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DE202011106257U1 - Zubehörteil zum perfekten Schutz einer elektrischen Einrichtung - Google Patents

Zubehörteil zum perfekten Schutz einer elektrischen Einrichtung Download PDF

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DE202011106257U1
DE202011106257U1 DE202011106257U DE202011106257U DE202011106257U1 DE 202011106257 U1 DE202011106257 U1 DE 202011106257U1 DE 202011106257 U DE202011106257 U DE 202011106257U DE 202011106257 U DE202011106257 U DE 202011106257U DE 202011106257 U1 DE202011106257 U1 DE 202011106257U1
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/14Fastening of cover or lid to box
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
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    • B05B12/16Arrangements for controlling delivery; Arrangements for controlling the spray area for controlling the spray area
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Abstract

Zubehörteil (1) zum provisorischen Schutz einer elektrischen Einrichtung (9), mit einer Befestigungsplatte (90) zum Befestigen der elektrischen Einrichtung auf einem Träger und einem zentralen Funktionsbereich (92) mit einer elektrischen Anschlusseinrichtung, wobei diese Zubehörteil (1) aus einem flexiblen Material hergestellt ist und eine Schale (2) und einen Rahmen (3) umfasst, der die Schale wenigsten teilweise flach umgibt, wobei die Schale (2) eine Vertiefung begrenzt, die so dimensioniert ist, dass der zentrale Funktionsbereich (32) der Einrichtung (9) aufgenommen werden kann, und im Wesentlichen aus einem Boden (20) und wenigstens einer Seitenwand (21), die sich mit dem Boden verbindet, ausgebildet ist, und der Rahmen (3), der sich mit jeder Seitenwand (21) der Schale (2) verbindet, so bemessen ist, dass dieser wenigstens einen Bereich der Befestigungsplatte (90) abdeckt und reversible Halteelemente (31) einer ersten Bauart aufweist, die mit korrespondierenden reversiblen Halteelementen (91) der ersten Bauart der Befestigungsplatte (90) zusammenwirken, wobei dieser Rahmen (3) ferner...

Description

  • Die Erfindung betrifft ganz allgemein das Gebiet elektrischer Einrichtungen.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung ein Zubehörteil zum provisorischen Schutz einer elektrischen Einrichtung mit einer Befestigungsplatte zum Befestigen der elektrischen Einrichtung auf einem Träger und einem zentralen Funktionsbereich, der mit einer elektrischen Anschlusseinrichtung versehen ist, wobei das Zubehörteil aus einem flexiblen Material hergestellt ist und eine Schale und einen die Schale umgebenden, teilweise flachen Rahmen umfasst, wobei die Schale eine Vertiefung begrenzt, die so bemessen ist, dass sie den zentralen Funktionsbereichs der Einrichtung aufnehmen kann, und im Wesentlichen aus einem Boden und wenigstens einer Seitenwand gebildet wird, die mit dem Boden verbunden ist, und der Rahmen mit jeder Seitenwand der Schale verbunden ist, so bemessen ist, dass dieser wenigstens einen Bereich der Befestigungsplatte abdecken kann, und reversible Halteelemente einer ersten Bauart aufweist, um mit korrespondierenden reversiblen Halteelementen der ersten Bauart der Befestigungsplatte zusammenzuwirken, wobei der Rahmen ferner durch eine Außenkante begrenzt ist und wenigstens ein Paar Schnitt- oder Bruchlinien aufweist, die zueinander ausgerichtet sind und sich im Wesentlichen beiderseits der Schale quer zur Außenkante des Rahmens erstrecken.
  • Ein Zubehörteil dieser Art ist zum Beispiel in dem Patent FR 2 814 867 beschrieben.
  • Solche Zubehörteile, die unter der gegenwärtigen Bezeichnung „Bauliche Schutzeinrichtungen” bekannt sind, werden gegenwärtig dazu verwendet, Beschädigungen, Veränderungen oder Verunreinigungen der elektrischen Einrichtungen in Gebäuden im Verlaufe der Bauphase oder der Renovierung zu vermeiden.
  • Diese Zubehörteile werden aus einem flexiblen Material hergestellt, derart, dass in dem Falle, in welchem die zu schützende elektrische Einrichtung aus einem Schalter gebildet wird, diese Einrichtung unter Ausübung eines Drucks auf das Zubehörteil betätigt werden kann, ohne Letzteres abmontieren zu müssen.
