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DE202011000442U1 - Verbundpflasterdecke - Google Patents

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DE202011000442U1
DE202011000442U1 DE202011000442U DE202011000442U DE202011000442U1 DE 202011000442 U1 DE202011000442 U1 DE 202011000442U1 DE 202011000442 U DE202011000442 U DE 202011000442U DE 202011000442 U DE202011000442 U DE 202011000442U DE 202011000442 U1 DE202011000442 U1 DE 202011000442U1
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paving
joint
stone
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DE202011000442U
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Lithonplus GmbH and Co KG
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Lithonplus GmbH and Co KG
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  • Road Paving Structures (AREA)

Abstract

Pflasterdecke bestehend aus in einer Ebene angeordneten, quaderförmigen Pflastersteinen (1) mit je einer horizontalen Oberseite (2), mehreren Seitenflächen (3) und einer Unterseite (4), wobei zwischen den Seitenflächen (3) von benachbarten Pflastersteinen (1) eine mit einem Fugenmaterial (6) gefüllte Fuge (5) verläuft, und wobei die Unterseiten (4) in einem Pflasterbett (8) ruhen, derart, dass an jeder Seitenfläche (3) auf jeden angrenzenden Pflasterstein (1) zuweisend mindestens zwei Nocken (9) angeordnet sind, die jeweils eine Rippe (91) und ein flächiges Element (92) umfassen, wobei die Rippe (91) mit einer Stärke von etwa 65% bis 90% der Fugenbreite (10) in die Fuge (5) hineinragt, und die am weitesten hineinragenden Punkte der Rippe (91) eine zur Seitenfläche (3) parallele Ebene (911) bilden, die von unten her bis nahe an die Oberseite (4) und senkrecht zur Oberseite (4) verläuft, wobei die Rippe (91) an das flächige Element (92) angrenzt, das mit einer Stärke von etwa 35%...

Description

  • STAND DER TECHNIK
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Pflasterdecke bestehend aus in einer Ebene angeordneten, quaderförmigen Pflastersteinen mit je einer horizontalen Oberseite, mehreren Seitenflächen und einer Unterseite wobei zwischen den Seitenflächen von benachbarten Pflastersteinen eine Fuge verläuft, und wobei die Unterseiten in einem Pflasterbett ruhen Als Stand der Technik kannten bereits Ägypter und Römer vor mehr als 2000 Jahren die Ausbildung von Straßen und Plätzen durch das Belegen mit Steinen, die in einem Sandbett gelagert wurden und untereinander durch verfüllte Fugen abgegrenzt waren. Als Material für die Pflasterung wurden bevorzugt Bruchsteine oder vom Wasser abgerundete Steine eingesetzt, die in Gewicht und Größe leicht zu hantieren waren. Eine Alternative wurden recht bald auch Pflastersteine aus gebranntem Ton in sehr trockenen Gegenden. Für überdachte Flächen war auch der Einsatz von Holzstücken als Pflasterelement üblich.
  • Als heutiger Stand der Technik hat Beton andere Materialien zum größten Teil verdrängt, Naturstein ist auch heute noch für Flächen üblich, bei denen die Oberflächenwirkung des Naturmaterials gewünscht wird. Da durch zunehmende Verbesserung der Druckfestigkeit von Beton und immer weitere Möglichkeiten zur Detaillierung der Formen Betonsteine auch die Oberflächen von Natursteinen nachbilden können, verdrängen Betonsteine auch in diesem Bereich die natürlich abgebauten Materialien.
  • Im Vergleich zur Abdeckung einer Fläche mit großen Materialblöcken bieten einzelne, kleinere Pflastersteine zahlreiche Vorteile. Dazu zählen die wirtschaftliche Herstellung in einer darauf optimierten Fertigungsstätte, ein leichterer Transport zum Anwendungsort und eine einfachere Verlegung und eine bessere Anpassung an unregelmäßige Randlinien der zu pflasternden Fläche. Ein ganz besonders wichtiger Vorteil ist jedoch die Elastizität der Pflasterdecke, d. h. bis zu bestimmten Belastungsgrenzen verkippt ein einzelner Stein etwas unter der Last, meist in einer Drehbewegung in der Hauptbefahrungsrichtung. Diese Drehbewegung ist reversibel, d. h. sie bildet sich nach Absinken der Belastung wieder zurück. Dieser Effekt entsteht durch das Zusammenspiel zwischen der Seitenfläche des Pflastersteins, dem daran angrenzenden Fugenmaterial und der Seitenfläche des benachbarten Pflastersteins. Unter der Belastung wird das Fugenmaterial verdichtet. Die Verdichtung ist an der oberen Kante eines jeden Pflastersteines in Hauptfahrrichtung wegen der dort auftretenden, höchsten Belastung am größten. Die Körner des Fugenmaterials verkeilen sich ineinander. Dadurch wird das Volumen der Fuge reduziert und der Druck nicht nur an die Wandung des benachbarten Pflastersteins weitergegeben, sondern auch an das Pflasterbett. Damit stützt sich ein jeder Pflasterstein sowohl auf seinem Nachbarn ab, als auch in seinem Pflasterbett. In das Pflasterbett werden nicht nur die Kräfte der vertikal einwirkenden Belastungskomponenten eingeleitet, sondern wie soeben beschrieben auch Komponenten der horizontal oder fast horizontal auf dem Pflasterstein einwirkenden Belastungen. Die Verkeilung der Körner des Fugenmaterials ist reversibel. Mit sinkender Belastung erhöht sich deshalb das Volumen der Fugenfüllung wieder.
  • Wie jede andere Befestigung hat auch eine Pflasterdecke eine Belastungsgrenze, oberhalb derer die Pflastersteine nicht nur in ihrem Bett verkippt sind, sondern sich über die Breite der Fuge hinaus auf ihren Nachbarn so stark abgestützt haben, dass die Kanten abgeplatzt sind oder der Pflasterstein gebrochen ist. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, sind sogenannte Abstandshalter oder Nocken an den Seiten von Pflastersteinen bekannt.
  • Andere Formen von Nocken verzahnen die Steine miteinander und erhöhen dadurch die Belastbarkeit der Pflasterdecke gegen horizontale Kräfte oder horizontale Kraftkomponenten, die beim Befahren der Pflasterdecke durch die Räder der Fahrzeuge entstehen.
  • Die bisher bekannten Lösungen weisen jedoch zahlreiche Nachteile auf. Sehr zahlreiche, kleine Nocken werden beim Vergießen und Verdichten der Form nicht immer gleichmäßig ausgefüllt und auch nicht immer gleichmäßig verdichtet. Die dadurch entstehenden Nocken sind dadurch an einigen Stellen schwächer als der übrige Pflasterstein.
  • Das andere, bekannte Extrem sind sehr massive Zähne oder Ansätze an den Seitenflächen der Pflastersteine. Im Verhältnis zu der Fuge sind sie jedoch so groß, dass das Volumen der Fuge stark reduziert und damit die Elastizität der Pflasterdecke spürbar vermindert wird, d. h. bei einer gegebenen Belastung nahe seiner Belastungsgrenze führt der Stein eine noch größere Kippbewegung aus.
