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Die Erfindung betrifft einen Halter für die Aufbewahrung von Arbeitsmitteln, wie Werkzeuge oder Befestigungsmittel, an einer Lochwand nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Der Halter weist dabei eine Rückseite, an der Festlegemittel zur Festlegung an der Lochwand vorgesehen sind, und ein Basiselement auf, an dem Aufnahmemittel anbringbar sind, mittels denen wenigstens eines der Arbeitsmittel an einer von der Rückseite abgewandten Aufnahmeseite aufnehmbar ist.
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Aus
DE 20 2010 016 696 U1 ist ein Halter für die Aufbewahrung von Arbeitsmittel bekannt, der an einer Lochwand angebracht werden kann. Der Halter weist hierzu zwei Anlegeelemente auf, die voneinander weg vorgespannt sind. Die Anlegeelemente können dabei zur Anbringung an der Lochwand entgegen der Vorspannung aufeinander zu bewegt und in entsprechende Ausnehmungen der Lochwand eingeführt werden. Nach dem Loslassen des Halters bewegen sich die Anlegeelemente dann wieder voneinander weg und erzeugen dabei eine haltende Klemmwirkung an der Lochwand.
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Die Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Halter mit einer alternativen Festlegemechanik zur Verfügung zu stellen, die bei einfachem Aufbau eine stabile Festlegung gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird durch einen Halter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei weisen die Festlegemittel wenigstens ein an der Rückseite von dem Basiselement abstehendes Hintergreifelement und ein an dem Basiselement festlegbares Sicherungselement auf. Das Hintergreifelement bildet hierbei einen Anlegebereich, der einer an der Rückseite definierten Anlegeebene zugewandt ist, wobei die Anlegeebene bei angebrachtem Sicherungselement einen geringeren Abstand zum Anlegebereich aufweist als bei entferntem Sicherungselement. Durch diesen mittels des Sicherungselementes verringerbaren Abstand zwischen der Rückseite und dem Anlegebereich ist es möglich das Basiselement zunächst ohne das Sicherungselement an einer Lochwand einzuhängen und anschließend das Sicherungselement an dem Basiselement anzubringen, beispielsweise um dieses, bei entsprechender Dimensionierung des Hintergreifelementes gegenüber der Lochwand und deren Ausnehmungen, unverlierbar an der Lachwand zu sichern. Abgesehen von dem vom Basiselement abnehmbaren Sicherungselement kann hierbei zudem auf bewegliche Teile verzichtet werden, was eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung ermöglicht.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist das Hintergreifelement hakenförmig ausgebildet und begrenzt zusammen mit dem Basiselement eine Eingriffaufnahme, in die ein Rand einer Ausnehmung der Lochwand bereichsweise hinein verlagerbar ist. Auf diese Weise lässt sich mittels des Hintergreifelementes ein Formschluss mit der Lochwand herstellen, der dann durch die nachträgliche Anbringung des Sicherungselementes, beispielsweise durch eine Klemmwirkung, stabilisiert wird.
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Dabei ist es günstig, wenn das Hintergreifelement benachbart zu der Eingriffaufnahme einen Lagerungsabschnitt bildet, der eine maximale Erstreckung aufweist, die im Wesentlichen einer lichten Weite einer Ausnehmung der Lochwand entspricht, für die der Halter vorgesehen ist. Auf diese Weise kann das Hintergreifelement bei entferntem Sicherungselement zunächst mittels einer Schwenkbewegung in die Ausnehmung der Lochwand eingeführt und dadurch bezüglich einer Normalenrichtung der Lochwand mit dieser in einen formschlüssigen Eingriff gebracht werden. Durch Anlegen des Sicherungselementes am Basiselement kann dann die Bewegungsfreiheit des Halters zumindest soweit eingeschränkt werden, dass auch bei Beaufschlagung des Halters mit äußeren Lasten der formschlüssige Eingriff an der Lochwand nicht gelöst werden kann.
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Vorteilhafterweise weist das Hintergreifelement senkrecht zur Haupterstreckung des Lagerungsabschnittes einen abgeschrägten und/oder abgerundeten Randabschnitt auf, mittels dem das Hintergreifelement bei abgenommenem Sicherungselement besonders einfach und ohne Verkanten in die betreffende Ausnehmung der Lochwand eingesetzt werden kann.
