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Die Erfindung richtet sich auf eine Mörtelpumpe und/oder einen Mörtelmischer mit einer automatischen Abgabeeinrichtung.
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Eine ausreichende Wärmedämmung spart bei Gebäuden nicht nur Heizkosten – sie ist mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben und damit unverzichtbar. Häufig werden zur Wärmedämmung Polystyrolplatten verwendet und außen an dem Gebäude direkt unterhalb der Putzschicht aufgebracht. Neuere Versuche haben jedoch gezeigt, dass eine derartige Wärmedämmung im Fall eines Gebäudebrandes nicht hinreichend feuerfest ist. Zwar ist das Material nicht leicht entflammbar; es kann einer beständigen Hitzeeinwirkung jedoch nur wenige Minuten trotzen und gerät dann ebenfalls in Brand. Sodann kann sich ein Feuer über die Wärmeisolation in Windeseile über eine gesamte Hausfassade ausbreiten. Es gilt also, hier eine Abhilfe dahingehend zu schaffen, dass ein Wärmeisolationsmaterial gefunden wird, welches möglichst überhaupt nicht entflammbar ist.
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Mauerwerk und mineralischer Putz beispielsweise sind nicht entflammbar. Zwar wurden bereits Anstrenungen unternommen, um das Wärmedämmvermögen von Ziegelsteinen zu verbessern, und es wurden dabei auch deutliche Erfolge erzielt. Jedoch genügt dies allein im Allgemeinen nicht, um auf eine – zusätzliche – Wärmedämmschicht verzichten zu können. Diese Aufgabe kann andererseits ein herkömmlicher Putz nicht erfüllen, weil dieser – beispielsweise im Gegensatz zu Hohlziegeln – keine ausreichende Porosität aufweist, was möglicherweise auch an den zu dessen Herstellung verwendeten Maschinen wie bspw. Mörtelpumpe und/oder -mischer liegen könnte.
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Aus den Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Mörtelpumpe und/oder -mischer derart weiterzubilden, dass ein damit angemischter (Putz-)Mörtel eine möglichst hohe Porosität aufweist.
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Die Lösung dieses Problems gelingt dadurch, dass im Bereich der Abgabeeinrichtung einer gattungsgemäßen Mörtelpumpe und/oder eines gattungsgemäßen Mörtelmischers der freie Querschnitt des Strömungspfades für den Mörtel durch ein, zwei oder mehrere, in Strömungsrichtung des Mörtels hintereinander angeordnete, flächige Hindernisse verjüngt ist.
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Derartige Strömungshindernisse müssen von dem Mörtel umflossen werden. Weil bei einer kontinuierlichen Strömung auch in den verengten Bereichen der gleiche Mörteldurchsatz herrscht wie in den querschnittlich erweiterten Bereichen, erhöht sich an den Engpässen die Strömungsgeschwindigkeit; gleichzeitig muß der Mörtel seine Strömungsrichtung ändern, ggf. sogar mehrmals. Aufgrund dieser Zusammenhänge treten innerhalb der Mörtelmasse Scherungen und/oder Verwirbelungen auf, welche mit lokalen Untedruckbereichen verbunden sind, so dass die Mörtelmasse an bereits vorhandenen Poren weiter aufreißt und dabei Luft aufnimmt, welche ein anschließendes Zusammenfallen der Poren verhindert. Somit wird durch diese Maßnahme der Volumenanteil der Luftporen gesteigert, mithin auch das thermische Isolationsvermögen. Wird diese Masse bspw. als Außenputz auf einer Gebäudeaußenwand aufgetragen, so ist unter Umständen eine Wärmedämmung aus entflammbarem Styropor verzichtbar. Damit kann also die Aufgabe gelöst werden, eine Außenisolation zu entwickeln, die gar nicht entflammbar ist.
