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DE202011104024U1 - Mehrteilige insbesondere zweiteilige Kunststoffpalette - Google Patents

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DE202011104024U1
DE202011104024U1 DE201120104024 DE202011104024U DE202011104024U1 DE 202011104024 U1 DE202011104024 U1 DE 202011104024U1 DE 201120104024 DE201120104024 DE 201120104024 DE 202011104024 U DE202011104024 U DE 202011104024U DE 202011104024 U1 DE202011104024 U1 DE 202011104024U1
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Schoeller Arca Systems GmbH
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Abstract

Kunststoffpalette mit einer, eine Ladefläche (3) für die Aufnahme von Waren und dgl. Güter bildenden Deckplatte (2) und ein, eine Standfläche der Palette (1) bildendes Bodenteil (4), welches durch mindestens randseitig und in den Ecken der Palette (1) sowie umlaufend mit Abstand zueinander angeordneten Stützfüßen miteinander zur Palette (1) verbunden sind, welche zwischen sich Öffnungen für einen Eingriff von Transportmitteln, insbesondere Gabeln eines Gabelstaplers bilden, wobei die Stützfüße (6) vorzugsweise in einer im Wesentlichen sich parallel zu Ladefläche erstreckenden Trennebene geteilt sind, in obere Stützglieder (6b), die an der Unterseite der Deckplatte (2) angeordnet sind, und untere Stützglieder (6a), die am Bodenteil (4) angeordnet sind, wobei die Stützglieder (6a, 6b) paarweise aufeinander zugerichtet sind und clipsartige Rasteinrichtungen aufweisen, welche die Deckplatte (2) und das Bodenteil (4) miteinander zur Bildung der Palette (1) verriegeln bzw. verbinden, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein, vorzugsweise alle der durch ein Stützgliederpaar gebildeten Stützfüße (6a,...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kunststoffpalette gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und damit eine mehrteilige, insbesondere zweiteilige Kunststoffpalette.
  • Paletten, wie beispielsweise sogenannte Europool-Paletten, werden nach wie vor sehr häufig aus Holz aufgebaut, was jedoch mit einem entsprechenden Gewichtsnachteil verbunden ist, insbesondere wenn das Holz aufgrund von Regen und Nässe feucht wird und sich mit Wasser vollgesogen hat. Dies führt zu erheblichen Transportgewichten, da derartige Paletten naturgemäß mit durchaus schwergewichtigen Waren bzw. Gütern in Stapelung beladen werden. Da derartige Paletten jeweils recirculiert und wieder neu nach Reinigung in den Einsatz gebracht werden, insbesondere im Rahmen sogenannter Palettenpools, werden mehr und mehr Paletten aus Kunststoff auf den Markt gebracht. Diese Paletten sind zwar in der Herstellung etwas teurer als die Holzpaletten, jedoch über sehr viele Jahre auch unter härtesten Einsatzbedingungen verwendbar, wobei üblicherweise derartige Paletten Betriebszeiten bis zu 10 Jahren und darüber standhalten sollen.
  • Diese Vorteile der Kunststoffpaletten tragen die gegenüber Holzpaletten teureren Herstellungskosten bereits nach einigen wenigen Jahren. Solche Paletten aus Kunststoff bei mehrteiliger Ausführung, insbesondere zweiteiliger Ausführung, sind bereits bekannt ( DE 10 2007 020 277 A1 ). Die Palette ist hierbei aus zwei Teilen gebildet, nämlich der Deckplatte, welche die Ladefläche aufweist, und dem Unterteil, welches den Boden mit der Standfläche bildet. Deckplatte und Unterteil sind durch Stützfüße auf Abstand zueinander gehalten, die umlaufend und im Eckbereich angeordnet sind und zwischen sich Öffnungen für den Eingriff von Transportmitteln, insbesondere Gabeln eines Gabelstaplers begrenzen. Diese bekannte Kunststoffpalette, von denen das Oberteil und das Unterteil jeweils einstückig ausgebildet sind, sind je Stützfuß durch eine Mehrzahl von Raststegen miteinander verriegelt, wobei die Raststege sowohl im oberen Stützglied wie auch im unteren Stützglied des die Deckplatte mit dem Bodenteil verbindenden Stützfußes vorgesehen sind. Abgesehen von dem herstellungsbedingten Aufwand erschwert sich auch die Montage, da die Teile exakt ineinander gesteckt und mit entsprechendem Druck zusammengeclipst werden müssen. Die Palette wird damit zu einem unlösbaren Bestandteil verbunden.
