DE202011105405U1 - Schauvitrine - Google Patents
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Abstract
Schauvitrine mit einer quadratischen oder rechteckigen, luftdichten unteren Abschlusskonstruktion (121), mit einer hierzu passenden, quadratischen oder rechteckigen, luftdichten oberen Abschlusskonstruktion (141) gleicher Form sowie Größe, mit diese Abschlusskonstruktionen (121, 141) luftdicht verbindenden sowie gegenseitig abgedichteten Seitenwänden (161), die undurchsichtig oder durchsichtig ausgebildet sein können, und mit einer durch eine durchsichtige Schiebe- oder Klapptür (201), beispielsweise aus Glas, durch ober- und unterseitiges mechanisches Anpressen derselben luftdicht verschließbaren Türöffnung (181), wobei die seitlichen Randbereiche der angepressten Schiebe- oder Klapptür (201) über eine flexible Türdichtung an den freien Stirnseiten (241) der türseitigen Seitenränder (221) der an die Türöffnung (181) angrenzenden Seitenwände (161) anliegen, dadurch gekennzeichnet, dass die türseitigen Seitenränder (221) der an die Türöffnung (181) angrenzenden Seitenwände (161) stetig bogenförmig ausgebildet sind, wobei die Breite (B) dieser Seitenwände (161) von oben sowie unten ausgehend bis etwa zur halben Höhe (H/2) der Seitenwände (161) symmetrisch verlaufend geringfügig zunimmt und dadurch die im vorspannungsfreien Ruhezustand...
Description
- Die Neuerung betrifft eine Schauvitrine mit einer quadratischen oder rechteckigen, luftdichten unteren Abschlusskonstruktion, mit einer hierzu passenden, quadratischen oder rechteckigen, luftdichten oberen Abschlusskonstruktion gleicher Form sowie Größe, mit diese Abschlusskonstruktionen luftdicht verbindenden sowie gegenseitig abgedichteten Seitenwänden, die undurchsichtig oder durchsichtig ausgebildet sein können, und mit einer durch eine durchsichtige Schiebe- oder Klapptür, beispielsweise aus Glas, durch ober- und unterseitiges mechanisches Anpressen derselben luftdicht verschließbaren Türöffnung, wobei die seitlichen Randbereiche der angepressten Schiebe- oder Klapptür über eine flexible Türdichtung an den freien Stirnseiten der türseitigen Seitenränder der an die Türöffnung angrenzenden Seitenwände anliegen,
- Schauvitrinen dienen zum Präsentieren beliebiger, häufig auch sehr wertvoller sowie empfindlicher Schaustücke an beliebigen und vielfach auch variablen Ausstellungsorten, insbesondere auch in Museen. Zum Schutz der Schaustücke müssen die Schauvitrinen im Schließzustand weitgehend luftdicht sein. Es wird angestrebt und teilweise auch vorgeschrieben, dass im Schließzustand pro Tag ein Luftaustausch von maximal zehn Prozent erfolgt, so dass erst nach mindestens zehn Tagen ein vollständiger Luftaustausch vorliegen darf. Diese Voraussetzung lässt sich nur schwer erreichen und einhalten, zumal die Schiebe- oder Klapptüren zwischen ihren angepressten oberen und unteren Rändern unvermeidbar zu einem nach außen erfolgenden ausbeulenden Verformen neigen. Aus diesem Grunde werden vielfach vergleichsweise dicke flexible Türdichtungen eingesetzt, die oben und unten stärker als im mittleren Bereich komprimiert sind, was optisch erkennbar ist und ein schlechtes Erscheinungsbild abgibt. Außerdem ist die Langzeitwirkung einer solchen Abdichtungsmaßnahme sehr begrenzt.
- Der vorliegenden Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schauvitrine der genannten Art so auszubilden, dass sich die geschilderten Nachteile mit einfachen Maßnahmen sicher vermeiden lassen. Auch bei einem Einsatz von vergleichsweise hohen sowie schmalen und weniger stabilen, wie dünnen, Schiebe- oder Klapptüren, beispielsweise solchen aus Glas, sollen eine dauerhaft hohe Dichtwirksamkeit und ein ansprechendes Erscheinungsbild gewährleistet sein.
- Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich eine Schauvitrine der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art durch die im Kennzeichen dieses Anspruchs aufgeführten Merkmale aus, nämlich dadurch, dass die türseitigen Seitenränder der an die Türöffnung angrenzenden Seitenwände stetig bogenförmig ausgebildet sind, wobei die Breite dieser Seitenwände von oben sowie unten ausgehend bis etwa zur halben Höhe der Seitenwände symmetrisch verlaufend geringfügig zunimmt und dadurch die im vorspannungsfreien Ruhezustand im wesentlichen ebene Schiebe- oder Klapptür in ihrem angepressten Schließzustand unter Überwindung ihrer Rückstellkräfte der Kurvenform der türseitigen Seitenränder der an die Türöffnung angrenzenden Seitenwände entsprechend gewölbt verformt ist.
