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DE202021106206U1 - Sortiereinheit für eine Sortiervorrichtung sowie Sortiervorrichtung mit mindestens zwei Sortiereinheiten und Sortieranlage mit einer Sortiervorrichtung und Sortiersystem zum Sortieren von flachen Sendungen - Google Patents

Sortiereinheit für eine Sortiervorrichtung sowie Sortiervorrichtung mit mindestens zwei Sortiereinheiten und Sortieranlage mit einer Sortiervorrichtung und Sortiersystem zum Sortieren von flachen Sendungen Download PDF

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DE202021106206U1
DE202021106206U1 DE202021106206.1U DE202021106206U DE202021106206U1 DE 202021106206 U1 DE202021106206 U1 DE 202021106206U1 DE 202021106206 U DE202021106206 U DE 202021106206U DE 202021106206 U1 DE202021106206 U1 DE 202021106206U1
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Germany
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transport
sorting
diverting
flat
unit
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Application number
DE202021106206.1U
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English (en)
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Boewe Systec GmbH
Original Assignee
Boewe Systec GmbH
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Publication date
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Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07CPOSTAL SORTING; SORTING INDIVIDUAL ARTICLES, OR BULK MATERIAL FIT TO BE SORTED PIECE-MEAL, e.g. BY PICKING
    • B07C3/00Sorting according to destination
    • B07C3/02Apparatus characterised by the means used for distribution
    • B07C3/08Apparatus characterised by the means used for distribution using arrangements of conveyors

Landscapes

  • Separation, Sorting, Adjustment, Or Bending Of Sheets To Be Conveyed (AREA)
  • Sorting Of Articles (AREA)

Abstract

Sortiereinheit (2) für eine Sortiervorrichtung (1) zum Sortieren von entlang einem Transportpfad (T) geführten flachen Sendungen (S) umfassend eine Drei-Wege-Weiche (3) zum Ausleiten einer flachen Sendung (S) aus dem Transportpfad (T) in eine erste Ausleitrichtung (A) und in eine zweite Ausleitrichtung (B) sowie eine Transportvorrichtung mit einem ersten Transportmittel (4) und einem zweiten Transportmittel (5) zwischen denen die flachen Sendungen (S) hindurch geführt und zu der Drei-Wege-Weiche (3) transportiert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (4, 5) zumindest im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) auslenkbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sortiereinheit für eine Sortiervorrichtung zum Sortieren von entlang einem Transportpfad geführten flachen Sendungen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiter betrifft die Erfindung eine Sortiervorrichtung mit mindestens zwei solcher Sortiereinheiten, eine Sortieranlage mit einer solchen Sortiervorrichtung und ein Sortiersystem zum Sortieren von entlang einem Transportpfad geführten flachen Sendungen durch eine Sortiereinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 17.
  • In bekannten Sortieranlagen zur Verarbeitung von Poststücken, wie beispielsweise von Briefen, Kuverts, Postkarten, Zeitschriften oder Prospekten, werden die Poststücke vor dem Weiterleiten an einen Adressaten oder eine Weiterverarbeitungsstation zunächst nach bestimmten Sortierkriterien, beispielsweise einer auf dem Poststück angebrachten Adresse oder einer sonstigen kodierten Information, sortiert. Dabei werden die Poststücke zunächst einzeln aus einem Poststückstapel entnommen und das Sortierkriterium über eine Detektionseinheit erfasst. Die vereinzelten Poststücke werden einer Sortiervorrichtung zugeführt, in der die Poststücke entlang eines Transportpfads durch die Sortiervorrichtung transportiert und an vorgesehener Stelle in ein für das erfasste Sortierkriterium bestimmtes Ausgabefach ausgeleitet bzw. aussortiert werden. Die Sortiervorrichtung verfügt hierbei über mehrere Sortiereinheiten, durch die entsprechend dem erfassten Sortierkriterium ein Ausleiten der Poststücke aus dem Transportpfad entlang einer Ausleitrichtung in die einzelnen Ausgabefächer erfolgt.
  • Eine Briefsortiermaschine, bei der einzelne Briefe von einem Stapel entnommen werden, die Briefe an einem Lesekopf vorbeigeführt, eine aufgedruckte, kodierte Information gelesen und die Briefe in ein bestimmtes Fach sortiert werden, ist aus der deutschen Patentanmeldung DE 1 524 611 A1 bekannt. Beim Sortiervorgang werden die Briefe dabei über Rollen transportiert und an einer Reihe von hintereinander angeordneten Sortiergattern vorbeibewegt. Die Sortiergatter können dabei entsprechend der kodierten Information auf einem Brief geöffnet werden und den Brief ausleiten. In der DE 1 524 611 A1 sind entlang des Transportpfads mehrere Sortierstellen mit jeweils zwei auf gegenüberliegenden Seiten des Transportpfads angeordneten Sortiergattern vorhanden. An diesen Sortierstellen können die Briefe jeweils in zwei Richtungen aus dem Transportpfad ausgeleitet und in einen Behälter abtransportiert werden. Die in DE 1 524 611 A1 gezeigte gegenüberliegende Anordnung der Sortiergatter bzw. eine Anordnung bei der ein Leiten der flachen Sendung an einer Stelle des Transportpfads in drei unterschiedliche Richtungen erfolgen kann, wird auch als Drei-Wege-Weiche bezeichnet.
  • Weiter ist aus dem europäischen Patent EP 0 199 412 B1 ein Sortiermechanismus einer Vorrichtung zum Sortieren von Objekten wie Postgütern bekannt. Die Objekte werden dabei ausgehend von einem Einlass zwischen sich um Rollen drehende Förderbändern entlang einer Flussrichtung bis zu einer Weiche geführt. Die als Drei-Wege-Weiche ausgestaltete Weiche umfasst dabei zwei durch Antriebsmittel individuell bewegbare Flügel durch die die Objekte wahlweise zu einer von drei Ausmündungen geführt werden können.
  • Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten, eine Drei-Wege-Weiche aufweisenden Sortiereinheiten ist, dass bei der Verarbeitung von dickeren bzw. steiferen Poststücken ein ordnungsgemäßes Ausleiten aus dem Transportpfad und Weiterleiten der Poststücke entlang der in die Ausgabefächer führende Ausleitrichtung nicht zuverlässig gegeben ist. Speziell bei steiferen Poststücken, beispielsweise bei gebundenen Druckerzeugnissen oder Prospekten mit steifem Rücken, ist ein für das Ausleiten aus dem Transportpfad erforderliches Biegen des Poststücks nicht oder nur unzureichend möglich. Beim Ausleiten eines Poststücks aus dem Transportpfad besteht bei bekannten Sortiervorrichtungen dadurch die Gefahr, dass das Poststück im Bereich der Drei-Wege-Weiche stecken bleibt.
  • Es besteht daher die Aufgabe, eine Sortiereinheit für eine Sortiervorrichtung zum Sortieren von entlang einem Transportpfad geführten flachen Sendungen mit einer Drei-Wege-Weiche bereitzustellen, die ein sicheres und ungestörtes Ausleiten der flachen Sendungen, die insbesondere unterschiedlich dick oder unterschiedlich steif sein können, aus dem Transportpfad ermöglicht. Außerdem soll ein entsprechendes Sortiersystem zum Sortieren von entlang einem Transportpfad geführten flachen Sendungen durch eine Sortiereinheit mit einer Drei-Wege-Weiche, das ein sicheres und ungestörtes Ausleiten von flachen Sendungen aus dem Transportpfad ermöglicht, bereitgestellt werden. Weiter soll eine Sortiervorrichtung mit mindestens zwei Sortiereinheiten und eine Sortieranlage mit einer solchen Sortiervorrichtung bereitgestellt werden.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Sortiereinheit nach Anspruch 1, einer Sortiervorrichtung nach Anspruch 14, einer Sortieranlage nach Anspruch 16 und einem Sortiersystem zum Sortieren von entlang einem Transportpfad geführten flachen Sendungen nach Anspruch 17. Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
  • Die erfindungsgemäße Sortiereinheit für eine Sortiervorrichtung zum Sortieren von entlang einem Transportpfad geführten flachen Sendungen, insbesondere von in aufrechtstehender Position angeordneten, also auf einer Kante stehenden flachen Sendungen, umfasst eine Drei-Wege-Weiche durch die eine flache Sendung aus dem bevorzugt geradlinig in eine Transportrichtung verlaufenden Transportpfad in eine erste Ausleitrichtung und in eine zweite Ausleitrichtung ausgeleitet bzw. ausgeführt oder eben weiter in Transportrichtung entlang des Transportpfads durch die Sortiervorrichtung transportiert werden kann. Weiter umfasst die Sortiereinheit eine Transportvorrichtung mit einem ersten Transportmittel und einem zweiten Transportmittel, zwischen denen die flachen Sendungen hindurch geführt und zu der Drei-Wege-Weiche transportiert werden. Die Transportvorrichtung ist dabei bevorzugt entlang des Transportpfads gesehen der Drei-Wege-Weiche unmittelbar vorgeschaltet bzw. führt die flachen Sendungen bis direkt an die Drei-Wege-Weiche heran. Die Sortiereinheit ist bevorzugt zum Sortieren von unterschiedlichen flachen Sendungen, insbesondere auch unterschiedlich dicken flachen Sendungen, insbesondere flachen Sendungen mit einer Dicke von bis zu 20 mm oder mehr, ausgebildet.
