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DE202011050577U1 - Doppelseitig drahtlos aufladbarer Ladesockel - Google Patents

Doppelseitig drahtlos aufladbarer Ladesockel Download PDF

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DE202011050577U1
DE202011050577U1 DE202011050577U DE202011050577U DE202011050577U1 DE 202011050577 U1 DE202011050577 U1 DE 202011050577U1 DE 202011050577 U DE202011050577 U DE 202011050577U DE 202011050577 U DE202011050577 U DE 202011050577U DE 202011050577 U1 DE202011050577 U1 DE 202011050577U1
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Abstract

Doppelseitig, drahtlos aufladbarer Ladesockel, der bei wenigstens einem elektronischen Gerät (200) zum Einsatz kommt, wobei das elektronische Gerät (200) eine Empfangsschaltung (210) aufweist, und wobei der Ladesockel Folgendes aufweist: einen Hauptkörper (100), der einen Sockel (110), einen Verbindungsabschnitt (120) und ein Netzteil (130) aufweist, wobei der Sockel (110) und der Verbindungsabschnitt (120) miteinander verbunden sind, und wobei der Verbindungsabschnitt (120) eine erste Anlagefläche (121) und eine zweite Anlagefläche (122) besitzt, und wobei jedes der elektronischen Geräte (200) mit der ersten bzw. der zweiten Anlagefläche (121, 122) verbunden ist; und eine Sendeschaltung (140), die im Verbindungsabschnitt (120) angeordnet ist, wobei die elektrische Energie über das Netzteil (140) der Sendeschaltung (140) zuleitbar ist, und wobei durch die Sendeschaltung (140) die elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, das dann durch die Sendeschaltung (140) der Empfangsschaltung (210) des elektronischen Geräts (200) zusendbar ist, und wobei das Wechselstrom-Signal durch die Empfangsschaltung...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein drahtloses Ladegerät, insbesondere einen doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel, der bei tragbaren elektronischen Geräten oder anderen elektronischen Produkten zum Einsatz kommen kann.
  • Mit der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung werden entsprechende höhere Anforderungen an elektronische Geräte, vor allem elektronische Geräte zur Unterhaltung wie CD-Laufwerk, Telefon, Tischcomputer gestellt. Herkömmliche elektronische Geräte mit einem großen Volumen wie CD-Laufwerk, Telefon, Tischcomputer usw. wurden demzufolge in tragbare und hoch effiziente elektronische Geräte wie Multimedia-Player (MPEG Audio Layer 3, MP3), mobilen Telefonen bzw. Notebooks usw. umgewandelt. Dies hat das alltägliche Leben wesentlich verbessert.
  • Die vorstehenden Multimedia-Player, die mobilen Telefone oder ähnliche tragbare elektronische Geräte werden meistens von Nickel-Metallhydrid-Batterien oder Lithium-Batterien oder ähnliche Aufladebatterien gespeist. Dafür muss ein Ladegerät eingesetzt werden, das einen Ladesockel und einen Steckverbinder aufweist. Der Ladesockel und der Steckverbinder sind durch Kabel miteinander verbunden. Auf dem Ladesockel ist eine Aufnahme ausgebildet, in der ein Akku aufgenommen ist. Der Steckverbinder ist in eine Netzsteckdose eingeführt, um die während des Ladevorgangs benötigte Spannung bzw. Strom bereitzustellen. Bei einem Notebook wird ein Adapter benötigt, der mit einer Netzsteckdose verbunden ist. Dadurch kann das Notebook mittels des Adapters mit Spannung bzw. Strom versorgt werden. Die vorstehenden tragbaren elektronischen Geräte werden darum mithilfe eines Adapters bzw. eines Akkus gespeist. Von daher muss man bei Tragen des entsprechenden elektronischen Gerätes gleichzeitig unterschiedliche Adapter bzw. spezielle Ladegeräte mitnehmen. Dies bereitet erhebliche Umstände. Die Anwendungsmöglichkeiten des entsprechenden elektronischen Gerätes werden daher verringert. Außerdem wird der Akku über ein Kabel unter Zuhilfenahme eines Ladegerätes bzw. eines Adapters aufgeladen, was die Anwendung in erheblichem Maße beschränkt.
