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Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einer Vorrichtung zur Trennung von Fraktionen aus einem Materialstrom mit mindestens zwei Materialfraktionen, insbesondere mit einer Anlage, in der unter Anwendung des Coander-Effektes die Zuluftmengen entlang der Wandungen eines Gehäuses in Richtung einer Materialströmung auf einer Fördereinrichtung geführt werden und dadurch den Materialstrom anhebt und aufwirbelt
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Ähnliche Verfahren und Anlagen sind aus der
DE 10 2012 010 030 A1 im Stand der Technik bekannt geworden. In dieser Druckschrift wird eine Vorrichtung und ein Verfahren offenbart, bei der ein heterogener Materialstrom in ein Gehäuse mittels einer Fördereinrichtung eingeführt und dabei von Gasströmung durchdrungen wird, wodurch mindestens eine Fraktion aus dem Materialstrom herausgetrennt wird. Als nachteilig an den im Stand der Technik bekannt gewordenen Vorrichtung und Verfahren wird der allgemein hohe technische Aufwand empfunden, was relativ hohe Herstellungskosten zur Folge hat.
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Eine weitere Vorrichtung zum Trennen wiederverwertbaren Abfallgutes ist der Druckschrift
DE 299 19 773 U1 im Stand der Technik zu entnehmen, Dieser Druckschrift ist eine Vorrichtung zum Trennen wiederverwertbaren Abfallgutes zu entnehmen, bei der am Ende eines Förderbandes ein dort sogenannter Luftstromsichter angeordnet ist, der im Wesentlichen aus einem geschlossenen Gehäuse besteht, an dem sowohl eine Lufteinblasdüse als auch eine Absaugleitung angeschlossen ist. Dabei ist die Lufteinblasdüse so ausgerichtet, dass der aus ihr austretender Luftstrom das auf dem Förderband liegende Material anbläst, wodurch die leichten großflächigen Materialteile aufgewirbelt werden und von dem Absaugkanal aufgenommen werden und einem Gehäuse mit einem dort sogenannten Zellenrad zum Abscheiden der leichten flächigen Teile zugeführt werden.
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Ferner ist aus der
DE 20 2008 001 933 U1 im Stand der Technik eine Vorrichtung bekannt geworden, die im Wesentlichen aus einer Transporteinrichtung besteht, an deren Ende eine Sichttrommel angeordnet ist, deren Drehachse quer zur Transportrichtung verläuft. Hierbei ist unterhalb der Transporteinrichtung zwischen dem Ende der Transporteinrichtung und der Sichttrommel eine Luftblaseinrichtung angeordnet, die den herabfallenden Materialstrom durchdringt und damit zumindest die leichten Fraktionen des Materialstroms mitreißt. Die Restfraktion des Materialstroms teilt sich dann auf in mittelschwere und schwere Materialien, wobei die mittelschweren Materialien auf der Oberfläche der Sichttrommel landen und weiter abtransportiert werden. Infolge der aus der Lufteinblaseinrichtung ausströmenden Luftströmung werden die leichten und mittelschweren Materialfraktionen durch einen Strömungskanal geführt, an dessen Ende eine Auffangeinrichtung angeordnet ist, wodurch der Materialstrom in schwere, mittelschwere und leichte Materialfraktionen aufgeteilt wird.
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Als nachteilig an den im Stand der Technik bekannt gewordenen Vorrichtungen und Verfahren wird es im allgemeinen empfunden, dass einerseits die Trennfähigkeit der Anlagen zwischen schweren, mittleren und leichten Fraktionen des Materialstromes nicht den Ansprüchen der Verwertungswirtschaft entspricht und andererseits die Bauweise und Konstruktionen derartiger Anlagen technisch verhältnismäßig aufwendig und daher kostenintensiv sind.
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Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen, die in der Lage sind, die Nachteile des Stands der Technik zu überwinden und den relativ hohen technischen Aufwand zu reduzieren, wobei in einem technisch unkomplizierten Gehäuse mit relativ kleinen geometrischen Abmessungen mindestens eine Teilfraktion mit hohem Reinheitsgrad aus einem heterogenen Materialstrom herausgetrennt wird.