  • Andererseits muss einkalkuliert werden, dass bei derart hohen Betriebszeiten von 10 Jahren oder mehr auch Beschädigungen der Palettenbestandteile zu erwarten sind. Deswegen haben die Erfinder erkannt, dass es zweckmäßig ist, das trotz des angestrebten festen Verbunds einer Kunststoffplatte bestehend aus Oberteil und Unterteil eine spätere Trennung der Bestandteile zweckmäßig wäre ohne die Herstellbarkeit der Palette bzw. Palettenelemente und auch der Montage zu beeinträchtigen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Maßnahmen des Anspruchs 1 gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen durch die Merkmale in den Unteransprüchen gekennzeichnet sind.
  • Nach Maßgabe der Erfindung werden ein oder zwei Rasteinrichtungen je Stützfuß vorgesehen, wobei es vorteilhaft, aber nicht zwingend ist, dass alle Stützfüße mit entsprechenden Rasteinrichtungen ausgebildet sind. Die Rasteinrichtungen sind hierbei jeweils durch ein Paar zusammenwirkender und gegenüberliegend und aufeinander zugerichteter Raststege gebildet, welche vorzugsweise aufeinander zuweisende Rastschultern bilden, die beim Zusammenstecken der Deckplatte mit dem Bodenteil am anderen Stützglied ausgebildete, vorzugsweise pfeilartige Rastglieder hintergreifen. Bei der pfeilartigen Ausbildung eines Rastglieds werden beidseitig Rastschultern unterhalb der seitlich vorstehenden Pfeilzungen gebildet, die von den Rastschultern der im Wesentlichen langgestreckt ausgebildeten und sich vertikal, also senkrecht zur Ladefläche der Palette erstreckenden Raststege Untergriffen bzw. hintergriffen werden. Vorzugweise sind die Raststege flexibel ausgebildet, was zweckmäßig durch Verjüngungen oberhalb der Schultern, insbesondere von vorzugsweise kreissegmentförmigen Ausnehmungen erfolgt, wodurch Kerbspannungen und damit ein Bruch der Raststege vermieden werden. Durch diese flexible Ausbildung ist es möglich, die Raststege wieder von den Rastnasen zu entriegeln. Hierzu sind zweckmäßigerweise in dem üblicherweise geschlossenen Boden der untenliegenden Stützfüße mit den Raststegen ausgerichtete Durchgriffsöffnungen vorgesehen, durch die ein geeignetes Spreizwerkzeug, das können auch einfache Stangen sein, durchgeführt werden kann. Damit lässt sich in einfacher Weise die Verriegelung bedarfsweise lösen, so dass eine Trennung von Deckplatte und Bodenteil ohne weiteres möglich ist und damit ein beschädigtes Bauteil ohne weiteres ersetzt werden kann, ohne dass sozusagen die gesamte Palette Schrott wäre und ausgemustert werden müsste.
  • Zweckmäßiger Weise sind die Rastglieder in Form von pfeilartigen Ausbildungen gebildet und zwar insbesondere bevorzugt einstückig mit einer Wand des Stützgliedes ausgebildet, wodurch ein steifer Verbund erreicht wird und damit eine zuverlässige Verriegelung über die beiden damit zusammenwirkenden Raststege. Deswegen ist es bevorzugt, auch die Raststege nahe an den entsprechenden Wänden des anderen Stützgliedes auszubilden. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Raststege getrennt von den Wänden der Stützfüße ausgebildet und einstückig an der Unterseite der Deckplatte angeformt, was für die zum Zwecke der Entriegelung vorteilhafte Flexibilität vorteilhaft ist. In besonderer Weise wird aber die Flexibilität durch geeignete Verjüngungen erreicht, die knapp oberhalb der Verriegelungsschultern vorgesehen sind. Die Pfeilform ist auch ein Sinnbild für das Zusammenstecken und ist somit für die Montage hilfreich.