  • Dieser ungünstige Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass die seitlichen Ausbildungen bereits bei einem geringeren Verdrehwinkel das Fugenmaterial vollständig verdrängen, an den benachbarten Pflasterstein anstoßen und dadurch Beschädigungen der Steine verursachen.
  • Ein weiterer, prinzipieller Nachteil von sehr großen Zähnen ist die sehr schmale Fuge zur Seitenfläche des benachbarten Pflastersteines. Je schmaler die Fuge ist, desto schlechter lässt sie sich befüllen. Ein häufig auftretender Effekt ist, dass eine schmale Fuge zu Beginn der Lebensdauer einer Pflasterdecke nur im oberen Bereich verfüllt ist, weil während der Verfüllung größere Körner aus dem Füllmaterial einen Sperrriegel bilden. Der darunter liegende Bereich der Fuge bleibt leer. Nach oben hin erscheint die Fuge jedoch bereits vollständig verfüllt. Während der Benutzung der Pflasterdecke wird durch Kippen des Steines jedoch die Fuge im oberen Teil zeitweise verbreitert. Dadurch lockert sich der Sperrriegel. Beim Zurückkippen des Pflastersteines wird im oberen Bereich der Fuge ein erhöhter Druck auf das Füllmaterial ausgeübt und zugleich der untere Bereich der Fuge verbreitert. Dadurch bewegt sich das Füllmaterial kontinuierlich nach unten, und zwar solange, bis der anfänglich existierende Hohlraum vollständig ausgefüllt ist. Der obere Bereich der Fuge Ist dann leer. Aber gerade in diesem Bereich bewirkt ein kippender Pflasterstein die höchste Belastung. Die Folge ist, dass Stein auf Stein stößt und Material abplatzt. Weitere Belastungen, die innerhalb des eigentlich zulässigen Bereiches liegen, führen in diesem Verschleißzustand der Pflasterdecke bereits zu weiteren Abplatzungen und damit zu einer Beschleunigung der fortschreitenden Alterung.
  • Selbst wenn beim Verlegen der schmale Fugenbereich zwischen großem Zahn und Seitenfläche des benachbarten Steines befüllt worden ist, so enthält dieser aufgrund seiner schmalen Abmessungen nur Material mit sehr feiner Körnung. Dieses feine Material wird durch die Bewegungen der Füllung bei Belastung und/oder durch Oberflächenwasser immer weiter nach unten gedrückt, insbesondere dann, wenn das Pflasterbett aus sehr grobkörnigem Material aufgebaut worden ist. Dieser Effekt führt auf die Dauer zu einer allmählichen Entleerung der Fuge.
  • Eine weitere, nachteilige Wirkung einer nur teilweise befüllten Fuge ist, dass bei einem kippendem Pflasterstein auf der Seite der angehobenen Kante Fugenmaterial aus der Fuge heraus nach unten in das Pflasterbett hinein gelangen kann. Dort führt es zu einer dauernden Schieflage des Pflastersteines, wodurch die Stabilität der Pflasterdecke nachhaltig geschwächt wird.
  • Schließlich ergibt sich das Problem, dass zu breite Fugen zwar eine gute Entwässerungseigenschaft bieten, allerdings keine dauerhaft stabile Pflasterdecke gewähren, während sehr schmale Fugen insbesondere in Verbindung mit nicht versickerungsfähigen Pflastersteinen eine ungenügende Versickerungsfähigkeit gegenüber Oberflächenwasser bieten. Um diesem Problem zu begegnen werden oftmals versickerungsfähige Pflastersteine eingesetzt, die allerdings nur eine geringe Frost-Tausalz-Beständigkeit aufweisen, und deren Sickerfähigkeit durch Verschmutzung über längere Zeiträume stark abnimmt.
  • Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch die spezielle Ausformung der Nocken und durch ihre optimale vertikale Positionierung eine möglichst große, möglichst leicht befüllbare Fuge zu schaffen, und dabei durch eine optimale Dimensionierung der Erstkontaktfläche der Pflastersteine im Überlastungsfall die primären Beschädigungen deutlich zu reduzieren und damit bei beginnender Überlastung die Diagnostizierbarkeit eines sich aufbauenden Schadens zu verbessern und zugleich die für Sanierungsmaßnahmen verfügbare Zeit zu verlängern. Daneben soll durch eine geeignete Wahl von Fugen- und Pflasterbettmaterial eine hohe Versickerungsfähigkeit der Pflasterdecke über lange Zeiträume ermöglicht werden, um Dauerbeständigkeit der Pflasterdecke zu erhöhen und die Versickerungsleistung zu verbessern.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Pflasterdecke aus Pflastersteinen, die an jeder Seitenfläche auf jeden angrenzenden Pflasterstein zuweisend mindestens zwei Nocken aufweisen, die jeweils eine Rippe und ein flächiges Element umfassen, wobei die Rippe mit einer Stärke von etwas 65% bis 90% der Fugenbreite in die Fuge hineinragt und die am weitesten hineinragenden Punkte der Rippe eine zur Seitenfläche parallele Ebene bilden, die von unten her bis nahe an die Oberseite und senkrecht zur Oberseite verläuft, wobei die Rippe an das flächige Element grenzt, das mit einer Stärke von etwa 35% bis 90% der Fugenbreite, jedoch weniger als die Rippe in die Fuge hineinragt und von der Unterseite her nur über einen Teil der Seitenfläche reicht, wobei innerhalb des Bereiches der Fuge zwischen zwei benachbarten Pflastersteinen wenigstens ein Paar der Nocken so angeordnet ist, dass es eine Nocke auf der gegenüberliegenden Seitenfläche genau umfasst, und zwar so, dass sich die Flanken der Nocken in Fugenlängsrichtung gemessen mit einem Abstand von 10% bis 120% der Fugenbreite gegenüberstehen. Hierbei ist das Material und/oder die Korngröße des Fugenmaterial feiner als die des Pflasterbetts gewählt.
  • Eine erfindungsgemäße Pflasterdecke bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehört, dass bei Überschreiten einer bestimmten horizontalen Kraft der einzelne Pflasterstein auf seinem Bett wandert und zwar so lange bis seine Nocken sich an der Seitenfläche mit den gegenüberliegenden Nocken des benachbarten Steines verhaken. Dadurch unterstützt auch dieser Stein den überlasteten Nachbarn. Ebenso wird sich der überlastete Stein an seinem Nachbarn auf der anderen Seite abstützen. Wenn daraufhin auch diese in ihrem Pflasterbett zu wandern beginnen, werden sie sich wiederum an ihrem jeweiligen Nachbarn abstützen. Auf diese Weise kann sich eine Spitzenbelastung auf mehrere Steine gleichmäßig verteilen. Das schwächste Glied in der Kette der Kraftverteilung ist der Nocken des ursprünglich überlasteten Steines. Je kräftiger er ausgebildet ist, desto höher ist die Belastungsgrenze.
  • Ein erfindungsgemäß ausgebildeter Nocken ist besonders in seiner unteren Hälfte sehr viel kräftiger als andere, bisher bekannte Nocken. Dadurch wird eine spürbare Erhöhung der diesbezüglichen Belastbarkeit erzielt.
