DE202011003841U1 - Leuchte, insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte - Google Patents
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Abstract
Leuchte (10), insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte, mit einer Schiene (20), welche zumindest bereichsweise aus lichtundurchlässigem Material besteht,
mit wenigstens einer in der Schiene (20) angeordneten, elektrisch betreibbaren und Licht emittierenden Einrichtung (11),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Licht emittierende Einrichtung (11) mehrere LEDs (light emitting diodes) umfasst,
dass die Schiene (20) auf einer Seite (21) entlang ihrer Längsachse eine Öffnung (23) aufweist, durch welche das von der Licht emittierenden Einrichtung (11) abgegebene Licht austreten kann
und dass die Öffnung (23) mit einer lichtdurchlässigen Prismenscheibe (24) verschließbar ist.
mit wenigstens einer in der Schiene (20) angeordneten, elektrisch betreibbaren und Licht emittierenden Einrichtung (11),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Licht emittierende Einrichtung (11) mehrere LEDs (light emitting diodes) umfasst,
dass die Schiene (20) auf einer Seite (21) entlang ihrer Längsachse eine Öffnung (23) aufweist, durch welche das von der Licht emittierenden Einrichtung (11) abgegebene Licht austreten kann
und dass die Öffnung (23) mit einer lichtdurchlässigen Prismenscheibe (24) verschließbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Leuchte mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. Solche Leuchten finden in einer Vielzahl von Räumlichkeiten Verwendung, beispielsweise in Büro- oder Geschäftsräumen, in Verkaufsräumen und überall da, wo eine gute Beleuchtung wichtig ist.
- Bekannte Leuchten dieser Art weisen ein Gehäuse auf, in welchem eine oder mehrere Leuchtstoffröhren angebracht werden. Diese Leuchtstoffröhren verbrauchen vergleichsweise viel Energie, was heutzutage immer weniger gewünscht wird. Außerdem können diese Leuchtstoffröhren flackern, was für die im Raum befindlichen Personen sehr unangenehm ist. Sollen mehrere solcher Leuchten angebracht werden, so müssen sie zueinander ausgerichtet werden und jede Leuchte braucht eine eigene Energiezuführung, so dass auch noch viele Kabel verlegt werden müssen.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, die vorerwähnten Nachteile zu vermeiden und eine Leuchte bereit zu stellen, welche energiesparend betreibbar ist und nicht flackert und trotzdem eine gute Ausleuchtung der Räume gewährleistet. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
- Die Licht emittierende Einrichtung umfasst mehrere LEDs (light emitting diodes). Diese verbrauchen deutlich weniger Energie als herkömmliche Leuchtstoffröhren. Darüber hinaus können solche LEDs auch flimmerfrei arbeiten. Die Schiene weist hierzu auf einer Seite entlang ihrer Längsachse eine Öffnung auf, durch welche das von den LEDs abgegebene Licht austreten kann. Diese Öffnung wird von einer lichtdurchlässigen Prismenscheibe verschlossen. Dies bietet den Vorteil, dass das von den LEDs abgegebene Licht verteilt werden kann. Personen, die die im Betrieb befindliche Leuchte ansehen, werden nicht von den LEDs geblendet. Außerdem kann durch die Anordnung und die Beschaffenheit der Prismenscheibe der Winkel bestimmt werden, in welchem das Licht von der Leuchte abgegeben wird. Dies ist wichtig, um insbesondere ergonomische und arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten und eine gute Ausleuchtung des Raumes zu erwirken.
- In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die Schiene ein Aluminiumprofil. Dieses ist einfach in der Herstellung. Außerdem ist Aluminium ein sehr leichter Werkstoff. Darüber hinaus weist Aluminium die notwendige Temperaturbeständigkeit auf und ist wenig anfällig für Korrosion und Verschleiß.
- Vorteilhafterweise befinden sich in jeder der Licht emittierenden Einrichtungen zehn LEDs. Diese geben genügend Licht ab und sind einfach zu verbauen.
- Eine besonders bevorzugte Prismenscheibe besitzt ein wabenförmiges Profil. Dieses ist gut in der Lichtverteilung und schafft es, einen gewünschten Winkel der Lichtverteilung zu ermöglichen.
