-
Die Erfindung betrifft Ständerelement welcher im Außenbereich für die Arretierung von Stangen, Pfeilern, Pfosten oder Stielen geeignet ist – mit der Besonderheit, dass das Element aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung auch in Fugen von Verbundsteinen oder Bodenplatten verwendet werden kann.
-
Es gibt eine ganze Reihe von Ständern für den Außenbereich: Sehr verbreitet ist ein Ständer mit schwerem Fuß – üblicherweise eingesetzt für Sonnenschirme. Hier ist nachteilig, dass sich der Fuß nur schwer bewegen lässt, eine relativ große Fläche auf dem Boden einnimmt und unattraktiv ist. Außerdem sind derartige Modelle nur ungenügend für die Arretierung von Paravents, Windschutzwänden, Spiel- und Sportpfosten oder Zaunpfählen geeignet. Sie sind aufgrund Ihres Gewichts und Umfangs einfach zu unbeweglich. Andererseits gibt es Ständer, die einen Erdspieß oder einen Dorn aufweisen und die daher leichter und beweglicher sind. Dabei sind allerdings viele Modelle mit einem dünnen Spieß oder Dorn ausgestattet, so dass deren Standfestigkeit in der Regel nur gering ist, da der Widerstand im Untergrund – gerade wenn dieser welch oder sandig ist – durch derartige Dornen nicht groß ist. Besonders gilt dies wenn ein schwerer Gegenstand arretiert werden soll, etwa ein Zaunpfosten oder ein größerer Schirm. Teilweise wurden die Erdspieße auf dem Markt vergrößert oder verwinkelt um eine bessere Stabilität zu gewährleisten. Nachteil dieser Art von Ständern bleibt aber, dass sie immer den geeigneten Untergrund benötigen: Weiche oder durchlässige Erde, Sand oder ggf. auch Kiesel. Für einen zuverlässigen Einsatz auf einer Terrasse oder einem gepflasterten Teil im Außenbereich kommen Ständer mit Erdspieß oder Dorn nicht in Frage. Es ist ebenfalls üblich, dass die Bodenspieße noch mit einem weiteren Teil oder Hilfsmittel zur Befestigung verbunden werden bevor sie mit dem zu arretierenden Gegenstand, etwa einem Sonnenschirm, verbunden werden.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung zu schaffen Stangen, die Rohre, Pfeiler, Pfosten, Masten oder Stiele – gleich für welchen Zweck – ohne Zuhilfenahme von weiteren Hilfsmitteln oder Teilen sicher und fest arretieren kann und zwar auch zwischen Bodenplatten oder sonstigen harten Bodenbelägen. Ziel ist es ein möglichst einfaches – aus einem Teil bestehenden – Ständerelement zu schaffen, mit welchem alle Arten von Stangen etc. arretiert werden können und welches leicht aus dem Untergrund entfernt, transportiert und an beliebigem Ort erneut eingesteckt werden kann. Der Eindruck bleibt, dass die am Markt befindlichen Produkte und die registrierten Erfindungen in Anwendung und Handhabung zu kompliziert sind. Mobilität und Simplizität sind gefordert.
-
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung des Mobilen Ständerelements mit den aus den Schutzansprüchen ersichtlichen Merkmalen
-
Hiernach besteht die Erfindung in einem einzigen Element, der aus einem beliebigen Metall gefertigt ist und die Form eines Winkelstückes besitzt, welches im Winkel von 90 Grad angeordnet ist. Die Wandstärke der beiden Schenkel ist jeweils gering ausgestaltet. Der untere Teil dieses Elementes ist so beschliffen, dass es sich nach unten verjüngt und am Ende spitz zusammenläuft. Auf diese Weise wird ein Eindringen auch in festeren Untergrund erleichtert. Der 90 Grad Winkel des Elementes erlaubt es, dass das Elements auch (entlang der Ecken) von rechtwinkeligen Steinen oder Platten in den Untergrund eingeführt werden kann. Insbesondere erlaubt es die geringe Wandstärke, dass die angemeldete Erfindung zwischen derartige Bodenbelege – in die üblicherweise bestehenden Zwischenfugen – eingeführt werden kann. Gerade diese Aufstellung der Erfindung garantiert maximale Standfestigkeit. Etwa auch gegenüber Ständern mit einem einfachen, schlanken Dorn, die eventuell auch in die vorgenannten Zwischenfugen eingebracht werden können aber aufgrund des geringen Widerstandes im Untergrund an Standfestigkeit einbüßen und sich ggf. drehen. Das angemeldete Element wird von mindestens zwei Seiten auch durch die Steine, Steinplatten oder Bodenbelag gestützt.