  • Eine weitere, vorteilhafte Funktion der erfindungsgemäßen Nocken ist die relativ schmale, bis relativ nahe an die Oberfläche heranführende Rippe. Sie hilft dabei, dass bei der Verlegung eine ordnungsgemäße Fuge ausgebildet wird. Selbst wenn (unsachgemäßer) Weise die Pflastersteine mit gegenseitiger Berührung und/oder ohne oder mit teilweiser oder mit ungeeigneter Verfüllung verlegt werden, verbleibt immer noch eine Mindestfuge zwischen den Pflastersteinen. Auch in dieser (von der Erfindung nicht erwünschten) Situation werden im Überlastungsfall zuerst nur die Oberkanten der schmalen Rippen abplatzen.
  • Vorteilhaft ermöglicht die besondere Nockenform die Ausbildung definierter Fugen mit gegeneinander verzahnten Pflastersteinen. Durch die besondere Auswahl der Körnung des Fugenmaterials, das feiner als das Pflasterbettmaterial auszuführen ist, wobei die Körnung bevorzugt 0.2 bis 0.6 mal kleiner als die Fugenbreite, insbesondere 20% bis 60% der Fuge betragen sollte, kann bei einem gleichzeitig hohen Verbund eine hohe Versickerungsfähigkeit der Pflasterdecke erreicht werden. Somit kann eine dauerhafte Versickerungsfähigkeit mit mehr als 270 l/(s·ha) erreicht werden. Durch die besondere Ausformung der Abstandsnocken (zwei nebeneinanderliegende Rippen mit verschiedenen Tiefen von beispielsweise 3 und 4 mm), die in die gegenüberliegenden Nocken der Nachbarsteine greifen kann beispielsweise eine homogene 5 mm Fuge erzielt werden. Im Zusammenspiel mit einem Fugenmaterial von beispielsweise 1/3er Split (durchschnittliche Körnungsgröße 1 bis 3 mm), einem Pflasterbettmaterial von beispielsweise 2/5er Split (2 bis 5 mm Körnungsgröße) und der Rundum-Nockenverzahnung wird die vorgenannt dauerhafte Versickerungsleistung erzielt, so dass eine Pflasterdecke geschaffen werden kann, die ohne Einsatz von haufwerksporigen Pflastersteinen, die eine Selbstversickerungsfähigkeit aufweisen, die geltenden Vorschriften einhält und bei weitem sogar übertreffen kann. So fordert die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA) und die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FWA) eine Versickerungsfähigkeit von befestigten Verkehrsflächen, die über 270 l/(s·ha) auch bei längerer Nutzung und möglicher Zusetzung der Fuge durch Schmutzeintrag liegen soll. Eine erfindungsgemäße Pflasterdecke ermöglicht eine mehr als 10-fach höhere Versickerungsleistung, die wesentlich durch die Fugengeometrie, bedingt durch die Nockenform und die Verwendung eines Fugenmaterials, das nach DIN 18130 eine Durchlässigkeit von mind. 5,4 × 10–4 m/s hat sowie gegenüber dem Bettungsmaterial filterstabil ist, erreicht wird. Somit kann auf den Einsatz bisher verwendeter versickerungsfähiger, haufwerksporiger Steine verzichtet werden, so dass die Beständigkeit der Pflasterdecke gegenüber Frost und Tausalz signifikant erhöht ist. Eine erfindungsgemäße Pflasterdecke kann im öffentlichen Raum dauerhaft und wertbeständig für eine extrem lange funktionelle Lebensdauer verbaut werden.
  • Die einzelnen Steine der Pflasterdecke können eine beliebige Formatgröße aufweisen. Als vorteilhaft haben sich Größenabmessungen von 20 × 20 cm bzw. 20 × 10 cm ebenso wie eine Größe von 16 × 16 cm erwiesen. Diese Größe ermöglicht eine problemlose Verlegung, eine ausreichende Fugenfläche und wohldefinierte Fugengestaltung per Quadratmeter und eine robuste, wetterbeständige, hochbelastbare Pflasterdecke über einen langen Zeitraum.
  • Für den Fall einer starken Belastung des Pflastersteins wird dieser – wie bereits mehrfach beschrieben – in eine Drehbewegung versetzt. Dadurch entsteht bekanntlich eine Verdichtung des Fugenmaterials im oberen Bereich der Fuge. Aufgrund der feineren Konsistenz des Fugenmaterials wird weiterhin eine gute Wasserdurchleitung durch die Fuge selbst bei einer Verdichtung gewährleistet. Dank der besonderen Ausbildung des Nockens mit einem breiten, flächigen Element, welches nicht so weit in die Fuge hereinragt wie die schmale Rippe, weist eine Pflasterdecke eines Ausführungsbeispiels im Vergleich zu anderen System eine besonders voluminöse Fuge auf, die zudem lediglich in dem schmalen Bereich der schmalen Rippen die Fugenbreite deutlich reduziert. Deshalb weisen die Pflastersteine einer erfindungsgemäßen Pflasterdecke einen geringeren Verdrehwinkel als andere Systeme bei gleicher Belastung auf.
  • Erst wenn die Belastungsgrenze überschritten ist oder wenn die Fuge unvollkommen verfüllt ist, stoßen die beiden benachbarten Pflastersteine im oberen Bereich zusammen. Aus diesem Grund sollten die Fugen vorteilhaft ganz oder wenigstens zum größeren Teil verfüllt sein. Für diese Situation sind mehrere vorteilhaften Eigenschaften der erfindungsgemäßen Nocke hervorzuheben:
    • – Dadurch dass die Rippe nicht ganz bis zur Oberkante hinreicht, wird der mögliche Verdrehwinkel des Pflastersteins bis zum Anstoßen an den Nachbarstein vergrößert.
    • – Wenn der Pflasterstein dennoch an den Benachbarten anstößt, so berühren zuerst die Oberkanten der schmalen Rippe die Fläche des Nachbarsteines. Da die Fläche sehr viel stabiler ist als die Ecke der schmalen Rippe wird dieser Teil der Rippe zu einer Art Sollbruchstelle. Wenn die Belastungsgrenze nur geringfügig überschritten wird, wird dadurch nur der obere Teil der Rippe des Nockens „geopfert”, der restliche Teil des Nockens bleibt ebenso wie der Pflasterstein selbst erhalten.
  • Mit der vorgenannten Art der Verfüllung der Fuge können die erreichbaren Belastungsgrenzen erhöht und eine überdurchschnittliche Versickerungsfähigkeit erreicht werden. Eine Verstärkung der positiven Wirkung der Fuge mit erfindungsgemäßen Nocken wird dann erreicht, wenn die Fuge mit Sand, Kiessand, Brechsand, Splitt oder einem Gemisch davon verfüllt wird, wobei die Korngröße dieses Fugenmateriales von 0% bis 100%, bevorzugt 20% bis 70% der Fugenbreite reichen soll. Eine feine Körnung im Bereich 20% bis 70% der Fugenbreite, ermöglicht ein homogenes Ausfüllen des Fugenmaterials, so dass die Steine gegenüber durch Fugenmaterial isoliert und verkippsicher gelagert sind, wobei eine hohe Versickerungsleistung sichergestellt werden kann. Die durch die Nocken realisierten Fugen in Kombination mit dem vorgeschlagenen Fugenmaterial kann eine geforderte Durchlässigkeitsbeiwert (hydraulische Leitfähigkeit) von mind. 5,4 × 10–4 m/s erreicht werden.