  • Jedoch in dem Falle, in welchem die zu schützende elektrische Einrichtung aus einer Steckdose gebildet wird, kann die Einrichtung nicht verwendet werden, ohne dass das Zubehörteil entfernt wird, so dass dieses Zubehörteil im Allgemeinen stark beschädigt wird oder verloren geht.
  • In diesem Kontext hat die Erfindung die Aufgabe, ein Zubehörteil vorzuschlagen, welches die Vermeidung dieses Problems ermöglicht.
  • Zu diesem Zweck ist das Zubehörteil der Erfindung gemäß der allgemeinen Definition im oben angegebenen Oberbegriff im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass die Linien des Paares von Schnitt- oder Bruchlinien zu einer Ebene gehören, die eine Gelenkzone des Zubehörteils schneidet, in welcher dieses Zubehörteil eine Biegung durchführen kann, und dass der Rahmen wenigstens ein Halteelement der ersten Bauart an jeder Seite der die Gelenkzone schneidenden Ebene umfasst, wobei dieses Zubehörteil wahlweise eine offene oder geschlossene Stellung einnehmen kann, in welchen jeweils die Schale den zentralen Funktionsbereich des Geräts freigibt oder abdeckt, ohne dass das Zubehörteil von der Befestigungsplatte abgenommen wird.
  • In einer möglichen Ausführungsform der Erfindung umfasst die Gelenkzone eine Zone, in welcher der Boden der Schale mit dem Rahmen verbunden ist, und umfasst der Rahmen ein einstückig ausgebildetes und an die Schale angrenzendes Verstärkungsrelief.
  • Dieses Verstärkungsrelief kann auch wenigstens teilsweise die Schale umgeben und eine Unterbrechung in der Gelenkzone aufweisen.
  • Das Paar der Schnitt- oder Bruchlinien umfasst zum Beispiel zwei Schnittlinien, von denen sich jede in der die Gelenkzone schneidenden Ebene vom Außenrand des Rahmens bis zu einer Verbindungszone des Rahmens mit einer Seitenwand der Schale erstreckt.
  • Damit das Zubehörteil spontan in seine geschlossene Stellung zurückgebracht werden kann, weist der Rahmen vorzugsweise im Zentrum der Gelenkzone eine Auswölbung auf, welche den Rahmen mit der Schale verbindet und einen sich in den Raum der Schale öffnenden Hohlraum bildet.
  • In diesem Fall kann das vorher erzeugte Verstärkungsrelief wenigstens eine Rippe umfassen, die aus zwei zueinander ausgerichteten Rippensegmenten gebildet wird, die sich jeweils vom Außenrand des Rahmens bis zu der Auswölbung der Gelenkzone erstrecken, und das Paar von Schnitt- oder Bruchlinien kann zwei Bruchlinien umfassen, die sich jeweils über eines der zwei Rippensegmente erstrecken.
  • Es kann auch günstig sein, dass die Schale wenigstens ein reversibles Halteelement einer zweiten Bauart aufweist, dass der Rahmen wenigstens ein Element umfasst, das mit dem reversiblen Halteelement der zweiten Bauart korrespondiert und dass jedes reversible Halteelement der zweiten Bauart in einer offenen Stellung des Zubehörteils mit einem Element zusammenwirkt, das mit dem reversiblen Halteelement der zweiten Bauart korrespondiert, um die Schale und den Rahmen in seiner Relativposition zu halten, welche die Öffnungsstellung des Zubehörteils bildet.
  • Insbesondere kann jedes reversible Halteelement der zweiten Bauart mit dem korrespondierenden reversiblen Halteelement der zweiten Bauart durch Einrastung oder eine Steckverbindung zusammenwirken.