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Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen der Hauptansprüche gelöst. Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind der Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Trennung von Fraktionen eines Materialstroms, der auf einem Fördermittel in ein Gehäuse geführt wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluftströmung im Gehäuse auf eine Fläche gelenkt wird und mit Hilfe des Coander-Effekts der Materialströmung zugeführt wird.
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Bei dieser Vorrichtung ist es besonders vorteilhaft, dass die in das Gehäuse eingeblasene Zuluft auf eine Fläche innerhalb des Gehäuses trifft, entlang derer die Zuluft dem Materialstrom auf einem Fördermittel zugeführt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Einrichtung zur Förderung der Zuluft an der Oberseite des Gehäuses oder seitlich des Gehäuses angeordnet ist. Wichtig ist es bei diesem Strömungsprozess, dass die Zuluftströmung an der Längsseite des Materialstroms in einem vorbestimmten Winkel a dem Materialstrom zugeführt wird, um damit den Materialstrom anzuheben und nach oben hin aufwirbelt. Die seitlich zur Längsachse der Materialströmung auf den Materialstrom gerichtete Luftströmung bewirkt, dass die Materialströmung angehoben wird und dabei unter Einwirkung einer Abluftströmung eine Trennzone zur Trennung von mindestens einer Fraktion aus dem Materialstrom ausgebildet wird.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die einzelnen Fraktionen in der Materialströmung nicht nur angehoben, sondern auch verwirbelt werden und anschließend die leichten Fraktionen in einer Trennzone von der resultierenden Luftströmung innerhalb der Trennzone erfasst und abgezogen werden.
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Ferner ist es vorteilhaft, dass die primäre Zuluftströmung durch mindestens eine Düse mit einer verstellbaren Düsen-Austrittsfläche erzeugt wird, und diese beschleunigte Zuluftströmung auf eine Wand innerhalb des Gehäuses gerichtet wird, wobei diese Wand vorzugsweise gerade und eben ausgebildet ist.
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Dabei ist es vorteilhaft, das die mindestens eine Zulufteinrichtung entweder an der Oberseite oder seitlich des Gehäuses angeordnet wird, wobei als seitlich sowohl die Stirnseiten als auch die Seitenwände des Gehäuses zu verstehen sind.
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Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass die primäre Zuluft erzeugende Düsen-Austrittsöffnung länglich ausgebildet wird und die Längsachse der Düsen-Austrittsöffnung parallel zur Förderrichtung des Materialstroms angeordnet werden.
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Auch ist es vorteilhaft, dass die primäre Zuluft erzeugende Düsen-Austrittsöffnung im wesentlichen oberhalb des Materialstroms angeordnet wird.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Strömungsgeschwindigkeiten sowohl der Zuluft als auch der Abluft so eingestellt werden, dass sich zwischen dem Fördermittel und der Abluft-Einrichtung ein nicht laminarer Strömungsbereich als Trennzone ausbildet, in der es zu einer Trennung zwischen mindestens zwei Fraktionen kommt.
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Die zu dem erfindungsgemäßen Verfahren aufgebaute erfindungsgemäße Vorrichtung zur Trennung von Fraktionen aus einer Materialströmung, die auf einem Fördermittel in ein Gehäuse eingeführt wird, ist gekennzeichnet durch mindestens eine seitliche Zuluft-Düse, deren Strömung an eine Wand innerhalb des Gehäuses gerichtet ist, an der die Zuluftströmung unter Ausnutzung des Coander-Effekts in Richtung Fördermittel gelenkt wird und dadurch den Materialstrom anhebt und verwirbelt, wobei mindestens eine Ablufteinrichtung die verwirbelte, nicht laminare Zuluft-Strömung erfasst und dabei mindestens eine leichte Fraktion austrägt.
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Als vorteilhaft wird es dabei gesehen, dass die Zuluftströmung innerhalb des Gehäuses durch mindestens zwei Düsen-Austrittsöffnung erzeugt wird, die oberhalb des Fördermittels angeordnet sind.
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Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass die Abluft-Einrichtung im oberen Bereich des Gehäuses oberhalb des Fördermittels zwischen zwei Zuluft-Einrichtungen angeordnet wird, wodurch die geometrischen Ausmaße merklich reduziert werden können.
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Auch ist es vorteilhaft, dass die Längsachse der länglich ausgebildeten Düsen-Austrittsöffnung parallel zur Förderrichtung der Materialströmung angeordnet ist.
