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DE202011050237U1 - Palette zur Zwischenlagerung mindestens eines Objekts - Google Patents

Palette zur Zwischenlagerung mindestens eines Objekts Download PDF

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DE202011050237U1
DE202011050237U1 DE201120050237 DE202011050237U DE202011050237U1 DE 202011050237 U1 DE202011050237 U1 DE 202011050237U1 DE 201120050237 DE201120050237 DE 201120050237 DE 202011050237 U DE202011050237 U DE 202011050237U DE 202011050237 U1 DE202011050237 U1 DE 202011050237U1
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Abstract

Palette (1, 1') zur Zwischenlagerung mindestens eines Objektes (6), aufweisend ein plattenförmiges Tragelement (2), das auf einer Oberseite eine horizontale Aufliegeebene (5) aufweist, wobei das Tragelement (2) auf der Oberseite und/oder auf einer Unterseite (7) mindestens ein Abstandselement (4) zur Stapelung mehrerer Paletten (1, 1') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufliegeebene (5) mindestens einen Haltezapfen (9) mit einer von der Aufliegeebene (5) gemessenen Höhe aufweist, der mit einer korrespondierenden Vertiefung in einem jeweilig zwischen zu lagernden Objekt (6) formschlüssig in Eingriff bringbar ist.

Description

  • Einleitung
  • Die Erfindung betrifft eine Palette zur Zwischenlagerung mindestens eines Objektes, aufweisend ein plattenförmiges Tragelement, das auf einer Oberseite eine horizontale Aufliegeebene aufweist, wobei das Tragelement auf der Oberseite und/oder auf einer Unterseite mindestens ein Abstandselement zur Stapelung mehrerer Paletten aufweist.
  • Stand der Technik
  • Paletten zur Lagerung von Objekten sind allgemein bekannt. Sie dienen üblicherweise einer temporären Lagerung von Waren. Besonders im Transportgewerbe gehören derartige Paletten zur alltäglichen Praxis. Ein allgemein geläufiges Beispiel bietet die so genannte „Europoolpalette”, die umgangssprachlich häufig als „Europalette” bezeichnet wird. Bei dieser handelt es sich um eine nach DIN EN 13698 Teil 1 genormte Palette, die eine Aufliegeebene für zwischenzulagernde Objekte bereitstellt.
  • Ein Nachteil dieser allgemein bekannten Paletten besteht darin, dass die auf ihnen gelagerten Objekte in eine horizontale Richtung entweder lediglich aufgrund einer Reibkraft zwischen dem Objekt und der Aufliegeebene oder mittels gesondert anzubringenden Haltemaßnahmen fixierbar sind. Bei den üblicherweise zwischengelagerten Objekten ist dies nicht kritisch, da schwache Stöße gegeneinander oder leichte Reibungen beispielsweise an einem Haltegurt oder dergleichen den Wert des jeweiligen Objekts in keiner Weise mindert. Oftmals kommen ansonsten Schutzmaßnahmen zum Einsatz, die sich in Umkleidungen und Polsterungen aller Art ausdrücken. Sowohl extra vorzusehende Haltemaßnahmen als auch Schutzmaßnahmen bedürfen speziell dafür geeigneter Materialien und ferner Arbeitszeit zu dessen Anbringung und Installation.
  • Aufgabe
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Palette der eingangs beschriebenen Art derartig zu gestalten, dass jegliche Stöße und Reibungen mindestens eines darauf zwischengelagerten Objekts unterbunden werden, ohne dass besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Lösung
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Aufliegeebene mindestens einen Haltezapfen mit einer von der Aufliegeebene gemessenen Höhe aufweist, der mit einer korrespondierenden Vertiefung in einem jeweilig zwischen zu lagernden Objekt formschlüssig in Eingriff bringbar ist.
  • Durch einen derartigen Haltezapfen ist es möglich, einen Formschluss zwischen der Palette und dem jeweilig darauf zwischengelagerten Objekt zu erzielen, infolgedessen das Objekt in eine horizontale Richtung unverschieblich gelagert ist. Unabhängig von etwaigen Beschleunigungskräften, wie sie beispielsweise während eines Anfahrens oder einer Bremsung eines Transportfahrzeuges auftreten können, kann somit ausgeschlossen werden, dass entweder mehrere zwischengelagerte Objekte gegeneinander stoßen oder einzelne Objekte sogar von dem Tragelement der Palette rutschen und dabei beschädigt werden. Im Vergleich zu einem Vorsehen von Halte- oder sonstigen Schutzmaßnahmen, ist eine derartige Palette von besonderem Vorteil, da eine Sicherung des beziehungsweise der Objekte direkt bei einem Aufladen derselben auf die Palette stattfindet. Gesonderte Schutzmaterialien – wie beispielsweise eine Luftpolsterfolie – sind nicht notwendig.