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Es hat sich als günstig erwiesen, dass mehrere flächigen Hindernisse auf wenigstens einer Seele oder Lanze angeordnet sind. Da insbesondere Putzmörtel an einer vertikalen Wand haften soll – unter Umständen sogar an einer Decke hängend – muß er vergleichsweise zäh sein. Dies hat jedoch zur Folge, dass eine derartige zähe Masse nur unter großem Energieeinsatz gefördert werden kann, wobei Strömungshindernisse baldigst mit einem enormen Fließwiderstand einhergehen. Umgekehrt drückt dieser Fließwiderstand auch gegen die Strömungshindernisse und versucht, diese „wegzuschwemmen”. Damit diese jener starken Kraft widerstehen können, müssen sie in ausreichender Weise verankert sein. Dies leistet wenigstens eine erfindungsgemäße – vorzugsweise in Strömungsrichtung verlaufend angeordnete – Lanze oder Seele. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen stabilen Metallstab mit einem Durchmesser von wenigstens 3 mm, besser noch 5 mm bis 25 mm, insbesondere 10 mm bis 20 mm.
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Gemäß der Lehre der Erfindung verläuft die Seele oder Lanze konzentrisch zu bzw. innerhalb einem Rohr der Abgabeeinrichtung. Bei zentraler Anordnung halten sich die Kräfte der zu beiden Seiten überstehenden Widerstandskörper, insbesondere Widerstandsplättchen, jeweils die Waage, und die Lanze erfährt im Idealfall weder Biege- noch Seitenkräfte, sondern ausschließlich axiale kräfte in ihrer Längsrichtung. Hierzu ist es besonders förderlich, wenn die Lanze oder Seele selbst einem gerade gestreckten Verlauf folgt und in einem geraden Rohrabschnitt angeordnet ist.
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Bevorzugt verfügt die Seele oder Lanze an einem oder beiden Enden, zumindest an ihrem stromabwärtigen Ende, über ein quer bzw. diametral zu dem umgebenden Rohr verlaufendes Element, bspw. eine angeschweißte Querstange oder Platte mit in Strömungsrichtung verlaufender Ebene. Diese hat/haben einerseits die Aufgabe, die Seele oder Lanze in koaxialer Ausrichtung innerhalb des Rohrs abzustützen, also gegenüber Seitenkräften zu zentrieren; andererseits kann eine derartige, am stromabwärtigen Ende angeordnete Querstange oder Platte sich an einer dortigen Verjüngung innerhalb des Strömungspfades gegenüber axialen Belastungen abstützen, bspw. an einem am stromabwärtigen Rohrende befestigbaren, bspw. aufschraubbaren Deckel.
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Im Rahmen einer anderen Ausführungsform könnte das die Strömungshindernisse aufweisende Rohr entlang seiner Längsrichtung in mehrere Teilschalen unterteilt sein, bspw. in zwei Halbschalen. Solchenfalls könnten die Strömungshindernisse direkt an den Innenseiten dieser Schalen, insbesondere an den beiden Halbschalen, befestigt sein, so dass in diesem Fall eine Seele oder Lanze zur Aufreihung und Halterung der Strömungswhindernisse nicht erforderlich wären. Jedoch hat sich ein einteiliges Rohrstück als druckfester erwiesen als ein aus mehreren Teilschalen aufgebautes Rohrstück, so dass die Ausführungsform mit aus einem einteiligen Rohr entnehmbarer Seele oder Lanze im Allgemeinen zu bevorzugen sein dürfte.
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Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass ein oder mehrere, flächige Hindernisse als vorzugswweise gebogene Plättchen ausgebildet sind. Entgegen linienhaften Hindernissen, welche zwar den Mörtelstrang ggf. in mehrere Teile zerteilen können, andererseits aber leicht umflossen werden können, bilden flächenhafte Körper für die Strömung ernsthaftere Hindernisse und zwingen den Mörtelstrang damit, seine innere Struktur zu ändern, wobei dieser dann an vorhandenen Poren weiter aufreißt.
