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DE202020002804U1 - Ausziehtisch mit Oberplatte und einer oder mehreren im Ausgangszustand des Ausziehtisches unter der Oberplatte angeordneten Ausziehplatten - Google Patents

Ausziehtisch mit Oberplatte und einer oder mehreren im Ausgangszustand des Ausziehtisches unter der Oberplatte angeordneten Ausziehplatten Download PDF

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DE202020002804U1
DE202020002804U1 DE202020002804.5U DE202020002804U DE202020002804U1 DE 202020002804 U1 DE202020002804 U1 DE 202020002804U1 DE 202020002804 U DE202020002804 U DE 202020002804U DE 202020002804 U1 DE202020002804 U1 DE 202020002804U1
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Abstract

Ausziehtisch (1) mit Oberplatte (2) und einer oder mehreren im Ausgangszustand des Ausziehtisches (1) unter der Oberplatte (2) angeordneten Ausziehplatten (3), bei dem mindestens eine Ausziehplatte (3) um ein zur Oberplatte (2) senkrechtes Drehgelenk (6) in eine zur Längsrichtung (13) der Oberplatte (2) ausgerichteten Ausziehrichtung (13) um 90° gedrehte Stellung schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (6) unterseitig der Oberplatte (2) an einem Untergestell (7) des Ausziehtisches (1) angeordnet ist und an dem Drehgelenk (6) eine teleskopierbare und mit dem Drehgelenk (6) verschwenkbare Führung (4) für die Ausziehplatte (3) angeordnet ist, wobei die Oberplatte (2) ortsfest relativ zu dem Drehgelenk (6) oberhalb des Drehgelenks (6) angeordnet ist, und die Ausziehplatte (3) in ihrer Lage unterhalb der Oberplatte (2) frei ausziehbar und frei schwenkbar geführt ist, wobei die ausgezogene und/oder verschwenkte Ausziehplatte (3) durch eine erst im Endbereich der Ausziehbewegung (13) der Führung (4) wirksame Hebevorrichtung (14) auf die Höhe der Oberplatte (2) anhebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ausziehtisch mit Oberplatte und einer oder mehreren im Ausgangszustand des Ausziehtisches unter der Oberplatte angeordneten Ausziehplatten gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Seit langem ist bekannt, Tische mit ausziehbaren Vergrößerungsplatten auszustatten, um unterschiedliche Größen der benutzbaren Tischfläche bereitstellen zu können. In der einfachsten Variante sind unter einer der Größe einer üblichen Tischfläche entsprechenden Oberplatte ein oder zwei Ausziehplatten angeordnet, die meist in Längsrichtung des rechteckigen Tisches ausgezogen und in Verlängerung der Oberplatte stirnseitig an der Oberplatte angeordnet werden können. Auch gibt es Ausziehtische, deren Ausziehplatten quer zur Längsrichtung des rechteckigen Tisches ausgezogen werden können. Hierfür sind meist an den Unterseiten der Ausziehplatten entsprechende Leisten angeordnet, die in Richtung auf die Oberplatte von den Ausziehplatten abstehen und in entsprechende Führungen unterhalb der Oberplatte, meist angeordnet am Tischuntergestell, eingreifen. Zum Ausziehen der Ausziehplatten muss die Oberplatte meist etwas angehoben werden, um eine freie Bewegung der Ausziehplatten zu gewährleisten. Mit diesen Ausziehtischen ist eine ein- oder beidseitige Verlängerung der benutzbaren Tischfläche entweder an den Stirnseiten oder den Längsseiten des Tisches möglich.
  • Es sind auch schon Ausziehtische, die auch als sog. Verwandlungstische bezeichnet werden, bekannt geworden, die neben dem Ausziehen von Ausziehplatten auch eine Verschwenkung der Ausziehplatten relativ zu der Oberplatte ermöglichen. Hierbei werden eine oder mehrere Ausziehplatten so im Bereich der Oberplatte und unterhalb der Oberplatte angeordnet, dass sie zusätzlich zu der einseitigen Ausziehbewegung auch eine Verschwenkung um eine zu der Oberplatte senkrechte Achse ausführen können. Hierdurch können die Ausziehplatten nicht nur in Verlängerung der Oberplatte z.B. stirnseitig der Oberplatte, sondern auch an der Längsseite der Oberplatte anliegend angeordnet werden. Dadurch lässt sich z.B. ein herkömmlich etwa rechteckig längserstreckter Tisch in einen etwa quadratischen Tisch verwandeln, wenn etwa beide Ausziehplatten an einer der Längsseiten der Oberplatte angeordnet werden. Üblicherweise wird bei derartigen Verwandlungstischen vorgesehen, die Oberplatte vor oder bei dem Verschwenken der Auszieplatten quer zum Untergestell zu verschieben, um den Schwerpunkt des eher quadratisch verwandelten Ausziehtisches wieder etwa mittig des Untergestells anzuordnen und damit die Kippneigung des quadratisch verwandelten Ausziehtisches zu vermindern.
