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DE202013006006U1 - Reihenverbinder für Solarmodule - Google Patents

Reihenverbinder für Solarmodule Download PDF

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DE202013006006U1
DE202013006006U1 DE202013006006U DE202013006006U DE202013006006U1 DE 202013006006 U1 DE202013006006 U1 DE 202013006006U1 DE 202013006006 U DE202013006006 U DE 202013006006U DE 202013006006 U DE202013006006 U DE 202013006006U DE 202013006006 U1 DE202013006006 U1 DE 202013006006U1
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Abstract

Abstandshalter (1) für Solarmodulträger (2), gekennzeichnet durch ein Anschlussstück (3) und ein Abstandsprofil (4), wobei das Anschlussstück (3) mit dem Abstandsprofil (4) um eine quer zur Längsausrichtung des Abstandsprofils (4) angeordnete Schwenkachse (5) drehbar verbunden ist und für den Solarmodulträger (2) eine parallel zu der Schwenkachse (5) angeordnete Anschlagsfläche (7) mit wenigstens einer Durchtrittsöffnung (8) für ein Befestigungsmittel aufweist.

Description

  • Solarmodulträger sind bereits vielfach beschrieben wie beispielsweise in WO 002 002 073 703 A1 , in DE 20 2010 015 848 U1 , in DE 10 2010 024 514 A1 , DE 20 2006 019 837 U1 oder DE 10 2009 022 746 A1 . Dabei werden im Wesentlichen im Querschnitt ein Dreieck ausbildende Tragkonstruktionen zur Aufnahme eines Solarmoduls beschrieben, wobei die Anstellwinkel der Solarmodule durch Verstellmöglichkeiten der Träger variiert werden können. Dies ist nicht überraschend, da ein optimierter Anstellwinkel Einfluss auf die Energieausbeute hat. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass bei der Aufständerung von Solarmodulen auf Flachdächern die Träger und Solarmodule nebeneinander zu Reihen angeordnet werden. Der Abstand dieser Reihen voneinander bestimmt zusammen mit dem gewählten Anstellwinkel den Verschattungsgrad der hinter der ersten, sonnenzugewandten Reihe angeordneten Folgereihen und beeinflusst ebenfalls die Energieausbeute. Dieser Aspekt wird bereits in DE 20 2012 001 526 U1 aufgegriffen, indem dort Überstände des dem Flachdach aufliegenden Trägerprofils beschrieben werden, die einen Abstand der Folgereihen festlegen, wobei jedoch nicht näher offenbart wird, wie die beabstandeten Reihen miteinander verbunden werden. Den Zeichnungen sind lediglich seitlich in den Profilen angeordnete Bohrungen zu entnehmen, die darauf schließen lassen, dass die U-förmig ausgebildeten Profile ineinander gelegt und unter Ausnutzung der Bohrungen miteinander verschraubt werden.
  • Auf Flachdächern angeordnete Solaranlagen sind in besonderem Maße Windlasten ausgesetzt, da die schräg zur Dachfläche aufgeständerten Solarmodule große Angriffsfläche bieten. Um die Verbindungen zwischen den einzelnen Reihen der Solarmodulträger stabil auszugestalten, sehen viele Systeme rechtwinklig zu den Reihen durchgehende Profilschienen vor, die sowohl zwischen als auch unter den Solarmodulen angeordnet sind. Nachteilig ist dabei, dass die Profilschienen sehr lang und entsprechend schlecht transportabel und unhandlich sind. Außerdem verteilen sie ihr Gewicht gleichmäßig auf die Auflagefläche anstatt es unterhalb der Solarmodule zu konzentrieren, wo es den angreifenden Windkräften am besten entgegen wirken kann. Die DE 20 2010 006 377 U1 zeigt unterhalb der Solarmodule U-Profile mit hinterschnittenen Nuten, in die zur Überbrückung des Abstands zwischen den Reihen passende Leisten eingeschoben werden können. Nachteilig ist dabei, dass Dachunebenheiten, ebenso wie bei durchgehenden Profilen, nicht ausgeglichen werden können. Dachunebenheiten treten in der Praxis häufig auf, sei es durch gegenläufige Neigungen für den Ablauf von Regenwasser oder Versorgungsleitungen aller Art.
