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DE202011107848U1 - Bett - Google Patents

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DE202011107848U1
DE202011107848U1 DE202011107848U DE202011107848U DE202011107848U1 DE 202011107848 U1 DE202011107848 U1 DE 202011107848U1 DE 202011107848 U DE202011107848 U DE 202011107848U DE 202011107848 U DE202011107848 U DE 202011107848U DE 202011107848 U1 DE202011107848 U1 DE 202011107848U1
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legs
frame
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DE202011107848U
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English (en)
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Voelker GmbH
Original Assignee
Voelker AG
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Abstract

Bett mit – einem Bettrahmen (12), der ein Kopfteil (16), ein Fußteil (18) und diese verbindende Längsverbindungselemente (20) aufweist, – einer Matratzenauflagevorrichtung (30), die von dem Bettrahmen (12) gestützt ist, und – einem höhenverstellbaren Untergestell (14), das einen Scherenhubmechanismus (32) mit einer Antriebseinheit (56) und zwei vorderen Beinen (38) sowie zwei hinteren Beinen (40) aufweist, die jeweils um Schwenkachsen (42) schwenkbar sind, wobei die oberen Enden (54) zumindest der vorderen oder der hinteren Beine (38, 40) verschiebbar am Bettrahmen (12) geführt sind und wobei die unteren Enden (58, 60) der Beine (38, 40) zur Abstützung des Untergestells (14) gegenüber einem Untergrund vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, – dass – entweder an den unteren Enden (58) der beiden vorderen Beine (38) und/oder der beiden hinteren Beine (40) jeweils ein Rollenwagen (86) angebracht ist, der einen Rollenaufnahmebügel (88), welcher um eine zu den Schwenkachsen (42) der Beine...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bett, das ein höhenverstellbares Untergestell aufweist, wobei das Bett derart tief abgesenkt werden kann, dass sich seine Liegefläche nur wenige zig Zentimeter oberhalb des Untergrundes, auf dem das Bett ruht, befindet (sogenanntes Niedrigst- oder Niedrigbett).
  • Kranken- bzw. Pflegebetten sind im Regelfall höhenverstellbar, um dem Kranken- bzw. Pflegepersonal die Versorgung eines Patienten bzw. Probanden zu erleichtern. Derartige Betten verfügen im Regelfall über Seitenteile beidseitig der Liegefläche, die verhindern sollen, dass der Proband aus dem Bett fällt.
  • Es ist bekannt, dass die Probanden je nach ihrem psychischen bzw. physischen Zustand versuchen, die Seitenteile zu überwinden, um aus dem Bett zu steigen. Dabei kann der Fall eintreten, dass die Probanden beim Überwinden der Seitenteile stürzen, was mit nicht unerheblichen Verletzungsgefahren verbunden ist.
  • Insoweit wünschenswert ist es, dass sich ein Kranken- bzw. Pflegebett soweit absenken lässt, dass sich die Oberkanten der Seitenteile in einer Höhe befinden, bei der die Verletzungsgefahr in dem Fall, dass der Proband das Seitengitter überwindet, nur noch gering ist. Idealerweise lässt sich das Bett soweit herabsenken, dass sich seine Liegefläche nur noch wenige Zentimeter (beispielsweise 20 bis 30 cm) über dem Untergrund befindet. In einer derart niedrigen Absenkposition kann dann sogar auf einen Sturzschutz verzichtet werden, da die Verletzungsgefahr bei einem ”Fallen” aus wenigen Zentimetern kaum gegeben ist.
  • Es ist bekannt, höhenverstellbare Gestelle von Kranken- bzw. Pflegebetten entweder durch teleskopierbare oder längenveränderbare vertikale Beine oder aber durch sogenannte Scherenmechanismen zu realisieren. Die Scherenmechanismen haben den Vorteil, dass sich die Betten extrem niedrig absenken lassen. Beispiele für Scherenmechanismen bei höhenverstellbaren Bettgestellen sind in DE 43 20 092 A1 , DE 44 06 784 C1 , DE 199 15 431 A1 , DE 20 005 015 004 U1 , DE 20 2005 016 344 U1 , DE 20 2006 004 883 U1 und US 6 473 922 B1 beschrieben.
  • Die bekannten höhenverstellbaren Betten mit Scherenmechanismus bzw. Scherenhebeln weisen einen Rahmen mit Rahmenseiten- und Rahmenquerteilen auf, wobei am Rahmen kopf- und fußteilseitig verschwenkbare Beine angeordnet sind. Die Beine weisen sich auf einem Untergrund abstützende untere Enden auf, während ihre gegenüberliegenden oberen Enden verschiebbar am Rahmen geführt sind. Über einen zentrisch angeordneten Antriebsmechanismus lassen sich die Beine verschwenken, so dass das Bettgestell angehoben oder abgesenkt wird.