  • Ein derartiger Verwandlungstisch ist z.B. aus der DE-PS 1 243 352 bekannt. Es handelt sich dabei um einen Ausziehtisch, bei dem die Ausziehplatten sowohl zur Tischvergrößerung in Längsrichtung wie auch in Querrichtung herangezogen werden können, wobei es sich für beide Richtungen jeweils um dieselbe Ausziehplatte handelt. Hierbei kann jede Ausziehplatte um eine senkrechte Drehachse in eine zur Ausziehrichtung um 90° gedrehte Stellung geschwenkt werden. Dabei ist die Drehachse in Ausziehrichtung der Ausziehplatten längs einer Führungsleiste verschiebbar. Soll die ausgezogene Ausziehplatte geschwenkt werden, so wird zuerst die Tischoberplatte in Ausziehrichtung verschoben und leicht angehoben. Nachdem die Ausziehplatten die seitlich verschwenkte Stellung einnehmen, fällt die angehobene Oberplatte wieder zurück und liegt auf Teilen des Untergestells auf, so dass von der Oberplatte und den ausgezogenen und verschwenkten Auszieplatten wieder eine ebene glatte Oberfläche gebildet ist. Nachteilig an dieser Konstruktion ist die Notwendigkeit, die Oberplatte beim Ausziehen und Verschwenken der Ausziehplatten anheben und wieder absenken zu müssen, was zum einen zusätzlichen Bedienungsaufwand erfordert und zum anderen leicht zum Klemmen von Fingern und Händen führen kann, wenn bei dem Wiederabsenken der Oberplatte die Finger zwischen Oberplatte und darunter angeordnete Bauteile gelangen. Zudem ist die Bedienung dieses Verschwenkmechanismus hakelig und wenig komfortabel, da das Drehgelenk zugleich in einer Führungsnut verschoben werden muss.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen gattungsgemäßen Ausziehtisch derart zu gestalten, dass das Ausziehen und die seitliche Verschwenkung der Ausziehplatten einfach und sicher erfolgen kann.
  • Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in Zusammenwirken mit den Merkmalen des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung geht aus von einem Ausziehtisch mit Oberplatte und einer oder mehreren im Ausgangszustand des Ausziehtisches unter der Oberplatte angeordneten Ausziehplatten, bei dem mindestens eine Ausziehplatte um ein zur Oberplatte senkrechtes Drehgelenk in eine zur Längsrichtung der Oberplatte ausgerichteten Ausziehrichtung um 90° gedrehte Stellung schwenkbar ist. Ein derartiger gattungsgemäßer Ausziehtisch wird dadurch in neuerungsgemäßer Weise weiter entwickelt, dass das Drehgelenk unterseitig der Oberplatte an einem Untergestell des Ausziehtisches angeordnet ist und an dem Drehgelenk eine teleskopierbare und mit dem Drehgelenk verschwenkbare Führung für die Ausziehplatte angeordnet ist, wobei die Oberplatte ortsfest relativ zu dem Drehgelenk oberhalb des Drehgelenks angeordnet ist, und die Ausziehplatte in ihrer Lage unterhalb der Oberplatte frei ausziehbar und frei schwenkbar geführt ist, wobei die ausgezogene und/oder verschwenkte Ausziehplatte durch eine erst im Endbereich der Ausziehbewegung der Führung wirksame Hebevorrichtung auf die Höhe der Oberplatte anhebbar ist.