  • Vor dem Hintergrund des Stands der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit bereit zu stellen, Reihen von Solarmodulträgern dergestalt miteinander zu verbinden, dass mittels der Verbindung zum einen Dachunebenheiten auf einfache Art ausgeglichen werden können und zum anderen gewichtssparende Bauteile eingesetzt werden können, die gut transportabel sowie einfach und sicher zu montieren sind, und zugleich die Versteifung einer Anordnung aus mehreren Reihen ermöglicht wird, die die Gesamtstabilität der Anordnung und damit die Resistenz gegenüber Windlasten erhöht.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch einen Abstandshalter gemäß Anspruch 1 und durch eine Anordnung gemäß Anspruch 14, wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen jeweils aus den Unteransprüchen ergeben.
  • Der erfindungsgemäße Abstandshalter weist ein Anschlussstück und ein Abstandsprofil auf, wobei das Anschlussstück mit dem Abstandsprofil um eine quer zur Längsausrichtung des Abstandsprofils angeordnete Schwenkachse drehbar verbunden ist und eine parallel zu der Schwenkachse angeordnete Anschlagsfläche mit wenigstens einer Durchtrittsöffnung für ein Befestigungsmittel, vorzugsweise eine Schraube, aufweist, die dazu bestimmt ist, an einem der zu verbindenden Solarmodulträger befestigt zu werden. Dabei ist es von Vorteil, dass das Anschlussstück aufgrund der Schwenkverbindung mit dem Abstandsprofil unterschiedliche Positionen einnehmen kann bevor es am Solarmodulträger fixiert wird. So ist es möglich, Unterschiede in der Schrägstellung zwischen den zu verbindenden Reihen auszugleichen, die sich durch leicht ansteigende oder abfallende Dachoberflächen ergeben können.
  • Vorteilhafterweise ist das Anschlussstück am Ende des Abstandsprofils angeordnet, so dass die Anschlagsfläche in wenigstens einer Schwenkposition über das Ende des Abstandsprofils hinausragt, weil so vermieden wird, dass das Ende des Abstandsprofils über die Verbindung zwischen Anschlagsfläche und Solarmodulträger hinausragt, was eine Aufnahme für den überstehenden Teil erforderlich machen würde, ähnlich den in DE 20 2010 006 377 U1 offenbarten einschiebbaren Leisten. Demgegenüber ist der konstruktive Aufwand und Materialverbrauch durch die bevorzugte Lösung erniedrigt. Zudem müssen so keine praxisrelevanten Einschränkungen des Schwenkbereichs hingenommen werden.
  • Das Abstandsprofil ist vorzugsweise als Hohlkastenprofil ausgebildet, um eine erhöhte Stabilität bei vertretbarem Materialeinsatz zu erreichen. Zwingend ist dies jedoch nicht. Selbstverständlich können auch andere geeignete Profilquerschnitte Verwendung finden, wie beispielsweise U-Profile.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Durchtrittsöffnung in der Anschlagsfläche als parallel zu der Schwenkachse ausgerichtetes Langloch ausgebildet. So können kleinere Lateralverschiebungen hintereinander angeordneter Reihen ausgeglichen werden, ohne dass eine komplette Reihe aufwändig korrektiv mit der benachbarten Reihe gefluchtet werden muss.
  • Als vorteilhaft für die Stabilität der Verbindung zwischen Abstandshalter und Solarmodulträger hat es sich erwiesen, wenn das Ende des Abstandsprofils eine Abkantung aufweist, die in eine Aufnahme des Solarmodulträgers eingreifen kann, welche vorzugsweise an einem Standfuß des Solarmoduls angeordnet ist. Vorzugsweise kann die Abkantung die Aufnahme hintergreifen, ohne dass das Abstandsprofil bezüglich seiner Winkelstellung gegenüber dem Solarmodulträger vollständig fixiert ist. Die Anschlagsfläche ist dabei bevorzugt so am Abstandsprofil angeordnet, dass eine Schwenkposition möglich ist, in der die Abkantung und ein Rand der Anschlagsfläche sich berühren. Die Winkelstellung des Abstandsprofils gegenüber dem Solamodulträger wird dann mittels eines Befestigungsmittels fixiert, das die Durchtrittsöffnung der Anschlagsfläche durchdringt. Die Abkantung muss nicht einstückig aus dem Abstandsprofil hervorgehen, da dies in der Fertigung aufwändiger sein kann als ein abgekantetes Bauteil mit dem Abstandsprofil endseitig zu verbinden, beispielsweise durch Nieten.