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Zudem ist es günstig, wenn das Sicherungselement durch ein an einer Außenseite des Basiselementes anbringbares, wenigstens bereichsweise schalenförmiges Element gebildet ist. Hierdurch kann das Sicherungselement besonders stabil mit dem Basiselement verbunden werden.
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Vorteilhafterweise ist das Sicherungselement dabei von einer Oberseite des Basiselementes auf dieses aufschiebbar. Hierdurch lässt sich der Halter besonders komfortabel und stabil an der Lochwand festklemmen.
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Ferner ist es günstig, wenn das Sicherungselement eine Sicherungsrückseite aufweist, die im angebrachten Zustand des Sicherungselementes die Anlegeebene bildet und dabei den Abstand zum Anlegebereich des Hintergreifelementes definiert, der im Wesentlichen so groß ist, insbesondere geringfügig kleiner ist, wie eine Wandstärke der Lochwand, für die der Halter vorgesehen ist. Auf diese Weise kann die Bewegungsfreiheit des Halters im angebrachten Zustand des Sicherungselementes durch die im Wesentlichen spielfreie Anordnung des Sicherungselementes beziehungsweise durch dessen Klemmwirkung blockiert werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Sicherungselement an einer Außenseite vollflächig oder in entsprechenden Bereichen einen erhöhten Reibungswiderstand auf, wodurch das Sicherungselement auch bei verschmutzter oder fettiger Oberfläche sicher gehandhabt werden kann.
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Ferner ist es günstig, wenn das Basiselement an der Aufnahmeseite einen Befestigungskopf aufweist, an dem die Aufnahmemittel lösbar montierbar sind. Ein derartiger Befestigungskopf kann dabei zur Befestigung von Aufnahmemitteln mit unterschiedlichen Befestigungskonturen dienen.
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In den Figuren ist eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Halters im angebrachten Zustand,
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2 eine perspektivische Ansicht des Halters bei gelöstem Sicherungselement,
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3A eine seitliche Ansicht des Halters bei gelöstem Sicherungselementes und vor Befestigung eines Basiselementes an einer Lochwand,
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3B eine teilweise geschnittene, seitliche Ansicht des Halters bei befestigtem Basiselement und vor Anbringung des Sicherungselementes und
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3C eine geschnittene, seitliche Ansicht des Halters im befestigten und gesicherten Zustand.
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1 zeigt einen Halter 2 für die Aufbewahrung eines Arbeitsmittels 4, das beispielhaft als Hammer dargestellt ist, an einer Lochwand 6 mit mehreren Ausnehmungen 8. Der Halter 2 weist hierzu an einer Aufnahmeseite 10 einen Befestigungskopf 12 auf, an dem verschiedene Aufnahmemittel 14 lösbar befestigt werden können, wie beispielhaft durch eine Klemmvorrichtung für einen Hammerstiel dargestellt. Alternativ hierzu können auch alle sonstigen bekannten und für die Verbindung mit dem Befestigungskopf 12 geeigneten Aufnahmemittel 14 vorgesehen werden.
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Der Befestigungskopf 12 ragt hierbei von einem Basiselement 16 des Halters 2 ab, an dem im dargestellten befestigten Zustand des Halters 2 ein Sicherungselement 18 gehalten ist.
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Wie insbesondere aus 2 zu entnehmen ist, ist das Sicherungselement 18 hierzu zumindest teilweise schalenförmig ausgebildet und kann an einer Oberseite 20 des Basiselementes 16 auf dieses aufgeschoben werden. Dabei weist das Sicherungselement 18 Führungsnuten 22 auf, die entlang von Führungsrändern 24 des Basiselementes verschiebbar sind. Zudem weist das Sicherungselement 18 an einer Außenseite 26 zwei voneinander abgewandte Bereiche 28 auf, die durch eine Noppung und/oder Riffelung 30 einen erhöhten Reibungswiderstand gegenüber einer glatten Oberfläche aufweisen und dadurch als rutschfeste Griffbereiche beim Anbringen und Abnehmen des Sicherungselementes 18 dienen können. Beispielsweise können die rutschfesten Bereiche 28 dabei durch eine geprägte Gummischicht gebildet sein.
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Wie aus 2 ferner zu entnehmen ist, weist das Basiselement 16 an einer von der Aufnahmeseite 10 abgewandten Rückseite Festelegemittel 34 auf, die zur Festelegung an der Lochwand 6 dienen und hierzu ein Hintergreifelement 36 ausbilden.