  • Grundidee der Neuerung ist es, die Verschwenkung und die Ausziehbewegung der Ausziehplatten unabhängig von der Lage der Oberplatte zu machen und dadurch Manipulationen an der Oberplatte beim Ausziehen und/oder Verschwenken der Ausziehplatten zu vermeiden. Dadurch wird zum einen die Handhabung des Ausziehtisches beim Ausziehen und/oder Verschwenken der Ausziehplatten vereinfacht und die Gefahr beseitigt, dass eine Bedienperson sich klemmen oder verletzen kann. Gleichzeitig wird die Bedienung gegenüber bekannten Verwandlungstischen verbessert, indem die sonst verwendete Doppelbeweglichkeit des Drehgelenks zum Drehen und Verschieben aufgehoben wird. Hierzu wird die Ebene der Oberplatte und der Ausziehplatten beim Ausziehen und/oder Verschwenken voneinander getrennt, wozu die Oberplatte oberhalb des Drehgelenks für die Ausziehplatten angeordnet und dafür gesorgt wird, dass sich die Ausziehplatten unabhängig von der Oberplatte unterhalb der Oberplatte frei beweglich ausziehen und/oder verschwenken lassen. Hierzu kann die Führung für das Ausziehen der Ausziehplatten sowie das Drehgelenk so relativ zu der Lage der Oberplatte angeordnet werden, dass ein ggf. kleiner vertikaler Abstand zwischen Unterfläche der Oberplatte und Oberfläche der Ausziehplatte im nicht betätigten Zustand eingehalten wird und daher keine berührende Verschiebungen zwischen Unterfläche der Oberplatte und Oberfläche der Ausziehplatte auftreten kann. Hierzu wird die Führung der Ausziehplatte entsprechend beabstandet unter der Unterfläche der Oberplatte an dem Drehgelenk angeordnet. Die Bewegung der Ausziehplatte erfolgt also beim Ausziehen und/oder Verschwenken frei unterhalb der Unterfläche der Oberplatte. Erst im Bereich einer Ausziehstellung bzw. Verschwenkstellung nahe des Endbereichs des jeweils möglichen Ausziehens und/oder Verschwenkens wird die ausgezogene und/oder verschwenkte Ausziehplatte durch eine Hebevorrichtung so vertikal auf die Höhe der Oberplatte gebracht, dass die Oberseiten von Oberplatte und Ausziehplatte auf gleicher Höhe liegen und miteinander fluchten. Dadurch bildet sich eine insgesamt ebene und ohne Stufen oder Absätze gebildete Gesamt-Tischfläche, egal, ob die Ausziehplatte nur ausgezogen oder nur verschwenkt oder auch beides wurde. Die Nachteile der hakeligen und unfallträchtigen Betätigung herkömmlicher Verwandlungstische werden dadurch vermieden. Auch wird vermieden, dass die Oberplatte beim Ausziehen oder Verschwenken der Ausziehplatte bewegt oder gekippt werden muss bzw. sich wieder in eine Ruhelage zurück bewegen muss, wodurch die Klemmgefahr für eine Bedienperson wesentlich reduziert wird. Diese Lösung ist davon unabhängig, ob an dem Ausziehtisch eine oder zwei oder auch mehrere Auszieplatten und wo relativ zu der Oberplatte diese Ausziehplatten angeordnet werden.
  • Von besonderem Vorteil ist es dabei, wenn die Oberplatte oberseitig des Drehgelenks drehfest und in der Höhe unveränderbar angeordnet ist. So kann die Oberplatte z.B. oberseitig des Drehgelenks auf drehfesten Bereichen des Drehgelenks aufliegen oder direkt oder indirekt an diesen Bereichen festgelegt sein, um die ortsfeste Lage der Oberplatte zu realisieren. Beispielsweise kann die Oberplatte oberhalb des Drehgelenks so auf Gehäusebauteilen des Drehgelenks aufgelegt oder an flanschartigen Gehäusebauteilen des Drehgelenks festgelegt sein, dass der entsprechende Abstand zu der Bewegungsebene der Ausziehplatte gegeben ist.. Es ist aber auch denkbar, dass abhängig von den Dimensionen oder der Anordnung der Ausziehplatten andere Teile z.B. des Untergestells des Ausziehtisches diese Lagerung der Oberplatte übernehmen.
  • Von besonderem Vorteil ist es, dass die mit dem Drehgelenk verschwenkbare Führung der Ausziehplatte jeweils mindestens eine teleskopierbare Schienenführung mit einer oder mehreren ausziehbaren Teleskopstangen aufweist, die z.B. über ein Rollensystem in Führungsnuten ausziehbar gehalten sind. Derartige teleskopierbare Schienenführungen werden im Möbelbau vielfach verwendet und stellen hoch belastbare und standardisierte Bauteile dar, um Relativbewegungen zwischen Bauteilen von Möbeln (wie etwa als Schubladenführungen oder dgl.) zu realisieren. Die teleskopierbaren Schienenführungen ermöglichen eine sehr präzise und mit geringen Kräften ausführbare Relativbewegung, wodurch hier die Betätigung der Ausziehplatte sehr komfortabel möglich wird. Abhängig von der gewünschten Belastbarkeit der Ausziehplatten kann ein oder können mehrere derartige teleskopierbaren Schienenführungen zwischen Drehgelenk und Ausziehplatte angeordnet werden, wobei die oder alle teleskopierbaren Schienenführungen mittels des Drehgelenks verschwenkbar sein müssen. Hierbei können unterschiedliche Teile der teleskopierbaren Schienenführung relativ zu dem Drehgelenk beweglich angeordnet werden.
