Schreibgerät sowie Set aus zu einem derartigen Schreibgerät verbindbaren Gehäuseteilen
Die Neuerung betrifft ein Schreibgerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Set aus zu einem derartigen Schreibgerät verbindbaren Gehäuseteilen nach dem Anspruch 8.
Derartige Schreibgeräte sind vom Markt her bekannt.
Es besteht ein Bedarf, solche Schreibgeräte an die Anforderungen der modernen Kommunikationstechnik anzupassen.
Die diesem Bedarf zugrundeliegende Aufgabe ist neuerungsgemäß gelöst durch ein Schreibgerät mit den Merkmalen nach Anspruch 1.
Das neuerungsgemäße Schreibgerät kann z.B. „Paycard"- oder „Checkcard"-Funktionen dienen. Hierzu gehören beispielsweise der Abruf von Spielinformationen oder von Spielzuständen bei Computerspielen, der Abruf von gesundheitsrelevanten Daten durch einen Notarzt, der Abruf von Kfz-Versicherungsdaten zum Austausch im Schadensfall oder auch der Abruf von Software-Updates.
Die in dem Schreibgerät vorgesehene Datenspeicher-Einrichtung kann zum einfachen Transport bzw. zur einfachen Aufbewahrung von Daten dienen. Die gespeicherten Daten, die in flüchtig oder nichtflüchtig gespeicherter Form vorliegen können, sind stets verfügbar. Die Doppelfunktion des Schreibgeräts als Datenspeicher ist in eleganter Weise im Schreibgerät versteckt. Zudem kann das Schreibgerät so ausgeführt sein, dass die Datenspeicher-Einrichtung vom Gehäusekörper des Schreibgeräts praktisch voll-
H/Ho/Ba - Data Pen
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ständig umgeben ist. Die Datenspeicher-Einrichtung ist hierdurch vor chemischen oder mechanischen Belastungen, wie z.B. Korrosion, Verschmutzung oder Verkratzung, geschützt. Eine mechanische Belastung der Datenspeicher-Einrichtung, die z.B. bei Datenspeicher-Einrichtungen nach Art von Chipkarten durch Verbiegen erfolgen kann, wird durch den Gehäusekörper verhindert. Auch eine durch elektrostatische Entladung unerwünscht hervorgerufene Datenänderung kann hierdurch unterbunden werden.
Ein gemäß Anspruch 2 unterteilter Aufbau des Gehäusekörpers ermöglicht eine einfache Zugänglichkeit des Datenspeichers, wobei die Schutzfunktion des Gehäusekörpers für den Datenspeicher erhalten bleiben kann.
Eine Steckverbindung gemäß Anspruch 3 führt zu einer einfachen Verbindung der Gehäuseteile des Gehäusekörpers, wobei neben der Steckverbindung auch eine Schraubkopplung denkbar ist.
Hierbei ist eine Steckverbindung gemäß Anspruch 4 besonders sicher.
Bei einer Schnittstellen-Einrichtung gemäß Anspruch 5 ist zum Schutz der Schnittstellen-Einrichtung keine zusätzliche Abdeckkappe erforderlich, da die Schnittstellen-Einrichtung durch die Steckverbindung geschützt ist.
Eine Schnittstellen-Einrichtung gemäß Anspruch 6 gewährleistet eine Kompatibilität des Datenspeichers mit derzeit gängiger Hardware, z.B. einem PC, einem Notebook, einem Laptop oder einem digitalen Organizer, die USB-Schnittstellen verwenden. Andere Schnittstellen-Standards, wie Firewire-Schnittstellen, sind ebenfalls einsetzbar.
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Durch die gemäß Anspruch 7 vorgesehenen Schnittstellenprägungen ist eine drahtlose Datenübertragung z.B. durch Infrarotsignale oder über den Bluetooth-Standard möglich.
Bei einem Set gemäß Anspruch 8 lässt sich das hierdurch wählbar zusammensetzbare Schreibgerät hinsichtlich seiner Schreibfunktion und/oder seines Aussehens an Benutzererfordernisse anpassen.
Ein zusätzliches zweites Gehäuseteil gemäß Anspruch 9 ermöglicht den Einsatz des Schreibgeräts auch ohne Datenspeicher-Einrichtung, falls diese zwischenzeitlich nicht gebraucht wird.
Ausfuhrungsbeispiele der Neuerung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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Fig. 1 eine Seitenansicht eines neuerungsgemäßen Schreibgeräts, bei dem eine Steckverbindung zwischen zwei Gehäuseteilen gelöst ist;
Fig. 2 eine schnittstellenseitige Stirnansicht des eine Datenspeicher-Einrichtung enthaltenden Gehäuseteils des Schreibgeräts von Fig. 1;
Fig. 3 das Schreibgerät von Fig. 1 mit zusammengesteckten Gehäuseteilen;
Fig. 4 eine Seitenansicht des Schreibgeräts von Fig. 3 aus einer gegenüber Fig. 3 um 90° versetzten Blickrichtung;
Fig. 5 eine zu Fig. 1 ähnliche Darstellung eines alternativen Schreibgeräts; und
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Fig. 6 eine zu Fig. 3 ähnliche Darstellung des Schreibgeräts von Fig. 5.