  • Erfindungsgemäß sind die beiden Transportmittel zumindest im Bereich der Drei-Wege-Weiche bzw. an ihrem an der Drei-Wege-Weiche liegenden Bereich auslenkbar, insbesondere schwenkbar, ausgestaltet. Die Transportmittel können somit jeweils im Bereich der Drei-Wege-Weiche von dem Transportpfad bzw. dem anderen Transportmittel nach außen wegbewegt werden. Durch die auslenkbare Ausgestaltung der beiden Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche ist ein Ausleiten der flachen Sendung in eine der beiden Ausleitrichtungen der Drei-Wege-Weiche begünstigt. Bevorzugt erfolgt die Auslenkung des Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche, speziell jeweils die Auslenkung des auf der Seite der Ausleitrichtung liegenden bzw. des der Ausleitrichtung zugewandten Transportmittels, dabei passiv, nämlich durch einen Impuls der in einer Ausleitrichtung auszuleitenden flachen Sendung, die das Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche beim Ausleiten in die Ausleitrichtung nach außen wegdrückt. Das Transportmittel ist dabei bevorzugt durch eine Rückstellfeder, die einer Auslenkung des Transportmittels aus der Grundstellung entgegenwirkt, vorgespannt. Die Stärke der Auslenkung bzw. der Grad der Auslenkung der Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche ist dabei bevorzugt abhängig von der Länge, der Dicke und/oder der Steifigkeit der auszuleitenden flachen Sendung. Üblicherweise nimmt die Auslenkung des Transportmittels dabei zunächst mit zunehmendem Ausleiten der flachen Sendung aus dem Transportpfad bis zu einer maximalen Auslenkung zu und anschließend bis zum vollständigen Ausleiten der flachen Sendung in die Ausleitrichtung, in der das Transportmittel wieder in seiner Ausgangs- bzw. Grundstellung im Bereich des Transportpfads ist, wieder ab. Durch das Auslenken des auf der Seite der Auslenkrichtung liegenden Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche wird die Kurve bzw. die Bahn, die die flachen Sendungen beim Ausleiten in eine Ausleitrichtung nehmen müssen, flacher. Die flachen Sendungen müssen beim Ausleiten aus dem Transportpfad somit weniger stark gebogen werden als es bei einem nicht ausgelenkten Transportmittel der Fall wäre. Dies ist insbesondere bei steiferen Sendungen, beispielsweise bei Zeitschriften oder Prospekten mit einem gebundenen oder anderweitig versteiften Rücken, vorteilhaft. Die auslenkbare Ausgestaltung der Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche ist insbesondere vorteilhaft, um unterschiedliche flache Sendungen, speziell Sendungen mit unterschiedlichen Längen, unterschiedlichen Dicken und/oder unterschiedlicher Steifigkeit, zuverlässig verarbeiten bzw. in die Ausleitrichtungen ausführen zu können.
  • Neben der beschriebenen passiven Auslenkung der Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche durch die flache Sendung ist alternativ auch eine aktive Auslenkung der Transportmittel durch diesen zugeordnete Auslenkantriebe und eine mit der Sortiereinheit verbundenen Steuereinheit denkbar, wobei die Steuereinheit die Auslenkantriebe, beispielsweise in Abhängigkeit einer zuvor erfassten Länge, Dicke und/oder Steifigkeit der auszuleitenden flachen Sendung, entsprechend ansteuert, um das jeweilige Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche zu gegebener Zeit in dem passenden Ausmaß auszulenken.
  • Bei einer nicht eingehend diskutierten Ausgestaltung der Drei-Wege-Weiche weist, die Drei-Wege-Weiche ein einziges in den Transportpfad einbringbares Stellmittel auf, das in der Lage ist, eine flache Sendung in die drei Richtungen der Drei-Wege-Weiche, nämlich die Transportrichtung und die beiden Ausleitrichtungen, weiterzuleiten.
  • In der bevorzugten Ausgestaltung weist die Drei-Wege-Weiche ein in den Transportpfad zum Ausleiten der flachen Sendung in die erste Ausleitrichtung einbringbares erstes Stellmittel und ein in den Transportpfad zum Ausleiten der flachen Sendung in die zweite Ausleitrichtung einbringbares zweites Stellmittel auf. Die beiden Stellmittel sind dabei bevorzugt auf gegenüberliegenden Seiten des Transportpfads angeordnet, wobei speziell das erste Stellmittel auf der gleichen Seite wie das erste Transportmittel und das zweite Stellmittel auf der gleichen Seite wie das zweite Transportmittel angeordnet ist. In einer konstruktionstechnisch sowie für ein sicheres Ausleiten einer flachen Sendung in eine Ausleitrichtung vorteilhaften Ausgestaltung können die beiden Stellmittel entlang des Transportpfads gesehen auch leicht versetzt zueinander angeordnet sein. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das erste Stellmittel zwischen einer nicht in den Transportpfad eingebrachten Grundposition und einer in den Transportpfad eingebrachten Ausleitposition zum Ausleiten der flachen Sendung in die erste Ausleitrichtung bewegbar. Analog dazu ist das zweite Stellmittel, bevorzugt zwischen einer nicht in den Transportpfad eingebrachten Grundposition und einer in den Transportpfad eingebrachten Ausleitposition zum Ausleiten der flachen Sendung in die zweite Ausleitrichtung bewegbar. Eine Bewegung eines Stellmittels in die Ausleitposition ist zweckmäßigerweise nur möglich, wenn das andere Stellmittel sich in der Grundposition befindet. Bei der beschriebenen Drei-Wege-Weiche werden die flachen Sendungen bei einer Anordnung beider Stellmittel in Grundposition zwischen den beiden Stellmitteln hindurch weiter in Transportrichtung bzw. weiter entlang des Transportpfads, bevorzugt zu einer weiteren, dieser Sortiereinheit nachgeschalteten Sortiereinheit der Sortiervorrichtung, geleitet. Bei Einbringen eines der Stellmittel in den Transportpfad, also bei Anordnung eines Stellmittels in der Ausleitposition, werden die über die Transportvorrichtung transportierten flachen Sendungen an dieses Stellmittel heran geführt und durch Anliegen an diesem in die Ausleitrichtung umgelenkt. Durch die Ausgestaltung der Drei-Wege-Weiche mit den beiden jeweils zwischen einer Grundposition und einer Ausleitposition beweglichen Stellmitteln ist eine besonders einfache Ausgestaltung der Drei-Wege-Weiche gegeben, die ein zuverlässiges Leiten der flachen Sendungen in die drei möglichen Richtungen der Drei-Wege-Weiche ermöglicht.
  • Zur Bewegung der Stellmittel zwischen der Grundposition in die Auslenkposition sind die Stellmittel vorteilhafterweise jeweils mit einer Antriebseinheit verbunden. Bei den Antriebseinheiten kann es sich beispielsweise um pneumatische oder hydraulische Antriebseinheiten handeln. Die Antriebseinheiten sind bevorzugt mit einer Steuereinheit, die die Antriebseinheiten zur entsprechenden Bewegung der Stellmittel und somit einem entsprechenden Leiten einer flachen Sendung in die Transportrichtung oder einem Ausleiten der flachen Sendungen in eine Ausleitrichtung gemäß dem für die flache Sendung auf Basis eines zuvor erfassten Sortierkriteriums bestimmten Sortierpfads, verbunden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die beiden Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche federnd gelagert. Insbesondere ist dabei eine mit dem Transportmittel verbundene Rückstellfeder vorgesehen, die ein im Bereich der Drei-Wege-Weiche ausgelenktes Transportmittel in die nicht ausgelenkte Grundstellung zurückbewegt. Durch die federnde Lagerung bzw. durch die Wahl der Federkraft der eingesetzten Rückstellfeder kann dabei auch die Stärke der Auslenkung der Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche vorgegeben werden. Je größer dabei die Federkraft der Rückstellfeder ist, desto größer ist auch der Widerstand der einer in eine Ausleitrichtung ausgeleiteten flachen Sendung zur Auslenkung des entsprechenden Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche entgegensteht. Durch die federnde Lagerung ist neben der Rückführung des Transportmittels in die Grundstellung auch gewährleistet, dass das ausgelenkte bzw. das auf der Seite der Auslenkrichtung angeordnete Transportmittel fortwährend, also bis zum vollständigen Ausleiten der flachen Sendung an dieser anliegt und diese weiter entlang der Ausleitrichtung transportieren kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche durch eine Transportrolle, speziell eine auslenkbar gelagerte Transportrolle, gebildet oder weisen an ihrem im Bereich der Drei-Wege-Weiche angeordneten vorderen Ende eine Transportrolle auf. Die Transportrollen sind bevorzugt jeweils an einer Schwinge, insbesondere einer federnd gelagerten und/oder einer um eine Drehachse drehbar gelagerten Schwinge, angebracht. Unter einer Schwinge ist dabei ein bevorzugt länglich ausgebildetes Bauteil zu verstehen, bei dem an einem Ende die Transportrolle drehbar oder rotierend antreibbar anbringbar ist und das über ein weiteres Ende drehbar an der Sortiervorrichtung anbringbar ist. Die Drehachse der jeweiligen Schwinge liegt dabei bevorzugt in Transportrichtung gesehen stromaufwärts, also vor der Transportrolle. Durch die Ausgestaltung der Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche mit einer auslenkbar angebrachten Transportrolle, bevorzugt einer an einer auslenkbaren Schwinge angebrachten Transportrolle, ist eine besonders einfach und kostengünstig herzustellende sowie auch robuste Ausgestaltung der Transportmittel gegeben, die einen sicheren Transport der flachen Sendungen entlang des Transportpfads sowie ein zuverlässiges Ausleiten in die Ausleitrichtungen ermöglicht.
