DE202011050577U1 - Doppelseitig drahtlos aufladbarer Ladesockel - Google Patents
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Abstract
Doppelseitig, drahtlos aufladbarer Ladesockel, der bei wenigstens einem elektronischen Gerät (200) zum Einsatz kommt, wobei das elektronische Gerät (200) eine Empfangsschaltung (210) aufweist, und wobei der Ladesockel Folgendes aufweist: einen Hauptkörper (100), der einen Sockel (110), einen Verbindungsabschnitt (120) und ein Netzteil (130) aufweist, wobei der Sockel (110) und der Verbindungsabschnitt (120) miteinander verbunden sind, und wobei der Verbindungsabschnitt (120) eine erste Anlagefläche (121) und eine zweite Anlagefläche (122) besitzt, und wobei jedes der elektronischen Geräte (200) mit der ersten bzw. der zweiten Anlagefläche (121, 122) verbunden ist; und eine Sendeschaltung (140), die im Verbindungsabschnitt (120) angeordnet ist, wobei die elektrische Energie über das Netzteil (140) der Sendeschaltung (140) zuleitbar ist, und wobei durch die Sendeschaltung (140) die elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, das dann durch die Sendeschaltung (140) der Empfangsschaltung (210) des elektronischen Geräts (200) zusendbar ist, und wobei das Wechselstrom-Signal durch die Empfangsschaltung...
Description
- Die Erfindung betrifft ein drahtloses Ladegerät, insbesondere einen doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel, der bei tragbaren elektronischen Geräten oder anderen elektronischen Produkten zum Einsatz kommen kann.
- Mit der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung werden entsprechende höhere Anforderungen an elektronische Geräte, vor allem elektronische Geräte zur Unterhaltung wie CD-Laufwerk, Telefon, Tischcomputer gestellt. Herkömmliche elektronische Geräte mit einem großen Volumen wie CD-Laufwerk, Telefon, Tischcomputer usw. wurden demzufolge in tragbare und hoch effiziente elektronische Geräte wie Multimedia-Player (MPEG Audio Layer 3, MP3), mobilen Telefonen bzw. Notebooks usw. umgewandelt. Dies hat das alltägliche Leben wesentlich verbessert.
- Die vorstehenden Multimedia-Player, die mobilen Telefone oder ähnliche tragbare elektronische Geräte werden meistens von Nickel-Metallhydrid-Batterien oder Lithium-Batterien oder ähnliche Aufladebatterien gespeist. Dafür muss ein Ladegerät eingesetzt werden, das einen Ladesockel und einen Steckverbinder aufweist. Der Ladesockel und der Steckverbinder sind durch Kabel miteinander verbunden. Auf dem Ladesockel ist eine Aufnahme ausgebildet, in der ein Akku aufgenommen ist. Der Steckverbinder ist in eine Netzsteckdose eingeführt, um die während des Ladevorgangs benötigte Spannung bzw. Strom bereitzustellen. Bei einem Notebook wird ein Adapter benötigt, der mit einer Netzsteckdose verbunden ist. Dadurch kann das Notebook mittels des Adapters mit Spannung bzw. Strom versorgt werden. Die vorstehenden tragbaren elektronischen Geräte werden darum mithilfe eines Adapters bzw. eines Akkus gespeist. Von daher muss man bei Tragen des entsprechenden elektronischen Gerätes gleichzeitig unterschiedliche Adapter bzw. spezielle Ladegeräte mitnehmen. Dies bereitet erhebliche Umstände. Die Anwendungsmöglichkeiten des entsprechenden elektronischen Gerätes werden daher verringert. Außerdem wird der Akku über ein Kabel unter Zuhilfenahme eines Ladegerätes bzw. eines Adapters aufgeladen, was die Anwendung in erheblichem Maße beschränkt.