  • In der bevorzugten Ausführungsform des Zubehörteils ist der Rahmen rechtwinklig und umfasst an jedem seiner vier Ecken einen das reversible Halteelement der ersten Bauart bildenden Stift, wobei dieser Stift reversibel in eine mit der Befestigungsplatte korrespondierende Öffnung eingeführt werden kann, die ein reversibles Halteelement der ersten Bauart bildet.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden sich aus der Beschreibung ergeben, die nachfolgend beispielhaft und nicht beschränkend mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen gemacht wird, in welchen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Zubehörteils von oben gemäß einer ersten möglichen Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und in geschlossener Stellung dargestellt;
  • 2 eine vergrößerte Detailansicht ist, markiert durch Bezugszeichen II in 1;
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Zubehörteils von unten gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 4 eine vergrößerte Detailansicht ist, markiert durch das Bezugszeichen IV in 3;
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Zubehörteils gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in offener Stellung;
  • 6 eine Ansicht ist, die sich von der in 5 nur durch den Betrachtungswinkel der dargestellten Elemente unterscheidet;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines Zubehörteils gemäß einer zweiten möglichen Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in geschlossener Stellung;
  • 8 eine vergrößerte Detailansicht ist, markiert durch Bezugszeichen VIII in 7;
  • 9 eine perspektivische Ansicht des Zubehörteils gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in offener Stellung;
  • 10 eine vergrößerte Detailansicht ist, markiert durch Bezugszeichen X in 9;
  • 11 eine perspektivische Ansicht eines Zubehörteils gemäß einer dritten möglichen Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in geschlossener Stellung;
  • 12 eine vergrößerte Detailansicht ist, markiert durch Bezugszeichen VII in 11;
  • 13 eine perspektivische Ansicht des Zubehörteils gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in offener Stellung;
  • 14 eine vergrößerte Detailansicht ist, markiert durch Bezugszeichen XIV in 13;
  • 15 eine perspektivische Ansicht eines Zubehörteils gemäß einer vierten möglichen Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in geschlossener Stellung;
  • 16 eine vergrößerte Detailansicht ist, markiert durch Bezugszeichen XVI in 15;
  • 17 eine Ansicht des Zubehörteils von oben gemäß der vierten Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in geschlossener Stellung;
  • 18 eine perspektivische Ansicht des Zubehörteils gemäß der vierten Ausführungsform der Erfindung ist, montiert auf der Befestigungsplatte einer elektrischen Einrichtung und dargestellt in offener Stellung;
  • 19 eine perspektivische Ansicht eines Zubehörteils von oben gemäß einer fünften möglichen Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 20 eine perspektivische Ansicht des Zubehörteils von unten gemäß einer fünften möglichen Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 21 eine Ansicht des Zubehörteils von oben gemäß der fünften möglichen Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 22 eine Ansicht im Teilschnitt mit vergrößertem Maßstab des Zubehörteils gemäß einer möglichen fünften Ausführungsform der Erfindung ist, wobei dieser Schnitt auf der durch die Pfeile XXII bis XXII in 21 markierten Linie erfolgt; und
  • 23 in vergrößertem Maßstab ein Detail der 22 darstellt.
  • Die in den Figuren dargestellten und in der vorliegenden Beschreibung angegebenen Hauptelemente sind durch Bezugszeichen in Parenthese oder ohne Parenthese markiert, wobei die Bezugszeichen in Parenthese Einheiten betreffen, zu welchen Elemente gehören, die durch Bezugszeichen ohne Parenthese markiert sind.
  • Wie vorher angegeben, betrifft die Erfindung ein Zubehörteil 1 zum provisorischen Schutz einer elektrischen Einrichtung 9 (5).
  • Die zu schützende elektrische Einrichtung umfasst typischerweise eine Befestigungsplatte 90 zur Befestigung dieser Einrichtung auf einem Träger, wie einer Mauer, und einen zentralen Funktionsbereich 92, wie eine Steckdose oder einen Schalter, versehen mit einer elektrischen Anschlusseinrichtung.
  • Das Zusatzgerät 1 ist aus einem flexiblen Material hergestellt und setzt sich im Wesentlichen aus einer zentralen Schale 2 und einem Rahmen 3 zusammen, wobei dieser Rahmen im Wesentlichen teilweise eben ist und die Schale 2 umgibt.
  • Diese Schale 2, die im Wesentlichen aus einem Boden 20 und ein oder mehreren sich mit dem Boden 2 verbindenden Seitenwänden 21 ausgebildet ist, begrenzt somit einen Vertiefung, die so bemessen ist, dass diese über dem zentralen Funktionsbereich 92 einer Einrichtung 9 angebracht werden kann und diese zur Gewährleistung ihres Schutzes abdecken kann.
  • Der Rahmen 3, der sich mit der Wand bzw. mit jeder der Seitenwände 21 der Schale 2 verbindet, ist selbst so bemessen, dass dieser wenigstens einen Teil der Befestigungsplatte 90 abdeckt.
  • In allen dargestellten Ausführungsformen, wie auch in dem vorgenannten Patent FR 2 814 867 , sind der Rahmen 3 und die Befestigungsplatte 90 der elektrischen Einrichtung 9 beide rechtwinklig, zum Beispiel quadratisch, und der Rahmen 3 umfasst an jedem seiner vier Ecken einen Stift 31, der eines der reversiblen Halteelemente bildet.
