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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bewegen eines ersten Möbelteils relativ zu einem zweiten Möbelteil mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 sowie ein Möbel mit einer solchen Vorrichtung.
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Aus dem Bereich des Möbelbaus kennt man bereits eine Vielzahl von Vorrichtungen mit denen sich Möbelteile relativ zueinander auf einer vorgegebenen Bahn bewegen lassen. Beispielsweise sind viele zur Bewegungsführung von Schubladen und ähnliche Möbelauszügen an einem Möbelkorpus vorgesehen. Damit sich z. B. eine Schublade komfortabel in eine Schließposition hineinbewegen oder aus einer solchen herausfahren lassen, sind solche Führungsvorrichtungen häufig mit Ausstoß- bzw. Einzugseinrichtungen ausgestattet. Weil diese meist auch ein Schaltwerk zur Verriegelung einer Schließstellung umfassen, werden sie im folgenden als Schalteinrichtungen bezeichnet.
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Je nach Seitenverhältnissen eines bewegbaren Möbelteils, zum Beispiel einer Schublade, besteht eine mehr oder minder große Gefahr der Verkantung des Möbels in den Führungseinrichtungen wodurch die Bewegung behindert und gegebenenfalls ein Führungssystem beschädigt werden kann. Für eine gleichmäßige Verteilung von Antriebs- und Schließkräften werden solche Einrichtungen vorzugsweise an zwei Seiten beweglicher Möbelelemente bereitgestellt. Für eine gleichmäßige Ausziehbewegung gegenüberliegender Seiten einer z. B. Schublade können z. B. mehrere z. B. am Boden angebrachte Zahnstangen über Zahnräder, die mit einer gemeinsamen Drehwelle gekoppelt sind, synchronisiert werden. Solche Synchronisationseinrichtungen erfordern jedoch einigen Bauraum und gegebenenfalls sogar eine gelegentliche Reinigung und Wartung.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die bei vergleichsweise geringem Platzbedarf ein zuverlässiges Öffnen und Schließen eines bewegbaren Möbelteils ermöglicht.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Bevorzugte und vorteilhafte Ausführungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen vorgestellt.
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Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Bewegen eines ersten Möbelteils relativ zu einem zweiten Möbelteil aus, wobei die Vorrichtung zwei voneinander beabstandete Führungseinrichtungen umfasst, in denen Schalteinrichtungen vorgesehen sind. Mit den Schalteinrichtungen ist dabei eine Schließposition des Möbelteils vorgebbar. Zudem sind Verbindungsmittel für eine gekoppelte Schaltbewegung der Schalteinrichtung zwischen den Führungseinrichtungen vorgesehen.
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Der Kern der Erfindung besteht darin, dass an den Führungseinrichtungen jeweils ein Mitnehmerelement vorgesehen ist, dass Fangelemente für die Mitnehmerelemente vorhanden sind, wobei Bewegungen der Fangelemente gekoppelt sind, wobei ein Mitnehmerelement mit jeweils einem Fangelement zumindest entlang eines Schaltwegs der Schalteinrichtung zusammenwirkt und wobei zumindest über eine Bewegung, insbesondere eine Ausziehbewegung der Führungseinrichtungen die Mitnehmerelemente von den Fangelementen getrennt sind.
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Beim Einbau von Führungseinrichtungen wird im allgemeinen darauf geachtet, dass z. B. links- und rechtsseitige Führungseinrichtungen und deren Schalteinrichtungen symmetrisch angebracht und eingestellt sind. Beim Gebrauch können Kräfte am Möbelteil asymmetrisch einwirken und zu einem Versatz zwischen schaltenden Elementen führen. Der Erfindung liegt die Erfahrung zugrunde, dass eine Synchronisation zwischen Schalteinrichtungen beispielsweise einer linken und einer rechten Führungseinrichtung einer z. B. Schublade in vielen Fällen nur im Bereich des Schaltwegs der Schalteinrichtungen, insbesondere für Schaltvorgänge zur Ver- und Entriegelung der Schließstellung erforderlich ist. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Zusammenwirken der Mitnehmerelemente und der Fangelemente im wesentlichen auf den Bereich des Schaltweges begrenzt ist und Synchronisationselemente wie die Mitnehmerelemente und die miteinander gekoppelten Fangelemente im Bereich einer Ausziehbewegung außerhalb des Schaltweges keinen Einfluss auf Bewegungen der Möbelteile zueinander nehmen.