  • Bei der oben beschriebenen Ausgestaltung der Drei-Wege-Weiche mit den zwei Stellmitteln ist es vorteilhaft, wenn die Stellmittel in vertikaler Richtung, also senkrecht zu dem horizontalen Transportpfad bzw. der Transportrichtung gesehen, zu den Transportrollen versetzt angeordnet sind. Das vordere Ende der in Grundposition angeordneten Stellmittel, also ein in Transportrichtung gesehen stromaufwärts liegendes Ende der Stellmittel, kann dadurch entlang des Transportpfads gesehen mit den Transportrollen überlappend angeordnet sein, so dass eine lückenlose Führung einer flachen Sendung entlang des Transportpfads gegeben ist. Besonders bevorzugt sind die Stellmittel dabei gegenüber dem an dem Transportpfad angeordneten Bereich der Transportrolle etwas nach außen versetzt angeordnet. Ganz besonders bevorzugt liegen die vorderen Enden der in Grundposition angeordneten Stellmittel bei Betrachtung aus vertikaler Richtung jeweils innerhalb des Umfangs einer der Transportrollen. Durch die beschriebene Anordnung kann ein sogenannter Steckschuss, bei dem eine in Transportrichtung geführte flache Sendung an dem vorderen Ende eines in Grundposition angeordneten Stellmittels anstößt und dadurch verkantet, verhindert werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weisen die beiden Transportmittel der Transportvorrichtung jeweils zumindest eine im Bereich der Drei-Wege-Weiche angeordnete auslenkbare Transportrolle, speziell eine an einer Schwinge angebrachte Transportrolle, und jeweils einen an der bzw. um die Transportrolle geführten Transportriemen auf. Zur Führung der Transportriemen entlang eines Transportriemenpfads werden die Transportriemen jeweils über weitere Führungsrollen und/oder Antreibrollen des jeweiligen Transportmittels geführt und angetrieben. Die flachen Sendungen werden zwischen den beiden Transportriemen entlang des Transportpfads bis an die Drei-Wege-Weiche transportiert. An der im Bereich der Drei-Wege-Weiche angeordneten Transportrolle erfolgt bevorzugt jeweils eine Umlenkung der Transportriemen, so dass die flachen Sendungen in die jeweilige Auslenkrichtung geführt werden können. Besonders bevorzugt sind die Transportriemen an den Transportrollen so umgelenkt, dass der jeweilige Transportriemen bzw. der jeweilige Transportriemenpfad zumindest noch ein Wegstück in Richtung der Auslenkrichtung verläuft. Dadurch kann auf einfache Weise gewährleistet werden, dass der Transportriemen während des gesamten Ausleitvorgangs durchgehend an dieser flachen Sendung anliegt und die flache Sendung zuverlässig und vollständig ausgeleitet wird. Durch die beschriebene Ausgestaltung der Transportmittel ist ein zuverlässiger Transport der flachen Sendungen durch die Transportriemen bis an die Drei-Wege-Weiche sowie ein Weiterleiten in alle der drei möglichen Richtungen gegeben.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann an den Schwingen der Transportmittel jeweils noch eine weitere, bevorzugt kleinere Zusatzschwinge mit einer Führungsrolle angebracht sein, wobei diese Zusatzschwinge um eine an der Schwinge angeordnete Drehachse drehbar gelagert ist. Die Drehachse der Zusatzrolle kann dabei identisch mit der Drehachse der Schwinge oder auch von dieser verschieden sein. Die an dieser Zusatzschwinge angebrachte Führungsrolle liegt ebenfalls an dem Transportriemen, bevorzugt in Transportrichtung gesehen vor der an der Schwinge angebrachten Transportrolle, an. Diese Führungsrolle unterstützt die Führung des Transportriemens und somit auch den Vortrieb der flachen Sendungen, insbesondere von kleineren Sendungen. Die genannte Ausgestaltung mit der an der Schwinge drehbar angebrachten Zusatzschwinge ist insbesondere bei Verwendung von langen Schwingen, bei denen der Abstand zwischen Drehachse und Transportrolle groß ist, vorteilhaft, um eine zuverlässige Führung auch von kleineren Sendungen zu gewährleisten.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind die Transportrollen der Transportmittel in Richtung des Transportpfads zueinander versetzt angeordnet. Durch die zumindest leicht zueinander versetzte Anordnung der Transportrollen ist neben konstruktionstechnischen Vorteilen bei der Anordnung der Transportrollen in der Sortiereinheit und einer Führung von um die Transportrollen geführten Transportriemen nahe beieinander bzw. aneinander liegend insbesondere der Vorteil gegeben, dass bei einem Rückstellen der Transportrollen aus der ausgelenkten Stellung in die Grundstellung ein Ausschlagen bzw. Rückfedern und somit erneutes Auslenken der ansonsten direkt aufeinandertreffenden Transportrollen verringert wird. Insbesondere bei dem Einsatz von Transportriemen kann bei den versetzt zueinander liegenden Transportrollen durch Aufliegen bzw. Auftreffen der Transportrolle des einen Transportmittels auf den Transportriemen des anderen Transportmittels ein übermäßiges Ausschlagen verhindert werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Sortiereinheit ist dem ersten Transportmittel eine erste ansteuerbare Blockiereinheit und dem zweiten Transportmittel eine zweite ansteuerbare Blockiereinheit zur Verhinderung einer Auslenkung des jeweiligen Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche zugeordnet. Bei einer Ausgestaltung der Transportmittel mit einer an einer Schwinge angebrachten Transportrolle, kann die Blockiereinheit insbesondere ein Auslenken der Schwinge verhindern. Insbesondere kann die Schwinge dabei jeweils einen Anschlag aufweisen bzw. mit einem weiteren, drehfest mit der Schwinge verbundenen Bauteil, dass einen Anschlag aufweist, verbunden sein, an denen jeweils ein Blockierelement der Blockiereinheit blockierend, d.h. zur Verhinderung einer Auslenkung der Schwinge, anlegbar ist. Die Blockiereinheiten, insbesondere Blockierantriebe der Blockiereinheiten, sind dabei bevorzugt über eine mit der Sortiereinheit verbundene Steuereinheit verbindbar. In der Grundstellung der Transportmittel, in der eine flache Sendung entlang des Transportpfads bewegt wird, erfolgt bevorzugt keine Blockierung der Auslenkung eines der Transportmittel. Eine Blockierung eines Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche erfolgt dabei nur bei Ausleiten einer flachen Sendung in eine der beiden Ausleitrichtungen. Speziell erfolgt dabei ein Blockieren desjenigen Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche, das entlang des Transportpfads gesehen nicht auf der Seite der Ausleitrichtung des Transportpfads liegt. Bei dem auf der Seite der Ausleitrichtung des Transportpfads liegenden Transportmittel wird die gerade gewünscht Auslenkung im Bereich der Drei-Wege-Weiche nicht unterbunden. Insbesondere wird bei der oben beschriebenen Ausgestaltung der Sortiereinheit mit einer Drei-Wege-Weiche mit einem ersten Stellmittel zum Ausleiten der flachen Sendung in eine erste Ausleitrichtung und einem zweiten Stellmittel zum Ausleiten der flachen Sendung in eine zweite Ausleitrichtung sowie einem ersten Transportmittel, das entlang des Transportpfads gesehen auf der Seite des ersten Stellmittels angeordnet ist, und einem zweiten Transportmittel, das entlang des Transportpfads gesehen auf der Seite des zweiten Stellmittels angeordnet ist, bei einer Ausleitung der flachen Sendung in die erste Ausleitrichtung ein Auslenken des zweiten Transportmittels und bei einer Ausleitung der flachen Sendung in die zweite Ausleitrichtung eine Auslenkung des ersten Transportmittels blockiert. Die erste Blockiereinheit und das zweite Stellmittel sowie die zweite Blockiereinheit und das erste Stellmittel können für das beschriebene Ausleiten und Blockieren miteinander gekoppelt oder zur gemeinsamen Ansteuerung durch eine Steuereinheit ausgestaltet sein. Durch Unterbinden des Auslenkens des Transportmittels auf der der Ausleitseite gegenüberliegenden Seite des Transportpfads im Bereich der Drei-Wege-Weiche wird verhindert, dass dieses Transportmittel bei Beginn des Ausleitens der flachen Sendung ungewollt weggedrückt wird und die flache Sendung sich so möglicherweise an der Drei-Wege-Weiche verkantet und dort hängen bleibt. Weiter wird auch ein Ausbringen bzw. ein Transport der flachen Sendung durch das im Bereich der Drei-Wege Weiche blockierte, nicht auslenkbare Transportmittel unterstützt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung kann den Transportmitteln jeweils ein äußeres Begrenzungselement zur Begrenzung der maximalen Auslenkung der Transportmittel im Bereich der Drei-Wege-Weiche und/oder ein inneres Begrenzungselement zur Begrenzung einer Bewegung des Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche in Richtung des Transportpfads bzw. in Richtung des anderen Transportmittels zugeordnet sein. Bei der oben beschriebenen Ausgestaltung mit der an einer Schwinge angeordneten Transportrolle, kann das äußere Begrenzungselement durch Anliegen an der Schwinge oder einem mit dieser drehfest verbundenen Bauteil die maximal mögliche Auslenkung der Schwinge, das heißt die maximale Bewegung der Transportrolle weg von dem Transportpfad, festlegen. Ebenso kann das innere Begrenzungselement eine Bewegung der Schwinge in Richtung des Transportpfads bzw. in Richtung des anderen Transportmittels begrenzen. Das innere Begrenzungselement kann dabei bevorzugt an der Schwinge oder an einem drehfest mit der Schwinge verbundenen Bauteil angeordnet sein und an einer an der Sortiereinheit angebrachten Anschlagplatte anliegen. Besonders bevorzugt liegt das innere Begrenzungselement dabei auch in der nicht ausgelenkten Grundstellung der Schwinge an der Anschlagplatte an. Durch die genannten Begrenzungselemente ist zum einen die Grundstellung sowie auch die maximal mögliche Auslenkung vorgegeben. Eine davon abweichende Auslenkung, die einen Betrieb der Sortiereinheit beeinträchtigen würde, ist somit nicht möglich.
