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DE20202973U1 - Gefahrstoffschrank - Google Patents

Gefahrstoffschrank

Info

Publication number
DE20202973U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
safety
cabinet
cabinet according
panels
hazardous
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20202973U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ASECOS GmbH
Original Assignee
ASECOS GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by ASECOS GmbH filed Critical ASECOS GmbH
Priority to DE20202973U priority Critical patent/DE20202973U1/de
Publication of DE20202973U1 publication Critical patent/DE20202973U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L1/00Enclosures; Chambers
    • B01L1/50Enclosures; Chambers for storing hazardous materials in the laboratory, e.g. cupboards, waste containers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B67/00Chests; Dressing-tables; Medicine cabinets or the like; Cabinets characterised by the arrangement of drawers
    • A47B67/04Chests of drawers; Cabinets characterised by the arrangement of drawers
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G1/00Safes or strong-rooms for valuables
    • E05G1/06Safes or strong-rooms for valuables having provision for multiple compartments
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2900/00Application of doors, windows, wings or fittings thereof
    • E05Y2900/20Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Clinical Laboratory Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Cabinets, Racks, Or The Like Of Rigid Construction (AREA)

Description

asecos GmbH
Sicherheit und Umweltschutz
Weiherfeld 16
63584 Gründau
Beschreibung
Gefahrstoffschrank
Die Erfindung bezieht sich auf einen Gefahrstoffschrank zum Lagern von Gegenständen, insbesondere von Gefahrstoffen in Gebinden, umfassend einen von einer Tür verschließbaren Schrankkorpus mit herausziehbaren Auszügen mit Frontwandung.
Bekannt sind Sicherheitsschränken mit Flügeltüren, Falttüren oder Auszügen, von denen solche mit Falttüren am bedienerfreundlichsten zu bezeichnen sind; denn bei den sich weit öffnenden Falttüren können relativ breite Schubladen platziert werden. Nachteilig ist jedoch, dass aufgrund der Tatsache, dass Falttüren nicht störend in einen Raum hineinragen, der Nutzer dazu neigt, Falttüren stets offenstehen zu lassen, um das Schrankinnere bzw. deren Schublade ungehindert nutzen zu können. Es erfolgt daher ein Gebrauch wie bei einem offenstehenden Schrank bzw. einem Regal.
Aus brandschutztechnischen Überlegungen ist dies nicht zwingend nachteilig, da die Falttüren automatisch verschließbar sind, wobei durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist. dass zuvor die Schubladen in den Schrank hineingezogen werden. Insoweit wird auf die EP 1 116 846 Al verwiesen.
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Wird ein entsprechender Schrank jedoch technisch belüftet, so ist bei geöffneter Tür eine gezielte Absaugung von Dämpfen oder Gasen nicht sichergestellt. Ursächlich sind die bei offen stehender Tür bedingten großen Zuluftquerschnitte, die ein sicheres Absaugen nicht mehr ermöglichen. Infolge dessen besteht das Risiko, dass ein Raum, in dem sich der Schrank befindet, belastet wird. Insbesondere „fallen" schwere Dämpfe aus dem Schrank in den Raum.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Sicherheitsschrank der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass auch bei geöffneter Tür ein sicheres Absaugen möglich ist, ohne dass die Gefahr erwächst, dass Dämpfe oder Gase aus dem Schrank in den diesen aufnehmenden Raum gelangen. Gleichzeitig soll weiterhin die Möglichkeit geschaffen sein, den Inhalt der Schubladen ohne Herausziehen dieser überprüfen zu können.
Erfindungsgemäß wird das Problem im Wesentlichen dadurch gelöst, dass die Frontwandung der Auszüge oder von diesen ausgehende Blenden in einer Ebene oder nahezu einer gemeinsamen Ebene verlaufen und türseitigen Querschnitt des Schranks vollständig oder nahezu vollständig verschließen, wobei die Frontwandungen bzw. die Blenden zumindest bereichsweise durchscheinend oder durchsichtig ausgebildet sind.
Abweichend vom vorbekannten Stand der Technik werden die Schubladen derart weitergebildet, dass die von diesen ausgehenden Frontflächen insgesamt nahezu eine geschlossene Fläche mit der Folge bilden, dass definierte Zuluftquerschnitte gegeben sind. Dies bedeutet, dass auch bei geöffneter Tür gezielt eine technische Belüftung des Inneren des Schrankes erfolgen kann. Des Weiteren wird durch die zumindest teilweise durchscheinende bzw. durchsichtige Ausbildung der Frontwandung bzw. der von diesen ausgehenden Blenden sichergestellt, dass der Inhalt einer jeden Schublade im gewünschten Umfang überprüfbar ist. Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass die Blende aus durchscheinendem bzw. transparentem Material wie Acrylglas, Einscheiben-Sicherheitsglas, Verbundglas oder Drahtspiegelglas besteht. Andere geeignete Materialien sind selbstverständlich gleichfalls möglich.