- Damit möglichst viel des von den LEDs emittierten Lichtes in den Raum abgestrahlt wird, ist die Schiene an ihrer Innenseite in einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel zumindest bereichsweise reflektierend ausgebildet. Dies kann auch durch Einbringung von Spiegeln an der Innenseite der Schiene geschehen. Somit wird das von den LEDs abgegebene Licht reflektiert und in den Raum hinein abgegeben. Mit wenigen LEDs wird somit trotzdem genügend Licht für die Ausleuchtung des Raumes erzeugt.
- Die zum Betrieb der Licht emittierenden Einrichtungen erforderliche Elektronik ist vorzugsweise in der Schiene, insbesondere an einem ihrer Enden angeordnet. Dies ist einfacher für die Montage und den elektrischen Anschluss.
- In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Enden der Schienen so ausgebildet, dass mehrere Schienen hintereinander steckbar sind, wobei dadurch ein elektrischer Kontakt zwischen den jeweiligen Enden der Schienen hergestellt wird. Vorzugsweise sind dafür an den Enden der Schienen Stecker vorgesehen, beispielsweise männliche und weibliche Stecker, die ineinander steckbar sind. Da diese Steckverbindungen elektrisch kontaktwirksam sind, ist es dann möglich, nur an einer einzelnen Schiene eine Stormzuführung vorzusehen, wobei dann die mit dieser Schiene durch eine Steckverbindung verbundenen weiteren Schienen über die gleiche Stromzuführung mit elektrischer Energie versorgt werden, so dass sie in Betrieb genommen werden können. Hierdurch ist die Leuchte sehr flexibel, da je nach Anwendungsfall nahezu beliebig viele Schienen hintereinander steckbar sind. Auch die Stromzuführung kann durch einen Stecker mit einem Ende einer Schiene in kontaktwirksame Verbindung gebracht werden. Durch dieses System werden auch die Kosten für Herstellung und Lagerhaltung deutlich reduziert. Es ist auch möglich, die Schienen je nach Bedarf anders anzuordnen und die Anordnung beliebig zu ändern, ohne dass neue Leuchten bzw. Schienen beschafft werden müssen. Hierdurch erhält man ein sehr flexibles System.
- Bei einer Leuchte der soeben beschriebenen Art ist es vorzugsweise vorgesehen, ein Sicherungselement an jeder Steckverbindung zweier Schienen vorzusehen, welche die Steckverbindung gegen unbeabsichtigtes Lösen sichert, was beispielsweise geschehen könnte, wenn jemand versehentlich gegen die Schienen stößt. Am Einfachsten ist es, wenn das Sicherungselement mit den beiden Enden der beiden Schienen im Bereich der Steckverbindung durch Aufclipsen, Aufstecken oder Verrasten verbindbar ist. Solche Arten von Verbindungen sind lösbar, so dass die Schienen auch beliebig wieder voneinander getrennt werden können.
- Weiterhin vorteilhaft bei einer solchen Leuchte ist es, an der Steckverbindung einen Indikator vorzusehen, der anzeigt, ob die beiden Schienen elektrisch kontaktwirksam miteinander verbunden sind und die Steckverbindung korrekt hergestellt wurde. Wir ein Sicherungselement verwendet, so kann der Indikator insbesondere an diesem Sicherungselement angeordnet sein.
- Bevorzugterweise ist die Leuchte als Systemleuchte ausgebildet. Das bedeutet, dass es verschiedene Verwendungsmöglichkeiten gibt. So können die Leuchten selbst direkt an der Decke oder Wand eines Raumes befestigt werden und zwar mittels einer Halterung, wie einem Haltebügel, einer Kette oder Ähnlichem. Des Weiteren ist es auch möglich, die Schienen in Gehäusen anzuordnen, so dass dadurch wiederum andere Leuchtenformen realisierbar sind, wie beispielsweise Rasterleuchten. Man kann eine Schiene einzeln verwenden oder durch das Herstellen der bereits beschriebenen Steckverbindung auch mit mehreren anderen Schienen kombinieren, um eine Leuchte herzustellen. So entsteht ein komplettes Leuchtensystem, welches flexibel und durch die Verwendung immer gleicher bzw. ähnlicher Bauteile preiswert in der Herstellung und Lagerhaltung ist.
- Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Leuchte in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
-
1 : eine erfindungsgemäße Schiene im Schnitt -
2 : ein Ausschnitt aus der Schiene gemäß A in1 in vergrößerter Darstellung -
3 : zwei Schienen mit Sicherungselement vor dem Beginn des Zusammenbaus -
4 : die Elemente aus3 vor dem Zusammenbau -
5 : die Elemente aus3 und4 aus einer anderen Perspektive -
6 : die Elemente aus den3 bis5 kurz vor Beendigung des Zusammenbaus -
7 : zwei zusammengebaute Schienen mit Sicherungselement -
8 : eine aus zwei Schienen zusammengebaute Leuchte -
1 zeigt eine erfindungsgemäße Schiene20 einer Leuchte10 im Schnitt. Die Licht emittierende Einrichtung11 ist nur schematisch gezeigt. Die Schiene20 weist ein Aluminiumprofil28 auf. Dieses besitzt an seiner einen Seite21 die Öffnung23 , durch welche das Licht, welches von der Licht emittierenden Einrichtung11 abgegeben wird, nach außen austreten kann. An der Innenseite12 der Schiene20 sind jeweils zwei Spiegel13 angeordnet, die das von der Licht emittierenden Einrichtung11 abgegebene Licht reflektieren und in Richtung der Öffnung23 abgeben. Die Spiegel13 sind auf jeder Innenseite12 der Schiene20 in Ausnehmungen14 gehaltert. Selbstverständlich kann auch die Innenseite12 der Schiene20 selbst poliert oder mit einer reflektierenden Beschichtung versehen oder anderweitig reflektierend ausgebildet sein, um den vorgenannten Effekt zu erzeugen. - Die Öffnung
23 wird von der hier nur gestrichelt angedeuteten Prismenscheibe24 verschlossen, welche dafür sorgt, dass das von der Licht emittierenden Einrichtung11 abgegebene Licht im Raum verteilt wird. Im Bereich der einen Seite21 der Schiene20 sind in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel Aufnahmen27 vorgesehen, in welchen die Prismenscheibe24 anbringbar ist. - Darüber hinaus ist noch das Gegenrastelement
25 erkennbar, dessen Funktion später noch näher erläutert wird. Diese Gegenrastelemente25 dienen dem Einbau der Schiene20 bzw. der Anbringung der Leuchte10 an einer Wand bzw. Decke oder Ähnlichem und helfen dabei, ein komplettes Leuchtensystem bereit zu stellen, da über die Gegenrastelemente25 verschiedenste Bauteile an der Schiene20 befestigbar sind. - Der mit A bezeichnete Ausschnitt aus
1 ist in2 näher dargestellt. Man erkennt hier eine Kühlungseinrichtung26 für die von der Licht emittierenden Einrichtung11 , insbesondere von den LEDs, abgegebene Wärme. Die Kühlungseinrichtung26 ist hier in Form von Rippen bzw. Zacken ausgebildet, welche die durch die Licht emittierenden Einrichtung11 erzeugte Wärme nach außen leiten. Diese Kühlungseinrichtung26 kann direkt beim Erstellen eines Aluminiumprofils28 mit angeformt werden. Das Aluminium hat dann auch noch den Vorteil, dass es die Wärme gut nach außen leiten kann. Des Weiteren erkennt man in2 noch ansatzweise den auf der Innenseite12 der Schiene20 angeordneten Spiegel13 . Dieser Spiegel13 ist hier in zwei Ausnehmungen14 gehaltert, um einerseits ein Verrutschen zu vermeiden, den Spiegel13 aber andererseits leicht montierbar und auch wieder von der Schiene20 entnehmbar zu gestalten. - Die
3 bis7 zeigen die Befestigung zweier Schienen20 mittels einer Steckverbindung32 aneinander. Hierzu verfügt jeder der Schienen20 an jedem ihrer Enden31 über jeweils einen Stecker30 . Diese Stecker30 können beispielsweise als männlicher und weiblicher Stecker30 ausgebildet sein, wie hier insbesondere aus den4 und5 ersichtlich ist. Auch andere Formen eines Steckers30 sind selbstverständlich denkbar. Um die Steckverbindung32 herzustellen, werden die beiden Schienen20 zueinander ausgerichtet und die Stecker30 , die sich an den Enden31 der Schienen20 befinden, ineinander gesteckt, damit eine elektrisch kontaktwirksame Verbindung entsteht. Nachdem diese Steckverbindung32 hergestellt wurde, kann dann ein Sicherungselement40 über dieser Steckverbindung32 angeordnet werden, um ein unbeabsichtigtes Lösen der Steckverbindung32 zu vermeiden. Vorteilhafterweise wird das Sicherungselement40 an den Schienen20 aufgeclipst, aufgesteckt oder mit diesen verrastet. Hierzu kann das Sicherungselement40 beispielsweise mit dem Gegenrastelement25 jeder der Schienen in Wirkverbindung treten. - In dem hier gezeigten vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist zusätzlich noch ein Indikator