  • Zur weiteren Steigerung des Komforts weisen Kranken- bzw. Pflegebetten verstellbare Liegeflächen, d. h. verstellbare Matratzenauflagevorrichtungen auf. Diese Vorrichtungen weisen einzeln verstellbare bzw. verschwenkbare Teile auf, die motorisch verstellbar sind. Der Verstellantrieb befindet sich unterhalb der Liegefläche bzw. Matratzenauflagefläche der Matratzenauflagevorrichtung. Das höhenverstellbare Gestell des Kranken- bzw. Pflegebetts darf mit diesem Verstellantrieb nicht kollidieren, was bedeutet, dass sich das Bett nur in eine Position absenken lässt, in der sich die Liegefläche in einer Höhe über dem Untergrund befindet, bei der man auf einen Seitenschutz nicht verzichten kann. Mit anderen Worten verhindert also der Verstellantrieb bei mit Scherenmechanismus ähnlichen Höhenverstellungen ausgestatteten Kranken- und Pflegebetten, dass sich diese Betten bis zu einer Position möglichst nahe dem Untergrund absenken lassen.
  • Hinsichtlich des zuvor angesprochenen Aspekts optimiert sind beispielsweise die Niedrigstbetten gemäß DE 20 2006 002 098 U1 und DE 20 2006 002 188 U1 .
  • Die bekannten Kranken- bzw. Pflegeniedrigstbetten sind mit Lenk- und/oder Laufrollen ausgestattet, die einen vergleichsweise kleinen Durchmesser aufweisen, was sich vorteilhaft auf eine Verringerung des minimalen Abstandes der Liegefläche zum Untergrund in der Niedrigstposition des Betts auswirkt. Allerdings erfüllen kleinformatige Lauf- und/oder Lenkrollen nur bedingt die Patiententransportfunktion, bei der die Rollen über Hindernisse mit einer vorgegebenen Maximalhöhe problemlos hinwegrollen können müssen. Insoweit von Vorteil sind also, wie beispielsweise bei Krankenhausbetten, im Durchmesser größere Lauf- und Lenkrollen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein höhenverstellbares Untergestell mit Scherenhubmechanismus bzw. Scherenhebeln zu schaffen, der bzw. die sich bei unveränderter Konstruktion sowohl für Krankenhausbetten als auch für Pflegebetten eignet bzw. eignen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein Bett vorgeschlagen, das sich als Niedrigstbett für sowohl den Pflegebereich als auch den Krankenhausbereich eignet und das versehen ist mit
    • – einem Bettrahmen, der ein Kopfteil, ein Fußteil und diese verbindende Längsverbindungselemente aufweist,
    • – einer Matratzenauflagevorrichtung, die von dem Bettrahmen gestützt ist, und
    • – einem höhenverstellbaren Untergestell, das einen Scherenhubmechanismus mit einer Antriebseinheit und zwei vorderen Beinen sowie zwei hinteren Beinen aufweist, die jeweils um Schwenkachsen schwenkbar sind, wobei die oberen Enden zumindest der vorderen oder der hinteren Beine verschiebbar am Bettrahmen geführt sind und wobei die unteren Enden der Beine zur Abstützung des Untergestells gegenüber einem Untergrund vorgesehen sind.
  • Bei diesem Bett ist erfindungsgemäß vorgesehen,
    • – dass
    • – entweder an den unteren Enden der beiden vorderen Beine und/oder der beiden hinteren Beine jeweils ein Rollenwagen angebracht ist, der einen Rollenaufnahmebügel, welcher um eine zu den Schwenkachsen der Beine parallele Kippachse kippbar an dem unteren Ende des betreffenden Beins gelagert ist und welcher zwei beidseitig der Kippachse angeordnete erste Lenkrollen aufweist, deren Laufachsen in Höhe oder im Wesentlichen in Höhe der Kippachse des Rollenaufnahmebügels angeordnet sind,
    • – oder an den unteren Enden der vorderen Beine – oder alternativ der hinteren Beine oder ferner alternativ der vorderen und der hinteren Beine – jeweils ein Rollenwagen angebracht ist, der einen Rollenaufnahmebügel, welcher um eine zu den Schwenkachsen der Beine parallele Kippachse kippbar an dem unteren Ende des betreffenden Beins gelagert ist und welcher zwei beidseitig der Kippachse angeordnete erste Lenkrollen aufweist, deren Laufachsen in Höhe oder im Wesentlichen in Höhe der Kippachse des Rollenaufnahmebügels angeordnet sind, wobei an den unteren Enden der hinteren Beine – oder alternativ der vorderen Beine – zweite Laufrollen angebracht sind,
    • – oder die unteren Enden der vorderen Beine und der hinteren Beine an einem Bettverfahrrahmen mit dritten Lauf- und/oder Lenkrollen gelagert sind, wobei die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen bei Betrachtung des Bettrahmens und des Untergestells in der Projektion längs der Höhenverstellrichtung des Untergestells seitlich neben den Längsverbindungselementen des Bettrahmens angeordnet sind und wobei die unteren Enden der vorderen Beine und der hinteren Beine in Höhe bzw. im Wesentlichen in Höhe der Laufachsen der dritten Lauf- und/oder Lenkrollen mit dem Bettverfahrrahmen verbunden sind,
    • – wobei die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen des Bettverfahrrahmens im Durchmesser größer sind als sowohl die ersten Lenkrollen als auch die zweiten Laufrollen.
