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DE202024002006U1 - Bepflanzbarer Mauerstein und Mauer aus bepflanzbaren Mauersteinen - Google Patents

Bepflanzbarer Mauerstein und Mauer aus bepflanzbaren Mauersteinen Download PDF

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DE202024002006U1
DE202024002006U1 DE202024002006.1U DE202024002006U DE202024002006U1 DE 202024002006 U1 DE202024002006 U1 DE 202024002006U1 DE 202024002006 U DE202024002006 U DE 202024002006U DE 202024002006 U1 DE202024002006 U1 DE 202024002006U1
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Christoph Quandt Garten und Landschaftsbau GmbH
Jakob Stockschlaeder & Co Kg Bimsbaustoffwerk & Baustoffgrosshandel GmbH
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Abstract

Mauerstein (1), umfassend eine sich in einer zx-Ebene erstreckende erste Sichtplatte (10), eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte (10) erstreckende zweite Sichtplatte (11) und zumindest eine sich in einer yz-Ebene erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte (10) und der zweiten Sichtplatte (11) angeordnete Verbindungswand (12), wobei jede Verbindungswand (12) beabstandet zu jeder x-Kante jeder Sichtplatte (10, 11) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen bepflanzbaren Mauerstein, der eine sich in einer zx-Ebene erstreckende erste Sichtplatte und eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte erstreckende zweite Sichtplatte umfasst. Ferner betrifft die Erfindung eine Mauer aus bepflanzbaren Mauersteinen.
  • Mauersteine der eingangs genannten Art gehören in unterschiedlichen Ausgestaltungen zum Stand der Technik und dienen dazu, Mauern zu errichten, deren vertikale Sichtflächen begrünt, d.h. zumindest teilweise mit Pflanzen versehen bzw. mit Pflanzen bedeckt, werden können.
  • Als die vertikale Richtung ist hier eine Schwererichtung zu verstehen, die im Folgenden kurz als z-Richtung bezeichnet wird. Eine in der z-Richtung gemessene Ausdehnung eines Mauersteins wird als eine Höhe des Mauersteins bezeichnet. Bezogen auf die z-Richtung werden zwei gegenüberliegende Seiten des Mauersteins als eine Oberseite bzw. als eine Unterseite bezeichnet.
  • Der Mauerstein definiert ferner eine zu der z-Richtung senkrechte Längsrichtung, die im Folgenden kurz als x-Richtung bezeichnet wird. Eine in der x-Richtung gemessene Ausdehnung eines Mauersteins wird als eine Länge des Mauersteins bezeichnet. Bezogen auf die x-Richtung werden zwei gegenüberliegende Seiten des Mauersteins als Stirnseiten bezeichnet. Zum Bilden einer Mauer wird eine Mehrzahl von Mauersteinen sowohl in der z-Richtung als auch in der x-Richtung gestapelt. Zwei Mauersteine werden gestapelt, indem sie benachbart angeordnet werden, wobei sie an jeweils zueinander weisenden Seiten mit einander in Anlage gebracht werden.
  • Der Mauerstein definiert ferner eine zu der z-Richtung und der x-Richtung senkrechte Breitenrichtung, die im Folgenden kurz als y-Richtung bezeichnet wird. Eine in der y-Richtung gemessene Ausdehnung des Mauersteins wird als eine Breite des Mauersteins bezeichnet. Bezogen auf die y-Richtung werden zwei gegenüberliegende Seiten des Mauersteins als Sichtseiten bezeichnet. Bei einer aus mehreren Mauersteinen gebildeten Mauer schließen die Sichtplatten jeweils benachbarter Mauersteine bündig aneinander an. Außenflächen der Sichtplatten bilden zwei gegenüberliegende vertikale Sichtflächen der Mauer, die jeweils lediglich durch ein rechtwinkliges Muster aus unvermeidbaren Fugen unterbrochen werden.
  • Entsprechend sind eine xy-Ebene als eine Ebene, die sich senkrecht zu der z-Richtung, eine yz-Ebene als eine Ebene, die sich senkrecht zu der x-Richtung und eine zx-Ebene, als eine Ebene, die sich senkrecht zu der y-Richtung erstreckt, zu verstehen. Die xy-Ebene, die yz-Ebene und die zx-Ebene erstrecken sich infolgedessen senkrecht zueinander.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist, einen bepflanzbaren Mauerstein bereitzustellen, der ein Errichten einer besonders stabilen, effizient bewässerbaren und sehr flexibel bepflanzbaren Mauer ermöglicht. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine bepflanzbare Mauer bereitzustellen.