  • Weiter ist eine Sortiervorrichtung, die mindestens zwei erfindungsgemäße Sortiereinheiten aufweist, Gegenstand der Erfindung. Die Sortiereinheiten sind dabei insbesondere in Transportrichtung gesehen hintereinander angeordnet, so dass die aus der vorangehenden Sortiereinheit in Transportrichtung weitergeleitete flache Sendung der nachfolgenden Sortiereinheit zugeführt wird. Die Anzahl der bei einer Sortiervorrichtung verbauten Sortiereinheiten hängt dabei von der Anzahl der vorgesehenen bzw. zu unterscheidenden Sortierkriterien ab, nach denen die flachen Gegenstände sortiert werden sollen.
  • Die Sortiervorrichtung umfasst weiter bevorzugt mehrere Ausgabefächer, wobei jeder Sortiereinheit ein erstes Ausgabefach, in das eine flache Sendung bei Ausleiten in die erste Ausleitrichtung eingeleitet wird und ein zweites Fach, in das eine flache Sendung bei Ausleiten in die zweite Ausleitrichtung eingeleitet wird, zugeordnet ist. Aus den einzelnen Ausgabefächern können die sortierten flachen Sendungen nach Abschluss des Sortiervorgangs für einen weiteren Bearbeitungsschritt, beispielsweise einer Zustellung an einen Empfänger, entnommen werden.
  • Außerdem ist eine Sortieranlage mit der genannten Sortiervorrichtung Gegenstand der Erfindung. Neben der Sortiervorrichtung umfasst die Sortieranlage zweckmäßig eine Zufuhreinrichtung zum Zuführen von vereinzelten flachen Sendungen zu der Sortiervorrichtung, eine Sensoreinheit zur Erfassung eines der flachen Sendung zugeordneten Sortierkriteriums nach dem die Sendungen sortiert werden sollen, beispielsweise der Adresse, sowie eine Steuereinheit zur Steuerung der Sortieranlage. Insbesondere ist die Steuereinheit zur Steuerung der Drei-Wege-Weichen und/oder zur Steuerung der Transportmittel der einzelnen Sortiereinheiten der Sortiervorrichtung ausgestaltet. Die Zufuhreinheit kann auch eine Entnahmeeinheit zur Entnahme von einzelnen flachen Sendungen aus einem Stapel aufweisen. Die insbesondere der Sortiervorrichtung vorgeschaltete Sensoreinheit, beispielsweise ein Kamerasystem, ist bevorzugt mit der Steuereinheit verbunden und übermittelt dieser das jeweils erfasste und einer flachen Sendung zugeordnete Sortierkriterium. Weiter kann die Sortieranlage auch eine unmittelbar vor der Sortiervorrichtung angeordnete Kontrolleinheit zur Kontrolle einer Übereinstimmung der zugeführten flachen Sendung und eines dieser zugeordneten Sortierkriteriums aufweisen. Durch die beschriebene Sortieranlage ist ein Sortieren von flachen Gegenständen nach einem Sortierkriterium auf einfache und fehlerfreie Weise möglich.
  • Weiter ist ein Sortiersystem zum Sortieren von entlang einem Transportpfad geführten flachen Sendungen durch eine Sortiereinheit mit einer Drei-Wege-Weiche zum Ausleiten der flachen Sendung aus dem Transportpfad in eine erste Ausleitrichtung und in eine zweite Ausleitrichtung sowie mit einer Transportvorrichtung umfassend ein erstes Transportmittel und ein zweites Transportmittel, zwischen denen die flachen Sendungen an die Drei-Wege-Weiche transportiert werden, Gegenstand der Erfindung. Die Transportmittel, zwischen denen die flachen Sendungen transportiert werden, befinden sich entlang des Transportpfads gesehen auf gegenüberliegenden Seiten, wobei sich insbesondere das erste Transportmittel auf der Seite der ersten Ausleitrichtung und das zweite Transportmittel auf der Seite der zweiten Ausleitrichtung befindet. Das erfindungsgemäße Sortiersystem umfasst neben der Sortiereinheit eine Steuereinheit, die zur Steuerung des Sortiersystems wie folgt eingerichtet ist:
    1. (a) Bestimmen eines Sortierpfades für die flache Sendungen;
    2. (b) Ausleiten der flachen Sendung in die erste Ausleitrichtung oder die zweite Ausleitrichtung oder Weiterleiten der flachen Sendung entlang des Transportpfads in Abhängigkeit des bestimmten Sortierpfads.
  • Der Sortierpfad einer flachen Sendung wird dabei insbesondere anhand eines der flachen Sendung zugehörigen und zuvor erfassten Sortierkriteriums sowie den den Ausleitrichtungen der Sortiervorrichtung zugeordneten Sortierkriterien bestimmt. Bei dem erfindungsgemäßen Sortiersystem wird das auf der Seite der ersten Ausleitrichtung angeordnete Transportmittel, also das erste Transportmittel, im Bereich der Drei-Wege-Weiche beim Ausleiten der flachen Sendung in die erste Ausleitrichtung und das auf der Seite der zweiten Ausleitrichtung angeordnete Transportmittel, also das zweite Transportmittel, im Bereich der Drei-Wege-Weiche beim Ausleiten der flachen Sendung in die zweite Ausleitrichtung ausgelenkt. Der Grad der Auslenkung ist dabei abhängig von der Länge, Dicke und/oder Steifigkeit der flachen Sendung. Bei sehr großen, dicken und steifen Sendungen erfolgt eine große Auslenkung. Bei sehr kleinen, dünnen und flexiblen Sendungen erfolgt dabei hingegen nur eine sehr geringe Auslenkung. Bei dem beschriebenen Sortiersystem ist ein vorteilhaftes und zuverlässiges Ausleiten von flachen Sendungen in die Ausleitrichtungen möglich, wodurch Stauchungen von Poststücken verhindert und der Durchsatz erhöht werden können.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Sortiersystems werden die Transportmittel passiv durch einen Impuls der flachen Sendung ausgelenkt. Alternativ ist es auch denkbar, dass eine aktive Auslenkung der Transportmittel durch jeweils eine mit den Transportmitteln verbundene Auslenkeinheit, insbesondere in Abhängigkeit von zuvor durch eine Detektoreinheit erfassten Parametern der flachen Sendung, wie der Länge, Dicke und/oder Steifigkeit der flachen Sendung, erfolgt.
  • Bevorzugt umfasst die Drei-Wege-Weiche ein erstes Stellmittel und ein zweites Stellmittel, wobei ein Ausleiten der flachen Sendung in die erste Ausleitrichtung durch Einbringen des ersten Stellmittels in den Transportpfad und ein Ausleiten der flachen Sendung in die zweite Ausleitrichtung durch Einbringen des zweiten Stellmittels in den Transportpfad erfolgt. Das erste Stellmittel befindet sich dabei bevorzugt entlang des Transportpfads gesehen auf der Seite des ersten Transportmittels und das zweite Stellmittel auf der Seite des zweiten Transportmittels.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Sortiersystems wird bei einer Auslenkung des einen Transportmittels eine Auslenkung des anderen Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche, insbesondere durch eine Blockiereinheit, unterbunden. Beispielsweise wird bei der oben beschriebenen Ausgestaltung des entlang des Transportpfads gesehen auf der gleichen Seite wie das erste Stellmittel angeordneten ersten Transportmittels und des auf der gleichen Seite wie das zweite Stellmittel angeordneten zweiten Transportmittels bei einer Ausleitung in die erste Ausleitrichtung eine Auslenkung des zweiten Transportmittels und bei einer Ausleitung in die zweite Ausleitrichtung eine Auslenkung des ersten Transportmittels im Bereich der Drei-Wege-Weiche unterbunden. Dadurch sind die oben beschriebenen Vorteile beim Ausleiten in die Ausleitrichtung gegeben.