  • Das erfindungsgemäße Bett weist in an sich bekannter Art und Weise einen Bettrahmen mit einer Matratzenauflagevorrichtung auf, die die Liegefläche definiert. Der Bettrahmen ist mit einem Kopfteil und einem Fußteil versehen, die über Langsverbindungselemente miteinander verbunden sind. Diese Längsverbindungselemente können gegenüber den Längsseiten der Matratzenauflagevorrichtung nach innen versetzt sein. Der Bettrahmen wird von einem höhenverstellbaren Untergestell gestützt, das einen Scherenhubmechanismus mit einer Antriebseinheit aufweist. Der Scherenhubmechanismus ist mit mindestens einem Paar vorderen Beinen sowie einem Paar hinteren Beinen versehen, die um Schwenkachsen schwenkbar sind. An dieser Stelle sei hervorgehoben, dass der Scherenhubmechanismus entweder eine Schere oder zwei Scheren, nämlich eine fußteilseitige und eine kopfteilseitige Schere aufweisen kann. Derartige Scherenhubmechanismen sind im Stand der Technik grundsätzlich bekannt und im Zusammenhang mit den weiter oben genannten Schriften offenbart und bedürfen insoweit an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterungen. Die oberen Enden zumindest der vorderen oder der hinteren Beine sind am Bettrahmen verschiebbar geführt, während sich an den unteren Enden der Beine Abstützeinrichtungen zur Abstützung des Untergestells auf einem Untergrund befinden. Im Regelfall handelt es sich bei diesen Abstützeinrichtungen um Laufrollen, die direkt auf dem Untergrund abgestützt sind, oder aber um einen Bettverfahrrahmen, der seinerseits über Lauf- bzw. Lenkrollen auf einem Untergrund verfahrbar ist. Die unteren Enden der Beine sind im Falle des Vorhandenseins eines Bettverfahrrahmens mit dem schwenk- und längsverschiebbar verbunden.
  • Erfindungsgemäß kann nun das Bett mit dem zuvor genannten Scherenhubmechanismus sowohl als Krankenhausbett als auch als Pflegebett eingesetzt werden. Trotz der bei einem Krankenhausbett wegen der Patiententransportfunktion zu verwendenden relativ großen Lauf- und/oder Lenkrollen lässt sich das erfindungsgemäße Bett auf eine solche Niedrigstposition absenken, bei der Sicherungsmaßnahmen des Probanden bzw. Patienten gegen ein unbeabsichtigtes Herausfallen aus dem Bett nicht mehr erforderlich sind, da nämlich die Liegeflächenhöhe derart nahe am Boden positioniert ist, dass die Unfall- und Verletzungsgefahr des Patienten beim Herausfallen aus dem Bett minimal ist. Gegebenenfalls können seitlich des Betts Polsterungen, wie beispielsweise Matratzen o. dgl. Abfederungen angeordnet werden, wie dies an sich im Stand der Technik ebenfalls bekannt ist.