41 vorgesehen, welcher hier am Sicherungselement40 angeordnet ist. Dieser Indikator41 zeigt an, ob die Steckverbindung32 korrekt hergestellt wurde und/oder ob eine elektrisch kontaktwirksame Verbindung der beiden Stecker30 vorliegt und/oder ob das Sicherungselement40 korrekt an der Steckverbindung32 befestigt wurde. Hierdurch können Montagefehler minimiert werden. - Ebenfalls aus den
3 bis7 wird ersichtlich, wie das Befestigungsmittel50 an der Schiene20 befestigt wird, um dann mit einer Halterung52 zusammenzuwirken, damit die Leuchte10 befestigt werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Halterung52 einen Haken auf, welcher mit einer Öse, einem anderen Haken, einem Bügel oder Ähnlichem an einer Decke eines Raumes in Wirkverbindung bringbar ist, um die Leuchte10 im Raum zu befestigen. Das Befestigungsmittel50 und die Halterung52 sind auch zueinander höhenverstellbar ausgeführt, wodurch sich eine große Flexibilität bei der Ausrichtung der Leuchte10 im Raum ergibt. - Um das Befestigungsmittel
50 an der Leuchte10 zu befestigen, wirkt es mit der Schiene20 zusammen. Hierfür ist ein Kunststoffteil53 vorgesehen, welches lösbar an der Schiene20 befestigbar ist. Beispielsweise bieten sich als Methoden zur lösbaren Befestigung Verrasten, Verclipsen oder auch Aufstecken an. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das Kunststoffteil53 das Rastelement51 auf, welches mit dem Gegenrastelement25 der Schiene20 in mechanische Wirkverbindung bringbar ist, wie in den3 und4 beispielsweise gezeigt. Dadurch, dass das Gegenrastelement25 in das Aluminiumprofil28 der Schiene20 integriert ist, ist eine Befestigung des Kunststoffteils53 und somit auch des Befestigungsmittels50 an nahezu jeder beliebigen Stelle der Schiene20 möglich, was wiederum eine große Flexibilität bei der Anbringung der Leuchte10 in einem Raum bedeutet. Das Kunststoffteil53 kann mit dem Befestigungsmittel50 einstückig ausgebildet sein. Es kann aber auch, wie hier, das Befestigungsmittel50 mit dem Kunststoffteil53 verschraubt, verrastet, vernietet, verschweißt oder anders befestigt sein. - Nach der vollständigen Montage der beiden Schienen
20 aneinander sowie der Herstellung der Steckverbindung32 und der Montage des Sicherungselementes40 kann dann eine Leuchte10 , wie in8 dargestellt, entstehen, die hier einen Raum ausleuchten kann. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Leuchte
- 11
- Licht emittierende Einrichtung
- 12
- Innenseite von
20 - 13
- Spiegel
- 14
- Ausnehmung
- 20
- Schiene
- 21
- Eine Seite von
20 - 23
- Öffnung
- 24
- Prismenscheibe
- 25
- Gegenrastelement
- 26
- Kühlungseinrichtung
- 27
- Aufnahme
- 28
- Aluminiumprofil
- 30
- Stecker
- 31
- Ende von
20 - 32
- Steckverbindung von
20 - 40
- Sicherungselement
- 41
- Indikator
- 50
- Befestigungsmittel
- 51
- Rastelement
- 52
- Halterung
- 53
- Kunststoffteil
Claims (15)
- Leuchte (
10 ), insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte, mit einer Schiene (20 ), welche zumindest bereichsweise aus lichtundurchlässigem Material besteht, mit wenigstens einer in der Schiene (20 ) angeordneten, elektrisch betreibbaren und Licht emittierenden Einrichtung (11 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Licht emittierende Einrichtung (11 ) mehrere LEDs (light emitting diodes) umfasst, dass die Schiene (20 ) auf einer Seite (21 ) entlang ihrer Längsachse eine Öffnung (23 ) aufweist, durch welche das von der Licht emittierenden Einrichtung (11 ) abgegebene Licht austreten kann und dass die Öffnung (23 ) mit einer lichtdurchlässigen Prismenscheibe (24 ) verschließbar ist. - Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (
20 ) ein Aluminiumprofil (28 ) umfasst. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Licht emittierenden Einrichtung (
11 ) zehn LEDs vorgesehen sind. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Prismenscheibe (
