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Einleitung
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Die Erfindung betrifft eine Mund-Nasen-Schutzmaske, umfassend eine aus flexibel gehaltenem Material bestehende Abdeckung, die derart bemessen ist, dass sie sich über den Nasenrücken sowie über den Mund erstreckt, wobei beidseits an der Abdeckung Mittel zur Festlegung der Schutzmaske am Kopf vorhanden sind.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Mund-Nasen-Schutzmasken bekannt. Ein derartig bekannter Mund-Nasen-Schutz wird aufgrund der viralen Infektionsgefahr getragen, um auf diese Weise die Infektion von Krankheitserregern durch Sekrettröpfchen auf andere Personen zu vermeiden. Bei dem Mund-Nasen-Schutz handelt es sich um eine sog. Alltagsmaske, die den Träger, beispielsweise vor einem Einatmen von Staub oder sonstigen Luftverunreinigungen und die Umgebung des Trägers, beispielsweise beim Niesen oder Husten ausgestoßenen Tröpfchen, schützen soll. Der Mund-Nasen-Schutz besteht hierbei aus einem geeigneten Material, wie beispielsweise aus einem Vliesstoff oder einem Textil, das zumindest das Austragen von relativ großen Partikeln, beispielsweise die erwähnten Tröpfchen oder dergleichen aus dem Mund und/oder der Nase des Benutzers in die Umgebung verhindert und zumindest reduziert.
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Bei den verwendeten Materialien kann es sich beispielsweise auch um ein beliebiges Gewebe, einen Papierstoff oder ein Kunststoffmaterial, ein Fasermaterial, ein Vlies oder dergleichen handeln, das flächig beispielsweise in Bahnen vorliegt und umfangsseitig beschnitten in Form gebracht wird. Zum Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes wird dieser jeweils über den abzudeckenden Bereich des Gesichtes gelegt und derartig an die Gesichtspartie gedrückt, das der Mund-Nasen-Schutz randseitig anliegt. Zur spannenden Anlage des Mund-Nasen-Schutzes im Gebrauch sind jeweils an den Seiten flexibel gehaltene Schlaufen vorgesehen, die beispielsweise hinter die Ohrmuscheln angelegt werden, sodass der Mund-Nasen-Schutz unter Spannung auf der unteren Gesichtshälfte dichtend anliegt.
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So ist beispielsweise aus der
DE 21 2017 000 103 U1 ein Mund-Schutz mit einem sich von einem Kinnbereich über den Mund und zumindest über die Nasenflügel eines Benutzers erstreckenden Formteils bekannt, das mit einem umlaufenden Klebeband zur Befestigung auf der Haut des Benutzers mit einem Nasenbügel und einem Zugband bestückt ist.
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Im Weiteren beschreibt die
DE 10 2012 204 349 einen medizinischen Mundschutz mit einer Maske und einem Befestigungsmittel zur Befestigung der Maske am Kopf eines Nutzers, sodass der Mund des Nutzers bedeckt ist. Die Maske besteht aus einem dünnen, vorzugsweise flexiblen Material, das sich an eine Gesichtskontur eines Nutzers anpassen lässt, sodass zwischen der Maske und der Gesichtshaut des Nutzers ein zumindest weitgehend abgeschlossenes Volumen gebildet ist.
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Bei diesen aus dem Stand der Technik bekannten Mund-Nasen-Schutzmasken besteht jedoch der Nachteil, dass insbesondere die von dem Benutzer abgegebene feuchte Atemluft über dem oberen Kantenbereich der Mund-Nasen-Schutzmaske austreten kann, sodass sich eine Nebelwirkung auf den Gläsern eines Brillenträgers niederschlägt. Aufgrund dieser Tatsache wird das Sehvermögen des Benutzers der Mund-Nasen-Schutzmaske wesentlich beeinträchtigt. Somit ergibt für die Kombination aus Mundschutz und Brille ein Problem, dass auch für Ärzte im medizinischen Bereich von größter Bedeutung ist. Zur Überwindung dieses Problems ist beispielsweise aus der
DE 88 04 403 eine Atemschutzmaske, bestehend aus einem Vliesträger, einem Filter und einem Abdeckvlies bekannt, bei der zumindest Teilbereiche oder ein Teilbereich des Abdeckvlies aus in der Luft, vorzugsweise in der ausgeatmeten Atemluft, enthaltene Feuchtigkeit absorbierendem Vliesmaterial besteht, um so die Feuchtigkeit in der ausgeatmeten Luft zur Verhinderung des Beschlagens von Brillenträgern des Atemschutzträgers zu binden.