- Um das oben erwähnte Problem zu lösen, ist ein drahtloses Ladegerät entwickelt worden, das oberflächenseitig mit einer Funkschaltung versehen ist. Damit kann ein tragbares elektronisches Gerät auf der Oberfläche des Ladegeräts zur Aufladung aufgelegt werden. An einer anderen Seite des drahtlosen Ladegeräts ist ein magnetisch leitendes Scheibchen oder ein magnetisch abblockierendes Scheibchen angeordnet. Damit wird eine magnetische Undichtheit verhindert, die sich auf umliegende Metallelemente oder andere Produkte auswirkt. Da die Funkschaltung an der einen Seite des drahtlosen Ladegeräts und das magnetisch leitende Scheibchen oder das magnetisch abblockierende Scheibchen an der anderen Seite des drahtlosen Ladegeräts angeordnet ist, kann die Aufladung nur einseitig vorgenommen, wodurch der Ladewirkungsgrad reduziert wird.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ladesockel zu schaffen, der doppelseitig aufladbar ist und somit die Ladeeffizienz erhöht, wobei eine drahtlose Aufladung erzielbar ist, was eine erhöhte Anwendbarkeit gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel, der die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
- Gemäß der Erfindung wird ein doppelseitig drahtlos aufladbarer Ladesockel bereitgestellt, der bei wenigstens einem elektronischen Gerät zum Einsatz kommt, wobei das elektronische Gerät eine Empfangsschaltung aufweist, und wobei der Ladesockel Folgendes aufweist:
einen Hauptkörper, der einen Sockel, einen Verbindungsabschnitt und ein Netzteil aufweist, wobei der Sockel und der Verbindungsabschnitt miteinander verbunden sind, und wobei der Verbindungsabschnitt eine erste Anlagefläche und eine zweite Anlagefläche besitzt, und wobei jedes der elektronischen Geräte mit der ersten bzw. der zweiten Anlagefläche verbunden ist; und
eine Sendeschaltung, die im Verbindungsabschnitt angeordnet ist, wobei die elektrische Energie über das Netzteil der Sendeschaltung zuleitbar ist, und wobei durch die Sendeschaltung die elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, das dann durch die Sendeschaltung der Empfangsschaltung des elektronischen Geräts zusendbar ist, und wobei das Wechselstrom-Signal durch die Empfangsschaltung in elektrische Energie zur Aufladung umwandelbar ist. Damit ist eine doppelseitige Aufladung gewährleistet, was die Ladeeffizienz erhöht und somit die Kosten senkt. Außerdem kann die Aufladung erfolgen, ohne dass eine Verbindung mit einem jeweiligen Ladegerät benötigt wird. Dadurch wird eine beschränkte Anwendbarkeit vermieden, wie dies beim Aufladen durch die Kabelverbindung mit dem Ladegerät verursacht wird. Hierdurch ist eine erhöhte Anwendbarkeit erzielbar. - Im Folgenden werden die Erfindung und ihre Ausgestaltungen anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
-
1A bis1C in perspektivischer Darstellung einen erfindungsgemäßen doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel; -
2A bis2D den erfindungsgemäßen, doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel im Gebrauchszustand; und -
3A bis3D Blockschaltdiagramme des erfindungsgemäßen, doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockels. - Wie aus den
1A bis3D ersichtlich, weist ein erfindungsgemäßer, drahtlos aufladbarer Ladesockel einen Hauptkörper100 auf, der mit einer Sendeschaltung140 versehen ist. Ein mit einer Empfangsschaltung210 versehenes, elektronisches Gerät200 kann beliebig auf dem Hauptkörper100 positioniert werden, sodass eine elektrische Aufladung in drahtloser Übertragungsweise stattfinden kann. - Der Hauptkörper