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Dies bietet den Vorteil, dass sich das erste Möbelteil über einen üblicherweise längeren Weg einer Ausziehbewegung ohne Einfluss von synchronisierenden Elementen und somit ohne deren Reibungsbeitrag bewegen lässt, während über einen vergleichsweise kurzen Schaltweg Bewegungen an beiden Seiten zusammenwirkender Schaltelemente gekoppelt sind. Weil eine synchronisierende Kopplung im Wesentlichen im Bereich eines Schaltwegs vorgesehen ist, lassen sich die Fangelemente und die Mitnehmerelemente vergleichsweise platzsparend ausbilden.
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Die Führungseinrichtungen können zwei und mehr Schienen umfassen und können als z. B. Vollauszug ausgeführt sein. Die Schalteinrichtungen können Öffnungseinrichtungen insbesondere Ausstoßeinrichtungen, zum Beispiel Touch-Latch-Einheiten, sein. Des Weiteren ist es möglich, dass die Schalteinrichtungen Schließeinrichtungen, insbesondere Einzugsautomatikeinheiten sind. Dabei können die Schalteinrichtungen Schaltvorgänge unterstützen mit denen das erste Möbelteil aus einer vorgegebenen Schließposition entriegelbar ist. Ebenso kann das erste Möbelteil mit den Schalteinrichtungen in einer vorgegebenen Schließposition der Schaltvorgänge verriegelbar sein.
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Vorzugsweise ist die Schalteinrichtung derart ausgebildet, dass der Schaltweg für einen Schaltvorgang vergleichsweise kurz gegenüber dem Weg einer Ausziehbewegung ist. Dadurch ist vorteilhaft eine vergleichsweise kompakte Bauweise der Mitnehmer- und Fangelemente möglich.
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Lagermittel für zumindest eines der Fangelemente umfassen vorzugsweise ein Anbringelement zur Anbringung an einer Führungseinrichtung, insbesondere an einer Schalteinrichtung. Dies erleichtert vorteilhaft eine Montage und Justierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Aufgrund von Fertigungstoleranzen können mit einer Anbringung der Führungseinrichtungen an den Möbelteilen auch die Schalteinrichtungen an beiden Seiten eines beweglichen Möbelteils relativ zur Bewegungsrichtung einer Ausziehbewegung zueinander versetzt sein. Um Lageabweichungen beispielsweise gegenüber bewegungsbegrenzenden Anschlägen ausgleichen zu können, weisen die Schalteinrichtungen vorzugsweise einen oder mehrere positionierbare Teile auf. Um Lagekorrekturen auch auf synchronisierende Elemente, insbesondere auf zumindest eines der Fangelemente, zu übertragen, ist es bevorzugt, dass das Anbringelement an einem positionierbaren Teil der Schalteinrichtung fixierbar ist. Mit dem positionierbaren Teil kann an der Schalteinrichtung eine Schließposition einstellbar sein. Des Weiteren kann ein positionierbares Teil der Anpassung an z. B. einen Schaltweg und z. B. eine Schaltposition der Schalteinrichtung dienen.
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Da ein Gehäuse, das z. B. zum Schutz beweglicher Teile vorgesehen ist, vergleichsweise stabil ist und meist mehrere Anbringpositionen bietet, ist das positionierbare Teil der Schalteinrichtung vorzugsweise ein Gehäuse, das insbesondere wenigstens einen Teil der Schalteinrichtung umgibt.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass das Anbringelement lösbar anbringbar ist. Dabei kann z. B. eine Korpusschiene zur Anbringung des Anbringelements vorbereitet sein. Insbesondere ist das Anbringelement werkzeuglos anbringbar, wodurch eine nachträgliche Installation der Fangelemente leichter möglich ist.
