DE202010008005U1 - Klappbarer Stuhl - Google Patents
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Abstract
Klappbarer Stuhl mit je zwei seitlich neben einer Sitzfläche (1) sowie Rückenlehne (3) angeordneten, durch eine Armlehne (5) verbundenen schwenkbaren Beinen (4), wobei im zusammengeklappten Zustand die Beinpaare zumindest im wesentlichen aufeinanderliegen und die Sitzfläche (1), die Rückenlehne (3) und die Armlehnen (5) zumindest im wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Beine (4) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tischplatte (6) vorgesehen ist, wobei an der Unterseite der Tischplatte (6) mittig ein unterhalb der Sitzfläche (1) angelenkter Bügel (7) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen klappbaren Stuhl mit je zwei seitlich neben einer Sitzfläche sowie Rückenlehne angeordneten, durch eine Armlehne verbundenen schwenkbaren Beinen, wobei im zusammengeklappten Zustand die Beinpaare im wesentlichen aufeinanderliegen und die Sitzfläche, die Rückenlehne und die Armlehnen im wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Beine angeordnet sind.
- Klappbare Stühle werden insbesondere im Camping- und Freizeitbereich genutzt, sind aber auch bei beengten Platzverhältnissen und nur gelegentlicher Nutzung, beispielsweise in Restaurants, von Vorteil. Ein klappbarer Stuhl gemäß dem Oberbegriff wird beispielsweise von der Westfield Outdoors GmbH als Modell „4kidz” vertrieben. Dieser klappbare Stuhl weist darüber hinaus teleskopierbare Beine auf, die es ermöglichen, das Volumen des klappbaren Stuhls im zusammengeklappten Zustand weiter zu reduzieren. Derartige klappbare Stühle werden häufig als Kinderstühle verwendet, können aber auch für Erwachsene konzipiert sein.
- Bei klappbaren Stühlen mit einer Tischplatte muß diese häufig vor dem Zusammenklappen des Stuhls abgenommen werden, was aufwendig ist. Zudem muss sichergestellt werden, dass beim Wiedereinsetzen der Tischplatte keine Montagefehler vorkommen, da die Tischplatte eine Rückhaltefunktion für den Benutzer hat.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen derartigen klappbaren Stuhl dahingehend weiterzubilden, dass trotz der Tischplatte die Klappbarkeit erhalten bleibt und im geklappten Zustand die Tischplatte in der gleichen Ebene wie die Sitzfläche, die Rückenlehne und die Beine angeordnet sind.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass an der Unterseite der Tischplatte mittig ein unterhalb der Sitzfläche angelenkter Bügel angeordnet ist.
- Beim Zusammenklappen des klappbaren Stuhls wird die Tischplatte zunächst mit den Armlehnen nach oben geschwenkt und dann in Richtung auf die Rückenlehne hin bewegt, so dass sie im zusammengeklappten Zustand zwischen den beiden Armlehnen und somit in der gleichen Ebene wie die Sitzfläche, die Rückenlehne und die Beine angeordnet ist.
- Der Bügel ist sowohl in dem Punkt der Anlenkung unterhalb der Sitzfläche sowie auch an der Tischplatte jeweils drehbar gelagert, so dass die Klappbewegung der Tischplatte ermöglicht wird. Der Punkt der Anlenkung des Bügels unterhalb der Sitzfläche wird so gewählt, dass der Abstand von diesem Anlenkungspunkt zum Befestigungspunkt des Bügels unterhalb der Tischplatte derselbe ist im zusammengeklappten Zustand des Stuhls und im aufgeklappten Zustand des Stuhls.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Bügel an einer Querstrebe unterhalb der Sitzfläche angelenkt ist.
- Die Querstrebe verläuft zwischen zwei Längsholmen, die seitliche Begrenzung der Sitzfläche darstellen. Die Position dieser Querstrebe (bezogen auf die Sitzfläche weiter vorne bzw. weiter hinten) bedingt den Abstand vom Anlenkungspunkt des Bügels zum Befestigungspunkt des Bügels unterhalb der Tischplatte.
- Eine Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass die Tischplatte relativ zu den Armlehnen in Längsrichtung verschiebbar ist.
- Dabei ist es vorteilhaft nicht mehr notwendig, den Anlenkungspunkt des Bügels in den beschriebenen engen Randbedingungen festzulegen. Vielmehr wird durch die Längsverschiebbarkeit der Tischplatte gegenüber den Armlehnen erreicht, dass bei zusammen geklapptem Stuhl die Tischplatte zwischen den Armlehnen in einer Ebene mit den Armlehnen liegt.
- Eine Ausbildung der Erfindung besteht darin, dass die Tischplatte an ihrer der Rückenlehne zugewandten Seite beidseits Vorsprünge aufweist, die jeweils in einer Nut in der Armlehne in Längsrichtung verschiebbar angeordnet sind.
