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DE202011106102U1 - Beschuss- und einbruchhemmende Platte für eineSicherheits-Holztür - Google Patents

Beschuss- und einbruchhemmende Platte für eineSicherheits-Holztür Download PDF

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DE202011106102U1
DE202011106102U1 DE201120106102 DE202011106102U DE202011106102U1 DE 202011106102 U1 DE202011106102 U1 DE 202011106102U1 DE 201120106102 DE201120106102 DE 201120106102 DE 202011106102 U DE202011106102 U DE 202011106102U DE 202011106102 U1 DE202011106102 U1 DE 202011106102U1
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    • E06B3/7015Door leaves characterised by the filling between two external panels

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Abstract

Beschuss- und einbruchhemmende Platte (1), insbesondere in Form eines Türblatts für eine Sicherheitstür, umfassend zumindest zwei Holzlagen (2) und eine zwischen diesen zumindest teilflächig angeordnete Sicherheitsschicht (3), die mit den Holzlagen (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschicht (3) eine Polymerfolie umfasst.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine beschuss- und einbruchhemmende Platte, insbesondere in Form eines Türblatts für eine Sicherheitstür, umfassend zumindest zwei Holzlagen und eine zwischen diesen zumindest teilflächig angeordnete Sicherheitsschicht, die mit den Holzlagen verbunden ist. Die Erfindung betrifft zudem ein beschuss- und einbruchhemmendes Türblatt sowie eine daraus gefertigte Sicherheitstür.
  • Beschuss- und einbruchhemmende Platten der eingangs genannten Art zur Verwendung als Türblatt in entsprechenden Sicherheitstüren sind aus dem Stand der Technik bekannt. Diese besitzen in der Regel einen mehrschichtigen Aufbau mit außenliegenden Schichten aus Holz und einer innenliegenden Sicherheitsschicht. Die Sicherheitsschicht besteht typischerweise aus einer massiven Metallplatte, deren Dicke der gewünschten Beschusssicherheit angepasst wird.
  • Eine solche Konstruktion ist mit mehreren Nachteilen verbunden. Da eine höhere Beschusssicherheit praktisch nur durch eine Verstärkung der innenliegenden Metallplatte erreicht werden kann, erhöht sich mit steigender Beschusssicherheit das ohnehin schon erhebliche Gewicht solcher Platten noch weiter. Dies erschwert nicht nur den Transport und den Einbau von Sicherheitstüren aus solchen Platten, sondern hat auch hohe mechanische Anforderungen an die Halteeinrichtungen wie an Türscharniere und dergleichen, zur Folge. Das hohe Gewicht solcher Türen erschwert außerdem das Öffnen beziehungsweise Schließen.
  • Ein weiteres Problem besteht darin, dass wegen der massiven innenliegenden Metallplatte eine nachträgliche Bearbeitung, wie beispielsweise das Abschneiden der Tür im unteren Bereich, kaum möglich oder zumindest mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
  • Um diese Probleme zumindest teilweise auszuräumen, wurde in jüngerer Zeit eine beschuss- und einbruchhemmende Platte entwickelt, die unter der Bezeichnung „Delignit Panzerholz®” vertrieben wird. Dabei handelt es sich um hochverdichtete Holzwerkstoffplatten mit schichtartigem Aufbau. Doch auch solche Platten weisen wegen des hohen Kunstharzgehalts ein verhältnismäßig hohes Gewicht auf, was Verarbeitung und Handhabung erschwert.
  • Ein alternativer Aufbau ist aus der CH 691 497 A5 bekannt. Darin wird eine beschusshemmende und einbruchhemmende Sicherheitstüre offenbart, die ein Türblattelement mit innenlegenden metallischen Verstrebungen oder Versteifungen aufweist. Auf diesem Türblattelement ist eine beschusshemmende textile Mehrlagenschicht aufgebracht, die wenigstens eine Lage aus beschusshemmenden und hochreißfesten Fasern umfasst. Die Fasern sind in einer Kunstharzmatrix eingebettet.
  • Bei einem solchen Aufbau wird die einbruchhemmende Funktion von dem metallisch verstärkten Türblattelement und die beschusshemmende Wirkung von der Mehrlagenschicht übernommen. Dadurch wird das Türblatt jedoch insgesamt verhältnismäßig dick. Zudem erhöhen die metallischen Verstärkungen das Flächengewicht und bringen vergleichbare Probleme bei der Bearbeitbarkeit mit sich, wie sie bereits bei den Türen mit innenliegenden Metallplatten erörtert wurden.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe bestand also darin, eine beschuss- und einbruchhemmende Platte, insbesondere für ein Türblatt einer Sicherheitstür zu schaffen, die trotz geringem Gewicht eine ausreichende Sicherheit gegen Beschuss und Einbruchsversuche bietet. Dabei soll die Platte außerdem leichter nachbearbeitbar sein, als dies bei den bislang bekannten Konstruktionen der Fall ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine beschuss- und einbruchhemmende Platte, insbesondere in Form eines Türblatts für eine Sicherheitstür umfassend zumindest zwei Holzlagen und eine zwischen diesen zumindest teilflächig angeordnete Sicherheitsschicht, die mit den Holzlagen verbunden ist, wobei die Platte dadurch gekennzeichnet ist, dass die Sicherheitsschicht eine Polymerfolie umfasst.