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Die vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein das technische Gebiet der Beleuchtungstechnik im Bereich der Video-, Film-, Foto- und Fernsehanwendungen und dabei hauptsächlich die Beleuchtungstechnik im Bereich der Video-, Film-, Foto- und Fernsehstudioanwendungen.
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Im Bereich der Beleuchtungstechnik für Video-, Film-, Foto- und Fernsehanwendungen werden regelmäßig für die Ausleuchtung von Video- und/oder Film- und/oder Fernsehsets sowie von zu fotografierenden Arrangements neben Scheinwerfern unterschiedlichster Art auch separat positionierbare Reflektoren eingesetzt, um das von dem oder den Scheinwerfern bereitgestellte Licht in gezielter und teilweise sehr komplexer und kunstvoller Weise zu lenken, zu reflektieren, zu mischen und dabei in seinen Eigenschaften und seiner Stimmung zu beeinflussen, mithin das Licht zu komponieren derart, dass am Ende genau die von dem Fotografen, Kameramann, Beleuchter und/oder Regisseur gewünschte Szenenausleuchtung entsteht.
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Zu diesem Zweck wird häufig das Licht mindestens eines Scheinwerfers auf mindestens einen separat von dem Scheinwerfer positionierten Reflektor gerichtet. Derartige Reflektoren sind bereits seit sehr langer Zeit in der Beleuchtungstechnik für Video-, Film-, Foto- und Fernsehanwendungen in Gebrauch und dem einschlägigen Fachmann, einem Fotografen, Kameramann, Beleuchter und/oder Regisseur, aus seiner täglichen Praxis bekannt. Es handelt sich dabei regelmäßig um steife oder zusammenfaltbare flächenhafte Konstruktionen, bei denen mindestens eine Oberflächenseite aus solchem Material besteht oder mit solchem Material beschichtet ist, welches definierte Lichtreflexionseigenschaften aufweist. Hierzu sind Materialien unterschiedlichster Eigenschaften in Gebrauch, aus denen der Fotograf, Kameramann, Beleuchter und/oder Regisseur zum Zwecke der Lichtkomposition auswählen kann. Von ihrer Form her sind die separat vom Scheinwerfer zu positionierenden Reflektoren meistens rund, rechteckig oder rotationssymmetrisch vieleckig. Dies alles ist dem Fachmann aus dem Stand der Technik und seiner praktischen beleuchtungstechnischen Arbeit geläufig. Nur rein beispielhaft sei in diesem Zusammenhang verwiesen auf die im vorliegenden Zusammenhang einschlägigen Reflektoren und deren Anordnungen, die auf den Seiten 14 bis 24, 42 bis 47 sowie 74 und 75 der Broschüre dedolight Lightstream, English, 04/19 der Dedo Weigert Film GmbH, München, 2019 zu sehen und beschrieben sind.
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Insbesondere bei Video-, Film-, Foto- und Fernsehaufnahmen in Studios, vor allem in relativ kleinen Studios, aber gelegentlich auch bei Video-, Film-, Foto- und Fernsehaufnahmen im Freien ist es wünschenswert, den Scheinwerfer einerseits und den separat vom Scheinwerfer positionierten, vom Scheinwerfer angeleuchteten Reflektor andererseits so aufeinander abzustimmen, dass möglichst kein Teil des von dem Scheinwerfer kommenden Lichtes am Reflektor vorbeigeht. Das liegt darin begründet, dass solches am Reflektor vorbeigehende Licht insbesondere in Studios, aber gelegentlich auch im Freien, nach kürzerer oder längerer Strecke auf weitere reflektierende Flächen trifft und dann von dort als störendes Licht in die auszuleuchtende Szene eingestreut wird. Andererseits ist es regelmäßig wünschenswert, die vom Reflektor bereitgestellte lichtreflektierende Fläche möglichst vollständig zur Lichtreflexion auszunutzen, um nicht ständig mit weit überdimensionierten Reflektoren arbeiten zu müssen, die dauerhaft Platz wegnehmen würden, der in vielen Studios, insbesondere in relativ kleinen oder auch mittelgroßen Studios, meist ohnehin nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Da es im Stand der Technik in der Praxis aus verschiedenen technischen Gründen, insbesondere aus Gründen einer häufig gewünschten lichtintensitätsmäßig möglichst gleichförmigen Ausleuchtung der Reflektorfläche - jedenfalls soweit dies bei Schrägstellung des Reflektors in Bezug auf den ihn unmittelbar anleuchtenden Scheinwerfer überhaupt möglich ist -, und aus Gerätebevorratungsgründen, insbesondere Scheinwerferbevorratungsgründen, sehr häufig nicht möglich ist zu verhindern, dass der von dem zur Verfügung stehenden Scheinwerfer auf den Reflektor treffende Lichtkegel oder Lichtbereich größer als die Reflektorfläche ist und somit die oben beschriebene Streulichtgefahr eintritt, behilft sich der Fachmann im Stand der Technik mit lichtabsorbierenden Flaggen oder Fahnen, die zu allen Seiten des Reflektors separat aufgestellt oder aufgehängt werden. Dies ist allerdings mit erheblichem Arbeits-, Material- und Platzaufwand verbunden. Jede einzelne lichtabsorbierende Flagge benötigt ihr eigenes Stativ oder ihre eigene Aufhängung. Bedenkt man, dass a) an einem Video-, Film-, Foto- oder Fernsehset regelmäßig nicht nur ein einziger Reflektor der vorstehend geschilderten Art, sondern mehrere, manchmal mehr als zehn derartige Reflektoren gleichzeitig verwendet werden, b) die Positionen der Reflektoren regelmäßig von Szene zu Szene verändert werden müssen, c) dabei einzelne Reflektoren manchmal für eine Szene zu einer Gruppe zusammengefasst werden, so dass sich im Ergebnis ein größerer Reflektor ergibt, und bei der nächsten Szene diese Reflektoren häufig wieder vereinzelt werden, und dass ferner d) zu jedem einzelnen der sich effektiv ergebenden Reflektoren unterschiedlicher Größen nach dem Stand der Technik jeweils vier separat zu montierende lichtabsorbierende Flaggen jeweils entsprechender Größen gehören, so erkennt man, dass es wünschenswert ist, den mit der Verwendung der vorstehend genannten lichtabsorbierenden Flaggen verbundenen Arbeits- und Platzaufwand zu reduzieren.
