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Die Erfindung betrifft eine Montagevorrichtung zur Verbindung eines Zielgeräts mit einer Laufschiene einer Schusswaffe nach dem Oberbegriff des unabhängigen Hauptanspruchs.
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Es ist bekannt, dass Montagevorrichtungen zur Anbringung eines Zielgeräts einer Schusswaffe eingesetzt werden, um Zielgeräte, insbesondere Zielfernrohre, mit der Schusswaffe zu verbinden. Zielgeräte, meist optische Zieleinrichtungen, wie beispielsweise Zielfernrohre, werden in klassischen offenen Visierungen, die aus Kimme und Korn bestehen, beim Schießen auf große Entfernungen vorgezogen. Mit einer gattungsgemäßen Montagevorrichtung erfolgt die Verbindung von Schusswaffe und Zielgerät in der Art, dass die optische Achse des Zielgeräts und die Laufseelenachse der Schusswaffe parallel zueinander verlaufend montiert werden. Zur Montage des Zielgeräts an der Schusswaffe sind aus dem Stand der Technik Vorrichtungen bekannt, welche zur Aufnahme des Zielgeräts zwei ringförmige Halterungen aufweisen, in welchen das bevorzugt tubusförmige Zielgerät aufgenommen ist. Diese zwei ringförmigen Halterungen sind über eine Laufschiene an der Schusswaffe oder aber direkt an der Schusswaffe, bevorzugt am Lauf der Schusswaffe, befestigt.
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Nachteilig an den ringförmigen Halterungen ist es, dass diese Halterungen genau an die äußeren Abmessungen des Zielgeräts angepasst sein müssen und aufwendig mit dem Zielgerät verbunden werden müssen, wobei Beschädigungen des Zielgeräts nicht auszuschließen sind.
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Mit dem Ziel der Vermeidung dieser vorab genannten Nachteile wurden Zielgeräte mit einer Zielgerätschiene entwickelt, welche in Gebrauchslage an der Unterseite des Zielgeräts angeordnet ist. Gattungsgemäß wird im Wesentlichen zwischen zwei Schienenarten unterschieden, nämlich der Zeiss-Schiene und der Swarovski-Schiene. Zielgeräte, insbesondere Zielfernrohre, welche eine Zielgerätschiene aufweisen, sind dem Fachmann auch als Schienengläser bekannt. Diese Zielgeräte mit Zielgerätschiene werden gattungsgemäß von zwei Halterungen aufgenommen, welche einerseits mit der Zielgerätschiene in Eingriff stehen und andererseits über eine Laufschiene an der Schusswaffe befestigt sind oder direkt an der Schusswaffe befestigt sind. Die zwei Halterungen können zwar gemäß einer weiteren gattungsgemäßen Ausführung auch eine gemeinsame, die Halterungen verbindende Platte aufweisen, jedoch nehmen die gattungsgemäßen Montagevorrichtungen, insbesondere aufgrund der beabstandeten Anordnung der Halterungen, einen relativ großen Raum am Lauf der Schusswaffe ein. Nachteilig daran ist neben dem hohen Platzbedarf, auch das Gewicht der gattungsgemäßen Montagevorrichtungen und die Handhabbarkeit, sowohl in montiertem Zustand als auch während der Montage. Zudem führt die hohe Teilevielfalt zu einem erhöhten Aufwand für Lagerung, Transport, Fertigung und Montage.
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Es besteht daher ein großer Bedarf an einer Montagevorrichtung zur Verbindung eines Zielgeräts mit einer Laufschiene einer Schusswaffe, welche einfach zu handhaben ist, kompakte Abmessungen aufweist und auf einfache Art und Weise an der Laufschiene einer Waffe befestigbar ist. Zudem sollte die Montagevorrichtung zuverlässig, hinreichend genau, langlebig und kostengünstig zu fertigen, zu montieren und zu warten sein.
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Diese Aufgabe wird auf überraschend einfache aber wirkungsvolle Weise durch eine Montagevorrichtung zur Verbindung eines Zielgeräts mit einer Laufschiene einer Schusswaffe nach der Lehre des unabhängigen Hauptanspruchs gelöst.
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Erfindungsgemäß ist eine kompakte Montagevorrichtung zur Verbindung eines Zielgeräts mit einer Laufschiene einer Schusswaffe vorgeschlagen, welche als einteilige Baugruppe, umfassend einen Basiskörper und zumindest einen Nutenstein, ausgebildet ist. Zur Verbindung der Montagevorrichtung mit der Laufschiene einer Schusswaffe weist der Basiskörper entlang seiner Längserstreckung eine schusswaffenseitige Längsausnehmung auf, in welcher zumindest ein Rastzapfen angeordnet ist. Zur Positionierung der Montagevorrichtung an der Laufschiene oder der Schusswaffe umgreift der Basiskörper mit seiner schusswaffenseitigen Längsausnehmung die Laufschiene zumindest teilweise. Um das Zielgerät sicher und beschädigungsfrei mit der Montagevorrichtung zu verbinden, weist das Zielgerät eine Zielgerätschiene auf, welche eine entlang der Längserstreckung des Zielgeräts verlaufende Hinterschneidung aufweist, wodurch die den Tubus des Zielgeräts aufnehmenden, meist ringförmigen Aufnahmen gattungsgemäßer Montagevorrichtungen nicht benötigt werden.