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch den besonderen Schichtaufbau mit außenliegenden Holzschichten und zumindest einer innenliegenden Folienschicht eine Platte erzeugt werden kann, die einerseits ausreichend zäh und schwer penetrierbar ist und andererseits ein vergleichbar geringes Flächengewicht aufweist. Die beschuss- und einbruchhemmende Wirkung der Sicherheitsschicht wird durch den erfindungsgemäßen alternierenden Schichtaufbau weiter gesteigert.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Platte besteht darin, dass diese vorzugsweise weder metallische Verstärkungen noch textile Materialien aufweist. Deshalb lässt sich die Platte mit den meisten üblichen Methoden bearbeiten, wie beispielsweise sägen oder an der Querschnittsfläche schleifen.
  • Unter einer beschuss- und einbruchhemmenden Platte wird eine solche Platte verstanden, die zumindest der niedrigsten Anforderungskategorie der Widerstandsklassen gegen Beschuss nach EN 1522 und EN 1523 sowie gegen manuellen Angriff (Einbruchhemmung) nach DIN V ENV 1627 entspricht. Mit dem grundsätzlichen erfindungsgemäßen Aufbau lassen sich jedoch im Prinzip alle Widerstandsklassen gegen Beschuss nach DIN 52 290/2 oder gegen manuellen Angriff nach DIN V 18 103 realisieren.
  • Unter einer teilflächig angeordneten Sicherheitsschicht wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Anordnung verstanden, bei welcher die jeweils an die Sicherheitsschicht angrenzenden Holzschichten die Sicherheitsschicht zumindest an einer Seite überragen. In bevorzugter Weise besitzen die Holzschichten und die Sicherheitsschicht allerdings dieselben lateralen Ausmaße, sodass die Sicherheitsschicht vollflächig deckend zwischen den Holzschichten angeordnet ist.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Platte weist diese n Holzlagen und höchstens (n – 1) Sicherheitsschichten in jeweils alternierender Anordnung auf, wobei n eine natürliche Zahl von 3 bis 100 ist, insbesondere von 5 bis 50. Vorzugsweise ist n 10 oder größer, insbesondere 15 oder größer. Die Platte hat also einen alternierenden Schichtaufbau mit sandwichartiger Anordnung von je einer Sicherheitsschicht zwischen zwei Holzlagen. Dabei ist es im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass die einzelnen Schichten einer Gruppe, das heißt Holzlagen einerseits und Sicherheitsschichten andererseits, jeweils aus einem identischem oder auch aus verschiedenartigen Materialien bestehen können.
  • So ist es insbesondere möglich, dass die jeweils äußeren Holzlagen aus einer anderen Holzart bestehen, als die innenliegenden Holzlagen. Auf diese Weise kann die äußere Gestaltung wunschgemäß angepasst werden, wobei für die innenliegenden Holzlagen die aus sicherheitstechnischer Sicht besonders geeigneten Holzarten zum Einsatz kommen können.
  • Es kann jedoch ebenso vorgesehen sein, dass die Platte zusätzlich zu den jeweils äußeren Holzlagen weitere, hierauf angebrachte Dekorationsschichten aufweist, die ebenfalls aus Holz oder einem Holzwerkstoff bestehen können.
  • Das im Rahmen der vorliegenden Erfindung für die Holzlagen verwendete Holz kann im Prinzip aus sämtlichen Holzarten oder Holzwerkstoffen ausgewählt werden. Dies sind beispielsweise Werkstoffe auf Vollholzbasis, Furnierwerkstoffe, Spanwerkstoffe oder Faserwerkstoffe. Vorzugsweise bestehen die Holzlagen aus Massivholz, Furnieren, Sperrholz, Holzspan- und/oder Holzfaserwerkstoffen.
  • Sperrhölzer sind beispielsweise Brettsperrholz, Brettschichtholz, Stabsperrholz, Vollholzelemente aus kreuzweise geschichteten Brettern, Furniersperrholz, Furnierschichtholz, Furnierstreifenholz, Biegesperrholz oder Kunstharzpressholz.
  • Als Holzspanwerkstoffe kommen beispielsweise Flachpressplatten (P1–P7), allgemein als Spanplatten bezeichnet, Strangpressplatten, Grobspanplatten, auch OSB-Platte genannt, oder Spanstreifenholz (LSL) zum Einsatz.
  • Geeignete Holzfaserwerkstoffe sind unter anderem Holzfaserdämmplatten (HFD) (auch poräse Faserplatte und „Soff Board” (SB)), mittelharte Faserplatten (MB), harte Faserplatten (HB oder HFH), extraharte Faserplatten (HFE) oder hochdichte Faserplatten (HDF).
  • Bei der Verwendung von Massivholzlagen sind insbesondere langfaserige Holzarten besonders geeignet, da diese die beschuss- und einbruchhemmenden Eigenschaften der erfindungsgemäßen Platte verbessern. Wenn die Platte mehr als zwei Holzlagen aufweist, wird daher für die innenliegenden Holzlagen vorzugsweise auf eines der vorgenannten Materialien zurückgegriffen.
  • Die Dicke der einzelnen Holzwerkstofflagen kann in weiten Bereichen variieren. Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Dicke bei jeweils 0,5 bis 22 mm liegt. Dabei kann bei der Verwendung von drei oder mehr Holzlagen die Dicke der jeweils äußeren Holzlagen höher oder aber auch niedriger gewählt werden als für die innenliegenden.
  • In gleicher Weise kann auch die Dicke der Sicherheitsschicht in weiten Bereichen angepasst werden. Vorzugsweise beträgt die Dicke jeweils 0,05 bis 2,0 mm, insbesondere 0,1 bis 1,0 mm.