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Eine andere Art, um insbesondere die feuchte Atemluft abzuführen, beschreibt die
DE 29 38 720 , bei der eine Atem-Halbmaske für den Einmalgebrauch in der Art gestaltet ist, dass sie einen Sitz über der Nase, den Wangen und dem Kinn des Benutzers sichert und einen einwärts gerichteten als Dichtlippe ausgebildeten Dichtstreifen aus dem gleichen Material sowie Kopfbänder, die am Rand befestigt sind, ausweist. Dabei bilden Dichtlippen einen Rand, die insbesondere hier einen Verstärkungsrahmen für die Maske bilden, sodass die Maskenformgebung ihre Formstabilität bei Durchfeuchtung behält.
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All diese im Stand der Technik bekannten Schutzmasken weisen dahingehend Nachteile auf, die einerseits eine Nebelbildung insbesondere für Brillenträger nicht befriedigend unterbinden, wobei andererseits das Wiederverwenden der Maske nach mehrmaligem Gebrauch nicht gegeben ist.
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Aufgabe
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Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Mund-Nasen-Schutzmaske, umfassend eine aus flexibel gehaltenem Material bestehende Abdeckung derart weiterzubilden, die auf der einen Seite als wiederverwendbare Schutzmaske verwendet werden soll, wobei andererseits die Mund-Nasen-Schutzmaske hier insbesondere für Brillenträger das Beschlagen der Brillengläser unterbinden soll.
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Lösung
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Erfindungsgemäß wird dieses Problem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die mit der Erfindung erreichten Vorteile bestehen darin, dass aufgrund eines lösbaren Einsatzes innenliegend am oberen Rand der Schutzmaske gewährleistet ist, dass insbesondere feuchte Atemluft gezielt abgeführt werden kann, sodass sie nicht mehr in Kontakt mit den Gläsern eines Brillenträgers kommen kann. Dadurch dass der Einsatz lösbar in dem textilen Mund-Nasen-Schutz einsetzbar und festlegbar ist, ergibt sich nun die Möglichkeit, dass die Maske gewaschen und gereinigt werden kann, sodass sie für eine Wiederverwendung bereitgestellt werden kann.
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In Weiterbildung der Erfindung umfasst der Einsatz hierbei eine Nasenbrücke mit Schenkeln, die sich über die Wangenbereiche erstrecken. Aufgrund dieser Ausbildung legt sich der Einsatz, wie die Maske selbst, über die gesamte untere Gesichtshälfte. In Weiterbildung sind die Schenkel U-förmig mit ausgebildet, die zur Mundpartie hin geöffnet sind. Aufgrund dieser Ausbildung wird die feuchte, austretende Atemluft zunächst unterhalb des Einsatzes und hier in den U-förmigen Schenkeln des Einsatzes aufgefangen, und durch das Ausatmen dann seitlich ausgetragen. Hierzu sind die U-förmigen Schenkel an ihren freien Enden offen, sodass die Atemluft ungestört entweichen kann.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die U-förmigen Schenkel mit ihren an den Wangen anliegenden Bereichen anatomisch geformt ausgebildet. Aufgrund dieser Ausbildung wird ein dichter, aber auch ein nicht störender Sitz der Maske mit Einsatz im Gesichtsbereich bereitgestellt.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Einsatz mittels eines lösbaren Haftverschlusses an der Innenseite der Schutzmaske befestigt. Der Haftverschluss wird aus einem Klettverschluss gebildet. Hierzu ist am Einsatz ein Klettband mit dem Widerhaken befestigt, wobei am oberen Rand der Schutzmaske ein Klettband mit Schlaufen eingenäht ist. Somit lässt sich der Einsatz leicht und einfach aus der textilen Mund-Nasen-Schutzmaske herausziehen oder ablösen, wobei nach Reinigen der Schutzmaske der Einsatz wieder leicht und passgenau eingesetzt werden kann. Der Einsatz als solches ist hierbei aus einem Weichkunststoff hergestellt, sodass er eine Flexibilität in Verbindung mit der Maske aufweist.
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Ausführungsbeispiele
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Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels, das in den Figuren dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt:
- 1: Eine Rückansicht der erfindungsgemäßen Mund-Nasen-Schutzmaske in perspektivischer Darstellung,
- 2: Eine weitere perspektivische Darstellung der Mund-Nasen-Schutzmaske in Detailansicht des Nasenbereichs,
- 3: Eine perspektivische Einzeldarstellung des Einsatzes und
- 4: Eine weitere Rückansicht der Mund-Nasen-Schutzmaske ohne Einsatz.