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Denn die erfindungsgemäße Montagevorrichtung zur Verbindung eines Zielgeräts mit einer Laufschiene einer Schusswaffe beruht auf dem Grundgedanken, dass der zumindest eine Nutenstein an der zielgerätseitigen Fläche des Basiskörpers angeordnet ist und in die Hinterschneidung der Zielgerätschiene eingreift, und dass der zumindest eine Rastzapfen zur Positionierung des Basiskörpers an der Laufschiene in die Rastausnehmung der Laufschiene eingreift, so dass Montagevorrichtung und Zielgerät einerseits sowie Montagevorrichtung und Laufschiene und/oder Schusswaffe andererseits sicher und wiederholgenau verbunden werden können.
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Der Begriff „Zielgerät“ betrifft im Rahmen der Erfindung jegliche Geräte, die an einer Schusswaffe anbringbar sind und den Schützen unterstützen ein anvisiertes Ziel zu treffen. Dies sind beispielsweise jedoch keineswegs ausschließlich, Kimme und Korn, Diopter, Reflexvisiere oder Zielfernrohre. Die erfindungsgemäße Montagevorrichtung ist insbesondere zur Anbringung von Zielfernrohren mit einer Zielgerätschiene, sogenannte Schienengläser, an einer Schusswaffe geeignet. Hierbei ist bekannten Zielfernrohren gemein, dass diese einen röhrenförmigen Körper, den Tubus, aufweisen, der die optischen Elemente aufnimmt. An diesem Tubus ist erfindungsgemäß an der zur Schusswaffe gerichteten Unterseite die Zielgerätschiene angeordnet.
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Im Rahmen der Erfindung betrifft der Begriff „Zielgerätschiene“ längserstreckte Schienen, welche lösbar oder unlösbar am Zielgerät zur schnellen und wiederholgenauen Montage des Zielgeräts an einer Montagevorrichtung befestigbar sind. Zur Vereinfachung der Montage und der Demontage des Zielgeräts weisen bekannte Zielgerätschienen eine Hinterschneidung auf, deren Längserstreckung entlang der Längserstreckung des Zielgeräts verläuft. Bekannte Ausführungsformen von Zielgerätschienen sind beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, die Zeiss-Schiene und die Swarovski-Schiene.
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Als „Schusswaffe“ ist im Rahmen der Erfindung ein ballistisches Gerät, insbesondere eine Handfeuerwaffe, bezeichnet. Es ist dem Fachmann bekannt, dass Schusswaffen beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, in militärischen Kampfhandlungen, zur Jagd, zur Signalgebung oder im Sport eingesetzt werden. Für einen Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet ist es daher offensichtlich, dass beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, Gewehre, Pistolen oder Revolver Schusswaffen darstellen.
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Im Rahmen der Erfindung betrifft der Begriff „Laufschiene“ eine längserstreckte Schiene, welche lösbar oder unlösbar am Lauf oder Gehäuse einer Schusswaffe zur schnellen und wiederholgenauen Montage von Zubehörteilen befestigt sind. Zur Vereinfachung der Montage und der Demontage von Zubehörteilen an der Laufschiene weisen bekannte Laufschienen teilweise Quernuten, welche quer zur Längserstreckung der Laufschiene an deren Oberseite verlaufen, auf. Die Unterseite der Laufschiene ist der Kontur der Schusswaffe angepasst, um diese auf einfache Art und Weise, beispielsweise durch Verschrauben oder Verkleben, mit der Schusswaffe zu verbinden. Bekannte Ausführungsformen von Laufschienen sind beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, die Weaver-Schiene und die Picatinny-Schiene als weltweit standardisierte Laufschienen.
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Im Rahmen der Erfindung bezeichnet der Begriff „Baugruppe“ einen in sich geschlossenen Gegenstand, der aus mindestens zwei miteinander in Verbindung stehenden Einzelteilen besteht. Dabei ist es Grundgedanke der vorliegenden Erfindung, dass die vorgeschlagene Montagevorrichtung aus lediglich einer Baugruppe besteht und somit wesentlich kompakter ausgebildet ist als gattungsgemäße Montagevorrichtungen, welche aus zumindest zwei voneinander beabstandet angeordneten Baugruppen, den sogenannten Füßen mit Halterungen und je nach Ausführungsform einem die Füße verbindenden Steg bestehen.