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Es hat sich bewährt, dass die gebogenen Plättchen einen V-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei die Spitze des V stromaufwärts weist, die beiden freien Schenkelenden dagegen stromabwärts. Eine solche Anordnung hat einerseits den Vorteil, dass das Strömungsverhalten präzise eingestellt werden kann. Man kann sich hierbei vorstellen, dass die Plättchen zunächst mit einem bspw. kreisförmigem Umriß ausgeschnitten sind, dessen Durchmesser bspw. dem Innendurchmesser des betreffenden Rohrabschnitts entspricht; durch anschließendes Biegen entlang einer durch den Mittelpunkt verlaufenden, gerden Linie erhalten die Plättchen sodann etwa die Geometrie von zwei halbkreisförmigen Flügeln, welche mittig aneinanderstoßen; der Zwischenwinkel im Bereich der Knicklinie ist kleiner als 180°, vorzugsweise kleiner als 120°, insbesonder kleiner als 90°, aber größer als 0°, vorzugsweise größer als 15°, insbesondere größer als 30°. Besonders bewährt haben sich Zwischenwinkel von 30° bis 60°, insbesondere bei etwa 45°.
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Ferner sollte im Bereich des die flächigen Hindernisse umgebenden Rohrs wenigstens ein Anschluß zur aktiven oder passiven Zuführung von Luft vorgesehen sein. Dort kann die Mörtelmasse beim Aufreißen der Poren zusätzlich Luft aufnehmen. Diese kann entweder passiv von der aufreißenden Mörtelmasse selbst angesaugt werden, oder aber aktiv hineingepreßt werden, bspw. mittels Preßluft. Ggf. müßte an einem Luftanschluß ein Rückschlagventil angeordnet werden, damit weder Luft noch Mörtel oder Bestandteile desselben entweichen können.
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Stromaufwärts der Abgabeeinrichtung kann eine Pumpeinrichtung vorgeschaltet sein, insbesondere eine Schneckenmantelpumpe. Diese erzeugt den notwendigen Strömungsdruck, um die Mörtelmasse zur Abgabeeinrichtung und weiter durch einen dort angeschlossenen Schlauch bis zum einsatzort zu befördern. Eine Schneckenmantelpumpe besteht im Allgemeinen aus einem Schneckenmantel als Stator und einer darin drehbeweglich angetriebenen Förderschnecke als Rotor.
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Auch im Bereich der Pumpeinrichtung kann wenigstens ein Anschluß zur aktiven oder passiven Zuführung von Luft vorgesehen sein, um der Mörtelmasse bei Bedarf Luft anzubieten. Jedoch sollte der Einsatz solcher Luftzugänge in diesem Abschnitt wohl erwogen werden, damit nicht etwa unter dem Einfluß des Förderdruckes der Pumpe Luft aus der Masse herausgepreßt wird. Ggf. müßte an einem dortigen Luftanschluß ein Rückschlagventil angeordnet werden, damit weder Luft noch Mörtel oder Bestandteile desselben entweichen können.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass stromaufwärts der Pumpeinrichtung eine Mischeinrichtung vorgeschaltet ist, insbesondere ein Mischtopf. Dort kann der Mörtel sozusagen frisch zubereitet werden, insbesondere aus einer Trockenmischung und Wasser, oder gar aus den Einzelteilen wie Sand, Zement und/oder Kalk sowie Wasser. Damit läßt sich die Feuchtigkeit und auch die Zähigkeit den jeweiligen Anforderungen entsprechend präzise einstellen.
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Ein innerhalb des Mischtopfs angeordneter Rührer übernimmt die Aufgabe, aus den ursprünglich getrennten Zutaten eine homogene Masse herzustellen. Daneben wird ihm im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch auch die Aufgabe übertragen, innerhalb der Mörtelmasse Poren zu schaffen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ggf. noch vergrößert werden können.
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Weitere Vorteile ergeben sich dadurch, dass der Rührer konzentrisch mit der Schnecke der Pumpeinrichtung ausgerichtet ist. Dadurch können die Drehantriebe dieser beiden Einrichtungen ggf. miteinander kombiniert werden, um den konstruktiven Aufwand weiter zu reduzieren, da solchenfalls nur ein einziger Antrieb erforderlich ist.
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Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass der Rührer und die Pumpeinrichtung motorisch angetrieben sind, vorzugsweise von dem selben Motor, insbesondere von einem Elektromotor. Wie oben bereits ausgeführt, setzt die zähe Mörtelmasse jeder äußeren Einwirkung einen nicht unerheblichen Widerstand entgegen, so dass für die erforderliche Pumpleistung ein leistungsstarker Elektromotor mit bspw. 5 bis 20 kW Nennleistung zu empfehlen ist.