  • Um das oben erwähnte Problem zu lösen, ist ein drahtloses Ladegerät entwickelt worden, das oberflächenseitig mit einer Funkschaltung versehen ist. Damit kann ein tragbares elektronisches Gerät auf der Oberfläche des Ladegeräts zur Aufladung aufgelegt werden. An einer anderen Seite des drahtlosen Ladegeräts ist ein magnetisch leitendes Scheibchen oder ein magnetisch abblockierendes Scheibchen angeordnet. Damit wird eine magnetische Undichtheit verhindert, die sich auf umliegende Metallelemente oder andere Produkte auswirkt. Da die Funkschaltung an der einen Seite des drahtlosen Ladegeräts und das magnetisch leitende Scheibchen oder das magnetisch abblockierende Scheibchen an der anderen Seite des drahtlosen Ladegeräts angeordnet ist, kann die Aufladung nur einseitig vorgenommen, wodurch der Ladewirkungsgrad reduziert wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ladesockel zu schaffen, der doppelseitig aufladbar ist und somit die Ladeeffizienz erhöht, wobei eine drahtlose Aufladung erzielbar ist, was eine erhöhte Anwendbarkeit gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel, der die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Gemäß der Erfindung wird ein doppelseitig drahtlos aufladbarer Ladesockel bereitgestellt, der bei wenigstens einem elektronischen Gerät zum Einsatz kommt, wobei das elektronische Gerät eine Empfangsschaltung aufweist, und wobei der Ladesockel Folgendes aufweist:
    einen Hauptkörper, der einen Sockel, einen Verbindungsabschnitt und ein Netzteil aufweist, wobei der Sockel und der Verbindungsabschnitt miteinander verbunden sind, und wobei der Verbindungsabschnitt eine erste Anlagefläche und eine zweite Anlagefläche besitzt, und wobei jedes der elektronischen Geräte mit der ersten bzw. der zweiten Anlagefläche verbunden ist; und
    eine Sendeschaltung, die im Verbindungsabschnitt angeordnet ist, wobei die elektrische Energie über das Netzteil der Sendeschaltung zuleitbar ist, und wobei durch die Sendeschaltung die elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, das dann durch die Sendeschaltung der Empfangsschaltung des elektronischen Geräts zusendbar ist, und wobei das Wechselstrom-Signal durch die Empfangsschaltung in elektrische Energie zur Aufladung umwandelbar ist. Damit ist eine doppelseitige Aufladung gewährleistet, was die Ladeeffizienz erhöht und somit die Kosten senkt. Außerdem kann die Aufladung erfolgen, ohne dass eine Verbindung mit einem jeweiligen Ladegerät benötigt wird. Dadurch wird eine beschränkte Anwendbarkeit vermieden, wie dies beim Aufladen durch die Kabelverbindung mit dem Ladegerät verursacht wird. Hierdurch ist eine erhöhte Anwendbarkeit erzielbar.
  • Im Folgenden werden die Erfindung und ihre Ausgestaltungen anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1A bis 1C in perspektivischer Darstellung einen erfindungsgemäßen doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel;
  • 2A bis 2D den erfindungsgemäßen, doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockel im Gebrauchszustand; und
  • 3A bis 3D Blockschaltdiagramme des erfindungsgemäßen, doppelseitig drahtlos aufladbaren Ladesockels.
  • Wie aus den 1A bis 3D ersichtlich, weist ein erfindungsgemäßer, drahtlos aufladbarer Ladesockel einen Hauptkörper 100 auf, der mit einer Sendeschaltung 140 versehen ist. Ein mit einer Empfangsschaltung 210 versehenes, elektronisches Gerät 200 kann beliebig auf dem Hauptkörper 100 positioniert werden, sodass eine elektrische Aufladung in drahtloser Übertragungsweise stattfinden kann.
