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Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdeckplatte für ein Aquarium herkömmlicher Art. Sie kann jedoch auch zum Abdecken eines Terrariums eingesetzt werden.
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Abdeckplatten für Aquarien sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt.
Aus
EP 0 910 945 B1 geht eine Aquarienabdeckung hervor, bestehend aus einem auf die Öffnung des Aquariumgefäßes aufgesetzten Rahmen mit mindestens zwei sich auf dem Rahmen abstützenden Abdeckplatten hervor. Die Platten sind über ein gemeinsames Gelenk miteinander verbunden. Zum Freilegen eines Teiles der Öffnung des Aquariumgefäßes sind die Abdeckplatten entlang des Gelenkes zueinander abwinkelbar.
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DE 27 31 363 OS beschreibt eine Abdeckung für ein Aquarium oder dergleichen mit einem den oberen Rand des Aquariums überfassenden Rahmen und einem Leuchten tragenden Deckel, der um eine im Bereich der rückwärtigen Längsseite des Rahmens befindlichen Achse hochschwenkbar ist. Der Deckel weist eine im Wesentlichen ebene Oberseite auf. Die Oberseite wird von Vertiefungen unterbrochen, die für die Aufnahme von Leuchten vorgesehen sind und deren Boden aus lichtdurchlässigem Material besteht. Die Vertiefungen sind mit am Deckel festlegbaren Platten abgedeckt, die mit der Oberseite des Deckels abschließen und an deren Unterseite die Leuchten gehalten sind.
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DE 78 22 572 U1 offenbart eine Abdeckung für Aquarien und Terrarien, die aus einem doppelwandigen Kunststoffrahmen besteht, der an seinem unteren Rand im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und dessen Schenkel den Aquarium- bzw. Terrariumrand nach Aufsetzen von oben umgreifen. Die Außenwandfläche des Rahmens steht an dessen oberen Rand derart über, dass eine vertiefte Fläche für das Auflegen eines Abschlussdeckels zur Verfügung steht.
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Aus
DE 85 32 480.9 geht eine Aquarienabdeckung hervor, die Halterungen für in das Wasser des Aquariums eintauchende Hydrokulturtöpfe und eine Aquariumlampe aufweist. Die Halterungen sind in die die Aquariumlampe aufweisende Abdeckung integriert. Von Vorteil soll es sein, wenn die Halterung durch eine Halteleiste gebildet wird, die Löcher zur Aufnahme der Hydrokulturtöpfe besitzt.
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Die letztgenannte Abdeckung ist durch die verschiedenen Bauteile umständlich zu haben und vermittelt einen optischen Eindruck, der für den Aufstellort eines Aquariums nicht geeignet ist. Hinzu kommt, dass diese technische Lösung durch die in das Aquarium hineinragenden Hydrotöpfe immer das Risiko der Verunreinigung des Wassers tragen.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Abdeckung insbesondere für die Aufnahme von Pflanzen bereitzustellen, die optisch ansprechend gestaltet und einfach zu handhaben und das Risiko der Verunreinigung des Wassers des Aquariums ausgeschlossen ist.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Abdeckung gelöst die plattenförmig ausgebildet ist, deren Oberfläche reliefartig gestaltet ist und die mindestens eine muldenförmige Vertiefung und eine Erhebung aufweist.
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Typischerweise ist die muldenförmige Vertiefung in ihrer Geometrie unregelmäßig ausgebildet.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die muldenförmige Vertiefung für die Aufnahme von Pflanzen, Blumen oder anderen dekorativen Gegenständen vorgesehen.
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Bevorzugt sind die Pflanzen und Blumen in Schalen in den Vertiefungen gelagert und sind die Schalen in ihrer Form der Form der Vertiefungen angepasst.
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Gewöhnlich besteht die Abdeckung aus einem feuchtigkeitsundurchlässigen Material.
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Typischerweise ist die Abdeckung auf einem auf dem Aquarium oder Terrarium anbringbaren Rahmen gelagert.
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Vorzugsweise ist der Rahmen gitterförmig ausgebildet und weist Aussparungen für die Aufnahme von Leuchtmitteln sowie für Kabel und Schläuche auf.