  • Gemäß eines ausgezeichneten Ausführungsbeispiels kann die Fuge eine Breite von etwa 3.5 mm bis 6.5 mm, bevorzugt 4.5 mm bis 5.5 mm, insbesondere 5 mm aufweisen. Hierbei kann die Rippe eine Stärke, d. h. ein Hineinragen in die Fuge in Richtung der Seitenfläche des benachbarten Steins, von etwa 2.5 mm bis 5 mm, bevorzugt 3.5 mm bis 4.5 mm, insbesondere 4 mm und das flächige Element eine Stärke von 1.5 mm bis 4 mm, bevorzugt 2.5 mm bis 3.5 mm, insbesondere 3 mm aufweisen. Somit kann eine Fuge mit einer durchschnittlichen Mindestbreite von ca. 4 bis 5 mm geschaffen werden, die entsprechend der Größe des Pflastersteins eine ausreichende Versickerungsfähigkeit gewährleistet, und eine eng verzahnt, optisch ansprechende Anreihung von Pflastersteinen ermöglicht, so dass sowohl Dauerbeständigkeit als auch Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Der Fugenanteil der zu erstellenden Fläche kann im Zusammenspiel mit dem vorgenannten Fugenmaterial nach DIN 18130 oder anhand von Infiltrationsversuchen eine ausreichende Versickerungsleistung von mind. 270 l/s × ha (Liter pro Sekund und Hektar) ermöglichen.
  • Im Interesse einer hohen Versickerungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit des Systems bevorzugt eine Ausführungsform, dass die Korngröße des Fugenmaterials feiner als die der Korngröße des Pflasterbettes ausgeführt ist. Vorteilhaft kann das Fugenmaterial eine Korngröße von etwa 40% bis 100%, besser noch 50% bis 90% des Pflasterbettmaterials, bevorzugt 60% bis 85% aufweisen, wobei insbesondere das Fugenmaterial ein 1–3 mm Füllmaterial und das Plasterbettmaterial ein 2–5 mm Füllmaterial ist. Durch die verfeinerte, allerdings ähnliche Körnung des Fugen- gegenüber dem Pflasterbettmaterials wird eine hohe Widerstandskraft gegen hohe Verkehrsbelastungen wie LKW-Verkehr bei gleichzeitig hoher Versickerungsfähigkeit erreicht. Die Steine sind aufgrund der definierten Fugengeometrie und der Verzahnungswirkung der Nocken zusammen mit der Fugenverfüllung mittels feinem Fugenmaterial gegeneinander armiert, wobei eine feinere Fugenfüllung gegenüber Verschmutzung oder nachlassende Versickerungswirkung resistenter als eine gröbere Füllung ist. Mit zunehmender Versickerung des Oberflächenwasser nimmt die Körnung des Untergrunds zu, so dass eine verbesserte Wasserabführung erreicht wird. Auch ganz unten in der Fuge am Übergang zwischen Fuge und Pflasterbett wird bei Belastungsspitzen eine verbesserte Durchsickermöglichkeit und elastische Verformung zwischen den Körnern von feinkörnigen Fugenmaterial und grobkörnigen Pflasterbett erreicht. Wenn zum Beispiel eine Pflasterdecke so ausgelegt ist, dass sie dauernd durch Lastkraftwagen befahren werden kann, dann wird durch Fugenmaterial mit der Korngröße von 60 bis 90% der Fugenbreite die Anzahl der äquivalenten Achsübergänge durch Schwerverkehr reduziert. Es können also nur wenige LKW die Pflasterdecke befahren, wobei eine gröbere Körnung eine bessere Versickerungsfähigkeit der Pflasterdecke gewährleistet.
  • Grundsätzlich können die Pflastersteine aus beliebigem Material gefertigt sein. Für Bepflasterungen werden insbesondere zur Erreichung hoher Versickerungsleistungen wasserdurchdringbare Steine, insbesondere haufwerksporigen Steinen eingesetzt, die allerdings nur eine geringe Frost und Tausalz-Toleranz sowie eine hohe Verschmutzungsgefährdung aufweisen. Ein weiterer Vorteil einer erfindungsgemäßen Pflasterdecke ist, dass die Pflastersteine aus einer sehr großen Vielfalt von Materialien, insbesondere nicht versickerungsfähigen robuste und langlebige Materialien hergestellt werden können. Die Erfindung bevorzugt Beton, ebenso geeignet sind Stahlbeton, Faserzement oder eine andere nach Verguss aushärtende mineralische Masse. Ebenso eingesetzt werden kann gebrannter Lehm, auch als Ton, Ziegel oder Klinker bezeichnet, oder eine andere mineralische Masse, welche durch Erhitzung gehärtet wird. Auch Metall, Gummi oder Kunststoff sind als Material denkbar. Grundsätzlich können die Pflastersteine an sich offenporig gestaltet sein und daher selbst eine Versickerungsfähigkeit aufweisen. Bevorzugt sind allerdings die Pflastersteine selbst nicht offenporig und dadurch in ihrem Gefüge nicht versickerungsfähig, so dass der Pflasterbelag allein über die besondere Gestaltung der Fuge in der Fläche versickerungsfähig ist.
  • Bei der Dimensionierung der erfindungsgemäßen Nocken ist natürlich auf die maximale Druckfestigkeit des Materials Rücksicht zu nehmen; der Nocken muss also entsprechend verbreitert werden. Allen vorgenannten Werkstoffen gemeinsam ist, dass sie sich für eine Herstellung des Steines in einer Form eignen. Bei diesem Herstellungsverfahren ist die erfindungsgemäße Optimierung der Nocken vergleichsweise einfach. Der Aufwand für die Formgebung ist mit der einmaligen Investition einer geeigneten Gussform quantifiziert Als Material für Pflastersteine prinzipiell sehr bewährt und wie erwähnt, schon seit Jahrtausenden eingesetzt, sind Natursteine. Die erfindungsgemäße Ausbildung der Nocken erfordert jedoch den Aufwand einer recht genauen Materialabtragung bei jedem einzelnen Exemplar.
  • Eine erfindungsgemäße Pflasterdecke wird bevorzugt so ausgeführt, dass an eine Seitenfläche wenigstens zwei benachbarte Steine angrenzen, d. h., dass bei quaderförmigen Pflastersteinen nur in einer Richtung die Fugen gerade durchlaufen, in der quer dazu orientierten anderen Richtung ist die Fuge von Stein zu Stein jeweils um eine halbe Steinbreite versetzt. Eine erfindungsgemäße Ausbildung der Seitenkanten von Pflastersteinen ist natürlich auch für polygonale Steinformen möglich und sinnvoll. Interessante Formen sind zum Beispiel Sechseck oder Achteck, ebenso denkbar sind Raute und Trapez, aber auch alle anderen Polygone, wie sie zum Beispiel aus dem Bereich der Wandfliesen bekannt sind.
