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Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum Bürsten von Tieren, mit einer rotierenden Bürste, die motorisch antreibbar ist.
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Zum automatischen Bürsten von Tieren wurden bereits verschiedene Vorrichtungen vorgeschlagen. Diesen gemeinsam ist jedoch wenigstens eine etwa horizontal auskragende, rotationssymmetrische Bürste, die von einem Tier angehoben werden muss, um den Bürstvorgang zu starten. Aufgrund dieser etwa horizontalen Bürste handelt es sich dabei stets um weit ausladende Anordnungen, welche bspw. in einem Stall einen nicht unerheblichen Platz beanspruchen und daher nur für geräumige Stallungen geeignet sind.
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Aus den Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Vorrichtung zum automatischen Bürsten von Tieren derart weiterzubilden, dass sie möglichst wenig Platz beansprucht und dennoch die Tiere das automatische Bürsten selbst auslösen können.
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Die Lösung dieses Problems gelingt bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung zum Bürsten von Tieren dadurch, dass dass die einzige Bürste um eine vertikale Achse rotierend gelagert ist, ansonsten jedoch unbeweglich fixiert ist.
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Eine solche Anordnung kann bspw. an einer Wand befestigt werden und lädt aufgrund der einzigen, vertikalen, etwa parallel zur Wand verlaufenden und nahe dieser drehbar gelagerten Bürste in horizontaler Richtung kaum aus; der minimale Platzbedarf ist kaum größer als der Durchmesser der Bürste selbst. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass möglichst alle Zusatzeinrichtungen wie Lagerungen, Getriebe, Antriebsmotor, Steuerung, Sensorik, etc. allesamt innerhalb eines von der Bürste aufgespannten, gedachten Zylinders angeordnet sind; lediglich eine oder mehrere, der Wandmontage dienende(n) Schiene(n) kann (können) seitlich neben der Bürste angeordnet sein.
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Diesem Gedanken folgend ist der Antriebsmotor oberhalb der einzigen Bürste angeordnet, wo er einerseits dem Einflussbereich der zu bürstenden Tiere entzogen ist, andererseits aber seitlich auch keinen zusätzlichen Raum beansprucht.
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Es hat sich als günstig erwiesen, dass der Motor über ein Untersetzungsgetriebe mit der Bürste gekoppelt ist. Dadurch ist es möglich, einfache Elektromotoren zu verwenden, bspw. einen mit Dreh- oder Wechselstrom betriebenen Asynchronmotor, der von Verschleißteilen wie Bürsten, etc. weitestgehend frei ist. Die erhöhte Drehzahl eines derartigen Asynchronmotors kann mit einem Untersetzungsgetriebe in die benötigte, niedrige Bürstendrehzahl umgesetzt werden, wobei gleichzeitig das Antriebsdrehmoment entsprechend hochtransformiert wird. Daher kann ein vergleichsweise kleiner, preiswerter Motor eingesetzt werden.
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Die Erfindung lässt sich dahingehend weiterbilden, dass das Untersetzungsgetriebe ausschließlich stirnverzahnte Zahnräder aufweist, welche allesamt um vertikale Achsen rotierend gelagert sind. Es handelt sich hierbei um eine einfache und robuste Zahngeometrie.
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Indem die einzige Ausgangswelle des Getriebes koaxial zu dessen Eingangswelle ausgerichtet ist, kann der Motor konzentrisch oberhalb der Bürste angeordnet werden, ohne zusätzlichen Platzbedarf.
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Sofern die Ausgangswelle des Getriebes in dem Getriebegehäuse mehrfach gelagert ist, kann sie gleichzeitig die Bürste tragen, ohne dass dazu eine zusätzliche Lagerung erforderlich ist.
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Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass mit der Ausgangswelle des Getriebes eine Drehhachse der Bürste drehfest verbunden ist, insbesondere durch eine über die Ausgangswelle und die Achse gestülpte Muffe. Diese Muffe ist mit der Ausgangswelle und der Achse jeweils drehfest verbunden, bspw. über eine Nut mit darin eingelegter Feder, oder über je eine radiale Verstiftung oder Verschraubung, aber auch durch einen anderen Formschluss, eine Verklebung oder Verschweißung.