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Ein ähnliches Problem tritt auf, wenn es aus Lichtkompositionsgründen erwünscht oder erforderlich ist, einen sogenannten „harten“ Reflektor, d.h. einen Reflektor mit einem sehr hohen Reflexionsvermögen, großflächig zu umgeben von reflektierendem Material mit geringerem Reflexionsvermögen. Hier behilft man sich in der Praxis dann ebenfalls ganz ähnlich wie oben beschrieben mit Flaggen, nur dass die Flaggen nun lichtreflektierend, aber eben mit einem geringeren Reflexionsvermögen als der von ihnen umgebene „harte“ Reflektor, sind. Aus der Praxis ist in diesem Zusammenhang ein Aufbau bekannt, bei dem zentral vor eine sehr große, „weich“ reflektierende und allgemein breit streuende Fläche aus textilem Material ein kleinerer „harter“ Reflektor gesetzt ist. Die genannte sehr große, „weich“ reflektierende und allgemein breit streuende Fläche aus textilem Material ist in einem Rahmen gehaltert, der von mehreren Stativen getragen wird, woraus ähnlich wie bei der Verwendung mehrerer separater Flaggen ein erheblicher Material- und Platzaufwand und insbesondere ein großer Arbeitszeitaufwand beim Aufbauen und Umsetzen der eben genannten Kombination resultiert.
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Im vorliegenden Zusammenhang von besonderem Interesse sind Reflektoreinrichtungen der Art, wie sie auf den Seiten 42 bis 47 der Broschüre dedolight Lightstream, English, 04/19 der Dedo Weigert Film GmbH, München, 2019 zu sehen und beschrieben sind. Rein schematisch und nicht maßstabsgerecht ist eine solche aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung in den 1 bis 4 dargestellt. 1 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht die aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung mit Stativ 6 von vorne, d.h. mit Blick auf die lichtreflektierende Vorderseite 2 gesehen. 2 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht die aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung mit Stativ 6 von hinten, d.h. mit Blick auf die der Vorderseite 2 gegenüberliegende Rückseite 3 gesehen. 3 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht die aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung mit Stativ 6, 7 in einer Seitenansicht. 4 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht die aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung von 2 mit Stativ 6 in einer gegenüber der Darstellung von 2 um 90° nach rechts gedrehten Arretierposition.
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Die in den 1 bis 4 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht dargestellte Reflektoreinrichtung aus dem Stand der Technik ist ein flächenhaft ausgeführtes Gebilde 1 mit einer Vorderseite 2 und einer Rückseite 3. Die Vorderseite 2 dieses flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 ist lichtreflektierend ausgebildet, und die Rückseite 3 ist mit einer Schieneneinrichtung 4 versehen. Die Schieneneinrichtung 4 ist so eingerichtet, dass in sie eine ferner vorgesehene und an die Schieneneinrichtung 4 angepasste Kupplungseinrichtung 5 derart arretierbar eingreifen kann, dass eine Lage der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 in Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 einstellbar veränderbar ist und die Kupplungseinrichtung 5 in mehreren unterschiedlichen Positionen bezogen auf die Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 in der Schieneneinrichtung 4 arretierbar ist. Die Veränderbarkeit der relativen Lage von Schieneneinrichtung 4 und Kupplungseinrichtung 5 zueinander in Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 ist in den 2 und 4 jeweils durch den in den beiden eben genannten Figuren zu sehenden Doppelpfeil 10 angedeutet. Die Kupplungseinrichtung 5 ist zur lösbaren Befestigung des mit der Schieneneinrichtung 4 versehenen flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 an einer Stativeinrichtung 6, 7, so wie dies in den 2 bis 4 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht angedeutet ist, und/oder an einer Aufhängungseinrichtung vorgesehen und entsprechend ausgebildet.
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Aus dem Stand der Technik ist ferner bekannt, bei derartigen Reflektoreinrichtungen die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 so einzurichten und aufeinander abzustimmen, dass es bei festgehaltener Position zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in Bezug auf die Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 mindestens zwei radial unterschiedliche Stellungen zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 gibt, wobei ein Übergang zwischen diesen beiden eben genannten radial unterschiedlichen Stellungen zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 durch Drehung der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 um einen bestimmten Drehwinkel erfolgt und die Drehung um eine Achse erfolgt, die sowohl durch die Vorderseite 2 als auch durch die Rückseite 3 als auch durch die Schieneneinrichtung 4 als auch durch die Kupplungseinrichtung 5 verläuft und orthogonal zur Schieneneinrichtung 4 ausgerichtet ist. Ein Vergleich der 2 mit der 4 verdeutlicht eine solche Drehung. In beiden eben genannten Figuren ist die Position der Kupplungseinrichtung 5 und der Stativeinrichtung 6, 7 im Raum unverändert. In 4 wurde jedoch die Schieneneinrichtung 4 - und dementsprechend das gesamte flächenhaft ausgeführte Gebilde 1 mit ihr - gegenüber der räumlichen Lage aus 2 um 90° nach rechts gedreht. Sowohl in der Stellung von 2 als auch in der Stellung von 4 ist die Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 arretiert und an der Stativeinrichtung 6, 7 fixiert.