  • In einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Betts bei dessen Einsatz als Pflegebett befindet sich an den unteren Enden der beiden vorderen Beine und/oder der beiden hinteren Beine des Scherenhubmechanismus jeweils ein Rollenwagen, der einen Rollenaufnahmebügel aufweist. Der Rollenaufnahmebügel ist um eine Kippachse an den unteren Enden der betreffenden Beine kippbar gelagert. Die Kippachse verläuft dabei im Wesentlichen parallel zu der bzw. den Schwenkachsen des Scherenhubmechanismus. Beidseitig der Kippachse befinden sich an dem Rollenaufnahmebügel zwei erste Lenkrollen, deren Laufachsen im Wesentlichen in Höhe bzw. auf Höhe der Kippachse des Rollenaufnahmebügels angeordnet sind. Derartige Rollenwagen können nun an den unteren Enden entweder der vorderen oder der hinteren Beine angebracht sein. An den jeweils nicht mit dem Rollenwagen versehenen Beinen befinden sich dann beispielsweise Laufrollen. Damit lässt sich das Pflegebett beim Verfahren lenken, was die Manövrierfähigkeit des Pflegebetts vereinfacht. Zur weiteren Erleichterung der Manövrierfähigkeit kann vorgesehen sein, dass sich Rollenwagen der zuvor beschriebenen Art an unteren Enden sämtlicher Beine des Scherenhubmechanismus befinden. Damit kann das Pflegebett ”auf der Stelle” gedreht werden.
  • Wie bereits zuvor erwähnt, ist die Patiententransportfähigkeit eines Betts im Pflegebereich nicht notwendigerweise gefordert. Die Lenkrollen an den Rollenwagen können also relativ kleinformatig ausgebildet sein. Damit kann das Pflegebett in eine äußerst tiefe Niedrigstposition herabgesenkt werden.
  • Bei Verwendung größerer Lauf- und/oder Lenkrollen, wie dies bei Krankenhausbetten gefordert wird, lässt sich der Scherenhubmechanismus erfindungsgemäß mit einem in niedrigem Abstand zum Untergrund verfahrbaren Bettverfahrrahmen kombinieren, mit dem die unteren Enden der vorderen und der hinteren Beine schwenkbar und verschiebbar verbunden sind. Ein Paar Beine, d. h. entweder die vorderen oder die hinteren Beine, sind dabei über feststehende Schwenkachsen an ihren unteren Enden mit dem Bettverfahrrahmen verbunden. Das zweite Paar von Beinen ist dagegen an seinen unteren Enden zur Ermöglichung eines Längenausgleichs über einen vergleichsweise kleinen Verschiebeweg verschiebbar am Bettverfahrrahmen geführt. Der Bettverfahrrahmen umgibt dabei zweckmäßigerweise die unteren Enden der vorderen und der hinteren Beine, die demzufolge an den Innenseiten des Bettverfahrrahmens und hier insbesondere an den Innenseiten von Längsholmen des Bettverfahrrahmens angebracht sind. Der Bettverfahrrahmen weist an seinen vier Ecken nach unten abstehende Lauf- und/oder Lenkrollen auf. Die Anbringung der unteren Enden der Beine an dem Bettverfahrrahmen erfolgt zweckmäßigerweise in etwa in Höhe der Laufachsen der Lauf- und/oder Lenkrollen, womit die Niedrigststellung des Betts weiter minimiert werden kann. Eine weitere Maßnahme, eine möglichst nahe am Untergrund befindliche Niedrigstposition der Liegefläche einnehmen zu können, besteht darin, dass die Längsverbindungselemente des Bettrahmens, bei Betrachtung des Betts von oben und damit in vertikaler Richtung seitlich gegenüber den Lauf- und/oder Lenkrollen versetzt sind. Die Lagerungen der Lauf- und/oder Lenkrollen am Bettverfahrrahmen kollidieren damit nicht mit den Längsverbindungselementen des Bettrahmens, wenn sich das Bett in seiner Niedrigstposition befindet.