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Während aus dem Stand der Technik bekannte Rührer zumeist die Gestalt einer Mischwendel aufweisen, also einem in axialer Richtung verbogenen Ring oder einer axial verbogenen Spirale, weist ein erfindungsgemäßer Rührer mehrere, von einer zentralen Achse etwa radial abzweigende Rührfahnen od. dgl. auf. Diese führen den Mörtel nicht entlang einer gesamten Wendel kontinuierlich, sondern rufen nur eine partielle Bewegung herbei, überlassen es diesem dann jedoch selbst, für den notwendigen Druckausgleich zu sorgen, wohl wissend, dass dabei lokale Bereiche mit Unterdruck entstehen, wo sich vermehrt Poren bilden können.
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Die Erfindung empfiehlt, dass mehrere Rührfahnen nach Art eines Propellers innerhalb einer gemeinsamen, von der zentralen Achse des Rührers etwa lotrecht durchsetzten Propellerebene liegen. Solchenfalls wird in der betreffenden Ebene die Mörtelmasse in einer gemeinsamen Drehrichtung bewegt, während dies in benachbarten Ebenen nicht der Fall ist. Es bildet sich also in der Mörtelmasse in axialer Richtung ein Geschwindigkeitsgradient, welcher eine Scherung der Mörtelmasse zur Folge hat, also Relativbewegungen innerhalb der Mörtelmasse, welche eine Porenbildung begünstigen.
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Indem – wie die Erfindung weiterhin vorsieht – eine oder mehrere Rührfahnen gegenüber der Propellerebene angestellt sind, so dass ihre Hauptebenen mit der Propellerebene einen Winkel α ≠ 0 einschließen, wird durch die Drehbewegung des Rührers der Mörtelmasse zusätzlich zu einer roterenden Strömung auch noch eine axiale Bewegungskomponente erteilt, die weitaus komplexere Ausgleichsbewegungen in der Mörtelmasse erzwingt, insbesondere wenn durch die Wahl der Steigung der Fahnen die axiale Bewegungskomponente stärker oder geringer ist als der von der Förderpumpe hervorgerufene Materialtransport, oder wenn aufgrund einer Steigung der Fahnen in umgekehrter Richtung eventuell sogar eine axiale Strömung entgegen der Pumpen-Förderrichtung bewirkt wird.
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Besondes vorteilhafte Eigenschaften lassen sich erzielen, wenn wenigstens zwei Rührfahnen innerhalb der Propellerebene in entgegengesetzten Richtungen gegenüber der Propellerebene angestellt sind. Dies führt dazu, dass bei einer Umdrehung eines derartigen Rührflügel-Propellers der Mötelmasse in der Propellerebene unterschiedliche axiale Bewegungen aufgezwungen werden. Diese können sich dann untereinander verbinden und Verwirbelungen ausbilden, wobei ebenfalls die innere Struktur der Mörtelmasse heftig beeinflußt und dabei auch die Bildung von Poren begünstigt wird.
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Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass innerhalb der Mischeinrichtung wenigstens ein Anschluß zur aktiven oder passiven Zuführung von Luft vorgesehen ist. Somit kann auch an dieser Stelle der Mörtel ggf. mit Luft versorgen, um gebildete Poren zu füllen.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
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1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Mörtelmisch- und -pumpeinrichtung;
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2 einen Rührer für die Mischeinrichtung stromaufwärts der Pumpeinrichtung nach 1; sowie
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3 eine Seele oder Lanze mit Strömungshindernissen für die Mörtelabgabeeinrichtung stromabwärts der Pumpeinrichtung aus 1.
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Die erfindungsgemäße Mörtelmisch- und -pumpeinrichtung 1 kann über eine Aufgabeeinrichtung 2 mit einer Trockenmischung oder mit den einzelnen Zutaten für den Mörtel beschickt werden. Von dort aus gelangt die noch trockene Mörtelmischung sodann bspw. mittels einer Förderschnecke 3 in die eigentliche Mischkammer oder den eigentlichen Mischtopf 4, wo im benötigten Umfang Wasser hinzugegeben und dieses sodann mit der Trockenmischung vermischt wird.
