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Die Erfindung betrifft ein Schneidwerk für eine Erntemaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus der
DE 196 51 098 A1 ist ein Rapstrennschneidwerk bekannt, bei dem ein Trennerhalter vorgesehen ist, an dem zwei mit Messern versehene Messerführungen relativ zueinander beweglich geführt sind. Der Trennerhalter weist mehrere Führungshalter zum Führen der Messerführungen auf, wobei der Trennerhalter einstückig ausgebildet ist und ein Oberteil und ein Unterteil aufweist. Mit dem Ober- und dem Unterteil sind jeweils vier Führungshalter einstückig verbunden, wobei die Messerführungen zwischen zwei gegenüberliegenden Führungshaltern verlaufen. Zwischen Führungshalter und Messerführung sind jeweils Führungen aus Kunststoff vorgesehen, in welcher die Messerführungen gleiten. Um die Kunststoffführungen mit den Führungshaltern zu verspannen, sind in gegenüberliegenden Führungshaltern Bohrungen im Ober- und Unterteil vorgesehen, durch welche Schraubbolzen mit einer Mutter verschraubt werden. Hierdurch wird der Trennerhalter sehr robust und steif. Der Trennerhalter selbst wird durch im Ober- und Unterteil einseitig vorgesehene Bohrungen über Bolzen an einer Erntemaschine befestigt. Eine entsprechende Befestigung geht aus der
DE 31 19 938 A1 oder
DE 33 25 194 A1 hervor.
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Nachteilig bei dem bekannten Schneidwerk ist, dass durch dessen starre und steife Ausbildung und die starre Befestigung an der Erntemaschine im Betrieb entstehende Schwingungen, beispielsweise durch die Bewegung der Schneidmesser, unmittelbar auf die Teile des Schneidwerks, die Befestigungselemente und die betreffenden Teile der Erntemaschine übertragen werden. Die hierdurch erzeugten ständigen Erschütterungen führen zu einer starken Beanspruchung dieser Teile und führen relativ bald zu Beschädigungen bis hin zum Abreißen oder Abrechen der Teile.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Schneidwerk zu schaffen, welches die oben genannten Nachteile überwindet und einen möglichst lange beschädigungs- und wartungsfreien Einsatz des Schneidwerks ermöglicht.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Schneidwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung können den abhängigen Ansprüchen entnommen werden.
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Das eingangs genannte Schneidwerk für eine Erntemaschine ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Messerrücken und Befestigungselement ein Schwingungsdämpfer vorgesehen ist. Hierdurch werden vor allem durch die Schneidmesser verursachte Schwingungen bedämpft und Beschädigungen und die frühzeitige Alterung von Bauteilen des Schneidwerks oder auch der Erntemaschine sicher verhindert.
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In einer fertigungstechnisch vorteilhafte Ausführung des Schneidwerks können der Messerrücken und der Schwingungsdämpfer einteilig ausgebildet sein.
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Bevorzugt kann der Schwingungsdämpfer aus einem länglichen, im wesentlichen parallel zum Messerrücken verlaufenden Hohlprofil bestehen. Das Hohlprofil kann hierbei vorteilhaft einen polygonalen, ovalen oder kreisringförmigen Querschnitt haben.
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In einer Ausführung des Schneidwerks kann das Hohlprofil zumindest bereichsweise längsseitig offen sein, wodurch eine gute Schwingungsdämpfung erzielt wird. Hierbei kann das Hohlprofil vorteilhaft einen C-förmigen oder U-förmigen Querschnitt haben, wobei diese ihrerseits polygonal ausgeformt sein können. Vorteilhaft kann das Hohlprofil einen ersten Schenkel und einen zweiten Schenkel aufweisen, wobei nur einer der Schenkel mit dem Messerrücken verbunden ist. Der andere Schenkel kann dann frei schwingen, wodurch eine verbesserte Schwingungsdämpfung erreicht wird.
