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DE202012007908U1 - Interdental-Reinigungsvorrichtung - Google Patents

Interdental-Reinigungsvorrichtung Download PDF

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DE202012007908U1
DE202012007908U1 DE201220007908 DE202012007908U DE202012007908U1 DE 202012007908 U1 DE202012007908 U1 DE 202012007908U1 DE 201220007908 DE201220007908 DE 201220007908 DE 202012007908 U DE202012007908 U DE 202012007908U DE 202012007908 U1 DE202012007908 U1 DE 202012007908U1
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Abstract

Interdental-Reinigungsvorrichtung mit einem ersten Schenkel (4), der an seinem freien Ende (32) eine von einem zu einer Reinigungsseite vorspringenden Konus (56) umgebene Bohrung (54) aufweist, und einem zweiten Schenkel (6), der an seinem freien Ende (60) eine Halterung (36) für eine durch die Bohrung (54) hindurchführbare Interdentalbürste (40) aufweist, wobei der erste und der zweite Schenkel (4; 6) an ihren befestigungsseitigen Enden (22, 24) miteinander so verbunden sind, dass die freien Enden (32, 60) der ersten und zweiten Schenkel (4; 6) gegeneinander verschwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, der erste und zweite Schenkel (4; 6) durch einen spritzgegossenen, einheitlichen Grundkörper (2) aus einer Grundkomponente ausgebildet sind, der jedenfalls teilweise mit einer Umspritzung (10) aus einem weichelastischen Kunststoff versehen ist, die jedenfalls den Konus (56) außenumfänglich umgibt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Interdental-Reinigungsvorrichtung mit den oberbegrifflichen Merkmalen von Anspruch 1.
  • Eine solche Interdental-Reinigungsvorrichtung ist aus der DE 42 36 167 A1 bekannt. Bei diesem Stand der Technik umfasst die Interdental-Reinigungsvorrichtung einen ersten Schenkel, der einen vorspringenden Konus ausformt, und einen zweiten Schenkel, der eine Halterung für eine Interdentalbürste ausbildet. Der Konus des ersten Schenkels ist so dimensioniert, dass die Interdentalbürste respektive ein reinigungsaktiver Abschnitt derselben durch eine innerhalb des Konus ausgebildete Bohrung hindurchführbar ist. So kann der Konus zur Benutzung der Interdental-Bürste an zwei, den Interdentalraum bildende Zähne angelegt werden. Die konusförmige Ausgestaltung erleichtert das Positionieren zwischen den üblicherweise konvex gebogenen Zahnaußenflächen derart, dass die Bohrung mittig zwischen die Zähne zentriert wird. Durch elastisches Verschwenken des zweiten Schenkels relativ zu dem ersten Schenkel kann der reinigungsaktive Abschnitt der Interdentalbürste durch die Bohrung hindurch den Konus überragend positioniert werden. Hierbei putzt die Interdentalbürste den sich in Verlängerung des Konus befindlichen Interdentalraum.
  • Bei dem zuvor genannten Stand der Technik können beide Schenkel in einem einheitlichen Spritzgießwerkzeug ausgeformt werden und zwar derart, dass die Schenkel parallel und in Verlängerung zueinander vorgesehen sind. Nach dem Ausformen wird dieser Vorformling umgeformt, so dass die Schenkel nunmehr mit Abstand streng parallel zueinander verlaufen. Eine Rastverbindung sichert dieses Umformteil.
  • Die Herstellung der vorbekannten Interdental-Reinigungsvorrichtung ist aufwendig. Nach der DE 42 36 167 A1 wird der Umformschritt dem Verbraucher zugemutet. Die vorbekannte Interdental-Reinigungsvorrichtung genügt dementsprechend nicht den heutigen Komfortanforderungen. Des Weiteren ist die vorbekannte Interdental-Reinigungsvorrichtung mit Blick auf eine schonende Reinigung der Interdentalräume verbesserungsbedürftig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Interdental-Reinigungsvorrichtung anzugeben, die die oben genannten Probleme ganz oder teilweise behebt.