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12 verdeutlicht rein schematisch den bereits oben beschriebenen Sachverhalt aus dem Stand der Technik, dass lichtabsorbierende Flaggen oder Fahnen 16, 17, 18, 19 zu allen Seiten der Reflektoreinrichtung separat aufgestellt werden müssen, um ein Vorbeigehen von Licht an der Reflektoreinrichtung und die damit verbundenen unerwünschten Folgen zu verhindern. Das erfordert jedoch schon allein bei einer einzigen Reflektoreinrichtung zusätzlich zu der bereits in den 1 bis 4 gezeigten Stativeinrichtung 6, 7 vier weitere Stativeinrichtungen 20, 21, 22, 23, nämlich jeweils eine der weiteren Stativeinrichtungen 20, 21, 22, 23 zum Tragen jeweils einer der vier lichtabsorbierenden Flaggen oder Fahnen 16, 17, 18, 19. Ein Vergleich der 12 mit der 1 macht unmittelbar den mit der Verwendung der vorstehend genannten lichtabsorbierenden Flaggen oder Fahnen 16, 17, 18, 19 verbundenen Material- und Platzaufwand deutlich, woraus sich unmittelbar ein entsprechend hoher Arbeitsaufwand für den Auf- und (bei Video-, Film-, Foto- und Fernsehsets sehr häufig notwendigen) Umbau derartiger aus dem Stand der Technik bekannter Flaggen-Reflektor-Kombinationen ergibt.
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Genau die gleichen Probleme betreffend Material- und Platzaufwand sowie Arbeitsaufwand ergeben sich natürlich auch dann, wenn aus lichtkompositorischen Gründen keine lichtabsorbierenden Flaggen, sondern Flaggen mit gewissen lichtreflektierenden Eigenschaften - vgl. die diesbezüglichen Erläuterungen weiter oben - verwendet werden sollen. Für den Material- und Platzaufwand sowie Arbeitsaufwand beim Auf- und Umbau sind die Lichtreflexionseigenschaften der Flaggen ohne jede Bedeutung und Unterschied.
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Im folgenden werden daher alle diese Flaggen - unabhängig von ihren Lichtreflexionseigenschaften und unabhängig von ihrer Lichtdurchlässigkeit oder Lichtundurchlässigkeit - unter dem Oberbegriff „Abschirmflagge“ zusammengefasst.
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Wie bereits oben zum Ausdruck gebracht wurde, ist es wünschenswert, den mit der Verwendung der vorstehend genannten Abschirmflaggen 16, 17, 18, 19 verbundenen Arbeits- und Platzaufwand zu reduzieren.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine mit gegenüber dem Stand der Technik reduziertem Arbeitsaufwand handhabbare Abschirmflaggeneinrichtung zur Kombination mit einer Reflektoreinrichtung bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Abschirmflaggeneinrichtung nach Anspruch 1.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung besteht darin, dass für eine Reflektoreinrichtung nur noch eine einzige Abschirmflagge benötigt wird, deren Positionierung - und das ist der entscheidende Unterschied und Vorteil gegenüber dem einschlägigen Stand der Technik - mittels weniger Handgriffe rasch an unterschiedliche Lichteinfallbedingungen angepasst werden kann.
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Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 26.
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Der Erfindung liegt als weitere Aufgabe zugrunde, eine Kombination einer Abschirmflaggeneinrichtung mit einer Reflektoreinrichtung bereitzustellen, welche gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Reflektor-Abschirmflaggen-Kombinationen mit geringerem Arbeitsaufwand handhabbar ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Kombinationsvorrichtung nach Anspruch 27.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung besteht darin, dass sie gegenüber dem Stand der Technik mit weniger Stativ- bzw. Aufhängungseinrichtungen auskommt, was den Material-, Platz- und Arbeitsbedarf reduziert, und dass sie mittels weniger Handgriffe und nur geringem Arbeitsaufwand rasch an unterschiedliche Lichteinfallbedingungen und Reflexionswünsche angepasst werden kann.
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Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung sind Gegenstand der Ansprüche 28 bis 33.