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Unabhängig von der Frontkonstruktion der Schubladen können diese sonstige bekannte sicherheitsrelevante Funktionen aufweisen, also einen Selbsteinzug besitzen, wobei auch ein Selbstschließen der Tür im Brandfall gegeben sein sollte. Dabei ist der Selbsteinzug der Auszüge zur Selbstschließung der Tür derart aufeinander abgestimmt, dass eine gegenseitige Behinderung nicht erfolgt.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Schrankkorpus türseitig eine umlaufende Dichtung aufweist, an der die Frontwandungen bzw. Blenden dichtend anlegbar sind.
Um ungeachtet der Tatsache, dass die Schubladen bzw. deren Frontflächen den Schrank im eigentlichen Sinne ganzflächig verschließen, ein problemloses Herausziehen der Schubladen zu ermöglichen, weisen die Frontwandungen bzw. Blenden eine oder mehrere Handhabungsöffnungen auf, mittels der die Schublade erfasst werden kann. Dabei ist die Handhabungsöffhung derart ausgebildet, dass bei Nichtbenutzung ein automatisches Verschließen erfolgt. Hierzu kann die Handhabungsöffnung über ein vorzugsweise Schwerkraft- und/oder federkraftbeaufschlagtes Verschlusselement verschließbar sein.
In Weiterbildung sieht die Erfindung vor, dass zumindest eine der Frontwandungen bzw. Blenden verschwenkbar bzw. herausklappbar ist. Hierbei handelt es sich insbesondere um die oberste bzw. die in Augenhöhe befindliche Frontwandung bzw. Blende, um auf einfache Weise einen Zugang zu der Schublade zu ermöglichen bzw. zumindest zu erleichtern. Dabei sieht die Erfindung zusätzlich vor, dass bei heruntergeklappter Frontwandung bzw. Blende weiterhin ein problemloses Schließen der Tür möglich ist. Mit anderen Worten verläuft die heruntergeklappte Frontwandung bzw. Blende außerhalb vom Wirkbereich der Tür.
Die Erfindung zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass die Schublade eine Wanne als Aufnahme für die Gegenstände aufweist, von deren türseitig verlaufender Begrenzungsvvandung die Blende ausgeht. Diese erstreckt sich einerseits von der Bodenwandung der Wanne bzw. unterhalb dieser und andererseits bis in Wannenbodenbereich folgender oberer Wanne bzw. Deckenbereich des Schrankkorpus.
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Des Weiteren kann von türseitig verlaufender Wannenbodenunterseite und parallel zur Öffnung des Schranks verlaufend ein Steg wie Schenkel eines Winkelelementes abragen, in dessen Richtung oberer Rand der Blende angrenzender unterer Schublade abgewinkelt ist, wobei vorzugsweise der abgewinkelte Rand unterhalb des Stegs bzw. des Schenkels verläuft. Hierdurch ist die gewünschte quasi flächige Abdeckung des Schrankinneren möglich, wobei gleichzeitig die Elemente eine hinreichende Steifigkeit aufweisen.
Die Blende, die von einer Wanne ausgeht, kann von deren oberen Rand bzw. deren Innenfläche ausgehend und bis zur folgenden oberen Wanne verlaufen. Alternativ kann sich die Blende entlang der Wand und Frontwandung bis zu deren unteren Rand erstrecken und mit seinem unteren Rand sich in Richtung des von der Wanne ausgehenden Stegs bzw. Winkelelementes erstrecken.
Durch die erfindungsgemäße Lehre erhält der Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank auch bei voll geöffneter Schranktür bzw. Schranktüren seine gewollte Lüftungsfunktion bei. Eine Imission von Schadstoffen oder Gerüchen findet bei einem technischen Lüftungsanschluss nicht statt. Erreicht wird dies durch die Ausstattung der Auszüge mit den hinter der vorzugsweise als Brandschutztür ausgebildeten Tür angeordneten Blenden, die auch hochgezogene Frontwandungen der Auszüge sein können, die insgesamt zuverlässig das unkontrollierte Zuströmen von Luft in den abzusaugenden Schrank verhindern. Unabhängig hiervon wird dem Nutzer nach wie vor Einblick in den Schrank auf das Ladegut durch die durchscheinenden bzw. durchsichtigen Blenden bzw. Frontwandungen ermöglicht. Durch Dichtungen, die auch als Profile ausgebildet sein können, die umlaufend im Bereich der Schrankkorpusöffnung verlaufen, kann im gewünschten Umfang eine Abdichtung zwischen den Schubkastenblenden bzw. dessen Frontwandungen und dem Schrankkorpus erfolgen.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
26. Februar 2002-42108&Bgr;&Agr;/&Zgr;&Idigr;
Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Sicherheits- bzw. Gefahrstoffschrankes,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Sicherheits- bzw. Gefahrstoffschrank gemäß
Fig. 1 senkrecht zu dessen Öffnung und
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung bei geschlossener Tür.
