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Die Erfindung betrifft eine Stehleiter mit zwei durch Scharniere schwenkbar miteinander verbundenen, von einer etwa parallelen Transportstellung in eine gespreizte Arbeitsstellung verschwenkbaren, gleich langen Leiterteilen, von denen eines oder jedes mit besteigbaren Aufstiegselementen versehen ist, und mit einer im Bereich des oberen Leiterendes vorgesehenen, seitlich begrenzten Standplattform.
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Bei Stehleitern wird unterschieden zwischen einseitig und beidseitig besteigbarer Ausführung. Bei einer einseitig besteigbaren Stehleiter ist ein Leiterteil mit Stufen versehen und das andere Leiterteil ist als nicht besteigbares Stützteil ausgebildet. Bei den bekannten, einseitig besteigbaren Anordnungen ist mit Stufenabstand oberhalb der obersten Stufe des besteigbaren Leiterteils eine Standplattform vorgesehen, die durch eine Klappe gebildet wird, welche zwischen den seitlichen Holmen des besteigbaren Leiterteils schwenkbar angeordnet ist und welche mit dem Stützteil, das einen der Standplattform zugeordneten Stützsteg aufweist, durch eine Schwenkhebelanordnung verbunden ist. Anordnungen dieser Art sind vergleichsweise aufwendig und lassen sich nicht auf zweiseitig besteigbare Stehleitern übertragen. Bei zweiseitig besteigbaren Stehleitern sind bisher zur Bildung einer oberen Standplattform an den oberen Enden der beiden Leiterteile angeordnete, auf den oberen Stirnseiten der seitlichen Holme aufliegende Deckstufen vorgesehen, die in der Arbeitsstellung praktisch spaltfrei aneinander anliegen. Hier ergibt sich aber nur eine vergleichsweise kleine Standfläche, die zudem seitlich nicht begrenzt ist, was ungünstig für die Sicherheit und den Arbeitskomfort ist.
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Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile der bekannten Anordnungen zu vermeiden und eine Standplattform vorzuschlagen, die universell sowohl bei einseitig besteigbarer als auch bei zweiseitig besteigbarer Ausführung zum Einsatz kommen kann und gleichzeitig eine hohe Sicherheit und einen hohen Arbeitskomfort gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass beide Leiterteile auf der der Standplattform zugeordneten Höhe mit einander gegenüberliegenden, niveaugleichen Stufen versehen sind, die in der Arbeitsstellung einen gegenseitigen Abstand aufweisen und die zusammen mit einem zwischen sie eingreifenden, niveaugleichen, zusätzlichen Stufenelement, das an den einem der Leiterteile zugeordneten Scharnierteilen aufgenommen ist, die Standplattform bilden.
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Hiermit werden die eingangs geschilderten Nachteile der bekannten Anordnungen zuverlässig vermieden. Die erfindungsgemäß durch drei Stufenelemente gebildete Standplattform hat in vorteilhafter Weise eine vergleichsweise große Fläche, die einen sicheren und bequemen Stand gewährleistet. Da sich die die Standplattform bildenden Stufenelemente unterhalb der oberen Leiterenden befinden ergibt sich in vorteilhafter Weise automatisch auch eine seitliche Begrenzung der Standplattform und damit ein zuverlässiger Abrutschschutz. Die erfindungsgemäße Bauweise ist vorteilhaft sowohl bei einseitiger als auch bei zweiseitiger Ausführung einer Stehleiter verwendbar. Bei einer zweiseitig besteigbaren Stehleiter können dabei in vorteilhafter Weise die bisher auf die oberen Holmenden aufgesetzten Deckstufen entfallen. Das zusätzliche Stufenelement kann dabei zwischen die obersten Stufen der beiden Leiterteile eingreifen. Bei einer einseitig besteigbaren Stehleiter kann einfach zumindest die oberste Querstrebe des Stützteils nach Art einer Stufe ausgebildet sein, die niveaugleich zur obersten Stufe des besteigbaren Leiterteils angeordnet ist und mit dieser einen Zwischenraum für das zusätzliche Stufenelement begrenzt. In vorteilhafter Weise können daher sowohl für die einseitig besteigbare Ausführung als auch für die beidseitig besteigbare Ausführung gleich aufgebaute Scharniere Verwendung finden, was eine rationelle Herstellung ermöglicht.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Vorteilhaft kann das zusätzliche Stufenelement mit seinen Enden an nach oben abstehenden Haltelaschen aufgenommen sein, die an den einem der Leiterteile zugeordneten Scharnierteilen angebracht sind. Diese Maßnahmen ermöglichen eine Vormontage des zusätzlichen Stufenelements und damit die Erstellung einer Baugruppe mit zwei komplett durch das zusätzliche Stufenelement miteinander verbundenen Scharnieren.