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Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Position der Zuluft-Düsen und der Abluft-Einrichtung zur Fördereinrichtung variabel einstellbar ist, wobei der Abstand d zwischen dem Fördermittel und der unteren Kante der Düsen-Austrittsöffnung variabel einstellbar ist.
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Ferner ist es vorteilhaft, dass die Schlitzbreite b der Düsen-Austrittsöffnung und damit die Querschnittsfläche variabel einstellbar ist, wodurch sowohl die Luftmengen als auch die Strömungsgeschwindigkeit v regulierbar ist.
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Auch ist es vorteilhaft, dass der Querschnitt der Düsen-Austrittsöffnungen mehr eckig, oval oder rund ausgebildet sein kann.
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Vorteilhaft ist es auch, dass die Austrittsöffnung der Zuluft-Düse auf eine ebene Fläche innerhalb des Gehäuses gerichtet ist, die Bestandteil des Gehäuses ist und somit keinerlei zusätzliche Wände oder Leitbleche innerhalb des Gehäuses erforderlich sind, um die Funktion des Verfahrens zu gewährleisten. Zu diesem Vorteil trägt insbesondere der Umstand bei, das Gehäuse direkt oberhalb des Fördermittels, auf dem der Materialstrom liegt und darüber hinaus sowohl die Zuluft-Einrichtungen als auch die Ablufteinrichtung an der Oberseite des Gehäuses anzuordnen.
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Weitere vorteilhafte Merkmale und Ausbildungen der vorliegenden Erfindung sind den Unteransprüchen, der Beschreibung, sowie den Zeichnungen zu entnehmen.
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Im nun Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen im Einzelnen näher erläutert. Es zeigt
- 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer Anlage mit einer Vorrichtung (1) zur Trennung eines Materialstromes (3) mit mindestens zwei Fraktionen mit einem Fördermittel (4) und mindestens einer Zuluft-Einrichtung (8) und mindestens einer Abluft-Einrichtung (9) an einem Gehäuse (2);
- 2 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) in einem Gehäuse (2), in dem zwei Zuluft-Düsen (19) und eine Ablufteinrichtung (9) angeordnet sind und der Materialstrom (3) mittels eines Fördermittels (4) in das Gehäuse (2) eingeführt wird;
- 3 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung (1)) in einem Gehäuse (2), in dem zwei Zuluft-Düsen (19) und eine Ablufteinrichtung (9) angeordnet sind und die Luftströmungen durch Pfeile symbolisiert sind;
- 4 eine schematische Draufsicht auf die Oberseite des Gehäuses (2), das über dem Fördermittel (4) angeordnet ist.
- 5 eine schematische Darstellung eines weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels der Vorrichtung (1'), bei dem eine Abluft-Einrichtung (9') an der Oberseite des Gehäuses (2) angeordnet ist und die Zuluft durch eine Zuluft-Einrichtung (8') an einer Stirnfläche des Gehäuses (2) zugeführt wird.
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In 1 wird eine schematische perspektivische Darstellung einer Anlage mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 in einem Gehäuse 2 gezeigt. Die Anlage besteht aus einem Fördermittel 4, über dem das Gehäuse 2 angeordnet ist. Der im Betrieb auf dem Fördermittel 4 transportierte Materialstrom 3, hier nicht gezeigt, weist in der Regel mindestens zwei Fraktionen eines Materialgemisches auf, wie es typischerweise in der Abfallwirtschaft vorkommt. Dem Gehäuse 2 wird mit dem Fördermittel 4 ein primär heterogener Materialstrom 3 durch eine Gehäuseöffnung 5 zugeführt. Der Querschnitt der Gehäuseöffnung 5 kann variiert werden und richtet sich im wesentlichen nach der Anhäufung des Materialstroms 3 und dem Zuluftbedarf der Vorrichtung 1.