- Bei einer solchen Schauvitrine lässt sich die erforderliche Luftdichtigkeit auf einfache Weise zuverlässig einhalten, weil die ohnehin zu einer mehr oder weniger großen Auswölbung neigende Schiebe- oder Klapptür durch die Bogenform der angrenzenden Seitenwände beim Schließen gegen ihre eigenen Rückstellkräfte zwangsweise so verformt wird, dass sie überall gut abgedichtet anliegt. Hierbei können Türdichtungen normaler Dicke eingesetzt werden, weil keine größeren oder ungleich großen Türspalte auftreten. Somit ist auch ein ansprechendes Erscheinungsbild gewährleistet.
- Gemäß Anspruch 2 hat sich hierbei eine Kreisbogenform der türseitigen Seitenränder der an die Türöffnung angrenzenden Seitenwände besonders bewährt. Diese Bogenform ist einfach herzustellen und genügt im allgemeinen vollkommen den jeweils vorliegenden Randbedingungen.
- Nach Anspruch 3 ist eine auf halber Höhe der Seitenwand gemessene zusätzliche Breite von etwa 1 mm bis etwa 10 mm bevorzugt. Diese kann jedoch nach Anspruch 4 auch nur etwa 2 mm bis etwa 4 mm betragen. Die genauen optimalen Werte hängen von verschiedenen Faktoren ab und sollten den jeweiligen Einbaubedingungen angepasst werden. Ein solches Beispiel weist gemäß Anspruch 5 für eine Schiebe- oder Klapptür aus 8 mm dickem Verbundsicherheitsglas bei einer Höhe von etwa 2 Metern und einer Breite von etwa 1 Meter eine zusätzliche Breite von etwa 2 mm aus.
- Es ist gemäß Anspruch 6 bevorzugt, die auf halber Höhe der Seitenwand gemessene zusätzliche Breite bzw. maximale Breitenabweichung umso größer zu wählen, je größer die Höhe der Schiebe- oder Klapptür, je kleiner deren Breite und je kleiner deren Dicke sowie deren Biegesteifigkeit sind.
- Die Neuerung wird nachfolgend an einem zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert:
- Es zeigen:
-
1 eine herkömmlich gestaltete Schauvitrine in einer vereinfachten perspektivischen Ansicht bei abgenommener Schiebe- oder Klapptür, die im Ausgangszustand und auch im angepressten geschlossenen Einbauzustand im wesentlichen eben ist, -
2 eine neuerungsgemäß gestaltete Schauvitrine in einer vereinfachten perspektivischen Ansicht bei abgenommener Schiebe- oder Klapptür, die normalerweise im wesentlichen eben ausgebildet ist und die in der Zeichnung aber bereits mit der im angepressten geschlossenen Einbauzustand erzwungenen Wölbung dargestellt ist, und -
3 in einer vereinfachten Seitenansicht eine Seitenwand mit der Bogenform ihres an die Türöffnung angrenzenden Seitenrandes. - Gemäß
1 hat eine herkömmliche Schauvitrine10 eine luftdicht ausgebildete, im vorliegenden Fall rechteckige untere Abschlusskonstruktion12 , die den Vitrinenboden bildet, und eine hierzu passende luftdicht ausgebildete, obere Abschlusskonstruktion14 gleicher Form und Größe. Die Abschlusskonstruktionen12 ,14 sind durch drei luftdicht angeschlossene Seitenwände16 miteinander verbunden. Die Seitenwände16 sind an ihren seitlichen Stoßstellen gegenseitig abgedichtet. Zwischen zwei Seitenwänden16 befindet sich eine Türöffnung18 , die durch eine durchsichtige Schiebe- oder Klapptür20 , beispielsweise aus Glas, verschließbar ist. Diese Tür wird im Schließzustand mit ihren oberen und unteren Türrändern oben und unten gegen die Schauvitrine10 gepresst, wobei ihre seitlichen Türränder an den freien Stirnseiten24 der an die Türöffnung18 angrenzenden Seitenränder22 der entsprechenden Seitenwände16 über eine nicht dargestellte Türdichtung zur Anlage kommen. Bei auswölbenden Verformungen der Tür kann die Türabdichtung leicht fehlerhaft werden oder sogar ganz ausfallen. Außerdem entsteht durch die Wölbung ein unterschiedlich breiter Türspalt mit dem Ergebnis eines schlechten Erscheinungsbildes. - Gemäß den
2 und3 hat eine neuerungsgemäße Schauvitrine101 untere und obere Abschlusskontruktionen121 sowie141 , die den Abschlusskontruktionen12 sowie14 aus1 entsprechen. Ferner sind Seitenwände161 vorhanden, die ähnlich wie die Seitenwände16 aus1 eingebaut sind. Sie können ebenfalls undurchsichtig oder durchsichtig oder diesbezüglich gemischt ausgebildet sein und beispielsweise auch aus Glas bestehen. Die eine Türöffnung181 begrenzenden Seitenwände161 haben an die Türöffnung181 angrenzende Seitenränder221 , die im Unterschied zu1 nicht geradlinig, sondern kreisbogenförmig ausgebildet sind. Diese Seitenwände161 mit der Gesamthöhe H haben auf ihrer halben Höhe H/2 ein maximales