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Das Fangelement kann z. B. einen Hebel aufweisen, der von einem Mitnehmer umgelegt werden kann. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung umfasst das Fangelement eine Drehscheibe, weil sich daran ein vergleichsweise zuverlässiger und stabiler Fangbereich für ein Mitnehmerelement ausbilden lässt.
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Vorzugsweise ist im Fangelement ein Fangschlitz für das Mitnehmerelement vorgesehen, sodass das Mitnehmerelement vergleichsweise einfach herstellbar und anbringbar ist, z. B. als Haken oder z. B. als Mitnehmerstift.
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Damit auch vergleichsweise stark versetzte Bewegungen der Mitnehmerelemente zwischen z. B. zwei Seiten synchronisierbar sind, ist es bevorzugt, dass der Fangschlitz bei einer Fangstellung des Fangelements einen Abschnitt aufweist, der parallel zur Bewegung des Mitnehmerelements verläuft. Dadurch kann sichergestellt werden, dass bei Aktivierung eines Fangelements von einem Mitnehmerelement sich das Mitnehmerelement der anderen Seite ebenfalls bereits im jeweiligen Fangelement befindet.
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Vorzugsweise sind am Fangelement und an den Lagermitteln erste bewegungsbegrenzende Anschläge ausgebildet, mit denen eine Fangstellung des Fangelements vorgebbar ist. Dabei kann das Fangelement mit einer Federkraft beaufschlagt sein, die das Fangelement in einer Fangstellung halten kann. Vorzugsweise sind Federelemente und die Anschläge an Fangelementen mehreren Führungseinrichtungen, z. B. an beiden Seiten einer z. B. Schublade, vorhanden, um die Zuverlässigkeit der Synchronisation zu erhöhen.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass am Fangelement und an den Lagermitteln mindestens ein bewegungsbegrenzender Anschlag ausgebildet ist, mit dem eine Bewegung des Fangelements begrenzbar ist, wenn das Mitnehmerelement das Fangelement bei einer Schaltbewegung mitnimmt. Dadurch kann insbesondere wenn das Fangelement unter Federkraft steht, vermieden werden, dass das Mitnehmerelement das Fangelement in einer Stellung verlassen kann, die ein erneutes Einlaufen des Mitnehmerelements in das Fangelement unmöglich macht.
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Vorzugsweise ist eine Schaltposition wenigstens einer der Schalteinrichtungen parallel zur Fahrbewegungen des ersten Möbelteils einstellbar. Ebenso ist es bevorzugt, dass eine Schließposition und/oder ein Schaltweg zumindest einer Schalteinrichtung parallel zur Fahrbewegung des ersten Möbelteils einstellbar ist. Dadurch lassen sich die Schalteinrichtungen an z. B. bewegungsbegrenzende Elemente, zum Beispiel Anschläge, anpassen und Lageunterschiede z. B. der Führungseinrichtungen aufgrund von Fertigungstoleranzen vorteilhaft ausgleichen.
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Ein Möbel mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in zumindest einer der oben genannten Ausführungen ist vergleichsweise zuverlässig bedienbar und erhöht dadurch vorteilhaft die Gebrauchssicherheit.
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Die Erfindung wird nachfolgend an mehreren Ausführungsbeispielen mit Hilfe von Zeichnungen erläutert.
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Es zeigen:
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1 perspektivische Ansicht eines Möbels mit einem erfindungsgemäßen Führungssystem,
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2 perspektivische Ansicht der Synchronisationseinrichtung 5 eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
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3 perspektivische Ansicht einer Fangeinheit,
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4 perspektivische Ansicht eines Ausschnitts eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
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5 perspektivische Ansicht eines Ausschnitts eines erfindungsgemäßen Führungssystems,
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6 schematische, perspektivische Ansicht eines Ausschnitts eines Führungssystems,
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7 schematische, perspektivische Ansicht eines Lagerblocks,
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8 schematische, perspektivische Ansicht einer Führungseinrichtung mit Fangeinheit,
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9 schematische, perspektivische Ansicht einer Fangeinheit und einer Schalteinrichtung.