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Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, dass der Abstand einer unteren Längskante des zusätzlichen Stufenelements von der Schwenkachse kleiner als der Schwenkachsabstand der zugewandten Flanke der benachbarten Stufe ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass das zusätzliche Stufenelement, das über die zugeordneten Scharnierteile starr mit einem Leiterteil verbunden ist, beim Schwenken der beiden Leiterteile von der Spreizstellung in die Transportstellung und umgekehrt kollisionsfrei an der relativ hierzu bewegbaren, benachbarten Stufe des anderen Leiterteils vorbeiläuft.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, dass die Scharnierteile jedes Scharniers den oberen Enden der einander gegenüberliegenden Holme der beiden Leiterteile zugeordnete Holmaufsätze mit aufeinander zustrebenden, mit ihren Enden einander überlappenden Lagerlaschen aufweisen, die mittels eines als Drehachse fungierenden Scharnierstifts miteinander verbunden sind, wobei das zusätzliche Stufenelement an den Lagerlaschen der einem der beiden Leiterteile zugeordneten Scharnierteile gehaltert ist. Diese Maßnahmen ergeben in vorteilhafter Weise automatisch den gewünschten Abstand zwischen den obersten Stufen der beiden Leiterteile zur Bildung einer dem zusätzlichen Stufenelement zugeordneten Lücke. Dabei ist von besonderem Vorteil, dass eine Scharnieranordnung vorstehend genannter Art universell sowohl für eine beidseitig besteigbare als auch für eine einseitig besteigbare Stufenleiter verwendbar ist.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Scharniers kann darin bestehen, dass den Holmaufsätzen der beiden Scharnierteile jedes Scharniers jeweils ein gemeinsames, sie übergreifendes, in der Abdeckstellung auf beiden Holmverlängerungen aufsitzendes Abdeckelement zugeordnet ist, wobei der eine Holmaufsatz als Träger fungiert und der andere Holmaufsatz mit einer beweglich in eine zugeordnete Aufnahmekammer des Abdeckelements eingreifenden Eingriffszunge versehen ist. Diese Maßnahmen gewährleisten eine hohe Unfallsicherheit. Die Abdeckelemente können beim Besteigen der Stehleiter als Griffelemente dienen und bilden gleichzeitig einen Zugriffsschutz zu den Scharnieren, so dass Unfällen inform eines Einklemmens von Gleidmaßen etc. wirksam vorgebeugt ist.
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Vorteilhaft können die beiden Scharnieren zugeordneten Abdeckelemente an den unteren Enden der seitlichen Schenkel eines portalförmigen Bügels vorgesehen sein. Dieser kann bei einer Ausführung mit einseitig besteigbarer Stehleiter als der Standplattform zugeordneter, erhöhter Sicherungsbügel fungieren.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
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1 eine Ansicht einer beidseitig besteigbaren Stehleiter,
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2 eine Ansicht einer einseitig besteigbaren Stehleiter,
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3 eine Teilschnitt durch den oberen Endbereich einer in die Transportstellung gebrachten Stehleiter,
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4 eine Innenansicht eines Scharniers,
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5 eine Außenansicht eines Scharniers,
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6 einen Schnitt durch die oberen Holmenden einer in die Spreizstellung gebrachten Stehleiter ohne Scharnier,
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7 eine Ansicht einer im Bereich des oberen Leiterendes ausgebildeten Standplattform,
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8 ein oberes Einzel-Abdeckelement im Schnitt,
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9 eine Variante zu 8 und
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10 eine schematische Darstellung einer den Leiterteilen zugeordneten Rasteinrichtung
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Stehleitern in beidseitig oder einseitig besteigbarer Ausführung sind an sich bekannt. Die 1 zeigt eine beidseitig besteigbare Stehleiter mit zwei gleichen Leiterteilen 1. Die 2 zeigt eine einseitig besteigbare Stehleiter mit zwei Leiterteilen 1, 1a. In 1 sind beide Leiterteile 1 auf ihrer ganzen Länge mit Aufstiegselementen in Form von Stufen 2 versehen. Bei der Ausführung gemäß 2 ist das besteigbare Leiterteil 1 ebenso ausgebildet. Das gegenüberliegende Leiterteil 1a fungiert hier als nicht besteigbares Stützteil, das nach Art eines Rahmens ausgebildet ist, der über seiner Länge lediglich einige Querstreben 2a aufweist. Diese können zur Vereinfachung der Herstellung ebenfalls als Profilabschnitte mit den Stufen 2 entsprechendem Profil ausgebildet sein. Die Breite der Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a nimmt nach unten zu, um eine gute Standsicherheit zu erreichen. Dementsprechend sind die seitlichen Holme 3 konisch gegeneinander geneigt.
