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DE202011003841U1 - Leuchte, insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte - Google Patents

Leuchte, insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte Download PDF

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DE202011003841U1 DE202011003841U DE202011003841U DE202011003841U1 DE 202011003841 U1 DE202011003841 U1 DE 202011003841U1 DE 202011003841 U DE202011003841 U DE 202011003841U DE 202011003841 U DE202011003841 U DE 202011003841U DE 202011003841 U1 DE202011003841 U1 DE 202011003841U1
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Abstract

Leuchte (10), insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte, mit einer Schiene (20), welche zumindest bereichsweise aus lichtundurchlässigem Material besteht,
mit wenigstens einer in der Schiene (20) angeordneten, elektrisch betreibbaren und Licht emittierenden Einrichtung (11),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Licht emittierende Einrichtung (11) mehrere LEDs (light emitting diodes) umfasst,
dass die Schiene (20) auf einer Seite (21) entlang ihrer Längsachse eine Öffnung (23) aufweist, durch welche das von der Licht emittierenden Einrichtung (11) abgegebene Licht austreten kann
und dass die Öffnung (23) mit einer lichtdurchlässigen Prismenscheibe (24) verschließbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchte mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. Solche Leuchten finden in einer Vielzahl von Räumlichkeiten Verwendung, beispielsweise in Büro- oder Geschäftsräumen, in Verkaufsräumen und überall da, wo eine gute Beleuchtung wichtig ist.
  • Bekannte Leuchten dieser Art weisen ein Gehäuse auf, in welchem eine oder mehrere Leuchtstoffröhren angebracht werden. Diese Leuchtstoffröhren verbrauchen vergleichsweise viel Energie, was heutzutage immer weniger gewünscht wird. Außerdem können diese Leuchtstoffröhren flackern, was für die im Raum befindlichen Personen sehr unangenehm ist. Sollen mehrere solcher Leuchten angebracht werden, so müssen sie zueinander ausgerichtet werden und jede Leuchte braucht eine eigene Energiezuführung, so dass auch noch viele Kabel verlegt werden müssen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, die vorerwähnten Nachteile zu vermeiden und eine Leuchte bereit zu stellen, welche energiesparend betreibbar ist und nicht flackert und trotzdem eine gute Ausleuchtung der Räume gewährleistet. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Die Licht emittierende Einrichtung umfasst mehrere LEDs (light emitting diodes). Diese verbrauchen deutlich weniger Energie als herkömmliche Leuchtstoffröhren. Darüber hinaus können solche LEDs auch flimmerfrei arbeiten. Die Schiene weist hierzu auf einer Seite entlang ihrer Längsachse eine Öffnung auf, durch welche das von den LEDs abgegebene Licht austreten kann. Diese Öffnung wird von einer lichtdurchlässigen Prismenscheibe verschlossen. Dies bietet den Vorteil, dass das von den LEDs abgegebene Licht verteilt werden kann. Personen, die die im Betrieb befindliche Leuchte ansehen, werden nicht von den LEDs geblendet. Außerdem kann durch die Anordnung und die Beschaffenheit der Prismenscheibe der Winkel bestimmt werden, in welchem das Licht von der Leuchte abgegeben wird. Dies ist wichtig, um insbesondere ergonomische und arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten und eine gute Ausleuchtung des Raumes zu erwirken.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die Schiene ein Aluminiumprofil. Dieses ist einfach in der Herstellung. Außerdem ist Aluminium ein sehr leichter Werkstoff. Darüber hinaus weist Aluminium die notwendige Temperaturbeständigkeit auf und ist wenig anfällig für Korrosion und Verschleiß.
  • Vorteilhafterweise befinden sich in jeder der Licht emittierenden Einrichtungen zehn LEDs. Diese geben genügend Licht ab und sind einfach zu verbauen.
  • Eine besonders bevorzugte Prismenscheibe besitzt ein wabenförmiges Profil. Dieses ist gut in der Lichtverteilung und schafft es, einen gewünschten Winkel der Lichtverteilung zu ermöglichen.