  • Im Hinblick auf die zugrunde liegende Aufgabenstellung wird mit der vorliegenden Erfindung eine Interdental-Reinigungsvorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgeschlagen.
  • Bei dieser Interdental-Reinigungsvorrichtung ist ein spritzgegossener, d. h. angeformter einheitlicher Grundkörper vorgesehen. Der Grundkörper bildet die ersten und zweiten Schenkel in der zuvor beschriebenen Weise aus, d. h. ein Umformen der Schenkel nach der Entformung ist nicht notwendig. Die Schenkel sind bei dem Grundkörper bereits so relativ zueinander angeordnet, wie dies bei der späteren Benutzung erforderlich ist. Mit anderen Worten liegen die Schenkel an dem Grundkörper in Erstreckungsrichtung des reinigungsaktiven Abschnitts der Interdentalbürste hintereinander, so dass die an dem zweiten Schenkel gehaltene Interdentalbürste durch die an dem ersten Schenkel ausgesparte Bohrung hindurch geführt werden kann. Die beiden Schenkel sind dementsprechend gemeinsam über ein spritzgegossenes befestigungsseitiges Ende miteinander verbunden und haben dort zwar die Fähigkeit, gegeneinander verschwenkt zu werden. Ihre Ausrichtung relativ zueinander ist indes in Grenzen fest vorgegeben. Ein Grundkörper nach dem geltenden Anmeldebegehren erlaubt dementsprechend vorzugsweise eine Verschwenkbewegung der beiden Schenkel relativ zueinander um einige 10°. Eine Verschwenkbewegung um mehr als 90°, bevorzugt um mehr als 60° ist indes mit dem spritzgegossenen Grundkörper nicht möglich.
  • Der Grundkörper ist üblicherweise aus einer Hartkomponente gebildet, die dem Grundkörper die notwendige Elastizität verleiht, so dass die freien Enden der beiden Schenkel gegeneinander verschwenken können, und zwar gegen die Vorspannung einer elastischen Vorspannkraft, die durch den Grundkörper aufgebracht und gehalten wird. Der Grundkörper vermittelt dabei in einer Ausgangsposition, in welcher die Interdentalbürste noch nicht den Konus außenseitig überragt, keine Vorspannkraft. In der Ausgangssituation sind die beiden Schenkel üblicherweise spannungsfrei relativ zueinander gehalten und über ihr befestigungsseitiges Ende miteinander verbunden. In dieser Ausgangsposition befindet sich indes das reinigungsaktive Ende der Interdentalbürste üblicherweise in der Bohrung und ist dementsprechend vorpositioniert, so dass eine Verschwenkbewegung der beiden Schenkel aufeinander zu unmittelbar dazu führt, dass die reinigungsaktive Seite der Interdentalbürste durch die Führung innerhalb der Bohrung über das freie Ende des Konus hinaus vorspringt, um den Interdentalraum zu überstreichen. Andererseits kann aus der Ausgangsposition heraus der zweite Schenkel relativ zu dem ersten Schenkel so verschwenkt werden, dass eine Montage bzw. Demontage der Interdentalbürste möglich ist, um diese Halterung des zweiten Schenkels zuzuführen bzw. aus dieser zu entnehmen und danach mit ihrem reinigungsaktiven Abschnitt in die Bohrung einzuführen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Interdental-Reinigungsvorrichtung ist ferner die Grundkomponente, d. h. regelmäßig die Hartkomponente zumindest teilweise an ihrer Außenseite mit einer Umspritzung aus einem weichelastischen Kunststoff versehen. Dieser weichelastische Kunststoff umgibt jedenfalls außenumfänglich den Konus. Üblicherweise umgibt der weichelastische Kunststoff den Konus sowohl an seiner freien äußeren Stirnseite als auch an seinem Außenumfang bis zu dem Fuß, d. h. dem Übergang zwischen dem Konus und dem ersten Schenkel. Der erste Schenkel erstreckt sich dabei in an sich bekannter Weise regelmäßig in etwa rechtwinklig zu der Längserstreckung des Konus. Durch den weichelastischen Kunststoff ist ein Stoßschutz auf der Grundkomponente vorgesehen, so dass die Interdental-Reinigungsvorrichtung schonender, insbesondere schonender für das empfindliche Zahnfleisch zwischen einzelnen Zähnen und dem Bereich der Zahnhälse positioniert werden kann.