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Das Gehäuse 2 ist über dem Fördermittel 4 angeordnet und besteht im vorliegenden schematischen Ausführungsbeispiel im wesentlichen aus zwei geraden ebenen Wänden 6, die auf beiden Seiten jeweils durch ein, Verbindungselement 7 miteinander verbunden sind. Im oberen Bereich des Gehäuses 2 sind zwei Zuluft- Einrichtungen 8 in unmittelbarer Nähe der geraden ebenen Seitenwände 6 angeordnet. Die Zuluft-Einrichtungen 8 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel länglich ausgebildet, deren Funktion w.u. näher erläutert wird. Zwischen den beiden Zuluft-Einrichtungen 8 ist eine Abluft-Einrichtung 9 angeordnet, die ebenfalls länglich ausgebildet ist. Das Fördermittel 4 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Förderband, das von einem Motor 10 angetrieben wird. Die an der Oberseite des Gehäuses 2 angeordneten mindestens zwei Zuluft-Einrichtungen 8 sind in der Lage, die notwendige einstellbare Luftmenge zum Trennen der einzelnen Fraktionen zu liefern und die einzelnen Fraktionen anzuheben. Die beiden Zuluft-Einrichtungen 8 erstrecken sich über die gesamte Länge der oberen Seite des Gehäuses 2.
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In 2 wird eine schematische Querschnitts-Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 in einem Gehäuse 2, an dem im obere Bereich zwei Zuluft-Einrichtungen 8 und eine Abluft-Einrichtung 9 angeordnet sind, gezeigt, wobei der Materialstrom 3 mittels einer Fördereinrichtung 4 in das Gehäuse 2 eingeführt wird. Diese Darstellung zeigt den prinzipiellen Querschnitt senkrecht zur Längsachse des Gehäuses 1 durch die Mitte der Zuluft- und Abluft-Einrichtungen 8, 9. Das Fördermittel 4 wird durch den Antrieb 10 angetrieben und transportiert den Materialstrom 3, der hier nicht gezeigt ist, in das Gehäuse 2, das über dem Fördermittel 4 angeordnet ist. Das Gehäuse 2 besteht aus zwei Seitenwänden 6, die der Einfachheit halber im vorliegenden Ausführungsbeispiel gerade und eben ausgebildet sind, können aber auch gebogen sein oder andere Formen annehmen. Im oberen Bereich des Gehäuses 2 sind seitlich zwei Zuluft-Einrichtungen 8 angeordnet, die die benötigten Luftmengen in das Innere des Gehäuses 2 einleiten. Zwischen den beiden Zuluft-Einrichtungen 8 ist eine Ablufteinrichtung 9 angeordnet, die die eingeblasenen Luftmengen wieder absaugt, wobei die Leistung dieser Abluft-Einrichtung 9 so ausgelegt ist, dass sie in der Lage ist, die eingeleiteten Luftmengen sowohl durch die Zuluft-Einrichtungen 8 als auch durch die Gehäuse-Eintrittsöffnung 5 absaugen kann, um die strömungsmechanischen Funktionen innerhalb des Gehäuses gewährleisten zu können. Die Anschlussstutzen 11,12 der Zuluft- und Ablufteinrichtung 8,9 sind trichterförmig ausgebildet, um damit die Strömungsgeschwindigkeit der Zuluftströmung in das Gehäuse zu erhöhen, bzw. zu verringern.
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Zwischen den beiden Zuluft-Einrichtungen 8 im oberen Bereich des Gehäuses 2 ist die Abluft-Einrichtung 9 angeordnet, die sich über die gesamte Länge des Gehäuses erstreckt. Die Ablufteinrichtung 9 besteht aus einem trichterförmigen Abluft-Stutzen 12, an den sich in dieser Zeichnung nach unten hin ein Stutzen 13 in das Innere des Gehäuses 2 erstreckt. In das Ende des Stutzens 13 ist ein dazu passender Stutzen 14 eingeführt, der verschieblich ausgebildet ist. Die Verschieblichkeit des eingeführten Stutzens 14 dient zur Optimierung der Funktion und Anpassung der Luftströmungen innerhalb des Gehäuses, die weiter unten näher erläutert werden.