  • Ein Gegenstand der Erfindung ist ein Mauerstein, der eine sich in einer zx-Ebene erstreckende erste Sichtplatte und eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte erstreckende zweite Sichtplatte umfasst. Der Mauerstein kann als ein Schalungsstein bezeichnet werden und ist dazu geeignet, bepflanzt zu werden, d.h. mit einer oder mehreren Pflanzen versehen zu werden und deren dauerhaftes Gedeihen zu unterstützen. Außenflächen der Sichtplatten von mehreren gestapelten Mauersteinen bilden entsprechend eine erste Sichtfläche und eine der ersten Sichtfläche gegenüberliegend angeordnete zweite Sichtfläche einer aus den Mauersteinen errichteten Mauer.
  • Zwischen der ersten Sichtplatte und der zweiten Sichtplatte ist ein Hohlraum gebildet, der als eine Pflanzkammer des Mauersteins bezeichnet werden kann.
  • Erfindungsgemäß umfasst der Mauerstein ferner zumindest eine sich in einer yz-Ebene erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte und der zweiten Sichtplatte angeordnete Verbindungswand, wobei jede Verbindungswand beabstandet zu jeder x-Kante jeder Sichtplatte angeordnet ist. Mit anderen Worten weist der Mauerstein an jeder Stirnseite eine von der ersten Sichtplatte, der zweiten Sichtplatte und einer Verbindungswand begrenzte Ausnehmung auf. Zwei zueinander weisende Ausnehmungen von bezogen auf die x-Richtung benachbarten Mauersteinen bilden gemeinsam eine Pflanzkammer der beiden Mauersteine. Selbstverständlich kann der Mauerstein eine Mehrzahl von Verbindungswänden, beispielsweise genau zwei oder genau drei Verbindungswände, umfassen.
  • Dagegen weist der Mauerstein keine Platte auf, die sich in einer xy-Ebene erstreckt, d.h. er hat weder einen Boden noch eine Decke. Mit anderen Worten ist der Mauerstein bezogen auf die z-Richtung durchlässig ausgebildet. Infolgedessen sind Hohlräume von bezogen auf die z-Richtung benachbarten Mauersteinen miteinander verbunden. Anders gesagt, ermöglicht der Mauerstein ein Errichten von Mauern, die in der z-Richtung durchlässig sind. Infolgedessen sind Pflanzkammern von Mauersteinen verbunden, die bezogen auf die z-Richtung benachbart angeordnet sind. Mauersteine, die bezogen auf die z-Richtung benachbart angeordnet sind definieren einen zusammenhängenden Pflanzraum, der aus den Pflanzkammern jedes Mauersteins zusammengesetzt ist.
  • Bevorzugt erstreckt sich jede Verbindungswand ausgehend von der ersten Sichtplatte zu der zweiten Sichtplatte. Jede Verbindungswand definiert einen Abstand der zweiten Sichtplatte zu der ersten Sichtplatte und verbindet die erste Sichtplatte und die zweite Sichtplatte unlösbar miteinander.
  • Der Mauerstein kann eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte und der zweiten Sichtplatte angeordnete erste Verstärkungsplatte und eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Verstärkungsplatte und der zweiten Sichtplatte erstreckende zweite Verstärkungsplatte umfassen. Die erste Verstärkungsplatte und die zweite Verstärkungsplatte weisen vorteilhaft eine identische Länge auf. Idealerweise sind die Längen der ersten Verstärkungsplatte und/oder der zweiten Verstärkungsplatte identisch zu Längen der ersten Sichtplatte und/oder der zweiten Sichtplatte.
  • Die erste und die zweite Verstärkungsplatte bilden einen Hohlraum, der als eine Betonkammer bezeichnet werden kann. In Betonkammern von bezogen auf die z-Richtung benachbarten Mauersteinen kann ein Beton angeordnet werden, der die benachbarten Mauersteine in der z-Richtung durchgreift und die benachbarten Mauersteine zumindest bezogen auf die xy-Ebene relativ zueinander fixiert.
  • Vorteilhaft erstreckt sich jeweils eine Verbindungswand ausgehend von der ersten Sichtplatte zu der ersten Verstärkungsplatte, ausgehend von der ersten Verstärkungsplatte zu der zweiten Verstärkungsplatte und ausgehend von der zweiten Verstärkungsplatte zu der zweiten Sichtplatte. Die beiden Verstärkungsplatten verlangen insgesamt mindestens drei Verbindungswände, welche die erste Sichtplatte mit der zweiten Sichtplatte verbinden. Die drei Verbindungswände können bezogen auf die x-Richtung an derselben Stelle angeordnet oder bezogen auf die x-Richtung versetzt angeordnet sein.
  • Die erste Verstärkungsplatte und die zweite Verstärkungsplatte können relativ zu der ersten Sichtplatte und der zweiten Sichtplatte bezogen auf die x-Richtung des Mauersteins versetzt angeordnet sein. In diesem Fall stehen die erste Verstärkungsplatte und/oder die zweite Verstärkungsplatte in der x-Richtung an einer ersten Stirnseite des Mauersteins von x-Kanten der ersten Sichtplatte und/oder der zweiten Sichtplatte vor, während die erste Sichtplatte und die zweite Sichtplatte in der x-Richtung an einer der ersten Stirnseite gegenüberliegenden zweiten Stirnseite des Mauersteins von x-Kanten der ersten Verbindungsplatte und/oder der zweiten Verbindungsplatte vorstehen. Auf diese Weise sind zwei Mauersteine in wechselseitigem Eingriff, wenn die beiden Mauersteine bezogen auf die x-Richtung benachbart angeordnet sind.