  • Durch die Summe der oben diskutierten Merkmale ist eine Interdental-Reinigungsvorrichtung geschaffen, die sich kostengünstiger herstellen lässt, den heutigen Anforderungen an den Bedienungskomfort entspricht und darüber hinaus sich zur schonenderen Reinigung der Interdentalräume eignet.
  • Mit Blick auf eine möglichst schonende Reinigung der Interdentalräume ist der Konus vorzugsweise vollständig aus dem weichelastischen Kunststoff ausgebildet. Der Konus überragt dementsprechend als ausschließlich weichelastisches Bauteil eine im Grunde in Längsrichtung flach verlaufende Außenfläche des ersten Schenkels, die gegenüber liegend zu dem zweiten Schenkel und damit auf der Außenseite der zangenartigen Interdental-Reinigungsvorrichtung vorgesehen ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist der weichelastische Kunststoff an einem Aufsteckbereich ausgespart. An diesem Aufsteckbereich ist die Interdentalbürste aufsteckbar, und zwar regelmäßig in etwa in Längsrichtung des freien Schenkels. Ein Befestigungsfuß der Interdentalbürste wirkt dementsprechend mit der im Bereich der Halterung vorgesehen Grundkomponente zusammen, die sich mit höherer Genauigkeit und geringen Reibungswerten an der Oberfläche verwirklichen lässt als der weichelastische Kunststoff.
  • Mit Blick auf eine möglichst reibungsarme und genaue Führung der Interdentalbürste wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, eine der Halterung zugewandte Öffnung der Bohrung durch die Grundkomponente auszuformen. Bei dieser Ausgestaltung ist üblicherweise zumindest die Innenumfangsfläche der Bohrung, die zu dem Konus führt, mit der Dicke der Grundkomponente auf Hohe des Konus ausschließlich durch die Grundkomponente ausgeformt. Zumindest aber die der Halterung zugewandte Mündung der Bohrung ist durch die Grundkomponente ausgebildet. Die Grundkomponente liegt daher üblicherweise an der Innenfläche des zweiten Schenkels im Bereich der Bohrung frei. Dabei kann die der Halterung zugewandte Öffnung der Bohrung konisch ausgebildet sein, um einen trichterförmigen Einzug des reinigungsaktiven Abschnitts der Interdentalbürste zu erleichtern.
  • Mit Blick auf eine Verbesserung der haptischen Eigenschaften wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, den weichelastischen Kunststoff zumindest eine Außenfläche zumindest eines der beiden Schenkel bedeckend vorzusehen. Dabei wird üblicherweise der weichelastische Kunststoff an dem ersten Schenkel über die gesamte Länge des Schenkels und an dessen Außenfläche vorgesehen. Hierdurch wird sowohl ein Stoßschutz im Bereich des Konus und darüber hinaus ausgebildet wie auch verbesserte haptische Eigenschaften zum Greifen der Interdental-Reinigungsvorrichtung an der Außenseite bereitgestellt. Da die beiden Schenkel durch äußeren Druck zur Benutzung der Interdental-Reinigungsvorrichtung gegeneinander verschwenkt werden müssen, werden die durch den weichelastischen Kunststoff ausgeformten Haptikelemente üblicherweise in etwa auf mittlerer Höhe oder in Richtung auf das freie Ende des Schenkel an diesen ausgeformt. Auch die Außenfläche des zweiten Schenkels ist üblicherweise nahezu vollständig mit dem weichelastischen Kunststoff bedeckt, wobei – wie oben bereits dargelegt – zumindest der Aufsteckbereich des zweiten Schenkels ausgespart bleibt.