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Am Ende des verschieblichen Stutzens 14 sind am unteren Ende gelenkig an beiden Seiten zwei einstellbare Klappen 16 angeordnet, deren Stellung mittels eines Feststell-Mechanismus 17 stufenlos eingestellt werden kann. Durch die Wände 6 des Gehäuses 2 und durch die Wandungen des Abluft-Stutzens 13 und dem verschieblichen Teil 14 dieses Stutzens im Zusammenwirken mit den Einstellklappen 16 werden innerhalb des Gehäuses 2 zwei Zuluft-Schächte 18 gebildet, durch die die Zuluftmengen in das Gehäuse 2 eingeführt werden. Die verstellbaren Klappen 16 am Ende des verschieblichen Stutzens 14 bilden eine Düse aus, deren Austrittsöffnungen 19 infolge der Einstellbarkeit variabel sind und jeweils zur Optimierung der Trennung des Materialstroms 3 eingestellt werden. Die Düsen-Austrittsöffnungen 19 der Zuluftdüsen sind länglich ausgebildet und mit ihrer Längsachse parallel zur Förderrichtung des Fördermittels 4 angeordnet. Dabei wird die Zuluftströmung in Richtung der Wände 6 des Gehäuses 2 gelenkt, wonach sich die Strömung auf Grund des Coander-Effekts entlang der Wände 6 erstreckt.
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Die 3 zeigt eine schematische Querschnitts-Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 in einem Gehäuse 2 in dem zwei Zuluft-Einrichtungen 8 und eine Abluft-Einrichtung 9 angeordnet sind, wobei die Richtungen der Luftströmungen innerhalb des Gehäuses durch Pfeile symbolisiert sind. Mit dieser Darstellung ist das Wirkprinzip, bzw. sind die Richtungen der einzelnen Strömungen der eingeblasenen und abgesaugten Luftmengen innerhalb des Gehäuses 2 verdeutlicht. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird die Zuluft in das Gehäuse 2 mittels zweier Zuluft-Einrichtungen 8 in das Gehäuse 2 eingeleitet. Die durch die beidseitig seitlich angeordneten Zuluft-Einrichtungen 8 eingeleiteten Luftströmungen werden infolge der anfangs trichterförmigen Ausbildung der Zuluft-Einrichtungen 8 mit der anschließenden Verengung der Zuluftkanäle 15 beschleunigt und in die Kanäle 17 im Gehäuse 2 eingeleitet.
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Aufgrund der einstellbaren Klappe 16, deren Öffnungswinkel mittels eines hier nicht gezeigten Stellgliedes mechanisch / elektronisch geregelt werden kann, wird die längliche Düsen-Austrittsöffnung 19 verstellt, sodass die Strömung bedarfsgerecht noch einmal beschleunigt oder verlangsamt und an eine Wand gelenkt wird, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel die Innenseite der Gehäusewand 6 ist, entlang derer sich aufgrund des physikalischen Coander-Effekts die Luftströmung bis an das Ende der Innenwand in Richtung Fördermittel 4 erstreckt und geführt wird, wo sie auf den Materialstrom 3 trifft und diesen anhebt. Infolge des Zusammentreffens der beiden Zuluftströmungen über der Oberfläche des Fördermittels 4 wird der Materialstrom 3 angehoben, gelockert und verwirbelt. Durch die Anhebung des heterogenen Materialstroms 3 und die Saugwirkung der Abluft-Einrichtung 9 bildet sich unterhalb des Endes der Stellklappen 16 eine Trennzone 20 aus, in der die leichten Fraktionen wie beispielsweise Folien, durch die Ablufteinrichtung 9 abgesaugt und von den anderen Fraktionen getrennt und ausgetragen werden. Die ausgetragene leichte Fraktion wird somit zu nahezu 99 % von den übrigen schwereren Fraktionen getrennt, sodass infolge dieses Trennvorgangs ein hoher Reinheitsgrad der abgetrennten leichten Fraktionen gewährleistet wird. Die schwereren Fraktionen des Materialstroms 3 mit einer höheren Dichte erreichen die Trennzone 20 nicht und fallen aufgrund der Schwerkraft nach kurzer Anhebung auf das Fördermittel 4 zurück und werden dort ausgetragen.
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Die Wände 6 des Gehäuses 2 müssen nicht notwendigerweise eben sein, sondern können auch geschwungen oder in einer anderen, technisch sinnvollen Wahlform ausgebildet sein.