100 weist einen Sockel110 , einen Verbindungsabschnitt120 und ein Netzteil130 auf, wobei der Verbindungsabschnitt120 in längsverlaufender Weise senkrecht auf dem Sockel110 steht und mit diesem verbunden ist [siehe1A ]. Alternativ dazu kann der Verbindungsabschnitt120 einstückig mit dem Sockel110 verbunden sein [siehe1B ]. Als Variante dazu kann der Verbindungsabschnitt120 in querverlaufender Weise senkrecht auf dem Sockel110 stehen und mit diesen verbunden sein [siehe1C ]. Der Verbindungsabschnitt120 besitzt eine erste Anlagefläche121 und eine zweite Anlagefläche122 , wobei der Verbindungsabschnitt120 endseitig mit einem Stromeingang131 versehen ist, der als Buchse oder USB-Anschluss ausgeführt ist. Wenn das Netzteil130 mit dem Stromeingang131 verbunden wird, wird der Hauptkörper100 mit elektrischer Energie versorgt. Das Netzteil130 ist als Adapter, Steckverbinder, Stromkabel oder USB-Stecker ausgeführt. Der Verbindungsabschnitt120 ist mit einer Sendeschaltung140 versehen, wobei das elektronische Gerät200 mit Klammern, Bindedrähten, Magneten, Klettverschluss oder Weich-Klebestoff an der ersten und der zweiten Anlagefläche121 ,122 des Verbindungsabschnitts120 befestigt ist. Die vom Netzteil130 gelieferte, elektrische Energie wird durch die am Verbindungsabschnitt120 angeordnete Sendeschaltung140 in Wechselstrom-Signal umgewandelt, das dann durch die Sendeschaltung140 in drahtloser Weise an die Empfangsschaltung210 des elektronischen Geräts200 weitergeleitet wird. Durch die Empfangsschaltung210 wird das Wechselstrom-Signal in elektrische Energie umgewandelt, die dann gespeichert und dem elektronischen Gerät200 zugeleitet wird. - Die Sendeschaltung
140 weist eine mit dem Netzteil130 verbundene Leistungsverstärkungsschaltung141 und eine mit der Leistungsverstärkungsschaltung141 verbundene Resonanzschaltung142 auf. Durch die Leistungsverstärkungsschaltung141 wird die vom Netzteil130 gelieferte, elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umgewandelt, wobei das von der Leistungsverstärkungsschaltung141 verstärkte Wechselstrom-Signal durch die Resonanzschaltung142 zur Resonanz gelangt. Das Wechselstrom-Signal wird dann durch die Resonanzschaltung142 an die Empfangsschaltung210 weitergeleitet [siehe3A ]. - Die Sendeschaltung
140 umfasst ferner eine mit der Resonanzschaltung142 verbundene Detektions-Steuerschaltung143 , eine mit der Detektions-Steuerschaltung143 verbundene Verarbeitungsschaltung144 und eine mit der Verarbeitungsschaltung144 und der Leistungsverstärkungsschaltung141 verbundene Antriebsschaltung145 . Mit der Detektions-Steuerschaltung143 lässt sich die Stärke des von der Resonanzschaltung142 gesendeten Wechselstrom-Signals ermitteln. Die Verarbeitungsschaltung144 weist ein vorgegebenes Vorgabesignal auf, sodass die Verarbeitungsschaltung144 nach dem Vergleich zwischen dem Vorgabesignal und dem Wechselstrom-Signal ein frequenzmoduliertes Signal erzeugt. Gemäß dem frequenzmodulierten Signal kann die Antriebsschaltung145 die Frequenz so verstellen, dass die Leistung der Leistungsverstärkungsschaltung141 eingestellt wird. Damit wird das von der Resonanzschaltung142 gesendete Wechselstrom-Signal so rückgekoppelt und gesteuert, dass das Wechselstrom-Signal eine stabilisierte Leistung aufweist [siehe3B ]. - Außerdem sind die Leistungsverstärkungsschaltung
141 und die Resonanzschaltung142 beide separate Leistungsschaltung. Alternativ dazu können diese beide in eine Leistungsintegrationsschaltung146 integriert sein. Die Resonanzschaltung142 besteht aus wenigstens zwei Stücken von MOSFET. Damit ist die Resonanzschaltung142 als aus MOSFET bestehende Halbbrücken-Leistungsschaltung [siehe3C ] oder als Vollbrücken-Leistungsschaltung [siehe3D ] ausgeführt. - Das elektronische Gerät