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Mit der Erfindung verbindet sich der Vorzug, dass ein Bauteil bereitgestellt wird, welches nicht nur das Aquarium oder Terrarium abdeckt, sondern diesen Behältnissen ein sehr gefälliges Aussehen verleiht und sie dadurch auch vorteilhaft in einen Wohnbereich integriert werden können.
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Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Zeichnungen näher vorgestellt werden. Es zeigen,
- 1 eine erfindungsgemäße Abdeckung in Draufsicht;
- 2 eine erfindungsgemäße Abdeckung in einer Seitenansicht;
- 3 die Abdeckung gemäß 1 im Schnitt A-A;
- 4 die Draufsicht auf den gitterförmigen Rahmen;
- 5 die Seitenansicht einer bepflanzten erfindungsgemäßen Abdeckung.
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Wie aus 1 zu ersehen ist, weist die plattenförmige Abdeckung 1 zum Teil großflächige Öffnungen für mehrerer Vertiefungen 2 auf, die selbst eine unregelmäßige Formgebung besitzen. Des Weiteren besitzt die Abdeckung 1 die Öffnung 3, die mit einem hier nicht dargestellten Deckel abgedeckt werden kann. Sie ist insbesondere für das Einbringen des Futters für die Fische und die Tiere vorgesehen, sofern es sich um ein Terrarium handelt. In die Vertiefungen 2 können die Schalen für Pflanzen und Blumen eingebraucht werden, die mit ihrem oberen Rand bündig mit der Abdeckung 1 abschließen und in ihrer Form der Formgebung der Vertiefungen 2 angepasst sind. Die Vertiefungen 2 können jedoch auch für die Darstellung und Aufnahme von dekorativen Gegenständen, wie beispielsweise Plastiken, genutzt werden.
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Die 2 zeigt in Seitenansicht die reliefartig ausgebildete Oberfläche der plattenförmigen Abdeckung 1. Es versteht sich, dass bei der Fertigung der Abdeckung 1 die gewünschten Erhebungen 4 in ihrer Anordnung und Höhe sowie die Übergänge zwischen den Erhebungen 4 sowie die Anzahl der Vertiefungen 2 und deren Gestaltung frei wählbar sind. Die Erfindung lässt es daher zu, dass mit der Abdeckung 1 zum Beispiel eine hügelige Landschaft nachgestaltet werden kann.
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Aus 3 geht der Schnitt A-A der 1 hervor. Deutlich ist zu erkennen, dass die Vertiefungen 2 eine unregelmäßige dreidimensionale Formgebung aufweisen. Die Vertiefungen 2 können jedoch auch einen planen Boden aufweisen. Sofern Schalen mit Pflanzen und Blumen für die Vertiefungen 2 vorgesehen sind ist es verständlich, dass diese an ihrem Boden Löcher für den Wasserablauf besitzen und so Staunässe in den Schalen vermieden wird. Die Abdeckplatte 1 besteht auf Grund der erforderlichen Wasserundurchlässigkeit vorzugsweise aus einem Kunststoff herkömmlicher Art.
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4 zeigt in Draufsicht den Rahmen 5. Er hat durch die Stege 7 eine gitterförmige Struktur und bildet mit diesen Stegen die Aussparungen 6 und 9. Die Aussparungen 6 sind für das Befestigen von Leuchtmitteln, wie LED-Lampen, geeignet. Ferner weist der Rahmen 5 die Aussparungen 8 auf, die für die Zuführung von Schläuchen und Kabeln vorgesehen sind. Der Rahmen 5 ist für die Aufnahme der Abdeckung 1 vorgesehen, die so ihre Führung erhält und ein Verrutschen ausgeschlossen ist. Die Vertiefungen 2 der Abdeckung 1 ragen in die Aussparungen 9. Der Rahmen 5 wird auf das Aquarium/Terrarium aufgesetzt und weist an seiner Unterseite eine umlaufende Nut auf, die nach dem Aufsetzen des Rahmens 5 den Rand des Aquariums/Terrariums beidseitig umschließt. Die 5 zeigt schließlich in schematisch in einer Seitenansicht beispielhaft eine bepflanzte Abdeckung 1 die so auf den Rahmen 5 aufgebracht werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0910945 B1 [0002]
- DE 2731363 [0003]
- DE 7822572 U1 [0004]
- DE 8532480 [0005]