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Das Befestigungselement kann vorteilhaft ein Tragrohr, ein Anschlussflansch oder ein Lochblech sein. Alternativ kann das Befestigungselement auch vorteilhaft aus einer im Schwingungsdämpfer vorgesehenen Ausnehmung gebildet sein
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In einer sicherheitstechnisch vorteilhaften Ausführung kann der Schwingungsdämpfer als Kabelkanal zur Aufnahme von Versorgungsleitungen eines am Schneidwerk angebrachten Messerantriebs ausgebildet sein.
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Weitere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der begleitenden Zeichnungen. Diese zeigen;
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1 eine schematische dreidimensionale Darstellung eines erfindungsgemäßen Schneidwerks;
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3 eine schematische dreidimensionale Ansicht eines Antriebsbereichs des Schneidwerks aus 1.
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3 eine schematische dreidimensionale Ansicht eines freien Endes des Schneidwerks aus 1.
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Ein in 1 gezeigtes erfindungsgemäßes Schneidwerk weist einen länglichen Messerrücken 1 auf, an dem ein oberes Schneidmesser 2 und ein unteres Schneidmesser 3 in einer Längsrichtung L des Messerrückens 1 beweglich antreibbar gelagert sind. Angetrieben werden die Schneidmesser 2, 3 in bekannter Weise über eine Hebelgetriebe 4 durch einen vorliegend als Hydraulikmotor 5 ausgebildeten Messerantrieb. Der Hydraulikmotor 5 wird über Versorgungsleitungen 6 von der nicht gezeigten Erntemaschine, z. B. ein Mähdrescher, mit unter Druck stehender Hydraulikflüssigkeit versorgt und angesteuert. Um den Weg der Versorgungsleitungen 6 im Schneidwerk besser nachvollziehen zu können, sind sie in 1 mehrfach mit der gleichen Bezugsziffer versehen.
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Anstelle des Hydraulikmotors kann auch ein Elektromotor als Messerantrieb 4 und statt des Hebelgetriebes 4 auch ein anderes Übertragungselement, z. B. ein Exzentergetriebe bei einem Elektromotor, verwendet werden.
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Wie in 3 besonders gut erkennbar, ist auf der den Schneidmessern 2, 3 abgewandten Längsseite des Messerrückens 1 ein als Hohlprofil ausgebildeter, im Querschnitt C-förmiger, polygonaler Schwingungsdämpfer 7 vorgesehen. Der Schwingungsdämpfer 7 verläuft hierbei im wesentlichen parallel zur Längsrichtung L des Messerrückens 1 und ist mit diesem einteilig aus einem vorzugsweise hochfesten Metallblech mit einem Gesamtquerschnitt ähnlich einem Fragezeichen hergestellt.
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Bevorzugt ist der Schwingungsdämpfer 7 im sog. Pilgerschrittverfahren hergestellt. Durch exemplarisch bezeichnete Längskanten 8 des Schwingungsdämpfers 7 ist dieser vorteilhaft sehr verwindungssteif.
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Wie in 1 dargestellt, ist der Schwingungsdämpfer 7 an einer Anschlussstelle 9 mit einem vorliegend als Tragrohr 10 ausgebildeten Befestigungselement verbunden. Das Tragrohr 10 wird dann in an sich bekannter Weise an der Erntemaschine befestigt. Anstelle des Tragrohrs 10 kann das Befestigungselement auch anders ausgebildet sein, beispielsweise als Flansch, Lochblech oder auch als Bohrung im Schwingungsdämpfer 7. Vorzugsweise ist die Stelle 9 entfernt vom Messerrücken 1 am Schwingungsdämpfer angeordnet.
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Der Schwingungsdämpfers 7, der einerseits mit einem ersten Schenkel 71 mit dem Messerrücken 1 verbunden ist und andererseits einen im Querschnitt freien Schenkel 72 aufweist, dämpft die von den oszillierend aneinander vorbeigleitenden Schneidmesser 2 und 3 herrührenden Schwingungen stark ab. Hierdurch kann eine baldige Materialermüdung des Tragrohrs 10, der Anschlussstelle 9 oder auch anderer mit dem Schneidwerk verbundener Teile der Erntemaschine oder des Schneidwerks vermieden werden.