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Zur Erzielung einer hohen Sicherheit und eines hohen Arbeitskomforts sollen Stehleitern hier vorliegender Art so stehen, dass die Stufen 2 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet sind. Zweckmäßig kann daher wenigstens einem Leiterteil eine in den 1 und 2 angedeutete, vorzugsweise als an einer Stufe eines besteigbaren Leiterteils 1 angebrachte Libelle ausgebildete Anzeigeeinrichtung 29 zugeordnet sein. Zur Bewerkstelligung der gewünschten horizontalen Ausrichtung können den unteren Holmenden zugeordnete Nivelliereinrichtungen vorgesehen sein.
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Die beiden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a sind von einer den 1, 2 zugrundeliegenden, dachförmig gegeneinander gespreizten Arbeitsstellung in eine in 3 angedeutete parallele Transportstellung verschwenkbar. Hierzu sind die beiden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a im Bereich des oberen Leiterendes mit den seitlichen Holmen 3 zugeordneten Scharnieren 4 mit fluchtenden, horizontalen Achsen schwenkbar miteinander verbunden.
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Bei beiden Varianten sind die Scharniere 4, wie 3 weiter erkennen lässt, nach Art eines Aufsatzes am oberen Leiterende angebracht. Dementsprechend sind bei beiden, den 1 und 2 zugrundeliegenden Varianten die beiden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a gleich lang.
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Auf jeder Leiterseite ist ein Scharnier 4 vorgesehen, das in den 4 und 5 von der Leiterinnenseite gesehen und von der Leiteraußenseite gesehen dargestellt ist. Jedes Scharnier 4 besteht, wie die 4 und 5 zeigen, aus zwei jeweils einem Leiterteil zugeordneten Scharnierteilen 4a, b, die durch einen Scharnierstift 5 schwenkbar miteinander verbunden sind. Die Scharnierteile 4a, b enthalten jeweils eine auf einen Holm 3 des zugeordneten Leiterteils 1, 1 bzw. 1, 1a aufsteckbaren, im der 3 zugrundeliegenden, aufgesteckten Zustand eine Holmverlängerung bildenden Holmaufsatz 6 und eine hiervon abstehende, dem jeweils gegenüberliegenden Leiterteil zustrebende Lagerlasche 7. Die beiden aufeinander zustrebenden Lagerlaschen 7 besitzen einander überlappende Endbereiche, die durch den Scharnierstift 5 schwenkbar aneinander gelagert sind.
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Die Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a bestehen zweckmäßig aus Abschnitten von Leichtmetallprofilen. Den seitlichen Holmen 3 liegen dabei zweckmäßig in 6 angedeutete Hohlprofile zugrunde, deren Innenraum einen in Längsrichtung verlaufenden Einsteckkanal 8 bildet. Der Holmaufsatz 6 jedes Scharnierteils 4a, b besitzt, wie am besten aus den 4 und 5 ersichtlich ist, jeweils einen nach unten abstehenden Steckzapfen 9, der in den Einsteckkanal 8 des zugeordneten Leiterholms 3 einsteckbar und hierin festlegbar ist. Hierzu kann eine Verpressung und/oder Verstiftung mittels Nieten und/oder Schrauben vorgesehen sein.
