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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Bürste, insbesondere
eine Zahnbürste mit einem Griffstiel und einem Borstenbündel
tragenden Bürstenkopf.
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Eine
solche Bürste ist als Zahnbürste allgemein bekannt. Üblicherweise
wird versucht, durch spezielle Ausgestaltung der Borstenbündel
die Putzeffektivität der Bürste zu beeinflussen
und zu optimieren. Dies gilt insbesondere bei Zahnbürsten.
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So
ist aus der
WO 2007/033745 eine
Zahnbürste bekannt, welche schräg stehende und
sich kreuzende Borstenbündel umfasst. Die Borstenbündel
haben einen länglichen Querschnitt. In Längsrichtung
bezogen auf die Längserstreckung des Bürstenkopfes
in etwa auf einer Höhe befinden sich vier schräg
gestellte Borstenbündel, die jeweils zu zweit, d. h. paarweise
nach innen, d. h. zur Mitte hin geneigt sind.
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Aus
der
WO 2007/016802 ist
eine Zahnbürste bekannt, welche Borstenbündelpaare
umfasst, die jeweils gegeneinander schräg gestellt sind.
Dies bedeutet, dass die beiden Borstenbündel jeweils eines Borstenbündelpaares
in einander gegenüberliegende Richtungen schräg
gestellt geneigt sind. Die entsprechenden jeweils gegeneinander
schräg geneigten Borstenbündel liegen am Rand
des Bürstenkopfes. Die beiden das Borstenbündelpaar
ausbildenden Borstenbündel liegen in Längsrichtung
des Bürstenkopfes hintereinander.
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Aus
der
EP 0 221 000 ist
schließlich eine Bürste in Form einer Zahnbürste
bekannt, welche in Querrichtung des Bürstenkopfes schräg
geneigte Borstenbündel umfasst. In der Mitte des Bürstenkopfes,
d. h. in Querrichtung etwa mittig des Bürstenkopfes und
sich in Längsrichtung des Bürstenkopfes erstreckend
ist wenigstens ein Borstenbündel vorgesehen, welches die
von den Borstenbündeln durchragte Oberfläche des
Bürstenkopfes rechtwinklig durchragt. Auf jeder Seite dieses
rechtwinkligen Borstenbündels (in Querrichtung gesehen)
befindet sich jeweils ein Paar von gegeneinander schräg
geneigten Borstenbündeln. In Querrichtung sind daher zwei Paare
von sich jeweils kreuzenden Borstenbündeln vorgesehen.
Die jeweiligen Borstenbündelpaare befinden sich am äußeren
Rand des Bürstenkopfes, in Querrichtung gesehen.
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Bei
einem Gebiss mit festsitzender Zahnspange sitzen auf dem äußeren
oder inneren Zahnschmelz Halteklammern (Brackets), die über
einen Verbindungsdraht (Bracketdraht) miteinander verbunden sind.
Bei der Reinigung eines Gebisses mit festsitzender Zahnspange mit
den üblicherweise von einer Zahnbürste durchgeführten
Putzbewegungen wird der Zwischenraum zwischen dem Bracketdraht und
dem Zahnschmelz nicht ausreichend gut erreicht und der Zahnschmelz
selber nicht ausreichend gereinigt. Dieser Zwischenraum kann mit
einer Interdentalbürste, beispielsweise in Ausgestaltung
einer Flaschen- oder einer Pinselbürste erreicht werden.
Eine Interdentalbürste ist eine Bürste, die konzipiert
ist, um den Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Zähnen
zu reinigen.
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Die
vorliegende Erfindung will eine Bürste, insbesondere eine
Zahnbürste angeben, die sich besonders zur Reinigung von
Zähnen eignet, die über eine Klammer zur orthopädischen
Korrektur der Zahnstellung miteinander verbunden sind.
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Zur
Lösung dieses Problems wird mit der vorliegenden Erfindung
eine Bürste mit den Merkmalen von Anspruch 1 angegeben.
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Bei
dieser sind in Längsrichtung des Bürstenkopfes
mehrere Borstenbündelpaare hintereinander vorgesehen. Dies
bedeutet, dass die beiden, ein Borstenbündelpaar bildenden
Borstenbündel in Längsrichtung des Bürstenkopfes
im Wesentlichen auf gleicher Höhe an dem Bürstenkopf
befestigt sind, sich aber jedenfalls mit ihren befestigungsseitigen Enden
in etwa auf gleicher Höhe in Längsrichtung des
Bürstenkopfes befinden. Die beiden, das Borstenbündelpaar
bildenden Borstenbündel sind jeweils gegeneinander schräg
geneigt. Die Neigung kann derart sein, dass sich die Borstenbündel
an ihren nutzungsseitigen Enden gerade oder nur geringfügig schneiden.