  • Nach einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung ist zur Trennung der miteinander verrasteten Palettenteile, nämlich Deckplatte und Bodenteil, ein Werkzeug vorgesehen, welches bevorzugt in Art einer U-förmigen Spange mit zwei beabstandeten Schenkeln ausgebildet ist, die durch Durchgriffsöffnungen steckbar sind, die den freien Enden der Raststege des Raststegpaares gegenüberliegend am anderen Palettenteil angeordnet sind, derart, dass in eingesteckter Stellung des Werkzeugs die freien Enden der Raststege voneinander weggedrückt werden und hierbei das Rastglied freigegeben bzw. entriegelt wird. Hierzu sind die Raststege zweckmäßigerweise flexibel ausgebildet, was insbesondere aufgrund der Länge der Raststege, die freikragend ausgebildet sind, bewerkstelligt ist. Durch Einschlagen oder Einstecken des Werkzeugs bzw. der Schenkel des Werkzeugs werden die Raststege eines Raststegpaars voneinander wegbewegt und geben das Rastglied frei, so dass eine Trennung des Deckteils vom Bodenteil oder umgekehrt bewerkstelligt werden kann.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Kunststoffpalette, bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil;
  • 2 eine Einzelheit der in 1 dargestellten Palette im Eckbereich und in von einander getrennter Darstellung von Oberteil und Unterteil;
  • 3 eine schematische Darstellung eines Eckbereichs der erfindungsgemäßen Palette in einer entriegelten Funktionsstellung sowie
  • 4 und 5 den Fortgang der Verriegelung in der Darstellung nach 3,
  • 6 eine perspektivische Teilansicht eines Systems aus Transportpalette mit Öffnungswerkzeug als Teilansicht vor dem Öffnen der Verrigelung,
  • 7 eine Ansicht ähnlich 6, jedoch mit eingreifendem Werkzeug sowie
  • 8 eine Ansicht eines Teils der Palette vom Boden her gesehen zur Darstellung der Eingriffsöffnungen für das Werkzeug.
  • 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform einer Kunststoffpalette 1 gemäß der Erfindung, die gebildet ist aus einer Deckplatte 2 mit einer Ladefläche 3 und einem Bodenteil 4. Deckplatte 2 und Bodenteil 4 sind über allgemein mit 6 bezeichneten Stützfüße miteinander verbunden und zwar mit Abstand zueinander, wobei diese Stützfüße 6 ggf. zusammen mit diese verbindenden Stützschienen 8 das Bodenteil 4 bilden. Die Stützfüße 6 bilden zwischen sich Öffnungen 10 für den Eingriff von üblichen Transportmitteln, insbesondere Gabeln von, hier nicht dargestellten, Gabelstaplern. Anzumerken ist, dass die perspektivische Darstellung in 1 am vorderen Rand geschnitten ist, so dass der Innenraum der im übrigen hohl ausgebildeten Stützglieder 6 entsprechend ersichtlich ist. Der geschnittene Stützfuß ist also nicht in Gänze dargestellt.
  • 2 zeigt einen Eckbereich der Palette nach 1 im Detail, wobei die Deckplatte 2 vom Bodenteil 4 getrennt ist und den Beginn der Verriegelung zeigt. Wie aus 2 ersichtlich ist, sind die Stützglieder zweigeteilt und bilden miteinander ein Stützgliederpaar bestehend aus einem unteren Stützglied 6a und einem oberen Stützglied 6b, wobei die Stützglieder 6a und 6b zusammenwirken, wie im Folgenden noch beschrieben wird. Die Palette 1 ist im Bereich der Stützglieder geteilt, wobei die Teilungsebene im Wesentlichen sich parallel zur Ladefläche 3 erstreckt, was aber nicht zwingend ist.