  • Zumindest eine Sichtplatte weist zumindest eine in einer y-Richtung des Mauersteins durchgehende Einkerbung auf, die an einer z-Kante der Sichtplatte und beabstandet zu jeder x-Kante angeordnet ist. Jede Einkerbung kann als eine Pflanzöffnung bezeichnet werden. Jede Einkerbung kann von einer Pflanze oder mehreren Pflanzen, genauer gesagt von einem Stängel einer Pflanze oder mehreren Stängeln mehrerer Pflanzen durchgriffen werden. Mehrere Einkerbungen eines Mauersteins können eine identische Gestalt aufweisen und/oder bezogen auf die x-Richtung äquidistant angeordnet sein. Abgesehen davon können Einkerbungen, die in der ersten Sichtplatte und in der zweiten Sichtplatte ausgebildet sind, miteinander fluchten, d.h. bezogen auf die x-Richtung an derselben Stelle angeordnet sein.
  • Vorteilhaft weist jede Einkerbung einen zumindest im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt auf. Dreieckige Einkerbungen können besonders einfach und in einer für ein Bepflanzen des Mauersteins geeigneten Größe gefertigt werden.
  • An bezogen auf die x-Richtung gegenüberliegenden Stirnflächen jeder Sichtplatte und jeder Verstärkungsplatte können jeweils eine durchgehende sich in der z-Richtung erstreckende Nut und ein durchgehender sich in einer z-Richtung des Mauersteins erstreckender Grat derart ausgebildet und angeordnet sein, dass jeweils ein Grat eines ersten Mauersteins in eine Nut eines zweiten Mauersteins eingreift, wenn der erste Mauerstein und der zweite Mauerstein bezogen auf die x-Richtung nebeneinander und in wechselseitiger Anlage angeordnet sind. Die Nuten und korrespondierenden Grate erleichtern ein relatives Ausrichten von Mauersteinen bezogen auf die y-Richtung, die bezogen auf die x-Richtung benachbart angeordnet sind. Zudem erhöhen ineinander greifende Nuten und Grate eine Dichtigkeit einer Fuge, die zwischen zwei bezogen auf die x-Richtung benachbart angeordneten Mauersteinen gebildet ist.
  • In einer Ausführungsform erstreckt sich jede Verbindungswand ausgehend von einer z-Kante des Mauersteins und weist jede Verbindungswand eine geringere in der z-Richtung gemessene Höhe auf als die jeweils mittels der Verbindungswand verbundenen Sichtplatten und Verstärkungsplatten. Mit anderen Worten weist der Mauerstein in der x-Richtung einen Durchlass auf. In dem Durchlass können ein sich in der x-Richtung erstreckender Tropfschlauch und/oder eine sich in der x-Richtung erstreckende Armierungsstrebe angeordnet werden und jeweils den Mauerstein durchgreifen.
  • Noch ein Gegenstand der Erfindung ist eine Mauer, umfassend eine Mehrzahl von in eine z-Richtung und in eine x-Richtung gestapelten Mauersteinen. Die ersten Sichtplatten und die zweiten Sichtplatten der gestapelten Mauersteine bilden entsprechend eine erste Sichtfläche und eine gegenüberliegend zu der ersten Sichtfläche angeordnete zweite Sichtfläche der Mauer. Die erste Sichtfläche und die zweite Sichtfläche der Mauer sind jeweils eine Außenfläche der Mauer.
  • Erfindungsgemäß ist jeder Mauerstein als ein Mauerstein nach einer Ausführungsform der Erfindung ausgebildet. Mit den erfindungsgemäßen Mauersteinen wird die Mauer besonders stabil errichtet, effizient bewässert und sehr flexibel bepflanzt.
  • Zwei in der z-Richtung benachbarte Mauersteine können bezogen auf die x-Richtung versetzt zueinander angeordnet sein. Auf diese Weise weist jede Sichtfläche der Mauer ein interessantes Fugenmuster, d.h. eine interessante Kachelung, auf. Auch können Einkerbungen von Mauersteinen, die bezogen auf die z-Richtung benachbart angeordnet sind, bezogen auf die x-Richtung versetzt angeordnet sein, wodurch sich ein interessantes Muster der Einkerbungen ergibt.