  • Eine erfindungsgemäße Ausbildung von Nocken ist auch für gekrümmte oder polygonale Seitenflächen möglich und sinnvoll. Ganz beliebige Formen der Seitenflächen sind dann möglich und sinnvoll, wenn der benachbarte Stein eine komplementäre Fläche ausbildet, so dass sich zwischen zwei benachbarten Steinen stets eine Fuge mit gleichmäßiger Breite entsteht.
  • Durch Kombination von Pflastersteinen in mehreren Formen sind vielfältige Ausbildungen der Pflasterdecken möglich. Insbesondere dann, wenn die Fugen diagonal zur Hauptfahrrichtung verlaufen, ist das auch in Bezug auf die Belastbarkeit ein funktioneller Vorteil. Die erfindungsgemäß ausgebildeten Nocken können dann Rotationsbewegungen und zugleich auch Kippbewegungen des Pflastersteins erfolgreich entgegenwirken.
  • In sämtlichen vorerwähnten Fällen wird als Mindestbestückung der Seitenflächen gefordert, dass ein einzelner Nocken auf einer Seitenfläche so angeordnet ist, dass er sich in den Zwischenraum eines Nockenpaares auf der gegenüberliegenden Seitenfläche mit jeweils einem Abstand von 10% bis 120% der Fugenbreite einfügt. Dieser Abstand ist sinnvoll, weil darin eingefülltes Fugenmaterial für eine gleichmäßige Verteilung der Kräfte sorgt. Die Kombination eines Nockenpaares auf der einen mit einem einzelnen Nocken auf der anderen Seitenfläche sichert die beiden benachbarten Steine gegen horizontale Bewegungen in beiden Richtungen, also gegen Bremsen und Beschleunigungen der Fahrzeuge ab.
  • Um vielfältige Kombinationsmöglichkeiten zwischen standardisierten Pflastersteinen zu schaffen, kann es sinnvoll sein, eine Seitenfläche mit mehreren, erfindungsgemäßen Nocken zu bestücken. In diesem Fall ist es vorteilhaft, dass alle Nocken zahnartig ineinander greifen. Stets sollte jedoch zwischen den Flanken der Nocken in Fugenlängsrichtung ein Abstand von 10% bis 120% der Fugenbreite eingehalten werden, damit in diesen Zwischenraum Fugenmaterial eingefüllt werden kann.
  • Eine andere sinnvolle Variante eines erfindungsgemäßen Nockens sieht vor, dass die Rippen bis zur Oberfläche des Pflastersteins durchlaufen. Zwar wird dadurch der mögliche Kippwinkel des einzelnen Pflastersteins bis zum Anstoßen an den Nachbarstein etwas eingeschränkt, aber die Herstellung des Steines und die Benutzung der Rippe als Abstandshalter beim Verlegen sowie als Sollbruchstelle bei Berührung des Nachbarsteines wird etwas verbessert bzw. bleibt erhalten.
  • Eine weitere, vorteilhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pflastersteines ist es, weitere Nocken vorzusehen, die nur aus einer Rippe bestehen. Diese können bei der Verladung der Steine und bei der Verlegung mit Maschinen ein nützliches Hilfsmittel sein.
  • Im Sinne einer Optimierung der Elastizität der Pflasterdecke ist es eine Verbesserung, auf einer Seitenfläche weitere Nocken vorzusehen, bei denen nur der untere flächige Teil ausgebildet ist. Dadurch wird die Zugänglichkeit der Fuge verbessert und der maximale Kippwinkel des Pflastersteines im Überlastungsfall erhöht. Ebenso steigt das Volumen der Fuge weiter an.
  • Um das Fahrgeräusch einer Pflasterdecke zu senken, ist es sinnvoll, die Fuge an der Oberkante in Teilbereichen schmäler zu gestalten. Um die Befüllbarkeit der Fugen nicht allzu sehr zu verschlechtern, ist es eine weitere vorteilhafte Version, die Fugenbreite an der Oberseite alternierend breiter und/oder schmäler zu gestalten.
  • Wenn die Fuge an ihrer Oberseite breiter ist als an ihrer Unterseite, ist die Verbesserung der Befüllbarkeit ein wichtiger Vorzug. Wegen der Trichterwirkung wird die Wasserdurchlässigkeit der Fuge etwas eingeschränkt. Ebenso wird die Kollisionsgefahr der Steine an ihrer Unterkante im Überlastungsfall erhöht.
  • Grundsätzlich kann der Pflasterstein eine glatte Unterseite aufweisen, so dass die Pflasterdecke plan im Pflasterbett ruht und keine oder nur geringe Verzahnung gegenüber dem Untergrund aufweist. Eine weitere vorteilhafte Ausbildung der Pflasterdecke ist es, dass an der Unterseite der Pflastersteine zusätzliche Aussparungen vorhanden sind. Diese Aussparungen können insbesondere als rinnenförmige Bodennuten an der Unterseite des Pflastersteins ausgeführt sein. Die Bodennuten können im Querschnitt trapezförmig oder halbrund ausgebildet sein. Wenn diese mit dem Material des Pflasterbettes verfüllt sind, erhöhen sie die Belastbarkeit des Pflastersteines gegen horizontal wirkende Kräfte. Somit wird insbesondere bei hoher Verkehrsbelastung eine horizontale Verschiebung der Pflastersteine gegeneinander verhindert und die Bodenverzahnung der Pflasterdecke verbessert. Vorzugsweise können die Aussparrungen eine Breite von 8 bis 20 mm und eine Höhe von 7 bis 10 mm aufweisen, die herstellungstechnisch leicht realisiert werden kann, und keine Schwächung des Pflastersteins hervorruft. Dennoch kann sich eine große Menge Füllmaterial des Pflasterbettes zur Verschiebungshemmung in der Aussparung ansammeln. Die unterseitige Profilierung führt zu einer Verkrallung des Steins im Pflasterbett und ergibt eine hohe Verschiebesicherung gegen horizontale Lasteinwirkung. Hieraus resultiert eine sehr hohe Stabilität und Widerstandskraft gegenüber Schub- und Drehkräften. Der Reibungswert ist gegenüber einer glatten Steinunterseite um mehr als 50% erhöht.
  • Ausgehend von dem vorgenannten Ausführungsbeispiel kann entlang zumindest einer Aussparung zwischen Pflasterbett und Unterseite des Pflastersteins eine Heizeinrichtung, bevorzugt ein Heizleiter oder ein Heizrohr eingelegt sein. So kann die Geometrie der unterseitigen Profilierung auf den Durchmesser von Heizleitern bzw. Heizkabeln oder Heizröhren zur Möglichkeit der Realisierung von beheizbaren Betonoberflächen abgestimmt sein. Heizleiter werden durch elektrischen Strom versorgt. Es ist alternativ denkbar, flüssigkeits- oder luftbeheizte Heizröhren einzusetzen, die durch Anschluss an ein Fernwärmesystem, Heizungsanlage eines Gebäudes oder ähnliches eine Vereisung der Pflasterdecke verhindern können. Das Verlegen von Heizleitern oder Heizröhren unter Pflaster und Platten wird durch die unterseitige Profilierung erleichtert, so dass eine frostfreie Verkehrsfläche, beispielsweise Treppe oder Garageneinfahrt geschaffen werden können. Die Verlegung von großflächigen Heizmatten, die die Verzahnung zwischen Pflasterdecke und Untergrund nachteilig beeinflusst, ist nicht mehr notwendig. Zusätzlich kann eine Reparaturfähigkeit ohne Pflasterabbau eröffnet sein, beispielsweise kann ein defekter Stränge der Heizeinrichtung unter der Pflasterdecke hindurch- und dabei herausgezogen und gleichzeitig ein neuer Strang eingezogen werden.
