]
    • DE 102017122112 A1 [0004]

Claims (15)

  1. Spannplatte (12) zur Aufnahme wenigstens einer Werkstückspanneinrichtung (11) oder eines Werkstücks, wobei die Spannplatte (12) aufweist: eine Auflagefläche (26) für die Werkstückspanneinrichtung (11) oder das Werkstück, welche Auflagefläche (26) von mehreren Öffnungen (14, 15, 16, 17) zur Aufnahme von Spannbolzen (18) der Werkstückspanneinrichtung (11) durchsetzt ist, wobei in der Spannplatte (12) Spannschieber (32, 33, 34, 35) angeordnet sind, die jeweils in einer Spannposition mit einem Ende eine der Öffnungen (14, 15, 16, 17) ragen und in einer Freigabeposition außerhalb der Öffnung (14, 15, 16, 17) stehen, einen Spannkeil (36), der in der Spannplatte (12) beweglich angeordnet und mit den Spannschiebern (32, 33, 34, 35) über wenigstens ein Federmittel (30, 31) betriebsmäßig verbunden ist.
  2. Spannplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (26) als ebene Bezugsfläche ausgebildet ist.
  3. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Öffnungen (14, 15, 16, 17) an ihrer jeweils dem Spannschieber (32, 33, 34, 35) gegenüberliegenden Seite eine Bezugsfläche aufweist.
  4. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Spannschieber (32, 33, 34, 35) auf seine Freigabeposition hin vorgespannt ist.
  5. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannkeil (36) zwei einander diametral gegenüberliegend angeordnete Spannflächen (28, 29) aufweist, deren Abstand voneinander entlang seiner Bewegungsrichtung variabel ist.
  6. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel (30, 31) ein in mehreren Richtungen federnd nachgiebig ausgebildeter Körper ist.
  7. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel (30, 31) ein Hohlkörper ist.
  8. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel (30, 31) ein ringförmiger Körper ist.
  9. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel (30, 31) eine Hohlzylinder ist.
  10. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel (30, 31) eine konstante Wandstärke aufweist.
  11. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Federmittel (30, 31) ein Anschlagmittel (30', 31') vorgesehen ist.
  12. Spannplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagmittel (30', 31') ein starrer Körper ist.
  13. Spannplatte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagmittel (30', 31') ein Bolzen ist.
  14. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagmittel (30', 31') in der Spannplatte (12) ortsfest angeordnet ist.
  15. Spannplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel (30, 31) und das Anschlagmittel (30', 31') gemeinsame einen Ringspalt festlegend ausgebildet sind.
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