  • Es hat sich als besonders praktisch erwiesen, aus der Grundkomponente einen Stababschnitt auszuformen, der gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sich an einen Verbindungsbereich des ersten und zweiten Schenkels anschließt. Dabei kann sich der Stababschnitt vorzugsweise in gradliniger Verlängerung des ersten oder zweiten Schenkels erstrecken, wohingegen der andere Schenkel relativ zu dieser gradlinigen Verlängerung nach außen umbogen ist, mit seinem freien Ende sind indes üblicherweise parallel zu dem einen Schenkel erstreckt. Der Stababschnitt verbessert die Halterung der Interdental-Reinigungsvorrichtung in der Hand eines Benutzers. Des Weiteren kann die Interdental-Reinigungsvorrichtung tiefer in den Mundraum eingeführt werden, ohne dass die die Interdental-Reinigungsvorrichtung haltende Hand diese Einführbewegung substanziell beeinträchtigt.
  • Im Hinblick auf einen möglichst optimalen Stoßschutz bei der Benutzung der erfindungsgemäßen Interdental-Reinigungsvorrichtung wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, die Umspritzung aus dem weichelastischen Kunststoff an der Außenfläche des ersten Schenkels, des zweiten Schenkels und des Stababschnitts umlaufend vorzusehen. Es versteht sich von selbst, dass die weichelastische Umspritzung nicht nur die Außenfläche des ersten und/oder zweiten Schenkels bedecken kann. Vielmehr sollte die weichelastische Umspritzung nach Art einer U-förmigen Schale an der Außenfläche derselben vorgesehen sein und auch gegenüberliegende Randflächen der Schenkel bedecken und insofern einen Stoßschutz ausbilden, so dass die relativ harte Grundkomponente bei der Benutzung der Interdental-Reinigungsvorrichtung nicht mit den Zähnen und dem Zahnfleisch in Berührung kommen kann.
  • Die erfindungsgemäße Interdental-Reinigungsvorrichtung wird des Weiteren in Verbindung mit einer Interdentalbürste beansprucht. Nach der Weiterbildung gemäß Anspruch 9 ist die Interdentalbürste mit einem Befestigungsfuß versehen, der eine Aufstecköffnung ausbildet. Diese Aufstecköffnung erstreckt im Wesentlichen rechtwinklig zu der Interdentalbürste und ist so angepasst, dass die Aufstecköffnung auf den zuvor vorgestellten Aufsteckbereich des zweiten Schenkel aufsteckbar ist. Des Weiteren hat die Interdentalbürste an ihrem Befestigungsbereich einen zylindrischen Halteabschnitt, der in die Bohrung passt. Der Befestigungsfuß ist dabei vorzugsweise so ausgeformt, dass er die Kontur des freien Endes des zweiten Schenkels an der Außenfläche absatzfrei fortsetzt, wodurch auch hygienischen Anforderungen entsprochen wird, da Schlitze und andere Fehlstellen an der Fügstelle weitestgehend vermieden werden, in denen sich Bakterien und Verschmutzung festsetzen können. Die Anpassung des zylindrischen Halteabschnitts an die Bohrung erlaubt ein möglichst tiefes Eindringen des reinigungsaktiven Abschnitts der Interdentalbürste in den Zahnzwischenraum. Diese Einführbewegung findet üblicherweise erst dann ein Ende, wenn die beiden Innenflächen der freien Enden der Schenkel respektive des Befestigungsfußes gegeneinander stoßen.
  • Die Halterung des zweiten Schenkels und der Befestigungsfuß sind vorzugsweise so aufeinander abgestimmt, dass der Befestigungsfuß mit dem zweiten Schenkel verrastbar ist.