  • Diese und weitere Merkmale sowie Vorteile und Wirkungen der erfindungsgemäßen Sortiereinheit bzw. der erfindungsgemäßen Sortiervorrichtung und des erfindungsgemäßen Sortiersystems ergeben sich aus dem nachfolgenden unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher beschriebenen Ausführungsbeispiel. Die Zeichnungen zeigen:
    • 1 Draufsicht auf eine Sortiervorrichtung;
    • 2 Unteransicht der Sortiervorrichtung aus 1;
    • 3 reduzierte Darstellung der in 1 gezeigten Draufsicht der Sortiervorrichtung;
    • 4 reduzierte Darstellung der in 2 gezeigten Unteransicht der Sortiervorrichtung;
    • 5 Ausschnitt einer reduzierten Darstellung der in 1 gezeigten Draufsicht der Sortiervorrichtung;
    • 6 Ausschnitt einer reduzierten Darstellung der in 2 gezeigten Unteransicht der Sortiervorrichtung;
    • 7 Ausschnitt der in 5 gezeigten reduzierten Darstellung der Sortiervorrichtung mit Darstellung der auf der Unterseite angeordneten und in 6 gezeigten Elementen in gestrichelten Linien;
    • 8 Ausschnitt einer reduzierten Darstellung der in 1 gezeigten Draufsicht der Sortiervorrichtung beim Ausleiten einer flachen Sendung;
    • 9 Ausschnitt einer reduzierten Darstellung der in 2 gezeigten Unteransicht der Sortiervorrichtung beim Ausleiten einer flachen Sendung;
    • 10 Ausschnitt der in 8 gezeigten Sortiervorrichtung mit Darstellung der auf der Unterseite angeordneten und in 9 gezeigten Elemente in gestrichelten Linien.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Sortiervorrichtung 1. Eine Unteransicht der Sortiervorrichtung 1 aus 1 ist in 2 gezeigt. Zur Erläuterung der Erfindung sind in 3 bis 10 reduzierte Darstellungen der Sortiervorrichtung 1 gezeigt, bei denen nicht alle Bauteile der Sortiervorrichtung 1 abgebildet sind. Diesbezüglich wird auch darauf hingewiesen, dass lediglich aus Gründen der Übersicht in den einzelnen Figuren nicht alle, sondern nur jeweils die zur Erläuterung verwendeten Bezugszeichen eingezeichnet sind. Zur Zuordnung einzelner Elemente zu einem ersten bzw. einem zweiten Ausführung eines Bauteils, sind weiter die Bezugszeichen der Elemente des jeweils zweiten Bauteils mit einem Apostroph versehen.
  • Wie in 1 skizziert, werden der Sortiervorrichtung 1 flache Sendungen S einzeln und in aufrechtstehender Position, also auf einer schmalen Kante der flachen Sendung stehend, zugeführt und entlang eines geradlinigen Transportpfads T durch die Sortiervorrichtung 1 transportiert. Die hier beispielhaft abgebildete Sortiervorrichtung 1 weist vier entlang des Transportpfads T hintereinander angeordnete Sortiereinheiten 2 auf. An den Sortiereinheiten 2 können die entlang des Transportpfads T geführten flachen Sendungen S jeweils in eine erste Ausleitrichtung A zu einem Ausgabefach 14 oder in eine zweite Ausleitrichtung B zu einem Ausgabefach 14' aus dem Transportpfad T ausgeleitet werden.
  • Jede Sortiereinheit 2 umfasst, wie in der reduzierten Darstellung aus 3 gezeigt ist, eine Drei-Wege-Weiche 3 sowie eine Transportvorrichtung umfassend ein erstes Transportmittel 4 mit einem ersten Transportriemen 15 und ein zweites Transportmittel 5 mit einem zweiten Transportriemen 16. Zwischen den Transportriemen 15, 16 der auf gegenüberliegenden Seiten des Transportpfads T liegenden Transportmittel 4, 5 wird die flache Sendung S hindurch bis zu der Drei-Wege-Weiche 3 geführt. In 3 sind dabei die Drei-Wege-Weichen 3 der zweiten und der vierten Sortiereinheit 2 zu Zwecken der Erläuterung der Erfindung, insbesondere zur Darstellung des Verlaufs des ersten Transportriemens 15 und des zweiten Transportriemens 16, nicht abgebildet.
  • Die Sortiervorrichtung 1 weist auf der Unterseite, wie insbesondere in 4 gezeigt ist, eine unten näher beschriebene Rückstell- und Blockiereinrichtung 18 zum Rückstellen und Blockieren der Transportmittel 4, 5 auf. Weiter sind auf der Unterseite der Sortiervorrichtung 1 Antriebseinheiten 8, 8' angeordnet, die, wie unten näher beschrieben ist, mit den Drei-Wege-Weichen 3 verbunden sind. Entsprechend zu den in 3 nicht abgebildeten Drei-Wege-Weichen 3 der zweiten und vierten Sortiereinheit 2 sind auch die jeweiligen Antriebseinheiten 8, 8' dieser Sortiereinheiten 2 in 4 nicht abgebildet.
  • Zur Führung des ersten Transportriemens 15 weist das erste Transportmittel 4 im Bereich vor der Drei-Wege-Weiche 3, wie insbesondere in 3 und 5 gezeigt ist, eine an einer ersten Schwinge 10 angeordnete Transportrolle 12 auf, an der der erste Transportriemen 15 anliegt und in Richtung der ersten Ausleitrichtung A umgelenkt wird. Das zweite Transportmittel 5 weist analog hierzu eine an einer zweiten Schwinge 11 angeordnete Transportrolle 12' zur Führung des zweiten Transportriemens 16 auf. Die beiden Transportrollen 12, 12' sind dabei entlang des Transportpfads T versetzt zueinander bzw. hintereinander angeordnet. Weiter werden in 1 eingezeichnete, jedoch nicht mit Bezugszeichen versehene und hier nicht weiter beschriebene Führungsrollen zur Führung der Transportriemen 15, 16 entlang des insbesondere in 3 und 5 gezeigten Verlaufs eingesetzt.
  • Die Schwingen 10, 11 sind, wie insbesondere in 5 gezeigt ist, an einer Drehachse D, D' drehbar an einer an der Sortiervorrichtung 1 drehfest angebrachten Halterung 21, 21' gelagert. Die Schwingen 10, 11 können so von der in 5 gezeigten Grundstellung bis in eine in 8 gezeigte und unten näher beschriebene maximale Auslenkstellung, bei der die Außenseite der Schwinge 10, 11 an einem äußeren Begrenzungselement 29, 29' anliegt, ausgelenkt bzw. verschwenkt werden.
  • Zur verbesserten und strafferen Führung der Transportriemen 15, 16 bzw. zur Verbesserung des Vortriebs und der Führung der flachen Sendungen S sind weiter in 5 und 7 gezeigte Zusatzrollen 13, 13' vorgesehen. Die Zusatzrollen 13, 13' sind dabei über einen um eine Drehachse Z, Z' drehbaren Hebel an den Schwingen 15, 16 angebracht. Die Zusatzrollen 13, 13` sind ebenfalls entlang des Transportpfads T versetzt zueinander angeordnet. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Zusatzrollen 13, 13 ` lediglich aus Übersichtsgründen in 8 und 10 nicht abgebildet sind.
  • Zwischen den an den Transportrollen 12, 12' und den Zusatzrollen 13, 13` anliegenden Transportriemen 15, 16 werden die flachen Sendungen S unmittelbar an die Drei-Wege-Weiche 3 herangeführt. Die Drei-Wege-Weiche 3 weist, wie insbesondere in 5 gezeigt ist, ein erstes Stellmittel 6 und ein zweites Stellmittel 7 auf. Das erste Stellmittel 6 ist dabei entlang des Transportpfads T gesehen auf der gleichen Seite wie das erste Transportmittel 4 und das zweite Stellmittel 7 auf der gegenüberliegenden Seite des Transportpfads T bzw. auf der gleichen Seite wie das zweite Transportmittel 5 angeordnet. Das in 5 in Grundposition gezeigte erste Stellmittel 6 kann zur Ausleitung einer flachen Sendung S in die erste Ausleitrichtung A in eine in 8 gezeigte Ausleitposition in den Transportpfad T hineinbewegt bzw. hineinverschwenkt werden. Analog hierzu kann das zweite Stellmittel 7 zur Ausleitung einer flachen Sendung S in die zweite Ausleitrichtung B in den Transportpfad T hineinbewegt bzw. hineinverschwenkt werden. Bei der in 5 gezeigten Stellung der beiden Stellmittel 6, 7 in Grundposition wird eine flache Sendung S zwischen den Stellmitteln 6, 7 hindurch und somit weiter entlang dem Transportpfad T in die nachfolgende Sortiereinheit 2 transportiert.