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In 1 ist ein Ausschnitt eines Möbels 1 in Form eines Schubladenfachs gezeigt. Ein Rückwandelement 2a, ein linkes und ein rechtes Seitenwandelement 2b und 2c, ein Bodenelement 2d sowie zwei im Bereich einer Oberkante der Seitenwandelemente 2b und 2c angebrachte Querverbindungen 2e und 2f umgeben einen Raum, der für eine Schublade (nicht gezeigt) vorgesehen ist.
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Das durch die Plattenelemente 2a bis 2f begrenzte Fach ist mit einem erfindungsgemäßen Führungssystem 3 ausgestattet, das aus einer linksseitigen Führungseinrichtung 4a, einer rechtsseitigen Führungseinrichtung 4b sowie einer Synchronisationseinrichtung 5 besteht.
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In 2 sind mehrere Teile der Synchronisationseinrichtung 5 im Detail dargestellt. Eine linksseitige Fangeinheit 6a und eine rechtsseitige Fangeinheit 6b sind über eine Koppelwelle 7 miteinander verbunden. Jede der Fangeinheiten 6a, 6b umfasst ein Fangelement 12 das mit einem Drehbolzen 15 in einem Lagerblock 11 drehbar gelagert ist. Über ein Kopplungsstück 9 ist der Drehbolzen 15 drehstarr an die Koppelwelle 7 verbunden, so dass Drehbewegungen der z. B. linksseitigen Fangeinheit 6a bzw. dessen Fangelements 12 ohne Verzögerung auf das Fangelement 12 der z. B. rechtsseitigen Fangeinheit 6b übertragbar sind.
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Die 3 zeigt eine linksseitige Fangeinheit 6a eines erfindungsgemäßen Führungssystems 3. Die Fangeinheit besitzt einen Lagerblock 11 der an einer Montageplatte 14 befestigt ist. Zur Anbringung der Montageplatte an einer linksseitigen Führungseinrichtung 4a weist die Montageplatte 14 zwei Bohrungen 14a auf, mit denen die Montageplatte 14 an einer Führungseinrichtung 4a befestigt werden kann. Mit dem Lagerblock 11 ist ein Fangelement 12 mit einem Drehbolzen 15 drehbar gelagert. Das Fangelement 12 ist als zylindrische Kreisschreibe ausgebildet in die von der Mantelfläche aus Fangschlitze 13 ausgenommen sind. Der Drehbolzen 15 weist einen asymmetrischen Abschnitt 15a auf, mit dem der Drehbolzen 15 drehstarr an eine Koppelwelle gekoppelt werden kann.
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Die 4 zeigt einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Führungssystems 3 mit einer rechtsseitigen Führungseinrichtung 4b und eine rechtsseitigen Fangeinheit 6b. Ein Lagerblock 11 der rechtsseitigen Fangeinheit 6b ist mit einer Montageplatte 14 an einer Korpusschiene 16a der Führungseinrichtung 4b befestigt. Im Lagerblock 11 ist ein Fangelement 12 mit einem Drehbolzen 15 drehbar gelagert und über ein Kupplungsstück 9 drehstarr mit einer Koppelwelle 7 verbunden. Eine Ladenschiene 16c ist an der Korpusschiene 16a verschiebbar gelagert und geführt. An der Ladenschiene 16c ist ein Mitnehmer 13 in Form eines zylindrischen Stifts befestigt, der am Fangelement 12 in einen Fangschlitz 13 eingreifen kann.
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Eine linksseitige Führungseinrichtung 4a eines erfindungsgemäßen Führungssystems 3 mit einer linksseitigen Fangeinheit 6a ist in 5 gezeigt. Die linksseitige Führungseinrichtung 4a umfasst eine Korpusschiene 16a an der eine Ladenschiene 16c verschiebbar über eine zu beiden Schienen bewegliche Zwischenschiene 16b verschiebbar gelagert und geführt ist. In einem hinteren Bereich der Korpusschiene 16a sind eine Schalteinheit 20, die z. B. eine Ausstoßeinheit sein kann, und die Fangeinheit 6a an der Korpusschiene 16a befestigt.