  • Mit der Erfindung wird ein modulares Baukastenkonzept für Krankenhaus- und Pflegebetten vorgeschlagen. Allein durch Auswechslung der Rollenwagen sowie der Laufrollen an den unteren Enden der Beine des Scherenhubmechanismus gegen den Bettverfahrrahmen lässt sich das Bett von einem Pflegebett in ein Krankenhausbett umrüsten. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass die Herstellung des Betts (sei es nun als Krankenhaus- oder als Pflegebett) kostengünstiger ist, da nämlich gemäß dem Gleichteileprinzip lediglich die Abstützeinrichtungen des Scherenhubmechanismus gegenüber dem Untergrund (Bettverfahrrahmen mit Lauf- und/oder Lenkrollen bzw. Rollenwagen und Laufrollen direkt an den unteren Enden der vorderen und hinteren Beine) dem Einsatz des Betts als Krankenhausbett bzw. als Pflegebett entsprechend gewählt werden müssen.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass der Bettrahmen an seinem Kopfteil mindestens eine Aufnahme für einen Tragarm einer Bettaufstehhilfe aufweist, dass die Aufnahme an der oder benachbart zu der mechanischen Verbindung einer der Längsverbindungselemente mit dem Kopfteil angeordnet ist und dass das betreffende Längsverbindungselement an seinem zum Kopfteil weisenden Ende seitlich abgewinkelt oder seitlich gebogen verläuft. Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Konzepts für ein Krankenhausbett bedarf es der Aufnahmen für Bettaufstehhilfen an den Lateralseiten des Betts im Bereich von dessen Kopfteil. Eine derartige Bettaufstehhilfe umfasst im Regelfall einen Tragarm, der nach Art eines Galgens ausgebildet ist und oberhalb des Kopf- bzw. Brustbereichs des Patienten endet. Von dort hängt im Regelfall ein zumeist als Triangel ausgebildeter Haltebügel herab, den der Patient mit einer oder beiden Händen ergreift, um sich im Bett aufzurichten. Die Aufnahme einer derartigen Bettaufstehhilfe erfordert eine gewisse Stabilität des Bettrahmens im Bereich von dessen Kopfteil. Daher ist es zweckmäßig, die Aufnahmen für die Bettaufstehhilfe möglichst weit lateral außen am Kopfteil anzubringen. Wenn nun aber die Längsverbindungselemente, wie oben im Zusammenhang mit der Erläuterung der Erfindung beschrieben, gegenüber den Lenk- und/oder Laufrollen des Krankenhausbetts seitlich versetzt sein sollen, was im Regelfall durch eine Verringerung des Abstandes des Längsverbindungselemente realisiert wird, befinden sich die Verbindungen der Längsverbindungselemente mit dem Kopfteil nicht mehr an den Außenseiten des Kopfteils sondern sind zur Mitte des Kopfteils hin versetzt. Erfindungsgemäß bzw. vorteilhaft ist es daher, wenn die zum Kopfteil weisenden Enden der Längsverbindungselemente nach außen seitlich abgewinkelt oder seitlich gebogen verlaufen. Dann nämlich befinden sich diese schräg verlaufenden Enden der Längsverbindungselemente genauso wie die übrigen Bereiche der Längsverbindungselemente außerhalb der Position der (kopfteilseitigen) Lauf- und/oder Lenkrollen des Bettverfahrrahmens, wenn das Bett von oben in der Projektion betrachtet wird. Damit lässt sich das Bett also weiterhin in eine Niedrigstposition überführen, in der die Längsverbindungselemente trotz ihrer außenliegenden Anbindungspunkt an dem Kopfteil nicht mit den Lenk- und/oder Laufrollen des Bettverfahrrahmens kollidieren.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass im Falle des Vorhandenseins des Bettverfahrrahmens die Enden der vorderen Beine – oder alternativ der hinteren Beine – an feststehend an dem Bettverfahrrahmen angebrachten Schwenkachsen und die Enden der hinteren Beine – oder alternativ der vorderen Beine – an verschiebbar an dem Bettverfahrrahmen geführten Schwenkachsen abgestützt sind. Der zuvor beschriebene Längenausgleich des Scherenhubmechanismus ist in diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung durch eine Längsverschiebbarkeit der unteren Enden eines der Beinpaare am Bettverfahrrahmen gelöst. Man könnte die Längsverschiebbarkeit bzw. den Längenausgleich des Scherenhubmechanismus aber auch am Bettrahmen und damit an den oberen Enden mindestens eines der beiden Beinpaare realisieren.
  • Schließlich ist es bei dem erfindungsgemäßen Bett weiter von Vorteil, wenn die ersten Lenkrollen des Rollenwagens und/oder die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen des Bettverfahrrahmens bezüglich einer Lenkachse feststellbar sind und/oder wenn die ersten Lenkrollen des Rollenwagens, die zweiten Laufrollen und/oder die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen des Bettverfahrrahmens wahlweise festsetzbar sind. Mit anderen Worten lassen sich die Lenkrollen also zweckmäßigerweise insoweit wahlweise festsetzen, als sie sich nicht mehr lenken lassen, das Bett also ausschließlich noch geradeaus rollen kann. Ferner kann das Bett im Stand gegen ein unbeabsichtigtes Rollen durch eine Bremsfunktion festgesetzt werden. Bremsbare Lenk- und/oder Laufrollen sind grundsätzlich bekannt und werden zweckmäßigerweise beim erfindungsgemäßen Bett eingesetzt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert, und zwar unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Im Einzelnen zeigen dabei.
