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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zapfen von Flüssigkeiten, insbesondere von Trinkwasser, mit einem Abflussbecken und einer dem Abflussbecken zugeordneten Zapfarmatur mit einem Wegeventil, bei dem das Ventilgehäuse wenigstens einen Flüssigkeitszulauf, wenigstens einen dem Flüssigkeitszulauf zugeordneten Zapfauslass sowie wenigstens einen dem Zapfauslass zugeordneten Flüssigkeitsabfluss aufweist, und bei dem das Steuerelement als Ventilschieber ausgebildet ist.
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Derartige Vorrichtungen ermöglichen das Spülen der Zapfarmatur mit einer erhitzten oder mit einem Desinfektionsmittel versetzten Flüssigkeit, ohne diese an der Zapfarmatur über einen Freistrahl austreten zu lassen. Ein unbeabsichtigter Körperkontakt mit der erhitzten oder mit einem Desinfektionsmittel versetzten Flüssigkeit ist vorteilhaft ausgeschlossen. In der europäischen Patentschrift
EP 24 79 138 B1 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Zapfen einer Flüssigkeit beschrieben, bei der das Wegeventil einen Druckschalter aufweist, der im Flüssigkeitszulauf angeordnet ist und das Wegeventil in Abhängigkeit des am Flüssigkeitszulauf anstehenden Flüssigkeitsdruckes schaltet. Aus der Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2019 101 531 U1 ist ebenfalls eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Zapfen von Flüssigkeiten bekannt, bei der dem Wegeventil im Flüssigkeitszulauf ein Expansionsventil vorgeschaltet und diesem ein in einem Bypass angeordnetes Umschaltventil zugeordnet ist. Dieses dient dem Öffnen und Schließen des Bypasses und ermöglicht so über eine Änderung des im Flüssigkeitszulauf vorherrschenden Flüssigkeitsdruckes ein Ansteuern des Ventilschiebers und damit ein mechanisches Schalten des Wegeventils über den Flüssigkeitsdruck.
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Auch wenn mit den bekannten Vorrichtungen zum Zapfen von Flüssigkeiten eine Rückverkeimung des Flüssigkeitszulaufes über die Zapfarmatur erheblich erschwert ist, unterliegen die bekannten Vorrichtungen davon unabhängig der Gefahr, dass ihre Abflussbecken, insbesondere im Bereich ihrer Abflussöffnungen mit pathogenen Keimen besiedelt werden. Um die Oberflächen des Abflussbeckens keimfrei zu halten, bedarf es möglichst kurzer Reinigungsintervalle durch ausgebildete Reinigungskräfte. Menschliches Versagen oder zumindest menschliche Nachlässigkeit führen jedoch regelmäßig dazu, dass derartige Abflussbecken in einer nur unzureichenden Weise desinfiziert werden.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, mit der eine Besiedelung des Abflussbeckens mit pathogenen Keimen auf besonders effiziente Weise erschwert werden kann.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das Abflussbecken eine Spüleinrichtung mit wenigstens einem Spülverteiler aufweist, und dass der Spülverteiler des Abflussbeckens eine auf den Flüssigkeitszulauf des Wegeventils aufgeschaltete Versorgungsleitung hat. Der Spülverteiler weist an die Form des Abflussbeckens angepasste Strömungsleitflächen auf, an denen der aus der Versorgungsleitung austretende Volumenstrom einer erhitzten oder mit Desinfektionsmittel versetzten Flüssigkeit zu einem strömenden Flüssigkeitsteppich aufgeweitet wird, der die Innenflächen des Abflussbeckens möglichst vollflächig zu überströmen vermag. Somit besteht die Möglichkeit, eine erhitzte oder mit einem Desinfektionsmittel versetzte Flüssigkeit zunächst einmal durch die Zapfarmatur hindurchlaufen zu lassen und mit derselben Flüssigkeit anschließend die Innenflächen des Abflussbeckens zu überströmen, ohne dass dafür mit der konditionierten Flüssigkeit ein personengefährdender Freistrahl zwischen der Zapfarmatur und dem Abflussbecken zu erzeugen wäre. Je nach Form des Abflussbeckens, welches beispielsweise als Waschbecken, Ausgussbecken, Bidet, Duschwanne, Badewanne oder als Tropfschale eines Getränkespenders ausgebildet ist, kann es erforderlich sein, die Spüleinrichtung mit mehreren Spülverteilern auszubilden.