  • Damit möglichst viel des von den LEDs emittierten Lichtes in den Raum abgestrahlt wird, ist die Schiene an ihrer Innenseite in einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel zumindest bereichsweise reflektierend ausgebildet. Dies kann auch durch Einbringung von Spiegeln an der Innenseite der Schiene geschehen. Somit wird das von den LEDs abgegebene Licht reflektiert und in den Raum hinein abgegeben. Mit wenigen LEDs wird somit trotzdem genügend Licht für die Ausleuchtung des Raumes erzeugt.
  • Die zum Betrieb der Licht emittierenden Einrichtungen erforderliche Elektronik ist vorzugsweise in der Schiene, insbesondere an einem ihrer Enden angeordnet. Dies ist einfacher für die Montage und den elektrischen Anschluss.
  • In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Enden der Schienen so ausgebildet, dass mehrere Schienen hintereinander steckbar sind, wobei dadurch ein elektrischer Kontakt zwischen den jeweiligen Enden der Schienen hergestellt wird. Vorzugsweise sind dafür an den Enden der Schienen Stecker vorgesehen, beispielsweise männliche und weibliche Stecker, die ineinander steckbar sind. Da diese Steckverbindungen elektrisch kontaktwirksam sind, ist es dann möglich, nur an einer einzelnen Schiene eine Stormzuführung vorzusehen, wobei dann die mit dieser Schiene durch eine Steckverbindung verbundenen weiteren Schienen über die gleiche Stromzuführung mit elektrischer Energie versorgt werden, so dass sie in Betrieb genommen werden können. Hierdurch ist die Leuchte sehr flexibel, da je nach Anwendungsfall nahezu beliebig viele Schienen hintereinander steckbar sind. Auch die Stromzuführung kann durch einen Stecker mit einem Ende einer Schiene in kontaktwirksame Verbindung gebracht werden. Durch dieses System werden auch die Kosten für Herstellung und Lagerhaltung deutlich reduziert. Es ist auch möglich, die Schienen je nach Bedarf anders anzuordnen und die Anordnung beliebig zu ändern, ohne dass neue Leuchten bzw. Schienen beschafft werden müssen. Hierdurch erhält man ein sehr flexibles System.
  • Bei einer Leuchte der soeben beschriebenen Art ist es vorzugsweise vorgesehen, ein Sicherungselement an jeder Steckverbindung zweier Schienen vorzusehen, welche die Steckverbindung gegen unbeabsichtigtes Lösen sichert, was beispielsweise geschehen könnte, wenn jemand versehentlich gegen die Schienen stößt. Am Einfachsten ist es, wenn das Sicherungselement mit den beiden Enden der beiden Schienen im Bereich der Steckverbindung durch Aufclipsen, Aufstecken oder Verrasten verbindbar ist. Solche Arten von Verbindungen sind lösbar, so dass die Schienen auch beliebig wieder voneinander getrennt werden können.
  • Weiterhin vorteilhaft bei einer solchen Leuchte ist es, an der Steckverbindung einen Indikator vorzusehen, der anzeigt, ob die beiden Schienen elektrisch kontaktwirksam miteinander verbunden sind und die Steckverbindung korrekt hergestellt wurde. Wir ein Sicherungselement verwendet, so kann der Indikator insbesondere an diesem Sicherungselement angeordnet sein.
