DE20201349U1 - Magnetrührer mit einer beheizbaren Aufstellplatte - Google Patents
Magnetrührer mit einer beheizbaren AufstellplatteInfo
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Description
MAUCHER, BORJES & KOLLEGEN
PATENT- UND RECHTSANWALTSSOZIETÄT
Patentanwalt Dipl.-Ing. W. Maucher · Patent- und Rechtsanwalt H.Börjes-Pestalozza
IKA - Werke GmbH & Co. KG Dreikönigstraße 13
Janke und Kunkel Strasse 10 D-79102 Freiburg i. Br.
79217 St auf en Telefon (07 61)79 174 0
Telefax (07 61) 79 174 30
G 02 016 M
Mr/tk
Die Erfindung betrifft einen Magnetrührer mit einem Gehäuse für seinen Antrieb und mit einer beheizbaren Aufstellplatte für ein Rührgefäß, welche Aufstellplatte aus Metall besteht, und an ihrer Unterseite eine Heizung aufweist.
Ein derartiger Magnetrührer ist aus DE 32 48 455 A1 bekannt. Bei derartigen Magnetrührern mit beheizbarer Aufstellplatte be-L steht seit jeher das Bestreben, die Heizenergie mit möglichst geringen Verlusten in und durch die Aufstellplatte zu einem Rührgefäß zu leiten. Deshalb bestehen derartige Aufstellplatten aus einem die Wärme gut leitenden Metall, häufig aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung.
15. Nicht selten sollen Flüssigkeiten gerührt werden, die aggressiv sind und beim Überlaufen oder Herausspritzen aus dem Rührgefäß die Aufstellplatte beschädigen können. Es ist deshalb auch schon bekannt, solche Aufstellplatten zu emaillieren oder aus Keramik, also aus einem die Wärme schlechter leitenden Werkstoff, oder auch aus Edelstahl zu fertigen. Edelstahl ist aber
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ebenfalls ein schlechterer Wärmeleiter als zum Beispiel Aluminium.
Es muss also bei derartigen Magnetrührern und vor allem bei ihren Aufstellplatten bisher zwischen guter chemischer Beständigkeit und Resistenz oder guter Wärmeleitung gewählt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Magnetrührer der eingangs genannten Art zu schaffen, der eine gegenüber chemisch aggressiven Medien weitgehend unempfindliche oder resistente Aufstellplatte aufweist, die dennoch eine gute Wärmeleitung hat.
Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist der eingangs definierte Magnetrührer dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellplatte aus wenigstens zwei luftdicht und fugenlos verbundenen Metallschichten besteht, dass dabei die der Heizung zugewandte untere Metallschicht aus einem Wärme gut leitenden Metall und die einem Rührgefäß zugewandte obere Metallschicht aus einem chemisch widerstandsfähigen oder resistenten oder säurefesten Metall bestehen, wobei die Metallschichten zusammengewalzt und/oder zusammengelötet und dadurch fest und fugenlos verbunden sind.
Auf diese Weise kann die Forderung nach einer guten Wärmeleitung bei gleichzeitiger chemischer Resistenz oder Widerstandsfähigkeit erfüllt werden. Die untere Metallschicht, kann die Wärme gut leiten, während die obere Metallschicht einen Schutz gegen aggressive Medien darstellt und ihrerseits auch die Wärme zumindest relativ gut leitet.
Eine zweckmäßige Anordnung kann dabei vorsehen, dass die einem Rührgefäß zugewandte obere Metallschicht aus rostfreiem Metall
oder Edelstahl besteht.
Dies ist ein gegenüber zahlreichen aggressiven Medien weitgehend resistenter Werkstoff.
Die unterhalb der oberen Metallschicht angeordnete, die Wärme gut leitende Metallschicht kann aus Kupfer oder einer Kupferlegierung oder Aluminium oder einer Aluminiumlegierung bestehen.
Kupfer hat eine sehr hohe Wärmeleitfähigkeit, würde aber von aggressiven Medien angegriffen.