  • Der Abstandshalter weist ein Abstandsprofil und ein Anschlussstück auf, die schwenkbar miteinander verbunden sind. Vorteilhafterweise wird die Schwenkachse dabei durch einen Bolzen gebildet, so dass die Längsachse des Bolzens mit der Schwenkachse deckungsgleich ist. Bevorzugt wird das Abstandsprofil von dem Bolzen seitlich durchdrungen, wobei das Anschlussstück an den seitlichen Überständen des Bolzens angeordnet ist. Eine andere vorteilhafte Ausführungsform verbindet das Anschlussstück und das Abstandsprofil mittels einer Hülse, die zwischen den Schenkeln des U-förmigen Anschlussstückes angeordnet ist und als Führung für den Bolzen dient. Dabei können statt eines Bolzens auch von jedem Ende der Hülse Bolzenabschnitte in die Hülse eingreifen. Die Hülse kann vorteilhaft bereits in das Abstandsprofil integriert sein.
  • Die von dem Bolzen oder Bolzenabschnitt durchdrungene Ausnehmung kann immer dann vorteilhaft länger als breit ausgebildet sein, wenn das Abstandsprofil an einem Solarmodulträger auf herkömmliche Art, beispielsweise mittels Schraubverbindungen, starr fixiert ist und nur an einem Ende des Abstandsprofils das Anschlussstück des erfindungsgemäßen Abstandshalters angeordnet ist. Etwaige Niveauunterschiede zwischen den miteinander zu verbindenden Reihen von Solarmodulträgern können dann durch Verschiebung der Schwenkachse innerhalb der vorteilhaft als Langloch ausgestalteten Ausnehmung auf einfache Art ausgeglichen werden, bevor beispielsweise der die Schwenkachse bildende Bolzen in seiner Endlage fixiert wird. Weist das Abstandsprofil an beiden Enden jeweils ein Anschlussstück des erfindungsgemäßen Abstandshalters auf, so können Niveauunterschiede bereits dadurch ausgeglichen werden, dass der Verschwenkungswinkel beider Anschlussstücke entsprechend angepasst wird.
  • Für die Stabilität der Verbindung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Anschlussstück als Schwenkbügel ausgestaltet ist, der das Abstandsprofil teilweise umgreift oder umgekehrt von dem Abstandsprofil teilweise umfasst wird. Beispielsweise kann das Anschlussstück im Querschnitt u-förmig ausgestaltet sein, wobei die beiden Schenkel das Abstandsprofil seitlich umgreifen und mit ihren freien Enden an der Schwenkachse angeordnet sind, die bevorzugt von einem Bolzen gebildet wird, während der bevorzugt orthogonal zu den Schenkeln angeordnete Steg des u-förmigen Querschnitts von der Anschlagsfläche gebildet wird. Dabei können sich die Bauteile des Anschlussstücks, die die Schenkel des u-förmigen Querschnitts bilden, in Richtung der Schwenkachse aus Gründen der Materialersparnis verjüngen.
  • In der Praxis werden die Reihen von Solarmodulträgern möglichst gleichmäßig voneinander beabstandet, um einerseits die zur Verfügung stehende Stellfläche bestmöglich auszunutzen und andererseits den Verschattungsgrad möglichst gering zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Reihen einen weiteren oder geringeren Abstand benötigen, beispielsweise um die Reihen um Baukörper herum zu positionieren, wie beispielsweise um Kamine. Dafür ist es von Vorteil, wenn die Abstandsprofile des erfindungsgemäßen Abstandshalters längenverstellbar ausgeführt sind, beispielsweise indem sie aus zwei teleskopartig ineinander schiebbaren Profilen zusammengesetzt sind, die mittels Schrauben, Rastmitteln oder dergleichen in der gewünschten Länge fixiert werden können.
  • Der erfindungsgemäße Abstandshalter eignet sich besonders gut für eine Anordnung aus wenigstens einem Solarmodulträger und dem Abstandshalter, wobei der Solarmodulträger einen Standfuß mit einer Standfläche, einer Aufnahme für die Anschlagsfläche des Anschlussstücks des Abstandshalters und eine Fixierungsausnehmung aufweist. Die Fixierungsausnehmung des Standfußes kann alternativ oder kumulativ zu der Durchtrittsöffnung der Anschlagsfläche als liegendes Langloch ausgestaltet sein. Der Abstandshalter und der Solarmodulträger sind dabei bevorzugt dergestalt miteinander verbunden, dass das Abstandsprofil mittels einer Abkantung in eine Aufnahme des Standfußes greift und die Anschlagsfläche, die plan auf der Vorderseite des Standfußes aufliegt, mit der Vorderseite des Standfußes verschraubt ist.