  • Besonders von Vorteil ist dabei eine solche Palette, deren Abstandselement auf einer von dem Tragelement abgewandten Seite eine Vertiefung aufweist, die mit einem korrespondierenden Fixierzapfen, der entweder auf einer Unterseite oder einer Oberseite eines Tragelements einer weiteren Palette angeordnet ist, in einen formschlüssigen Eingriff bringbar ist.
  • Durch ein Eingreifen des Fixierzapfens in die Vertiefung des jeweiligen Abstandselements wird ein Formschluss zwischen den jeweiligen Paletten erzielt. Vergleichbar zu der Interaktion zwischen der Palette und dem mindestens einen Objekt über den Haltezapfen und eine korrespondierende Vertiefung, kann auf diese Weise durch die Interaktion des Fixierzapfens mit der Vertiefung des Abstandselements eine relative Verschiebung der Paletten zueinander vermieden werden.
  • Ferner ist eine solche Palette von besonderem Vorteil, deren Tragelement auf einer Unterseite und/oder einer Oberseite mit einer vorzugsweise flächigen Polsterung versehen ist.
  • Zwar bietet der mindestens eine Haltezapfen eine horizontale Fixierung für ein Objekt mit einer korrespondierenden Vertiefung, jedoch wirkt diese Fixierung nicht in eine vertikale Richtung. Bei besonders stoß- und kratzempflindlichen Objekten kann dies durchaus ein Risiko bedeuten. Beispielsweise während eines Transports der Palette mitsamt einem oder mehrerer darauf zwischengelagerten Objekten kann es aufgrund von Unebenheiten in einer Straße oder einem sonstigen Transportweg zu einer Beschleunigung des beziehungsweise der Objekte in vertikale Richtung kommen. Bei einer Stapelung mindestens zweier Paletten übereinander besteht daher die Gefahr, dass ein Objekt mit einer Oberseite gegen die Unterseite des jeweilig darüber befindlichen Tragelements der jeweiligen Palette stößt und dabei beschädigt wird. Eine vorstehend erwähnte Polsterung kann dabei einen Aufprall des Objekts auf die Unterseite der anderen Palette dämpfen und auf diese Weise einer Beschädigung vorbeugen oder sogar eine vertikale Bewegung des Objekts direkt unterbinden. Speziell letzteres kann erreicht werden, indem die Polsterung in einer solchen Dicke ausgeführt wird, dass ein Zwischenraum zwischen der Oberseite des mindestens einen Objekts und der Unterseite der darüber angeordneten Palette vollständig ausgefüllt ist.
  • Bezüglich der Haltezapfen ist eine derartige Anordnung zu bevorzugen, die entlang zueinander senkrecht verlaufender und äquidistanter Linien erfolgt.
  • Eine solche Aufteilung mehrerer Haltezapfen ermöglicht eine maximale Nutzung einer zur Verfügung stehenden Aufliegefläche auf der Oberseite des Tragelements der Palette. Ferner ist eine Herstellung der Palette deutlich vereinfacht, wenn die Haltezapfen in einem regelmäßigen Muster angeordnet sind.
  • Das zu der Palette zugehörige Tragelement ist üblicherweise viereckig, insbesondere rechteckig, ausgebildet und an seinen vier Ecken mit jeweils einem Abstandselement versehen.
  • Eine derartige Ausführung ist zu bevorzugen, da die viereckige Gestalt eine regelmäßige Anordnung mehrerer Paletten nebeneinander ermöglicht. Diese sind dadurch logistisch besonders einfach handhabbar. Eine Anordnung der Abstandselement jeweils in den vier Ecken ist darüber hinaus besonders vorteilhaft, da somit eine möglichst große Fläche der Aufliegeebene des Tragelements frei bleibt, so dass dort mehr Objekte zwischengelagert werden können.
  • Vorzugsweise ist ein Abstand zwischen der Unterseite eines Tragelements einer ersten Palette und einer Stirnfläche eines Haltezapfens einer in vertikale Richtung darunter angeordneten zweiten Palette kleiner als eine in vertikale Richtung gemessene Dicke eines mit dem Haltezapfen gehaltenen Objekts.
  • Den Abstand zwischen der Unterseite einer ersten Palette und der Stirnfläche des Haltezapfens der darunter angeordneten Palette derart festzulegen hat den Vorteil, dass das beziehungsweise die zwischengelagerten Objekte durch ein gegebenenfalls auftretendes Abheben von der Aufliegeebene dennoch nicht in eine horizontale Richtung bewegbar sind. Das jeweilige Objekt würde in einem solchen Fall mit seiner Oberseite bereits an die Unterseite des Tragelements der oberen Palette stoßen, bevor die Vertiefung in seiner Unterseite vollständig über den Haltezapfen hinweg bewegt ist. Dadurch ist es dem mindestens einen zwischengelagerten Objekt unmöglich seine Position in horizontale Richtung zu verändern.