  • Weiter lässt sich die Funktion der Hebevorrichtung für das Anheben der Ausziehplatte auf die Höhe der Oberplatte einfach mit der teleskopierbaren Schienenführung realisieren, indem an den nach außerhalb der Oberplatte weisenden Endbereichen der teleskopierbaren Schienenführung Führungsabschnitte angeordnet werden, in denen die an der teleskopierbaren Schienenführung angeordnete Ausziehplatte während der Ausziehbewegung auf die Höhe der Oberplatte angehoben wird. Dies kann etwa durch in Richtung auf die Oberseite der Oberplatte weisende Führungsabschnitte realisiert werden, die bei derartigen Möbelbeschlägen grundsätzlich bekannt sind. Die Ausziehplatte wird dadurch quasi selbsttätig im Endbereich ihrer Verschwenk- oder Ausziehbewegung so geführt und ggf. über Federn oder dgl. betätigt, dass die Ausziehplatte angehoben wird und damit bündig mit der Oberseite der Oberplatte zu liegen kommt. Umgekehrt lässt sich beim Einschieben bzw. Rückschwenken der Ausziehplatte das Abtauchen der Ausziehplatte unter die Oberplatte einfach bewerkstelligen.
  • In weiterer Ausgestaltung kann die ausgezogene und um das Drehgelenk verschwenkte Ausziehplatte in dem auf die Höhe der Oberplatte angehobenen Stellung im Bereich der Oberplatte arretierbar sein. Hierdurch wird eine Lagesicherung der Ausziehplatte in der gewünschten Endstellung erreicht, so dass ein unbeabsichtigtes Verschieben oder Verschwenken aus dieser Endstellung heraus verhindert wird. Diese Arretierung kann in der teleskopierbaren Schienenführung selbst vorgesehen sein, es ist aber auch denkbar, separate Arretierungselemente zwischen Oberplatte und Ausziehplatte vorzusehen.
  • Für die Betätigung der Ausziehplatte beim Verschwenken ist es von Vorteil, wenn die Ausziehplatte vor dem Verschwenken um das Drehgelenk ein Stück weit in Ausziehrichtung ausziehbar ist. Hierdurch kann der Bediener die Ausziehplatte besser fassen und einfacher schwenken.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es von Vorteil, wenn zwischen Drehgelenk und Untergestell eine Verschiebeführung angeordnet ist, in der das Drehgelenk und die oberhalb des Drehgelenks angeordnete Oberplatte relativ zum Untergestell, vorzugsweise quer zur Längsrichtung des Ausziehtisches, verschiebbar gehalten ist. Durch eine derartige Verschiebeführung kann die Einheit aus Oberplatte, Ausziehplatte und Drehgelenk sowie vorteilhaft teleskopierbarer Schienenführung relativ zu dem Untergestell verstellt werden. Wenn etwa ein oder auch mehrere Ausziehplatten auf die gleiche Seite der Oberplatte verschwenkt wurden, verändert sich die Lage des Schwerpunktes der Gesamt-Tischfläche derart, dass der Ausziehtisch nicht mehr sicher steht, d.h. der Schwerpunkt liegt ggf. nicht mehr oder nicht mehr sicher innerhalb seiner durch die Tischbeine oder Tischfüße definierten Aufstellfläche. Durch die Verschiebeführung kann dann die Einheit aus Oberplatte, Ausziehplatte und Drehgelenk sowie vorteilhaft teleskopierbarer Schienenführung z.B. quer zur Längsrichtung des Ausziehtisches so weit verschoben werden, dass sich wieder eine sichere Aufstellung des Ausziehtisches gewährleisten lässt. Hierzu ist in weiterer Ausgestaltung die Verschiebeführung vorzugsweise unterseitig des Drehgelenks zwischen Drehgelenk und Untergestell angeordnet, dass die notwendige Querverschiebung des Drehgelenks und damit der Einheit aus Oberplatte, Ausziehplatte und Drehgelenk sowie vorteilhaft teleskopierbarer Schienenführung gegeben ist.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ausziehtischs zeigt die Zeichnung.
