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DE202011004071U1 - Kompressionsplatte für Tomosynthese - Google Patents

Kompressionsplatte für Tomosynthese Download PDF

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Abstract

Kompressionsplatte (4) für eine Tomosyntheseaufnahme mittels eines für Tomosyntheseaufnahmen ausgestalteten Röntgengeräts, wobei die Länge und die Breite der Kompressionsplatte (4) derart bemessen sind, dass für die während einer Tomosynthese durchgeführten Röntgenaufnahmen einer mittels der Kompressionsplatte (4) komprimierten Brust (2) die Röntgenstrahlen (1) die Kompressionsplatte (4) durchdringen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kompressionsplatte (4) mindestens eine Öffnung (6) zur Durchführung einer Biopsie der untersuchten Brust (2) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kompressionsplatte für eine Tomosyntheseaufnahme mittels eines für Tomosyntheseaufnahmen ausgestalteten Röntgengeräts.
  • Röntgengeräte sind in der medizinischen Diagnose weit verbreitet. Teilweise werden Geräte für die Röntgendiagnose speziell für bestimmte Untersuchungen ausgestaltet, um den besonderen Anforderungen bei der Untersuchung Rechnung zu tragen. Ein Beispiel für ein diagnostisches Spezialgerät ist das Mammographiegerät für die Untersuchung von Brustgewebe. Zur Erhöhung der Aufnahmequalität wird die zu untersuchende Brust mit Hilfe einer Kompressionsplatte komprimiert. Im Rahmen einer Mammographieuntersuchung werden Röntgenstrahlen durch eine Röntgenquelle emittiert, durchdringen die komprimierte Brust und werden anschließend durch einen Detektor detektiert.
  • Herkömmliche Untersuchungen mittels Mammographie beinhalten typischerweise eine Einzelaufnahme oder zwei Aufnahmen aus unterschiedlichen Winkeln (medio-lateral-schräge (MLO) und cranio-caudale (CC) Aufnahme). Bei einer derartigen Aufnahme wird die Schwächung der Röntgenstrahlen bei dem Durchdringen des Gewebes detektiert. Die Schwächung ist von der Dichte des durchdrungenen Gewebes abhängig. Wegen der veränderten Dichte von krankem Gewebe kann aus der Aufnahme bzw. aus den Aufnahmen krankes Gewebe diagnostiziert werden. Eine wichtige Beschränkung dieses Vorgehens liegt darin, dass durch einen Detektor mit einer Auflösung in zwei Dimensionen Informationen über ein dreidimensionales Objekt (Brustgewebe) gewonnen wird. In der Richtung des Röntgenstrahles (d. h. senkrecht zur Detektoroberfläche) erhält man lediglich eine Gesamtinformation (Gesamtschwächung), d. h. es besteht praktisch keine Auflösung. Diese Beschränkung kann zu Fehldiagnosen führen.
  • Eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Mammographie, die eine Auflösung orthogonal zur Detektoroberfläche gestattet, ist die Tomosynthese. Im Zuge der Tomosynthese durchläuft die Röntgenquelle eine Trajektorie (typischerweise einen Bogen von z. B. –25° bis +25°). Beim Durchlaufen der Trajektorie werden aus verschiedenen Winkeln Aufnahmen gemacht (z. B. 10–50 Aufnahmen). Aus dieser Vielzahl von Aufnahmen kann durch Rekonstruktionsalgorithmen ein quasi-dreidimensionales Bild, das sich aus mehreren, aus unterschiedlichen Aufnahmewinkeln aufgenommenen zweidimensionalen Bildern zusammensetzt, des untersuchten Objektes gewonnen bzw. rekonstruiert werden. Das quasi-dreidimensionale Bild ermöglicht eine bessere Diagnose und Lokalisierung von krankem Gewebe.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Tomosyntheseaufnahme. Im Zuge der Tomosynthese durchläuft eine nicht gezeigte Röntgenquelle verschiedene Positionen Pi (P–25, ..., P0, ..., P25) einer Trajektorie, die typischerweise einen Bogen von –25° bis +25° umfasst. Dabei durchdringen die von der Röntgenquelle ausgesendete Röntgenstrahlen 1 eine untersuchte Brust 2, die zwischen einem Objekttisch 3 und einer Kompressionsplatte 4 komprimiert ist. In dem Objekttisch 3 ist ein nicht gezeigter Röntgendetektor zur Detektion der Röntgenstrahlen 1 integriert. Die Kompressionsplatte 4 ist an einer Halterung 5 befestigt, welche für den Kompressionsvorgang ausgestaltet ist. Beim Durchlaufen der Trajektorie werden aus verschiedenen Winkeln Aufnahmen gemacht, aus denen ein quasi-dreidimensionales Bild der untersuchten Brust 2 erstellt wird.
  • Eine für die Tomosynthese geeignete Kompressionsplatte ist in der nachveröffentlichten Schrift 10 2010 019 023 A1 beschrieben. Die Kompressionsplatte ist dabei derart bemessen, dass für die Röntgenstrahlen bei allen während einer Tomosynthese durchgeführten Röntgenaufnahmen einer mittels der Kompressionsplatte komprimierten Brust die Kompressionsplatte durchdringen.
  • Im Anschluss an die mittels Tomosynthese durchgeführte Röntgenuntersuchung der Brust ist häufig eine Biopsie erforderlich, um von auffälligen Veränderungen der Brust Gewebeproben zu entnehmen. Dazu wird zunächst die Brust dekomprimiert, anschließend am Röntgengerät die Kompressionsplatte gegen eine für Biopsieuntersuchungen geeignete Kompressionsplatte ausgetauscht und die Brust erneut komprimiert. Aufgrund der Neupositionierung der Brust ist eine weitere Röntgenaufnahme erforderlich, um die zu biopsierende Stelle der Brust zu identifizieren. Diese Röntgenaufnahme wird in einer Ausgangsstellung von 0° der Röntgenquelle durchgeführt. Anschließend kann die Biopsie an der komprimierten Brust durchgeführt werden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine weitere Kompressionsplatte anzugeben, durch die der Arbeitsablauf bei einer Tomosyntheseaufnahme mit anschließender Biopsie verbessert wird.
  • Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch eine Kompressionsplatte des unabhängigen Schutzanspruches gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung beansprucht eine Kompressionsplatte für eine Tomosyntheseaufnahme mittels eines für Tomosyntheseaufnahmen ausgestalteten Röntgengeräts. Dabei sind die Länge und die Breite der Kompressionsplatte derart bemessen, dass für die während einer Tomosynthese durchgeführten Röntgenaufnahmen einer mittels der Kompressionsplatte komprimierten Brust die Röntgenstrahlen die Kompressionsplatte durchdringen. Die Kompressionsplatte umfasst mindestens eine Öffnung zur Durchführung einer Biopsie der untersuchten Brust. Vorteilhaft daran ist, dass nach der Erstellung einer Tomosyntheseaufnahme unmittelbar eine Biopsie der untersuchten Brust durchgeführt werden kann, ohne einen Austausch der Kompressionsplatte mit erneuter Kompression und Durchleuchtung der Brust vornehmen zu müssen.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die Öffnung oder die Öffnungen der Kompressionsplatte eine Fläche von 50–70 cm2 aufweisen. Damit ist gewährleistet, dass eine Biopsie an unterschiedlich großen Brüsten möglich ist.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung kann die Kompressionsplatte ein Koordinatensystem zur Lokalisierung einer Position innerhalb der Öffnung aufweisen.
  • Des Weiteren kann das Koordinatensystem auf der Oberfläche der Kompressionsplatte angebracht sein.
  • Weiterhin kann das Koordinatensystem auf der Oberfläche derart eingraviert sein, dass es auf einer Röntgenaufnahme abgebildet wird. Dies kann erreicht werden, indem beispielsweise in die bei einer Gravur entstehenden Mulden ein zusätzliches Füllmittel eingebracht wird. Dadurch wird in vorteilhafter Weise ermöglicht, dass, nachdem bei der Auswertung einer erstellten Tomosyntheseaufnahme durch medizinisches Personal eine zu biopsierende Stelle identifiziert wurde, die Position dieser Stelle anhand des auf der Tomosyntheseaufnahme sichtbaren Koordinatensystems genau abgelesen werden kann.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann über ein Laserkreuz, das durch eine an dem Röntgengerät angebrachte Lasereinrichtung erzeugt wird, eine Einstichstelle zur Durchführung einer Biopsie an der untersuchten Brust gekennzeichnet werden. Dazu wird an der Lasereinrichtung das Laserkreuz durch das behandelnde medizinische Personal auf die über die Tomosyntheseaufnahme ermittelte Position anhand des auf der Kompressionsplatte aufgebrachten Koordinatensystems ausgerichtet. Das Laserkreuz ist auf der komprimierten Brust zu sehen und zeigt dem medizinischen Personal die für die Biopsie zu verwendende Position in vorteilhafter Weise exakt an.
  • Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden aus den nachfolgenden Erläuterungen mehrerer Ausführungsbeispiele anhand von schematischen Zeichnungen ersichtlich.
  • Es zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Tomosyntheseaufnahme,
  • 2: eine erfindungsgemäße Kompressionsplatte zur Durchführung einer Tomosyntheseaufnahme und einer Biopsie, und
  • 3: eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kompressionsplatte.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Kompressionsplatte zur Durchführung einer Tomosyntheseaufnahme und einer Biopsie. Zwischen der Kompressionsplatte 4, die einen Boden 7 umfasst, und einem Objekttisch 3 ist eine zu untersuchende Brust 2 gelagert und komprimiert. Die Kompressionsplatte 4 umfasst mehrere Öffnungen 6. Durch die zwischen den Öffnungen 6 feststehenden Anteile des Bodens 7 werden die für die Erstellung einer Tomosyntheseaufnahme erforderliche Fixierung und Kompression der Brust 2 gewährleistet. Weiterhin umfasst die Kompressionsplatte 4 ein Koordinatensystem 8, das auf der Oberfläche des Bodens 7 eingraviert ist. Die Gravur des Koordinatensystems 8 ist derart ausgeführt, dass das Koordinatensystem 8 bei einer Tomosyntheseaufnahme abgebildet wird. Zunächst wird über eine nicht gezeigte Röntgeneinrichtung eine Tomosyntheseaufnahme der Brust 2 erstellt. Anschließend erfolgt die Auswertung der Tomosyntheseaufnahme durch medizinisches Personal. Wird dabei auf der Tomosyntheseaufnahme eine auffällige Stelle entdeckt, die durch eine Biopsie abzuklären ist, so können auf der Tomosyntheseaufnahme die Koordinaten der zu biopsierenden Stelle anhand des auf der Tomosyntheseaufnahme sichtbaren Koordinatensystems 8 abgelesen werden. Anschließend kann, ohne eine Dekomprimierung und eine Neupositionierung der untersuchten Brust 2 vornehmen zu müssen, die Biopsie sofort durchgeführt werden. Durch die Verwendung von mehreren kleineren Öffnungen 6 wird ermöglicht, dass auf einer größeren Fläche der Brust 2 eine Biopsie durchgeführt werden kann. Das medizinische Personal kann eine an dem Röntgengerät angebrachte, in der Figur nicht gezeigte Laservorrichtung manuell derart ausrichten, dass ein durch die Laservorrichtung erzeugtes Laserkreuz auf die über die Tomosyntheseaufnahme durch das medizinische Personal ermittelten Koordinaten zeigt. Anschließend kann die Biopsie an der durch das Laserkreuz angezeigten Stelle der Brust 2 vorgenommen werden.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kompressionsplatte. Zwischen der Kompressionsplatte 4, die einen Boden 7 umfasst, und einem Objekttisch 3 ist eine zu untersuchende Brust 2 gelagert und komprimiert. Die Kompressionsplatte 4 weist kreisförmige Öffnungen 6 auf, die in Reihen angeordnet sind und der Kompressionsplatte 4 den Charakter einer Lochplatte verleihen. Weiterhin umfasst die Kompressionsplatte 4 ein Koordinatensystem 8, das auf der Oberfläche des Bodens 7 eingraviert ist. Durch die Öffnungen 6 kann eine Biopsie der Brust 2 vorgenommen werden.
  • Bezugszeichenliste
  • Pi
    Position Röntgenquelle
    1
    Röntgenstrahlen
    2
    Brust
    3
    Objekttisch
    4
    Kompressionsplatte
    5
    Halterung
    6
    Öffnung
    7
    Boden
    8
    Koordinatensystem