200 ist als tragbares elektronisches Produkt wie Multimedia-Spielgerät, Mobiltelefon, usw. ausgeführt. Unter Verwendung einer Feder-Nut-Verbindung, einer magnetischen Positionierung, einer tonsteuernden Positionierung oder einer lichtbezogenen Positionierung lässt sich das elektronische Gerät200 mit der Sendeschaltung140 des Verbindungsabschnitts120 verbinden. Bei der Feder-Nut-Verbindung handelt es sich darum, dass das elektronische Gerät200 und der Hauptkörper100 als Vorsprung bzw. Nut ausgeführt sind. Bei der magnetischen Positionierung handelt es sich darum, dass der Hauptkörper100 und das elektronische Gerät200 als positiver bzw. negativer Magnetkörper ausgeführt sind. Bei der tonsteuernden Positionierung handelt es sich darum, dass der Hauptkörper100 und das elektronische Gerät200 mit je einem entsprechenden Tonsensor versehen sind. Bei der lichtbezogenen Positionierung handelt es sich darum, dass der Hauptkörper100 und das elektronische Gerät200 mit je einem entsprechenden Lichtsensor versehen sind. Die im elektronischen Gerät200 angeordnete Empfangsschaltung210 weist eine Erfassungs-Resonanzschaltung211 , eine mit der Erfassungs-Resonanzschaltung211 verbundene Steuerschaltung212 und einen mit der Steuerschaltung212 verbundenen Akku213 auf. Durch die Erfassungs-Resonanzschaltung211 wird das von der Sendeschaltung110 gesendete Wechselstrom-Signal empfangen. Durch die Steuerschaltung212 wird das von der Erfassungs-Resonanzschaltung211 empfangene Wechselstrom-Signal in elektrische Energie umgewandelt, die dann stabilisiert und im Akku213 gespeichert wird. Durch den Akku213 kann das elektronische Gerät200 mit elektrischer Energie versorgt werden. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Netzteil
130 an den Stromeingang131 angeschlossen. Beim Aufladen zweier elektronischer Geräte200 wie Handys kann das eine elektronische Gerät200 an der ersten Anlagefläche121 und das andere elektronische Gerät200 an der zweiten Anlagefläche122 angebracht sein. Durch das Netzteil130 wird die elektrische Energie an die Sendeschaltung140 geliefert, wobei die elektrische Energie durch die Sendeschaltung140 in Wechselstrom-Signal umgewandelt wird. Durch die Sendeschaltung140 wird das Wechselstrom-Signal an die Empfangsschaltung210 der jeweiligen elektronischen Geräte200 gesendet. Damit wird die Empfangsschaltung210 aufgeladen, um die elektronischen Geräte200 mit elektrischer Energie zu versorgen. Durch die Eigenschaft der Verteilung der magnetischen Feldlinien erfolgt die doppelseitige Aufladung [siehe2D ]. Damit erübrigt sich ein magnetisch leitendes Scheibchen oder ein magnetisch abblockierendes zur magnetischen Abschirmung oder zur magnetischen Leitfähigkeit. Außerdem kann wenigstens ein tragbares elektronisches Gerät gleichzeitig aufgeladen werden, um den Ladewirkungsgrad zu erhöhen und die Kosten zu senken. Darüber hinaus findet die Aufladung statt, ohne den Anschluss an die jeweiligen Ladegeräte durchzuführen. Damit wird eine beschränkte Anwendbarkeit vermieden, wie dies beim Aufladen durch die Kabelverbindung mit dem Ladegerät verursacht wird. Damit ist ein praktisches Mitführen und eine einfache Aufbewahrung gewährleistet. - Zusammengefasst weist der erfindungsgemäße, doppelseitig drahtlos aufladbare Ladesockel einen Sockel