  • Jeder Stützfuß 6, gebildet aus miteinander ausgerichteten Stützgliedern 6a und 6b, weist zumindest eine, bevorzugt zwei Rasteinrichtungen 10 auf, die hier gebildet sind durch zwei jeweils gegenüberliegend angeordnete Raststege 12a und 12b, die eine Rasteinrichtung 6 bilden, im Inneren des oberen Stützgliedes 6b angeordnet sind, welches vorzugsweise einstückiger Bestandteil der Deckplatte 2 ist. Die Raststege 12a und 12b stehen mit ihren unteren Enden über die untere Randfläche 14 des oberen Stützglieds 6b nach unten vor, sind benachbart einer Stützwand 16a des oberen Stützglieds 6b angeordnet und jeder Raststeg 12a bzw. 12b weist einen nach innen, also auf den gegenüberliegend angeordneten Raststeg, angeordnete bzw. gerichtete Rastschultern 18a bzw. 18b auf. Hinter den Rastschultern 18a bzw. 18b, d. h. in Richtung zur Ladefläche 3 hingesehen, weist jeder Raststeg eine Einschnürung auf, um den Raststeg flexibel zu gestalten. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Einschnürungen durch kreissegmentförmige Ausnehmungen 20a und 20b gebildet, welche die Raststege knapp oberhalb der Rastschultern 18a bzw. 18b verjüngen, so dass diese aus den noch weiter unten beschriebenen Gründen flexibel sind. Dies trägt dazu bei, einen Bruch der Raststege beim Lösen der Deckplatte von zwei vom Bodenteil 4 zu verhindern.
  • Am Bodenteil sind an dem mit dem Bodenteil 4 vorzugsweise einstückig ausgebildeten Stützglied 6a pfeilartige Rastglieder 22 vorgesehen. Wenn hier bezüglich des Stützfußes 6 von Rastgliedern gesprochen wird, dann deswegen, weil entsprechend den obigen Ausführungen je Stützfuß ein oder zwei Raststegpaare vorgesehen sind, wobei bevorzugt zwei Raststegpaare je Stützfuß vorhanden sind. In diesem Falle dann auch zwei Rastglieder 22. Das Rastglied 22 ist mit der Wand 16b einstückig ausgebildet, was für das dargestellte Ausführungsbeispiel gilt und weist aufgrund der Pfeilform gegenüberliegend zwei nach außen vorstehende Pfeilzungen 24a und 24b auf, die Rastnasen 26a und 26b bilden. Wird die obere Deckplatte 2, wie aus 2 ersichtlich, auf das untere Bodenteil aufgesetzt, dann erfolgt eine clipsartige Verriegelung zwischen den Rastschultern 18a, 18b mit den Rastnasen 26a und 26b, wobei die Rastschultern 18a bzw. 18b die jeweiligen Rastnasen hintergreifen, wodurch die obere Deckplatte 2 mit dem unteren Bodenteil verriegelt wird. Wie bereits oben ausgeführt wurde, zeigt 2 nur ein Raststegpaar 12a, 12b, wobei jedoch bevorzugt zwei gegenüberliegend angeordnete Raststegpaare vorgesehen sind, was jedoch aus der 2 und auch aus den weiteren Figuren der Verständlichkeit halber nicht gezeigt und dargestellt ist.
  • Zusätzlich sind an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden des unteren Stützglieds 6a zwei beabstandet zueinander angeordnete und nach innen von der Wand 16c vorstehende Führungsleisten 28 vorgesehen, die oben mit Zentrierschrägen 30 versehen sind und mit am oberen Stützglied 6b vorhandenen Führungsstegen 32 zusammenwirken, die am unteren Ende jeweils mit einer Nut 34 versehen sind. Die Führungsstege, dienen einerseits für die erleichterte Montage und andererseits aufgrund des teleskopartigen Einfahrens der unteren Führungsleisten in die oberen Führungsleisten in Folge der oberen Nuten 34 auch zur Erhöhung der Formstabilität der zusammengesteckten Palette.
  • Zu diesem Zweck ist es auch vorteilhaft, wenn in den Eckbereichen, wie in 2 dargestellt ist, jeweils ein weiterer Führungssteg 34 vorgesehen ist, auf den beim Zusammenstecken ein oberer Führungssteg 36 zu liegen kommt und zwar hier Anschlag auf Anschlag.