-
Der angemeldete Gegenstand besteht demnach aus mindestens einem Teil, welches zwei Schenkel aufweist. Die simple Form und der Umstand, dass die Erfindung aus nur einem Rumpf (Hauptteil) besteht, dafür verantwortlich, dass der Ständer überall einsetzbar und gut transportierbar ist. So können derartige Ständer auch bei Ausflügen mitgeführt und etwa in Sand oder Kieseluntergrund verwendet werden. Gerade die für solche Zwecke verwendeten Ständer (z B Schirmständer) sind regelmäßig nicht geeignet eine zufriedenstellende Befestigung sicher zu stellen und größeren Belastungen durch Wind zu widerstehen. Die angemeldete Erfindung lässt sich aber gerade durch die schlanke und spitze Bauweise im unteren Bereich mühelos tief in die vorgenannten Böden einführen und sorgt durch die Winkelung für einen stabilen Stand, da die beiden gegeneinander gestellten Schenkelwände zusammen eine größere Oberfläche – und damit mehr Widerstand – in der Erde verankert haben.
-
Der Ständer verfügt zusätzlich über mindestens eine Halteeinrichtung, welche rund oder oval ausgestaltet und zwischen den Schenkelseiten angebracht ist. Jede Halteeinrichtung verfügt über mindestens eine Feststellschraube, die im Innern der runden oder ovalen Halteeinrichtung über einen rundlichen Feststellbolzen verfügt, welcher – soweit er über den Schraubmechanismus nach Innen gedreht wird – in der Lage ist rundliche Körper wie Masten, Pfähle, Stangen oder Stile fest in der Halteeinrichtung zu arretieren. Laut Anspruch 3 verfügt die Feststellschraube an der Halteeinrichtung auf der Außenseite über breite und stabile Flügelschrauben, welche die schraubweise Arretierung (genau wie das Öffnen der Arretierung) erleichtern und gleichzeitig als Griffe dazu dienen, das in den Untergrund eingebrachte Ständerelement ein- oder beidhändig aus der Verankerung zu ziehen. Hierzu bietet sich eine Bauweise mit zwei sich gegenüberliegenden Feststellschrauben an, da hierdurch eine optimale – zweihändige – Kraftentfaltung auf den eingerammten Ständer ermöglicht wird. Gleichzeit erscheint durch eine solche Bauweise die Arretierung – durch die Fixierung von zwei sich gegenüberliegenden Feststellbolzen – einer Stange etc. besonders fest und genau möglich.
-
Die Erfindung sieht ferner – gemäß Anspruch 4 – die Ausgestaltung vor, dass der angemeldete Ständer fest mit mindestens einem Haltegriff fest verbunden ist. Dieser soll im oberen Teil des Ständers platziert sein und regelmäßig nicht mit in den Untergrund eingetrieben werden, sondern auch bei einem eingeschlagenen Ständer aus der Erde ragen. Er dient einerseits als Griff um den Ständer (alternativ oder zusammen mit den Flügelschrauben) aus dem Untergrund zu ziehen. Anderseits ist er so ausgestaltet, dass er als schlagaufnehmendes Teil des Ständerelements dient. Er ist zu dem oberen Abschluss des Ständerelements zu diesem Zweck entweder bündig oder überragt diesen geringfügig. Dieser Griff kann dazu benutzt werden das Element mit dem Fuß in die Erde oder den Untergrund zu treiben oder zu diesem Zweck Schläge mittels eines Schlagwerkzeuges (Hammer, Stein etc.) aufnehmen und so dem Einrammen dienen.