  • Eine weitere sinnvolle Variante einer erfindungsgemäßen Pflasterdecke stellt die Wölbung der Decke dar. Dadurch wird nicht nur eine Verbesserung der Abführung des Oberflächenwassers erreicht, sondern auch bei grenzwertigen Belastungen ein noch größerer Teil der Kräfte von den benachbarten Steinen mitgetragen. In diesem Fall ist für die Aufnahme der horizontal von Stein zu Stein weitergeleiteten Kräfte eine entsprechend belastbare Einspannung am Rand der Pflasterdecke vorzusehen. Empfehlenswerter Weise ist deshalb der oberste Punkt der gewölbten Pflasterdecke in der Mitte zwischen den Einspannungen angeordnet.
  • In dieser Konfiguration sind die erfindungsgemäßen Pflastersteine deshalb besonders vorteilhaft, weil der Nocken vor allem nahe der Unterseite besonders kräftig ausgebildet ist.
  • Im Folgenden sollen weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung anhand von Beispielen näher erläutert werden. Die abgebildeten Beispiele sollen die Erfindung jedoch nicht einschränken, sondern nur erläutern. Es zeigen in schematischer Darstellung:
  • 1: Aufsicht auf eine Fuge mit vier Nocken;
  • 2: Schrägbild eines quaderförmigen Pflastersteines mit mehreren Nocken und einem dazu versetzten, geschnittenen, zweiten Pflastersteines;
  • 3: Querschnitt durch einen Pflasterstein an der Belastungsgrenze in zwei Varianten;
  • 4: Querschnitt durch eine Pflasterdecke mit einer Wölbung quer zur Hauptfahrrichtung;
  • 5: Drei horizontale Querschnitte zweier benachbarter Pflastersteine in drei verschiedenen Ebenen;
  • 6: Schrägbild einer Ausführungsform eines nockenbesetzten Pflastersteins mit Bodenprofilierung mit eingelegter Heizeinrichtung;
  • 7: Ausführungsbeispiele eines Pflastersteinverbunds mit Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fugengestaltung.
  • Die Figuren zeigen im Einzelnen:
    1 gibt die Aufsicht auf den Teilbereich einer Fuge 5 zwischen zwei benachbarten Pflastersteinen 1 wieder. In der rechten Bildhälfte ist ein Pflasterstein 1 in der Aufsicht zu sehen, und zwar nur mit dem kleinen Teilbereich einer Ecke. Die linke Bildhälfte gibt einen zweiten Pflasterstein 1 im Querschnitt wieder. Beim rechts dargestellten Pflasterstein 1 ist in der Aufsicht zu erkennen, dass jeder Nocken 9 aus dem flächigen Element 92 und der Rippe 91 besteht. Die Rippe 91 weist mit ihrer Ebene 911 zum benachbarten Stein hin. Die obere Fläche der Rippe 91 ragt fast bis zur Oberseite des rechten Pflastersteins 1 auf, deshalb ist die Kontur der Rippe allseits umrandet. Auch die Kontur des flächigen Elementes 92 ist von den übrigen Elementen abgegrenzt, da dieses Element nur bis zur halben Höhe des Pflastersteines 1 hinaufragt. In 1 ist die Fuge 5 mit ihrer Breite 10 eingetragen. In der Fuge 5 ist das Füllmaterial 6 dargestellt und viele Beispiele für die unterschiedliche Korngröße 7 des Fugenmaterials eingetragen, dass feiner als das Splittmaterial des Pflasterbetts 8 ausgeführt ist. Deutlich wird, dass das Fugenmaterial ein Gemisch aus größeren und kleineren Körnern darstellt, die bei einer Fugenbreite von 4 bis 5 mm im Bereich 1 bis 3 mm und daher zwischen 20% bis 75% der Fugenbreite liegen. Der links dargestellte Pflasterstein 1 ist im Schnitt eingezeichnet, deshalb sind von den Nocken 9 nur die in die Fuge hin weisenden Konturen erkennbar. Deutlich wird, dass die Rippe 91 weiter in die Fuge hineinragt als das flächige Element 92.
  • In 2 ist ein vollständiger Pflasterstein 1 mit seiner Oberseite 2 und zwei Seitenflächen 3 dargestellt. An den beiden sichtbaren Seitenflächen ist er mit insgesamt sieben Nocken 9 versehen. An der rechten Schmalseite ist auch ein Nocken 9 zu erkennen, der nur aus einer Rippe 91 besteht, die anderen Nocken sind mit einer an die Rippe 91 angrenzenden flächigen Element 92 versehen. Vor dem vollständig dargestellten Pflasterstein 1 ist ein daran angrenzender benachbarter Stein dargestellt, bei dem das obere Teil abgeschnitten ist. Dadurch wird das Profil der daran angeordneten Nocken 9 sichtbar. Auch dieser Stein trägt an seiner nach rechts weisenden Seite eine Nocken, der lediglich aus einer Rippe 91 besteht. In der Fuge zwischen den beiden Steinen wird deutlich, wie je zwei Paare von Nocken 9 verzahnt ineinander greifen, wobei jeweils zwei Nocken 9 eines Steins 1 eine Nocke eines benachbarten Steins 1 klammerartig umgreifen.
  • In 3 sind zwei Querschnitte durch Pflastersteine 1 an der Belastungsgrenze ohne Fugen- und Bettfüllung dargestellt. In der oberen 3a hat der Pflastersteinen einen etwa quadratischen Querschnitt, der rechts in der Seitenansicht dargestellte Nocken 9 berührt mit seiner Rippe 91 die Seitenfläche des benachbarten Steines. Die Rippe 91 an der linken Seite berührt mit ihrem unteren Punkt die Seitenfläche des anderen benachbarten Steines. Als Vergleich ist darunter in 3b der Querschnitt durch einen sehr flachen Pflasterstein abgebildet mit gleicher Orientierung der ihn belastenden Hauptfahrrichtung. Deutlich wird, dass der flache Stein einen sehr viel größeren Kippwinkel erreicht. Aus dem Vergleich der beiden Figuren wird deutlich, dass der obere Pflasterstein eine erheblich größere Seitenfläche zur Verfügung hat, auf der die Belastung verteilt werden kann. Diese erheblich größere Fläche erklärt den geringeren Kippwinkel.
  • In 4 wird der Querschnitt durch eine Pflasterdecke mit einer Wölbung gezeichnet. Mit Wölbung 13 ist der Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Pflasterdecke etwa in der Mitte zwischen den beiden Einspannungen 14 und den tiefsten Linien der Pflasterdecke nahe der jeweiligen Einspannung wiedergegeben. Zu erkennen ist, dass die Wölbung 13 bereits in den Untergrund 17 eingearbeitet werden muss, nur dann haben die darauf lagernde Tragschicht 16 und das Pflasterbett 8 an allen Punkten der Fahrbahndecke die gleiche Breite und deshalb auch die gleiche Charakteristik.