  • In der Regel weist jede Sicherheitsschicht nur eine Folienlage auf. Es sind jedoch auch Ausführungsformen denkbar, bei denen zumindest eine Sicherheitsschicht mehr als eine Folienlage umfasst.
  • In weiter bevorzugter Weise ist das Polymermaterial der Polymerfolie ausgewählt aus Polyestern, Polyvinylacetalen wie Polyvinylbutyral (PVB), Ethylenvinylacetat (EVA), Polyamiden wie Aramid, thermoplastischen Elastomeren (TPE) wie thermoplastischem Polyurethan (TPU) und Mischungen von diesen. Von den genannten Polymermaterialien ist Polyvinylbutyral besonders bevorzugt, da sich mit diesem Material in der erfindungsgemäßen alternierenden Kombination mit Holzlagen bereits bei verhältnismäßig geringen Plattendicken und Schichtzahlen eine gute beschuss- und einbruchhemmende Wirkung erzielen lässt.
  • Für die Erstellung einer erfindungsgemäßen Platte können die Holzlagen und die Sicherheitsschicht auf jede bekannte Weise miteinander verbunden sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Holzlagen und die dazwischenliegende Sicherheitsschicht miteinander verklebt, insbesondere aufeinander laminiert sind. Dazu kann beispielsweise ein Schmelzklebstoff verwendet werden der auf die Sicherheitsschicht und/oder die Holzlagen aufgebracht wird. Zur Herstellung wird dann die Sicherheitsschicht zwischen die benachbarten Holzschichten eingefügt und in einer Heiz- oder Laminierpresse über den Aktivierungspunkt des Laminier- beziehungsweise Schmelzklebstoffs erhitzt. Alternativ kann auch ein hitzeaktivierbarer Reaktivklebstoff zum Einsatz kommen.
  • Ist die Platte nur aus wenigen Lagen aufgebaut, kann die Laminierung in einem Schritt erfolgen. Soll die Platte jedoch aus einer Vielzahl von Lagen bestehen, ist es sinnvoll, die Lagen schrittweise miteinander zu verkleben, da durch die schlechten Wärmeleiteigenschaften von Holz ansonsten die inneren Lagen möglicherweise nicht ausreichend aneinander fixiert werden können oder die Verweildauer in der Laminierpresse zu hoch ist. Dies gilt beispielsweise für Platten mit mehr als 5 Holzlagen und mehr als 4 Sicherheitsschichten in den oben angegeben Dickenbereichen.
  • Je nach Wahl des Polymermaterials der Sicherheitsschicht beziehungsweise abhängig von dessen Schmelzpunkt kann die Sicherheitsschicht auch unmittelbar über Hitzeeinwirkung mit den Holzlagen verbunden werden, beispielsweise bei Polyvinylbutyral. Dieses wirkt dann selbst als Klebstoff. Ein zusätzlicher Schmelzklebstoff ist dann nicht vonnöten.
  • Alternativ hierzu können die Holzlagen und die Sicherheitsschicht auch mit Hilfe eines Haft- oder Reaktivklebstoffs verbunden sein. Hierfür kommen sämtliche zur Verklebung von Holz und Polymerfolien geeignete Klebstoffe in Frage, wie Acrylatklebstoffe sowie 1- und 2-K Epoxid- oder Polyurethanklebstoffe.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Platte keine metallischen Verstärkungen auf. Auf diese Weise kann das Gewicht der Platte gering gehalten werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein beschuss- und einbruchhemmendes Türblatt für eine Sicherheitstür, wobei das Türblatt eine erfindungsgemäße Platte umfasst.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine beschuss- und einbruchhemmende Sicherheitstür, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Türblatt der Sicherheitstür eine erfindungsgemäße Platte umfasst. Die Sicherheitstür kann die weiteren üblichen Anbauteile aufweisen, wie ein Türschloss, einen Türdrücker, Scharniere und dergleichen. Zudem ist es möglich, in dem Türblatt ein transparentes Element zu integrieren, beispielsweise eine Glas- oder Kunststoffscheibe. Diese sollte vorzugsweise ebenfalls beschusshemmend ausgelegt sein.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand eines in einer Figur dargestellten Ausführungsbeispiels genauer erörtert.
  • Dabei zeigt die einzige Figur einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen beschuss- und einbruchhemmenden Platte 1 eines Türblatts einer Sicherheitstür in Schnittdarstellung. In der Abbildung ist zu erkennen, dass die Platte 1 einen mehrschichtigen Aufbau aus alternierend angeordneten Schichten aufweist, nämlich sechs Holzlagen 2 und fünf Sicherheitsschichten 3. Die Holzlagen 2 bestehen aus Buchenholz und besitzen eine Dicke von jeweils 3 mm. Die Sicherheitsschichten 3 sind ebenfalls 3 mm stark und bestehen aus einer Polyvinylbutyralfolie. Die Holzlagen sind mit den Sicherheitsschichten über einen Schmelzklebstoff verklebt.
  • Eine solche Platte hält ohne weiteres einem manuellen Angriff der Klasse WK3 nach DIN V ENV 1627 sowie auch einem Beschuss gemäß der Klasse B4 nach EN 1522 und EN 1623 stand.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Platte
    2
    Holzlagen
    3
    Sicherheitsschichten
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • CH 691497 A5 [0006]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • EN 1522 [0012]
    • EN 1523 [0012]
    • DIN V ENV 1627 [0012]
    • DIN 52 290/2 [0012]
    • DIN V 18 103 [0012]
    • DIN V ENV 1627 [0035]
    • EN 1522 [0035]
    • EN 1623 [0035]