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Besonders bevorzugt sind dabei die Ausführungsformen nach den Ansprüchen 29 bis 33, da sich mehrere dieser Kombinationsvorrichtungen sehr einfach und mit wenigen Handgriffen zu einer gemeinsamen, also insgesamt größeren, Reflektorfläche vereinigen und auch wieder zurück vereinzeln lassen. Arbeitet man dabei mit jeweils einer schwarzen Abschirmflagge, so kann immer mit gegenüber dem Stand der Technik geringerem Arbeitsaufwand gewährleistet werden, dass nicht auf die jeweilige reflektierende Fläche treffendes Licht absorbiert, also ausgelöscht wird und somit nicht auf Umwegen als störendes Streulicht in die auszuleuchtende Szene hineingelangt. Auch wenn nichtschwarze Abschirmflaggen verwendet werden, also temporär gezielt ein größerer Kombinations-Reflektor mit beispielsweise einem „hart“ reflektierenden Mittelteil und einem „weich“ reflektierenden Rand geschaffen werden soll, ist der Auf-, Ab- und Umbau eines solchen größeren Kombinations-Reflektors mit Hilfe der am Anfang dieses Absatzes genannten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung mit geringerem Arbeitsaufwand zu bewältigen als verglichen mit Vorrichtungen aus dem Stand der Technik, welche im Ergebnis zwar die gleiche optische Wirkung haben, aber deutlich mehr Stativmaterial benötigen.
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Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Figuren beschrieben. Es zeigt:
- 1 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht eine aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung mit Stativ von vorne gesehen,
- 2 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht die aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung mit Stativ von hinten gesehen,
- 3 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht die aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung mit Stativ in einer Seitenansicht,
- 4 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht die aus dem Stand der Technik bekannte Reflektoreinrichtung von 2 mit Stativ in einer gegenüber der Darstellung von 2 um 90° nach rechts gedrehten Arretierposition,
- 5 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung samt angefügtem Stativ von hinten gesehen,
- 6 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung als Kombination aus dem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung von 5 mit dem Ausführungsbeispiel der Reflektoreinrichtung aus den 1 bis 4 samt angefügtem Stativ in einer Seitenansicht,
- 7 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung von 6 von vorne gesehen mit der lichtreflektierenden Vorderseite der Reflektoreinrichtung in bezogen auf die Abschirmflagge zentraler Position,
- 8 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung von 6 von vorne gesehen mit einer von vorne gesehen nicht sichtbaren Schieneneinrichtung in der in 2 gezeigten Ausrichtung und mit der lichtreflektierenden Vorderseite der Reflektoreinrichtung in im Vergleich zu 7 nach unten verschobener Position,
- 9 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung von 6 von vorne gesehen mit der von vorne gesehen nicht sichtbaren Schieneneinrichtung in der in 2 gezeigten Ausrichtung und mit der lichtreflektierenden Vorderseite der Reflektoreinrichtung in im Vergleich zu 7 nach oben verschobener Position,
- 10 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung von 6 von vorne gesehen mit der von vorne gesehen nicht sichtbaren Schieneneinrichtung in der in 4 gezeigten Ausrichtung und mit der lichtreflektierenden Vorderseite der Reflektoreinrichtung in im Vergleich zu 7 nach links verschobener Position,
- 11 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung von 6 von vorne gesehen mit der von vorne gesehen nicht sichtbaren Schieneneinrichtung in der in 4 gezeigten Ausrichtung und mit der lichtreflektierenden Vorderseite der Reflektoreinrichtung in im Vergleich zu 7 nach rechts verschobener Position und
- 12 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht eine aus dem Stand der Technik bekannte Kombination der aus dem Stand der Technik bekannten und in den 1 bis 4 gezeigten Reflektoreinrichtung mit vier Abschirmflaggen, wobei jede einzelne Abschirmflagge jeweils auf einem eigenen Stativ aufgestellt ist.
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Die 5 bis 7 sind im Zusammenhang zu betrachten und zeigen rein schematisch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung (5) bzw. ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung als Kombination dieses Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung mit dem bereits oben in der Beschreibungseinleitung ausführlich beschriebenen und in den 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel der aus dem Stand der Technik bekannten Reflektoreinrichtung (5 bis 7). Dabei zeigt die 5 die Ansicht von hinten gesehen, 6 stellt eine Seitenansicht dar, und 7 zeigt die Ansicht von vorne gesehen, d.h. die Ansicht auf die lichtreflektierende Fläche bzw. Vorderseite 2 der Reflektoreinrichtung. Bestimmte Details sind in den 1 bis 4, insbesondere in den 2 und 4, besser zu erkennen, weshalb auch diese 1 bis 4 beim Studium der nachfolgenden Beschreibungsabschnitte neben den 5 bis 7 mit betrachtet werden sollten.
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Dabei ist die Reflektoreinrichtung in diesem Ausführungsbeispiel ein flächenhaft ausgeführtes Gebilde 1 mit einer Vorderseite 2 und einer Rückseite 3. Die Vorderseite 2 dieses flächenhaft ausgeführten Gebildes ist lichtreflektierend ausgebildet. Die Rückseite 3 ist mit einer Schieneneinrichtung 4 versehen, welche so eingerichtet ist, dass in sie eine ferner vorgesehene und an die Schieneneinrichtung 4 angepasste Kupplungseinrichtung 5 derart arretierbar eingreifen kann, dass eine Lage der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 in Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 einstellbar veränderbar ist und die Kupplungseinrichtung 5 in mehreren unterschiedlichen Positionen bezogen auf die Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 in der Schieneneinrichtung 4 arretierbar ist. Die Kupplungseinrichtung 5 ist zur lösbaren Befestigung des mit der Schieneneinrichtung 4 versehenen flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 an einer Stativeinrichtung 6, 7, so wie dies in den 5 und 6 rein schematisch und nicht maßstabsgerecht angedeutet ist, und/oder an einer Aufhängungseinrichtung vorgesehen und entsprechend ausgebildet. Bis hierhin unterscheidet sich die Reflektoreinrichtung noch nicht von der bereits oben mit Bezug auf die 1 bis 4 ausführlich beschriebenen und auch auf den Seiten 42 bis 47 der Broschüre dedolight Lightstream, English, 04/19 der Dedo Weigert Film GmbH, München, 2019 dargestellten und beschriebenen Reflektoreinrichtung. Neu im Vergleich zum Stand der Technik ist jedoch nun in Bezug auf die erfindungsgemäße Abschirmflaggeneinrichtung, dass die Kupplungseinrichtung 5 erfindungsgemäß derart eingerichtet ist, dass sie als Basis einer um sie herum aufgespannten Abschirmflagge 11 dient.