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Betts, dessen Scherenhubmechanismus in Kombination mit einem Bettverfahrrahmen mit relativ großen Lenk- und Laufrollen als Krankenhausbett kombiniert ist,
  • 2 eine Teilansicht des Betts gemäß 1 in Draufsicht auf den Kopfteilbereich des Bettrahmens,
  • 3 bis 5 verschiedene Seitenansichten des Betts gemäß 1,
  • 6 in Seitenansicht die Niedrigstposition des Betts gemäß 1,
  • 7 eine Darstellung eines Betts ähnlich der gemäß 1, wobei jedoch der Scherenhubmechanismus des Betts nun in Kombination mit feststehenden, d. h. nicht lenkbaren Laufrollen sowie mit Rollenwagen mit Lenkrollen als Pflegebett kombiniert ist,
  • 8 bis 10 verschiedene Seitenansichten des Betts gemäß 7 und
  • 11 in Seitenansicht die Niedrigstposition des Betts gemäß 7.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines in diesem Ausführungsbeispiel Krankenhausbetts 10, das einen Bettrahmen 12 und ein diesen stützendes Untergestell 14 aufweist. Der Bettrahmen 12 ist mit einem Kopfteil 16 sowie einem Fußteil 18 versehen, die in 1 lediglich teilweise gezeigt sind. Eine vollständigere Darstellung des Kopf- und Fußteils findet sich in den 3 bis 6. Das Kopfteil 16 ist mit dem Fußteil 18 durch zwei Längsverbindungselemente 20 verbunden, die in diesem Ausführungsbeispiel als Längsholme ausgebildet sind. Die Längsholme 20 tragen einen Verstellantrieb 22 zum Verstellen einzelner Teile 24, 26 und 28 einer Matratzenauflagevorrichtung 30. Die Matratzenauflagevorrichtung 30 und der Verstellantrieb 22 sind nicht Bestandteil der Erfindung und an sich bekannt, weshalb im Rahmen dieser Beschreibung auf diese Elemente nicht weiter eingegangen wird.
  • Das Untergestell 14 umfasst einen Scherenhubmechanismus 32 mit in diesem Ausführungsbeispiel einer kopfteilseitigen Scherenhubeinheit 34 und einer fußteilseitigen Scherenhubeinheit 36. Jede Scherenhubeinheit 34, 36 weist zwei (vordere bzw. hintere) Beine 38, 40 auf, die um Schwenkachsen 42 mit Scherenhebeln 44, 46 verbunden sind. Die Scherenhebel 44, 46 und die zugehörigen Beine 38, 40 sind über Querverbindungselemente 48 bzw. 50 miteinander verbunden.
  • Die Scherenhebel 44, 46 sind um Schwenkachsen 52 an den Längsverbindungselementen 20 des Bettrahmens 12 gelagert. Die oberen Enden 54 der vorderen und hinteren Beine 38, 40 sind verschiebbar an den Längsverbindungselementen 20 geführt. Durch maschinelles Verschwenken der Scherenhebel 44, 46 mit Hilfe beispielsweise von Spindelantrieben 56 (siehe auch die 3 bis 6) lassen sich die unteren Enden 58, 60 der vorderen und hinteren Beine 38, 40 mehr oder weniger weit von dem Bettrahmen 12 nach unten verschwenken, wie dies bei Scherenhubmechanismen mit zwei Scherenhubeinheiten an sich bekannt ist.
  • Bei dem Krankenhausbett gemäß 1 sind nun die unteren Enden 58, 60 der vorderen und hinteren Beine 38, 40 mit einem Bettverfahrrahmen 62 schwenkbar und für den bei Scherenhubmechanismen im Regelfall erforderlichen Längenausgleich verschiebbar angebracht. In diesem Ausführungsbeispiel sind die unteren Enden 58 der vorderen Beine 38 um Schwenkachsen 64 am Bettverfahrrahmen 62 angelenkt, während die unteren Enden 60 der hinteren Beine 40 über Langlöcher 66 geringfügig längsverschiebbar am Bettverfahrrahmen 62 geführt sind.