  • Die Stellmittel 6, 7 sind in vertikaler Richtung gesehen, also senkrecht zu dem Transportpfad T gesehen, versetzt zu den Transportrollen 12, 12' angeordnet. In der Grundposition sind die vorderen Enden der relativ zu den Transportrollen 12, 12' nach oben versetzten Stellmittel 6, 7 innerhalb des Umfangs der Transportrollen 12, 12' angeordnet. Durch die beschriebene Anordnung der Stellmittel 6, 7 kann ein sogenannter „Steckschuss“, d.h. ein Anstoßen einer in Richtung des Transportpfads T geführten flachen Sendung S an der Vorderkante der Stellmittel 6, 7 und ein dadurch hervorgerufenes Verkanten oder Blockieren verhindert werden. Zudem ist eine lückenlose Führung der flachen Sendungen S entlang des Transportpfads T gegeben.
  • Bei einem Einbringen des ersten Stellmittels 6 in den Transportpfad T werden die flachen Sendungen S, wie in 8 gezeigt ist, an der Außenseite des ersten Stellmittels 6 entlang, insbesondere zwischen der Außenseite des ersten Stellmittels 6 und dem um die Transportrolle 12 umgelenkten ersten Transportriemen 15 entlang der Ausleitrichtung A geführt. Eine ausgeleitete flache Sendung S wird weiter zwischen dem ersten Transportriemen 15 und einem Ausleitriemen 17 in das Ausgabefach 14 transportiert. Analog hierzu werden in Ausleitrichtung B ausgeleitete flache Sendungen S zwischen dem zweiten Transportriemen 16 und dem Ausleitriemen 17' in das Ausgabefach 14' transportiert.
  • Zur Bewegung der Stellmittel 6, 7 von der Grundposition in die Ausleitposition sind diese jeweils über ein in 5 gezeigtes Koppelsystem 9, 9' mit der jeweiligen auf der Unterseite angeordneten, in 4 und 6 gezeigten Antriebseinheit 8, 8' verbunden. Bei den Antriebseinheiten 8, 8' kann es sich insbesondere um pneumatische oder hydraulische Antriebseinheiten 8, 8' handeln. Die Antriebseinheiten 8, 8' können durch eine Steuereinheit der Sortiervorrichtung 1 angesteuert werden, um ein Einbringen der Stellmittel 6, 7 in den Transportpfad T und somit ein gewünschtes Leiten einer flachen Sendung S entlang des Transportpfads T oder in eine der Ausleitrichtungen A, B zu bewirken. Speziell kann dabei eine in 6 gezeigte, mit dem Koppelsystem 9, 9` der Stellmittel 6, 7 verbundene Antriebsstange 30, 30' der Antriebseinheit 8, 8' zwischen einer ausgefahrenen und einer zurückgezogenen Stellung bewegt werden, wodurch eine Bewegung des entsprechenden Stellmittels 6, 7 in die Grundposition oder in die Ausleitposition erfolgt. Die Verbindung der Antriebseinheiten 8, 8' mit den Stellmitteln 6, 7 kann insbesondere auch 7 entnommen werden, wobei bei der gezeigten Draufsicht eines Ausschnitts der Sortiervorrichtung 1 auch die auf der Unterseite angeordneten Bauteile der Sortiervorrichtung 1 in gestrichelten Linien eingezeichnet sind.
  • Wie beispielhaft in der in 8 und 10 gezeigten Ausleitung einer flachen Sendung in die Ausleitrichtung A dargestellt ist, wird die erste Schwinge 10 durch die an der Transportrolle 12 bzw. genauer an dem durch die Transportrolle 12 geführten ersten Transportriemen 15 anliegende flache Sendung S um die Drehachse D gedreht. Die erste Schwinge 10 kann dabei, wie in 8 gezeigt ist, bis maximal zum Anliegen der ersten Schwinge 10 an dem äußeren Begrenzungselement 29 ausgelenkt werden. Durch Auslenken der ersten Schwinge 10 vergrößert sich der Ausführbereich zwischen dem ersten Stellmittel 6 und dem ersten Transportriemen 15. Insbesondere wird dabei der Verlauf der Bahn, entlang der die flache Sendung S beim Ausleiten aus dem Transportpfad T in die erste Ausleitrichtung A geführt wird, flacher. Insbesondere steifere flache Sendung S können dadurch problemlos aus dem Transportpfad T ausgeleitet werden. Obige Ausführungen gelten analog für die zweite Schwinge 11 und ein Ausleiten in die zweite Ausleitrichtung B.
  • Zum Zurückstellen der ersten Schwinge 10 von der in 8 gezeigten Auslenkstellung in die beispielsweise in 5 gezeigte Grundstellung, ist die erste Schwinge 10 mit einem insbesondere in 6 und 7 gezeigten, auf der Unterseite der Sortiervorrichtung 1 angeordneten ersten Koppelblech 19 verbunden. Das Koppelblech 19 ist dabei insbesondere an der Drehachse D drehfest mit der Schwinge 10 verbunden. Über eine an dem ersten Koppelblech 19 und einer an der Unterseite der Sortiervorrichtung 1 angeordneten Aufhängung 31 angebrachten Rückstellfeder 22 erfolgt dabei die Rückstellung der ersten Schwinge 10 in die in 5 gezeigte Grundstellung. Analog hierzu ist auch die zweite Schwinge 11 drehfest mit einem zweiten Koppelblech 20 und einer Rückstellfeder 22' verbunden. Durch die oben beschriebene versetzte Anordnung der Transportrollen 12, 12' entlang des Transportpfads wird dabei ein übermäßiges Schwingen bei Rückstellung einer Schwinge 10, 11 von der Auslenkposition in die Grundposition, dass insbesondere bei nicht versetzt angeordneten Transportrollen 12, 12', bei der die Transportrollen 12, 12' unmittelbar aufeinander schlagen würden, gegeben wäre, verhindert.
  • In der Grundstellung der Schwingen 10, 11 liegt ein an den Koppelblechen 19, 20 angeordnetes inneres Begrenzungselement 27, 27' an einer an der Unterseite der Sortiervorrichtung 1 angeordneten Anschlagplatte 28 an. Durch Anliegen des inneren Begrenzungselements 27, 27' an der Anschlagplatte 28 wird die Bewegung der Schwingen 10, 11 in Richtung des Transportpfads T bzw. in Richtung des anderen Transportmittels 4, 5 begrenzt.
  • Die Federkraft der Rückstellfedern 22, 22' bestimmt auch die Stärke der durch eine flache Sendung S bewirkten Auslenkung der Schwingen 10, 11 bei einer Ausleitung in die Ausleitrichtung A, B. Insbesondere ist durch die Verwendung von ausreichend starken Rückstellfedern 22, 22' auch sichergestellt, dass der in die Ausleitrichtung A, B führende Transportriemen 15, 16 bei Ausleiten in die entsprechende Ausleitrichtung A, B fortwährend an der flachen Sendung S anliegt.
  • Die Koppelbleche 19, 20 weisen weiter, wie insbesondere in 6 und 9 gezeigt ist, jeweils einen Anschlag 23, 23' auf. Zur besseren Darstellung des Anschlags 23' ist dabei in 9 die Rückstellfeder 25' in unterbrochener Darstellung gezeigt. An dem Anschlag 23, 23' liegt jeweils ein mit einem Blockierantrieb 26, 26` verbundenes Blockierelement 25, 25' einer an der Unterseite der Sortiervorrichtung 1 angeordneten Blockiereinheit 24, 24' an. Bei den Blockierantrieben 26, 26` kann es sich beispielsweise um pneumatische oder hydraulische Antriebe handeln. Die Blockierantriebe 26, 26` sind dabei mit der Steuereinheit der Sortiervorrichtung 1 verbunden. Über eine entsprechende Ansteuerung eines Blockierantriebs 26, 26' und der dadurch bewirkten Blockierung einer Bewegung des an dem Anschlag 23, 23` des Koppelblechs 19, 20 anliegenden Blockierelements 25, 25` kann eine Auslenkung der mit dem jeweiligen Koppelblech 19, 20 verbundenen Schwinge 10, 11 verhindert werden. In der Grundstellung der Blockiereinheiten 24, 24' wird eine Bewegung der an den Anschlägen 23, 23` anliegenden Blockierelemente 25, 25' und somit ein Auslenken der Schwingen 10, 11 nicht blockiert. Ein Blockieren der Auslenkung einer der beiden Schwingen 10, 11 durch die Blockiereinheiten 24, 24' erfolgt nur, wie auch unten näher beschrieben, bei einer Auslenkung der flachen Sendung S in eine der Ausleitrichtungen A, B.