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Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung ist die Schieneneinrichtung 4 eine gerade verlaufende Schieneneinrichtung 4 (vgl. dazu insbesondere auch die 2 und 4).
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Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen ist die Abschirmflagge 11 so gestaltet und auf das flächenhaft ausgeführte Gebilde 1 abgestimmt, dass es mindestens eine erste Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 gibt derart, dass in dieser ersten Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 bei Betrachtung der Kombination der Abschirmflaggeneinrichtung und der Reflektoreinrichtung von der Vorderseite 2 her die Abschirmflagge 11 an jeder Stelle eines gesamten Randes des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 über den Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt und somit die Vorderseite 2 vollständig von der Abschirmflagge 11 umrahmt ist, wenn sich die Kupplungseinrichtung 5 in der genannten ersten Arretierstellung in der Schieneneinrichtung 4 befindet. Dies ist in 7 zu sehen. Hier ist die Schieneneinrichtung 4 so in der Kupplungseinrichtung 5 positioniert und arretiert, dass die Vorderseite 2 der Reflektoreinrichtung genau mittig vor der Abschirmflagge 11 sitzt und von der Abschirmflagge 11 vollständig umrahmt ist. Ein Vergleich der 7 mit der 12 zeigt, dass mittels des in 7 dargestellten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung dieselbe optische Wirkung erzielt wird wie mit dem in 12 gezeigten Aufbau aus dem Stand der Technik, dass jedoch mit der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung gegenüber dem Stand der Technik vier Stative eingespart werden, was neben der Materialeinsparung auch unmittelbar zu einer Einsparung von Arbeitszeit und Arbeitsaufwand beim Aufbauen und Umbauen der entsprechenden Einrichtung führt.
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Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass bei dem in den 5 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung bzw. der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 auch in rotationstechnischer Hinsicht so ausgeführt sind, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist und weiter oben mit Bezug auf die 1 bis 4 bereits beschrieben wurde und auch auf den Seiten 42 bis 47 der Broschüre dedolight Lightstream, English, 04/19 der Dedo Weigert Film GmbH, München, 2019 dargestellt und beschrieben ist: Die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 sind so eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass es bei festgehaltener Position zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in Bezug auf die Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 mindestens zwei radial unterschiedliche Stellungen zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 gibt, wobei ein Übergang zwischen diesen beiden eben genannten radial unterschiedlichen Stellungen zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 durch Drehung der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 um einen bestimmten Drehwinkel erfolgt und die genannte Drehung um eine gedachte Achse erfolgt, die sowohl durch die Vorderseite 2 als auch durch die Rückseite 3 als auch durch die Schieneneinrichtung 4 als auch durch die Kupplungseinrichtung 5 verläuft und orthogonal zur Schieneneinrichtung 4 ausgerichtet ist. Der genannte Drehwinkel kann bei manchen Ausführungsbeispielen beispielsweise 90° oder 180° betragen. Bei besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen sind die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 sogar so eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass die Kupplungseinrichtung 5 in jeder beliebigen Drehposition bezogen auf eine Drehung der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 um die genannte gedachte Achse herum in der Schieneneinrichtung 4 arretierbar ist.
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Bei dem in den 5 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung bzw. der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung (vgl. hierzu zusätzlich auch die 2 und 4) weist die Schieneneinrichtung 4 in ihrer Längsrichtung gesehen ein erstes Ende 8 und ein zweites Ende 9 auf, und die Kupplungseinrichtung 5 ist zwischen dem ersten Ende 8 der Schieneneinrichtung 4 und dem zweiten Ende 9 der Schieneneinrichtung 4 in der Schieneneinrichtung 4 frei verschiebbar und dabei in jeder beliebigen Verschiebeposition in der Schieneneinrichtung 4 arretierbar. Bei feststehender Stativeinrichtung 6, 7 erfolgt diese Verschiebung natürlich als Relativbewegung zwischen der Schieneneinrichtung 4 und der Kupplungseinrichtung 5, wobei die Kupplungseinrichtung 5 ihre absolute Lage im Raum nicht verändert, sondern nur die Schieneneinrichtung 4 - und mit ihr das an ihr befestigte flächenhaft ausgeführte Gebilde 1 der Reflektoreinrichtung - hin und her geschoben wird. Dementsprechend ändert sich bei feststehender Stativeinrichtung 6, 7 auch nicht die absolute Lage der Abschirmflagge 11 im Raum - jedenfalls solange nicht, wie nicht die absolute Lage der Kupplungseinrichtung 5 im Raum durch Erhöhen, Absenken oder Drehen der Stativeinrichtung 6, 7 verändert wird. Wohl aber ändert sich die relative Lage des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 der Reflektoreinrichtung einerseits und der Abschirmflagge 11 andererseits zueinander, wenn die Schieneneinrichtung 4 so wie vorstehend beschrieben hin und her geschoben wird. Berücksichtigt man ferner die auch bereits weiter oben schon beschriebene Möglichkeit