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Die Drehachse sollte an ihrem peripheren Ende ortsfest gelagert sein, damit sie bei seitlicher Belastung infolge eines sich anschmiegenden Tieres an zwei voneinander maximal beabstandeten Punkten in radialer Richtung abgestützt ist. Dadurch werden die auf die Drehachse oder die tragende Struktur der Bürste einwirkenden Belastungen optimal in die Tragstruktur abgeleitet.
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Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass auf der Drehachse ein Rohr oder ein sonstiger (hohl-)zylindrischer Körper koaxial festgelegt ist, bspw. mittels Muffen und/oder Scheiben. Dieser rohrförmige oder hohlzylindrische Körper kann sich bei Bedarf in radialer Richtung elastisch durchbiegen, falls eine starke seitliche Kraft einwirkt, ohne dass eine solche Verformung auch die eigentliche Drehachse erfasst, die somit vor Verbiegungen geschützt ist. Nach Wegfall der Belastung kehrt der rohrförmige oder hohlzylindrische Körper dank seiner ihm innewohnenden Elastizität wieder in seine ursprünglich gerade Form zurück – die Bürst bleibt auch trotz immenser Seitenbelastungen gerade gestreckt.
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Auf das Rohr oder auf den sonstigen (hohl-)zylindrischen Körper kann ein ringförmiger Körper, bspw. ein Kegelstumpf mit einer zylindrischen Ausnehmung, geschoben sein, insbesondere im oberen Bereich des Rohrs oder des sonstigen (hohl-)zylindrischen Körpers. Diesem obliegt es, bestimmte Bereiche der Bürste, insbesondere an deren oberen Ende, radial nach außen zu verdicken, so dass die Bürste den an dieser Stelle seitlich zurückweichenden Bereich des Rückens eines zu bürstenden Tieres zu erreichen. Dieser aufgeschobene Körper muss keine ideale Kegelstumpfform aufweisen; es wäre bspw. auch denkbar, dass dieser sich nach Art einer Trompete nach oben erweitert.
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Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass an dem Rohr oder dem sonstigen (hohl-)zylindrischen Körper eine Vielzahl von Borsten festgelegt sind, welche etwa radial nach außen ragen oder etwa lotrecht von dem betreffenden Oberflächenabschnitt weg ragen. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Borsten aus einem vergleichsweise harten und formstabilen Kunststoff. Diese können bspw. in Löchern des Rohrs eingesteckt und darin fixiert sein, bspw. mittels Klebstoff.
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Weitere Vorteile lassen sich dadurch erzielen, dass das Getriebe an einem Rahmen montiert ist. Das Getriebe stellt sozusagen ein zentrales Befestigungsteil dar, woran einerseits der Antriebsmotor angeflanscht sein kann, während andererseits eine in dem Getriebe vorgesehene Lagerung für dessen Ausgangswelle gleichzeitig auch den oberen Lagerungspunkt für die Bürste bilden kann. Durch den erfindungsgemäßen Rahmen kann das Getriebe sodann mit dem unteren Lagerungspunkt verbunden werden sowie auch mit einer tragenden Struktur, bspw. einer Wand. Der Rahmen hält somit alle Lagerungspunkte für die Bürste auf dem gewünschten Abstand und bildet seinerseits ein gemeinsames Montageteil für die Festlegung der Vorrichtung an einer Wand od. dgl.
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Indem der das Getriebe tragende Rahmen insgesamt ortsfest fixiert ist, erhält die Anordnung eine maximale Stabilität. Dank seiner unbeweglichen Fixierung ist die Vorrichtung für das Vieh darüber hinaus berechenbar und damit vertrauenswürdig.
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Eine weitere Konstruktionsvorschrift sieht vor, dass der Motor mit einem Näherungssensor gekoppelt ist und von diesem bei Annäherung eines Tieres aktiviert wird. Ein solcher Näherungssensor hat den Vorteil, dass der Antreibsmotor bereits eingeschaltet werden kann, bevor ein Tier die Bürste erreicht hat. Dieses findet dort also stets bereits eine rotierende Bürste vor und kann daher nicht auf die Idee verfallen, bspw. die Borsten anzuknabbern.