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Eine Führungseinrichtung 4a einer erfindungsgemäßen Führungsvorrichtung 3 ist in der 5 in einem ausgefahrenen Zustand dargestellt, bei dem die Zwischen- und die Ladenschiene 16b, 16c teleskopartig ausgefahren sind. Dementsprechend befindet sich ein an der Ladenschiene 16c angebrachter Mitnehmer 8, z. B. ein zylindrischer Stift, in einem entsprechenden Abstand zur Fangeinheit 6a. Dadurch ist erkennbar, dass die Fangeinheit 6a an der Korpusschiene 16a befestigt ist.
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In den 6 und 7 ist eine linksseitige Führungseinrichtung 4a einer weiteren Ausführung eines erfindungsgemäßen Führungssystems 3 ausschnittsweise gezeigt. Dabei ist eine linksseitige Fangeinheit 6a gemeinsam mit einer Schalteinrichtung 20 mit Hilfe einer Montageplatte 14 an einer Korpusschiene 16a befestigt. Von der Korpusschiene 16a aus gesehen, sind die Fangeinheit 6a und die Schalteinheit 20 weiter ins Innere eines Möbelkorpus (nicht gezeigt) versetzt als eine Ladenschiene 16c. Dadurch können die Schalteinheit 20 und die Fangeinheit 6a in nächster Nähe zueinander angeordnet sein.
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Die Fangeinheit 6a umfasst ein Fangelement 12 und einen Lagerblock 11, an dem das Fangelement 12 mit einem Drehbolzen 15 drehbar in einer zylindrischen Ausnehmung des Lagerblocks 11 gelagert ist. Durch ein Kupplungsstück 9 ist der Drehbolzen 15 drehstarr mit einer Drehwelle 10 verbunden, die zur Kopplung mit einer weiteren Fangeinheit (nicht gezeigt) vorgesehen ist.
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Am Lagerblock 11 sind Anschläge 18 ausgebildet, die gemeinsam mit Anschlägen 17 des Fangelements 12 dessen Drehbewegungen begrenze. Zwischen dem Lagerblock 11 und dem Fangelement 12 ist eine Feder 19 angeordnet, die zwischen den beiden Teilen 11, 12 eingespannt sein kann, um das Fangelement 12 in einer Fangstellung zu halten, zumindest solange ein Mitnehmer 8, der hier als zylindrischer Stift ausgebildet ist, nicht in das Fangelement eingreift.
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Die Schalteinheit 20 umfasst ein Trägerelement 25, in dem ein zylindrisches Gehäuse 23 der Schalteinheit 20 eingebettet ist. Die Lage des Gehäuses 23 ist parallel zu Bewegungsrichtungen der Ladenschiene 16c einstellbar.
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Am Lagerblock 11 ist ein plattenförmiger Abschnitt 21 ausgebildet, an dessen Ende sich eine Bohrung 21a befindet. Mit Hilfe eines Verbindungselements 22, z. B. eines Stifts oder z. B. einer Schraube, kann der Abschnitt 21 der Fangeinheit 6a am Gehäuse fixiert und somit an eine Lage eines einstellbaren Elements der Schalteinheit 20 gekoppelt sein. Eine weitere Form einer Anbringung einer Fangeinheit 6a an einer Führungseinrichtung 4a ist in den 8 und 9 gezeigt, die einer weiteren Ausführung der Erfindung entsprechen. In 8 ist die Ansicht einer Unterseite der linksseitigen Führungseinrichtung 4a dargestellt, die eine Korpusschiene 16a und eine Ladenschiene 16c umfasst. An der Korpusschiene 16a ist eine Schalteinrichtung 20 mit einem Gehäuse 23 angebracht, das durch eine Ausnehmung 26 an der Unterseite der Korpusschiene 16a erreichbar ist.
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Von der Fangeinheit 6a ist in den 8 und 9 nur eine Ansicht einer Unterseite gezeigt, so dass von der Fangeinheit 6a nur ein Drehbolzen 15 und eine Montageplatte 14 erkennbar sind. An der Montageplatte 14 sind zwei in paralleler Richtung hintereinander liegende Bügel 14c ausgestanzt, wobei die Bügel 14c zur Oberseite der Montageplatte hin ausgewölbt sind. Die Bügel 14c sind dazu vorgesehen, in Schlitze 27 an der Unterseite der Korpusschiene 16a einzugreifen, wobei die Bügel 14c derart ausgebildet sind, dass sie durch die Schlitze 27 hindurchgreifen und dabei die Korpusschiene 16a hintergreifen können.