  • Es zeigen:
    • 1 - eine Draufsicht auf den grundsätzlichen Aufbau eines erfindungsgemäßen Ausziehtisches mit einer mittig angeordneten rechteckigen Oberplatte und zwei in Längsrichtung der Oberplatte ausziehbaren und verschwenkbaren Ausziehplatten im Ausgangszustand mit der Anordnung der Ausziehplatten unter der Oberplatte,
    • 2 - ein Ausziehtisch in einer Draufsicht gemäß 1 angeordnet auf einem Tischuntergestell mit Darstellung des grundsätzlichen Ablaufs einer Verschwenkung der linksseitigen Auszieplatte,
    • 3 - Seitenansichten des Ausziehtisch gemäß 1 in und quer zur Längserstreckung der Oberplatte,
    • 4 - Seitenansichten der Führung der Ausziehplatten mittels teleskopierbarer Schienenführung in einem Ausgangszustand (oben), in einem teilweise ausgezogenen Zustand (Mitte) und nach dem Anheben der Ausziehplatte auf das Höhenniveau der Oberplatte (unten),
    • 5a-5c - ein Ausziehtisch gemäß 1 in Draufsichten im Ausgangszustand mit der Anordnung der Ausziehplatten unter der Oberplatte ( 5a), im beiderseitig ausgezogenen Zustand der Ausziehplatten ( 5b) und im beiderseitig ausgezogenen Zustand der Ausziehplatten mit Verlagerung der Einheit aus Oberplatte, Ausziehplatten und Drehgelenk quer zur Längserstreckung der Oberplatte (5c),
    • 6a-6b - ein Ausziehtisch gemäß 1 in Draufsichten mit einer einseitig ausgezogenen Ausziehplatte und mit der anderen Ausziehplatte im verschwenkten Zustand (6a) sowie mit beiden Ausziehplatten im verschwenkten und seitlich an der Oberplatte angeordneten Zustand (6b)
    • 7a-7c - denkbare Konfigurationen der gebildeten Tischfläche des Ausziehtisches im Ausgangszustand mit der Anordnung der Ausziehplatten unter der Oberplatte (7a), im beiderseitig ausgezogenen Zustand der Ausziehplatten (7b) und mit beiden Ausziehplatten im verschwenkten und seitlich an der Oberplatte angeordneten Zustand (7c).
  • Die 1 zeigt eine Draufsicht auf den grundsätzlichen Aufbau eines erfindungsgemäßen Ausziehtisches 1 mit einer mittig angeordneten rechteckigen Oberplatte 2 und zwei in Längsrichtung 13 der Oberplatte 2 ausziehbaren und verschwenkbaren Ausziehplatten 3 im Ausgangszustand mit der Anordnung der Ausziehplatten 3 unter der Oberplatte 2. Die Oberplatte 2 ist dabei rechteckig längserstreckt ausgebildet und weist an jeder ihrer Stirnseiten angeordnete Ausziehplatten 3 auf, die in einer Funktion in grundsätzlich bekannter Weise in Längsrichtung 13 ausgezogen werden können, um die Oberplatte 2 zu ergänzen und die nutzbare Tischfläche des Ausziehtisches 1 zu verlängern. Die Oberplatte und die Ausziehplatten sind hierbei auf einem in den 2 und 3 schematisch angedeuteten Tischuntergestell 7 mit Tischbeinen 8 gelagert, wobei das Tischuntergestell 7 hierbei beliebiger Ausgestaltung sein kann.
  • Für diese reine Verlängerung des Ausziehtisches 1 können die Ausziehplatten 3, die im Ausgangszustand wie in 3 besser erkennbar ist, unterhalb der Oberplatte 2 angeordnet zu liegen kommen, in Ausziehrichtung 13 und geführt von teleskopierbaren Schienenführungen 4 ausgezogen und in ihrer ausgezogenen Endstellung auf das Höhenniveau der Oberplatte 2 gebracht werden. Hierzu weisen die teleskopierbaren Schienenführungen 4 in grundsätzlich bekannter Weise Teleskopstangen 9 auf, die z.B. in Rollenführungen 10 geführt ein Herausziehen der Teleskopstangen 9 und der über Auflager 11 auf den Teleskopstangen 9 befestigten Ausziehplatten 3 ermöglichen. Derartige teleskopierbaren Schienenführungen 4 sind grundsätzlich bekannt und werden als Standard-Bauteile im Möbelbau genutzt. Wichtig ist hierbei aber, dass die Unterseite der Oberplatte 2 und die Oberseiten der Ausziehplatten 3 in der Ausgangsstellung und über weite Teile der Ausziehbewegung 13 so zueinander und mit den Ausziehplatten 3 unter der Oberplatte 2 angeordnet sind, dass ein Ausziehen der Ausziehplatten 3 frei und ohne wesentliche Berührung zwischen Oberplatte 2 und Ausziehplatten 3 ausgeführt werden kann. Die Oberplatte 2 muss hierzu nicht angehoben oder gekippt werden, wodurch die Ausziehbewegung der Ausziehplatten 3 einfach und gleichmäßig ohne Hakeln oder dgl. möglich wird.