  • Der Hauptkörper 100 weist einen Sockel 110, einen Verbindungsabschnitt 120 und ein Netzteil 130 auf, wobei der Verbindungsabschnitt 120 in längsverlaufender Weise senkrecht auf dem Sockel 110 steht und mit diesem verbunden ist [siehe 1A]. Alternativ dazu kann der Verbindungsabschnitt 120 einstückig mit dem Sockel 110 verbunden sein [siehe 1B]. Als Variante dazu kann der Verbindungsabschnitt 120 in querverlaufender Weise senkrecht auf dem Sockel 110 stehen und mit diesen verbunden sein [siehe 1C]. Der Verbindungsabschnitt 120 besitzt eine erste Anlagefläche 121 und eine zweite Anlagefläche 122, wobei der Verbindungsabschnitt 120 endseitig mit einem Stromeingang 131 versehen ist, der als Buchse oder USB-Anschluss ausgeführt ist. Wenn das Netzteil 130 mit dem Stromeingang 131 verbunden wird, wird der Hauptkörper 100 mit elektrischer Energie versorgt. Das Netzteil 130 ist als Adapter, Steckverbinder, Stromkabel oder USB-Stecker ausgeführt. Der Verbindungsabschnitt 120 ist mit einer Sendeschaltung 140 versehen, wobei das elektronische Gerät 200 mit Klammern, Bindedrähten, Magneten, Klettverschluss oder Weich-Klebestoff an der ersten und der zweiten Anlagefläche 121, 122 des Verbindungsabschnitts 120 befestigt ist. Die vom Netzteil 130 gelieferte, elektrische Energie wird durch die am Verbindungsabschnitt 120 angeordnete Sendeschaltung 140 in Wechselstrom-Signal umgewandelt, das dann durch die Sendeschaltung 140 in drahtloser Weise an die Empfangsschaltung 210 des elektronischen Geräts 200 weitergeleitet wird. Durch die Empfangsschaltung 210 wird das Wechselstrom-Signal in elektrische Energie umgewandelt, die dann gespeichert und dem elektronischen Gerät 200 zugeleitet wird.
  • Die Sendeschaltung 140 weist eine mit dem Netzteil 130 verbundene Leistungsverstärkungsschaltung 141 und eine mit der Leistungsverstärkungsschaltung 141 verbundene Resonanzschaltung 142 auf. Durch die Leistungsverstärkungsschaltung 141 wird die vom Netzteil 130 gelieferte, elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umgewandelt, wobei das von der Leistungsverstärkungsschaltung 141 verstärkte Wechselstrom-Signal durch die Resonanzschaltung 142 zur Resonanz gelangt. Das Wechselstrom-Signal wird dann durch die Resonanzschaltung 142 an die Empfangsschaltung 210 weitergeleitet [siehe 3A].
  • Die Sendeschaltung 140 umfasst ferner eine mit der Resonanzschaltung 142 verbundene Detektions-Steuerschaltung 143, eine mit der Detektions-Steuerschaltung 143 verbundene Verarbeitungsschaltung 144 und eine mit der Verarbeitungsschaltung 144 und der Leistungsverstärkungsschaltung 141 verbundene Antriebsschaltung 145. Mit der Detektions-Steuerschaltung 143 lässt sich die Stärke des von der Resonanzschaltung 142 gesendeten Wechselstrom-Signals ermitteln. Die Verarbeitungsschaltung 144 weist ein vorgegebenes Vorgabesignal auf, sodass die Verarbeitungsschaltung 144 nach dem Vergleich zwischen dem Vorgabesignal und dem Wechselstrom-Signal ein frequenzmoduliertes Signal erzeugt. Gemäß dem frequenzmodulierten Signal kann die Antriebsschaltung 145 die Frequenz so verstellen, dass die Leistung der Leistungsverstärkungsschaltung 141 eingestellt wird. Damit wird das von der Resonanzschaltung 142 gesendete Wechselstrom-Signal so rückgekoppelt und gesteuert, dass das Wechselstrom-Signal eine stabilisierte Leistung aufweist [siehe 3B].