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Der Aufbau der Scharniere 4 mit Holmaufsätzen 6 und hiervon abstehenden, dem jeweils gegenüberliegenden Leiterteil zustrebenden Lagerlaschen 7 führen zu einem in 6 anschaulich hervortretenden, gegenseitigen Abstand der oberen Enden der zusammengehörenden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a. Im Bereich des oberen Leiterendes sind bei beiden Ausführungen beide Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a mit auf gleichem Niveau angeordneten, in 6 durch unterbrochene Linien angedeuteten Stufen 2 versehen, bei den es sich um die obersten Stufen 2 bzw. die oberste Stufe 2 und die oberste, nach Art einer Stufe ausgebildete Querstrebe 2a der Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a handelt. Die genannten Stufen 2, 2 bzw. 2, 2a sind infolge des oben erwähnten Abstands des oberen Endes der beiden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a ebenfalls voneinander beanstandet, wobei dieser Abstand eine lichte Weite in der Größenordnung etwa einer Stufenbreite oder mehr aufweisen kann. In der durch diesen Abstand gebildeten Lücke ist, wie in 6 angedeutet ist, ein zusätzliches Stufenelement 10 niveaugleich mit den beiden seitlichen Stufen 2 platziert. Auf diese Weise ergibt sich insgesamt eine vergleichsweise breite Standplattform 11, die seitlich durch die Holmaufsätze 6 der Scharniere 4 begrenzt ist. Die an der Bildung der Standplattform 11 beteiligten, leiterteilseitigen Stufen 2 sowie das zusätzliche Stufenelement 10 sind niveaugleich auf der für die Standplattform 11 gewünschten, in 6 angedeuteten Höhe h angeordnet.
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Das zusätzliche Stufenelement 10 ist an den auf den Holmen 3 eines der beiden Leiterteile 1, 1a aufgenommenen Scharnierteilen 4a bzw. b angebracht. Hierzu ist das zusätzliche Stufenelement 10, wie am besten aus 7 erkennbar ist, mit seinen Enden an nach oben abstehenden Haltelaschen 12 aufgenommen, die am jeweils zugeordneten Scharnierteil 4a bzw. b angebracht sind. Die Haltelaschen 12 können an den Stirnseiten des Stufenelements anliegen und durch in in 6 angedeutete Schraubkanäle 13 des Stufenelements 10 eingreifende Schrauben hiermit verschraubt sein. Die Haltelaschen 12 sind zweckmäßig auf der Innenseite der inneren der beiden Lagerlaschen 7 eines Scharniers 4, hier der Lagerlasche 7 des Scharnierteils 4b, angebracht. Es wäre denkbar, die Haltelaschen 12 einteilig mit der jeweils zugeordneten Lagertasche 7 auszubilden und an diese als nach unten abstehender Ansatz anzuformen. Im dargestellten Beispiel sind die Haltelaschen 12 an der zugeordneten Lagerlasche 7 befestigt. Hierbei kann jede Befestigungsart Verwendung finden. Im dargestellten Beispiel ist eine Befestigung durch Verstiftung mittels Schrauben oder Nieten etc. angedeutet. Die Haltelaschen 12 sind mittig zwischen den beiden Scharnierteilen 4a, b angeordnet und daher im dargestellten Beispiel auch vom Scharnierstift 5 durchgriffen. Dementsprechend ergibt sich auch eine mittige, zu einer die Schwenkachse enthaltenden Mittelebene symmetrische Anordnung des zusätzlichen Stufenelements 10. Dieses ist schmäler als der Abstand zwischen den es flankierenden Stufen 2 und daher von den benachbarten Stufen 2 durch schmale Schlitze abgesetzt.
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Das zusätzliche Stufenelement 10 wird beim Verschwenken der beiden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a zusammen mit dem Leiterteil, an dessen Scharnierteilen, hier 4b, es angebracht ist, verschwenkt, wie am besten aus 3 ersichtlich ist. Um beim Zusammenklappen der beiden Leiterteile in die der 3 zugrundeliegende, parallele Transportstellung Kollisionen des zusätzlichen Stufenelements 10 mit der relativ hierzu bewegten, benachtbarten Stufe 2 des die anderen Scharnierteile, hier 4a enthaltenden Leiterteils zu vermeiden muss das zusätzliche Stufenelement 10 an der genannten, relativ hierzu bewegten Stufe 2 vorbeischwenken, wie 3 anschaulich zeigt. Hierzu ist, wie in 6 angedeutet ist, der Abstand a der unteren Längskanten des mittig angeordneten zusätzlichen Stufenelements 10 von der Schwenkachse D kleiner als der Achsabstand A der der Schwenkachse D zugewandten Seitenflanke der relativ zum Stufenelement 10 bewegten Stufe 2.