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Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung weist der Spülverteiler im Material des Abflussbeckens ausgeformte Flüssigkeitsleitflächen auf. Als Material für das Abflussbecken kommen insbesondere Sanitärkeramiken, emailliertes Stahlblech oder Edelstahlblech in Frage. Mit einem in dem jeweiligen Material ausgeformten Spülverteiler ist eine Einstückigkeit hergestellt, die vorteilhaft keine Fügespalten aufweist, die pathogenen Keimen als Rückzugsorte dienen können. Es liegt jedoch im Rahmen der Erfindung, wenn der Spülverteiler als im Abflussbecken festsetzbares Nachrüstteil ausgebildet ist. Zum Festsetzen des Nachrüstteils geeignete Strukturen sind insbesondere in Abflussbecken ausgebildete Überlauföffnungen. Bei Abflussbecken aus Edelstahl können geeignete Strukturen zum Festsetzen eines als Nachrüstteil ausgebildeten Spülverteilers auch nachträglich noch eingebracht werden.
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Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist der Versorgungsleitung des Spülverteilers wenigstens ein Heizaggregat zugeordnet. Das Heizaggregat ermöglicht eine wärmetechnische Nachkonditionierung der den Flüssigkeitsabfluss des Wegeventils verlassenden Flüssigkeit. Bei einer derartigen Nachkonditionierung kann die Flüssigkeit erstmalig oder ein weiteres Mal erhitzt werden, insbesondere um ihre desinfizierende Wirkung für das Abflussbecken zu erhöhen.
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Eine andere Möglichkeit, die desinfizierende Wirkung der Flüssigkeit für das Abflussbecken zu verbessern, wird dadurch erreicht, dass die Versorgungsleitung des Spülverteilers wenigstens eine Desinfektionsmittelanschlussstelle aufweist. Diese ermöglicht eine chemische Nachkonditionierung der den Flüssigkeitsabfluss des Wegeventils verlassenden Flüssigkeit. Bei einer derartigen Nachkonditionierung kann die den Flüssigkeitsabfluss des Wegeventils verlassende Flüssigkeit erstmalig oder wiederholt mit einem Desinfektionsmittel, insbesondere mit einem Desinfektionsmittel welches der Art der am Abflussbecken zu erwartenden Verunreinigungen Rechnung trägt, versetzt werden. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dem Desinfektionsmittel oder einer erhitzten Flüssigkeit einen Farbstoff mit Signalwirkung beizumengen, so dass das Risiko eines gesundheitsgefährdenden Körperkontaktes mit der die inneren Flächen des Abflussbeckens überströmenden konditionierten Flüssigkeit weiter herabgesetzt ist.
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Insbesondere, wenn der Spülverteiler als im Abflussbecken festsetzbares Nachrüstteil ausgebildet ist, weist der Spülverteiler wenigstens eine einstellbare Verteilerdüse auf. Diese ermöglicht das Einstellen des Strömungsbildes der die Innenflächen des Abflussbeckens überströmenden Flüssigkeit mit dem Ziel der Ausbildung eines geschlossenen Flüssigkeitsteppichs möglichst bis an den Rand des Abflussbeckens heran.
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Nach einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung hat der Flüssigkeitszulauf des Wegeventils eine auf eine Wasserversorgung aufgeschaltete Versorgungsleitung. Diese ermöglicht den Einbau verschiedener Einrichtungen zur Konditionierung des Wassers aus der Wasserversorgung. Vorzugsweise ist der Versorgungsleitung des Wegeventils wenigstens ein Heizaggregat zugeordnet, welcher eine thermische Konditionierung des Wassers aus der Wasserversorgung zu einer erhitzten Flüssigkeit mittels Wärmetauscherflächen ermöglicht. Alternativ oder zusätzlich weist die Versorgungsleitung des Wegeventils wenigstens eine Desinfektionsmittelanschlussstelle auf, die eine chemische Konditionierung des Wassers aus der Wasserversorgung zu einer mit einem Desinfektionsmittel versetzten Flüssigkeit ermöglicht. Sowohl die Konditionierung des Wasser aus der Wasserversorgung als auch die Nachkonditionierung der Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsabfluss des Wegeventils erfolgt ausschließlich in einer Schaltstellung des Wegeventils, die als Spülstellung bezeichnet wird, und in der der Zapfauslass des Wegeventils gesperrt und der Flüssigkeitsabfluss des Wegeventils geöffnet ist.