Als Schrägeneigung wird dabei insbesondere eine Neigung
der jeweiligen Borstenbündel derart verstanden, dass sich
die Borstenbündel mit einem Winkel von zwischen 15° und
35°, bevorzugt zwischen 20° und 30° schneiden.
Die Neigung der Borstenbündel eines Borstenbündelpaares
ist vorzugsweise so gewählt, dass sich die jeweiligen Borstenbündel
deutlich schneiden. Der Schnittpunkt der Borstenbündel
liegt dabei vorzugsweise bei 30% bis 60% der von einer Oberfläche
des Bürstenkopfes abragenden Länge der jeweiligen
Borstenbündel, vorzugsweise bei in etwa 40% bis 50% der
besagten abragenden Länge. Üblicherweise sind
die Borstenbündel eines Borstenbündelpaares spiegelsymmetrisch vorgesehen
und ausgerichtet, d. h. ragen mit dem im Grunde gleichen Neigungswinkel
von der von den Borstenbündeln durchragten Oberfläche
des Bürstenkopfes ab. Dies bedeutet, dass sich die Borstenbündel
jeweils symmetrisch schneiden. Soweit in den vorliegenden Anmeldungsunterlagen
auf den Schnittpunkt der Borstenbündel abgestellt wird,
geschieht dies mit Rücksicht auf den tatsächlichen Durchmesser
der Borstenbündel. Als Schnittpunkt der Borstenbündel
soll insbesondere jeweils der Schnittpunkt der Mittellängsachse
der jeweiligen Borstenbündel verstanden werden. Haben die
Borstenbündel aufgrund ihrer spezifischen Querschnittsausgestaltung
keine definierte rotationssymmetrische Querschnittsfläche,
so wird auf die Längsachse der Borstenbündel in
Querrichtung des Bürstenkopfes abgestellt.
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Gemäß der
vorliegenden Erfindung sind die Borstenbündel des Borstenbündelpaares
mittig an dem Bürstenkopf angeordnet. Dies bedeutet, dass die
jeweiligen Borsten eines Borstenbündelpaares unmittelbar
benachbart zu der Mittellängsachse des Bürstenkopfes
vorgesehen sind. Der Schnittpunkt der gegeneinander schräg
ausgerichteten Borstenbündel des Borstenbündelpaares
befindet sich danach vorzugsweise auf Höhe der Mittellängsachse des
Bürstenkopfes.
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Jedenfalls
aber sind die Borstenbündel des Borstenbündelpaares
mittig an dem Bürstenkopf angeordnet. Dies bedeutet, dass
lediglich die gegeneinander schräg geneigten Borstenbündel
des Borstenbündelpaares benachbart zu der Mittellängsachse des
Bürstenkopfes vorgesehen sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sind die Borstenbündelpaare in
etwa symmetrisch zu der Mittellängsachse des Bürstenkopfes
angeordnet. Vorzugsweise sind mehrere in Längsrichtung
des Bürstenkopfes hintereinander liegende Borstenbündelpaare
im Wesentlichen identisch relativ zueinander ausgeformt. Der jeweils mittlere
Abstand der einzelnen Borstenbündel eines einzigen Borstenbündelpaares
bildet dabei vorzugsweise die Mittellängsachse des Bürstenkopfes.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sind jeweils
Borstenbündel eines Borstenbündelpaares in Längsrichtung
der Borstenbündel hintereinander angeordnet. Vorzugsweise
sind sämtliche jeweils auf einer Seite im Bezug auf die
Mittellängsachse vorgesehenen Borstenbündel eines
Borstenbündelpaares mit ihren befestigungsseitigen Enden
auf einer Linie vorgesehen und dort mit dem Bürstenkopf
verbunden, der sich parallel zu der Mittellängsachse des
Bürstenkopfes erstreckt.