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Die drei die Plattform 11 bildenden Elemente sind nur in der der 6 zugrunde liegenden vollen Spreizstellung exakt koplanar. Eine hiervon abweichende, aus Sicherheitsgründen unerwünschte Teilspreizstellung ist daher bereits visuell daran erkennbar, dass das mittlere Stufenelement gegenüber einer der benachbarten Stufen gekippt ist. Aufgrund der Dreiteiligkeit der Plattform 11 ergibt sich daher auch in dieser Hinsicht eine sinnfällige, zu einer gesteigerten Sicherheit führende Anordnung.
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Um Verletzungen beispielsweise durch Einklemmen von Gliedmaßen zwischen die Scharnierteile 4a, b etc. vorzubeugen sowie ein oberes, beim Besteigen eines Leiterteils 1 erfassbares Griffelement zur Verfügung zu stellen, sind auf jeder Leiterseite den Scharnieren 4 zugeordnete, in den 3 und 7 erkennbare Abdeckelemente 14 vorgesehen. Diese können unterschiedlich gestaltet sein, wie die 8 und 9 erkennen lassen, die jeweils ein Abdeckelement 14 bzw. 14a zeigen. Die 8 zeigt ein einzelnes Abdeckelement 14, wie es im vorliegenden Beispiel bei der der 1 zugrundeliegenden, beidseitig besteigbaren Ausführung einer Stehleiter Verwendung findet. Der 9 liegt ein portalförmiger Bügel 15 zugrunde, dessen seitliche Schenkel an ihren unteren Enden jeweils ein Abdeckelement 14a tragen. Eine derartige Ausbildung kommt im vorliegenden Beispiel bei der der 2 zugrundeliegenden, einseitig besteigbaren Ausführung einer Stehleiter zur Anwendung, wobei der über das obere Leiterende hinausragende Bügel 15 einen der Standplattform 11 zugeordneten Haltebügel bildet. Der Bügel 15 kann im Bereich seines oberen Stegs zweckmäßig mit einer Ablageschale 16 und/oder einem Griff 17 versehen sein.
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Ein ähnlicher, zweckmäßig etwa vertikal ansteigender Bügel könnte natürlich auch bei einer zweiseitig besteigbaren Leiter gemäß 1 vorgesehen sein. Ebenso wäre es denkbar an Stelle eines Bügels auf einer oder beiden Seiten nur eine am betreffenden Abdeckelement 14 angebrachte bzw. hieran angeformte, nach oben abstehende Haltestange etc. vorzusehen. Dabei verbleiben von dem der 9 zugrundeliegenden Bügel praktisch nur ein oder beide Schenkel.
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Die Abdeckelemente 14 sind jeweils auf einen Holmaufsatz 6 der Scharnierteile, hier 4a, eines besteigbaren Leiterteils aufgesteckt und hieran festgelegt. Gegenüber den als Träger fungierenden Holmaufsatz 6 findet dementsprechend beim Verschwenken der beiden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a keine Relativbewegung statt. Mit dem jeweils gegenüberliegenden Holmaufsatz 6 des anderen Scharnierteils, hier 4b, wirkt das zugeordnete Abdeckelement 14 dagegen schwenkbeweglich zusammen. Zur Halterung der Abdeckelemente 14 ist zweckmäßig eine Steckverbindung vorgesehen. Dementsprechend ist der als Träger fungierende Holmaufsatz 6, wie aus den 4 und 5 ersichtlich ist, mit einem nach oben abstehenden Steckzapfen 18 versehen. Das Abdeckelement 14 bzw. 14a besitzt eine dem Steckzapfen 18 zugeordnete Aufnahmekammer 19. Der in diese eingreifende Steckzapfen 18 kann hierin zweckmäßig durch eine geeignete Verbindung, beispielsweise eine Vernietung, gehaltert sein.