  • Außerdem sind die Leistungsverstärkungsschaltung 141 und die Resonanzschaltung 142 beide separate Leistungsschaltung. Alternativ dazu können diese beide in eine Leistungsintegrationsschaltung 146 integriert sein. Die Resonanzschaltung 142 besteht aus wenigstens zwei Stücken von MOSFET. Damit ist die Resonanzschaltung 142 als aus MOSFET bestehende Halbbrücken-Leistungsschaltung [siehe 3C] oder als Vollbrücken-Leistungsschaltung [siehe 3D] ausgeführt.
  • Das elektronische Gerät 200 ist als tragbares elektronisches Produkt wie Multimedia-Spielgerät, Mobiltelefon, usw. ausgeführt. Unter Verwendung einer Feder-Nut-Verbindung, einer magnetischen Positionierung, einer tonsteuernden Positionierung oder einer lichtbezogenen Positionierung lässt sich das elektronische Gerät 200 mit der Sendeschaltung 140 des Verbindungsabschnitts 120 verbinden. Bei der Feder-Nut-Verbindung handelt es sich darum, dass das elektronische Gerät 200 und der Hauptkörper 100 als Vorsprung bzw. Nut ausgeführt sind. Bei der magnetischen Positionierung handelt es sich darum, dass der Hauptkörper 100 und das elektronische Gerät 200 als positiver bzw. negativer Magnetkörper ausgeführt sind. Bei der tonsteuernden Positionierung handelt es sich darum, dass der Hauptkörper 100 und das elektronische Gerät 200 mit je einem entsprechenden Tonsensor versehen sind. Bei der lichtbezogenen Positionierung handelt es sich darum, dass der Hauptkörper 100 und das elektronische Gerät 200 mit je einem entsprechenden Lichtsensor versehen sind. Die im elektronischen Gerät 200 angeordnete Empfangsschaltung 210 weist eine Erfassungs-Resonanzschaltung 211, eine mit der Erfassungs-Resonanzschaltung 211 verbundene Steuerschaltung 212 und einen mit der Steuerschaltung 212 verbundenen Akku 213 auf. Durch die Erfassungs-Resonanzschaltung 211 wird das von der Sendeschaltung 110 gesendete Wechselstrom-Signal empfangen. Durch die Steuerschaltung 212 wird das von der Erfassungs-Resonanzschaltung 211 empfangene Wechselstrom-Signal in elektrische Energie umgewandelt, die dann stabilisiert und im Akku 213 gespeichert wird. Durch den Akku 213 kann das elektronische Gerät 200 mit elektrischer Energie versorgt werden.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Netzteil 130 an den Stromeingang 131 angeschlossen. Beim Aufladen zweier elektronischer Geräte 200 wie Handys kann das eine elektronische Gerät 200 an der ersten Anlagefläche 121 und das andere elektronische Gerät 200 an der zweiten Anlagefläche 122 angebracht sein. Durch das Netzteil 130 wird die elektrische Energie an die Sendeschaltung 140 geliefert, wobei die elektrische Energie durch die Sendeschaltung 140 in Wechselstrom-Signal umgewandelt wird. Durch die Sendeschaltung 140 wird das Wechselstrom-Signal an die Empfangsschaltung 210 der jeweiligen elektronischen Geräte 200 gesendet. Damit wird die Empfangsschaltung 210 aufgeladen, um die elektronischen Geräte 200 mit elektrischer Energie zu versorgen. Durch die Eigenschaft der Verteilung der magnetischen Feldlinien erfolgt die doppelseitige Aufladung [siehe 2D]. Damit erübrigt sich ein magnetisch leitendes Scheibchen oder ein magnetisch abblockierendes zur magnetischen Abschirmung oder zur magnetischen Leitfähigkeit. Außerdem kann wenigstens ein tragbares elektronisches Gerät gleichzeitig aufgeladen werden, um den Ladewirkungsgrad zu erhöhen und die Kosten zu senken. Darüber hinaus findet die Aufladung statt, ohne den Anschluss an die jeweiligen Ladegeräte durchzuführen. Damit wird eine beschränkte Anwendbarkeit vermieden, wie dies beim Aufladen durch die Kabelverbindung mit dem Ladegerät verursacht wird. Damit ist ein praktisches Mitführen und eine einfache Aufbewahrung gewährleistet.