Kupfer hat eine sehr hohe Wärmeleitfähigkeit, würde aber von aggressiven Medien angegriffen.
Da es jedoch durch die resistente Metallschicht geschützt ist, kann seine gute Wärmeleitfähigkeit ausgenutzt werden, um die Heizenergie möglichst weitgehend an ein Rührgefäß weiterleiten zu können.
Für eine ausreichende Festigkeit benötigt die Aufstellplatte eine gewisse Mindestdicke. Um einerseits eine möglichst gute Weiterleitung der Wärme der Heizung und andererseits dennoch einen Schutz gegen chemisch aggressive Medien zu erzielen, ist es dabei zweckmäßig, wenn die untere Metallschicht dicker als die obere Metallschicht ist.
Somit kann die untere Metallschicht aufgrund ihrer größeren Dicke die Wärme gut leiten und für eine ausreichende Festigkeit und Biegesteifigkeit der Aufstellplatte sorgen, während die obere Metallschicht relativ dünn sein kann, da sie. in erste Linie chemisch aggressive Medien von der unteren Metallschicht abhalten soll.
Die Aufstellplatte kann einen in Gebrauchsstellung nach unten gerichteten umlaufenden Rand haben, der einstückig mit ihr verbunden und insbesondere durch Tiefziehen angeformt ist.
Dabei kann die chemisch widerstandsfähige oder resistente Metallschicht auch die Außenseite des nach unten gerichteten Ran-
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des überdecken. Somit wird auch die Unterseite der' Aufstellplatte zumindest nach den Seiten hin abgeschirmt. In vorteilhafter Weise kann dabei die zwei- oder mehrschichtige Aufstellplatte nach der Verbindung der Schichten tiefgezogen werden, so dass die äußere resistente Schicht ununterbrochen über die Oberseite und den seitlichen Rand verläuft.
Der nach unten gerichtete Rand kann an seiner Innenseite in Richtung zu seiner in Gebrauchsstellung unteren Stirnfläche hin einen abnehmenden, insbesondere abgeschrägten Querschnitt k haben.
Dies kann vor allem das Aufsetzen auf ein entsprechendes Gegenstück an dem Gehäuse des Magnetrührers erleichtern. Der Bereich 5 der abnehmenden Querschnittsdicke des Randes der Aufstellplatte kann dann gegebenenfalls das Gegenstück außenseitig etwas übergreifen.
An der die Wärme gut leitenden Metallschicht können unterseitig Befestigungselemente wie Gewindestifte, Gewindehülsen oder dergleichen befestigt, insbesondere angeschweißt oder angelötet L sein. Dies erleichtert die Montage der Aufstellplatte.
Wie bereits erwähnt, kann die untere Metallschicht dicker als die obere Metallschicht sein. Dabei kann das Verhältnis der Dicke der oberen zu der unteren Metallschicht etwa eins zu fünf bis etwa eins zu zwanzig, insbesondere etwa eins zu zehn betragen. Dadurch ergibt sich eine gute Wärmeleitung, die nur in einem relativ dünnen letzten Bereich, der von der oberen Metallschicht eingenommen wird, etwas vermindert ist. Gleichzeitig hat dadurch die Aufstellplatte eine gute Festigkeit und ist dennoch, obwohl vollständig aus Metall bestehend, gegen aggressive Medien geschützt.
*·■··■
Die Gesamtdicke der insbesondere zwei zusammengewalzten oder zusammengelöteten Metallschichten kann etwa einen Millimeter bis etwa vier oder fünf Millimeter, insbesondere etwa zwei Millimeter bis etwa drei Millimeter betragen.