  • Der Bettverfahrrahmen 62 weist zwei Längsholme 68 und zwei Querholme 70 auf. In diesem Ausführungsbeispiel überragen die Enden der Längsholme 68 die Querholme 70. An den Enden der Längsholme 68 befinden sich Aufnahmen 72 für Lenkrollen 74. Wie anhand von 1, aber auch anhand von 2 zu erkennen ist, befinden sich die Längsholme 68 des Bettverfahrrahmens 62 seitlich außerhalb der Längsverbindungselemente 20 des Bettrahmens 12. Mit anderen Worten liegen also die Längsverbindungselemente 20 des Bettrahmens 12 in der niedrigsten Absenkposition innen neben den Lenkrollenaufnahmen 72 des Bettverfahrrahmens 62. Am Kopfende des Betts sind die Längsverbindungselemente 20 des Bettrahmens 12 seitlich nach außen abgewinkelt (siehe die Enden 76 der Längsverbindungselemente 20 in den 1 und 2). Diese Enden 76 sind an Aufnahmen 78 für eine Aufstehhilfe (nicht gezeigt) angebracht, was maximale Stabilität und Verwindungssteifigkeit des Kopfendes bzw. des Kopfteils 16 des Betts garantiert, wenn die Aufstehhilfe auf Grund eines sich damit aufrichtenden Patienten belastet wird.
  • Wie insbesondere anhand der 3 bis 6 zu erkennen ist, befinden sich die Anlenkungspunkte der unteren Enden 58, 60 der vorderen und hinteren Beine 38, 40 unterhalb der Längsholme 68 des Bettverfahrrahmens 62 in etwa in Höhe der Laufachsen 80 der Lenkrollen 74. Zumindest zwei der vier Lenkrollen 74 (z. B. die beiden vorderen und/oder die beiden hinteren) sind feststellbar, wozu ein Fußhebel 81 mit an bzw. in dem Bettverfahrrahmen 62 angeordnetem Gestänge dient.
  • Verschiedene Höhen- und Schwenkpositionen des Krankenhausbetts 10 gemäß den 1 und 2 sind in den 3 bis 6 gezeigt. 6 zeigt dabei die Niedrigstposition des Betts 10, in der das Bett bzw. dessen Liegefläche nur in minimalst möglichem Abstand zum Untergrund angeordnet ist.
  • In 7 sind das Untergestell 14 mit dem Scherenmechanismus 32 und der Bettrahmen 12 in Kombination mit Lauf- und Lenkrollen gezeigt, die, wie für den Einsatz des Betts im Pflegebereich zweckmäßig, direkt mit den unteren Enden 58, 60 der vorderen und hinteren Beine 38, 40 verbunden sind. Soweit die Einzelbestandteile des Betts gemäß 7 denjenigen des Betts gemäß den 1 und 2 entsprechen bzw. mit diesen identisch sind, sind diese Einzelteile in den 7 bis 11 mit den gleichen Bezugszeichen wie in den 1 bis 6 bezeichnet.
  • Anstelle des Bettverfahrrahmens 62 gemäß 1 weist das Pflegebett gemäß 7 an den unteren Enden 58 der vorderen Beine 38 um Laufachsen 82 drehbare Laufrollen 84 für die Geradeauslaufstabilisierung auf, während die hinteren Beine 40 an ihren unteren Enden 60 mit jeweils einem Rollenwagen 86 versehen sind. Jeder Rollenwagen 86 weist einen in diesem Ausführungsbeispiel in Draufsicht U-förmigen Rollenaufnahmebügel 88 auf, an dessen Enden jeweils eine Lenkrolle 90 angeordnet ist, die um eine Laufachse 92 rollbar und um eine Lenkachse 94 lenkbar ist. Jeder Rollenwagen 86 ist um eine Kippachse 96 kippbar (siehe die 8 bis 11). Die Kippachse 96 befindet sich in etwa in Höhe der Laufachsen 92 der Lenkrollen 90 bzw. unterhalb der Laufachsen 92. Die Lenkrollen 90 bzw. zumindest eine der Lenkrollen 90 der beiden Rollenwagen 86 ist feststellbar (siehe die Fußhebel 98 insbesondere in den 8 bis 11). Der Längenausgleich des Scherenhubmechanismus 32 erfolgt in der Ausgestaltung gemäß den 7 bis 11 durch ein Verfahren der unteren Enden 58 über den Untergrund, also durch Abrollen der Laufrollen 84 auf dem Untergrund.
  • Die 8 bis 11 zeigen das Pflegebett gemäß 7 in verschiedenen Schrägstellungen und in Seitenansicht, wobei 11 die Niedrigstposition wiedergibt.