  • Von Vorteil für eine einfache Montage ist es, wenn die Fixierungsausnehmung des Standfußes, die das Befestigungsmittel für die Verbindung von Standfuß und Anschlagsfläche aufnimmt, weiter von der Standfläche des Standfußes beabstandet ist als die Aufnahme für die Abkantung, da so zunächst die Abkantung in die Aufnahme verbracht werden kann, damit nachfolgend eine Endfixierung unter Nutzung der Fixierungsausnehmung erfolgen kann. Bei umgekehrter Anordnung von Aufnahme und Fixierungsausnehmung des Standfußes könnte die Abkantung der Aufnahme entweder nicht aufliegen und müsste bis zur Endfixierung anderweitig gehalten werden oder das Anschlussstück müsste konstruktiv aufwändiger gestaltet werden. Gleichwohl ist auch eine solche Anordnung möglich und kann bei bestimmten Belastungsrichtungen Vorteile bieten.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Anordnung aus einem erfindungsgemäßen Abstandshalter und einem Solarmodulträger weist der Solarmodulträger einen Standfuß mit einer Standfläche, einer Aufnahme für die Abkantung, einer Konterfläche für die Anschlagsfläche und einer Fixierungsausnehmung auf, die dazu dient, die Anschlagsfläche mittels eines Verschraubungsbolzens gegen die Konterfläche zu pressen, wobei die Abkantung mit der Aufnahme in Eingriff steht. Bei Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abstandhalters, die keine Abkantung des Abstandsprofils aufweisen, kann auch ein Rand der Anschlagsfläche mit der Aufnahme in Eingriff stehen. Möglich ist bei vorhandener Abkantung des Abstandsprofils auch eine Aufnahme, die sowohl Platz für die Abkantung als auch für einen Rand der Anschlagsfläche bietet.
  • Der Verschraubungsbolzen kann besonders vorteilhaft verschraubt werden, wenn der Winkel zwischen Standfläche und Konterfläche des Standfußes mehr als 90° beträgt. Dies führt dazu, dass der Verschraubungsbolzen nicht parallel zu Standfläche angeordnet ist, wie es der Fall ist, wenn der Winkel 90° beträgt, sondern schräg nach oben aus der an die Konterfläche gepresste Anschlagsfläche herausschaut, so leichter zugänglich ist und die Montage vereinfacht. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Anordnung aus einem erfindungsgemäßen Abstandshalter und einem Solarmodulträger ist die Fixierungsausnehmung als Rundloch mit Gewinde ausgebildet, so dass sie als Mutter für den Verschraubungsbolzen fungiert und ein Bauteil gespart werden kann.
  • Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Abstandshalter
    2
    Solarmodulträger
    3
    Anschlussstück
    4
    Abstandsprofil
    5
    Schwenkachse
    6
    Bolzen
    6a
    Hülse
    7
    Anschlagsfläche
    8
    Durchtrittsöffnung der Anschlagsfläche (7)
    9
    Ende des Abstandsprofils (4)
    10
    Abkantung
    11
    erste Ausnehmung des Abstandsprofils (4)
    11'
    zweite Ausnehmung des Abstandsprofils (4)
    12
    erster Profilschenkel des Abstandsprofils (4)
    12'
    zweiter Profilschenkel des Abstandsprofils (4)
    13
    erster Schwenkarm des Anschlussstücks (3)
    13'
    zweiter Schwenkarm des Anschlussstücks (3)
    14
    Anordnung aus Abstandshalter (1) und Solarmodulträger (2)
    15
    Standfuß
    16
    Standfläche
    17
    Aufnahme
    18
    Konterfläche
    19
    Fixierungsausnehmung
    20
    erste Bohrung
    20'
    zweite Bohrung
    21
    Nieten Winkel zwischen Anschlags- (7) und Konterfläche (18)
    K
    Kontermutter