  • Neben dieser an sich bekannten Grundfunktion des reinen Herausziehens der Ausziehplatten 3 weist der erfindungsgemäße Ausziehtisch 1 aber noch die Möglichkeit auf, die Ausziehplatten 3 um eine zu der Tischebene der Oberplatte 2 senkrechte Achse zu verschwenken. Hierzu ist für jede Ausziehplatte 3 ein Drehgelenk 6 vorgesehen, das funktionell zwischen teleskopierbarer Schienenführung 4 der Ausziehplatte 3 und dem Tischuntergestell 7 (in 1 nicht dargestellt) angeordnet ist. Durch dieses Drehgelenk 6, das in beliebiger Weise aufgebaut sein kann und mit der teleskopierbaren Schienenführung 4 verbunden ist, kann die Ausziehplatte 3 zusätzlich oder alternativ zu der Ausziehbewegung in Ausziehrichtung 13 um die Verschwenkrichtung 12 verschwenkt und letztlich seitlich an der Längsseite der Oberplatte 2 angeordnet werden, wie dies in 6 besser zu erkennen ist. Hierzu wird, wie in 2 besser zu erkennen ist, die Ausziehplatte 3 ein Stück weit unter der Oberplatte 2 hervor gezogen (Ausziehplatte 3") und die Einheit aus Ausziehplatte 3 und teleskopierbarer Schienenführung 4 um das Drehgelenk 6 herum in Verschwenkrichtung 12 verschwenkt. Ein Zwischenstadium dieser Verschwenkbewegung ist in der 2 zu erkennen (3', 4', 9'), der dadurch erreichbare Endzustand ist in 6a zu erkennen. Durch diese Verschwenkung der Ausziehplatte 3 kann der Tisch nicht nur in Längsrichtung 13 verlängert, sondern statt dessen auch in Querrichtung vergrößert werden, über einen Teil seiner Länge, wie in 6a zu erkennen oder über seine ganze Länge, wie in 6b zu erkennen. Um diese Verschwenkbarkeit einfach zu erreichen, sind die hier zwei Teleskopstangen 10 der teleskopierbarer Schienenführung 4 beidseits des Drehgelenks 6 angeordnet und mit dem drehbaren Teil des Drehgelenks 6 verbunden, so dass sie und damit die über Auflager 11 an den Teleskopstangen 10 befestigte Ausziehplatte 3 verschwenkbar sind. Es ist selbstverständlich auch denkbar, eine der Ausziehplatten 3 auf eine Seite der Oberplatte 2 und die andere Ausziehplatte 3 auf die andere Seite der Oberplatte2 zu verschwenken und dadurch eine etwa Z-förmige Gestalt des Ausziehtisches 1 herzustellen.
  • Zusätzlich weist der erfindungsgemäße Ausziehtisch 1 noch im Bereich der Drehgelenke 6 Verschiebeführungen 5 auf, die eine Verschiebung der Drehgelenke 6 gegenüber dem Tischuntergestell 7 quer zur Ausziehrichtung 13 erlauben. Eine derartige Verschiebeführung 5, etwa eine schlitzartige Führung für jedes Drehgelenk 6, ermöglicht eine seitliche Verlagerung der Einheit aus Oberplatte 2 und verschwenkten Ausziehplatten 3, um den Schwerpunkt der so gebildeten Tischkonfiguration wieder mehr in den zentralen Bereich des Tischuntergestells 7 zu verschieben. Werden etwa wie in 6b erkennbar beide Ausziehplatten 3 auf die gleiche Seite der Oberplatte 2 verschwenkt, so wandert der Gesamtschwerpunkt des Ausziehtisches 1 aus der Längsachse des Ausziehtisches 1 aus und diese Konfiguration des Ausziehtisches 1 könnte seitlich umkippen. Durch gegenläufiges Verschieben der Einheit aus Oberplatte 2 und verschwenkten Ausziehplatten 3 in den Verschiebeführungen 5 kann dem entgegen gewirkt und der Gesamtschwerpunkt des Ausziehtisches 1 wieder besser unter den Bereich des Tischuntergestells 7 und zwischen die Tischfüße 8 gebracht werden.