  • Die Mauer kann einen Tropfschlauch umfassen, der sich in der x-Richtung von einer ersten Stirnseite der Mauer zu einer der ersten Stirnseite der Mauer gegenüberliegenden zweiten Stirnseite der Mauer erstreckt. Der Tropfschlauch weist eine Mehrzahl von Bewässerungslöchern auf, durch die ein in dem Tropfschlauch angeordnetes Wasser zum Bewässern von Pflanzen in jeden Pflanzraum der Mauer, d.h. jede Pflanzkammer eines Mauersteins der Mauer, austreten kann. Der Tropfschlauch erstreckt sich durch miteinander fluchtende Durchlässe einer Mehrzahl von bezogen auf die x-Richtung benachbarter Mauersteine, wobei die Durchlässe von Verbindungswänden mit geringerer Höhe gebildet sind. Selbstverständlich kann die Mauer eine Mehrzahl von Tropfschläuchen umfassen. Insbesondere können sich durch jeden Mauerstein genau ein Tropfschlauch oder mehrere Tropfschläuche, beispielsweise genau zwei Tropfschläuche, erstrecken. Auf diese Weise wird ein gleichmäßiges und intensives, d.h. effizientes, Bewässern der Mauer ermöglicht.
  • Vorteilhaft umfasst die Mauer eine vertikale Armierungsstrebe, die sich in der z-Richtung erstreckt und die Mauer durchgreift. Die vertikale Armierungsstrebe erstreckt sich durch einen Betonraum der Mauer, der von mehreren Betonkammern von Mauersteinen der Mauer gebildet ist. Die vertikale Armierungsstrebe erhöht eine Stabilität der Mauer in der z-Richtung bzw. in der zx-Ebene. Die vertikale Armierungsstrebe kann insbesondere in einem Fundament der Mauer fixiert sein, das an einer Unterseite der Mauer errichtet wird und die Mauer trägt.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Mauer eine horizontale Armierungsstrebe umfassen, die sich in der x-Richtung von einer ersten Stirnseite der Mauer zu einer der ersten Stirnseite gegenüberliegenden zweiten Stirnseite der Mauer erstreckt. Die horizontale Armierungsstrebe kann sich durch dieselben Durchlässe der Mauersteine erstrecken wie der Tropfschlauch. Die horizontale Armierungsstrebe erhöht eine Stabilität der Mauer in der x-Richtung bzw. in der xy-Ebene.
  • Die vertikale Armierungsstrebe und die horizontale Armierungsstrebe sind idealerweise an einem Kreuzungspunkt miteinander in Anlage und unlösbar verbunden. Auf diese Weise wird eine Stabilität der Mauer in jeder Richtung und in jeder Ebene vergrößert.
  • Zu der Mauer kann insbesondere eine Mehrzahl von horizontalen Armierungsstreben und eine Mehrzahl von vertikalen Armierungsstreben gehören, die ein zusammenhängendes Armierungsgitter bilden. Insbesondere können die horizontalen und vertikalen Armierungsstreben ein regelmäßiges und/oder engmaschiges Armierungsgitter bilden, was mit einer großen Stabilität der Mauer einhergeht.
  • Die vertikalen Armierungsstreben und die horizontalen Armierungsstreben können einen Stahl umfassen oder aus einem Stahl bestehen.
  • Bevorzugt umfasst die Mauer einen Beton, der in einem zwischen ersten Verstärkungsplatten und zweiten Verstärkungsplatten der Mauersteine gebildeten zusammenhängenden Hohlraum angeordnet ist und die Mauer in der x-Richtung und in der z-Richtung durchgreift. Der Beton fixiert die gestapelten Mauersteine relativ zueinander. Wenn die Mauer stählerne vertikale und/oder horizontale Armierungsstreben aufweist, umgreift der Beton die stählernen vertikalen und/oder horizontalen Armierungsstreben und bildet mit diesen einen sogenannten Stahlbeton, der für die Mauer eine besonders große Stabilität bereitstellt.
  • In einer praktisch relevanten Ausführungsform umfasst die Mauer eine Pflanzenerde, die in einem zwischen Sichtplatten und Verstärkungsplatten der Mauersteine gebildeten zusammenhängenden Hohlraum angeordnet ist und die Mauer in der x-Richtung und in der z-Richtung durchgreift. Der Hohlraum besteht aus den Pflanzkammern der Mauersteine und kann als Pflanzraum der Mauer bezeichnet werden. Wenn die Mauersteine jeweils zwei Verstärkungsplatten aufweisen, weist die Mauer entsprechend zwei Pflanzräume auf, die sich parallel zueinander in der zx-Ebene erstrecken.
  • Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Mauersteins besteht darin, dass er ein Errichten einer besonders stabilen, effizient bewässerbaren und sehr flexibel bepflanzbaren Mauer ermöglicht. Die Mauer kann wahlweise an genau einer Sichtfläche oder an beiden Sichtflächen bepflanzt sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden anhand von Ausführungsbeispielen und Bezug nehmend auf die beliegenden schematischen Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
    • 1 in einer perspektivischen Ansicht einen bepflanzbaren Mauerstein nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
    • 2 in einer Draufsicht den in 1 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 3 in einer lateralen Stirnseitenansicht den in 1 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 4 in einer lateralen Sichtseitenansicht den in 1 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 5 in einer Draufsicht einen bepflanzbaren Mauerstein nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
    • 6 in einer perspektivischen Ansicht einen bepflanzbaren Mauerstein nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
    • 7 in einer Draufsicht den in 6 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 8 in einer lateralen Stirnseitenansicht den in 6 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 9 in einer lateralen Sichtseitenansicht den in 6 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 10 in einer Draufsicht einen bepflanzbaren Mauerstein nach einer vierten Ausführungsform der Erfindung;
    • 11 in einer lateralen Stirnseitenansicht den in 10 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 12 in einer lateralen Sichtseitenansicht den in 10 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein;
    • 13 in einer perspektivischen Ansicht eine Mauer nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
    • 14 in einer perspektivischen Ansicht die in 10 gezeigte Mauer; und
    • 15 in einer perspektivischen Ansicht eine Mauer nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • Im Folgenden sind korrespondierende Merkmale mit identischen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht einen bepflanzbaren Mauerstein 1 nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Der Mauerstein 1 umfasst eine sich in einer zx-Ebene erstreckende erste Sichtplatte 10 und eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte 10 erstreckende zweite Sichtplatte 11.
  • Zumindest eine Sichtplatte 10, 11 kann zumindest eine in einer y-Richtung 4 des Mauersteins 1 durchgehende Einkerbung 15 aufweisen, die an einer z-Kante der Sichtplatte 10, 11 und beabstandet zu jeder x-Kante angeordnet ist. Beispielhaft und nicht einschränkend weist bei der gezeigten ersten Ausführungsform jede Sichtplatte 10, 11 drei durchgehende Einkerbungen 15 auf. Jede Einkerbung 15 weist vorteilhaft einen zumindest im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt auf.
  • An bezogen auf eine x-Richtung 3 des Mauersteins 1 gegenüberliegenden Stirnflächen jeder Sichtplatte 10, 11 sind idealerweise jeweils eine durchgehende sich in einer z-Richtung 5 des Mauersteins 1 erstreckende Nut 16 und ein durchgehender sich in der z-Richtung 5 erstreckender Grat 17 derart ausgebildet und angeordnet, dass jeweils ein Grat 17 eines ersten Mauersteins 1 in eine 16 Nut eines zweiten Mauersteins 1 eingreift, wenn der erste Mauerstein 1 und der zweite Mauerstein 1 bezogen auf die x-Richtung 3 benachbart und in wechselseitiger Anlage angeordnet sind.
  • Ferner umfasst der Mauerstein 1 zumindest eine sich in einer yz-Ebene erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte 10 und der zweiten Sichtplatte 11 angeordnete Verbindungswand 12, wobei jede Verbindungswand 12 beabstandet zu jeder x-Kante jeder Sichtplatte 10, 11 angeordnet ist. Die gezeigte erste Ausführungsform hat beispielhaft und nicht einschränkend genau zwei Verbindungswände 12.
  • Jede Verbindungswand 12 kann sich ausgehend von der ersten Sichtplatte 10 zu der zweiten Sichtplatte 11 erstrecken. Bevorzugt erstreckt sich jede Verbindungswand 12 ausgehend von einer z-Kante des Mauersteins 1 und weist jede Verbindungswand 12 eine geringere in der z-Richtung 5 gemessene Höhe auf als die jeweils mittels der Verbindungswand 12 verbundenen Sichtplatten 10, 11.
  • 2 zeigt in einer Draufsicht den in 1 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 3 zeigt in einer lateralen Stirnseitenansicht den in 1 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 4 zeigt in einer lateralen Sichtseitenansicht den in 1 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 5 zeigt in einer Draufsicht einen bepflanzbaren Mauerstein 1 nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • Der Mauerstein 1 umfasst eine sich in einer zx-Ebene erstreckende erste Sichtplatte 10 und eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte 10 erstreckende zweite Sichtplatte 11.
  • Zumindest eine Sichtplatte 10, 11 kann zumindest eine in einer y-Richtung 4 des Mauersteins 1 durchgehende Einkerbung 15 aufweisen, die an einer z-Kante der Sichtplatte 10, 11 und beabstandet zu jeder x-Kante angeordnet ist. Beispielhaft und nicht einschränkend weist bei der gezeigten zweiten Ausführungsform jede Sichtplatte 10, 11 drei durchgehende Einkerbungen 15 auf. Jede Einkerbung 15 weist vorteilhaft einen zumindest im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt auf.