  • Schließlich wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, den Befestigungsfuß so auf die Halterung abzustimmen, dass bei auf den zweiten Schenkel aufgesteckter Interdentalbürste der Befestigungsfuß an einem Kragen aufsitzt, der aus der Grundkomponente gebildet ist. Hierdurch wird in verbesserter Weise die Aufstecköffnung des Befestigungsfußes durch die Hartkomponente versiegelt.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In dieser zeigen:
  • 1 eine perspektivische Seitenansicht des Ausführungsbeispiels;
  • 2 eine weitere perspektivische Seitenansicht des Ausführungsbeispiels;
  • 3 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels;
  • 4 eine Draufsicht auf eine durch den zweiten Schenkel gebildete Randfläche des Ausführungsbeispiels und
  • 5 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie V-V in der Darstellung gemäß 3.
  • Die 1 und 2 verdeutlichen perspektivisch das gezeigte Ausführungsbeispiel, welches einen aus einer Hartkomponente, vorliegend PP gespritzten Grundkörper 2 umfasst, der im Wesentlichen drei Funktionsbereiche ausbildet, nämlich einen ersten Schenkel 4, einen zweiten Schenkel 6 und einen Stababschnitt 8.
  • Dieser Grundkörper 2 ist an inneren und äußeren Randflächen (12a–d) mit einer Umspritzung 10 aus einem weichelastischen Kunststoff versehen. Die Umspritzung 10 überdeckt dabei nicht nur nach außen ragenden Randflächen 12a, 12d bzw. die nach innen ragenden Randflächen 12b, 12c der Schenkel 4, 6, die jeweils einander gegenüberliegen bzw. auf der gegenüberliegenden und abgewandten Außenseite der Schenkel 4, 6 vorgesehen sind, sondern auch Randflächen 14a–d, die sich im Wesentlichen rechtwinklig zu den Innen- bzw. Außenflächen 12a–c erstrecken. Die Umspritzung 10 ist dementsprechend außen an den Schenkeln 4, 6 im Wesentlichen U-förmig um die Hartkomponente des Grundkörpers 2 im Bereich der Schenkel 4, 6 ausgeformt. Der zylindrische Stababschnitt 8, der mit seiner Außenfläche im Wesentlichen die Randfläche 12d und die Außenflächen 14c, 14d des ersten Schenkels 4 linear verlängert, ist im Wesentlichen vollständig von der Umspritzung 10 umhüllt. Lediglich einander gegenüberliegende Randflächen 16a, 16b des Stababschnitts 8 lassen die Grundkomponente des Grundkörpers 2 als Dekorelement 18 erkennen.
  • Die beiden Schenkel 4, 6 umschließen in einem Verbindungsbereich 20 ein nahezu kreisförmig von an den Verbindungsbereich 20 (angebundenen) befestigungsseitigen Enden 22, 24 umschlossenes Auge 26. Der zweite Schenkel 6 geht von diesem Auge 26 zunächst in einen außen konkaven Krümmungsbereich 28 und daran anschließend in einen konvexen Krümmungsbereich 30 über und verläuft zu einem freien Ende 32 hin in einem Endbereich 34 geradlinig. Dieser Endbereich 34 erstreckt sich parallel zu dem geradlinig verlaufenden zweiten Schenkel 4.
  • Das freie Ende 32 des zweiten Schenkels 6 bildet einen Aufsteckbereich 36 aus, der frei von dem weichelastischen Kunststoff der Überspritzung 10 ist und in eine Aufstecköffnung 38 einer mit Bezugszeichen 40 gekennzeichneten Interdentalbürste im Eingriff und mit dieser verrastet ist (vgl. 5). Die Aufstecköffnung 38 ist dabei an einem Befestigungsfuß 42 der Interdentalbürste 40 vorgesehen, von welchem ein stabförmiges Reinigungselement 44 abragt, das aus einem Draht 46 gebildet ist, an dessen freien Ende mehrere an den Draht 46 befestigte Filamente einen reinigungsaktiven Abschnitt 48 vorgeben. Der Befestigungsfuß 42 sitzt mit seinem Öffnungsrand im verrasteten Zustand auf einem Kragen 49 der Steckhalterung 36 des zweiten Schenkels 6 auf. Der Draht 46 ist an seinem befestigungsseitigen Endbereich 50 von einem zylindrischen Halteabschnitt 52 umgeben, der durch den Kunststoff des Befestigungsfußes 42 ausgebildet ist. Dementsprechend erstreckt sich der Draht 46 im Wesentlichen rechtwinklig zu dem Endbereich 34.