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Der Mischvorgang wird dabei ausgeführt von einem Rührer 5, der um eine im dargestellten Beispiel etwa vertikale Achse 6 rotiert, angetrieben von einem Elektromotor 7 oben auf der Michkammer bzw. dem Mischtopf 4. Bevorzugt handelt es sich um einen leistungsstarken Elektromotor 7 mit einer Nennleistung von 5 kW oder darüber; zwischen dem Elektromotor 7 und dem Rührer kann überdies ein Untersetzungsgetriebe vorgesehen sein, damit der Rührer zwar langsam, aber kräftig rotiert wird und dabei in der Lage ist, der zähen Mörtelmasse seine Bewegung aufzuzwingen.
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Der Rührer 5 ist in 2 in einer perspektivischen Ansicht vergrößert wiedergegeben. Man erkennt neben zwei einander bezüglich der Rührerachse 6 diametral gegenüberliegenden, rahmenförmigen, insbesondere U-förmigen Rührfortsätzen 8, 9, deren Stege 10 jedenfalls teilweise auf unterschiedlichen axialen Höhen liegen können, zwei weitere, demgegenüber um jeweils etwa 90° versetzte Rührfortsätze 11, umfassend bspw. je einen radialen Rührflügel 12 und einen von der betreffenden Flügelebene etwa lotrecht abragenden, überwiegend in axialer Richtung verlaufenden Flügel 13.
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Man kann ferner erkennen, dass sowohl die radialen Stege 10 der U-fömigen Rührfortsätze 8, 9 als auch die radialen Rührflügel 12 der zusätzlichen Rührfortsätze 11 in Drehrichtung gegenüber der von der Rührerachse 6 lotrecht durchsetzten Hauptebene angestellt sind; allerdings ist wenigstens ein Rührflügel 12 eines zusätzlichen Rührfortsatzes 11 – vorzugsweise die Rührflügel 12 beider zusätzlicher Rührfortsätze 11 – in entgegengesetzter Richtung angestellt als die radialen Stege 10 der U-fömigen Rührfortsätze 8, 9. Dadurch werden bei kontinuierlichem Rühren abwechselnd nach oben und nach unten gerichtete Axialbewegungen innerhalb der Mörtelmasse hervorgerufen, wodurch sich Verwirbelungen bilden können, die für eine Porenbildung besonders förderlich sind.
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Wie 1 weiter zeigt, gibt es ober- und/oder unterhalb dieser Rührfortsätze 8, 9, 11 weitere Rührflügel 14, 15, welche etwa Innerhalb einer von der Rührerachse 6 lotrcht durchsetzten Ebene liegen und sich etwa in radialer Richtung von der Rührerachse 6 weg erstrecken. Auch die Rührflügel 14, 15 sind in Drehrichtung des Rührers 5 gegenüber der von der Rührerachse 6 lotrecht durchsetzten Hauptebene angestellt; allerdings ist auch hier wenigstens ein Rührflügel 14 oder eventuell sogar zwei Rührflügel 14 in entgegengesetzter Richtung angestellt als die übrigen Rührflügel 15 dieser propellerartigen Rührflügelanordnung 14, 15. Dadurch werden bei kontinuierlichem Rühren abwechselnd nach oben und nach unten gerichtete Axialbewegungen innerhalb der Mörtelmasse hervorgerufen, wodurch sich Verwirbelungen bilden können, die für eine Porenbildung besonders förderlich sind. Ferner können diese Rührflügel 14, 15 in gleicher Zahl n vorhanden sein wie die Rührfortsätze 8, 9, 11 und gegenüber jenen um jeweils 180°/n versetzt angeordnet sein – also gerade immer etwa mittig zwischen zwei benachbarten Rührfortsätzen 8, 9, 11, um auch dort für Verwirbelung zu Sorgen. Sämtliche Rührflügel 14, 15 und -fortsätze 8, 9, 11 bestehen bspw. aus 5 mm starken Flacheisenstücken, welche bspw. mit der Rührerachse 6 verschweißt sind.