  • Schließlich ist aus 2 an dem an sich geschlossenen Boden des unteren Stützglieds 6a rein schematisch eine von zwei gegenüberliegend vorgesehenen Durchgriffsöffnungen 38 vorgesehen, wobei je zwei Durchgriffsöffnungen 38 beidseitig und in Ausrichtung mit den Raststegen 12a und 12b vorgesehen sind. Diese dienen dazu, dass ein Spreizwerkzeug durchgeführt werden kann, mit dem das als Verriegelung zusammenwirkende Raststegpaar 12a und 12b nach außen hin gedrückt und damit die Verrieglung aufgehoben werden kann. Dadurch ist es in einfacher Weise möglich, die Deckplatte 2 vom Bodenteil 4 zu trennen, was insbesondere bei Beschädigung eines der Teile zweckmäßig ist, so dass das beschädigte Teil gegen ein neues Teil ausgetauscht werden kann. Eingedenk des Umstands, dass derartige Paletten Laufzeiten bis mehr als 10 Jahre haben ist dies ein wesentlicher Aspekt der Erfindung.
  • Selbstverständlich liegt es im Rahmen der Erfindung, dass die hier bevorzugt in den oberen Stützgliedern 6b vorgesehenen Raststege ggf. auch am unteren Stützglied 6a vorgesehen sind, wozu dann die Pfeilglieder 22 am oberen Stützglied 6b vorgesehen waren. Die Durchgriffsöffnungen wären dann im Bereich der Ladefläche 3 vorgesehen, um ein Lösen der Verriegelung der Stützfüße bewerkstelligen zu können. In Folge der dargestellten Bauweise ist das Zusammenstecken der Palette aus Bodenteil und Deckplatte sehr einfach, wobei durch die clipsartigen Verbindungen eine feste Verriegelung bewerkstelligt wird, insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Raststege einander gegenüberliegend angeordnet sind und das Feinglied von beiden Seiten unterhaken können. Zugleich erfolgt eine Stabilisierung auch aufgrund der Führungsstege im Verbund mit der zu bewerkstelligten Verrieglung. Ferner wird die Montage durch die Einführschräge erleichtert und ist von besonderem Vorteil, dass die Verriegelung in einfacher Weise gelöst werden kann, hier von unten her in Folge der entsprechend vorgesehenen Durchgriffsöffnungen.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform eines Werkzeugs zum Öffnen einer jeweils aus einem Paar von gegenüberliegend angeordneten Raststegen 12a, 12b gebildeten Rasteinrichtung in Form einer U-förmigen Spange 40, die zwei langgestreckte Schenkel 42 aufweist, die parallel zueinander ausgerichtet sind und in einem Abstand zueinander angeordnet sind, der dem Abstand der beiden entsprechenden Durchgriffsöffnungen 38 entspricht, die hier in 6 nicht dargestellt sind. Diese Durchgriffsöffnungen 38 sind hinter der von der unteren Bodenfläche aus nach oben in Richtung der Raststege gebildeten kreisförmigen Sicke 43 angeordnet und hier nicht ersichtlich. Allerdings ergeben sich diese Öffnungen ebenso wie die Sicke 43 aus 8, wobei die Durchgriffsöffnungen 38 dort mit bereits eingesteckten Schenkelenden des Werkzeugs 40 dargestellt sind. Die Spange 40 weist neben den parallelen Schenkeln 42 auch einen Steg 44 auf, der die beiden Schenkeln an einem Ende verbindet und zum Greifen des Werkzeugs dient. Das Werkzeug 40 wird von unten eingesteckt, so dass die Schenkeln 42, die Durchgriffsöffnungen 38 durchgreifen und in Eingriff mit den Raststegen 12a, 12b gelangen, wie es 7 zeigt. Die hier abgerundeten freien Enden der Schenkel 42, die alternativ aber auch mit einer entsprechenden Einfassung oder Schräge versehen sein können, greifen an Schrägflächen 46a und 46b an den unteren Enden der Raststege 12a, 12b an, die gegenüberliegend angeordnet sind und von unten nach oben entsprechend 6 und 7 nach innen aufeinander zugerichtet sind. Durch den Eingriff der Schenkel 42 mit den Schrägflächen 46a und 46b werden mit dem Eindrücken des Werkzeugs diese auseinandergedrückt, so dass das pfeilartige Rastglied freigegeben und die Verriegelung entriegelt wird. Durch Einstecken bzw. Eindrücken der Spangen bzw. der Werkzeuge 40 in die entsprechenden Durchgriffsöffnungen 38, von denen jeweils zwei je Rasteinrichtung vorgesehen sind und im dargestellten Ausführungsbeispiel pro Stützfuß insgesamt zwei Paare von zusammenwirkenden Durchgriffsöffnungen 38 vorgesehen sind, erfolgt eine Entriegelung sämtlicher Rasteinrichtungen, so dass die Transportpalette in zwei Teile getrennt werden kann. Dadurch ist ein Austausch ohne Weiteres möglich.