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Die Erfindung lässt sich dahingehend weiterbilden, dass der Näherungssensor mittig oberhalb der Bürste angeordnet ist. Dort beanspruct er einerseits keinen zusätzlichen Raum und ist andererseits dem Zugriff der Tiere weitestgehend entzogen; dennoch läßt sich von dort der umgebende Raum optimal überwachen, bspw. in einem horizontalen Zentrumswinkel um den Näherungssensor von 180°, oder weniger. Bevorzugt funktioniert der Näherungssensor mittels Wellen, bspw. mittels optischer Wellen, Infrarotwellen, Radarwellen, Ultraschallwellen oder Schallwellen. Bevorzugt wird weiterhin eine aktive Abtastung, wobei eine Welle ausgesandt und auf deren Reflektion bzw. Echo gewartet wird.
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Eine weitere Optimierung erfährt die Erfindung durch eine Ausschaltverögerung, bspw. in Form einer vorgegebenen Nachlaufzeit und/oder einer vorgegebenen Schalthysterese, vorzugsweise einer Kombination aus beidem. Damit soll vermieden werden, dass die Bürste abschaltet, während sich ein Tier noch in unmittelbarer Nähe derselben befindet. Durch die stehenbleibenden Borsten könnte einerseits das Tier verletzt werden; andererseits müsste befürchet werden, dass das Tier versucht, die Borsten der Bürste anzuknabbern.
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Die Erfindung zeichnet sich weiterhin aus durch einen Motorschutz, bspw. in Form einer Motorstromüberwachung, wobei im Falle der Überschreitung eines vorgegebenen oder einstellbaren Überstrom-Grenzwertes für den Motor dessen Drehrichtung umgeschalten wird. Ein solcher Mechanismus dient nicht nur dem Schutz des Motors vor einer Überlastung, sondern vor allem auch der Vermeidung von Verletzungen des gebürsteten Viehs. Denn möglicherweise rührt der erhöhte Motorstrom daher, dass sich die Borsten in dem Fell verhakt haben, und daher die Drehung der Bürste gebremst wird – oder gar das Tier die Bürste anzuhalten versucht, weil sie ihm Schmerzen verursacht. In dieser Situation kann eine entgegengesetzte Drehung der Bürste zumeist die Blockade lösen, und das betreffende Tier kommt frei.
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Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass nach ein- oder mehrmaliger Umschaltung der Drehrichtung ein Zeitintervall gestartet wird, und bei neuerlicher Überschreitung eines vorgegebenen oder einstellbaren Überstrom-Grenzwertes für den Motor innerhalb dieses Zeitintervalls der Motor insgesamt stillgesetzt wird. Für den Fall, dass tatsächlich ein anderer Fehler den Überstrom auslöst – bspw. ein Defekt in der Elektrik oder Elektronik oder ein Kurzschluss in der Wicklung des Motors – wird nach ein- oder mehrmaligem Drehrichtungswechsel schließlich der Motor komplett abgeschaltet, um bleibende Schädigungen der Bürstvorrichtung so weit als möglich zu vermeiden.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
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1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bürsten von Tieren in einer perspektivischen Ansicht;
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2 die Vorrichtung aus 1, von der Bürstenseite her gesehen;
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3 die Vorrichtung aus 1 und 2, von der Verankerungsseite her gesehen; sowie
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4 die Vorrichtung nach den 1 bis 3 in einem Vertikalschnitt entlang der von der Bürstenachse und der vertikalen Mittellinie der Verankerung aufgespannten Symmetrieebene.
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Die in der Zeichnung wiedergegebene Bürstvorrichtung 1 kann für verschiedene Tiere verwendet werden – Schweine oder Rinder, ggf. aber auch Pferde. Allerdings ist sie natürlich von ihrer Größe entsprechend zu dimensionieren, bspw. sind Bürstvorrichtungen für Schweine bedeutend kleiner als Rinderbürstvorrichtungen; dies betrifft insbesondere die Länge und den Durchmesser der Bürste 2, aber auch die Höhe derselben über dem Boden.