  • Zusammengefasst weist der erfindungsgemäße, doppelseitig drahtlos aufladbare Ladesockel einen Sockel 110, einen Verbindungsabschnitt 120 und ein Netzteil 130 auf. Der Sockel 110 und der Verbindungsabschnitt 120 sind senkrecht zueinander miteinander verbunden. Der Verbindungsabschnitt 120 umfasst eine erste Anlagefläche 121 und eine zweite Anlagefläche 122, wobei der Verbindungsabschnitt 120 mit einer Sendeschaltung 140 versehen ist. Wird wenigstens ein mit einer Empfangsschaltung 210 versehenes, elektronisches Gerät 200 aufgeladen, kann eines der elektronischen Geräte 200 an der ersten Anlagefläche 121 und das andere an der zweiten Anlagefläche 122 angebracht sein. Damit wird die elektrische Energie an die Sendeschaltung 140 geliefert. Die elektrische Energie wird durch die Sendeschaltung 140 in Wechselstrom-Signal umgewandelt, dass dann durch die Sendeschaltung 140 an die Empfangsschaltung 210 der jeweiligen elektronischen Geräte 200 gesendet wird. Auf diese Weise wird die Empfangsschaltung 210 aufgeladen, um die elektronischen Geräte 200 mit der elektrischen Energie zu versorgen. Durch die Gestaltung der doppelseitigen Aufladbarkeit kann wenigstens ein tragbares elektronisches Gerät gleichzeitig aufgeladen werden, um den Ladewirkungsgrad zu erhöhen und die Kosten zu senken. Darüber hinaus findet die Aufladung statt, ohne einen Anschluss an die jeweiligen Ladegeräte durchzuführen. Damit wird eine beschränkte Anwendbarkeit vermieden, wie dies beim Aufladen durch die Kabelverbindung mit dem Ladegerät verursacht wird. Daher ist ein praktisches Mitführen und eine einfache Aufbewahrung gewährleistet. Gleichzeitig ist eine erhöhte Anwendbarkeit erzielbar.
  • Die vorstehende Beschreibung stellt die Ausführungsbeispiele der Erfindung dar und soll nicht die Ansprüche beschränken. Alle gleichwertigen Änderungen und Modifikationen, die gemäß der Beschreibung und den Zeichnungen der Erfindung von einem Fachmann vorgenommen werden können, gehören zum Schutzbereich der vorliegenden Erfindung.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Hauptkörper
    110
    Sockel
    120
    Verbindungsabschnitt
    121
    erste Anlagefläche
    122
    zweite Anlagefläche
    130
    Netzteil
    131
    Stromeingang
    140
    Sendeschaltung
    141
    Leistungsverstärkungsschaltung
    142
    Resonanzschaltung
    143
    Detektions-Steuerschaltung
    144
    Verarbeitungsschaltung
    145
    Antriebsschaltung
    146
    Leistungsintegrationsschaltung
    200
    elektronisches Gerät
    210
    Empfangsschaltung
    211
    Erfassungs-Resonanzschaltung
    212
    Steuerschaltung
    213
    Akku

Claims (9)

  1. Doppelseitig, drahtlos aufladbarer Ladesockel, der bei wenigstens einem elektronischen Gerät (200) zum Einsatz kommt, wobei das elektronische Gerät (200) eine Empfangsschaltung (210) aufweist, und wobei der Ladesockel Folgendes aufweist: einen Hauptkörper (100), der einen Sockel (110), einen Verbindungsabschnitt (120) und ein Netzteil (130) aufweist, wobei der Sockel (110) und der Verbindungsabschnitt (120) miteinander verbunden sind, und wobei der Verbindungsabschnitt (120) eine erste Anlagefläche (121) und eine zweite Anlagefläche (122) besitzt, und wobei jedes der elektronischen Geräte (200) mit der ersten bzw. der zweiten Anlagefläche (121, 122) verbunden ist; und eine Sendeschaltung (140), die im Verbindungsabschnitt (120) angeordnet ist, wobei die elektrische Energie über das Netzteil (140) der Sendeschaltung (140) zuleitbar ist, und wobei durch die Sendeschaltung (140) die elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, das dann durch die Sendeschaltung (140) der Empfangsschaltung (210) des elektronischen Geräts (200) zusendbar ist, und wobei das Wechselstrom-Signal durch die Empfangsschaltung (210) in elektrische Energie zur Aufladung umwandelbar ist.