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Die 1 und 2 zeigen in unterschiedlichen Perspektivdarstellungen eine Mund-Nasen-Schutzmaske 1, umfassend eine aus flexiblem Material 2 bestehende Abdeckung 3, die derart bemessen ist, dass sie sich über den Nasenrücken sowie über den Mund bis in den Kinnbereich eines nicht näher dargestellten Benutzers erstreckt.
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Wie aus der 1, aber auch aus der 4 ersichtlich, sind beidseits an der Abdeckung 3 Mittel 4 zur Festlegung der Schutzmaske 1 am Kopf vorhanden. Bei den Mitteln zur Festlegung 4 kann es sich hierbei um flexibel gehaltene Schlaufen - wie dargestellt - handeln, sodass die Mund-Nasen-Schutzmaske 1 im angesetzten Zustand mittels der Schlaufen an den Ohren festgelegt wird. Wie insbesondere aus der Zusammenschau der 1-4 ersichtlich, ist innenliegend am oberen Rand 5 der Schutzmaske 1 ein lösbarer Einsatz 6 zur Abführung der feuchten Atemluft vorgesehen.
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Der Einsatz 6 als solches ist hierbei insbesondere näher in den 2 und 3 näher zu erkennen, wobei dieser eine Nasenbrücke 7 mit Schenkeln 8 und 9 umfasst, die sich über die Wangenbereiche erstrecken. Dabei sind die Schenkel 8 und 9 U-förmig ausgebildet, wie dies in der 1 in der Seitenansicht zu erkennen ist. Die U-förmigen Schenkel 8 und 9 sind zur Mundpartie hin geöffnet, sodass sie die ausgeatmete feuchte Luft auffangen. In Weiterbildung sind hierbei die U-förmigen Schenkel 8 und 9 an ihrem freien Ende 10 offen ausgebildet, sodass über die Öffnung 10 am Ende die anfallende Atem luft leicht und ungehindert austreten kann. Infolge dieser Ausgestaltung der U-förmigen, nach unten hin geöffneten Schenkelbereiche wird ein Austreten der feuchten Atemluft über den oberen Randbereich 5 der Mund-Nasen-Schutzmaske 1 nach oben dahingehend unterbunden, sodass sich feuchte Luft nicht in den Brillenbereich ziehen kann.
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Wie insbesondere aus den 2 und 3 ersichtlich, sind die U-förmigen Schenkel 8 und 9 mit ihren an den nicht näher dargestellten anliegenden Bereichen 11 anatomisch geformt ausgebildet, sodass sie hier mit ihrem zum Gesicht weisenden Bereich dicht an der Gesichtshaut anliegen.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist der Einsatz 6 mittels eines lösbaren Haftverschlusses 12 an der Innenseite der Mund-Nasen-Schutzmaske 1 befestigt, wie dies in der 2 dargestellt ist. Dabei ist der Haftverschluss 12 als Klettverbund ausgebildet, wie dieser angedeutet wird in der perspektivischen Darstellung der 2. Zur Herstellung des Klettverbundes ist am Einsatz 6 ein Klettband 13 mit Widerhaken vorgesehen, wobei am oberen Rand 5 der Mund-Nasen-Schutzmaske 1 ein Klettband 14 mit Schlaufen eingenäht ist, wie dies in der 4 durch den schraffierten Bereich erkennbar ist. Diese Ausbildung ermöglicht es nun zum Gebrauch der Mund-Nasen-Schutzmaske 1 den Einsatz 6 leicht und einfach einzubinden indem die Haftflächen hier zusammengefügt werden. Wird es gewünscht oder ist es erforderlich, dass die Abdeckung 3 der Mund-Nasen-Schutzmaske 1 gewaschen werden soll, so lässt sich der Einsatz 6 einfach von der Innenseite der Abdeckung 3 wieder trennen.
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In Weiterbildung insbesondere des Einsatzes 6 besteht dieser aus einem Weichkunststoff, der sich dicht und anschmiegsam an die Gesichtshaut anlegt, sodass sich der Einsatz 6 der Mund-Nasen-Schutzmaske 1 auch an die Mimik der Gesichtsform anpassen kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Mund-Nasen-Schutzmaske
- 2
- Flexibles Material
- 3
- Abdeckung
- 4
- Mittel zur Festlegung der Schutzmaske
- 5
- Oberen Rand Schutzmaske
- 6
- Einsatz
- 7
- Nasenbrücke
- 8
- Schenkel
- 9
- Schenkel
- 10
- Freies Ende mit Öffnung
- 11
- Anliegender Bereich
- 12
- Haftverschluss
- 13
- Klettband Haken
- 14
- Klettband Schlaufen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 212017000103 U1 [0004]
- DE 102012204349 [0005]
- DE 8804403 [0006]
- DE 2938720 [0007]