der Drehung der Schieneneinrichtung 4, so können mit dem hier näher beschriebenen Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung beispielsweise auch die in den 8 bis 11 rein schematisch dargestellten Relativpositionen zwischen einerseits der Vorderseite 2 der Reflektoreinrichtung und andererseits der Abschirmflagge 11 eingestellt werden. Nimmt man nun beispielsweise zwei oder vier derartige Kombinationsvorrichtungen her, dann kann man die lichtreflektierende Fläche sehr einfach vergrößern, dabei die die lichtreflektierende Fläche umgebenden Abschirmflaggen beibehalten und so gegenüber dem Stand der Technik bei entsprechenden Auf- und Umbauten erheblich Arbeitszeit und darüber hinaus auch Materialbevorratung einsparen. Stellt man die jeweiligen Stativeinrichtungen 6, 7 jeweils auf die passenden Höhen 6 und Längen 7 ein, so kann man beim Hintereinanderstellen der Kombinationsvorrichtungen in den Einstellungen von 8 und 9 eine vertikal verlängerte lichtreflektierende Vorderseite 2 und beim Nebeneinanderstellen der Kombinationsvorrichtungen in den Einstellungen von 10 und 11 eine horizontal verlängerte lichtreflektierende Vorderseite 2 samt der dafür notwendigen Abschirmung erzielen. Kombiniert man bei jeweils geeigneter Höhen- und Längeneinstellung der jeweiligen Stativeinrichtungen 6, 7 die Einstellungen der 8, 9 und zweimal 10 (oder zweimal 11) miteinander und lässt dabei die jeweiligen Abschirmflaggen 11 sich geeignet überlappen, erhält man sogar eine vierfach vergrößerte lichtreflektierende Vorderseite 2 samt der dafür notwendigen Abschirmung - und dies alles mit weitaus geringerem Arbeitsaufwand, als er bei einem solchen Zusammenstellen von Reflektoreinrichtungen und Abschirmflaggen nach dem Stand der Technik erforderlich ist.
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Ganz generell weist eine erfindungsgemäße Kombinationsvorrichtung ein beliebiges Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung in Kombination mit einer Reflektoreinrichtung auf, wobei die Reflektoreinrichtung das flächenhaft ausgeführte Gebilde 1 mit der Vorderseite 2 und der Rückseite 3 ist, die Vorderseite 2 lichtreflektierend ausgebildet ist und die Rückseite 3 mit der Schieneneinrichtung 4 versehen ist, welche so eingerichtet ist, dass in sie die ferner vorgesehene und an die Schieneneinrichtung 4 angepasste Kupplungseinrichtung 5 derart arretierbar eingreifen kann, dass eine Lage der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 in Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 einstellbar veränderbar ist und die Kupplungseinrichtung 5 in mehreren unterschiedlichen Positionen bezogen auf die Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 in der Schieneneinrichtung 4 arretierbar ist. Die Kupplungseinrichtung 5 ist zur lösbaren Befestigung des mit der Schieneneinrichtung 4 versehenen flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 an einer Stativeinrichtung 6, 7 und/oder an einer Aufhängungseinrichtung vorgesehen und entsprechend ausgebildet.
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Bei dem in den 5 bis 7 gezeigten und im Grunde genommen auch schon weiter oben ausführlicher erläuterten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung ist die Abschirmflagge 11 so gestaltet und auf das flächenhaft ausgeführte Gebilde 1 abgestimmt, dass es mindestens eine erste Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 gibt derart, dass in dieser ersten Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 bei Betrachtung der Kombination der Abschirmflaggeneinrichtung und der Reflektoreinrichtung von der Vorderseite 2 her die Abschirmflagge 11 an jeder Stelle eines gesamten Randes des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 über den Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt und somit die Vorderseite 2 vollständig von der Abschirmflagge 11 umrahmt ist, wenn sich die Kupplungseinrichtung 5 in der genannten ersten Arretierstellung in der Schieneneinrichtung 4 befindet. Eine solche Stellung ist, wie auch schon bereits weiter oben ausführlich erläutert, in 7 gezeigt.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Abschirmflagge 11 beliebig geformt sein kann. Es gibt daher etwa solche Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung, bei denen die Abschirmflagge 11, so wie in den 5 bis 11 dargestellt, rechteckig ist. Bei anderen Ausführungsbeispielen hat die Abschirmflagge eine runde Form. Damit kann insofern gegenüber der rechteckigen Form Material und Platz eingespart werden, als ein auf die Kombinationsvorrichtung gerichteter Lichtkegel eines Scheinwerfers gewöhnlich eine runde Frontfläche hat und daher Eckbereiche einer rechteckigen Abschirmflagge 11 oft gar nicht vom Licht getroffen werden. Allerdings gibt es auch Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung, bei denen die Abschirmflagge eine Form hat, die weder rechteckig noch rund ist. Letztlich hängt die gewählte Form der Abschirmflagge 11 häufig auch ab von der Form des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 der konkreten Reflektoreinrichtung, für das Zusammenwirken mit der die jeweilige konkrete Abschirmflagge 11 bestimmt ist. Zwar ist bei den in den 5 bis 11 dargestellten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung das flächenhaft ausgeführte Gebilde 1 der Reflektoreinrichtung rechteckig, ja sogar quadratisch, jedoch gibt es andere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Kombinationsvorrichtungen, bei denen das flächenhaft ausgeführte Gebilde 1 der Reflektoreinrichtung rund ist oder eine Form hat, die weder rechteckig noch rund ist.