  • Durch die Gestaltung des Drehgelenks 6, die Anordnung von Drehgelenk 6 und teleskopierbarer Schienenführung 4 sowie die Höhenlagen von Oberplatte 2 und Ausziehplatten 3 im Ausgangszustand gemäß 3 können die Ausziehbewegung 13 und die Verschwenkbewegung 12 der Ausziehplatten 3 ohne jede räumliche Lageänderung der Oberplatte 2 erfolgen, was gegenüber bekannten Verwandlungstischen die genannten Vorteile bringt. Die Ausziehplatten 3 können sich frei unterhalb der Unterseite der Oberplatte 2 verschieben und verschwenken. Am einfachsten wird dies dadurch erreicht, dass die Oberplatte 2 oberhalb des Drehgelenkes 6 auf drehfesten Abschnitten des Drehgelenkes 6 befestigt ist und dadurch quasi oberhalb des: Drehgelenkes 6 und der Ausziehplatten 3 schwebt. Die Ausziehplatten 3 können ggf. mit ihren Oberseiten einen kleinen Abstand zu der Unterfläche der Oberplatte 2 aufweisen.
  • In der 4 sind Seitenansichten der Führung der Ausziehplatten 3 mittels teleskopierbarer Schienenführung 4 in einem Ausgangszustand (oben), in einem teilweise ausgezogenen Zustand (Mitte) und nach dem Anheben der Ausziehplatte 3 auf das Höhenniveau der Oberplatte 2 (unten) dargestellt. Hierbei liegt die Ausziehplatte 3 wie vorstehend erwähnt leicht beabstandet unterhalb der Oberplatte 2 und ist mit stelzenförmigen Auflagern 11 an einer Teleskopstange 9 oder mehreren Teleskopstangen 9 gehalten, die über seitliche Rollenführungen 10 einfach verschiebbar wiederum am Drehgelenk 6 angeordnet sind. Zieht man also die Ausziehplatte 3 aus, so bewegt sich die an dieser festgelegte Teleskopstange 9 über weite Abschnitte der Ausziehbewegung in Ausziehrichtung 13 linear aus der Rollenführung 10 heraus und die Ausziehplatte 3 wird unter der Oberplatte 2 hindurch ausgezogen. Hierbei kann selbstverständlich auch in kinematischer Umkehr die Teleskopstange 9 an dem Drehgelenk 6 festgelegt sein und die Rollenführungen 10 bewegen sich entlang der Teleskopstange 9. Erst am Ende der Ausziehbewegung in Ausziehrichtung 13 wird über eine Hebeführung 14 dafür gesorgt, dass die Ausziehplatte 3 auf das Höhenniveau der Oberplatte 2 angehoben wird und dadurch mit der Oberplatte 2 eine niveaugleiche Gesamt-Tischplatte bildet. Hierzu können etwa Führungsabschnitte der teleskopierbarer Schienenführung 4 die Teleskopstange 9 zwangsläufig nach oben verlagern, wenn die Rollen der Rollenführung 10 in diesen Bereich eintreten. Hier können an sich bekannte Beschläge aus der Möbeltechnik benutzt werden. Auch ist es denkbar, die Anhebebewegung der Ausziehplatten 3 auf andere Weise, etwa unabhängig von der teleskopierbaren Schienenführung 4 vorzunehmen.
  • In den 5a bis 5c ist nun ein Ausziehtisch 1 gemäß 1 in Draufsichten im Ausgangszustand mit der Anordnung der Ausziehplatten 3 unter der Oberplatte 2 (5a), im beiderseitig ausgezogenen Zustand der Ausziehplatten 3 (5b) und im beiderseitig ausgezogenen Zustand der Ausziehplatten 3 mit Verlagerung der Einheit aus Oberplatte 2, Ausziehplatten 3 und Drehgelenk 6 quer zur Längserstreckung der Oberplatte 2 (5c) dargestellt.
  • Die 6a und 6b zeigen einen Ausziehtisch 1 gemäß 1 in Draufsichten mit einer einseitig ausgezogenen Ausziehplatte 3 und mit der anderen Ausziehplatte 3 im verschwenkten Zustand (6a) sowie mit beiden Ausziehplatten 3 im verschwenkten und seitlich an der Oberplatte 2 angeordneten Zustand (6b), wie dies schon vorstehend beschrieben wurde.