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Zur Verankerung der Vorrichtung 1 an einer Wand od. dgl. dient ein Montagerahmen 3, der in 1 und 3 am besten zu erkennen ist.
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Der Montagerahmen 3 besteht aus zwei etwa vertikalen Winkeleisen 4, deren Länge größer ist als die Länge der Bürste 2, und deren Abstand etwa dem Durchmesser der Bürste 2 in deren unterem Bereich entspricht. Diese Winkeleisen 4 sind derart orientiert, dass jeweils ein Schenkel 5 parallel zu der betreffenden Wand ist, während die anderen beiden Schenkel 6 an den einander zugewanten Kanten der ersten Schenkel 5 etwa lotrecht von der Wand weg ragen.
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Diese Winkeleisen 4 sind über ihre Länge mehrmals miteinander verbunden – im dargestellten Beispiel insgesamt viermal: Durch je ein Flacheisen 7, 8 mit horizontalem Querschnitt am unteren sowie am oberen Ende, ferner durch ein Flacheisen 9 mit vertikalem Querschnitt etwa mittig dazwischen, also etwa auf halber Höhe der Winkeleisen 4, sowie durch ein weiteres Flacheisen 10 mit horizontalem Querschnitt knapp oberhalb des unteren Rahmenendes. Während das oberste und unterste Flacheisen 7, 8 beide Schenkel 5, 6 der vertikalen Winkeleisen 4 umgreift bzw. deren Stirnseiten bedeckt, sind die beiden restlichen Flacheisen 9, 10 stumpf in den Spalt zwischen den beiden Winkeleisen 4 eingesetzt. Alle diese Teile 4–10 sind zur Bildung des Montagerahmens 3 starr miteinander verbunden, vorzugsweise verschweißt; andere Verbindungstechniken sind denkbar, bspw. Verklebungen oder Verschraubungen.
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Ferner ist an jedem der beiden zueinandern parallelen, einander zugewandten Schenkeln 6 der Winkeleisen 3 im oberen Bereich je ein davon etwa horizontal auskragender Träger 11 in Form eines flach an dem betreffenden Schenkel 6 anliegenden Flacheisens festgelegt, bspw. angewschweißt. Diese beiden Träger 11 haben gleiche Abmessungen; insbesondere ist ihre Länge größer als der maximale Radius der Bürste 2. Zwischen ihren freien Enden ist das Gehäuse 12 des Getriebes 13 festgelegt, insbesondere mittels Schrauben 14.
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Das Gehäuse 12 des Getriebes 13 hat eine im wesentlichen flache, horizontal erstreckte Gestalt, mit einer ebenen Anschlussfläche 15 für einen Antriebsmotor 16 auf seiner Oberseite 17, und mit einem Lagerfortsatz 18 für die Ausgangswelle 19 des Getriebes 13 an seiner Unterseite 20.
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Die Grundfläche des Getriebes 13 ist etwa rechteckig, mit einer halbkreisförmigen Ausbauchung 21 etwa mittig an seiner dem Montagerahmen 3 zugewandten Rückseite 22, sowie mit einem etwa trapezförmigen Vorsprung 23 etwa mittig an seiner Vorderseite 24.
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Während der trapezförmige Vorsprung dem Einbau eines Näherungssensors 25 dient, umgibt die halbkreisförmige Ausbauchung 21 ein Zahnrad 26, welches sich am oberen Ende der Ausgangswelle 19 des Getriebes 13 befindet und mit dieser drehfest gekoppelt ist. Dieses Zahnrad 25 hat einen größeren Durchmesser als ein damit kämmendes Ritzel 27 auf einer eigenen, zu der Ausgangswelle 19 des Getriebes 13 parallelen Getriebewelle 28, die innerhalb des Getriebegehäuses 12 exzentrisch zu der Ausgangswelle 19 gelagert ist, insbesondere in Richtung zu dessen Vorderseite 24 versetzt.