  • Bevorzugterweise ist die Leuchte als Systemleuchte ausgebildet. Das bedeutet, dass es verschiedene Verwendungsmöglichkeiten gibt. So können die Leuchten selbst direkt an der Decke oder Wand eines Raumes befestigt werden und zwar mittels einer Halterung, wie einem Haltebügel, einer Kette oder Ähnlichem. Des Weiteren ist es auch möglich, die Schienen in Gehäusen anzuordnen, so dass dadurch wiederum andere Leuchtenformen realisierbar sind, wie beispielsweise Rasterleuchten. Man kann eine Schiene einzeln verwenden oder durch das Herstellen der bereits beschriebenen Steckverbindung auch mit mehreren anderen Schienen kombinieren, um eine Leuchte herzustellen. So entsteht ein komplettes Leuchtensystem, welches flexibel und durch die Verwendung immer gleicher bzw. ähnlicher Bauteile preiswert in der Herstellung und Lagerhaltung ist.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Leuchte in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
  • 1: eine erfindungsgemäße Schiene im Schnitt
  • 2: ein Ausschnitt aus der Schiene gemäß A in 1 in vergrößerter Darstellung
  • 3: zwei Schienen mit Sicherungselement vor dem Beginn des Zusammenbaus
  • 4: die Elemente aus 3 vor dem Zusammenbau
  • 5: die Elemente aus 3 und 4 aus einer anderen Perspektive
  • 6: die Elemente aus den 3 bis 5 kurz vor Beendigung des Zusammenbaus
  • 7: zwei zusammengebaute Schienen mit Sicherungselement
  • 8: eine aus zwei Schienen zusammengebaute Leuchte
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Schiene 20 einer Leuchte 10 im Schnitt. Die Licht emittierende Einrichtung 11 ist nur schematisch gezeigt. Die Schiene 20 weist ein Aluminiumprofil 28 auf. Dieses besitzt an seiner einen Seite 21 die Öffnung 23, durch welche das Licht, welches von der Licht emittierenden Einrichtung 11 abgegeben wird, nach außen austreten kann. An der Innenseite 12 der Schiene 20 sind jeweils zwei Spiegel 13 angeordnet, die das von der Licht emittierenden Einrichtung 11 abgegebene Licht reflektieren und in Richtung der Öffnung 23 abgeben. Die Spiegel 13 sind auf jeder Innenseite 12 der Schiene 20 in Ausnehmungen 14 gehaltert. Selbstverständlich kann auch die Innenseite 12 der Schiene 20 selbst poliert oder mit einer reflektierenden Beschichtung versehen oder anderweitig reflektierend ausgebildet sein, um den vorgenannten Effekt zu erzeugen.
  • Die Öffnung 23 wird von der hier nur gestrichelt angedeuteten Prismenscheibe 24 verschlossen, welche dafür sorgt, dass das von der Licht emittierenden Einrichtung 11 abgegebene Licht im Raum verteilt wird. Im Bereich der einen Seite 21 der Schiene 20 sind in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel Aufnahmen 27 vorgesehen, in welchen die Prismenscheibe 24 anbringbar ist.
  • Darüber hinaus ist noch das Gegenrastelement 25 erkennbar, dessen Funktion später noch näher erläutert wird. Diese Gegenrastelemente 25 dienen dem Einbau der Schiene 20 bzw. der Anbringung der Leuchte 10 an einer Wand bzw. Decke oder Ähnlichem und helfen dabei, ein komplettes Leuchtensystem bereit zu stellen, da über die Gegenrastelemente 25 verschiedenste Bauteile an der Schiene 20 befestigbar sind.
  • Der mit A bezeichnete Ausschnitt aus 1 ist in 2 näher dargestellt. Man erkennt hier eine Kühlungseinrichtung 26 für die von der Licht emittierenden Einrichtung 11, insbesondere von den LEDs, abgegebene Wärme. Die Kühlungseinrichtung 26 ist hier in Form von Rippen bzw. Zacken ausgebildet, welche die durch die Licht emittierenden Einrichtung 11 erzeugte Wärme nach außen leiten. Diese Kühlungseinrichtung 26 kann direkt beim Erstellen eines Aluminiumprofils 28 mit angeformt werden. Das Aluminium hat dann auch noch den Vorteil, dass es die Wärme gut nach außen leiten kann. Des Weiteren erkennt man in 2 noch ansatzweise den auf der Innenseite 12 der Schiene 20 angeordneten Spiegel 13. Dieser Spiegel 13 ist hier in zwei Ausnehmungen 14 gehaltert, um einerseits ein Verrutschen zu vermeiden, den Spiegel 13 aber andererseits leicht montierbar und auch wieder von der Schiene 20 entnehmbar zu gestalten.