24 ) ein wabenförmiges Profil hat. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (
20 ) eine oder mehrere Aufnahmen (27 ) aufweist, zur Anordnung der Prismenscheibe (24 ). - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (
20 ) an ihrer Innenseite (12 ) zumindest bereichsweise reflektierend ausgebildet ist - Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Spiegel (
13 ) auf der Innenseite (12 ) der Schiene (20 ) angeordnet sind, um die Innenseite (12 ) reflektierend auszubilden, wobei insbesondere auf den Innenseiten (12 ) der Schiene (20 ) ein oder mehrere Ausnehmungen (14 ) vorgesehen sind, um den oder die Spiegel (13 ) aufzunehmen. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schiene (
20 ), insbesondere an einem ihrer Enden (31 ), eine zum Betrieb der Licht emittierenden Einrichtung (11 ) erforderliche Elektronik angeordnet ist. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden (
31 ) der Schiene (20 ) so ausgebildet sind, dass mehrere Schienen (20 ) unter Zwischenschaltung der jeweiligen Enden (31 ) hintereinander elektrisch kontaktwirksam steckbar sind, wodurch eine Steckverbindung (32 ) gebildet wird, wobei die Enden (31 ) der Schiene (20 ) insbesondere jeweils über elektrisch kontaktwirksame Stecker (30 ) verfügen, wobei dann vorzugsweise nur eine Stromzuführung benötigt wird. - Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Steckverbindung (
32 ) zweier Schienen (20 ) mit einem Sicherungselement (40 ) gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist, wobei das Sicherungselement (40 ) insbesondere mit den beiden Enden (31 ) der Schienen (20 ) im Bereich der Steckverbindung (32 ) durch Aufclipsen, Aufstecken oder Verrasten verbindbar ist. - Leuchte nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass pro Steckverbindung (
32 ) ein Indikator (41 ) vorgesehen ist, welcher anzeigt, ob die beiden Schienen (20 ) richtig miteinander verbunden sind und die Steckverbindung (32 ) korrekt hergestellt wurde, wobei der Indikator (41 ) vorzugsweise am Sicherungselement (40 ) angeordnet ist. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schiene (
20 ) ein Befestigungsmittel (50 ) vorgesehen ist, durch welches die Schiene (20 ) an einer Halterung (52 ), wie einem Haltebügel, einer Kette, einem Gehäuse, einem Gewindestift, einem Haken o. ä., befestigbar ist, wobei die Halterung (52 ) und/oder das Befestigungsmittel (50 ) vorzugsweise in sich oder zueinander höhenverstellbar ausgeführt sind. - Leuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
50 ) ein Kunststoffteil (53 ) umfasst, welches an der Schiene (20 ) lösbar befestigbar ist, insbesondere durch Verrasten, Verclipsen, Aufstecken o. ä., wobei das Befestigungsmittel (50 ) wenigstens ein Rastelement (51 ) aufweist, welches mit einem an der Schiene (20 ) befindlichen Gegenrastelement (25 ) in mechanische Wirkverbindung bringbar ist. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (
20 ) eine oder mehrere Kühlungseinrichtungen (26 ) aufweist, insbesondere in Form von Zacken oder Rippen, die zum Ableiten der durch die Licht emittierende Einrichtung (11 ) erzeugten Wärme dienen. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (
10 ) als Systemleuchte ausgebildet ist.
Priority Applications (4)
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|---|---|---|---|
| DE202011003841U DE202011003841U1 (de) | 2011-03-11 | 2011-03-11 | Leuchte, insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte |
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| PCT/EP2011/004171 WO2012025210A1 (de) | 2010-08-25 | 2011-08-18 | Leuchte, insbesondere wand- und/oder deckenleuchte |
| DE112011102779T DE112011102779A5 (de) | 2010-08-25 | 2011-08-18 | Leuchte, insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte |
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| DE202011003841U DE202011003841U1 (de) | 2011-03-11 | 2011-03-11 | Leuchte, insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte |
Publications (1)
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