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Auf der Getriebewelle 28 sitzt oberhalb des Ritzels 27 ein weiteres Zahnrad 29 mit größerem Durchmesser, welches mit einem Ritzel 30 auf der Ausgangswelle des Antriebsmotors 16 kämmt. Da in bieden Fällen jeweils das Ritzel 27, 30 einen kleineren Durchmesser hat als das betreffende, damit kämmende Zahnrad 26, 29, erhält man eine doppelte Untersetzung, d. h., die Getriebewelle 28 dreht sich langsamer als die Ausgangswelle des Antriebsmotors 16, und die Ausgangswelle 19 des Getriebes 13 dreht sich abermals langsamer als die Getriebewelle 28. Damit lässt sich die gewünschte Drehzahl der Ausgangswelle 19 des Getriebes 13 bei bekannter Drehzahl des Antriebsmotors 16 einstellen; bspw. bei einem Durchmesserverhältnis von jeweils etwa 1:7 ergibt sich insgesamt eine Untersetzung von 1:(7*7) ≈ 1:50; damit würde die Drehzahl eines mit 3.000 Umdrehungen pro Minute laufenden Antriebsmotors 16 auf etwa 60 Umdrehungen pro Minute herabgesetzt, also etwa eine Umdrehung pro Sekunde.
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Der Antriebsmotor 16 steht auf seinem Befestigungsflansch und ist mittels jenes an der ebenen Anschlussfläche 15 auf der Oberseite 17 des Getriebegehäuses 19 angeflanscht. Innerhalb eines seitlichen Elektrik-Anschlusskastens 31 kann auch die Motorsteuerung untergebracht sein, die wiederum vom Netz gespeist wird; die Zuleitungen sind durch Klemm-Muffen 43 an dem obersten Flacheisen 7 des Montagerahmens 3 geführt, welche als Zugentlastung dienen.
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Der Näherungsschalter 25 könnte direkt in die Zuleitung des Antriebsmotors 16 geschalten sein. Vorzugsweise erfolgt jedoch die Steuerung des Antriebsmotors 16 über einen Schütz, der von dem Näherungsschalter oder von einer Steuerungselektronik ausgelöst wird. In der einfachsten Variante – insbesondere wenn der Näherungsschalter 25 eine Schalthysterese aufweist – könnte der Schütz direkt von einer mit dem Näherungsschalter geschaltenen Steuerspannung betätigt werden. Die Funktion wäre zwar einfach – Einschalten bei Annäherung eines Tieres, Ausschalten bei Entfernen des Tieres über einen vorgegebenen Hysteresebereich hinaus – aber gleichzeitig auch störanfällig. Insesondere könnten sich die Borsten der Bürste 2 bspw. an dem Fell eines Tieres verhaken; solchenfalls könnte entweder eine Blockade des Antriebsmotors 16 resultieren, mit der Gefahr des Durchbrennens der Wicklung, falls dieser nicht stark genug ist, um die Bürste weiter anzutreiben, oder, falls der Antriebsmotor 16 ausreichend stark ist, könnte eine Verletzung des Tieres die Folge sein. Diesen Zweispalt löst die Erfindung, indem sie den Motorstrom überwacht – der ja ein Indiz für die aktuelle Belastung des Antriebsmotors 16 ist – und bei Überschreiten eines Grenzwertes die Drehrichtung des Antroebsmotors 16 umkehrt; damit wird bezweckt, dass sich eine etwaige Verhakung der Bürste 2 durch Rückwärtsdrehen derselben selbsttätig auflösen kann. Dies wird erreicht durch einen Stromsensor in wenigstens einer Zuleitung zu dem Antriebsmotor 16, dessen Ausgangssignal bspw. durch einen Komparator oder einen Differenzverstärker mit einer Referenzspannung verglichen wird, um ein Maß für die Be- oder Überlastung des Antriebsmotors 16 zu erzeugen. Mit diesem Signal kann dann bspw. ein Wendeschalter angesteuert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass in einem vorgegebenen Zeitintervall höchstens eine Umschaltung erfolgt, um ein instabiles Schwingen des Systems zu vermeiden.