Breitenmaß, das der normalen Breite B plus einer sich aus der Kreisbogenform ergebenden maximalen Breitenabweichung X entspricht. Wenn die der Schiebe- oder Klapptür20 aus1 entsprechende und zunächst im wesentlichen ebene Schiebe- oder Klapptür201 mit ihren oberen und unteren Türrändern oben und unten gegen die Schauvitrine101 gepresst wird, erfolgt durch die seitliche Türanlage an den freien Stirnseiten241 der Seitenränder221 ein zwangsweises wölbendes Verformen der Tür entsprechend der Kreisbogenform mit der maximalen Breitenabweichung X auf halber Höhe H/2. Die abgenommene Schiebe- oder Klapptür201 ist in2 aus Gründen der Verdeutlichung bereits in ihrer gewölbten Form dargestellt, obwohl sie diese Wölbung erst im Schließzustand einnimmt. - Eine zwischen den freien Stirnseiten
241 sowie den seitlichen Rändern der Schiebe- oder Klapptür201 befindliche Türdichtung ist aus Einfachheitsgründen nicht dargestellt. Der im Schließzustand von der Türdichtung eingenommene Türspalt ist nach der Neuerung in allen Türbereichen nahezu gleich groß, wodurch sich neben einer ausgezeichneten Dichtwirksamkeit auch ein sehr gutes Erscheinungsbild ergibt.
Claims (6)
- Schauvitrine mit einer quadratischen oder rechteckigen, luftdichten unteren Abschlusskonstruktion (
121 ), mit einer hierzu passenden, quadratischen oder rechteckigen, luftdichten oberen Abschlusskonstruktion (141 ) gleicher Form sowie Größe, mit diese Abschlusskonstruktionen (121 ,141 ) luftdicht verbindenden sowie gegenseitig abgedichteten Seitenwänden (161 ), die undurchsichtig oder durchsichtig ausgebildet sein können, und mit einer durch eine durchsichtige Schiebe- oder Klapptür (201 ), beispielsweise aus Glas, durch ober- und unterseitiges mechanisches Anpressen derselben luftdicht verschließbaren Türöffnung (181 ), wobei die seitlichen Randbereiche der angepressten Schiebe- oder Klapptür (201 ) über eine flexible Türdichtung an den freien Stirnseiten (241 ) der türseitigen Seitenränder (221 ) der an die Türöffnung (181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) anliegen, dadurch gekennzeichnet, dass die türseitigen Seitenränder (221 ) der an die Türöffnung (181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) stetig bogenförmig ausgebildet sind, wobei die Breite (B) dieser Seitenwände (161 ) von oben sowie unten ausgehend bis etwa zur halben Höhe (H/2) der Seitenwände (161 ) symmetrisch verlaufend geringfügig zunimmt und dadurch die im vorspannungsfreien Ruhezustand im wesentlichen ebene Schiebe- oder Klapptür (201 ) in ihrem angepressten Schließzustand unter Überwindung ihrer Rückstellkräfte der Kurvenform der türseitigen Seitenränder (221 ) der an die Türöffnung (181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) entsprechend gewölbt verformt ist. - Schauvitrine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die türseitigen Seitenränder (
221 ) der an die Türöffnung (181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) kreisbogenförmig ausgebildet sind. - Schauvitrine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Türöffnung (
181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) auf ihrer halben Höhe (H/2) etwa 1 mm bis etwa 10 mm breiter als an ihren oberen und unteren Rändern sind. - Schauvitrine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Türöffnung (
181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) auf ihrer halben Höhe (H/2) etwa 2 mm bis etwa 4 mm breiter als an ihren oberen und unteren Rändern sind. - Schauvitrine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Schiebe- oder Klapptür (
201 ) aus etwa 8 mm dickem Verbundsicherheitsglas, bei einer Tür- bzw. Vitrinenbreite von etwa einem Meter sowie einer Tür- bzw. Vitrinenhöhe von etwa zwei Metern die an die Türöffnung (181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) auf ihrer halben Höhe (H/2) etwa 2 mm breiter als an ihren oberen und unteren Rändern sind. - Schauvitrine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Türöffnung (
181 ) angrenzenden Seitenwände (161 ) auf ihrer halben Höhe (H/2) eine maximale Breitenabweichung (X) aufweisen, die umso größer ist, je größer die Höhe der Schiebe- oder Klapptür (201 ), je kleiner deren Breite und je kleiner deren Dicke sowie deren Biegesteifigkeit sind.
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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