  • In der in der Zeichnung gezeigten spannungslosen Ausgangsstellung der beiden Arme 4, 5 durchragt der reinigungsaktive Abschnitt 48 eine in dem ersten Schenkel ausgesparte Bohrung 54, die auf ihrer dem zweiten Schenkel 6 abgewandten Außenfläche von einem Konus 56 überragt wird. Der Konus 56 ist aus der weichelastischen Kunststoffkomponente der Umspritzung 10 geformt und erhebt sich über einen im Wesentlichen stabförmig ausgebildeten geradlinigen Endabschnitt 58 aus der Grundkomponente. Der Konus 56 befindet sich unmittelbar benachbart zu einem freien Ende 60 des zweiten Schenkels 4.
  • Wie insbesondere den 1 bis 3 zu entnehmen ist, formt die Umspritzung 10 in etwa auf mittlerer Höhe der Schenkel 4, 6 und an der jeweiligen Außenfläche 12a, 12d mehrere sich parallel zueinander und rechtwinklig zu der Längserstreckung der Schenkel 4 bzw. 6 erstreckende Rippen 62 als haptische Elemente aus, die die Griffigkeit der Schenkel 4, 6 an dieser Stelle erhöhen. Mit dieser Ausbildung des weichelastischen Kunststoffs im Rahmen der Umspritzung 10 ist an den jeweiligen Außenflächen 12a und 12d der ersten und zweiten Schenkel 4, 6 sowie den sich daran anschließenden Außenflächen des Stababschnitts 8 ein Stoßschutz ausgeformt.
  • Ausgehend von der in der Zeichnung gezeigten Ausgangsposition kann zunächst das gezeigte Ausführungsbeispiel in den Mundraum eingeführt und mit dem Konus 56 an einen Interdentalraum begrenzende Flanken von zwei benachbarten Zähnen angelegt werden. Durch die konische Außenumfangsfläche des Konus 56 erfolgt zwangsläufig eine Zentrierung bei leichtem Druck des Ausführungsbeispiels gegen die Zahnflächen. Danach wird der zweite Schenkel 6 gegen die Vorspannung des Grundkörpers 2 in Richtung auf den ersten Schenkel 4 verschwenkt. Der reinigungsaktive Abschnitt 48 der Interdentalbürste 40 durchtritt dabei die Bohrung 54 bis der reinigungsaktive Abschnitt 48 den Konus 56 an der Außenseite 12d des ersten Schenkels 4 überragt und dementsprechend in den Interdentalraum eintritt und dort reinigt. Wird der Druck gegen den zweiten Schenkel 6 aufgehoben, federt dieser in seine Ausgangsposition elastisch zurück; der reinigungsaktive Abschnitt 48 wird aus dem Interdentalraum herausgezogen.
