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DE202013000903U1 - Tür - Google Patents

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DE202013000903U1
DE202013000903U1 DE201320000903 DE202013000903U DE202013000903U1 DE 202013000903 U1 DE202013000903 U1 DE 202013000903U1 DE 201320000903 DE201320000903 DE 201320000903 DE 202013000903 U DE202013000903 U DE 202013000903U DE 202013000903 U1 DE202013000903 U1 DE 202013000903U1
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Tür, insbesondere Aussentür, bestehend aus einer in einer Öffnung eines Gebäudes ortsfest befestigbaren und ein Türblatt aufnehmenden Zarge aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall, wobei das Türblatt aus einem umlaufenden, aus Profilleisten gebildeten Rahmen aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall mit dazwischen angeordneten Riegeln aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall gebildet und an seinen beiden Grundflächen durch eine Grundplatte geschlossen ist, und bei dem die freien Räume zwischen den Grundplatten mit einem Dämmstoff ausgefüllt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegel (5) und die Profilleisten des Rahmens (4) an ihren einander zugewandten Flächen in ihrem mittleren Bereich Nuten (6) aufweisen und die freien Flächen zwischen den Riegeln (5) und den Profilleisten des Rahmens (4) durch in die Nuten (6) ragende Platten (7) aus einbruchshemmendem und an ihren freien Flächen durch den Dämmstoff abgedecktes Glas geschlossen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Tür, insbesondere Aussentür, bestehend aus einer in einer Öffnung eines Gebäudes ortsfest befestigbaren und ein Tür-blatt aufnehmenden Türzarge aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall, wobei das Türblatt aus einem umlaufenden Rahmen aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall mit dazwischen angeordneten Riegeln aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall gebildet und an seinen beiden Grundflächen durch eine Deckplatte geschlossen ist, und bei dem die freien Zwischenräume mit einem Dämmstoff ausgefüllt sind.
  • Es sind Türen, insbesondere Aussentüren, für den Abschluss von Gebäuden und Wohnungen, bekannt, die fast ausnahmslos immer aus einer in einer Öffnung einer Wand einsetzbaren und dort sicher befestigbaren Türzarge aus Holz oder Metall bestehen. In die Türzarge wird dann das eigentliche Türblatt, welches auch mindestens ein Sichtfenster aufweisen kann, über Beschläge, insbesondere Sicherheitsbeschläge, schwenkbar eingehängt und über ein in das Türblatt eingesetztes Schloss mit der Türzarge dauerhaft und sicher verschliessbar ist. Das Türblatt selbst besteht aus einem umlaufenden Rahmen aus Massivholz oder einem Holz-Verbundwerkstoff, in den mehrere vertikal verlaufende und einen vorgegebenen Abstand voneinander aufweisende Riegel aus dem gleichen Werkstoff wie der Rahmen eingesetzt sind.
  • Im Bereich eines einzusetzenden Schlosses oder eines Sichtfensters sind vorteilhaft zusätzlich auch horizontale Riegel vorgesehen. Die freien Räume, die zwischen den Teilen des Rahmens und den Riegeln vorhanden sind, werden zur Verbesserung der Wärmedämmung mit einem wärmedämmenden Isolierstoff ausgefüllt. Schließlich ist der Rahmen des Türblattes an seinen beiden Grundflächen durch eine Platte aus Holz, insbesondere aus Sperrholz, geschlossen. Die äusseren, den Rahmen abdeckenden Platten können an ihrer Sichtfläche mit einem natürlichen oder künstlichen Furnier oder einem Anstrich versehen sein.
  • Zur Verbesserung der Einbruchshemmung einer solchen Tür wurde bereits vorgeschlagen, das Türblatt zumindest an seiner Aussenseite mit einer vollflächig aufgeklebten Deckplatte aus Carbon zu versehen.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, bei einer solchen Tür die Einbruchshemmung weiter zu verbessern und zu erreichen, dass dieselbe auch schusshemmend ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Tür der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass die Riegel und die einzelnen Teile des Rahmens jeweils an ihren einander zugewandten Flächen in ihrem mittleren Bereich verhältnismäßig tiefe Nuten aufweisen und die freien Flächen zwischen den Riegeln und den einzelnen Teilen des Rahmens durch in die Nuten ragende Platten aus einbruchshemmendem und beidseitig durch Dämmstoff abgedecktes Glas geschlossen sind.