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An den Boden der Mischkammer bzw. des Mischtopfs 4 schließt sich sodann eine Schneckenmantelpumpe 16 an, wobei deren Schneckenachse bevorzugt in einer gemeinsamen Flucht mit der Rührerachse 6 liegt, und die beim Zusammenbau form- und damit drehschlüssig mit der Rührerachse 6 zusammensteckbar ist, damit die Förderschnecke der Schneckenmantelpumpe 16 ebenfalls von dem Elektromotor 7 antreibbar ist.
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Natürlich sind alle Komponenten der erfindungsgemäße Mörtelmisch- und -pumpeinrichtung 1 leicht demontierbar, damit sie nach einem Einsatz leicht wieder gereinigt werden können und die Mörtelmasse nicht im Inneren der Maschine erstarrt.
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Dies gilt auch für die stromabwärts der Schneckenmantelpumpe 16 angeordnete Mörtelabgabeeinrichtung 17. Diese ist – ggf. unter Zwischenschaltung eines Kniestückes 18 – am Ausgang der Mörtelpumpe 16 angeschlossen und besteht im Wesentlichen aus einem gerade gestreckten Rohr 19, auf dessen Ende ein den Strömungsquerschnitt verjüngender Deckel 20 aufgeschraubt ist. An diesem Deckel wiederum sind Anschlußelemente 21 für einen nicht dargestellten Schlauch angeordnet, bspw. Verriegelungselemente nach Art von Kniegelenken od. dgl.
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Auf der stromaufwärtigen Kante des den Strömungsquerschnitt verjüngenden Deckels 20 stützt sich eine Seele oder Lanze 22 mit einer an ihrem stromabwärtigen Ende angeordneten Platte 23 ab. Die Seele oder Lanze 22 besteht aus einem massiven Metallstab mit einem Durchmesser von wenigstens 5 mm, bevorzugt etwa 10 mm bis 20 mm, und erstreckt sich konzentrisch und koaxial innerhalb des Rohres 19, idealerweise über dessen gesamten, gerade gestreckten Längenbschnitt. Die Seele oder Lanze 22 wird in dieser zentralen Position durch eine weitere Platte 24 an ihrem stromaufwärtigen Ende gehalten, die etwa die gleichen Abmessungen haben kann wie die stromabwärtige Metallplatte 23, nämlich eine rechteckige Gestalt mit einer Erstreckung quer zur Seele oder Lanze 22, welche etwa dem Innendurchmesser des Rohrs 19 entspricht. Die beiden Halteplatten 23, 24 können zusammen mit der Längsachse der Seele oder Lanze 22 in einer gemeinsamen Ebene liegen oder auch gegeneinander versetzt sein, bspw. um einen Winkel von 90°, bezogen auf die Längsachse der Seele oder Lanze 22.
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Zwischen ihren beiden Enden trägt die Seele oder Lanze 22 mehrere, flächige Strömungshindernisse 25. Diese Strömungshindernisse 25 sind jeweils aus einem ursprünglich runden Blechzuschnitt gebogen, wobei der Durchmesser dieses Blechzuschnitts etwa dem Innendurchmesser des Rohrs 19 entspricht. Diese Blechzuschnitte weisen jeweils in der Mitte eine Durchsteckausnehmung zum Hindurchstecken der Seele oder Lanze 22 auf. Ferner sind sie derart gebogen oder gefaltet, dass sich zwei etwa deckungsgleiche Hälften 26 ergeben, wobei die Biegelinie 27 jeweils durch die Durchsteckausnehmung verläuft und dadurch den Blechzuschnitt in zwei gleiche Hälften 26 teilt. Diese beiden Hälften 26 liegen jedoch nicht paralle zueinander, sondern divergieren voneinander unter einem Winkel, der bevorzugt etwa zwischen 30° und 60° liegt. Ein Querschnitt durch ein derartiges Strömungshinernis 25 kann demnach als V-förmig beschrieben werden, wobei die beiden Schenkel des V je einer Hälfte 26 des Hindernisses 25 entspricht, und die Spitze des V der Biegelinie 27.
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Diese flächigen Strömungshindernisse 25 sind hintereinander auf die Seele oder Lanze 22 aufgesteckt, derart, dass die Biegelinie 27 jeweils stromaufwärts der Hälften 26 liegt, mithin die Spitze des V nach stromaufwärts weist.