  • Anzumerken ist, dass in 8, neun Viertel der Palette dargestellt sind, so dass die Stützfüße teilweise nur zur Hälfte oder als Viertel ersichtlich sind.
  • Durch das Werkzeug erfolgt eine einfache Entriegelung der Rasteinrichtungen, so dass die Deckplatte dann von der Bodenplatte abgehoben werden kann. Selbstverständlich sind auch andere Werkzeugausbildungen denkbar und geeignet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102007020277 A1 [0003]

Claims (15)

  1. Kunststoffpalette mit einer, eine Ladefläche (3) für die Aufnahme von Waren und dgl. Güter bildenden Deckplatte (2) und ein, eine Standfläche der Palette (1) bildendes Bodenteil (4), welches durch mindestens randseitig und in den Ecken der Palette (1) sowie umlaufend mit Abstand zueinander angeordneten Stützfüßen miteinander zur Palette (1) verbunden sind, welche zwischen sich Öffnungen für einen Eingriff von Transportmitteln, insbesondere Gabeln eines Gabelstaplers bilden, wobei die Stützfüße (6) vorzugsweise in einer im Wesentlichen sich parallel zu Ladefläche erstreckenden Trennebene geteilt sind, in obere Stützglieder (6b), die an der Unterseite der Deckplatte (2) angeordnet sind, und untere Stützglieder (6a), die am Bodenteil (4) angeordnet sind, wobei die Stützglieder (6a, 6b) paarweise aufeinander zugerichtet sind und clipsartige Rasteinrichtungen aufweisen, welche die Deckplatte (2) und das Bodenteil (4) miteinander zur Bildung der Palette (1) verriegeln bzw. verbinden, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein, vorzugsweise alle der durch ein Stützgliederpaar gebildeten Stützfüße (6a, 6b), jeweils eine oder zwei Rasteinrichtungen aufweist bzw. aufweisen, welche jeweils aus einem Paar von gegenüberliegend angeordneten Raststegen (12a, 12b) gebildet sind, von denen jeder eine Rastschulter (18a, 18b) aufweis und welche in Längsrichtung der Stützglieder (6a, 6b) nach außen über das jeweilige Stützglied (6b) vorstehen und in Verriegelungsstellung mit ihren Schultern (18a, 18b) Rastnasen (26a, 26b) des gegenüberliegenden Stützgliedes (6a) clipsartig hintergreifen, und dass die Raststege (12a, 12b) und das entsprechende Stützgliederpaar (6a, 6b) so ausgebildet sind, dass die Verrieglung der Raststege gegenüber den Rastnasen bedarfsweise zum Zwecke der Trennung von Deckplatte (2) von der Bodenplatte (4) lösbar ist.
  2. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Raststegpaar (12a, 12b) oder die beiden Raststegpaare eines Stützgliederpaares (6) an dem an der Deckplatte (2) angeordneten Stützglied (6b) ausgebildet ist bzw. sind und in Verriegelungsstellung nach unten über das Stützglied (6b) vorstehen.
  3. Palette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das jedes Raststegpaar (12a, 12b) benachbart einer Wand (16a) des Stützglieds (6b), im Falle zweier Raststegpaare jeweils benachbart gegenüberliegender Stützgliederwände vorgesehen sind.