- Alternativ ist es auch möglich, dass die Armlehnen zur Innenseite des klappbaren Stuhls gerichtete Vorsprünge aufweisen, die jeweils in einer Nut an der Seite der Tischplatte in Längsrichtung verschiebbar angeordnet sind.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Vorsprünge einziehbar sind.
- Dies ermöglicht es, die Tischplatte abzunehmen.
- Weiterhin ist es zur Erfindung gehörig, dass am hinteren Ende jeder der Armlehnen ein Einrastelement für Zusatzaggregate vorgesehen ist.
- In diese Einrastelemente können Zusatzaggregate, wie z. B. ein Sonnenschutz, eingerastet werden. Werden diese nicht mehr benötigt, können die Zusatzelemente wieder von dem Einrastelement gelöst werden.
- Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass eine abnehmbare Fußraste vorgesehen ist, die an einem im wesentlichen u-förmigen Bügel angeordnet ist, wobei die Enden des Bügels jeweils ein Halteelement mit einer Bohrung aufweisen, durch die ein Befestigungselement in beidseits der Sitzfläche angeordneten Rohren befestigbar ist.
- Es ist ebenfalls problematisch, eine Fußraste an einem derartigen klappbaren Stuhl zu befestigen. Im Rahmen der Erfindung hat es sich überraschend gezeigt, dass die Fußraste an den ohnehin vorhandenen Rohren, die sich entlang der Sitzfläche erstrecken, lösbar befestigt werden kann.
- In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, dass der u-förmige Bügel mit dem Halteelement schwenkbar verbunden ist.
- Hierdurch vollzieht die Fußraste beim Zusammenklappen des Stuhls ebenfalls eine Schwenkbewegung in etwa parallel zu den vorderen Beinen des Stuhls.
- Weiterhin ist es zur Erfindung gehörig, dass die Fußraste um den u-förmigen Bügel schwenkbar ist.
- Dies ermöglicht es, die Fußraste senkrecht zu stellen, wenn diese nicht benötigt wird oder um Platz zu sparen.
- Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen
-
1a ,1b ,1c und1d einen erfindungsgemäßen klappbaren Stuhl im ausgeklappten Zustand in perspektivischer Seitenansicht sowie Detailansichten desselben, -
1e den klappbaren Stuhl in perspektivischer Vorderansicht, -
2a und2b den klappbaren Stuhl im zusammengeklappten Zustand, -
3a und3b eine Armlehne des klappbaren Stuhls mit einem Einrastelement für Zusatzaggregate. - Wie aus den
1a bis1e hervorgeht, weist der erfindungsgemäße klappbare Stuhl eine Sitzfläche1 auf, die beispielsweise durch eine Bespannung zwischen zwei parallel verlaufenden Rohren2 gebildet sein kann, sowie eine Rückenlehne3 auf. - Jeweils seitlich schließen sich an die Sitzfläche zwei schwenkbare Beine
4 an, die durch eine Armlehne5 miteinander verbunden werden. - Der erfindungsgemäße klappbare Stuhl zeichnet sich dadurch aus, dass eine Tischplatte
6 vorgesehen ist. An der Unterseite der Tischplatte6 ist mittig ein an einer Querstrebe16 unterhalb der Sitzfläche1 angelenkter Bügel7 vorgesehen. Außerdem ist die Tischplatte6 mit Vorsprüngen versehen, die in korrespondierenden Öffnungen der Armlehnen einrastbar sind. Über diese Öffnungen ist es möglich, bei aufgeklapptem Stuhl die Tischplatte in einer festen Position relativ zur Sitzfläche zu befestigen. Die Öffnungen können auch so gestaltet sein, dass die Tischplatte6 in Längsrichtung gegenüber den Armlehnen verschiebbar ist. Die Tischplatte6 wird somit an drei Punkten gehalten, nämlich jeweils im Bereich der Armlehnen5 sowie durch den unten an der Tischplatte6 angreifenden Bügel7 . - Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Tischplatte
6 an ihrer der Rückenlehne3 zugewandten Seite beidseits Vorsprünge8 auf, die jeweils in eine Nut9 in der Armlehne5 eingreifen und in dieser in Längsrichtung verschiebbar angeordnet sind. - Alternativ wäre es auch möglich, dass die Armlehnen
5 zur Innenseite des klappbaren Stuhls gerichtete Vorsprünge8 aufweisen, die jeweils in einer Nut9 an der Seite der Tischplatte6 in Längsrichtung verschiebbar angeordnet sind. - Entsprechend kann die Zuordnung der Vorsprünge und der korrespondierenden Öffnungen zu der Tischplatte und den Armlehnen auch ausgestaltet werden bei einer Ausführungsform, bei der die Tischplatte bei aufgeklapptem Stuhl in einer festen Position relativ zur Sitzfläche befestigt ist.