  • 1 zeigt die Bestandteile des Abstandshalters (siehe 3, Ziff. 1) in einer perspektivischen Darstellung schräg von oben, wobei das Abstandsprofil (4) an seinem Ende (9) nicht abgekantet ist. Das als Hohlkastenprofil ausgebildete Abstandsprofils (4) ist angeschrägt und zu seinem Ende (9) offen. Die einander gegenüber liegenden Seiten des Abstandsprofils (4), die hier in Anlehnung an ein weniger stabiles U-Profil als erster (12) und zweiter Profilschenkel (12') bezeichnet werden, weisen jeweils eine erste (11) und eine zweite Ausnehmung (11') auf, die beide jeweils als Langloch ausgebildet sind, wobei die Längsausrichtung der Langlöcher orthogonal zur von dem Bolzen (6) und der Hülse (6a) nach Zusammenfügen der Einzelbestandteile des Abstandshalters (siehe 3, Ziff. 1) gebildeten Schwenkachse (siehe 2, Ziff. 5) verläuft. Ebenfalls gezeigt ist die zu dem Gewinde (nicht gezeigt) des Bolzens (6) passende Kontermutter (K). 1 zeigt zusätzlich das mit dem Abstandsprofil (4) zu verbindende Anschlussstück (3) mit dem ersten (13) und dem zweiten Schwenkarm (13') sowie der Anschlagsfläche (7), in der die Durchtrittsöffnung (8) zu erkennen ist, die hier als liegendes Langloch ausgeführt ist. Die Schwenkarme (13, 13') weisen hier jeweils eine Bohrung (22, 22') auf, die von dem die Schwenkachse (siehe 2, Ziff. 5) bildenden Bolzen (6) durchdrungen werden, wobei statt der Bohrungen (22, 22') und des Bolzens (6) auch Bolzenabschnitte (nicht gezeigt) zum Eingriff in die Ausnehmungen (11, 11') des Abstandsprofils (4) den Schwenkarmen (13, 13') angeformt sein können.
  • 2 zeigt eine perspektivische Darstellung des Abstandshalters (1) mit Abstandsprofil (4) und Anschlussstück (3) schräg von unten. Zu erkennen ist hier ein an der Unterseite des Abstandsprofils (4) an dessen Ende (siehe 1, Ziff. 9) mit Nieten (21) angebrachtes Bauteil, das die Abkantung (10) aufweist. Der Abstandshalter (1) ist hier in einer Schwenkposition gezeigt, in der sich die Anschlagsfläche (7) und die Abkantung (10) berühren. Die Schwenkachse (5) ist hier deckungsgleich mit der Längsachse des Bolzens (6).
  • 3 zeigt eine perspektivische Darstellung des Abstandshalters (1). Zu erkennen sind hier das Anschlussstück (3), das Abstandsprofil (4), die Schwenkachse (5), der Bolzen (6), die Hülse (6a), die Anschlagsfläche (7), die als liegendes Langloch ausgeführte Durchtrittsöffnung (8), die als orthogonal zur Schwenkachse (5) ausgerichtetes Langloch ausgeführte zweite Ausnehmung (11') des Abstandsprofils (4) sowie der erste (13) und zweite Schwenkarm (13') des Anschlussstücks (3).
  • 4 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Anordnung (14) aus dem Abstandshalter (1) mit Anschlussstück (3) und Abstandsprofil (4) und einem der Solarmodulträger (2). Hier ist zu erkennen, dass der Solarmodulträger (2) einen Standfuß (15) aufweist mit einer Standfläche (16), einer Aufnahme (17) für die Abkantung (10 – verdeckt durch den zweiten Schwenkarm (13') des Anschlussstücks (3)) und die Anschlagsfläche (7). Die Anschlagsfläche (7) weist hier eine als liegendes, parallel zu der Schwenkachse (5) ausgerichtetes Langloch ausgeführte Durchtrittsöffnung (8) auf, hinter der ein Teil der Konterfläche (18) des Standfußes (15) mit der als Rundloch mit Gewinde (nicht gezeigt) ausgeführten Fixierungsausnehmung (19) zu sehen ist, wobei die Fixierungsausnehmung (19) weiter von der Standfläche (16) beabstandet ist als die Aufnahme (17). Von Vorteil ist hier, dass der Winkel (α) zwischen Standfläche (16) und Konterfläche (18) größer als 90° ist und das Abstandsprofil (4) zu seinem Ende (siehe 1, Ziff. 9) abgeschrägt ist, so dass der Verschraubungsbolzen (nicht gezeigt), mittels dessen die Anschlagsfläche (7) gegen die Konterfläche (18) gepresst wird, leicht zugänglich ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 002002073703 A1 [0001]
    • DE 202010015848 U1 [0001]
    • DE 102010024514 A1 [0001]
    • DE 202006019837 U1 [0001]
    • DE 102009022746 A1 [0001]
    • DE 202012001526 U1 [0001]
    • DE 202010006377 U1 [0002, 0006]

Claims (20)

  1. Abstandshalter (1) für Solarmodulträger (2), gekennzeichnet durch ein Anschlussstück (3) und ein Abstandsprofil (4), wobei das Anschlussstück (3) mit dem Abstandsprofil (4) um eine quer zur Längsausrichtung des Abstandsprofils (4) angeordnete Schwenkachse (5) drehbar verbunden ist und für den Solarmodulträger (2) eine parallel zu der Schwenkachse (5) angeordnete Anschlagsfläche (7) mit wenigstens einer Durchtrittsöffnung (8) für ein Befestigungsmittel aufweist.