  • Für jeden der Stifte 31 ist das korrespondierende reversible Halteelement durch eine in der Befestigungsplatte 90 ausgebildete Öffnung 91 gebildet, in welches dieser Stift 31 in reversibler Weise mit Kraft eingeführt werden kann.
  • Wie für den Fachmann beim Lesen der vorliegenden Beschreibung leicht verständlich wird, können weitere Formen von reversiblen Halteelementen und -mitteln des Rahmens 3 auf der Befestigungsplatte 90 dennoch verwendet werden.
  • Im Übrigen ist der Rahmen 3 durch eine Außenkante 33 begrenzt und weist wenigstens ein paar Schnitt- oder Bruchlinien 34 auf, die im Wesentlichen miteinander ausgerichtet sind und die sich beiderseits der Schale 2 quer zur Außenkante 33 des Rahmens 3 erstrecken.
  • Gemäß der Erfindung gehören die Linien 34 des Paares von Schnitt- oder Bruchlinien zu einer Ebene P, welche eine Zone Z des Zubehörteils 1 schneidet, in welcher dieses Zubehörteil 1 eine Biegung durchführen kann, wobei diese Zone Z somit eine Gelenkzone bildet und vorzugsweise die Zone des Zubehörteils beinhaltet, in welcher sich der Boden 20 der Schale 2 mit dem Rahmen 3 verbindet.
  • Andererseits umfasst der Rahmen 3 ein oder mehrere Halteelemente 31 einer ersten Bauart an jeder Seite der Ebene P, welche die Gelenkzone durchquert.
  • In allen dargestellten Ausführungsformen umfasst der Rahmen 3 zwei Stifte 31 an der Seite der Ebene P, die die Schale 2 nicht enthält, und zwei weitere Stifte 31 an der Seite der Ebene P, die die Schale 2 enthält.
  • So nimmt das Zubehörteil 1, wenn alle Stifte 31 in die korrespondierenden Öffnungen 91 der Befestigungsplatte 90 eingeführt sind, eine geschlossene Stellung ein, wie sie in den 1, 7, 11, 15 oder 17 dargestellt ist, in welcher die Schale 2 den zentralen Funktionsbereich 92 der Einrichtung 9 abdeckt.
  • Wenn dagegen die Stifte 31, die auf der Seite der Ebene P liegen, welche die Schale 2 enthält, aus den korrespondierenden Öffnungen 91 der Befestigungsplatte 90 herausgelöst sind, nimmt das Zubehörteil 1 eine offene Stellung ein, wie sie in den 5, 6, 9, 13 und 18 dargestellt ist, in welcher die Schale 2 eine Zugriff auf den zentralen Funktionsbereich 92 der Einrichtung 9 bietet, wobei das Zubehörteil 1 in beiden Fällen mit der Befestigungsplatte 90 verbunden bleibt, und zwar aufgrund der Tatsache, dass die Stifte 31, die auf der Seite der Ebene P liegen, die die Schale 2 nicht enthält, in die korrespondierenden Öffnungen 91 der Befestigungsplatte 90 eingesetzt bleiben.
  • Die Steifigkeit des Zubehörteil 1 kann verstärkt sein, indem vorgesehen wird, dass der Rahmen 3 ein Verstärkungsrelief 35 umfasst, das einstückig mit dem Rahmen 3 ausgebildet ist und an die Schale 2 angrenzt.
  • Wenn dieses Verstärkungsrelief 35 wenigstens teilweise die Schale 3 umgibt, wie dies in der ersten Ausführungsform der Fall ist, insbesondere dargestellt in den 3 und 4, weist dieses Relief 35 wenigstens eine Unterbrechung 350 in der Gelenkzone Z auf, derart, dass das Zubehörteil eine solche Flexibilität zeigen kann, die diesem ermöglicht, sich in dieser Zone reversibel zu verformen.
  • In der zweiten, dritten und vierten Ausführungsform, die in den 7 bis 18 dargestellt sind, ist das paar Schnitt- oder Bruchlinien 34 aus zwei Schnittlinien 341 ausgebildet, von denen sich jede in der Ebene P, welche die Gelenkzone durchstößt, von dem Außenrand 33 des Rahmens 3 bis zu der Zone, in welcher sich der Rahmen 3 mit einer Seitenwand 21 der Schale 2 verbindet, erstreckt.