  • Durch diese Platten aus einbruchshemmendem Glas, die sich bis auf schmale Spalte über die gesamte Grundfläche des Türblattes erstrecken wird erreicht, dass das Türblatt mit den normalerweise bei Einbrechern vorhandenen Werkzeugen nicht durchbohrt und damit die Tür nicht geöffnet werden kann. Darüber hinaus werden durch die eingesetzten Platten aus dem einbruchshemmendem Glas auch Schüsse weitgehend eliminiert.
  • Weitere Merkmale einer Tür gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 10 offenbart.
  • Die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben werden nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung in vereinfachter Weise und nicht unbedingt maßstabsgerecht dargestellten Ausführungs-beispieles näher erläutert.
  • Diese Zeichnung zeigt einen horizontalen Schnitt durch den oberen Bereich einer Tür 1, die aus einer in einer Öffnung einer Wand befestigten Türzarge 2 einem Türblatt 3 besteht, welches über an sich bekannte, in der Zeichnung nicht zu sehende Beschlagteile, vorteilhaft Sicherheitsbeschlagteile, bestückt, in die Türzarge 2 eingehängt ist. Dabei kann das Türblatt 3 auch als Schiebetür ausgebildet sein, was allerdings eine andere Form bzw. andere Querschnitte von Türzarge 2 und Türblatt 3 erforderlich macht.
  • Die Türzarge 2 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel in vorteilhafter Weise aus Massivholz gefertigt und aus mindestens drei Profilleisten zusammengesetzt. Auch aus Profilleisten andere Werkstoffe, beispielsweise aus Kunststoff oder Metall oder einem Verbund aus mindestens zweien dieser Werkstoffe kann die Türzarge 2 bestehen.
  • Das Türblatt 3 ist aus einem ebenfalls aus Profilleisten zusammengefügten Rahmen 4 gebildet, wobei auch hier diese Profilleisten vorteilhaft aus Massivholz bestehen und ebenfalls mittels eines Klebstoffes zu dem Rahmen 4 zusammengefügt sind. Jedoch können auch die den Rahmen 4 des Türblattes 3 bildenden Profilleisten aus einem anderen Werkstoff, beispielsweise aus Kunststoff oder Metall oder einem Verbund aus mindestens zweien dieser Werkstoffe bestehen.
  • Innerhalb des Rahmens 4 befinden sind in vertikaler Richtung des Türblattes 3 verlaufende Riegel 5, die ebenfalls aus Profilleisten gefertigt sind. Zwischen den vertikalen Profilleisten sind immer zwei oder mehr im Türblatt 3 horizontal verlaufende, ebenfalls aus Profilleisten gebildete Riegel 5 eingesetzt, die beispielsweise zur Begrenzung eines Schlossbereiches oder eines Sichtfensters benötigt werden. Alle diese Profilleisten sind vorteilhaft aus dem gleichen Werkstoff wie die den Rahmen 4 bildenden Profileisten gefertigt.
  • In die einander zugewandten Flächen der die freien Felder des Türblattes 3 begrenzenden Profilleisten des Rahmens 4 und aller Riegel 5 – der Schlossbereich ist dabei meist ausgenommen – sind Nuten 6 eingearbeitet, die sich über deren gesamte freie Länge erstrecken und die eine verhältnismäßig grosse Tiefe aufweisen, so dass beispielsweise zwischen den beiden Nuten 6 eines Riegels 5 nur ein geringer Abstand vorhanden ist. Diese Nuten 6 dienen zur Aufnahme einer Scheibe 7 aus einbruchs- und möglichst auch schusshemmendem Glas. Diese Scheiben 7 sind vorteilhaft mittels eines geeigneten Klebstoffes in den Nuten 6 direkt oder indirekt gesichert. Die Scheiben 7 aller freien Felder – ausgenommen eines Sichtfensters – werden dabei innerhalb kürzester Zeit und nacheinander bei einer sogenannten Vormontage in die mit Klebstoff beschichteten Nuten 6 der vertikalen Profilleisten eingesetzt, bevor dann die horizontalen Profilleisten, deren Nuten 6 ebenfalls mit Klebstoff beschichtet sind, angesetzt und alle Profilleisten komplett zur Bildung des Türblattes 3 miteinander verspannt werden. Ein nachträgliches Einsetzen einer Glasscheibe 7 ist nämlich nicht möglich.