Eine derartige Aufstellplatte insbesondere mit umlaufendem tiefgezogenem Rand hat eine hohe Biegefestigkeit, leitet die Wärme der Heizung gut nach oben und ist gleichzeitig gegen aggressive Medien geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufstellplatte einen kreisrunde oder eine eckige Randkontur 0 hat.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
Figur 1 einen Längsschnitt eines erfindungsgemäßen Magnetrührers mit einer oberhalb seines den Antrieb enthaltenden Gehäuses angeordneten Aufstellplatte, die einen umlaufenden, in Gebrauchsstellung nach unten gerichteten Rand hat, an deren Unterseite eine Heizung angeordnet ist und die aus zwei Metallschichten besteht ,
Figur 2 in vergrößertem Maßstab die in dem Kreis A.in Figur 1 hervorgehobene Einzelheit sowie
Figur 3 einen Längsschnitt vergrößerten einer aus zwei Metallschichten bestehenden Aufstellplatte ohne Befestigungsmittel und vor ihrer Montage.
Ein im Ganzen mit 1 bezeichneter Magnetrührer weist ein Gehäuse 2 einen Antrieb 3 auf, der in bekannter Weise einen rotierenden oder gegebenenfalls hinsichtlich seiner Pole umschaltbaren An-
triebsmagneten 4 umfaßt, welcher magnetisch mit einem nicht dargestellten weiteren Magneten gekoppelt werden kann, der sich in einem ebenfalls nicht näher dargestellten Rührgefäß befindet .
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Für dieses Rührgefäß ist eine beheizbare, im Ganzen mit 5 bezeichnete Aufstellplatte vorgesehen, die in Gebrauchsstellung horizontal angeordnet ist, wie man es deutlich in Figur 1 erkennt .
. Diese Aufstellplatte besteht in noch zu beschreibender Weise aus Metall und weist an ihrer Unterseite eine mit 6 bezeichnete elektrische Heizung auf.
Vor allem in den Figuren 2 und 3 erkennt man, dass die Aufstellplatte aus zwei luftdicht und fugenlos verbundenen Metallschichten 5a und 5b besteht. Die der Heizung 6 zugewandte untere Metallschicht 5b besteht dabei aus einem Wärme gut leitenden Metall, zum Beispiel aus Kupfer oder einer Kupferlegierung oder gegebenenfalls auch aus Aluminium. Die einem Rührgefäß zugewandte obere Metallschicht 5a besteht aus einem chemisch widerstandsfähigen oder resistenten oder säurefesten Metall wie zum Beispiel aus rostfreiem Metall oder Edelstahl.
Diese beiden Metallschichten 5a und 5b sind dabei zusammengewalzt, so dass ihre Berührstellen eine innige metallische Verbindung miteinander eingehen.
Diese beiden Metallschichten 5a und 5b sind dabei zusammengewalzt, so dass ihre Berührstellen eine innige metallische Verbindung miteinander eingehen.
Um die Wärme der Heizung 6 gut nach oben leiten zu können, ist die untere Metallschicht 5b erheblich dicker als die obere Metallschicht 5a, das heißt die aus einem gut die Wärme leitenden Metall bestehende Schicht 5b trägt auch das meiste zur Festigkeit der Aufstellplatte 5 bei, während die obere Metallschicht 5a, die ebenfalls aus Metall besteht und insofern auch die War-
me gut weiterleiten kann, zum Schutz gegen chemisch aggressive Medien dient.
Das Verhältnis der Dicke der oberen zu der unteren Metallschicht kann etwa eins zu fünf bis etwa eins zu zwanzig, insbesondere etwa eins zu zehn betragen.
Vor allem in Figur 2 und 3 erkennt man, dass die Aufstellplatte 5 einen in Gebrauchsstellung nach unten gerichteten umlaufenden Rand 7 hat, der einstückig mit ihr verbunden und beispielsweise durch Tiefziehen angeformt ist.
Die chemisch widerstandsfähige oder resistente obere Metallschicht 5a überdeckt dabei auch die Außenseite dieses nach unten gerichteten Randes 7, so dass die Aufstellplatte 5 auch seitlich geschützt und ihre Unterseite abgeschirmt ist.
Der nach unten gerichtete Rand 7 hat an seiner Innenseite in Richtung zu seiner in Gebrauchsstellung unteren Stirnfläche hin einen abnehmenden, abgeschrägten Querschnitt, womit ein Gegenstück 8 an dem Gehäuse 2 übergriffen werden kann, um auch auf diese Weise die Wärme vor allem durch die Aufstellplatte 5 zu leiten und an einem seitlichen Abströmen zu hindern.