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Für das in den 5 bis 11, insbesondere in den 8 bis 11, gezeigte besondere Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung gilt über das bereits oben dazu speziell Gesagte (vgl. insbesondere 7) hinaus ferner folgendes: Sowohl die Reflektoreinrichtung, d.h. deren flächenhaft ausgeführtes Gebilde 1, als auch die Abschirmflagge 11 sind rechteckig. Das flächenhaft ausgeführte Gebilde 1, die Abschirmflagge 11, die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 sind derart eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass es eine zweite Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 gibt derart, dass in dieser zweiten Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 bei Betrachtung der Kombination der Abschirmflaggeneinrichtung und der Reflektoreinrichtung von der Vorderseite 2 her die Abschirmflagge 11 an drei Kanten des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 an jeder Stelle des dortigen Randes des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 über den dortigen Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt und an einer Kante des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 an keiner Stelle des dortigen Randes des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 über den dortigen Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt. Ferner sind das flächenhaft ausgeführte Gebilde 1, die Abschirmflagge 11, die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 derart eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass es eine dritte Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 gibt derart, dass in dieser dritten Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 bei Betrachtung der Kombination der Abschirmflaggeneinrichtung und der Reflektoreinrichtung von der Vorderseite 2 her die Abschirmflagge 11 an drei Kanten des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 an jeder Stelle des dortigen Randes des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 über den dortigen Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt und an einer Kante des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 an keiner Stelle des dortigen Randes des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 über den dortigen Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt, wobei die Kante des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1, an der die Abschirmflagge 11 in der dritten Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 nicht über den Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt, derjenigen Kante des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 gegenüberliegt, an der die Abschirmflagge 11 in der zweiten Arretierstellung der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 nicht über den Rand des flächenhaft ausgeführten Gebildes 1 hinausragt. Schließlich sind außerdem die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 so eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass es bei festgehaltener Position zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in Bezug auf die Längsrichtung der Schieneneinrichtung 4 mindestens zwei radial unterschiedliche Stellungen zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 gibt, wobei ein Übergang zwischen diesen beiden eben genannten radial unterschiedlichen Stellungen zum Arretieren der Kupplungseinrichtung 5 in der Schieneneinrichtung 4 durch Drehung der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 um einen bestimmten Drehwinkel erfolgt und die genannte Drehung um eine gedachte Achse erfolgt, die sowohl durch die Vorderseite 2 als auch durch die Rückseite 3 als auch durch die Schieneneinrichtung 4 als auch durch die Kupplungseinrichtung 5 verläuft und orthogonal zur Schieneneinrichtung 4 ausgerichtet ist. Der eben genannte Drehwinkel kann bei dem in den 5 bis 11 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung 90° oder 180° betragen. Mehr noch: Das in den 5 bis 11 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung ist sogar so ausgelegt, dass die Schieneneinrichtung 4 und die Kupplungseinrichtung 5 so eingerichtet und aufeinander abgestimmt sind, dass die Kupplungseinrichtung 5 in jeder beliebigen Drehposition bezogen auf eine Drehung der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 um die genannte gedachte Achse herum in der Schieneneinrichtung 4 arretierbar ist.
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Die Abschirmflagge 11 besteht bei den meisten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung aus textilem Material und/oder aus Kunststoffmaterial und ist ganz bevorzugterweise lichtundurchlässig ausgeführt. Sehr häufig ist die Abschirmflagge 11 schwarz, jedoch gibt es auch solche Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung, bei denen die Abschirmflagge 11 nicht schwarz ist. In solchen Ausführungsfällen wird die Abschirmflagge 11 bevorzugt so gestaltet, dass sie zwar lichtreflektierend ist, ihr Lichtreflexionsvermögen jedoch geringer ist als das Lichtreflexionsvermögen der genannten Vorderseite 2 der Reflektoreinrichtung. Auf diese Weise kann man - vgl. beispielsweise 7 - einen „harten“ Reflektor (die „hart“ reflektierende Vorderseite 2) einsetzen im Zentrum einer großen, „weich“ reflektierenden und allgemein breit streuenden Fläche (Abschirmflagge 11) und dabei mit der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und mit der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung auf material- und insbesondere arbeitssparende Weise den gleichen optischen Effekt erreichen wie mit diesbezüglich ausgerichteten Aufbauten aus dem Stand der Technik, die aber weit mehr Stative benötigen und daher beim Auf- und Umbau auch deutlich arbeitsintensiver sind als die erfindungsgemäße Lösung.
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Manche Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung sind derart ausgebildet, dass die Abschirmflagge 11 auswechselbar ist. Man kann hier also beispielsweise Abschirmflaggen unterschiedlicher Größen und Formen wahlweise und abwechselnd verwenden oder auch eine beispielsweise schwarze Abschirmflagge 11 bei Bedarf beliebig durch eine weiße oder durch eine graue oder durch eine goldgetönte oder durch eine golden und silbrig gemusterte bzw. durchwirkte, d.h. mit einer sogenannten „Soft-Gold-Oberfläche“ versehene, Abschirmflagge 11 ersetzen. Dies erhöht die Einsatzflexibilität und Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung.