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Mit
Rücksicht auf eine umfassende Reinigung wird gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen,
die Borstenbündelpaare außenseitig von mindestens
einer Reihe von Borstenbündeln zu umgeben. Dabei befindet
sich jeweils vorzugsweise eine Reihe im Wesentlichen in Längsrichtung
erstreckend, die Borstenbündelpaare außenseitig
begrenzend. Diese weiteren Borstenbündel erstrecken sich
vorzugsweise im Wesentlichen rechtwinklig von der von den Borstenbündeln
durchragten Oberfläche des Bürstenkopfes. Die weiteren,
sich nicht kreuzenden und die Reihen ausbildenden Borstenbündel
können dabei eine Höhe haben, die der Höhe
der die Borstenbündelpaare bildenden Borstenbündel
entspricht. Die nutzungsseitigen Enden der die Borstenbündelpaare
bildenden Borstenbündel sind dabei in etwa höhengleich
mit den die Reihe bildenden Borstenbündeln. Diese können
indes auch die nutzungsseitigen Enden der Borstenbündelpaare überragen
oder aber unterhalb dieser Enden vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
sind die die Borstenbündelpaare außenseitig umgebenden
Borstenbündel in Gruppen in Längsrichtung des
Bürstenkopfes vorgesehen. Dabei können Gruppen
mit zwei oder mehr Borstenbündeln einer ersten, längeren
Ausgestaltung der Borstenbündel sich abwechseln mit einer zweiten
Gruppe von Borstenbündeln mit zwei oder mehr derselben
Borstenbündel, die kürzer als die erste Gruppe
ausgeformt sind. Vorzugsweise sind diese Gruppen in Längsrichtung
alternierend zueinander vorgesehen, so dass sich eine gestufte Kontur in
Längsrichtung für die außenseitig vorgesehenen Reihen
der Borstenbündel ergibt.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung und zur Reinigung
von interdentalen Zwischenräumen bzw. Hinterschneidungen bei
Brackets der zu reinigenden Zähne wird gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen,
ein Borstenbündel an dem dem Bürstenkopf gegenüberliegenden
Ende des Griffstieles vorzusehen. Dieses weitere Borstenbündel
ist insbesondere als Interdentalborstenbündel ausgebildet.
Vorzugsweise sind die nutzungsseitigen Enden dieses Borstenbündels
dazu spitz zulaufend konturiert.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
derselben. in dieser zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen Bürstenkopf eines ersten Ausführungsbeispiels;
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2 eine
Stirnseitenansicht des in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiels;
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3 eine
Draufsicht auf einen Bürstenkopf eines zweiten Ausführungsbeispiels;
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4 eine
Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels; und
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5 eine
Stirnseitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels.
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Die 1 und 2 verdeutlichen
ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung am Beispiel
einer Zahnbürste, deren Bürstenkopf 1 und
lediglich ein Teil eines Griffstieles 2 dargestellt sind.
Der Griffstiel 2 verlängert sich in Erstreckungsrichtung
der Mittellängsachse 3 in an sich bekannter und
hier nicht dargestellter Weise.
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Der
Bürstenkopf 1 trägt unterschiedliche
Arten von Borstenbündeln. In Längserstreckung
der Mittellängsachse 3 sind mehrere Borstenbündelpaare 4 vorgesehen.
Die beiden Mitglieder 4a, 4b dieses Borstenbündelpaares 4 sind
jeweils mit gleichem Abstand in Querrichtung zu der Mittellängsachse 3 des Bürstenkopfes 1 an
dem Bürstenkopf 1 befestigt. Die Befestigung bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt über
metallische Anker, welche die einzelnen Borstenbündel 4a, 4b in
Ausnehmungen des Bürstenkopfes 1 verkeilen. Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Abstand der Borstenbündelpaare 4 in
Richtung der Mittellängsachse 3 jeweils konstant.
Es sind sieben Borstenbündelpaare 4 in Längsrichtung,
d. h. entlang der Erstreckung der Mittellängsachse 3 mit
konstantem Abstand hintereinander vorgesehen. Zu bevorzugen sind
sechs bis zwölf Borstenbündelpaare 4,
die in Längsrichtung hintereinander vorgesehen sind. Der
jeweilige Abstand zwischen einzelnen Borstenbündelpaaren 4 mag
indes variieren. Zwischen einem Längsrand 5 des Bürstenkopfes 1 und
den Borstenbündelpaaren 4 ist jeweils eine Reihe 6 von
weiteren Borstenbündeln 7 vorgesehen. Die weiteren
Borstenbündel 7 sind im Wesentlichen in Längsrichtung
hintereinander angeordnet, jedoch der Kontur des Längsrandes 5 folgend,
d. h. in leicht gekrümmter Ausrichtung. In Querrichtung
befinden sich die weiteren Borstenbündel 7 in
etwa mittig zwischen dem Rand des benachbarten Borstenbündels 4a; 4b der
Borstenbündelpaare 4 und dem Längsrand 5.
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Etwas
anderes gilt für die vorderen Borstenbündel 8.
Es sind fünf vordere Borstenbündel 8 vorgesehen.
Die äußeren vorderen Borstenbündel 8 setzen
die Kontur der weiteren Borstenbündel 7 fort. Das
mittlere vordere Borstenbündel 8 ist auf der Mittellängsachse 3i
vorgesehen und bildet mit den in Querrichtung benachbarten anderen
vorderen Borstenbündeln 8 eine drei Borstenbündel 8 umfassende Reihe
aus, die sich in Querrichtung, d. h. rechtwinklig zur Mittellängsachse 3 ausdehnt.
Die beiden an der Spitze des Bürstenkopfes 1 angeordneten
vorderen Borstenbündel 8 sind versetzt zu diesen
drei in Reihe vorgesehenen vorderen Borstenbündeln 8 angeordnet.