  • Ebenfalls plausibel wird, dass die Pflastersteine sich mit ihrer unteren Kante am nächsten stehen, dass also die erfindungsgemäß volle Ausbildung der Nocken am unteren Rand des Pflastersteines vorteilhaft gegenüber bisher bekannten Systemen ist.
  • In 5 werden drei horizontale Querschnitte durch die Randbereiche zweier benachbarter Pflastersteine 1 und der dazwischen liegenden Fuge 5 gezeigt. Und zwar als Ausschnitt einer Ecke des rechten Pflastersteines 1 und des Teilbereiches vom gegenüberliegenden Pflasterstein 1. Die Anordnung der Nocken lässt erkennen, dass es sich um die in 2 abgebildete Fuge handelt.
  • In der (linken) 5a ist der Schnitt in der Nähe der Unterseite 4 wiedergegeben. In dieser Schnittebene werden sowohl die am weitesten in die Fuge hineinragenden Rippen 91 wie auch die angrenzenden flächigen Elemente 92 des Nockens 9 geschnitten und daher schraffiert dargestellt. Deutlich wird, dass in Längsrichtung der Fuge der wirksame Materialquerschnitt aus Rippe 91 zusammen mit flächigem Element 92 sehr groß ist. Dadurch verstärken die flächigen Elemente 92 die Nocke gegen Beanspruchungen in Längsrichtung der Fuge.
  • Das Element 92 weist zur gegenüberliegenden Seitenfläche einen größeren Abstand auf als die Rippe 91. Durch diese Verbreiterung der Fuge wird die Befüllbarkeit im Vergleich zu bisher bekannten Nocken verbessert.
  • In der (mittleren) 5b ist ein Schnitt in einer höheren Ebene gezeichnet. Nicht mehr zu sehen ist das flächige Element 92, denn es endet unterhalb dieser Schnittebene. Dadurch wird die Querschnittsfläche der Fuge 5 deutlich erhöht. Damit erhöht sich Elastizität und Stabilität der gesamten Pflasterdecke.
  • In der (rechten) 5c wird ein Schnitt in der Nähe der Oberseite 2 abgebildet. In dieser Ebene ist auch die Rippe 91 nicht mehr zu sehen. Die Fuge 5 öffnet sich mit ihrer maximalen Fläche. Dadurch wird deutlich, dass eine erfindungsgemäße Fuge sehr viel besser zu befüllen ist, als bei anderen, bisher bekannten Systemen. Dabei erlaubt das vergleichweise feinere Füllmaterial der Fuge gegenüber dem Bettmaterial eine homogene Ausfüllung der Fuge.
  • 6 stellt ein Ausführungsbeispiel eines Pflastersteins 1 dar, der grundsätzlich dem der 2 entspricht. Gegenüber dem Stein 1 der 2 weist der in 6 dargestellte Stein 1 ein Bodenprofil in Form von halbrund ausgeformten Querrinnen 12, 20 in der Bodenfläche 4 auf, durch die die Bodenhaftung gegenüber dem Pflasterbett 4 verbessert wird. In zweien der drei Bodenrinnen 12, 20 sind Heizeinrichtungen 19 in Form von Heizleitern bzw. Heizkabeln eingelassen. Diese können die Pflasterdecke bei Anlegen einer Netzspannung auf eine Temperatur von geringfügig über 0°C erwärmen, so dass eine Frost- und Eisbildung auf der Bodenfläche 2 der Pflasterdecke vermieden wird. Somit kann auf den Einsatz von Tausalz verzichtet werden, eine Enteisung der Pflasterfläche ist nicht weiter nötig und eine Schädigung durch das Streusalz und den Vereisungsprozess findet nicht statt. Hierdurch werden die Langlebigkeit und die Verkehrssicherheit erhöht. Es ist zu beachten, dass die Heizleiter 19 eventuell vorhandene Dehnfugen nicht kreuzen sollten, um dementsprechend bei Ausdehnung der Pflasterdecke nicht ebenfalls mitgedehnt zu werden. Des Weiteren ist aufgrund einer verbesserten elektrischen Sicherheit darauf zu achten, dass sich die Heizleiter nicht berühren oder kreuzen. Ein Sicherheitsabstand von 3 cm sollte eingehalten werden, und der minimale Biegeradius von 6 mal des Kabeldurchmessers sollte gewährleistet sein. Beispielsweise kann der dargestellte Pflasterstein eine Abmessung von 16 × 16 cm aufweisen, wobei die beiden Heizleiter 19 einen Abstand von 8 cm gegeneinander aufweisen.
  • 7 stellt ein Draufsicht auf einen Pflastersteinverbund aus jeweils vier Steinen 1 dar, die dem Aufbau dem in der 6 dargestellten Steins entsprechen. Jeder Stein 1 weist eine Oberfläche 2 auf, und grenzt mit jeweils zwei Seitenflächen 3 an benachbarte Steine 1 an. Auf jeder Seitenfläche ist eine Mehrzahl von Nocken 9 angeordnet, die Rippen 91 und benachbarten flächigen Elementen 92 umfassen wobei die Nocken 9 dergestalt ausgebildet ist, dass im Verband die Rippen 91 und die flächigen Elemente 92 angrenzender Seitenflächen 3 ineinander greifen und zueinander versetzt sind. Hierdurch besitzen die Pflastersteine 1 eine definierte Verlegerichtung, die bei der Herstellung des Pflasterbelages zu beachten ist. Durch die in der 7a dargestellte Verlegeart eines Pflastersteinverbunds 1 mit einer Pflastersteingröße von 20 × 20 cm und einer Rasterfläche von 40.000 mm2 und einer 5 mm Fugenbreite kann ein Fugenanteil von 1.328 mm2 erreicht werden, dies entspricht einem Fugenanteil von 3.3%. Der in 7b dargestellte Pflastersteinverbund mit einer Steingröße von 20 × 10 cm erreicht eine Rasterfläche von 20.000 mm2, wobei sich mit einer 5 mm breiten Fuge eine Fugenfläche von 899 mm2 ergibt, was einem Fugenanteil von 4.5% entspricht. Aufgrund des geringen Fugenanteils und der besonderen Fugengestaltung ermöglicht der Pflastersteinverbund nach 7a und 7b eine geschlossene Flächengestaltung bei einer überaus großen Versickerungsleistung
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Pflasterstein
    2
    Oberseite des Pflastersteins 1
    3
    Seitenflächen des Pflastersteins 1
    4
    Unterseite des Pflastersteins 1
    5
    Fugen zwischen den Seitenflächen 3 benachbarter Pflastersteine 1
    6
    Fugenmaterial, zur Verfüllung der Fuge 5
    7
    Korngröße des Fugenmaterials 6 bzw. des Pflasterbettes 8
    8
    Pflasterbett
    9
    Nocken an Seitenfläche 3
    91
    Rippe, Teil des Nockens 9
    911
    Ebene, Teil der Rippe 91
    92
    flächiges Element, Teil des Nockens 9
    10
    Fugenbreite
    11
    nicht belegt
    12
    Aussparungen an Unterseite 4
    13
    Wölbung
    14
    Einspannung
    15
    Fugenlehre
    16
    Tragschicht
    17
    Untergrund
    18
    Hauptbefahrungsrichtung
    19
    Heizeinrichtung
    20
    Bodennut
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN 18130 [0018]
    • DIN 18130 [0023]

Claims (14)