Claims (11)

  1. Beschuss- und einbruchhemmende Platte (1), insbesondere in Form eines Türblatts für eine Sicherheitstür, umfassend zumindest zwei Holzlagen (2) und eine zwischen diesen zumindest teilflächig angeordnete Sicherheitsschicht (3), die mit den Holzlagen (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschicht (3) eine Polymerfolie umfasst.
  2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte n Holzlagen (2) und höchstens n – 1 Sicherheitsschichten (3) in jeweils alternierender Anordnung aufweist, wobei n eine natürliche Zahl von 3 bis 100 ist, insbesondere von 5 bis 50.
  3. Platte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Holzlagen (2) ausgewählt ist aus Massivholz oder Holzwerkstoffen, insbesondere aus Furnieren oder Sperrhölzern.
  4. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Holzlagen (2) jeweils 0,5 bis 22 mm beträgt, vorzugsweise 0,9 bis 10 mm.
  5. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Sicherheitsschicht (3) 0,05 bis 2,0 mm beträgt, insbesondere 0,1 bis 1,0 mm.
  6. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Sicherheitsschicht (3) mehr als eine Folienlage umfasst.
  7. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymermaterial der Polymerfolie ausgewählt ist aus Polyestern, Polyvinylacetalen wie Polyvinylbutyral (PVB), Ethylenvinylacetat (EVA), Polyamiden wie Aramid, thermoplastischen Elastomeren (TPE) wie thermoplastischem Polyurethan (TPU) und Mischungen von diesen.
  8. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Holzlagen (2) und die dazwischenliegende Sicherheitsschicht (3) miteinander verklebt, insbesondere laminiert sind.
  9. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte keine metallischen Verstärkungen aufweist.
  10. Beschuss- und einbruchhemmendes Türblatt für eine Sicherheitstür, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt eine Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 9 umfasst.
  11. Beschuss- und einbruchhemmende Sicherheitstür, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt der Sicherheitstür eine Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 9 umfasst.
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DE102020121749A1 (de) 2020-08-19 2022-02-24 Deutsche Holzveredelung Schmeing GmbH & Co. KG Verfahren, Kunstharzpressholz und Verwendung

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