  2. Ladesockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (120) durch ein Befestigungsmittel mit dem elektronischen Gerät (200) verbindbar ist, das aus einer Gruppe, bestehend aus Klammern, Bindedrähten, Magneten, Klettverschlüssen oder Weich-Klebestoff, auswählbar ist.
  3. Ladesockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeschaltung (140) des Verbindungsabschnitts (120) und die Empfangsschaltung (210) des elektronischen Geräts (200) durch ein Mittel miteinander verbunden sind, das eine Feder-Nut-Verbindung, eine magnetische Positionierung, eine tonsteuernde Positionierung und eine lichtbezogene Positionierung aufweist.
  4. Ladesockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeschaltung (140) eine Leistungsverstärkungsschaltung (141) und eine Resonanzschaltung (142) umfasst, wobei die Leistungsverstärkungsschaltung (141) mit dem Netzteil (130) verbunden ist, und wobei durch die Leistungsverstärkungsschaltung (141) die über das Netzteil (130) geleitete elektrische Energie in ein Wechselstrom-Signal umwandelbar ist, wobei das von der Leistungsverstärkungsschaltung (141) verstärkte Wechselstrom-Signal durch die mit der Leistungsverstärkungsschaltung (141) verbundene Resonanzschaltung (142) an die Empfangsschaltung (210) weiterleitbar ist.
  5. Ladesockel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeschaltung (140) ferner eine mit der Resonanzschaltung (142) verbundene Detektions-Steuerschaltung (143), eine mit der Detektions-Steuerschaltung (143) verbundene Verarbeitungsschaltung (144) und eine mit der Verarbeitungsschaltung (144) und der Leistungsverstärkungsschaltung (141) verbundene Antriebsschaltung (145) umfasst, wobei sich die Stärke des von der Resonanzschaltung (142) gesendeten Wechselstrom-Signals durch die Detektions-Steuerschaltung (143) ermitteln lässt, und wobei die Verarbeitungsschaltung (144) ein vorgegebenes Vorgabesignal aufweist, sodass die Verarbeitungsschaltung (144) nach dem Vergleich zwischen dem Vorgabesignal und dem Wechselstrom-Signal ein frequenzmoduliertes Signal erzeugt, und wobei die Antriebsschaltung (145) gemäß dem frequenzmodulierten Signal die Frequenz so verstellt, dass die Leistung der Leistungsverstärkungsschaltung (141) von der Antriebsschaltung (145) einstellbar ist, wodurch das von der Resonanzschaltung (142) gesendete Wechselstrom-Signal so rückgekoppelt und gesteuert wird, dass das Wechselstrom-Signal eine stabilisierte Leistung aufweist.
  6. Ladesockel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsverstärkungsschaltung (141) und die Resonanzschaltung (142) in eine Leistungsintegrationsschaltung (146) integrierbar sind.
  7. Ladegerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsintegrationsschaltung (146) aus wenigstens zwei Stücken von MOSFET besteht.
  8. Ladegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsintegrationsschaltung (146) aus einer Gruppe ausgewählt ist, die eine Halbbrücken-Leistungsschaltung und eine Vollbrücken-Leistungsschaltung aufweist.
  9. Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsschaltung (210) eine Erfassungs-Resonanzschaltung (211), eine mit der Erfassungs-Resonanzschaltung (211) verbundene Steuerschaltung (212) und einen mit der Steuerschaltung (212) verbundenen Akku (213) aufweist, wobei die Erfassungs-Resonanzschaltung (211) das von der Sendeschaltung (110) gesendete Wechselstrom-Signal empfängt, und wobei das von der Erfassungs-Resonanzschaltung (211) empfangene Wechselstrom-Signal durch die Steuerschaltung (212) in elektrische Energie umwandelbar ist, die einer Spannungsstabilisierung unterzogen ist, und wobei der Akku (213) die von der Steuerschaltung (212) umgewandelte, elektrische Energie speichert.
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