  • An bezogen auf eine x-Richtung 3 des Mauersteins 1 gegenüberliegenden Stirnflächen jeder Sichtplatte 10, 11 sind idealerweise jeweils eine durchgehende sich in einer z-Richtung 5 des Mauersteins 1 erstreckende Nut 16 und ein durchgehender sich in der z-Richtung 5 erstreckender Grat 17 derart ausgebildet und angeordnet, dass jeweils ein Grat 17 eines ersten Mauersteins 1 in eine 16 Nut eines zweiten Mauersteins 1 eingreift, wenn der erste Mauerstein 1 und der zweite Mauerstein 1 bezogen auf die x-Richtung 3 benachbart und in wechselseitiger Anlage angeordnet sind.
  • Der Mauerstein 1 umfasst zudem eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte 10 erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte 10 und der zweiten Sichtplatte 11 angeordnete erste Verstärkungsplatte 13 und eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Verstärkungsplatte 13 und der zweiten Sichtplatte 11 erstreckende zweite Verstärkungsplatte 14.
  • Ferner umfasst der Mauerstein 1 zumindest eine sich in einer yz-Ebene erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte 10 und der zweiten Sichtplatte 11 angeordnete Verbindungswand 12, wobei jede Verbindungswand 12 beabstandet zu jeder x-Kante jeder Sichtplatte 10, 11 angeordnet ist. Die gezeigte erste Ausführungsform hat beispielhaft und nicht einschränkend genau sechs Verbindungswände 12.
  • Jeweils eine Verbindungswand 12 erstreckt sich ausgehend von der ersten Sichtplatte 10 zu der ersten Verstärkungsplatte 13, ausgehend von der ersten Verstärkungsplatte 13 zu der zweiten Verstärkungsplatte 14 und ausgehend von der zweiten Verstärkungsplatte 14 zu der zweiten Sichtplatte 11. Bevorzugt erstreckt sich jede Verbindungswand 12 ausgehend von einer z-Kante des Mauersteins 1 und weist jede Verbindungswand 12 eine geringere in der z-Richtung 5 gemessene Höhe auf als die jeweils mittels der Verbindungswand 12 verbundenen Sichtplatten 10, 11 bzw. Verstärkungsplatten 13, 14.
  • 6 zeigt in einer perspektivischen Ansicht einen bepflanzbaren Mauerstein 1 nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung. Der Mauerstein 1 weist denselben Grundaufbau auf wie der in 5 gezeigte Mauerstein. Abweichend von letzterem weist die Sichtplatte 11 drei Verschlusswände 150 auf, welche die drei Einkerbungen 15 der Sichtplatte 11 verschließen. Entsprechend sind die drei Einkerbungen 15 der Sichtplatte 11 nicht durchgehend.
  • 7 zeigt in einer Draufsicht den in 6 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 8 in einer lateralen Stirnseitenansicht den in 6 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 9 zeigt in einer lateralen Sichtseitenansicht den in 6 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 10 zeigt in einer Draufsicht einen bepflanzbaren Mauerstein 1 nach einer vierten Ausführungsform der Erfindung. Der Mauerstein 1 weist denselben Grundaufbau auf wie der in 5 gezeigte Mauerstein. Abweichend von diesem weist jede Sichtplatte 10, 11 genau zwei durchgehende Einkerbungen 15 auf. Weiterhin weisen die Sichtplatten 10, 11 sowie die Verstärkungsplatten 13, 14 Abschrägungen anstelle von Graten und Nuten auf. Die Abschrägungen sind derart ausgebildet und angeordnet, dass jeweils eine Abschrägung eines ersten Mauersteins 1 mit einer Abschrägung eines zweiten Mauersteins 1 in Anlage ist, wenn der erste Mauerstein 1 und der zweite Mauerstein 1 bezogen auf eine x-Richtung 3 des Mauersteins 1 benachbart und in wechselseitiger Anlage angeordnet sind.
  • Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die erste Verstärkungsplatte 13 und die zweite Verstärkungsplatte 14 relativ zu der ersten Sichtplatte 10 und der zweiten Sichtplatte 11 bezogen auf die x-Richtung 3 des Mauersteins 1 versetzt angeordnet sind.
  • Der Mauerstein 1 weicht von dem in 5 gezeigten Mauerstein darüber hinaus darin ab, dass die zwischen den Verstärkungsplatten 13, 14 angeordneten Verbindungswände 12 dieselbe in der z-Richtung 5 gemessene Höhe aufweisen wie die jeweils mittels der Verbindungswände 12 verbundenen Verstärkungsplatten 13, 14.
  • 11 zeigt in einer lateralen Stirnseitenansicht den in 10 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 12 zeigt in einer lateralen Sichtseitenansicht den in 10 gezeigten bepflanzbaren Mauerstein 1.
  • 13 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine Mauer 2 nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Die Mauer 2 umfasst eine Mehrzahl von in eine z-Richtung 5 und in eine x-Richtung 3 gestapelten Mauersteinen 1 nach der in 5 gezeigten zweiten Ausführungsform der Erfindung. Zwei in der z-Richtung 5 benachbarte Mauersteine 1 sind bezogen auf die x-Richtung 3 versetzt zueinander angeordnet.