Claims (6)

  1. Kompressionsplatte (4) für eine Tomosyntheseaufnahme mittels eines für Tomosyntheseaufnahmen ausgestalteten Röntgengeräts, wobei die Länge und die Breite der Kompressionsplatte (4) derart bemessen sind, dass für die während einer Tomosynthese durchgeführten Röntgenaufnahmen einer mittels der Kompressionsplatte (4) komprimierten Brust (2) die Röntgenstrahlen (1) die Kompressionsplatte (4) durchdringen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kompressionsplatte (4) mindestens eine Öffnung (6) zur Durchführung einer Biopsie der untersuchten Brust (2) umfasst.
  2. Kompressionsplatte (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (6) oder die Öffnungen (6) eine Fläche von 50–70 cm2 aufweisen.
  3. Kompressionsplatte (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kompressionsplatte (4) ein Koordinatensystem (8) zur Lokalisierung einer Position innerhalb der Öffnung (6) aufweist.
  4. Kompressionsplatte (4) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Koordinatensystem (8) auf der Oberfläche der Kompressionsplatte (4) angebracht ist.
  5. Kompressionsplatte (4) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Koordinatensystem (8) auf der Oberfläche der Kompressionsplatte (4) derart eingraviert ist, dass es auf einer Röntgenaufnahme abgebildet wird.
  6. Kompressionsplatte (4) nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass über ein durch eine an dem Röntgengerät angebrachte Lasereinrichtung erzeugtes Laserkreuz eine Einstichstelle zur Durchführung einer Biopsie an der untersuchten Brust (2) gekennzeichnet wird.
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