  • In den 7a bis 7c sind denkbare Konfigurationen der gebildeten Tischfläche des Ausziehtisches 1 im Ausgangszustand mit der Anordnung der Ausziehplatten 3 unter der Oberplatte 2 (7a), im beiderseitig ausgezogenen Zustand der Ausziehplatten 3 (7b) und mit beiden Ausziehplatten 3 im verschwenkten und seitlich an der Oberplatte 2 angeordneten Zustand (7c) zu erkennen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1 -
    Ausziehtisch
    2 -
    Oberplatte
    3, 3', 3"-
    Ausziehplatte
    4, 4' -
    teleskopierbare Schienenführung
    5 -
    Verschiebeführung
    6 -
    Drehgelenk
    7 -
    Tischuntergestell
    8 -
    Tischbein
    9, 9' -
    Teleskopstange
    10 -
    Rollenführung
    11 -
    Auflager
    12 -
    Verschwenkrichtung
    13 -
    Ausziehrichtung
    14 -
    Hebeführung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 1243352 [0004]

Claims (9)

  1. Ausziehtisch (1) mit Oberplatte (2) und einer oder mehreren im Ausgangszustand des Ausziehtisches (1) unter der Oberplatte (2) angeordneten Ausziehplatten (3), bei dem mindestens eine Ausziehplatte (3) um ein zur Oberplatte (2) senkrechtes Drehgelenk (6) in eine zur Längsrichtung (13) der Oberplatte (2) ausgerichteten Ausziehrichtung (13) um 90° gedrehte Stellung schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (6) unterseitig der Oberplatte (2) an einem Untergestell (7) des Ausziehtisches (1) angeordnet ist und an dem Drehgelenk (6) eine teleskopierbare und mit dem Drehgelenk (6) verschwenkbare Führung (4) für die Ausziehplatte (3) angeordnet ist, wobei die Oberplatte (2) ortsfest relativ zu dem Drehgelenk (6) oberhalb des Drehgelenks (6) angeordnet ist, und die Ausziehplatte (3) in ihrer Lage unterhalb der Oberplatte (2) frei ausziehbar und frei schwenkbar geführt ist, wobei die ausgezogene und/oder verschwenkte Ausziehplatte (3) durch eine erst im Endbereich der Ausziehbewegung (13) der Führung (4) wirksame Hebevorrichtung (14) auf die Höhe der Oberplatte (2) anhebbar ist.
  2. Ausziehtisch gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberplatte oberseitig des Drehgelenks drehfest und in der Höhe unveränderbar angeordnet ist.
  3. Ausziehtisch (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberplatte (2) oberseitig des Drehgelenks (6) auf drehfesten Bereichen des Drehgelenks (6) aufliegt oder direkt oder indirekt an diesen Bereichen festgelegt ist.
  4. Ausziehtisch (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Drehgelenk (6) verschwenkbare Führung (4) der Ausziehplatte (3) jeweils mindestens eine teleskopierbare Schienenführung (4) mit einer oder mehreren ausziehbaren Teleskopstangen (9) aufweist, die vorzugsweise über ein Rollensystem in Führungsnuten (10) ausziehbar gehalten sind.
  5. Ausziehtisch (1) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die teleskopierbare Schienenführung (4) an ihren nach außerhalb der Oberplatte (2) weisenden Endbereichen, vorzugsweise in Richtung auf die Oberseite der Oberplatte (2) weisende, Führungsabschnitte (14) aufweist, in denen die an der teleskopierbaren Schienenführung (4) angeordnete Ausziehplatte (3) während der Ausziehbewegung auf die Höhe der Oberplatte (2) angehoben wird.
  6. Ausziehtisch (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgezogene und um das Drehgelenk (6) verschwenkte Ausziehplatte (3) in dem auf die Höhe der Oberplatte (2) angehobenen Stellung im Bereich der Oberplatte (2) arretierbar ist.
  7. Ausziehtisch (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Drehgelenk (6) und Untergestell (7) eine Verschiebeführung (5) angeordnet ist, in der das Drehgelenk (6) und die oberhalb des Drehgelenks (6) angeordnete Oberplatte (2) relativ zum Untergestell (7), vorzugsweise quer zur Längsrichtung (13) des Ausziehtisches (1), verschiebbar gehalten ist.
  8. Ausziehtisch (1) gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeführung (5), vorzugsweise unterseitig des Drehgelenks (6), so zwischen Drehgelenk (6) und Untergestell (7) angeordnet ist, dass die Einheit aus Oberplatte (2), Ausziehplatte (3) und Drehgelenk (6) sowie Führung (4) quer zur Längsrichtung (13) des Ausziehtisches (1) verschiebbar ist.
  9. Ausziehtisch (1) gemäß einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberplatte (2), vorzugsweise bei einseitig verschwenkter Ausziehplatte (3), in der Verschiebeführung (5) so weit quer zur Längsrichtung (13) des Ausziehtisches (1) verschiebbar ist, dass der Gesamtschwerpunkt aus Oberplatte (2) und einer oder mehreren einseitig verschwenkten Ausziehplatten (3) wieder innerhalb des Untergestells (7) zu liegen kommt.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN116899177A (zh) * 2023-08-17 2023-10-20 长春中医药大学 一种适用于阿尔茨海默病的辅助治疗设备

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