An der die Wärme gut leitenden Metallschicht 5b sind, unterseitig Befestigungselemente 9 wie zum Beispiel Gewindehülsen befestigt, zum Beispiel angeschweißt oder angelötet, womit die Aufstellplatte 5 an dem Gehäuse 2 verankert werden kann.
Es sei noch erwähnt, dass die Gesamtdicke dieser aus zwei zusammengewalzten Metallschichten 5a und 5b bestehenden Aufstellplatte 5 zwischen etwa einem Millimeter und etwa fünf Millimeter, bevorzugt etwa zwei Millimeter bis etwa drei Millimeter betragen kann.
Daraus ergibt sich auch, dass die chemisch widerstandsfähige Schicht nur eine sehr geringe Dicke hat, also die gute Wärmeleitung der dickeren unteren Schicht 5b praktisch nicht beeinträchtigt. 5 Dabei kann die Aufstellplatte 5 sowohl eine runde, als auch eine eckige Kontur haben.
\ Ansprüche \
Claims (10)
1. Magnetrührer (1) mit einem Gehäuse (2) für seinen Antrieb und mit einer beheizbaren Aufstellplatte (5) für ein Rührgefäß, welche Aufstellplatte (5) aus Metall besteht und an ihrer Unterseite eine Heizung (6) aufweist, durch gekennzeichnet, dass die Aufstellplatte (5) aus wenigstens zwei luftdicht und fugenlos verbundenen Metallschichten (5a, 5b) besteht, dass dabei die der Heizung (6) zugewandte untere Metallschicht (5b) aus einem Wärme gut leitenden Metall und die einem Rührgefäß zugewandte obere Metallschicht (5a) aus einem chemisch wiederstandsfähigen oder resistenten oder säurefesten Metall bestehen, wobei die Metallschichten (5a, 5b) zusammengewalzt und/oder zusammengelötet und dadurch fest und fugenlos verbunden sind.
2. Magnetrührer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einem Rührgefäß zugewandte obere Metallschicht (5a) aus rostfreiem Metall oder Edelstahl besteht.
3. Magnetrührer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die unterhalb der oberen Metallschicht (5a) angeordnete, die Wärme gut leitende Metallschicht (5b) aus Kupfer oder einer Kupferlegierung oder Aluminium oder einer Aluminiumlegierung besteht.
4. Magnetrührer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Metallschicht (5b) dicker als die obere Metallschicht (5a) ist.
5. Magnetrührer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellplatte (5) einen in Gebrauchsstellung nach unten gerichteten umlaufenden Rand (7) hat, der einstückig mit ihr verbunden und insbesondere durch Tiefziehen angeformt ist.
6. Magnetrührer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die chemisch widerstandsfähige oder resistente Metallschicht (5a) auch die Außenseite des nach unten gerichteten Randes (7) überdeckt.
7. Magnetrührer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der nach unten gerichtete Rand (7) der Aufstellplatte (5) an seiner Innenseite in Richtung zu seiner in Gebrauchsstellung unteren Stirnfläche hin einen abnehmenden, insbesondere abgeschrägten Querschnitt hat.
8. Magnetrührer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der die Wärme gut leitenden Metallschicht (5b) unterseitig Befestigungselemente (9) wie Gewindestifte, Gewindehülsen oder dergleichen befestigt, insbesondere angeschweißt oder angelötet sind.
9. Magnetrührer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Dicke der oberen zu der unteren Metallschicht etwa 1 : 5 bis etwa 1 : 20, insbesondere etwa 1 : 10 beträgt.
10. Magnetrührer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtdicke der insbesondere zwei zusammengewalzten oder zusammengelöteten Metallschichten (5a, 5b) etwa einen Millimeter bis etwa vier oder fünf Millimeter, insbesondere etwa zwei Millimeter bis etwa drei Millimeter beträgt.
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Cited By (2)
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2003
- 2003-01-23 FR FR0300737A patent/FR2835199B3/fr not_active Expired - Lifetime
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