  • 14 zeigt in einer perspektivischen Ansicht die in 10 gezeigte Mauer 2. Die Mauer 2 umfasst weiterhin einen Beton 22, der in einem zwischen ersten Verstärkungsplatten 13 und zweiten Verstärkungsplatten 14 der Mauersteine 1 gebildeten zusammenhängenden Hohlraum angeordnet ist und die Mauer 2 in der x-Richtung 3 und in der z-Richtung 5 durchgreift.
  • Ferner umfasst die Mauer 1 vorteilhaft eine vertikale Armierungsstrebe 20, die sich in der z-Richtung 5 erstreckt und die Mauer 2 durchgreift, sowie eine horizontale Armierungsstrebe 21, die sich in der x-Richtung 3 von einer ersten Stirnseite der Mauer 2 zu einer der ersten Stirnseite der Mauer 2 gegenüberliegenden zweiten Stirnseite der Mauer 2 erstreckt und die Mauer 2 durchgreift.
  • Die vertikale Armierungsstrebe 20 und die horizontale Armierungsstrebe 21 können an einem Kreuzungspunkt miteinander in Anlage und unlösbar verbunden sein.
  • Günstigerweise umfasst die Mauer 2 eine Mehrzahl von horizontalen Armierungsstreben 21 und eine Mehrzahl von vertikalen Armierungsstreben 20 , die ein zusammenhängendes Armierungsgitter bilden. Von den mehreren horizontalen Armierungsstreben 21 und mehreren vertikalen Armierungsstreben 20 zugunsten einer besseren Übersichtlichkeit jeweils nur wenige zufällig ausgewählte abgebildet.
  • Zu der Mauer 2 kann auch einen Tropfschlauch 24 gehören, der sich in der x-Richtung 3 von einer ersten Stirnseite der Mauer 2 zu einer der ersten Stirnseite gegenüberliegenden zweiten Stirnseite der Mauer 2 erstreckt.
  • Die Mauer 2 umfasst vorteilhaft eine Pflanzenerde 23, die in einem zwischen Sichtplatten 10, 11 und Verstärkungsplatten 13, 14 der Mauersteine 1 gebildeten zusammenhängenden Hohlraum angeordnet ist und die Mauer 2 in der x-Richtung 3 und in der z-Richtung 5 durchgreift.
  • Die Pflanzenerde 23 und der Tropfschlauch 24 sind lediglich teilweise und für einen Hohlraum zwischen der Sichtplatte 10 und der Verstärkungsplatte 13 eines einzigen Mauersteins 1 abgebildet, erstrecken sich aber im Allgemeinen gleichermaßen durch einen zweiten Hohlraum zwischen der Sichtplatte 11 und der Verstärkungsplatte 14 des Mauersteins 1 sowie durch alle Mauersteine 1 der Mauer 2.
  • 15 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine Mauer 2 nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Die Mauer 2 weist denselben Grundaufbau wie die in den 13 und 14 gezeigte Mauer auf und unterscheidet sich von dieser dadurch, dass die in der z-Richtung 5 und in der x-Richtung 3 gestapelten Mauersteinen 1 nach der in in den 10 bis 12 gezeigten vierten Ausführungsform der Erfindung ausgebildet sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Mauerstein
    10
    erste Sichtplatte
    11
    zweite Sichtplatte
    12
    Verbindungswand
    13
    erste Verstärkungsplatte
    14
    zweite Verstärkungsplatte
    15
    Einkerbung
    150
    Verschlusswand
    16
    Nut
    17
    Grat
    2
    Mauer
    20
    vertikale Armierungsstrebe
    21
    horizontale Armierungsstrebe
    22
    Beton
    23
    Pflanzenerde
    24
    Tropfschlauch
    3
    x-Richtung
    4
    y-Richtung
    5
    z-Richtung

Claims (18)

  1. Mauerstein (1), umfassend eine sich in einer zx-Ebene erstreckende erste Sichtplatte (10), eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte (10) erstreckende zweite Sichtplatte (11) und zumindest eine sich in einer yz-Ebene erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte (10) und der zweiten Sichtplatte (11) angeordnete Verbindungswand (12), wobei jede Verbindungswand (12) beabstandet zu jeder x-Kante jeder Sichtplatte (10, 11) angeordnet ist.
  2. Mauerstein nach Anspruch 1, bei dem sich jede Verbindungswand (12) ausgehend von der ersten Sichtplatte (10) zu der zweiten Sichtplatte (11) erstreckt.
  3. Mauerstein nach Anspruch 1, umfassend eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte (10) erstreckende und zwischen der ersten Sichtplatte (10) und der zweiten Sichtplatte (11) angeordnete erste Verstärkungsplatte (13) und eine sich parallel und beabstandet zu der ersten Sichtplatte (10) und der zweiten Sichtplatte (11) erstreckende zweite Verstärkungsplatte (14).