  • Es ist vorteilhaft, wenn die Scheiben 7 zumindest an ihren freien, also an den nicht in die Nuten 6 ragenden seitlichen Flächen durch eine dünne Platte 8 abgedeckt sind. In dem gewählten und gezeichneten Ausführungsbeispiel erstrecken sich diese Platten 8 in vorteilhafter Weise auch in die Nuten 6 und sind dort mit den Scheiben 7 und/oder den Profilleisten durch Klebung verbunden. Die Platten 8 können aus einem an sich bekannten Holzwerkstoff bestehen. Zur Verbesserung der schusshemenden Eigenschaft solcher Platten 8 können dieselben auch aus einem mit Fasern verstärkten Kunststoff bestehen. Die verwendeten Fasern, deren Art und deren prozentualer Anteil im Kunststoff bestimmt dabei die Güte der Schusshemmung. In vorteilhafter Weise können als Fasern Aramid-Fasern eingesetzt werden, die eine besonders hohe spezifische Zugfestigkeit besitzen. Derartige Platten 8 sind unter unterschiedlichen Produktbezeichnungen auf dem Markt erhältlich.
  • Über den Scheiben 7 bzw. den Platten 8 sind innerhalb der Höhe bzw. Dicke der Profilleisten noch Freiräume vorhanden, die zur Erzielung einer besseren Wärmedämmung mit einem an sich bekannten Dämmstoff ausgefüllt. Der so vorgefertigte Rahmen 4 ist an seinen beiden Grundflächen mit jeweils einer Grundplatte 9 abgedeckt, die nicht nur mit dem Rahmen 4, sondern auch mit den dazwischen befindlichen Profilleisten 5 fest durch Klebung verbunden sind. Die Grundplatten 9 können aus Sperrholz, Holz oder einem Holzverbundwerkstoff gefertigt sein. Zur Verbesserung der Schusshemmung der Grundplatten 9 können dieselben aber auch aus faserverstärktem Kunststoff bestehen. In vorteilhafter Weise werden dabei auch hier als Fasern Aramid-Fasern eingesetzt, auf deren Vorteile schon weiter oben hingewiesen wurde.
  • Zumindest auf der an der Aussenseite des Türblattes 3 befindlichen Grundplatte 9 ist eine Deckplatte 10 vorgesehen. In der Zeichnung trägt jedoch auch die innen befindliche Grundplatte 9 eine solche Deckplatte 10. Diese Deckplatten 10 sind vollflächig mit der Grundplatte 9 durch Klebung verbunden ist. Für dieses Verkleben ist es zweckmäßig, einen Kompaktkleber zu verwenden. Anstelle des Kontaktklebers kann aber auch ein für diese Klebung geeigneter, wasserfester Leim verwendet werden. Bei dem gewählten und gezeichneten Ausführungsbeispiel ist auf jeder Grundplatte 9 eine Deckplatte 10 vorgesehen. Die Deckplatte 10 kann aus einem Furnier bzw. einer Furnierplatte bestehen. Es ist jedoch vorteilhaft, als Deckplatte 10 eine an sich bekannte Carbonplatte zu verwenden. Eine Carbonplatte besteht aus einem Faser-Kunststoff-Verbundwerkstoff, bei der Kohlenstofffasern, meist in mehreren Lagen oder als vorgefertigtes Gewebe, in eine Kunststoffmatrix, beispielsweise aus Epoxidharz, eingebettet sind. Der Faservolumenteil der Kohlestofffasern in den Carbonplatten beträgt vorteilhaft zwischen 40 und 70%. Die Carbonplatten weisen eine Dicke von etwa 0,3 bis 5,0 mm, vorteilhaft von 1,5 mm auf und sind jeweils vollflächig mit den Grundplatten 10 durch Klebung verbunden. Für dieses Verkleben ist es zweckmäßig, einen Kompaktkleber zu verwenden. Anstelle des Kontaktklebers kann auch ein für diese Klebung geeigneter, wasserfester Leim verwendet werden.
  • Bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel ist auch die Aussenseite der Türzarge 2 mit einer vollflächig mit ihr durch Klebung verbundenen Carbonplatte versehen. Ferner weist das Tür-blatt 3 ein Sichtfenster auf, welches von zwei vertikalen und zwei horizontalen Riegeln 5 begrenzt ist. Dieses Sichtfenster ist durch eine weitgehend schusssichere Glasplatte 11 gebildet, die ebenfalls in Nuten 12 der Riegel 5 eingesetzt ist.
  • Diese Glasplatte 11 muss normalerweise bei der Zusammenfügung des Türblattes 3 mit eingesetzt werden. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn die die Glasplatte 11 aufnehmenden Nuten 12 zumindest an der Innenseite der Tür 1 durch sogenannte Glasleisten 13 begrenzt wird. Dies gibt die Möglichkeit, die Glasplatte 11 erst zu einem späteren Zeitpunkt in die entsprechende, freigehaltene Öffnung des Türblattes 3 einzulegen und anschließend durch die Glasleisten 11 zu sichern. Bedarfsweise können in die Nuten 12 der Riegel 5 zumindest an ihren nach aussen gerichteten Flächen ebenfalls die schon weiter oben erwähnten Platten 8 eingesetzt und durch Klebung gesichert sein.
  • Schließlich wird darauf hingewiesen, dass auch die Türzarge 2, wie gezeichnet, zumindest an ihrer nach aussen gerichteten Fläche mit einer wie bereits weiter oben beschriebenen Deckplatte 10, versehen sein kann, die ebenfalls durch Klebung aufgebracht wird.

Claims (10)

  1. Tür, insbesondere Aussentür, bestehend aus einer in einer Öffnung eines Gebäudes ortsfest befestigbaren und ein Türblatt aufnehmenden Zarge aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall, wobei das Türblatt aus einem umlaufenden, aus Profilleisten gebildeten Rahmen aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall mit dazwischen angeordneten Riegeln aus Holz, Holz-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder Metall gebildet und an seinen beiden Grundflächen durch eine Grundplatte geschlossen ist, und bei dem die freien Räume zwischen den Grundplatten mit einem Dämmstoff ausgefüllt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegel (5) und die Profilleisten des Rahmens (4) an ihren einander zugewandten Flächen in ihrem mittleren Bereich Nuten (6) aufweisen und die freien Flächen zwischen den Riegeln (5) und den Profilleisten des Rahmens (4) durch in die Nuten (6) ragende Platten (7) aus einbruchshemmendem und an ihren freien Flächen durch den Dämmstoff abgedecktes Glas geschlossen sind.
  2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (7) aus einbruchshemmendem Glas mittels eines Klebstoffes in den Nuten (6) gesichert sind.
  3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (7) aus einbruchshemmendem Glas eine Dicke von mindestens 6 mm aufweisen.
  4. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatten (9) aus Holz, insbesondere Sperrholz, oder einem Holz-Verbundwerkstoff gebildet sind.
  5. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatten (9) aus Metall, insbesondere Aluminium, oder Kunststoff, insbesondere faserverstärktem Kunststoff gebildet sind.
  6. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die an der Aussenseite des Türblattes (3) befindliche Grundplatte (9) eine vollflächig mit ihr durch Klebung verbundene Deckplatte (10) aus Carbon trägt.
  7. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen jeder Platte (7) aus einbruchshemmendem Glas und dem Dämmstoff eine dünne Platte (8) aus einem Holzwerkstoff angeordnet ist.
  8. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen jeder Platte (7) aus einbruchshemmendem Glas und dem Dämmstoff eine dünne Platte (8) aus faserverstärktem Kunststoff angeordnet ist.
  9. Tür nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dünnen, die Platte (6) aus einbruchshemmendem Glas abdeckende Platten (8) in die Nuten (6) der Profilleisten des Rahmens (4) und der Riegel (5) ragen.
  10. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (6) im Bereich eines Sichtfensters zumindest an der Innenseite des Türblattes (3) seitlich durch eine Glasleiste (13) begrenzt sind.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN106437441A (zh) * 2016-11-17 2017-02-22 天津市千艺达木业有限公司 一种新型复合实木门
EP4345242A1 (de) * 2022-09-27 2024-04-03 Scotdor, a partnership under Scots Law Verbesserter türflügel

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