  • Die 3 bis 7 zeigen die Befestigung zweier Schienen 20 mittels einer Steckverbindung 32 aneinander. Hierzu verfügt jeder der Schienen 20 an jedem ihrer Enden 31 über jeweils einen Stecker 30. Diese Stecker 30 können beispielsweise als männlicher und weiblicher Stecker 30 ausgebildet sein, wie hier insbesondere aus den 4 und 5 ersichtlich ist. Auch andere Formen eines Steckers 30 sind selbstverständlich denkbar. Um die Steckverbindung 32 herzustellen, werden die beiden Schienen 20 zueinander ausgerichtet und die Stecker 30, die sich an den Enden 31 der Schienen 20 befinden, ineinander gesteckt, damit eine elektrisch kontaktwirksame Verbindung entsteht. Nachdem diese Steckverbindung 32 hergestellt wurde, kann dann ein Sicherungselement 40 über dieser Steckverbindung 32 angeordnet werden, um ein unbeabsichtigtes Lösen der Steckverbindung 32 zu vermeiden. Vorteilhafterweise wird das Sicherungselement 40 an den Schienen 20 aufgeclipst, aufgesteckt oder mit diesen verrastet. Hierzu kann das Sicherungselement 40 beispielsweise mit dem Gegenrastelement 25 jeder der Schienen in Wirkverbindung treten.
  • In dem hier gezeigten vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist zusätzlich noch ein Indikator 41 vorgesehen, welcher hier am Sicherungselement 40 angeordnet ist. Dieser Indikator 41 zeigt an, ob die Steckverbindung 32 korrekt hergestellt wurde und/oder ob eine elektrisch kontaktwirksame Verbindung der beiden Stecker 30 vorliegt und/oder ob das Sicherungselement 40 korrekt an der Steckverbindung 32 befestigt wurde. Hierdurch können Montagefehler minimiert werden.
  • Ebenfalls aus den 3 bis 7 wird ersichtlich, wie das Befestigungsmittel 50 an der Schiene 20 befestigt wird, um dann mit einer Halterung 52 zusammenzuwirken, damit die Leuchte 10 befestigt werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Halterung 52 einen Haken auf, welcher mit einer Öse, einem anderen Haken, einem Bügel oder Ähnlichem an einer Decke eines Raumes in Wirkverbindung bringbar ist, um die Leuchte 10 im Raum zu befestigen. Das Befestigungsmittel 50 und die Halterung 52 sind auch zueinander höhenverstellbar ausgeführt, wodurch sich eine große Flexibilität bei der Ausrichtung der Leuchte 10 im Raum ergibt.
  • Um das Befestigungsmittel 50 an der Leuchte 10 zu befestigen, wirkt es mit der Schiene 20 zusammen. Hierfür ist ein Kunststoffteil 53 vorgesehen, welches lösbar an der Schiene 20 befestigbar ist. Beispielsweise bieten sich als Methoden zur lösbaren Befestigung Verrasten, Verclipsen oder auch Aufstecken an. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das Kunststoffteil 53 das Rastelement 51 auf, welches mit dem Gegenrastelement 25 der Schiene 20 in mechanische Wirkverbindung bringbar ist, wie in den 3 und 4 beispielsweise gezeigt. Dadurch, dass das Gegenrastelement 25 in das Aluminiumprofil 28 der Schiene 20 integriert ist, ist eine Befestigung des Kunststoffteils 53 und somit auch des Befestigungsmittels 50 an nahezu jeder beliebigen Stelle der Schiene 20 möglich, was wiederum eine große Flexibilität bei der Anbringung der Leuchte 10 in einem Raum bedeutet. Das Kunststoffteil 53 kann mit dem Befestigungsmittel 50 einstückig ausgebildet sein. Es kann aber auch, wie hier, das Befestigungsmittel 50 mit dem Kunststoffteil 53 verschraubt, verrastet, vernietet, verschweißt oder anders befestigt sein.