  • Bezugszeichenliste
  • 2
    Grundkörper
    4
    erster Schenkel
    6
    zweiter Schenkel
    8
    Stababschnitt
    10
    Umspritzung
    12a
    Außenfläche zweiter Schenkel
    12b
    Innenfläche zweiter Schenkel
    12c
    Innenfläche erster Schenkel
    12d
    Außenfläche erster Schenkel
    14a, 14b
    14c, 14d
    Randfläche
    16a, 16b
    Randfläche des Stababschnitts
    18
    Dekorelement
    20
    Verbindungsbereich
    22
    befestigungsseitiges Ende
    24
    befestigungsseitiges Ende
    26
    Auge
    28
    konkaver Krümmungsbereich des zweiten Schenkels 6
    30
    konvexer Krümmungsbereich des zweiten Schenkels 6
    32
    freies Ende
    34
    Endbereich
    36
    Aufsteckbereich
    38
    Aufstecköffnung
    40
    Interdentalbürste
    42
    Befestigungsfuß
    44
    stabförmiges Reinigungselement
    46
    Draht
    48
    reinigungsaktiver Abschnitt
    49
    Kragen
    50
    befestigungsseitiger Bereich
    52
    Halteabschnitt
    54
    Bohrung
    56
    Konus
    58
    Endabschnitt
    60
    freies Ende
    62
    Rippe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4236167 A1 [0002, 0004]

Claims (11)

  1. Interdental-Reinigungsvorrichtung mit einem ersten Schenkel (4), der an seinem freien Ende (32) eine von einem zu einer Reinigungsseite vorspringenden Konus (56) umgebene Bohrung (54) aufweist, und einem zweiten Schenkel (6), der an seinem freien Ende (60) eine Halterung (36) für eine durch die Bohrung (54) hindurchführbare Interdentalbürste (40) aufweist, wobei der erste und der zweite Schenkel (4; 6) an ihren befestigungsseitigen Enden (22, 24) miteinander so verbunden sind, dass die freien Enden (32, 60) der ersten und zweiten Schenkel (4; 6) gegeneinander verschwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, der erste und zweite Schenkel (4; 6) durch einen spritzgegossenen, einheitlichen Grundkörper (2) aus einer Grundkomponente ausgebildet sind, der jedenfalls teilweise mit einer Umspritzung (10) aus einem weichelastischen Kunststoff versehen ist, die jedenfalls den Konus (56) außenumfänglich umgibt.
  2. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der weichelastische Kunststoff den Konus (56) ausbildet.
  3. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der weichelastische Kunststoff an einem einen Aufsteckbereich (36) für die Interdentalbürste (40) ausformenden freien Ende (32) des zweiten Schenkels (6) ausgespart ist.
  4. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Halterung (36) zugewandte Öffnung der Bohrung (54) durch die Grundkomponente ausgebildet ist.
  5. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der weichelastische Kunststoff zumindest eine Außenfläche (12a; 12d) zumindest einer der beiden Schenkel (4; 6) bedeckt.
  6. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der weichelastische Kunststoff an der Außenfläche (12a, 12d) des ersten und/oder zweiten Schenkels (4; 6) Haptikelemente (62) ausbildet.
  7. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundkomponente eine sich an einen Verbindungsbereich (20) des ersten und zweiten Schenkels (4; 6) anschließenden Stababschnitt (8) ausformt.
  8. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der weichelastische Kunststoff an der Außenfläche (12a, 12d) des ersten Schenkels (4), des zweiten Schenkels (6) und des Stababschnitts (8) umlaufend ausgeformt ist.
  9. Interdental-Reinigungsvorrichtung mit einer Interdentalbürste (40) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Interdentalbürste (40) mit einem Befestigungsfuß (42) versehen ist, der eine Aufstecköffnung (38) ausbildet, die sich im Wesentlichen rechtwinklig zu einem reinigungsaktiven Abschnitt (48) der Interdentalbürste (40) erstreckt, und dass die Interdentalbürste (40) an ihrem befestigungsseitigen Ende (50) einen zylindrischen Halteabschnitt (52) aufweist, der in die Bohrung (54) passt.
  10. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsfuß (42) mit der Halterung (36) des zweiten Schenkels (6) verrastet ist.
  11. Interdental-Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die auf den zweiten Schenkel (6) aufgesteckte Interdentalbürste (40) mit ihrem Befestigungsfuß (42) auf einem durch die Grundkomponente ausgebildeten Kragen (49) aufsitzt.
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