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Um die Sicherheit zur Vermeidung eines Kontaktes mit der erhitzten oder mit einem Desinfektionsmittel versetzten Flüssigkeit weiter zu erhöhen, ist in der Versorgungsleitung des Wegeventils ein Absperrventil angeordnet, dessen Betätigungseinrichtung einen am Spülverteiler des Abflussbeckens ausgebildeten Wasserstandssensor aufweist. Mit dem Wasserstandssensor weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Art Notabschaltung auf, mit der zuverlässig verhindert ist, dass eine konditionierte Flüssigkeit bei einem verstopften Abfluss des Abflussbeckens überlaufen kann. In Abhängigkeit der Art der mit dem Wasserstandssensor aufgenommenen Messgröße, liegt es im Rahmen der Erfindung, den Wasserstandssensor anderen Ortes, beispielsweise am oberen Rand des Abflussbeckens oder an seinem Abfluss anzuordnen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt.
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Die einzige Figur zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Zapfen von Trinkwasser. Die Vorrichtung hat ein Abflussbecken 1 sowie eine dem Abflussbecken 1 zugeordnete Zapfarmatur 2 mit einem Handventil 3 und mit einem vergrößert dargestellten Wegeventil 4, welches einen Flüssigkeitszulauf 5, einen dem Flüssigkeitszulauf 5 zugeordneten Zapfauslass 6 sowie einen dem Zapfauslass 6 zugeordneten Flüssigkeitsabfluss 7 aufweist. Bei diesem Wegeventil 4 ist das Steuerelement als Ventilschieber 8 ausgebildet. Das Abflussbecken 1 weist eine Spüleinrichtung mit wenigstens einem Spülverteiler 9 auf. Dieser hat eine auf dem Flüssigkeitsabfluss 7 des Wegeventils 4 aufgeschaltete Versorgungsleitung 10. Das Abflussbecken 1 ist aus einer Sanitärkeramik ausgebildet und der Spülverteiler 9 weist an dieser Sanitärkeramik ausgeformte Flüssigkeitsleitflächen auf, mit welchen ein aus der Versorgungsleitung 10 austretender Volumenstrom einer konditionierten Flüssigkeit zu einem strömenden Flüssigkeitsteppich 1 aufgeweitet wird, der sich mit spiralförmigem Strömungsbild über die Innenflächen des Spülbeckens 1 hinweg in den Abfluss 12 des Abflussbeckens 1 bewegt. Der Versorgungsleitung 10 des Spülverteilers 9 ist ein Heizaggregat 13 zugeordnet. Außerdem weist die Versorgungsleitung 10 eine in einem Schutzgehäuse 14 ausgebildete Desinfektionsmittelanschlussstelle 15 auf, in der eine Desinfektionsmittelkartusche 16 aufgenommen ist. Der Flüssigkeitszulauf 5 des Wegeventils 4 hat eine auf eine Wasserversorgung 17 aufgeschaltete Versorgungsleitung 18, 19, die ebenfalls durch das Heizaggregat 13 hindurchläuft und eine Desinfektionsmittelanschlussstelle 20 mit einer darin aufgenommenen Desinfektionsmittelkartusche 21 aufweist. Außerdem ist in ver Versorgungsleitung 18, 19 des Wegeventils 4 ein im Schutzgehäuse 14 verborgenes Absperrventil angeordnet, dessen Betätigungseinrichtung einen am Spülverteiler 9 ausgebildeten Wasserstandssensor 22 aufweist.
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Alle in der vorstehenden Beschreibung und in den Ansprüchen genannten Merkmale sind in einer beliebigen Auswahl mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs kombinierbar. Die Offenbarung der Erfindung ist somit nicht auf die beschriebenen beziehungsweise beanspruchten Merkmalskombinationen beschränkt, vielmehr sind alle im Rahmen der Erfindung sinnvollen Merkmalskombinationen als offenbart zu betrachten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2479138 B1 [0002]
- DE 202019101531 U1 [0002]