110 , einen Verbindungsabschnitt120 und ein Netzteil130 auf. Der Sockel110 und der Verbindungsabschnitt120 sind senkrecht zueinander miteinander verbunden. Der Verbindungsabschnitt120 umfasst eine erste Anlagefläche121 und eine zweite Anlagefläche122 , wobei der Verbindungsabschnitt120 mit einer Sendeschaltung140 versehen ist. Wird wenigstens ein mit einer Empfangsschaltung210 versehenes, elektronisches Gerät200 aufgeladen, kann eines der elektronischen Geräte200 an der ersten Anlagefläche121 und das andere an der zweiten Anlagefläche122 angebracht sein. Damit wird die elektrische Energie an die Sendeschaltung140 geliefert. Die elektrische Energie wird durch die Sendeschaltung140 in Wechselstrom-Signal umgewandelt, dass dann durch die Sendeschaltung140 an die Empfangsschaltung210 der jeweiligen elektronischen Geräte200 gesendet wird. Auf diese Weise wird die Empfangsschaltung210 aufgeladen, um die elektronischen Geräte200 mit der elektrischen Energie zu versorgen. Durch die Gestaltung der doppelseitigen Aufladbarkeit kann wenigstens ein tragbares elektronisches Gerät gleichzeitig aufgeladen werden, um den Ladewirkungsgrad zu erhöhen und die Kosten zu senken. Darüber hinaus findet die Aufladung statt, ohne einen Anschluss an die jeweiligen Ladegeräte durchzuführen. Damit wird eine beschränkte Anwendbarkeit vermieden, wie dies beim Aufladen durch die Kabelverbindung mit dem Ladegerät verursacht wird. Daher ist ein praktisches Mitführen und eine einfache Aufbewahrung gewährleistet. Gleichzeitig ist eine erhöhte Anwendbarkeit erzielbar. - Die vorstehende Beschreibung stellt die Ausführungsbeispiele der Erfindung dar und soll nicht die Ansprüche beschränken. Alle gleichwertigen Änderungen und Modifikationen, die gemäß der Beschreibung und den Zeichnungen der Erfindung von einem Fachmann vorgenommen werden können, gehören zum Schutzbereich der vorliegenden Erfindung.
- Bezugszeichenliste
-
- 100
- Hauptkörper
- 110
- Sockel
- 120
- Verbindungsabschnitt
- 121
- erste Anlagefläche
- 122
- zweite Anlagefläche
- 130
- Netzteil
- 131
- Stromeingang
- 140
- Sendeschaltung
- 141
- Leistungsverstärkungsschaltung
- 142
- Resonanzschaltung
- 143
- Detektions-Steuerschaltung
- 144
- Verarbeitungsschaltung
- 145
- Antriebsschaltung
- 146
- Leistungsintegrationsschaltung
- 200
- elektronisches Gerät
- 210
- Empfangsschaltung
- 211
- Erfassungs-Resonanzschaltung
- 212
- Steuerschaltung
- 213
- Akku
Claims (9)
- Doppelseitig, drahtlos aufladbarer Ladesockel, der bei wenigstens einem elektronischen Gerät (
200 ) zum Einsatz kommt, wobei das elektronische Gerät (200 ) eine Empfangsschaltung (210 ) aufweist, und wobei der Ladesockel Folgendes aufweist: einen Hauptkörper (100 ), der einen Sockel (110 ), einen Verbindungsabschnitt (120 ) und ein Netzteil (130 ) aufweist, wobei der Sockel (110 ) und der Verbindungsabschnitt (120 ) miteinander verbunden sind, und wobei der Verbindungsabschnitt (120 ) eine erste Anlagefläche (121 ) und eine zweite Anlagefläche (122 ) besitzt, und wobei jedes der elektronischen Geräte (200 ) mit der ersten bzw. der zweiten Anlagefläche (121 ,122 ) verbunden ist; und eine Sendeschaltung (140 ), die im Verbindungsabschnitt (120 ) angeordnet ist, wobei die elektrische Energie über das Netzteil (140 ) der Sendeschaltung (140 ) zuleitbar ist, und wobei durch die Sendeschaltung (140 ) die elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, das dann durch die Sendeschaltung (140 ) der Empfangsschaltung (210 ) des elektronischen Geräts (200 ) zusendbar ist, und wobei das Wechselstrom-Signal durch die Empfangsschaltung (210 ) in elektrische Energie zur Aufladung umwandelbar ist. - Ladesockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (
120 ) durch ein Befestigungsmittel mit dem elektronischen Gerät (200 ) verbindbar ist, das aus einer Gruppe, bestehend aus Klammern, Bindedrähten, Magneten, Klettverschlüssen oder Weich-Klebestoff, auswählbar ist. - Ladesockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeschaltung (
140 ) des Verbindungsabschnitts (120 ) und die Empfangsschaltung (210 ) des elektronischen Geräts (200 ) durch ein Mittel miteinander verbunden sind, das eine Feder-Nut-Verbindung, eine magnetische Positionierung, eine tonsteuernde Positionierung und eine lichtbezogene Positionierung aufweist. - Ladesockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeschaltung (
140 ) eine Leistungsverstärkungsschaltung (141 ) und eine Resonanzschaltung (142 ) umfasst, wobei die Leistungsverstärkungsschaltung (141 ) mit dem Netzteil (130 ) verbunden ist, und wobei durch die Leistungsverstärkungsschaltung (141 ) die über das Netzteil (130 ) geleitete elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, wobei das von der Leistungsverstärkungsschaltung (141 ) verstärkte Wechselstrom-Signal durch die mit der Leistungsverstärkungsschaltung (141 ) verbundene Resonanzschaltung (142 ) an die Empfangsschaltung (210 ) weiterleitbar ist. - Ladesockel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeschaltung (
140 ) ferner eine mit der Resonanzschaltung (142 ) verbundene Detektions-Steuerschaltung (143 ), eine mit der Detektions-Steuerschaltung (143 ) verbundene Verarbeitungsschaltung (144 ) und eine mit der Verarbeitungsschaltung (144 ) und der Leistungsverstärkungsschaltung (141 ) verbundene Antriebsschaltung (145 ) umfasst, wobei sich die Stärke des von der Resonanzschaltung (142 ) gesendeten Wechselstrom-Signals durch die Detektions-Steuerschaltung (143 ) ermitteln lässt, und wobei die Verarbeitungsschaltung (144 ) ein vorgegebenes Vorgabesignal aufweist, sodass die Verarbeitungsschaltung (144 ) nach dem Vergleich zwischen dem Vorgabesignal und dem Wechselstrom-Signal ein frequenzmoduliertes Signal erzeugt, und wobei die Antriebsschaltung (145 ) gemäß dem frequenzmodulierten Signal die Frequenz so verstellt, dass die Leistung der Leistungsverstärkungsschaltung (141 ) von der Antriebsschaltung (145 ) einstellbar ist, wodurch das von der Resonanzschaltung (142 ) gesendete Wechselstrom-Signal so rückgekoppelt und gesteuert wird, dass das Wechselstrom-Signal eine stabilisierte Leistung aufweist. - Ladesockel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsverstärkungsschaltung (
141 ) und die Resonanzschaltung (142 ) in eine Leistungsintegrationsschaltung (146 ) integrierbar sind. - Ladegerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsintegrationsschaltung (
146 ) aus wenigstens zwei Stücken von MOSFET besteht. - Ladegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsintegrationsschaltung (
146 ) aus einer Gruppe ausgewählt ist, die eine Halbbrücken-Leistungsschaltung und eine Vollbrücken-Leistungsschaltung aufweist. - Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsschaltung (
210 ) eine Erfassungs-Resonanzschaltung (211 ), eine mit der Erfassungs-Resonanzschaltung (211 ) verbundene Steuerschaltung (212 ) und einen mit der Steuerschaltung (212 ) verbundenen Akku (213 ) aufweist, wobei die Erfassungs-Resonanzschaltung (211 ) das von der Sendeschaltung (110 ) gesendete Wechselstrom-Signal empfängt, und wobei das von der Erfassungs-Resonanzschaltung (211 ) empfangene Wechselstrom-Signal durch die Steuerschaltung (212 ) in elektrische Energie umwandelbar ist, die einer Spannungsstabilisierung unterzogen ist, und wobei der Akku (213 ) die von der Steuerschaltung (212 ) umgewandelte, elektrische Energie speichert.
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