  • Der Abstand zwischen der Unterseite des Tragelements einer oberen und der Stirnfläche des Haltezapfens einer unteren Palette sollte aber ebenfalls nicht zu klein gewählt werden, da ansonsten die jeweils obere Palette nicht auf den Abstandselementen, sondern auf dem beziehungsweise den Objekten aufliegt. Daher ist eine derartige Palette besonders von Vorteil, deren Gewichtskraft, die sich durch ein Eigengewicht sowohl der Palette als auch des mindestens einen auf der Palette zwischen gelagerten Objekts ergibt, über das mindestens eine Abstandselement vertikal abgeführt wird.
  • Dies ist gleichbedeutend damit, dass stets ein freier Zwischenraum zwischen einer Oberseite eines jeweiligen auf einer Palette gelagerten Objekts und einer Unterseite eines darüber angeordneten Tragelements vorhanden ist.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die erfindungsgemäße Palette wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels, welches in den Figuren dargestellt ist, näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1: eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Palette,
  • 2: wie 1, jedoch in einem Schnitt,
  • 3: eine Ansicht zweier gestapelter erfindungsgemäßer Paletten und
  • 4: ein Detail eines auf einem Haltezapfen gelagerten Objekts.
  • Eine in den 1 und 2 dargestellte erfindungsgemäße Palette 1 weist ein rechteckiges plattenförmiges Tragelement 2 auf, in dessen vier Ecken 3 jeweils ein Abstandselement 4 angeordnet ist. Auf einer Aufliegeebene 5, die auf einer Oberseite des Tragelements 2 angeordnet ist, liegen zwölf runde Objekte 6, die auf der Palette 1 zwischengelagert sind, beispielsweise zum Zweck eines Transports. Die Objekte 6 sind entsprechend einer Anordnung von Haltezapfen 9 entlang zueinander senkrecht verlaufender und äquidistanter Linien angeordnet.
  • Aus 3 ist entnehmbar, dass auf einer Unterseite 7 des Tragelements 2 – ebenfalls in den vier Ecken 3 – Fixierzapfen 8 angeordnet sind, welche jeweils in eine Vertiefung eines zugehörigen Abstandselements 4 einer vertikal unterhalb der Palette 1 befindlichen weiteren Palette 1' eingreifen können. Durch ein solches Eingreifen ist ein Formschluss zwischen den benachbarten Paletten 1, 1' herstellbar, so dass eine relative Verschiebung der beiden Paletten 1, 1' in horizontale Richtung zueinander nicht möglich ist.
  • Die auf der Aufliegeebene 5 aufliegenden Objekte 6 sind – analog zu einer Interaktion der Abstandselemente 4 und der Fixierzapfen 8 – mittels der Haltezapfen 9 gegen ein horizontales Verschieben gesichert. Dies ist besonders gut aus 4 erkennbar. Die Haltezapfen 9 greifen dazu in eine korrespondierende Vertiefung eines jeweilig auf dem Haltezapfen 9 gelagerten Objekts 6 ein und bewirken dadurch einen Formschluss zwischen dem Objekt 6 und der Palette 1 in eine horizontale Richtung. In dem gezeigten Beispiel ist eine Höhe der Abstandselemente 4 derart gewählt, dass ein Freiraum 10 zwischen einer Oberseite 11 des Objekts 6 beziehungsweise der Objekte 6 und der Unterseite 7 der Palette 1 in vertikale Richtung betrachtet kleiner ist, als eine Dicke D1 des Objekts 6. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Objekt 6 nicht von dem Haltezapfen 9 entkoppelt werden kann, da es in vertikale Richtung bereits gegen die Unterseite 7 der Palette 1 stößt, bevor die Vertiefung des Objekts 6 über den Haltezapfen 9 hinaus angehoben wird. Dies kann beispielsweise während eines Straßentransports wichtig sein, da es aufgrund von Unebenheiten in einer Straße – beispielsweise durch Schlaglöcher – zu einer Beschleunigung der Objekte 6 in vertikale Richtung kommen kann, so dass diese von der Aufliegeebene 5 abheben. Entsprechend ist es besonders sinnvoll, die Unterseite 7 der Palette 1 sowie die jeweilige Unterseite aller weiteren Paletten mit einer Polsterung auszustatten, so dass es bei einem eventuellen Stoßen der Objekte 6 an einer jeweilig darüber angeordneten Palette 1 nicht zu Beschädigungen kommt. Gleichermaßen kann es sinnvoll sein, dass die Aufliegeebene 5 der Palette 1 mit einer flächigen Polsterung versehen ist, so dass eine Unterseite 12 der Objekte 6 ebenfalls vor Beschädigungen – beispielsweise durch Kratzer – geschützt ist.
  • Die Höhe der Abstandselemente 4 ist so gewählt, dass ein Lastabtrag in vertikale Richtung stets über die Abstandselemente 4 abgetragen wird. Ein kraftübertragender Kontakt zwischen der Unterseite 7 des Tragelements 2 und den Objekten 6 besteht zu keiner Zeit.
  • Bezugszeichenliste
  • 1, 1'
    Palette
    2
    Tragelement
    3
    Ecke
    4
    Abstandselement
    5
    Aufliegeebene
    6
    Objekt
    7
    Unterseite
    8
    Fixierzapfen
    9
    Haltezapfen
    10
    Freiraum
    11
    Oberseite
    12
    Unterseite
    D1
    Dicke
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN EN 13698 Teil 1 [0002]