Ein in Fig. 1, 3 und 4 insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnetes Schreibgerät gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Neuerung weist einen Gehäusekörper mit zwei Gehäuseteilen 2, 3 auf. Im ersten Gehäuseteil 2, welches einen Griffabschnitt zum Führen des Schreibgeräts 1 beim Schreiben aufweist, ist in bekannter, nicht näher zu erläuternder Weise eine Schreibmine 4 mit einer Schreibspitze 5 untergebracht. In Abwandlung zu den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen kann die Schreibmine 4 im ersten Gehäuseteil 2 mit durch eine Drehmechanik oder eine Schiebemechanik im ersten Gehäuseteil 2 versenkbarer Schreibspitze 5 versehen sein. Alternativ oder zusätzlich kann eine Schutzkappe für die Schreibspitze 5 vorgesehen sein.
Die der Schreibspitze 5 gegenüberliegende Stirnseite des ersten Gehäuseteils 2 weist eine als rechteckiges Sackloch ausgeführte Steckaufhahme 6 auf. Diese ist komplementär zu einem USB-Stecker 7 (vgl. Fig. 2) ausgeführt, der aus der Stirnseite des zweiten Gehäuseteils 3 ragt, die im montierten Zustand des Schreibgeräts 1 dem ersten Gehäuseteil 2 zugewandt ist.
Der USB-Stecker 7 ist als Schnittstellen-Einrichtung zur Anbindung an ein externes DV-Gerät, z.B. an einen PC, mit einem Datenspeicher 8 verbunden, der im zweiten Gehäuseteil 3 untergebracht ist. Beim Datenspeicher 8 kann es sich um einen RAM-Speicher, einen ROM-Speicher oder um eine Kombination aus beiden handeln. Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen ist der Datenspeicher 8 fester Bestandteil des zweiten Gehäuseteils 3. Alternativ kann auch ein auswechselbar im zweiten Gehäuseteil 3 angeordneter Datenspeicher 8 vorgesehen sein.
Das zweite Gehäuseteil 3 weist zudem einen Befestigungsbügel (Clip) 9 auf, mit dem das Schreibgerät 1 in bekannter Weise z.B. an der Brusttasche eines Hemdes eines Benutzers befestigt werden kann. 5
Fig. 3 und 4 zeigen das Schreibgerät 1 mit zusammengesteckten Gehäuseteilen 2, 3. Der USB-Stecker 7 ist dabei vollständig vom aus den Gehäuseteilen 2, 3 gebildeten Gehäusekörper des Schreibgeräts 1 umgeben, so daß die aus dem USB-Stecker 7 und dem Datenspeicher 8 gebildete Datenspeicher-Einrichtung vollständig im Gehäusekörper des Schreibgeräts 1 untergebracht ist.
Fig. 5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des Schreibgeräts 1. Bauelemente, die denjenigen entsprechen, die schon unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 beschrieben wurden, tragen die gleichen Bezugszeichen und werden nicht nochmals im einzelnen erläutert.
Beim alternativen Schreibgerät 1 ist die Steckaufnahme 6 als gestuftes Sackloch mit einer ersten, tiefen Ausnehmung 10 engeren rechteckigen Querschnitts, die über eine Stufenfläche 11 in eine zweite Ausnehmung 12 weiteren rechteckigen Querschnitts übergeht, ausgeführt.
Die erste Ausnehmung 10 ist komplementär zum USB-Stecker 7 ausgebildet. Letzterer geht über eine erste Stufenfläche 13, einen zur zweiten Ausnehmung 12 komplementären Steckbund 14 und eine zweite Stufenfläche 15 in die Außenwand des zweiten Gehäuseteils 3 über.
Fig. 6 zeigt das alternative Schreibgerät 1 in der zusammengesteckten Position. Die komplementären Steckelemente 10, 7 einerseits und 12, 14 ande-
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rerseits liegen dabei über mehrstufige zueinander komplementäre Verbindungsflächen aneinander an.
Zu einem zweiten Gehäuseteil 3 kann eine Mehrzahl erster Gehäuseteile 2 nach Art eines Sets gehören. Hierbei unterscheiden sich die ersten Gehäuseteile 2 in ihrer Schreibfunktion (Kugelschreiber, Druckbleistift, Füller) bzw. in ihrer Gestaltung, also z.B. in ihrem Design oder in ihrer Farbe. Zudem kann im Rahmen eines derartiges Sets ein zweites Gehäuseteil 3 ohne Datenspeicher 8 vorgesehen sein, bei dem statt eines USB-Steckers 7 ein entsprechend geformter Blindstecker vorgesehen ist. Mit Hilfe eines derartigen zweiten Gehäuseteils 3 können die ersten Gehäuseteile 2 zu einem Schreibgerät 1 zusammengesetzt werden, wenn keine Datenspeicher-Funktion des Schreibgeräts 1 erforderlich ist. Alternativ können die ersten Gehäuseteile 2 so ausgeführt sein, dass sie auch ohne zweites Gehäuseteil 3 als Schreibgerät eingesetzt werden können.