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Die 4 zeigt eine schematische Draufsicht auf die Oberseite des Gehäuses 2, das über dem Fördermittel 4 angeordnet ist. Auf dem Fördermittel 4 wird der primäre Materialstrom 3 durch eine Gehäuseöffnung 5 in das Gehäuse 2 eingeführt und unterliegt dort mindestens einem Trennvorgang, bei dem die leichten Fraktionen des Materialstroms 3 aussortiert werden, wie weiter oben beschrieben wurde, sodass in Förderrichtung hinter der Vorrichtung 1 die übrig gebliebenen schwereren Fraktionen mit dem Materialstrom 3' ausgetragen werden. Sowohl die Zuluft-Einrichtungen 8 als auch die Abluft-Einrichtung 9 sind auf der oberen Seite des Gehäuses 2 angeordnet und tragen somit unter anderem zur kompakten Bauweise der gesamten Anlage bei. Dabei ist die Ablufteinrichtung 9 zwischen den beiden seitlichen Zuluft-Einrichtungen 8 angeordnet. Insgesamt sind beide Einrichtungen, sowohl die Zuluft-Einrichtungen 8 als auch die Abluft-Einrichtung 9 länglich ausgebildet, wobei die Längsachsen beider Einrichtungen 8,9 parallel zur Förderrichtung des Materialstromes 3 ausgebildet sind.
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Die 5 zeigt eine schematische Darstellung eines weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels der Vorrichtung 1', bei dem eine Ablufteinrichtung 9 an der Oberseite des Gehäuses 2 angeordnet ist und die Zuluft durch eine Zuluft-Einrichtung 8' an einer Stirnseite des Gehäuses 2 zugeführt wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel werden die Zuluftströmungen innerhalb des Gehäuses 2 durch Trennung der einen Zuluftströmung gebildet. Nach der Trennung der einen Zuluftströmung aus der Zulufteinrichtung 8' werden die beiden neu gebildeten Zuluftströmungen, in hier nicht gezeigten Kanälen einem Verbindungselement 22 zugeführt, in dem die beiden Luftströmungen aufeinandertreffen und anschließend dem Materialstrom längsseitig zugeführt werden, wodurch der Materialstrom angehoben und verwirbelt wird. Der sich daran anschließende Trennprozess der einzelnen Fraktionen innerhalb des Gehäuses 2 wurde bereits weiter oben beschrieben. Die Förderrichtung des Materialstroms 3 ist durch die Pfeilspitze angegeben.
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Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit der vorliegenden Erfindung einerseits ein strömungstechnisch anspruchsvolles Verfahren und andererseits eine technisch einfache Konstruktion einer Vorrichtung 1 vorgestellt wird, die unkompliziert an jegliche Art von Fördermitteln, z.B. ein Sieb, eine Vibrorinne, ein Balistikseparator oder eine Schurre/Rutsche, angepasst werden kann, die einen Materialstrom transportieren, dessen einzelne Fraktionen mit hohem Reinheitsgrad aus einem heterogenen Materialstrom 3 zu trennen sind. Hierzu wird ein Gehäuse 2 über einem Fördermittel 4 angeordnet, auf dem der zu trennende Materialstrom 3 liegt. Die benötigte Zuluft wird mittels verstellbarer Düsen-Austrittsöffnungen 19 in das Innere des Gehäuses 2 eingeleitet und die Luftströmung an mindestens eine seitliche Gehäusewand 6 gelenkt. Infolge des Coander-Effekts wird die Luftströmung entlang der Gehäusewand 6 dem Materialstrom 3 auf dem Fördermittel 4 zugeführt, wodurch eine Anhebung des Materialstroms 3 erfolgt und anschließend verwirbelt wird. Auf Grund der Verwirbelung der Zuluftströmung und unter Einwirkung einer Abluftströmung wird eine Trennzone 20 ausgebildet, in der leichte Fraktionen aus dem gesamten Materialstrom 3 herausgelöst und durch die Abluft-Einrichtung 9 mit einem optimalen Trennungsgrad zwischen 95 und 100 Prozent ausgetragen werden. In beiden beschriebenen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung herrscht im Innern des Gehäuses ein leichter Unterdruck, das heißt mit anderen Worten, dass die Leistung der Ablufteinrichtung 9 leicht höher eingestellt ist als die Leistung(en) der Zulufteinrichtung(en) 8,8', wodurch sich die Druckverhältnisse pi < pa einstellen, wobei pi der Luftdruck des Innenraums des Gehäuses und pa der Luftdruck außerhalb des Gehäuses 2 ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2012 010 030 A1 [0002]
- DE 299 19 773 U1 [0003]
- DE 20 2008 001 933 U1 [0004]