  • Bei der gezeigten Sortiervorrichtung 1 ist speziell ein Blockieren derjenigen Schwinge 10, 11 des nicht in die Ausleitrichtung A, B führenden Transportmittels 4, 5 vorgesehen. Bei einem Ausleiten einer flachen Sendung in die erste Ausleitrichtung A erfolgt also ein Blockieren der zweiten Schwinge 11 und bei einem Ausleiten in die zweite Ausleitrichtung B erfolgt ein Blockieren der ersten Schwinge 10. Anders gesagt, wird bei einer Betätigung des ersten Stellmittels 6 bzw. dessen Bewegung von der Grundposition in die Ausleitposition gleichzeitig auch ein Auslenken der zweiten Schwinge 11 blockiert. Entsprechendes gilt für das zweite Stellmittel 7 und die erste Schwinge 10. Die Auslenkung der jeweils anderen Schwinge 10, 11 wird nicht blockiert, so dass diese von der Grundstellung bis maximal in die in 8 und 10 gezeigte Auslenkstellung ausgelenkt werden kann. Durch das beschriebene Blockieren der einen Schwingen 10, 11 wird ein ansonsten mögliches, ungewolltes Auslenken dieser Schwinge 10, 11 und somit speziell auch ein Auslenken der zugehörigen Transportrolle 12, 12' unterbunden. Durch ein Blockieren der entsprechenden Schwinge 10, 11 wird ein Ausleiten einer flachen Sendung S in die Ausleitrichtung A, B begünstigt. Insbesondere wird durch das Blockieren der Schwingen 10, 11 verhindert, dass die flache Sendung S durch ein ungewolltes Auslenken dieser Schwinge 10, 11 an den Stellmitteln 6, 7 aufläuft und sich somit in der Sortiereinheit 2 verkantet. Durch ein Blockieren der Schwingen 10, 11 ist gewährleistet, wie auch in 8 und 10 gezeigt ist, dass die vorderen Enden der Stellmittel 6, 7 innerhalb des Umfangs der Transportrolle 12, 12' bzw. hinter dem an den Transportrollen 12, 12' anliegenden Transportriemen 15, 16 angeordnet sind. Ein Auflaufen der flachen Sendung S auf diese vorderen Enden der Stellmittel 6, 7 ist somit nicht möglich. Weiter wird durch das Blockieren der Schwingen 10, 11 ein Ausweichen des Transportriemens 15, 16 des nicht in die Ausleitrichtung A, B führenden Transportmittels 4, 5 verhindert und so die Beförderung der flachen Sendung S in die Ausleitrichtung A, B unterstützt.
  • Im Folgenden ist ein Verfahren zum Sortieren von entlang einem Transportpfad T geführten flachen Sendungen S durch die in 1 bis 10 gezeigte Sortiervorrichtung 1 beschrieben.
  • Zunächst werden die flachen Sendungen der Sortiervorrichtung 1 durch eine nicht gezeigte Zufuhreinrichtung einzeln zugeführt. Hierfür können die flachen Sendungen S beispielsweise durch eine Vereinzelungsvorrichtung aus einem Stapel an flachen Sendungen S entnommen werden. Vor Einführen der flachen Sendung in die Sortiervorrichtung 1 ist dabei eine Sensoreinheit angeordnet, über die ein der flachen Sendung S zugeordnetes Sortierkriterium, beispielsweise eine auf der flachen Sendung S angegebene Adresse, erfasst wird. Das erfasste Sortierkriterium wird an die Steuereinheit zur Steuerung der Sortiervorrichtung 1 weitergeleitet. Die Steuereinheit bestimmt dabei insbesondere für jede flache Sendung S einen entsprechenden Sortierpfad und steuert die nacheinander geschalteten Steuereinheiten 2 entsprechend an, um die flache Sendung in das durch den Sortierpfad bestimmte Ausgabefach 14, 14' zu leiten. Insbesondere steuert die Steuereinheit dabei die Antriebseinheiten 8, 8' der Stellmittel 6, 7 und die Blockierantriebe 26, 26` der Blockiereinheiten 24, 24' entsprechend an.
  • Die in die Sortiervorrichtung 1 eingeführte flache Sendung S wird in der Sortiervorrichtung 1 entlang des Transportpfads T, insbesondere zu den entlang des Transportpfads T gesehen nacheinander angeordneten Sortiereinheiten 2, geführt. Sofern eine flache Sendung S nicht in eine der Ausleitrichtungen A, B einer Sortiereinheit 2 ausgeleitet werden soll, bleiben die Stellmittel 6, 7 in Ihrer nicht in den Transportpfad T eingebrachten Grundposition, so dass die flache Sendung zwischen diesen hindurch weiter entlang dem Transportpfad T zur nächsten Sortiereinheit 2 geführt wird.
  • Wenn eine flache Sendung S an einer der Sortiereinheiten 2 in eine der Ausleitrichtungen A, B ausgeleitet werden soll, erfolgt durch die Steuereinheit eine entsprechende Ansteuerung der entsprechenden Antriebseinheit 8, 8' und der entsprechenden Blockiereinheit 24, 24'. Beispielsweise wird bei einer Ausleitung in die erste Ausleitrichtung A durch die Steuereinheit die Antriebseinheit 8 des ersten Stellmittels 6 angesteuert, um das erste Stellmittels 6 von der in 5 und 7 gezeigten Grundposition in die in 8 und 10 gezeigte Auslenkposition zu bewegen. Gleichzeitig wird durch die Steuereinheit der Blockierantrieb 26` zur Verhinderung einer Auslenkung der zweiten Schwinge 11 angesteuert. Bei Ausleiten der flachen Sendung S in die erste Ausleitrichtung wird die erste Schwinge 10, wie in 8 und 10 gezeigt ist, durch die flache Sendung S von der Grundstellung in die Auslenkstellung bewegt. Die flache Sendung S wird anschließend durch den ersten Transportriemen 15 und den Ausleittransportriemen 17 in das Ausgabefach 14 geführt. Obige Ausführungen gelten entsprechend bei einem Ausleiten einer flachen Sendung in die zweite Ausleitrichtung B.
  • Sofern an keiner der Sortiereinheiten 2 der Sortiervorrichtung 1 ein Ausleiten vorgesehen ist, beispielweise auch, wenn das Sortierkriterium durch die Sensoreinheit nicht erfasst werden konnte, kann die flache Sendung S an der letzten Sortiereinheit 2 der Sortiervorrichtung 1 vorbei weiter entlang dem beispielsweise in ein Auffangfach mündenden Transportpfad T aus der Sortiervorrichtung 1 ausgeführt werden. Theoretisch ist es auch möglich an dieser Stelle ein weiteres, für ein Sortierkriterium vorgesehenes Ausgabefach anzuordnen.
  • Neben der oben beschriebenen, beispielhaften Ausgestaltung der Sortiervorrichtung 1 bzw. der Sortiereinheiten 2 sind auch weitere Ausgestaltungen denkbar. Insbesondere kann die Sortiervorrichtung 1 mehr als die gezeigten vier Sortiereinheiten 2 aufweisen. Weiter ist auch ein aktives Auslenken der Schwingen 10, 11 durch Auslenkantriebe oder eine andere Ausgestaltung der Transportmittel 4, 5 denkbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sortiervorrichtung
    2
    Sortiereinheit
    3
    Drei-Wege-Weiche
    4
    Erstes Transportmittel
    5
    Zweites Transportmittel
    6
    Erstes Stellmittel
    7
    Zweites Stellmittel
    8
    Antriebseinheit
    9
    Koppelsystem
    10
    Erste Schwinge
    11
    Zweite Schwinge
    12
    Transportrolle
    13
    Zusatzrolle
    14
    Ausgabefach
    15
    Erster Transportriemen
    16
    Zweiter Transportriemen
    17
    Ausleittransportriemen
    18
    Rückstell- und Blockiereinrichtung
    19
    Erstes Koppelblech
    20
    Zweites Koppelblech
    21
    Halterung
    22
    Rückstellfeder
    23
    Anschlag
    24
    Blockiereinheit
    25
    Blockierelement
    26
    Blockierantrieb
    27
    Inneres Begrenzungselement
    28
    Anschlagplatte
    29
    Äußeres Begrenzungselement
    30
    Antriebsstange
    31
    Aufhängung
    T
    Transportpfad
    A
    erste Ausleitrichtung
    B
    zweite Ausleitrichtung
    D
    Drehachse
    S
    Sendung
    Z
    Drehachse Zusatzrolle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 1524611 A1 [0003]
    • EP 0199412 B1 [0004]

Claims (21)

  1. Sortiereinheit (2) für eine Sortiervorrichtung (1) zum Sortieren von entlang einem Transportpfad (T) geführten flachen Sendungen (S) umfassend eine Drei-Wege-Weiche (3) zum Ausleiten einer flachen Sendung (S) aus dem Transportpfad (T) in eine erste Ausleitrichtung (A) und in eine zweite Ausleitrichtung (B) sowie eine Transportvorrichtung mit einem ersten Transportmittel (4) und einem zweiten Transportmittel (5) zwischen denen die flachen Sendungen (S) hindurch geführt und zu der Drei-Wege-Weiche (3) transportiert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (4, 5) zumindest im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) auslenkbar sind.
  2. Sortiereinheit (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drei-Wege-Weiche (3) ein in den Transportpfad (T) zum Ausleiten der flachen Sendung (S) in die erste Ausleitrichtung (A) einbringbares erstes Stellmittel (6) und ein in den Transportpfad (T) zum Ausleiten der flachen Sendung (S) in die zweite Ausleitrichtung (B) einbringbares zweites Stellmittel (7) aufweist.