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3A zeigt den Halter 2 vor dessen Befestigung an der Lochwand 6, wobei das Sicherungselement 18 vom Basiselement 16 getrennt ist. Wie hieraus zu entnehmen ist, ist das Hintergreifelement 36 hakenförmig ausgebildet und begrenzt eine Eingriffaufnahme 38, die zur Herstellung eines Formschlusses mit einem Rand 40 einer der Ausnehmungen 8 der Lochwand 6 vorgesehen ist. Die Eingriffaufnahme 38 definiert hierbei zwischen einem dem übrigen Halter 2 zugewandten Anlegebereich 42 des Hintergreifelementes 36 und einer im gelösten Zustand des Sicherungselementes 18 durch eine Basisrückseite 44 des Basiselementes 16 gebildeten Anlegeebene E begrenzten ersten Abstand a1.
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Ferner bildet das Hintergreifelement 36 von einem Boden 46 der Eingriffaufnahme 38 bis zu einem Lagerrand 47 einen Lagerungsabschnitt 48 aus und weist zudem einen vom übrigen Halter 2 abgewandten, abgeschrägten Randabschnitt 50 auf. Der erste Abstand a1 der Eingriffaufnahme 38 ist dabei zusammen mit dem abgeschrägten Randabschnitt 50 derart auf eine lichte Weite w der Ausnehmung 8 der Lochwand 6 abgestimmt, dass das Hintergreifelement 36 problemlos in die Ausnehmung 8 eingeführt und mittels einer Schwenkbewegung gemäß Montagepfeil M1 in einen formschlüssigen Eingriff mit deren Rand 40 gebracht werden kann, wie in 3B dargestellt.
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Wie insbesondere aus 3B zu entnehmen ist, entspricht hierbei eine Länge des Lagerungsabschnittes 48 des Hintergreifelementes 36 im Wesentlichen der lichten Weite w der Ausnehmung 8, so dass das Hintergreifelement 36 im befestigten Zustand des Basiselementes 16 parallel zur Lochwand 6 mit einer gewissen Klemmwirkung oder zumindest im Wesentlichen spielfrei festgelegt ist, wobei die am Halter 2 in Schwerkraftrichtung wirkenden Kräfte über den Lagerrand 47 des Lagerungsabschnittes 48 auf die Lochwand 6 übertragen werden.
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Um den zwischen dem Basiselement 16 und der Lochwand 6 in dieser Position hergestellten Formschluss und die Kraftabtragung über den Lagerrand 47 zu sichern, wird nun das Sicherungselement 18 entlang dem Montagepfeil M2 von der Oberseite 20 auf das Basiselement 16 aufgesetzt und die Führungsnuten 22 entlang der Führungsränder 24 verschoben, bis die in 3C dargestellte Sicherungsstellung erreicht ist.
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In dieser Sicherungsstellung ist die dem Anlegebereich 42 des Hintergreifelementes 36 zugewandte Anlegeebene E durch eine Sicherungsrückseite 52 des Sicherungselementes 18 gebildet, wodurch die nun verbleibende freie Eingriffaufnahme 38' nun lediglich noch einen zweiten Abstand a2 aufweist, der geringer ist als der erste Abstand a1 der Eingriffaufnahme 38 bei abgenommenem Sicherungselement 18. Zudem entspricht der zweite Abstand a2 im Wesentlichen einer Wandstärke d der Lochwand 6, so dass diese zwischen dem Anlegebereich 42 des Hintergreifelementes 36 und der Sicherungsrückseite 52 des Sicherungselementes 18 mit einer gewissen Klemmwirkung oder zumindest weitestgehend spielfrei festgelegt ist.
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Auf diese Weise ist der Halter 2 stabil und gesichert an der Lochwand 6 festgelegt, wobei insbesondere eine versehentliche Schwenkbewegung, durch die sich das Hintergreifelement 36 aus dem senkrecht zur Lochwand 6 wirkenden Formschluss lösen könnte, durch das Sicherungselement 18 blockiert wird.
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Falls der Halter 2 von der Lochwand 6 entfernt werden soll, ist eine solche Schwenkbewegung vielmehr nur dann möglich, wenn das Sicherungselement 18 zuvor gemäß Montagepfeil 3 wieder vom Basiselement 16 herunter geschoben wurde.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202010016696 U1 [0002]