  • Nach der vollständigen Montage der beiden Schienen 20 aneinander sowie der Herstellung der Steckverbindung 32 und der Montage des Sicherungselementes 40 kann dann eine Leuchte 10, wie in 8 dargestellt, entstehen, die hier einen Raum ausleuchten kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Leuchte
    11
    Licht emittierende Einrichtung
    12
    Innenseite von 20
    13
    Spiegel
    14
    Ausnehmung
    20
    Schiene
    21
    Eine Seite von 20
    23
    Öffnung
    24
    Prismenscheibe
    25
    Gegenrastelement
    26
    Kühlungseinrichtung
    27
    Aufnahme
    28
    Aluminiumprofil
    30
    Stecker
    31
    Ende von 20
    32
    Steckverbindung von 20
    40
    Sicherungselement
    41
    Indikator
    50
    Befestigungsmittel
    51
    Rastelement
    52
    Halterung
    53
    Kunststoffteil

Claims (15)

  1. Leuchte (10), insbesondere Wand- und/oder Deckenleuchte, mit einer Schiene (20), welche zumindest bereichsweise aus lichtundurchlässigem Material besteht, mit wenigstens einer in der Schiene (20) angeordneten, elektrisch betreibbaren und Licht emittierenden Einrichtung (11), dadurch gekennzeichnet, dass die Licht emittierende Einrichtung (11) mehrere LEDs (light emitting diodes) umfasst, dass die Schiene (20) auf einer Seite (21) entlang ihrer Längsachse eine Öffnung (23) aufweist, durch welche das von der Licht emittierenden Einrichtung (11) abgegebene Licht austreten kann und dass die Öffnung (23) mit einer lichtdurchlässigen Prismenscheibe (24) verschließbar ist.
  2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (20) ein Aluminiumprofil (28) umfasst.
  3. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Licht emittierenden Einrichtung (11) zehn LEDs vorgesehen sind.
  4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Prismenscheibe (24) ein wabenförmiges Profil hat.
  5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (20) eine oder mehrere Aufnahmen (27) aufweist, zur Anordnung der Prismenscheibe (24).
  6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (20) an ihrer Innenseite (12) zumindest bereichsweise reflektierend ausgebildet ist
  7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Spiegel (13) auf der Innenseite (12) der Schiene (20) angeordnet sind, um die Innenseite (12) reflektierend auszubilden, wobei insbesondere auf den Innenseiten (12) der Schiene (20) ein oder mehrere Ausnehmungen (14) vorgesehen sind, um den oder die Spiegel (13) aufzunehmen.
  8. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schiene (20), insbesondere an einem ihrer Enden (31), eine zum Betrieb der Licht emittierenden Einrichtung (11) erforderliche Elektronik angeordnet ist.
  9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden (31) der Schiene (20) so ausgebildet sind, dass mehrere Schienen (20) unter Zwischenschaltung der jeweiligen Enden (31) hintereinander elektrisch kontaktwirksam steckbar sind, wodurch eine Steckverbindung (32) gebildet wird, wobei die Enden (31) der Schiene (20) insbesondere jeweils über elektrisch kontaktwirksame Stecker (30) verfügen, wobei dann vorzugsweise nur eine Stromzuführung benötigt wird.
  10. Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Steckverbindung (32) zweier Schienen (20) mit einem Sicherungselement (40) gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist, wobei das Sicherungselement (40) insbesondere mit den beiden Enden (31) der Schienen (20) im Bereich der Steckverbindung (32) durch Aufclipsen, Aufstecken oder Verrasten verbindbar ist.
  11. Leuchte nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass pro Steckverbindung (32) ein Indikator (41) vorgesehen ist, welcher anzeigt, ob die beiden Schienen (20) richtig miteinander verbunden sind und die Steckverbindung (32) korrekt hergestellt wurde, wobei der Indikator (41) vorzugsweise am Sicherungselement (40) angeordnet ist.
  12. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schiene (20) ein Befestigungsmittel (50) vorgesehen ist, durch welches die Schiene (20) an einer Halterung (52), wie einem Haltebügel, einer Kette, einem Gehäuse, einem Gewindestift, einem Haken o. ä., befestigbar ist, wobei die Halterung (52) und/oder das Befestigungsmittel (50) vorzugsweise in sich oder zueinander höhenverstellbar ausgeführt sind.
  13. Leuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (50) ein Kunststoffteil (53) umfasst, welches an der Schiene (20) lösbar befestigbar ist, insbesondere durch Verrasten, Verclipsen, Aufstecken o. ä., wobei das Befestigungsmittel (50) wenigstens ein Rastelement (51) aufweist, welches mit einem an der Schiene (20) befindlichen Gegenrastelement (25) in mechanische Wirkverbindung bringbar ist.
  14. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (20) eine oder mehrere Kühlungseinrichtungen (26) aufweist, insbesondere in Form von Zacken oder Rippen, die zum Ableiten der durch die Licht emittierende Einrichtung (11) erzeugten Wärme dienen.
  15. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (10) als Systemleuchte ausgebildet ist.
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