In Fig. 1 ist rein prinzipiell ein Gefahrstoffschrank 10 mit geöffneten Türen 12 und 14 dargestellt, so dass das Innere des Schrankes 10 zugänglich ist. In dem Schrank 10, d.h. dessen Korpus, befinden sich Auszüge 16, 18, 20, 22, 24, 26, die jeweils aus einer Wanne 28, 30, 32, 34, 36, 38 zur Aufnahme von Gefahrgut wie zum Beispiel Gebinden besteht, die über seitliche nicht näher bezeichnete Führungen in den Schrank 10 hineinschiebbar bzw. aus diesem herausziehbar ist. Dabei ist jeder Auszug 16, 18, 20, 22, 24, 26 mit einem automatischen Schließmechanismus 40, 42, 44, 46, 48, 50 versehen, wie dieser der EP 1 116 846 Al zu entnehmen ist, auf deren Offenbarung ausdrücklich verwiesen wird.
Abweichend von vorbekannten Sicherheits- bzw. Gefahrstoffschränken ist die Öffnung 52 des Schranks 10, der von den Türen 12, 14 verschließbar ist, flächig oder nahezu flächig von von den Auszügen 16, 18, 20, 22, 24, 26 bzw. Wannen 28, 30, 32, 34, 36, 38 ausgehende Blenden 56, 58, 6O5 62, 64, 66 verschlossen, die aus durchscheinendem bzw. durchsichtigen Material wie Acrylgas, Einschein-Sicherheitsglas, Verbundglas oder Drahtspiegelglas bestehen sollten. Hierdurch ist auch bei geöffnetem Schrank eine gezielte Zwangsbelüftung des Inneren möglich, so dass Dämpfe oder Gase, die aus den Gebinden, die von den Wannen. 28. 30. 32, 34. 36, 38 aufgenommen sind, nicht aus dem Schrank heraustreten können. Zur zusätzlichen Abdichtung weist der Schrank 10 bzw. dessen Korpus eine im türseitigen Randbereich vorhandene umlaufende Dichtung 68, 70 auf, an denen die Blenden 56, 58. 60, 62, 64, 66 dichtend anlegbar sind.
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Sind die Blenden 56, 58, 60, 62, 64 starr mit den Wannen 28, 30, 32, 34, 36, 38 verbunden, so kann der oberste Auszug 26 bzw. die Auszüge, die in Kopfhöhe oder sich darüber befinden, mit einer herunterklappbaren Blende versehen sein, wie dies im Ausführungsbeispiel die Blende 66 ist. Dabei ist die Blende 66 in einem Umfang herunterschwenkbar, dass dann, wenn sich der Auszug 26 innerhalb des Schrankes 10 befindet, die Türen 12, 14 ungehindert verschlossen werden können.
Des Weiteren weist jede Blende 56, 58. 60, 62, 64, 66 eine Handhabungsöffnung 72, 74, 76, 78, 80, 82 auf, um die Schublade 16, 18, 20, 22, 24, 26 herausziehen zu können. Bei nicht genutzter Handhabungsöffnung 72, 74, 76, 78, 80, 82 sollte diese schwerkraft- bzw. federkraftbedingt von einem Verschlusselement 84 verschlossen werden, so dass keine unnötigen Öffnungen entstehen, die zu einer unkontrollierten Luftleitung führen könnten.
Wie die Detaildarstellung in Fig. 2 im Bereich des zweitobersten Auszuges 24 belegt, geht die Blende 64 von der Außenseite der Wannenfrontwandung 86 der Wanne 24 aus und erstreckt sich bis unterhalb dessen Boden 88, von dem außenseitig ein Winkelelement 90 ausgeht, dessen parallel zur Öffnung 52 des Schranks 10 verlaufender Schenkel 92 sich in Richtung des nachfolgenden unteren Auszuges bzw. der Wanne 20 erstreckt. Bis zu dem Schenkel 62 erstreckt sich die Blende 62, dessen Randabschnitt entsprechend in Richtung des Schenkels 92 abgewinkelt ist. Der entsprechende Randabschnitt ist mit dem Bezugszeichen 94 versehen.