Claims (7)

  1. Palette (1, 1') zur Zwischenlagerung mindestens eines Objektes (6), aufweisend ein plattenförmiges Tragelement (2), das auf einer Oberseite eine horizontale Aufliegeebene (5) aufweist, wobei das Tragelement (2) auf der Oberseite und/oder auf einer Unterseite (7) mindestens ein Abstandselement (4) zur Stapelung mehrerer Paletten (1, 1') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufliegeebene (5) mindestens einen Haltezapfen (9) mit einer von der Aufliegeebene (5) gemessenen Höhe aufweist, der mit einer korrespondierenden Vertiefung in einem jeweilig zwischen zu lagernden Objekt (6) formschlüssig in Eingriff bringbar ist.
  2. Palette (1, 1') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandselement (4) auf einer von dem Tragelement (2) abgewandten Seite eine Vertiefung aufweist, die mit einem korrespondierenden Fixierzapfen (8), der entweder auf einer Unterseite (7) oder einer Oberseite eines Tragelements (2) einer weiteren Palette (1, 1') angeordnet ist, in einen formschlüssigen Eingriff bringbar ist.
  3. Palette (1, 1') nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (7) und/oder die Oberseite des Tragelements (2) mit einer vorzugsweise flächigen Polsterung versehen ist.
  4. Palette (1, 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltezapfen (9) entlang zueinander senkrecht verlaufender und äquidistanter Linien angeordnet sind.
  5. Palette (1, 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (2) viereckig, insbesondere rechteckig, ist und an seinen vier Ecken (3) mit jeweils einem Abstandselement (4) versehen ist.
  6. Palette (1, 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zwischen der Unterseite (7) eines Tragelements (2) einer ersten Palette (1) und einer Stirnfläche eines Haltezapfens (9) einer in vertikale Richtung darunter angeordneten zweiten Palette (1') kleiner als eine in vertikale Richtung gemessene Dicke (D1) eines mit dem Haltezapfen (9) gehaltenen Objekts (6) ist.
  7. Palette (1, 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gewichtskraft, die sich durch ein Eigengewicht sowohl der Palette (1, 1') als auch des mindestens einen auf der Palette (1, 1') zwischen gelagerten Objekts (6) ergibt, über das mindestens eine Abstandselement (4) vertikal abgeführt wird.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2687454A1 (de) * 2012-07-17 2014-01-22 ALWA GmbH & Co. KG Konstruktion & Formenbau Vorrichtung zum Stapeln von mindestens zwei Trägerplatten

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
DIN EN 13698 Teil 1

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