  • Anstelle der Laufrollen 84 an den vorderen Beinen 38 können diese, wie die hinteren Beine 40, ebenfalls mit Rollenwagen 86 versehen sein, was die Manövrierbarkeit des Pflegebetts auf engstem Raum erleichtert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (4)

  1. Bett mit – einem Bettrahmen (12), der ein Kopfteil (16), ein Fußteil (18) und diese verbindende Längsverbindungselemente (20) aufweist, – einer Matratzenauflagevorrichtung (30), die von dem Bettrahmen (12) gestützt ist, und – einem höhenverstellbaren Untergestell (14), das einen Scherenhubmechanismus (32) mit einer Antriebseinheit (56) und zwei vorderen Beinen (38) sowie zwei hinteren Beinen (40) aufweist, die jeweils um Schwenkachsen (42) schwenkbar sind, wobei die oberen Enden (54) zumindest der vorderen oder der hinteren Beine (38, 40) verschiebbar am Bettrahmen (12) geführt sind und wobei die unteren Enden (58, 60) der Beine (38, 40) zur Abstützung des Untergestells (14) gegenüber einem Untergrund vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, – dass – entweder an den unteren Enden (58) der beiden vorderen Beine (38) und/oder der beiden hinteren Beine (40) jeweils ein Rollenwagen (86) angebracht ist, der einen Rollenaufnahmebügel (88), welcher um eine zu den Schwenkachsen (42) der Beine (38, 40) parallele Kippachse (96) kippbar an dem unteren Ende (56, 60) des betreffenden Beins (38, 40) gelagert ist und welcher zwei beidseitig der Kippachse (96) angeordnete erste Lenkrollen (90) aufweist, deren Laufachsen (92) in Höhe oder im Wesentlichen in Höhe der Kippachse (96) des Rollenaufnahmebügels (88) angeordnet sind, – oder an den unteren Enden (58) der vorderen Beine (38) – oder alternativ der hinteren Beine (40) oder ferner alternativ der vorderen und der hinteren Beine (38, 40) – jeweils ein Rollenwagen (86) angebracht ist, der einen Rollenaufnahmebügel (88), welcher um eine zu den Schwenkachsen (42) der Beine (38, 40) parallele Kippachse (96) kippbar an dem unteren Ende (58, 60) des betreffenden Beins (38, 40) gelagert ist und welcher zwei beidseitig der Kippachse (96) angeordnete erste Lenkrollen (90) aufweist, deren Laufachsen (92) in Höhe oder im Wesentlichen in Höhe der Kippachse (96) des Rollenaufnahmebügels (88) angeordnet sind, wobei an den unteren Enden (58, 60) der hinteren Beine (40) – oder alternativ der vorderen Beine (38) – zweite Laufrollen (84) angebracht sind, – oder die unteren Enden (58, 60) der vorderen Beine (38) und der hinteren Beine (40) an einem Bettverfahrrahmen (62) mit dritten Lauf- und/oder Lenkrollen (74) gelagert sind, wobei die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen (74) bei Betrachtung des Bettrahmens (12) und des Untergestells (14) in der Projektion längs der Höhenverstellrichtung des Untergestells (14) seitlich neben den Längsverbindungselementen (20) des Bettrahmens (12) angeordnet sind und wobei die unteren Enden (58, 60) der vorderen Beine (38) und der hinteren Beine (40) in Höhe bzw. im Wesentlichen in Höhe der Laufachsen (80) der dritten Lauf- und/oder Lenkrollen (74) mit dem Bettverfahrrahmen (62) verbunden sind, – wobei die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen (74) des Bettverfahrrahmens (62) im Durchmesser größer sind als sowohl die ersten Lenkrollen (90) als auch die zweiten Laufrollen (84).
  2. Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bettrahmen (12) an seinem Kopfteil (16) mindestens eine Aufnahme (78) für einen Tragarm einer Bettaufstehhilfe aufweist, dass die Aufnahme (78) an der oder benachbart zu der mechanischen Verbindung einer der Längsverbindungselemente (20) mit dem Kopfteil (16) angeordnet ist und dass das betreffende Längsverbindungselement (20) an seinem zum Kopfteil (16) weisenden Ende (76) seitlich abgewinkelt oder seitlich gebogen verläuft.
  3. Bett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle des Vorhandenseins des Bettverfahrrahmens (62) die Enden (58, 60) der vorderen Beine (38) – oder alternativ der hinteren Beine (40) – an feststehend an dem Bettverfahrrahmen (62) angebrachten Schwenkachsen (64) und die Enden (58, 60) der hinteren Beine (40) – oder alternativ der vorderen Beine (38) – an verschiebbar an dem Bettverfahrrahmen (62) geführten Schwenkachsen abgestützt sind.
  4. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Lenkrollen (90) des Rollenwagens (86) und/oder die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen (74) des Bettverfahrrahmens (62) bezüglich einer Lenkachse feststellbar sind und/oder dass die ersten Lenkrollen (90) des Rollenwagens (86), die zweiten Laufrollen (84) und/oder die dritten Lauf- und/oder Lenkrollen (74) des Bettverfahrrahmens (62) wahlweise festsetzbar sind.
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