Die von dem vorausgehenden unterhalb befindlichen Auszug 20 bzw. der Wanne 28 ausgehende Blende 60 erstreckt sich bis zu dem Winkelelement 90, wobei vvannenseitiger Längsrand 96 in Richtung des Winkelelementes 90 abgewinkelt ist und sich bis unterhalb des Schenkels 92 erstreckt. Durch diese Konstruktion ist die gewünschte flächige Abdeckung der Öffnung 52 des Schranks bei geöffneten Türen 12, 14 sichergestellt.
Sofern die Blende - wie die Blende 66 im Ausführungsbeispiel - herunterklappbar sein sollte, kann diese über ein Scharnier mit türseitigem Rand 98 der entsprechenden Wanne 38 verbunden sein, um im heruntergeklappten Zustand (Fig. 2) parallel zu dem Rand 98 zu verlaufen, so dass dem Grunde nach eine größere Tiefe für den Auszug 26 bei in dem
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Schrank 10 hereingezogener Position nicht vorliegt. Andere Konstruktionen sind gleichfalls möglich, um im gewünschten Umfang die Auszüge 16, 18, 20, 22, 24, 26 zugänglich zu machen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Öffnung des Schrankes 10 im erforderlichen Umfang verschließbar ist und gleichzeitig jedoch die Handhabung nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass der Innenraum optisch nicht zugänglich ist.
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Claims (11)

1. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank (10) zum Lagern von Gegenständen, insbesondere in Gebinden vorhandenen Gefahrstoffen, umfassend ein von zumindest einer Tür (12, 14) verschließbaren Schrankkorpus mit herausziehbaren Auszügen (16, 18, 20, 22, 24, 26) mit Frontwandung, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontwandungen der Auszüge (16, 18, 20, 22, 24, 26) oder von den Frontwandungen ausgehende Blenden (56, 58, 60, 62, 64, 66) in einer gemeinsamen Ebene oder nahezu einer gemeinsamen Ebene verlaufen und türseitigen Querschnitt des Schrankes (10) vollständig oder nahezu vollständig verschließen, wobei die Frontwandung bzw. Blenden zumindest bereichsweise durchscheinend oder durchsichtig sind.
2. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontwandungen bzw. Blenden (56, 58, 60, 62, 64, 66) aus transparentem Material wie Acrylglas, Einscheiben-Sicherheitsglas, Verbundglas oder Drahtspiegelglas bestehen.
3. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schrankkorpus türseitig ein umlaufendes Abdichtelement wie Dichtung (60, 70) aufweist, an der die Frontwandung bzw. Blenden (56, 58, 60. 62, 64, 66) dichtend anlegbar sind.
4. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontwandungen bzw. Blenden (56, 58, 60, 62, 64, 66) jeweils eine Handhabungsöffnung (72, 74, 76, 78, 80, 82) aufweisen, die bei Nichtnutzung automatisch verschließbar sind.
5. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungsöffnung (72, 74, 76, 78, 80, 82) über ein vorzugsweise schwerkraft- und/oder federkraftbetätigtes Verschlusselement verschließbar ist.
6. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Frontwandungen bzw. Blenden (66) verschwenkbar bzw. herunterklappbar ist.
7. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die heruntergeklappte Frontwandung bzw. Blende (66) außerhalb vom Wirkbereich der Tür bzw. der Türen (12, 14) verläuft.
8. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auszug (16, 18, 20, 22, 24, 26) eine Wanne (28, 30, 32. 34. 36, 38) zur Aufnahme für die Gegenstände aufweist von deren türseitig verlaufender Begrenzungswandung (98. 86) die Blende (64, 66) ausgeht.
9. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Blende (56, 58. 60, 62, 64, 66) einerseits im Bereich Bodenwandung (88) der Wanne (28, 30, 32, 34, 36, 38) bzw. unterhalb von diesem und andererseits bis in Wannenbodenbereich folgender oberer Wanne bzw. Deckenbereich des Gehäusekorpus erstreckt.
10. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von türseitig verlaufender Wannenbodenunterseite und parallel zur Öffnung des Schranks (10) verlaufend ein Steg wie Schenkel (92) eines Winkelelementes (90) abragt, in dessen Richtung oberer Rand der Blende (60) angrenzender unterer Schublade (20) abgewinkelt ist, wobei abgewinkelter Rand (96) unterhalb des Stegs bzw. Schenkels verläuft.
11. Sicherheits- und/oder Gefahrstoffschrank nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Blende (64) der den Steg bzw. das Winkelelement (90) aufweisenden Schublade (36) bis zu diesem erstreckt und endseitig in dessen Richtung abgewinkelt ist.
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