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Sinkt nach einmaligem oder gar wiederholtem Umschalten dennoch der Motorstrom nicht dauerhaft unter den vorgegebenen Grenzwert, sollte eine Komplett-Abschaltung des Antriebsmotors 16 erfolgen, damit dieser nicht infolge eines anderweitigen Fehlers beschädigt oder gar zerstört wird. Diese Funktion entspricht der eines Motorschutzschalters.
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Schließlich kann zur Sicherheit vorgesehen sein, dass nach Wegfall des Ausgangssignals des Näherungsschalters 25 der Antriebsmotor 16 noch für wenigstens ein vorgegebenes Zeitintervall weiterläuft und somit ein – vorübergehender – Messfehler zum vorzeitigen Stillstand des Antriebsmotors 16 führt. Zu diesem Zweck kann zwischen dem Ausgangsanschluss des Näherungsschalters 25 und dem Steuereingang des den Motor schaltenden Schützen ein auf die negative Flanke des Näherungssignals – welche der Entfernung des Tiers zugeordnet ist – getriggerter Verzögerungsbaustein, bspw. ein Timer, eingeschleift sein.
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Der Näherungssensor 25 sitzt vorzugsweise hinter einem für die verwendete Strahlung transparenten Fenster 32 in dem Vorsprung 23. Da der Vorsprung 23 unmittelbar neben diesem Fenster 32 nach hinten zu der eigentlichen Vorderseite 24 des Getriebegehäuses 12 zurückweicht, kann damit Strahlung aus einem Umgebungsbereich entsprechend einem Zentrumswinkel von bis zu 180° empfangen werden, so dass also auch sic von einer der beiden Seiten der Vorrichtung 1 nähernde Tiere erfasst werden; ggf. kann sich das Fenster 32 zu diesem Zweck sogar in die zurückweichenden Bereiche des Vorsprungs 23 hinein erstrecken.
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Der solchermaßen gesteuerte und geschützte Antriebsmotor 16 treibt über das Getriebe 13 dessen Ausgangswelle 19 rotatorisch an, die gleichzeitig durch zwei in vertikaler Richtung beabstandet angeordnete Drehlager 33, vorzugsweise Wälzlager, in dem Lagerfortsatz 18 an der Unterseite 20 des Getriebes 13 in radialer und axialer Richtung festgeelegt ist und somit einzig und allein einer Drehbewegung um ihre vertikale Symmetrieachse fähig ist.
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Die Ausgangswelle 19 des Getriebes 13 ragt unten aus dem Lagerfortsatz 18 heraus. Auf der Ausgangswelle 19 ist eine Muffe 34 drehfest fixiert, bspw. mittels einer in miteinander fluchtende Nuten eingelegter Feder, radial hindurchgesteckten Stiften, od. dgl.
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In ähnlicher oder gleicher Form ist eine Drehwelle 35 in koaxialer Verlängerung zu der Ausgangswelle 19 drehfest innerhalb der Muffe 34 festgelegt. Die Drehwelle 35 hat etwa die Länge der Bürste 2 oder ist etwas länger als jene. Ihr gegenüber liegendes, freies Ende ist über eine Drehlagerung 36, die wie auch die übrigen Lagerungen 33 des Getriebes 13 als Wälzlagerung ausgebildet ist, an einem horizontal von dem zweituntersten Flacheisen 10 parallel zu den Trägern 11 auskragenden Träger 37 in Form eines Flacheisens mit horizontaler Grundebene gelagert.
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Infolge der beiden endseitigen Drehlagerungen 33, 36 ist die Richtung der Drehwelle 35 unabänderlich festgelegt, und diese kann auch während einer seitlichen Belastung durch ein sich an die Bürste schmiegendes Tier nicht ausweichen. Damit sie dennoch nicht verbogen wird, was für einen Gleichlauf der Bürste äußerst ungünstig wäre, dient sie neben der Übertragung der Drehbewegung keinem anderen Zweck; insbesondere trägt sie nicht unmittelbar die Bürste 2.