  4. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnasen (26a, 26b) an der bzw. den Wänden (16b) des gegenüberliegenden Stützgliedes (6a) ausgebildet sind, an denen benachbart die Raststegpaare (12a, 12b) jeweils angeordnet sind.
  5. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnasen (26a, 26b) an einem vorzugsweise in Pfeilform ausgebildeten Rastglied (22) ausgebildet sind und die Rastnasen vorzugsweise durch die Unterseite der seitlich vom Pfeilschaft vorstehenden Pfeilzungen (24a, 24b) gebildet sind.
  6. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass dass die Raststege (12a, 12b) eines jeden Raststegpaares flexibel ausgebildet sind, insbesondere in gegenüberliegender Anordnung Verjüngungen, insbesondere in Form von vorzugsweise kreissegmentförmigen Ausnehmungen (20a, 20b) hinter den Rastschultern (18a, 18b), aufweisen.
  7. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweils dem bzw. den Raststege(n) gegenüberliegende Stützglied (6a) vorzugsweise am Boden des Stützglieds mindestens eine, vorzugsweise zwei Durchgriffsöffnungen (38) zum Lösen der Raststegverriegelung aufweist.
  8. Palette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass je Raststegpaar (12a, 12b) zwei beabstandete Durchgriffsöffnungen (38) vorgesehen sind.
  9. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützgliederpaare (6a, 6b) an den Wänden angeordnete und nach innen vorspringende Führungsleisten (30, 34) aufweisen, von denen ein Teil in Längsrichtung des jeweiligen Stützgliedes nach oben vorsteht und in eine Nut (34) oder dergleichen Hohlraum einer Führungsleiste (32) am anderen Stützgliederpaar beim Zusammenstecken teleskopartig einführbar bzw. einfahrbar ist.
  10. Palette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsleisten (28, 30, 32) mit einer Zentrierschräge versehen sind, wobei die Zentrierschrägen jeweils vorzugsweise nur an den Leisten eines der Stützglieder vorgesehen ist, und dass je Stützglied (6a, 6b) zwei bis vier, vorzugsweise drei Führungsleisten (28, 30) gegenüberliegend vorgesehen sind.
  11. Palette nach einem der vor dadurch gekennzeichnet, dass die Deckplatte (2) und/oder das Bodenteil (4) jeweils einstückig aus Kunststoff, vorzugsweise durch Spritzgießen, ausgebildet sind.
  12. Palette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Raststege (12a, 12b) eines Raststegpaares derart flexibel ausgebildet sind, dass die Enden der Raststege eines jeden Raststegpaares (12a, 12b) voneinander wegbiegbar sind, derart, dass das Rastglied (22) entriegelbar ist, wobei vorzugsweise alle Raststegpaare der Palette entsprechend ausgebildet sind.
  13. Palette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass je Stützfuß zwei Raststegpaare gegenüberliegend vorzugsweise an der Deckplatte und je Raststegpaar jeweils zwei beabstandete Durchgriffsöffnungen (38) vorzugsweise am Bodenteil vorgesehen sind.
  14. Palette nach Anspruch 8, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entriegelung eines Raststegpaars (12a, 12b) ein Werkzeug (40) vorgesehen ist, welches zwei beabstandete Schenkel (42) aufweist, die durch die dem Raststegpaar zugeordneten zwei beabstandeten Durchgriffsöffnungen (38) steckbar sind und in Steckstellung die Raststege (12a, 12b) auf Entriegelungsabstand voneinander wegdrücken.
  15. Palette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (40) durch eine U-förmige Werkzeugspange mit zwei Schenkeln (42) gebildet ist, die an ihren freien Enden vorzugsweise abgerundet oder abgeschrägt sind, wobei vorzugsweise die freien Enden der Raststege (12a, 12b) des Raststegpaars an den aufeinander zuweisenden Seiten mit Schrägflächen (46a, 46b) für den Eingriff mit den Schenkeln (42) des Werkzeugs (40) zum Zwecke der Entriegelung des Rastglieds (22) vorgesehen sind.
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