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Wie bereits oben ausgeführt wurde, dient bei jeder erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und damit dementsprechend auch bei jeder erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung die Kupplungseinrichtung 5 als Basis der um sie herum aufgespannten Abschirmflagge 11. Bevorzugterweise wird das verwirklicht, indem die Abschirmflagge 11 mittels mindestens eines in der Kupplungseinrichtung 5 steckenden Stabes 12, 13, 14, 15 an der Kupplungseinrichtung 5 befestigt ist. Vorzugsweise werden dafür sogar mehrere in der Kupplungseinrichtung 5 steckende Stäbe 12, 13, 14, 15 verwendet. Der genannte Stab 12, 13, 14, 15 bzw. die genannten Stäbe 12, 13, 14, 15 können beispielsweise jeweils in Form einer Stange oder einer Speiche, also als runder Stab 12, 13, 14, 15 oder Speiche bzw. runde Stäbe 12, 13, 14, 15 oder Speichen, oder auch als abgeplatteter Stab 12, 13, 14, 15 bzw. abgeplattete Stäbe 12, 13, 14, 15 ausgeführt sein.
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Bei dem in den 5 bis 11 gezeigten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung bzw. der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung ist die Abschirmflagge 11 mittels vierer in der Kupplungseinrichtung 5 steckenden Stäbe 12, 13, 14, 15 an der Kupplungseinrichtung 5 befestigt. Die 5 zeigt genau diesen Aufbau, allerdings nur rein schematisch und nicht maßstabsgerecht. Jeder einzelne der eben genannten Stäbe 12, 13, 14, 15 steckt mit einem Ende in einem in der Kupplungseinrichtung 5 jeweils für ihn vorgesehenen Loch. Darüber hinaus ist - und dies ist in der Darstellung von 5 aus Übersichtlichkeitsgründen nicht eingezeichnet - auf der von der Rückseite 3 der Reflektoreinrichtung abgewandten Seite der Abschirmflagge 11 - also auf der Seite der Abschirmflagge 11, die dem Betrachter der 5 zugewandt ist - für jeden einzelnen der in der Kupplungseinrichtung 5 steckenden Stäbe 12, 13, 14, 15 jeweils eine Tasche zur Aufnahme des jeweils von der Kupplungseinrichtung 5 abgewandten Endes des jeweiligen Stabes 12, 13, 14, 15 vorgesehen. Dabei ist jede einzelne der eben genannten und in 5 der Übersichtlichkeit halber nicht gezeigten Taschen jeweils an ihrem von der Kupplungseinrichtung 5 abgewandten Ende mit jeweils einem Klettverschluss versehen, welcher derart ausgeführt ist, dass er bei in die jeweilige Tasche eingelegtem Stab 12, 13, 14, 15 derart zusammengeklappt und dabei fest verschlossen werden kann, dass der jeweilige Stab 12, 13, 14, 15 bei so verschlossenem Klettverschluss longitudinal unter Druck gesetzt ist. Derartiges ist besonders vorteilhaft, wenn als Abschirmflagge 11 nicht einfach eine schwarze Abschirmflagge 11, sondern eine wie oben beschriebene „weich“ lichtreflektierende Abschirmflagge 11 zum Einsatz kommt. Hier ist es zum Erzielen definierter Lichtreflexion sehr häufig erwünscht, dass eine solche Abschirmflagge 11 dauerhaft straff gespannt ist und eine möglichst dauerhaft ebene Reflexionsfläche bietet. Das kann mittels der soeben beschriebenen Stab-Klettverschluss-Kombination sehr einfach und ohne großen Arbeitsaufwand erreicht werden, und zwar nicht nur für kleine Abschirmflaggen 11, sondern auch für sehr große Abschirmflaggen 11 mit Durchmessern von weit über einem Meter.
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Schließlich gibt es als weitere Ausführungsbeispiele noch solche Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung, bei denen die Abschirmflaggeneinrichtung so eingerichtet und ausgebildet ist, dass mindestens ein Abschirmflaggenzusatz vorgesehen ist, der sich in seinen Lichtreflexions- und Lichtabsorptionseigenschaften von der Abschirmflagge 11 unterscheidet und abnehmbar über die Abschirmflagge 11 gezogen werden kann. Dies steigert die Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung noch weiter.
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Der im vorangegangenen Absatz genannte Abschirmflaggenzusatz kann beispielsweise bei einigen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Abschirmflaggeneinrichtung und der erfindungsgemäßen Kombinationsvorrichtung so ausgeführt sein, dass er in seinem über die Abschirmflagge 11 gezogenen Zustand diejenige Fläche der Abschirmflagge 11, welche in die gleiche Richtung wie die Vorderseite 2 der Reflektoreinrichtung weist, vollständig bedeckt. Der Abschirmflaggenzusatz kann ferner beispielsweise auch so eingerichtet sein, dass er mittels eines Reißverschlusses auf der Abschirmflagge 11 befestigt werden kann.
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Bevorzugterweise ist der Abschirmflaggenzusatz - sofern vorhanden - so eingerichtet, dass auf seiner von der Rückseite 3 der Reflektoreinrichtung abgewandten Seite eine Öffnung oder zumindest eine Schlitz vorgesehen ist, durch die bzw. durch den hindurch es einem Benutzer auch bei auf die Abschirmflagge 11 aufgezogenem Abschirmflaggenzusatz weiterhin möglich ist, zur Veränderung der Lage der Schieneneinrichtung 4 relativ zur Kupplungseinrichtung 5 sowie zur Veränderung der radialen Stellung der Schieneneinrichtung 4 notwendige Handgriffe vorzunehmen.