  • In allen dargestellten Ausführungsformen, und wenn auch in optionaler Weise, weist der Rahmen 3 im Zentrum der Gelenkzone Z eine Auswölbung 36 auf, welche den Rahmen 3 mit der Schale 2 verbindet und welche einen sich zur Vertiefung der Schale 2 öffnenden Hohlraum bildet.
  • Eine solche Auswölbung 36 kann auf jeder der Seiten des Rahmens vorgesehen und mit einem Schlitz versehen sein, der die Einführung eines Werkzeugs insbesondere eines Schraubendrehers erlaubt, um die Befestigung der Platte 90 sicher zu stellen.
  • Die Auswölbung 36, die in der Gelenkzone Z vorgesehen ist und die sich bei der Öffnung des Zubehörteils 1 elastisch verformt, hat eine weitere Funktion, nämlich auf die Schale 2 eine elastische Rückstellkraft auszuüben, welche das Zubehörteil in seine geschlossene Stellung vorspannt.
  • In der fünften Ausführungsform, dargestellt in den 19 bis 23 und in welcher die Gelenkzone Z durch Formung ausgebildet ist, umfasst das Verstärkungsrelief 35 eine Rippe 351, welche aus zwei ausgerichteten Rippensegmenten 351a und 351b gebildet ist, von denen sich jedes von der Außenkante 33 des Rahmens 3 bis zu der Auswölbung 36, die in der Gelenkzone angeordnet ist, erstreckt.
  • In diesem Fall wird das paar Schnitt- oder Bruchlinien 34 vorzugsweise aus zwei Bruchlinien 342 gebildet, von denen sich jede über eines dieser beiden Rippensegmente 351a und 351b erstreckt.
  • In dem Falle, dass es vorgezogen wird, dass die Schale 2 von sich aus herunterklappt, um das Zubehörteil 1 in seine geschlossene Stellung zu bringen, kann es günstig sein, spezifische Elemente vorzusehen, um diese Zubehörteil in seiner provisorischen Öffnungsstellung zu halten, wenn dies notwendig ist.
  • Dafür umfasst die Schale 2, wie dies in den 7 bis 14 gezeigt ist, ein oder mehrere reversible Halteelemente 22, von denen jedes, in Öffnungsstellung des Zubehörteils 1, mit einem korrespondierenden reversiblen Halteelement 32 des Rahmens 3 zusammenwirkt, um diese Schale 2 und diesen Rahmen 3 in einer relativen Position zu halten, welche die Öffnungsposition des Zubehörteils 1 bildet.
  • In der Ausführungsform der 7 bis 10 umfasst die Schale als reversibles Halteelement zwei Nasen 22, die durch eine Steckverbindung mit zwei korrespondierenden, komplementären Aufnahmen 32 zusammenwirken, die auf dem Rahmen 3 vorgesehen sind und die Rolle des reversiblen Halteelements übernehmen.
  • In der Ausführungsform der 11 bis 14 umfasst die Schale als reversibles Halteelement einen einzigen Einschnitt 22, der durch Einrastung mit einem korrespondierenden komplementären Haken 32 zusammenwirkt, der auf dem Rahmen 3 vorgesehen ist und die Rolle des reversiblen Halteelements übernimmt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • FR 2814867 [0003, 0047]

Claims (10)

  1. Zubehörteil (1) zum provisorischen Schutz einer elektrischen Einrichtung (9), mit einer Befestigungsplatte (90) zum Befestigen der elektrischen Einrichtung auf einem Träger und einem zentralen Funktionsbereich (92) mit einer elektrischen Anschlusseinrichtung, wobei diese Zubehörteil (1) aus einem flexiblen Material hergestellt ist und eine Schale (2) und einen Rahmen (3) umfasst, der die Schale wenigsten teilweise flach umgibt, wobei die Schale (2) eine Vertiefung begrenzt, die so dimensioniert ist, dass der zentrale Funktionsbereich (32) der Einrichtung (9) aufgenommen werden kann, und im Wesentlichen aus einem Boden (20) und wenigstens einer Seitenwand (21), die sich mit dem Boden verbindet, ausgebildet ist, und der Rahmen (3), der sich mit jeder Seitenwand (21) der Schale (2) verbindet, so bemessen ist, dass dieser wenigstens einen Bereich der Befestigungsplatte (90) abdeckt und reversible Halteelemente (31) einer ersten Bauart aufweist, die mit korrespondierenden reversiblen Halteelementen (91) der ersten Bauart der Befestigungsplatte (90) zusammenwirken, wobei dieser Rahmen (3) ferner durch eine Außenkante (33) begrenzt ist und wenigstens ein paar Schnitt- oder Bruchlinien (34) aufweist, die im Wesentlichen ausgerichtet sind und sich beiderseits der Schale (2) quer zur Außenkante (33) des Rahmens (3) erstrecken, dadurch gekennzeichnet, dass die Linien (34) des Paares von Schnitt- oder Bruchlinien zu einer Ebene (P) gehören, welche eine Gelenkzone (Z) des Zubehörteils (1) durchstößt, in welcher diese Zubehörteil (1) eine Biegung durchführen kann, und dass der Rahmen (3) wenigstens ein Halteelement (31) der ersten Bauart auf jeder Seite der die Gelenkzone (Z) durchstoßenen Ebene (P) umfasst, wobei diese Zubehörteil (1) wahlfrei eine offene oder geschlossene Stellung annimmt, in welcher die Schale (2) jeweils den zentralen Funktionsbereich (92) der Einrichtung (9) freigibt oder abdeckt, ohne dass das Zubehörteil (1) von der Befestigungsplatte (90) abgezogen werden muss.