  4. Mauerstein nach Anspruch 3, bei dem sich jeweils eine Verbindungswand (12) ausgehend von der ersten Sichtplatte (10) zu der ersten Verstärkungsplatte (13), ausgehend von der ersten Verstärkungsplatte (13) zu der zweiten Verstärkungsplatte (14) und ausgehend von der zweiten Verstärkungsplatte (14) zu der zweiten Sichtplatte (11) erstreckt.
  5. Mauerstein nach Anspruch 3 oder 4, bei dem die erste Verstärkungsplatte (13) und die zweite Verstärkungsplatte (14) relativ zu der ersten Sichtplatte (10) und der zweiten Sichtplatte (11) bezogen auf eine x-Richtung (3) des Mauersteins (1) versetzt angeordnet sind.
  6. Mauerstein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem zumindest eine Sichtplatte (10, 11) zumindest eine in einer y-Richtung (4) des Mauersteins (1) durchgehende Einkerbung (15) aufweist, die an einer z-Kante der Sichtplatte (10, 11) und beabstandet zu jeder x-Kante angeordnet ist.
  7. Mauerstein nach Anspruch 6, bei dem jede Einkerbung (15) einen zumindest im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweist.
  8. Mauerstein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem an bezogen auf die x-Richtung (3) gegenüberliegenden Stirnflächen jeder Sichtplatte (10, 11) und jeder Verstärkungsplatte (13, 14) jeweils eine durchgehende sich in einer z-Richtung (5) des Mauersteins (1) erstreckende Nut (16) und ein durchgehender sich in der z-Richtung (5) erstreckender Grat (17) derart ausgebildet und angeordnet sind, dass jeweils ein Grat (17) eines ersten Mauersteins (1) in eine (16) Nut eines zweiten Mauersteins (1) eingreift, wenn der erste Mauerstein (1) und der zweite Mauerstein (1) bezogen auf die x-Richtung (3) benachbart und in wechselseitiger Anlage angeordnet sind.
  9. Mauerstein nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem jede Verbindungswand (12) sich ausgehend von einer z-Kante des Mauersteins (1) erstreckt und eine geringere in der z-Richtung (5) gemessene Höhe aufweist als die jeweils mittels der Verbindungswand (12) verbundenen Sichtplatten (10, 11) und Verstärkungsplatten (13, 14).
  10. Mauer (2), umfassend eine Mehrzahl von in eine z-Richtung (5) und in eine x-Richtung (3) gestapelten Mauersteinen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
  11. Mauer nach Anspruch 10, bei der zwei in der z-Richtung (5) benachbarte Mauersteine (1) bezogen auf die x-Richtung (3) versetzt zueinander angeordnet sind.
  12. Mauer nach Anspruch 10 oder 11, umfassend einen Tropfschlauch (24), der sich in der x-Richtung (3) von einer ersten Stirnseite der Mauer (2) zu einer der ersten Stirnseite gegenüberliegenden zweiten Stirnseite der Mauer (2) erstreckt.
  13. Mauer nach einem der Ansprüche 10 bis 12, umfassend eine vertikale Armierungsstrebe (20), die sich in der z-Richtung (5) erstreckt und die Mauer (2) durchgreift.
  14. Mauer nach einem der Ansprüche 10 bis 13, umfassend eine horizontale Armierungsstrebe (21), die sich in der x-Richtung (3) von einer ersten Stirnseite der Mauer (2) zu einer der ersten Stirnseite der Mauer (2) gegenüberliegenden zweiten Stirnseite der Mauer (2) erstreckt.
  15. Mauer nach den Ansprüchen 13 und 14, bei der die vertikale Armierungsstrebe (20) und die horizontale Armierungsstrebe (21) an einem Kreuzungspunkt miteinander in Anlage und unlösbar verbunden sind.
  16. Mauer nach Anspruch 15, umfassend eine Mehrzahl von horizontalen Armierungsstreben (21) und eine Mehrzahl von vertikalen Armierungsstreben (20) , die ein zusammenhängendes Armierungsgitter bilden.
  17. Mauer nach einem der Ansprüche 10 bis 16, umfassend einen Beton (22), der in einem zwischen ersten Verstärkungsplatten (13) und zweiten Verstärkungsplatten (14) der Mauersteine (1) gebildeten zusammenhängenden Hohlraum angeordnet ist und die Mauer (2) in der x-Richtung (3) und in der z-Richtung (5) durchgreift.
  18. Mauer nach einem der Ansprüche 10 bis 17, umfassend eine Pflanzenerde (23), die in einem zwischen Sichtplatten (10, 11) und Verstärkungsplatten (13, 14) der Mauersteine (1) gebildeten zusammenhängenden Hohlraum angeordnet ist und die Mauer (2) in der x-Richtung (3) und in der z-Richtung (5) durchgreift.
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