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Der Holmaufsatz 6 des jeweils anderen Scharnierteils, hier 4b, ist mit einer nach oben abstehenden Eingriffszunge 20 versehen, die schwenkbeweglich in das zugeordnete Abdeckelement 14 eingreift. Dieses ist hierzu mit einer zweiten, der Eingriffszunge 20 zugeordneten Eingriffskammer 19 versehen. Zweckmäßig können die beiden Eingriffskammern 19 symmetrisch zu einer vertikalen, die Schwenkachse enthaltenden Mittelebene angeordnet sein, was jedenfalls bei der Ausführung gemäß 8 die Montage erleichtert. Die Eingriffszunge 20 taucht in der Transportstellung mit ihrem oberen Ende noch leicht in die zugeordnete Aufnahmekammer 19 ein, wie 3 anschaulich zeigt. Um offene Spalte etc. zu vermeiden, besitzen die schwenkachsferne Flanke der Eingriffszunge 20 sowie der zugeordneten Eingriffskammer 19 einen bezüglich der Schwenkachse der beiden Leiterteile kreisbogensegmentförmig verlaufende Kontur, wie die 3 bis 5 sowie 8, 9 anschaulich zeigen. In der der 7 zugrundeliegenden Spreizstellung ist die Eingriffszunge 20 ganz in die zugeordnete Aufnahmekammer 19 eingefahren. Dementsprechend sitzen dabei die Abdeckelemente 14 bzw. 14a auch auf den jeweils eine Eingriffszunge enthaltenden Holmaufsatz 6 auf, was eine gute Stabilität ergibt.
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Der maximale Spreizwinkel der beiden Leiterteile 1, 1 bzw. 1, 1a wird begrenzt. Zur Vermeidung von Spanngurten etc. kann eine den Scharnieren 4 zugeordnete, in 5 angedeutete Anschlageinrichtung vorgesehen sein. Hierzu kann jeweils eines der Scharnierteile, im dargestellten Beispiel das Scharnierteil 4a wenigstens eines Scharniers 4, vorzugsweise beider Scharniere 4, im Bereich seiner Lagerlasche 7 mit einer bezüglich der Schwenkachse kreisbogenförmigen Schlitzausnehmung 21 versehen sein, in die eine von der Lagerlasche 7 des anderen Scharnierteils, hier 4b, abstehende Nocke 22 eingreift, die in der gewünschten Spreizstellung der Leiterteile am einen Ende der Schlitzausnehmung 21 anläuft und in der parallelen Transportstellung am anderen Ende.
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Um zu verhindern, dass eine Stehleiter hier vorliegender Art unbeabsichtigt gegenüber einer Endstellung verschwenkt wird, insbesondere unbeabsichtigt gegenüber der Transportstellung mit parallelen Leiterteilen aufklappt oder bei ungünstigem Untergrund aus der Spreizstellung in eine unerwünschte Teilspreizstellung geht, kann eine in beiden Endpunkten oder einem Endpunkt der Schwenkbewegung, in eine Raststellung kommende Rasteinrichtung vorgesehen sein. Hierzu kann, wie aus 10 hervorgeht, die Lagerlasche 7 eines Scharnierteils im Bereich ihrer der gegenüberliegenden Lagerlasche 7 zugewandten Seite mit einer durch eine Feder 23 belasteten, als Rastelement fungierenden Kugel 24 versehen sein, die in der gewünschten Raststellung in eine zugeordnete Rastausnehmung der gegenüberliegenden Lagerlasche 7 zum Eingriff kommt. Eine Entrastung ist nur entgegen der Wirkung der Feder 23 möglich. Zweckmäßig sind die Feder 23 und die Kugel 24 auf einem in die zugeordnete Lagerlasche 7 einschraubbaren Stellstift 25 aufgenommen. Selbstverständlich wäre es auch denkbar, zur Bildung einer Rasteinrichtung einfach im Bereich der Schlitzausnehmung 21 der Nocke 22 zugeordnete Rastmulden vorzusehen.
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Die Scharnierteile 4a, b und/oder die Abdeckelemente 14, 14a bzw. der portalförmige Bügel 15 können zweckmäßig als aus Kunststoff hergestellte Spritzgußformlinge ausgebildet sein.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.