  2. Zubehörteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkzone (Z) eine Zone beinhaltet, in welcher der Boden (20) der Schale (2) sich mit dem Rahmen (3) verbindet, und der Rahmen (3) ein Verstärkungsrelief (35) umfasst, das mit dem Rahmen (3) einstückig ist und an die Schale (2) angrenzt.
  3. Zubehörteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungsrelief (35) wenigstens teilweise die Schale (3) umgibt und eine Unterbrechung (350) in der Gelenkzone (Z) aufweist.
  4. Zubehörteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Paar Schnitt- oder Bruchlinien (34) zwei Schnittlinien (341) umfasst, die sich jeweils in der die Gelenkzone (Z) durchstoßenden Ebene (P) von der Außenkante (33) des Rahmens (3) bis zu einer Verbindungszone des Rahmens (3) mit einer Seitenwand (21) der Schale (2) erstrecken.
  5. Zubehörteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) im Zentrum der Gelenkzone (Z) eine Auswölbung (36) aufweist, welche den Rahmen (3) mit der Schale (2) verbindet und einen sich in die Vertiefung der Schale (2) öffnenden Hohlraum bildet.
  6. Zubehörteil nach den Ansprüchen 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungsrelief (35) wenigstens eine Rippe (351) umfasst, die aus zwei ausgerichteten Rippensegmenten (351a, 351b) gebildet wird, die sich jeweils von der Außenkante (33) des Rahmens (3) bis zu der Auswölbung (36) der Gelenkzone erstrecken, und dass das paar Schnitt- oder Bruchlinien (34) zwei Bruchlinien (342) umfasst, die sich jeweils über eines der zwei Rippensegmente (351a, 351b) erstrecken.
  7. Zubehörteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2) wenigstens ein reversibles Halteelement (22) einer zweiten Bauart umfasst, dass der Rahmen (3) wenigstens ein korrespondierendes reversibles Halteelement (32) der zweiten Bauart umfasst, und dass jedes reversibles Halteelement (22) der zweiten Bauart in einer Öffnungsstellung des Zubehörteils (1) mit einem korrespondierenden reversiblen Halteelement (32) der zweiten Bauart zusammenwirkt, um die Schale (2) und den Rahmen (3) in einer relativen Position zu halten, welche die Öffnungsstellung des Zubehörteils (1) bildet.
  8. Zubehörteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes reversibles Halteelement (22) der zweiten Bauart mit dem korrespondierenden reversiblen Halteelement der zweiten Bauart (32) durch Einrastung zusammenwirkt.
  9. Zubehörteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes reversibles Halteelement (22) der zweiten Bauart mit dem korrespondierenden reversiblen Halteelement (32) der zweiten Bauart durch eine Steckverbindung zusammenwirkt.
  10. Zubehörteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) rechtwinklig ist und an jedem seiner vier Ecken einen Stift (31) umfasst, der ein reversibles Halteelement der ersten Bauart bildet, wobei dieser Stift (31) in reversibler Weise in eine korrespondierende Öffnung (91) der Befestigungsplatte (90) einführbar ist, welche ein reversibles Halteelement der ersten Bauart bildet.
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