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Die 2 verdeutlicht
den Höhenschnitt der einzelnen Borstenbündel 4, 7, 8 und
deren Ausrichtung relativ zu einer von den Borstenbündeln 4, 7, 8 durchragten
Oberfläche 9 des Bürstenkopfes 1.
Die Borstenbündel 4a, 4b des Borstenbündelpaares 4 ragen
schräg von der Oberfläche 9 ab, so dass
sie sich mit einem Winkel α von etwa 26° schneiden.
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Die
Borstenbündel 4a, 4b der Borstenbündelpaare 4 sind
damit schräg aufeinander zu ausgerichtet, derart, dass
sich ihre Mittellängsachsen in etwa auf mittlerer Höhe
des Borstenfeldes 10 der Bürste schneiden. Die
Borstenbündel 4a, 4b eines Borstenbündelpaares 4 können
sich durchsetzen. Die beiden Borstenbündel 4a, 4b können
aber auch in einer Richtung quer zu ihrer Hauptneigungsrichtung
leicht geneigt von der Oberfläche 9 abragen, so dass
die Außenumfangsfläche der Borstenbündel 4a, 4b sich
im Wesentlichen im Überlappungsbereich berühren,
ohne sich unmittelbar zu durchsetzen.
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Das
Borstenfeld 10 des in den 1 und 2 gezeigten
Ausführungsbeispiels hat Borstenbündel mit drei
verschiedenen Längen. Beginnend vom Griffstiel 2 alternieren
die weiteren Borstenbündel 7 jeweils längenmäßig.
Die ersten zwei weiteren Borstenbündel 7 haben
eine maximale Länge, die in 1 mit A
gekennzeichnet ist. Die in Längsrichtung zu diesen benachbart
vorgesehenen zwei weiteren Borstenbündel 7 haben
eine minimale Länge B. Danach folgen wieder zwei weitere
Borstenbündel 7 mit maximaler Länge A,
auf welche zwei weitere Borstenbündel 7 mit minimaler
Länge B folgen. Die vorderen Borstenbündel 8 sind
wiederum mit maximaler Länge A vorgesehen. Die weiteren
Borstenbündel 7 und die vorderen Borstenbündel 8 ragen
im Wesentlichen rechtwinklig von der Oberfläche 9 des
Bürstenkopfes 1 ab.
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Die
Borstenbündel 4a, 4b der Borstenbündelpaare 4 haben
eine mittlere Länge. Danach befinden sich die nutzungsseitigen
Enden der Borstenbündelpaare 4 in einem Höhenbereich,
der zwischen den nutzungsseitigen Enden der Borstenbündel 7, 8 mit
maximaler Länge A und nutzungsseitigen Enden der weiteren
Borstenbündel 7 mit minimaler Länge B liegt.
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Die 3 bis 5 zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel. Zur Erläuterung
desselben werden für gleiche Elemente die zuvor in Verbindung
mit der Beschreibung des ersten Ausführungsbeispiels vorgestellten
Bezugszeichen verwendet.
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Das
in den 3 bis 5 verdeutlichte Ausführungsbeispiel
hat elf Borstenbündelpaare 4, die in Erstreckungsrichtung
der Mittellängsachse 3 hintereinander vorgesehen
sind. Mit diesen Borstenbündelpaaren 4 hat das
zweite Ausführungsbeispiel lediglich weitere Borstenbündel 7,
die in zwei parallelen Reihen zwischen den Borstenbündelpaaren 4 und
dem Längsrand 5 im Wesentlichen der Kontur des
Längsrandes 5 folgend vorgesehen sind. Wie bei dem
zuvor diskutierten Ausführungsbeispiel befinden sich die
befestigungsseitigen Enden dieser weiteren Borstenbündel 7 in
Längsrichtung zwischen den befestigungsseitigen Enden der
Borstenbündel 4a, 4b der Borstenbündelpaare 4.
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Die
weiteren Borstenbündel 7 ragen rechtwinklig von
der Oberfläche 9 ab und sind mit minimaler Länge
B verwirklicht. Die Borstenbündel 4a, 4b der
Borstenbündelpaare 4 haben eine maximale Länge
A.
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- 1
- Bürstenkopf
- 2
- Griffstiel
- 3
- Mittellängsachse
- 4
- Borstenbündelpaar
- 4a
- Borstenbündel
- 4b
- Borstenbündel
- 5
- Längsrand
- 6
- Reihe
- 7
- weitere
Borstenbündel
- 8
- vordere
Borstenbündel
- 9
- Oberfläche
- 10
- Borstenfeld
- A
- maximale
Länge
- B
- minimale
Länge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2007/033745 [0003]
- - WO 2007/016802 [0004]
- - EP 0221000 [0005]