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Darüber hinaus sind die Strömungshindernisse 25 derart ausgerichtet, dass die Biegelinien 27 aufeinanderfolgender Strömungshindernisse 25 nicht parallel zueinander velraufen, sondern um die Längsachse der Seele oder Lanze 22 gegeneinander verdreht sind, bspw. um einen Winkel von 90°, wie aus 3 ersichtlich.
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Schließlich weisen aufeinanderfolgende Strömungshindernisse 25 einen gegenseitigen Abstand auf, der vorzugsweise in der Größenordnung zwischen dem Radius und dem Durchmesser des Rohres 19 liegt. In diesen Positionen sind die Strömungshindernisse 25 an der Seele oder Lanze 22 befestigt, vorzugsweise festgeschweißt.
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Wird die Förderpumpe 16 aktiviert, so strömt der Mörtel durch das Rohr 19. Dabei wird er gezwungen, jedes der Strömungshindernisse 25 zu umfließen, wobei sich der Gradient von Strömungsrichtung und -geschwindigkeit innerhalb der Strömung ändert. Davon verursacht ergibt sich eine schwankende Druckverteilung innerhalb der Mörtelmasse mit lokalen Unterdruckbereichen, wodurch bereits vorhandene Poren aufreißen und sich somit der Porenanteil deutlich erhöht.
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Damit sich der Mörtel bei Bedarf mit Luft versorgen kann, um entstehende Poren alsbald zu füllen und dadurch ein Zusammenfallen derselben zu vermeiden, sind insbesondere in dem Rohr 19, ggf. aber auch an der Schneckenmantelpumpe 16 jeweils Luftzuführöffnungen 28, 29 angeordnet.
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Diese können wahlweise mit dem atmosphärischem Luftdruck kommunizieren oder aber mit Druckluft gespeist werden. Überdies kann an diesen Luftzuführöffnungen 28, 29 jeweils ein Rückschlagventil vorgesehen sein, welches den Luftzutritt nach innen ermöglicht, den Austritt von Luft oder Mörtelbestandteilen dagegen unterbindet.
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Wird an dem stromabwärtigen Anschluß 30 des Rohrs 19 ein Schlauch angeschlossen, kann der in verstärktem Maße mit Luftporen versetzte Mörtel an eine Hauswand gefördert und dort zum Verputzen derselben verwendet werden. Durch die verbesserten wärmedämmenden Eigenschaften eines derartigen Putzes kann in vielen Fällen eine zusätzliche Wärmdeämmung mit bspw. organischen Substanzen vermieden werden. Der Vorteil ist, dass anorganische Substanzen, insbesondere mineralische Massen auf der Basis von Kalk und/oder Gips und/oder Zement, auch als Zwei- oder Dreistoffgemisch, im Allgemeinen nicht brennbar sind. Diese Massen können andererseits auch für Estrich verwendet werden, ferner für Trocken- oder Naßmörtelwände, oder zur Verarbeitung zu Wärmedämmplatten, etc. Weitere Vorteile derartiger mineralischer Massen sind, dass sie diffusionsoffen sind und Feuchtigkeit passieren lassen, und dass sie sehr einfach aufgetragen und verarbeitet werden können, ggf. auch in mehreren Schichten bis zu Gesamt-Schichtdicken in der Größenordnung von bspw. 5 cm.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Mörtelmischer und -pumpe
- 2
- Aufgabeeinrichtung
- 3
- Förderschnecke
- 4
- Mischtopf
- 5
- Rührer
- 6
- Achse
- 7
- Elektromotor
- 8
- Rührfortsatz
- 9
- Rührfortsatz
- 10
- Steg
- 11
- Rührfortsatz
- 12
- Rührflügel
- 13
- Flügel
- 14
- Rührflügel
- 15
- Rührflügel
- 16
- Förderpumpe
- 17
- Mörtelabgabeeinrichtung
- 18
- Kniestück
- 19
- Rohr
- 20
- Deckel
- 21
- Ansschlußelement
- 22
- Seele oder Lanze
- 23
- Platte
- 24
- Platte
- 25
- Strömungshindernis
- 26
- Hälfte
- 27
- Biegelinie
- 28
- Luftzuführöffnung
- 29
- Luftzuführöffnung
- 30
- Schlauchanschluß