  1. Pflasterdecke bestehend aus in einer Ebene angeordneten, quaderförmigen Pflastersteinen (1) mit je einer horizontalen Oberseite (2), mehreren Seitenflächen (3) und einer Unterseite (4), wobei zwischen den Seitenflächen (3) von benachbarten Pflastersteinen (1) eine mit einem Fugenmaterial (6) gefüllte Fuge (5) verläuft, und wobei die Unterseiten (4) in einem Pflasterbett (8) ruhen, derart, dass an jeder Seitenfläche (3) auf jeden angrenzenden Pflasterstein (1) zuweisend mindestens zwei Nocken (9) angeordnet sind, die jeweils eine Rippe (91) und ein flächiges Element (92) umfassen, wobei die Rippe (91) mit einer Stärke von etwa 65% bis 90% der Fugenbreite (10) in die Fuge (5) hineinragt, und die am weitesten hineinragenden Punkte der Rippe (91) eine zur Seitenfläche (3) parallele Ebene (911) bilden, die von unten her bis nahe an die Oberseite (4) und senkrecht zur Oberseite (4) verläuft, wobei die Rippe (91) an das flächige Element (92) angrenzt, das mit einer Stärke von etwa 35% bis 90% der Fugenbreite (10) jedoch weniger als die Rippe (91) in die Fuge (5) hineinragt, und von der Unterseite (4) her nur über einen Teil der Seitenfläche (3) reicht, wobei innerhalb des Bereiches der Fuge (5) zwischen zwei benachbarten Pflastersteinen (1) wenigstens ein Paar der Nocken (9) so angeordnet ist, dass es eine Nocke (9) auf der gegenüberliegenden Seitenfläche (3) genau umfasst, und zwar so, dass sich die Flanken der Nocken in Fugenlängsrichtung gemessen mit einem Abstand von 10 bis 120% der Fugenbreite (10) gegenüberstehen, dadurch gekennzeichnet, dass das Material und/oder die Korngröße des Fugenmaterial (6) feiner als die des Pflasterbetts (8) ist.
  2. Pflasterdecke nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Fugen (5) mit dem Fugenmaterial (6) ganz oder wenigstens zum größeren Teil verfüllt sind, und dass das Fugenmaterial (6) Sand, Kiessand, Brechsand, Split oder ein Gemisch davon ist, wobei die Korngröße (7) des Fugenmaterials (6) von 0% bis 100%, bevorzugt 20% bis 70% der Fugenbreite (10) reichen kann.
  3. Pflasterdecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fuge (5) eine Breite von etwa 3.5 mm bis 6.5 mm, bevorzugt 4.5 mm bis 5.5 mm, insbesondere 5 mm aufweist, die Rippe (91) eine Stärke von etwa 2.5 mm bis 5 mm, bevorzugt 3.5 mm bis 4.5 mm, insbesondere 4 mm und das flächige Element (92) eine Stärke von 1.5 mm bis 4 mm, bevorzugt 2.5 mm bis 3.5 mm, insbesondere 3 mm aufweist.
  4. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fugenmaterial (6) eine Korngröße von etwa 20% bis 90% des Pflasterbettmaterials (8), bevorzugt 60% bis 85% aufweist, wobei insbesondere das Fugenmaterial (6) ein 1–3 mm Füllmaterial und das Plasterbettmaterial (8) ein 2–5 mm Füllmaterial ist.
  5. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pflastersteine (1) aus Beton, Stahlbeton, Faserzement oder einer anderen nach Verguss aushärtenden, mineralischen Masse und/oder gebranntem Lehm wie Ton, Ziegel, Klinker oder einer anderen durch Erhitzung gehärteten, mineralischen Masse und/oder Naturstein und/oder Holz oder Holzwerkstoffen und/oder Metall und/oder Gummi und/oder Gummiwerkstoffen wie z. B. Altreifen und/oder Kunststoff bestehen, wobei bevorzugt die Pflastersteine (1) selbst nicht versickerungsfähig sind.
  6. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Seitenflächen (3) mit einer Fuge (5) an mehr als einen Pflasterstein (1) grenzen.
  7. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umriss der Oberfläche (2) ein Polygon und/oder eine beliebige Form mit zueinander komplementären Teilbereichen ist, wobei die Seitenflächen (3) senkrecht zur Oberfläche (2) ausgerichtet sind.
  8. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Fuge (5) alle Nocken (9) der einen Seitenfläche (3) mit einer Ausnahme in Zwischenräume zwischen den Nocken (9) der anderen Seitenfläche (3) zahnartig eingreifen und dass der Abstand zwischen den Nocken in Fugenlängsrichtung gemessen etwa 10 bis 120% der Fugenbreite beträgt.
  9. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Rippen (91) von der Unterseite (4) bis zur Oberseite (2) vollständig durchlaufen.
  10. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Nocken vorhanden sind, die nur aus der Rippe (91) bestehen und/oder dass weitere Nocken vorhanden sind, die nur aus dem flächigen Element (92) bestehen.
  11. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugenbreite (10) nahe der Oberseite (2) breiter als an der Unterseite (4) ist, oder die Fugenbreite (10) nahe der Oberseite (2) alternierend breiter und/oder schmäler als an der Unterseite (4) ist.
  12. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Pflastersteine (1) Aussparungen (12) als Bodenprofilierung, insbesondere rinnenförmige Bodenuten an der Unterseite (4) aufweisen, wobei die Aussparrungen (12) bevorzugt eine Breite von 8 bis 20 mm und eine Höhe von 7 bis 10 mm aufweisen.
  13. Pflasterdecke nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass entlang zumindest einer Aussparung (12) zwischen Pflasterbett (8) und Unterseite (4) des Pflastersteins (1) eine Heizeinrichtung (19), bevorzugt ein Heizleiter oder ein Heizrohr eingelegt ist.
  14. Pflasterdecke nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie in wenigstens einer Richtung eine Wölbung (13) aufweist, wobei sich die Ränder der Pflasterdecke auf seitliche Einspannungen (14) abstützen und wobei der oberste Punkt der Pflasterdecke nahe zur Mitte zwischen den Einspannungen (14) angeordnet ist.
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Cited By (2)

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WO2013076115A1 (de) * 2011-11-21 2013-05-30 Windmolders Beton Nv Pflasterelement aus kunststein und verfahren zu seiner herstellung
EP2604755A1 (de) * 2011-12-14 2013-06-19 Bosun Brick (Proprietary) Limited Vorgeformtes Zementpflasterelement und insbesondere ein Bordsteinelement

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
DIN 18130

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2013076115A1 (de) * 2011-11-21 2013-05-30 Windmolders Beton Nv Pflasterelement aus kunststein und verfahren zu seiner herstellung
EP2604755A1 (de) * 2011-12-14 2013-06-19 Bosun Brick (Proprietary) Limited Vorgeformtes Zementpflasterelement und insbesondere ein Bordsteinelement

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