- In
1b ist deutlich zu erkennen, daß die Nut9 an ihrem vorderen Ende nach unten gezogen ist, womit eine Einrastposition gebildet wird. - Wie in den
2a und2b dargestellt, kann ein derartiger klappbarer Stuhl auch mit einer Tischplatte6 so zusammengeklappt werden, dass im zusammengeklappten Zustand die Beinpaare im wesentlichen aufeinanderliegen und die Sitzfläche1 , die Rückenlehne3 und die Armlehnen5 im Wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Beine4 angeordnet sind. - Sofern die Vorsprünge
8 einziehbar sind, ist es zusätzlich möglich, die Tischplatte6 durch Einziehen der Vorsprünge8 aus der Nut9 (bzw. aus den entsprechenden Öffnungen) zu lösen, wenn sie nicht benötigt wird. - Wie aus
2c und2d ersichtlich, kann auch eine abnehmbare Fußraste10 vorgesehen sein, die an einem im wesentlichen u-förmigen Bügel11 angeordnet ist, wobei die Enden des Bügels11 jeweils ein Halteelement12 mit einer Bohrung13 aufweisen, durch die ein Befestigungselement14 , insbesondere ein Einschraubelement, in die beidseits der Sitzfläche1 angeordneten Rohre2 befestigbar, vorzugsweise einschraubbar ist. - Auf diese Weise kann die Fußraste
10 leicht an dem klappbaren Stuhl befestigt bzw. wieder entfernt werden. Bei abgenommener Fußraste wird einfach an jedem Rohr ein Befestigungselement befestigt, so dass das Rohrende nicht offen ist. - Wie in
2a ,2c und2d dargestellt, ist der u-förmige Bügel11 mit dem Halteelement12 schwenkbar verbunden und die Fußraste10 um den u-förmigen Bügel11 schwenkbar. Dies ermöglicht ein platzsparendes Zusammenklappen des klappbaren Stuhls, auch wenn dieser mit einer Fußraste10 versehen ist. - Die
3a und3b zeigen, dass am hinteren Ende jeder der Armlehnen5 je ein Einrastelement15 für Zusatzaggregate, z. B. einen Sonnenschutz, vorgesehen ist.
Claims (10)
- Klappbarer Stuhl mit je zwei seitlich neben einer Sitzfläche (
1 ) sowie Rückenlehne (3 ) angeordneten, durch eine Armlehne (5 ) verbundenen schwenkbaren Beinen (4 ), wobei im zusammengeklappten Zustand die Beinpaare zumindest im wesentlichen aufeinanderliegen und die Sitzfläche (1 ), die Rückenlehne (3 ) und die Armlehnen (5 ) zumindest im wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Beine (4 ) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tischplatte (6 ) vorgesehen ist, wobei an der Unterseite der Tischplatte (6 ) mittig ein unterhalb der Sitzfläche (1 ) angelenkter Bügel (7 ) angeordnet ist. - Klappbarer Stuhl gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (
7 ) an einer Querstrebe (16 ) unterhalb der Sitzfläche (1 ) angelenkt ist. - Klappbarer Stuhl gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (
6 ) relativ zu den Armlehnen (5 ) in Längsrichtung verschiebbar ist. - Klappbarer Stuhl gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (
6 ) an ihrer der Rückenlehne (3 ) zugewandten Seite beidseits Vorsprünge (8 ) aufweist, die jeweils in einer Nut (9 ) in der Armlehne (5 ) in Längsrichtung verschiebbar angeordnet sind. - Klappbarer Stuhl gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Armlehnen (
5 ) zur Innenseite des klappbaren Stuhls gerichtete Vorsprünge (8 ) aufweisen, die jeweils in einer Nut (9 ) an der Seite der Tischplatte (6 ) in Längsrichtung verschiebbar angeordnet sind. - Klappbarer Stuhl gemäß Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (
8 ) einziehbar sind. - Klappbarer Stuhl gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am hinteren Ende jeder der Armlehnen (
5 ) ein Einrastelement (15 ) für Zusatzaggregate vorgesehen ist. - Klappbarer Stuhl gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine abnehmbare Fußraste (
10 ) vorgesehen ist, die an einem zumindest im wesentlichen u-förmigen Bügel (11 ) angeordnet ist, wobei die Enden des Bügels (11 ) jeweils ein Halteelement (12 ) mit einer Bohrung (13 ) aufweisen, durch die hindurch ein Befestigungselement (14 ) in beidseits der Sitzfläche (1 ) angeordneten Rohren (2 ) befestigbar ist. - Klappbarer Stuhl gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der u-förmige Bügel (
11 ) mit dem Halteelement (12 ) schwenkbar verbunden ist. - Klappbarer Stuhl gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußraste (
10 ) um den u-förmigen Bügel (11 ) schwenkbar ist.
Applications Claiming Priority (2)
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