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Der Schwingungsdämpfers 7 kann anstelle des polygonalen, C-förmigen Querschnitts auch andere Querschnitte aufweisen, z. B. eine vollständig geschlossenen Querschnitt. Auch kann der Schwingungsdämpfer 7 einen U-förmigen, ovalen kreisringförmigen Querschnitt haben. Vorteilhaft ist auch, wenn das Hohlprofil auf seiner Längsseite zumindest zum Teil offen ist, also den gegenüber dem Messerrücken 1 frei schwingfähigen Schenkel 72 aufweist, da dieser die Schwingungen besonders gut dämpfen kann.
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Wie in 1 und 2 gut erkennbar, dient der Schwingungsdämpfer 7 vorteilhaft auch als Kabelkanal für die Versorgungsleitungen 6. Hierzu weist der Schwingungsdämpfer 7 an seinem in 1 und 2 oberen, antriebsseitigen Ende des Schneidwerks eine Ausnehmung 11 auf, durch die die Versorgungsleitungen 6 vom Hydromotor 5 kommend in den vom Schwingungsdämpfer 7 umgebenen Hohlraum geführt werden. Dort werden die Versorgungsleitungen 6 bis zur Anschlussstelle 9 geführt, von wo sie über eine Durchgangsöffnung im Schwingungsdämpfer 7 in das Tragrohr 10 gelangen. Weiter verlaufen die Versorgungsleitungen 6 geschützt im Tragrohr 10 zu nicht gezeigten Versorgungsanschlüssen der Erntemaschine. Der als Kabelkanal ausgebildete Schwingungsdämpfer 7, ggf. in Kombination mit dem ebenfalls als Kabelkanal ausgebildeten Tragrohr 10, schützt die Versorgungsleitungen 6 vor Beschädigung und Abriss, beispielsweise verursacht durch am Schneidwerk vorbeilaufendes Schnittgut.
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Um die Schwingungen weiter dämpfen und den Verschleiß der Schneidmesser 2, 3 und der von diesen berührten weiteren Teile des Schneidwerks weiter verringern zu können, sind die Schneidmesser 2, 3 vorzugsweise auf die in 3 gezeigte Weise längsbeweglich am Messerrücken 1 gelagert. Über die Länge des Messerrückens 1 sind mehrere Messerhalter 12, 12', 12'' usw. angebracht, deren Ausbildung und Funktion anhand des Messerhalters 12 exemplarisch erläutert wird.
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Der Messerhalter 12 weist ein gestuftes Klemmblech 13 auf, welches mittels zweier Klemmverschraubungen 14 am Messerrücken 1 angeschlagen ist. Zwischen Klemmblech 13 und Messerrücken 1 ist ein Kippblech 15 gelegt. Im Stufenbereich eines stufenförmig abgewinkelten Bereichs des Messerrückens 1 reicht eine Spannverschraubung 16 durch Bohrungen in Klemmblech 13 und Messerrücken 1. Mit der Spannverschraubung 16 kann vorteilhaft ein Führungsbereich des Klemmblechs 13 für das obere Schneidmesser 2 in Richtung eines korrespondieren ausgebildeten Führungsbereichs des Messerrückens 1 für das untere Schneidmesser 3 definiert gespannt werden kann. An diesem vorderen Ende des Klemmblechs 13 ist eine Durchgangsbohrung 17 vorgesehen, in die ein kreisringförmiger Ansatz 18 einer Kunststoffführung 19 eingesteckt ist. Die Kunststoffführung 19 dient vorteilhaft als Gleitführung für eine Messerleiste 20 des oberen Schneidmessers 2. Entsprechend sind in den Zeichnungen nicht erkennbare Kunststoffführungen zur Gleitführung einer Messerleiste 21 des unteren Schneidmessers 3 am Messerrücken 1 angebracht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19651098 A1 [0002]
- DE 3119938 A1 [0002]
- DE 3325194 A1 [0002]