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Vielmehr ist ähnlich zu der Muffe 34 am oberen Ende der Drehwelle 35 auch an deren unterem Ende eine Muffe 38 drehfest angebracht, und zwar knapp oberhalb der unteren Drehlagerung 36. Der Außendurchmesser beider Muffen 34, 38 kann gleich groß sein. Auf deren Außenumfang ist ein Rohr 39 drehfest befestigt. Damit das Rohr 39 in axialer Richtung unverschieblich fixiert ist, kann es im Bereich seiner beiden Enden an seiner Innenseite jeweils eine rundum laufende Auskehlung aufweisen, worin die betreffende Muffe 34, 38 mit ihrem Außenumfang gerade passend aufgenommen ist, während die beiden einander zugewandten Stirnseiten der beiden Muffen 34, 38 jeweils an einer ringförmigen, ebenen Anlagefläche der betreffenden Auskehlung anliegen und damit ein axiales Verschieben des Rohrs 39 gegenüber der Drehwelle 35 verhindern, während die von dem Antriebsmotor 16 herrührende Drehbewegung der Drehwelle 35 über die beiden Muffen 34, 38 in unveränderter Form an das Rohr 39 weitergegeben wird.
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Das Rohr 39 kann eine gewisse Elastizität aufweisen, bspw. bergleichbar einem zwar harten, aber dennoch elastisch verformbaren Kunststoff. Dadurch kann es sich bei einem seitlichen Druck infolge eines sich an die Bürste 2 schmiegenden Tieres vorübergehend elastisch durchbiegen, ohne dass dazu sich auch die Drehwelle 35 verformen müsste. Dies erlaubt die Tatsache, dass die Innenseite des Rohrs 39 von der Mantelfläche der Drehwelle 35 etwa um die radiale Dicke der Muffen 34, 38 beabstandet ist.
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Im oberen Bereich kann auf das Rohr 39 ein etwa kegelstumpfförmiger, hohler Körper 40 aufgesteckt und fixiert sein, bspw. mittels radialer Stellschrauben. Dieser dient zur Formung des Außenumfangs der Bürste 2. Er hat an seinem unteren Ende einen spitz zulaufenden Querschnitt und erweitert sich querschnittlich nach oben, indem seine Außenfläche 41 radial nach außen wandert.
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Die äußeren Oberflächen 41, 42 des etwa kegelstumpfförmigen, hohlen Körpers 40 sowie – unterhalb desselben – des Rohrs 39 tragen die Borsten der Bürste 2, welche von den jeweiligen Oberflächenbereichen 41, 42 etwa radial oder lotrecht nach außen weisen. Zur Verankerung können diese in je einem Loch in der betreffenden Oberfläche 41, 42 aufgenommen und bspw. mittels Klebstoff fixiert sein. Bevorzugt sind die Borsten selbst aus einem Kunststoff, da ein solcher im Allgemeinen weniger als Nährboden für Keime dient als natürliche Materialien. Andere Konstruktionen der Bürste 2 sind denkbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Bürste
- 3
- Montagerahmen
- 4
- Winkeleisen
- 5
- Schenkel
- 6
- Schenkel
- 7
- oberstes Flacheisen
- 8
- unterstes Flacheisen
- 9
- Flacheisen
- 10
- Flacheisen
- 11
- Träger
- 12
- Gehäuse
- 13
- Getriebe
- 14
- Schraube
- 15
- Anschlussfläche
- 16
- Antriebsmotor
- 17
- Oberseite
- 18
- Lagerfortsatz
- 19
- Ausgangswelle
- 20
- Unterseite
- 21
- Ausbauchung
- 22
- Rückseite
- 23
- Vorsprung
- 24
- Vorderseite
- 25
- Näherungssensor
- 26
- Zahnrad
- 27
- Ritzel
- 28
- Getriebewelle
- 29
- Zahnrad
- 30
- Ritzel
- 31
- Anschlusskasten
- 32
- Fenster
- 33
- Drehlager
- 34
- Muffe
- 35
- Drehwelle
- 36
- Drehlagerung
- 37
- Träger
- 38
- Muffe
- 39
- Rohr
- 40
- hohler Körper
- 41
- Oberfläche
- 42
- Oberfläche
- 43
- Klemm-Muffe