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An der Montageplatte 14 sind zwei Stege 14b und 14d ausgebildet, die dazu vorgesehen sind, in die Ausnehmung 26 an der Unterseite der Korpusschiene 16a einzugreifen. Der Steg 14d ist an dessen Ende zweifach und in entgegengesetzten Winkeln geknickt. Dadurch ist er dazu ausgebildet, an der Ausnehmung 26 die Korpusschiene 16a zu hintergreifen, um beispielsweise ein Entfernen der Montageplatte 14 von der Korpusschiene 16a zu verhindern.
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Der Steg 14b der Montageplatte 14 ist zur Fixierung der Montageplatte 14 am Gehäuse 23 der Schalteinheit 20 vorgesehen. Hierfür sind am Gehäuse 23 zwei Anschläge 23a ausgebildet. Der Steg 14b und die Anschläge 23a sind derart aneinander angepasst, dass der Steg 14b mit vernachlässigbarem oder keinem Spiel zwischen die Anschläge 23a eingreifen kann. Das Gehäuse 23 weist einen Gewindeabschnitt 23b auf. Auf den Gewindeabschnitt 23b ist eine Schraubkappe 24 mit Innengewinde (nicht gezeigt) aufgeschraubt. Mit einer Schraubkappe 24 ist eine Lage des Gehäuses 23 entlang seiner Längsachse in dessen Anbringung (nicht gezeigt) und parallel zur Bewegungsrichtung der Ladenschiene 16c an der Korpusschiene 16c einstellbar. Durch einen Eingriff des Steges 14b sind Lageeinstellungen des Gehäuses 23 auf die Montageplatte 14 und somit auf die Fangeinheit 6a übertragbar.
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Im Gehäuse 23 ist eine Koppelstange 28 beweglich gelagert und kann von einem z. B. im Gehäuse 23 untergebrachten Kraftspeicher, z. B. einer Feder, ausgestoßen oder eingezogen werden. Im Gehäuse kann eine Schaltmechanik (nicht gezeigt) untergebracht sein, die z. B. eine Schließposition bzw. eine Schaltposition vorgibt. Durch Eingriff des Stegs 14b am Gehäuse 23 ist die Position der Fangeinheit 6a unmittelbar an die jeweilige Lage der Schließposition bzw. Schaltposition gekoppelt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Möbel
- 2a
- Rückwand
- 2b
- Seitenwand
- 2c
- Seitenwand
- 2d
- Bodenplatte
- 2e
- Querstrebe
- 2f
- Querstrebe
- 3
- Führungssystem
- 4a
- Führungseinrichtung
- 4b
- Führungseinrichtung
- 5
- Synchronisationseinrichtung
- 6a
- Fangeinheit
- 6b
- Fangeinheit
- 7
- Koppelwelle
- 8
- Mitnehmer
- 9
- Kupplungsstück
- 10
- Profilstange
- 11
- Lagerblock
- 12
- Fangelement
- 13
- Fangschlitz
- 14
- Montageplatte
- 14a
- Bohrung
- 14b
- Steg
- 14c
- Bügel
- 14d
- Steg
- 15
- Drehbolzen
- 15a
- Kupplungsabschnitt
- 16a
- Korpusschiene
- 16b
- Zwischenschiene
- 16c
- Ladenschiene
- 17
- Anschlag
- 18
- Anschlag
- 19
- Feder
- 20
- Schalteinrichtung
- 21
- Befestigungsabschnitt
- 21a
- Bohrung
- 22
- Verbindungselement
- 23
- Gehäuse
- 23a
- Anschlag
- 23b
- Gewindeabschnitt
- 24
- Schraubkappe
- 25
- Trägerelement
- 26
- Ausnehmung
- 27
- Schlitz