  3. Sortiereinheit (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stellmittel (6), insbesondere durch eine mit dem ersten Stellmittel (6) verbundene erste Antriebseinheit (8), zwischen einer nicht in den Transportpfad (T) eingebrachten Grundposition und einer Ausleitposition zum Ausleiten der flachen Sendung (S) in die erste Ausleitrichtung (A) und das zweite Stellmittel (7), insbesondere durch eine mit dem zweiten Stellmittel (7) verbundene zweite Antriebseinheit (8'), zwischen einer nicht in den Transportpfad (T) eingebrachten Grundposition und einer Ausleitposition zum Ausleiten der flachen Sendung (S) in die zweite Ausleitrichtung (B) bewegbar ist.
  4. Sortiereinheit (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (4, 5) im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) federnd gelagert sind und/oder passiv durch die flache Sendung (S) und/oder aktiv, insbesondere durch einen Auslenkantrieb, auslenkbar sind.
  5. Sortiereinheit (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (4, 5) durch eine Transportrolle (12, 12') gebildet sind oder an ihrem im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) angeordneten vorderen Ende eine Transportrolle (12, 12') aufweisen.
  6. Sortiereinheit (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportrollen (12, 12') jeweils an einer Schwinge (10, 11), insbesondere einer federnd gelagerten und/oder um eine Drehachse (D, D') drehbar gelagerten Schwinge (10, 11), angebracht sind.
  7. Sortiereinheit (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (4, 5) jeweils zumindest eine im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) angeordnete auslenkbare Transportrolle (12, 12') und einen um der Transportrolle (12, 12') geführten Transportriemen (15, 16) aufweisen.
  8. Sortiereinheit (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportrollen (12, 12') der Transportmittel (4, 5) in Richtung des Transportpfads (T) zueinander versetzt angeordnet sind.
  9. Sortiereinheit (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine dem ersten Transportmittel (4) zugeordnete erste ansteuerbare Blockiereinheit (24) und eine dem zweiten Transportmittel (5) zugeordnete zweite ansteuerbare Blockiereinheit (24') zur Verhinderung einer Auslenkung des jeweiligen Transportmittels (4, 5) im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3).
  10. Sortiereinheit (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (4, 5) an ihrem im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) angeordneten vorderen Ende jeweils eine an einer Schwinge (10, 11), insbesondere an einer schwenkbar und/oder federnd gelagerten Schwinge (10, 11), angebrachte Transportrolle (12, 12') aufweisen, wobei die Blockiereinheit (24, 24') ein Auslenken der Schwinge (10, 11), insbesondere durch Anlegen eines Blockierelements (25, 25') an einem Anschlag (23, 23') der Schwinge (10, 11), verhindert.
  11. Sortiereinheit (2) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Drei-Wege-Weiche (3) ein erstes in den Transportpfad (T) zum Ausleiten der flachen Sendung (S) in die erste Ausleitrichtung (A) einbringbares Stellmittel (6) und ein zweites in den Transportpfad (T) zum Ausleiten der flachen Sendung (S) in die zweite Ausleitrichtung (B) einbringbares Stellmittel (7) aufweist, wobei das erste Transportmittel (4) auf der Seite des Transportpfads (T) des ersten Stellmittels (6) und das zweite Transportmittel (5) auf der Seite des Transportpfads (T) des zweiten Stellmittels (7) angeordnet ist, wobei die erste Blockiereinheit (24) des ersten Transportmittels (4) mit dem zweiten Stellmittel (7) und die zweite Blockiereinheit (24') des zweiten Transportmittels (5) mit dem ersten Stellmittel (6) so gekoppelt und/oder gemeinsam ansteuerbar ausgestaltet sind, dass bei einem Ausleiten der flachen Sendung (S) durch das erste Stellmittel (6) in die erste Ausleitrichtung (A) die zweite Blockiereinheit (24') eine Auslenkung des zweiten Transportmittels (5) verhindert und beim Ausleiten der flachen Sendung (S) durch das zweite Stellmittel (7) in die zweite Ausleitrichtung (B) die erste Blockiereinheit (24) eine Auslenkung des ersten Transportmittels (4) verhindert.
  12. Sortiereinheit (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sortiereinheit (2) zur Führung von flachen Sendungen (S) mit einer Dicke von bis zu 20 mm und/oder zur Führung von flachen Sendungen (S) in einer aufrechtstehenden Position ausgebildet ist.
  13. Sortiereinheit (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein den Transportmitteln (4, 5) jeweils zugeordnetes äußeres Begrenzungselement (29, 29') zur Begrenzung der maximalen Auslenkung der Transportmittel (4, 5) im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3), insbesondere ein äußeres Begrenzungselement (29, 29'), das eine Auslenkung einer mit einer im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) angeordneten Transportrolle (12, 12') verbundenen Schwinge (10, 11) durch Anliegen an dieser oder einem mit dieser verbundenen Bauteil begrenzt, und/oder ein den Transportmitteln (4, 5) jeweils zugeordnetes inneres Begrenzungselement (27, 27') zur Begrenzung einer Bewegung des Transportmittels (4, 5) im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) in Richtung des Transportpfads (T), insbesondere ein inneres Begrenzungselement (27, 27'), das eine Bewegung einer mit einer im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) angeordneten Transportrolle (12, 12') verbundenen Schwinge (10, 11) in Richtung des Transportpfads (T) begrenzt.
  14. Sortiervorrichtung (1) mit mindestens zwei Sortiereinheiten (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche.
  15. Sortiervorrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sortiervorrichtung (1) mehrere Ausgabefächer (14, 14') aufweist, wobei jeder Sortiereinheit (2) ein erstes Ausgabefach (14) in das eine flache Sendung (S) bei Ausleiten in die erste Ausleitrichtung (A) und ein zweites Fach (14') in das eine flache Sendung (S) bei Ausleiten in die zweite Ausleitrichtung (B) eingeleitet wird, zugeordnet ist.
  16. Sortieranlage mit einer Sortiervorrichtung (1) nach Anspruch 14 oder 15 umfassend eine Zufuhreinrichtung zum Zuführen von vereinzelten flachen Sendungen (S) zu der Sortiervorrichtung (1), eine Sensoreinheit zur Erfassung eines der flachen Sendung (S) zugeordneten Sortierkriteriums sowie eine Steuereinheit zur Steuerung der Sortieranlage, insbesondere zur Steuerung der Drei-Wege-Weichen (3) und/oder der Transportmittel (4, 5) der Sortiervorrichtung (1).
  17. Sortiersystem zum Sortieren von entlang einem Transportpfad (T) geführten flachen Sendungen (S) durch eine Sortiereinheit (2) mit einer Drei-Wege-Weiche (3) zum Ausleiten der flachen Sendung (S) aus dem Transportpfad (T) in eine erste Ausleitrichtung (A) und in eine zweite Ausleitrichtung (B) sowie mit einer Transportvorrichtung umfassend ein erstes Transportmittel (4) und ein zweites Transportmittel (5) zwischen denen die flachen Sendungen (S) an die Drei-Wege-Weiche (3) transportiert werden, wobei das Sortiersystem eine Steuereinheit aufweist, die zur Steuerung des Sortiersystems wie folgt eingerichtet ist: (a) Bestimmen eines Sortierpfades für die flache Sendung (S); (b) Ausleiten der flachen Sendung (S) in die erste Ausleitrichtung (A) oder die zweite Ausleitrichtung (B) oder Weiterleiten der flachen Sendung (S) entlang des Transportpfads (T) in Abhängigkeit des bestimmten Sortierpfads, dadurch gekennzeichnet, dass das auf der Seite der ersten Ausleitrichtung (A) angeordnete Transportmittel (4) im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) beim Ausleiten der flachen Sendung (S) in die erste Ausleitrichtung (A) und das auf der Seite der zweiten Ausleitrichtung (B) angeordnete Transportmittel (5) im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) beim Ausleiten der flachen Sendung (S) in die zweite Ausleitrichtung (B) ausgelenkt wird.
  18. Sortiersystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (4, 5) passiv durch einen Impuls der flachen Sendung (S) und/oder aktiv durch eine mit den Transportmitteln (4, 5) verbundene Auslenkeinheit ausgelenkt werden.
  19. Sortiersystem nach einem der Ansprüche 17 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Drei-Wege-Weiche (3) ein erstes Stellmittel (6) und ein zweites Stellmittel (7) aufweist, wobei ein Ausleiten der flachen Sendung (S) in die erste Ausleitrichtung (A) durch Einbringen des ersten Stellmittels (6) in den Transportpfad (T) und ein Ausleiten der flachen Sendung (S) in die zweite Ausleitrichtung (B) durch Einbringen des zweiten Stellmittels (7) in den Transportpfad (T) erfolgt.
  20. Sortiersystem nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Auslenkung des einen Transportmittels (4, 5) eine Auslenkung des anderen Transportmittels (4, 5) im Bereich der Drei-Wege-Weiche (3) unterbunden wird.
  21. Sortiersystem nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Sortiersystem eine Sortiereinheit (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, insbesondere eine Sortiervorrichtung (1) nach Anspruch 14 oder 15, aufweist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE1524611A1 (de) 1966-09-14 1970-09-17 Bunn Co B Briefsortiermaschine
EP0199412B1 (de) 1985-04-18 1989-12-06 Koninklijke KPN N.V. Sortiermechanismus einer Vorrichtung zum Sortieren von Objekten

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