  2. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagsfläche (7) ganz oder teilweise über ein Ende (9) des Abstandprofils (4) hinausragt.
  3. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandsprofil (4) als Hohlkastenprofil ausgeführt ist.
  4. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchtrittsöffnung (8) als parallel zu der Schwenkachse (5) ausgerichtetes Langloch ausgeführt ist.
  5. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende (9) des Abstandsprofils (4) eine Abkantung (10) für den Eingriff in eine Aufnahme eines der Solarmodulträger (2) aufweist, wobei die Abkantung (10) als einstückige Ausformung des Abstandsprofils (4) ausgebildet oder als separates Teil mit dem Abstandsprofil (4) verbunden ist.
  6. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandsprofil (4) mit dem Anschlussstück (3) mittels eines Bolzens (6) und/oder mittels einer Hülse (6a) verbunden ist, wobei die Längsachse des Bolzens (6) und/oder der Hülse (6a) mit der Schwenkachse (5) deckungsgleich ist.
  7. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandsprofil (4) wenigstens eine Ausnehmung (11) aufweist, wobei der Bolzen (6) und/oder die Hülse (6a) die Ausnehmung (11) ganz oder teilweise durchdringt.
  8. Abstandshalter (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandsprofil (4) einander gegenüberliegende Profilschenkel (12, 12') aufweist, die jeweils eine Ausnehmung (11, 11') aufweisen.
  9. Abstandshalter (1) nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (11) länger als breit ist und in ihrer Längsausrichtung orthogonal zu der Schwenkachse (5) angeordnet ist.
  10. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussstück (3) als Schwenkbügel mit zwei einander gegenüberliegenden Schwenkarmen (13, 13') ausgebildet ist.
  11. Abstandshalter (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkarme (13, 13') das Abstandsprofil (4) teilweise umgreifen.
  12. Abstandshalter (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 11, gekennzeichnet durch eine Schwenkposition des Anschlussstücks (3), bei der sich Anschlagsfläche (7) und Abkantung (10) berühren.
  13. Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandsprofil (4) längenverstellbar ausgebildet ist.
  14. Anordnung (14) aus einem Abstandshalter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einem Solarmodulträger (2), dadurch gekennzeichnet, dass der Solarmodulträger (2) einen Standfuß (15) mit einer Standfläche (16), einer Aufnahme (17) für die Abkantung (10) und/oder einen Rand der Anschlagsfläche (7), einer Konterfläche (18) für die Anschlagsfläche (7) und einer Fixierungsausnehmung (19) aufweist.
  15. Anordnung (14) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungsausnehmung (19) weiter von der Standfläche (16) beabstandet ist als die Aufnahme (17).
  16. Anordnung (14) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkantung (10) mit der Aufnahme (17) in Eingriff steht.
  17. Anordnung (14) nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagsfläche (7) mit der Aufnahme (17) in Eingriff steht.
  18. Anordnung (14) nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagsfläche (7) mittels eines Verschraubungsbolzens gegen die Konterfläche (18) gepresst wird.
  19. Anordnung (14) nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen Standfläche (16) und Konterfläche (18) mehr als 90° beträgt.
  20. Anordnung (14) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungsausnehmung (19) des Standfußes (15) als Rundloch ausgebildet ist und ein Gewinde aufweist.
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