-
Die Erfindung sieht ferner – gemäß Anspruch 5 – die Ausgestaltung vor, dass an dem Ständerelement ein Auflagenelement angebracht werden kann. Dabei hat die Auflagefläche eine Öffnung, die der rechtwinkligen Form des Ständers entspricht und durch welche dieser geführt werden kann. Die Auflägefläche schließt dann mit dem untersten am Ständer angebrachten Teil ab: Entweder der Unterseite des Haltegriffes oder der Unterseite der untersten Halteeinrichtung. Idealerweise wird die Auflägefläche dadurch parallel zum Boden oder Untergrund fixiert während der sich darunter befindliche Teil des Ständerelements im Boden befindet. Die Auflage erhöht die Stabilität des gesamten (eingerammten) Elements und schützt es vor einem Kippen. Die Auflagefläche gibt einen etwa von Außen aufkommenden Druck (bspw. Wind oder Sturm) gleichmäßig auf den Boden ab und sorgt so für eine Entlastung des im Boden befindlichen Teils des Ständerelements.
-
Die Erfindung sieht schließlich – gemäß Anspruch 6 – die Ausgestaltung vor, dass die Schenkel des Mobilen Ständerelements teilweise oder vollflächig mit Beschriftung insbesondere Werbung versehen werden kann. Zu diesem Zweck soll die Oberfläche so beschaffen sein, dass sie vom Werk her oder nachträglich mit Drucksubstanz jeder Art oder einer Beflockung bzw. Beschichtung versehen werden kann. Denkbar ist auch eine Ausgestaltung die das Anbringen von Aufklebern erleichtert.
-
1: – Seitenansicht des Mobilen Ständerelements: Zu sehen ist das aufrechte Ständerelement mit dem angespitzten Unterteil. Der Blick fällt auf die Außenseite eines von zwei Schenkelseiten (1a). Die zweite Schenkelseite (1b) bzw. dessen Innenseite sieht man nur im Anschnitt. in diesem Ausführungsbeispiel ist eine Halteeinrichtung (2) an den äußersten Enden der Schenkelseiten angebracht. Die Halteeinrichtung (2) verfügt über nur eine Feststellschraube (3) mit Flügelelement (4). Daneben ist in dem Beispiel ein rundlicher Haltegriff (6) an dem Element befestigt.
-
2 – Draufsicht (Querschnitt) des Mobilen Ständerelements: Beim Blick von oben fällt die exakt rechtwinklige Anordnung der beiden Schenkelseiten auf. Zwischen diesen ist die runde Halteeinrichtung (2) angebracht, durch welche das Rohr, die Stange oder der Pfosten geführt wird. in diesem Darstellungsbeispiel verfügt die Halteeinrichtung (2) über zwei gegenüberliegende Feststellschrauben (3) samt jeweiligem Flügelelement (4). Erkennen kann man auch die beiden gegenüber angebrachten rundlichen Feststellbolzen (5), welche am Ende der Feststellschrauben (3) angebracht sind und welche einen rundlichen Gegenstand zu arretieren vermögen.
-
3 – Ansicht (Draufsicht) des Mobilen Ständerelements zusammen mit der daneben liegenden Auflagefläche (7): Der Blick fällt auf die Innenseite der zwei Schenkelseiten (1) in diesem Ausführungsbeispiel ist eine Halteeinrichtung (2) zwischen den Schenkelseiten angebracht. Die Halteeinrichtung (2) verfügt über nur eine Feststellschraube samt Flügelelement. Die Auflagefläche weist eine rechtwinklige Öffnung bzw. einen Durchlass auf durch welchen das Element geführt werden kann – bis es durch die Unterseite der Halteeinrichtung (2) auf der Auflagefläche (7) aufsetzt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Schenkelseiten
- 2
- Halteeinrichtung
- 3
- Feststellschraube
- 4
- Flügelelement der Feststellschraube
- 5
- Rundlicher Feststellbolzen
- 6
- Haltegriff
- 7
- Auflagefläche