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Im Rahmen der Erfindung bezeichnet der Begriff „Nutensteine“ ein Verbindungselement, mittels dessen ein eine Nut aufweisendes Bauteil mit einem weiteren Bauteil verbunden werden kann, indem ein Nutenstein in die Nut eingebracht wird. Nutensteine sind dem Fachmann auch unter der Bezeichnung Nut-Muttern geläufig und können unterschiedliche Abmessungen und Querschnitte aufweisen, wobei deren Querschnitt jedoch regelmäßig an den Querschnitt der Nut, in die sie einzubringen sind, angepasst ist.
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Dem Fachmann ist es bekannt, dass ein „Rastzapfen“ ein Fortsatz eines Bauteils ist, der beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, zylindrisch oder quaderförmig ausgebildet ist. Bevorzugt ist der Rastzapfen weitestgehend komplementär zur Länge, Breite und Tiefe der Rastausnehmungen der Laufschiene ausgebildet.
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Da die Montagevorrichtung als einteilige Baugruppe ausgebildet ist, erfordert die Anbringung der Montagevorrichtung an der Waffe lediglich einen geringen Platzbedarf am Lauf der Waffe, wodurch die Montagevorrichtung auch an kleinen Waffen anbringbar ist und das Gesamtgewicht des Systems aus Waffe, Zielfernrohr und Montagevorrichtung reduziert werden kann. Dies trägt deutlich zur Erhöhung des Bedienkomforts der Waffe und der Handhabung der Montagevorrichtung bei. Vorteilhafterweise kann das Zielgerät lösbar, dadurch, dass der zumindest eine Nutenstein in die Hinterschneidung der Zielgeräteschiene eingreift, und auf einfache Art und Weise mit der Montagevorrichtung verbunden werden. Aufgrund dieser einfachen und lösbaren Art der Verbindung zwischen Zielgerätschiene und Montagevorrichtung kann vorteilhafterweise auf an die Außenabmessungen des Zielgeräts angepasste, meist ringförmige, Aufnahmen für das Zielgerät und die Verklebung des Zielgeräts innerhalb der Aufnahmen verzichtet werden. Dies resultiert einerseits in einem vereinfachten Gebrauch der Montagevorrichtung zum Ausschluss von Montage- und Bedienfehlern sowie andererseits dem Ausschluss von Beschädigungen des Zielgeräts durch Aufnahmeelemente und/oder formschlüssige Verbindungmittel. Zur einfachen Positionierung des Basiskörpers der Montagevorrichtung an der Laufschiene greift der zumindest eine Rastzapfen, welcher lösbar am Basiskörper angeordnet ist, in Rastausnehmungen der Laufschiene ein. Somit kann vorteilhafterweise sowohl eine Positionierung des Zielgeräts gegenüber der Montagevorrichtung als auch eine Positionierung der Montagevorrichtung gegenüber der Schusswaffe erfolgen. Ebenso ist es denkbar, dass der Basiskörper der Montagevorrichtung direkt mit dem Lauf der Waffe verbunden ist. Zudem kann vorteilhafterweise mittels der Ausgestaltung der Montagevorrichtung als einteilige Baugruppe neben der räumlichen Ausdehnung der Montagevorrichtung auf die Teilevielfalt begrenzt und somit Montage- und Fertigungsaufwand reduziert werden.
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Zusammenfassend können mit der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung eine einfache, schnelle und flexible Anbringung sowie ein Austausch eines Zielgeräts erfolgen, wobei eine hohe Wiederholgenauigkeit und gleichmäßige Treffpunktlage gewährleistet ist. Der Augenabstand des Schützen zum Zielgerät lässt sich aufgrund der kompakten Abmessungen der Montagevorrichtung äußerst variabel einstellen und das Gesamtgewicht zudem auf ein Minimum reduzieren. Des Weiteren wird eine hohe Präzision, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit aufgrund der geringen Teileanzahl und der damit einhergehenden geringen Anzahl an Verbindungsstellen sichergestellt. Daher ist die erfindungsgemäße Montagevorrichtung auch kostengünstig zu fertigen, zu montieren und zu warten. Überdies führen das geringe Gewicht und die geringen Abmessungen der vorgeschlagenen Montagevorrichtung dazu, dass diese eine einfache Handhabung und erhöhten Bedienkomfort bei der Montage des Zielgeräts und gleichzeitig eine hinreichende Genauigkeit beim Einsatz der Schusswaffe ermöglicht.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung, welche einzeln oder in Kombination realisierbar sind, sind in den Unteransprüchen dargestellt.
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Im Rahmen der Erfindung ist es als vorteilhaft erkannt worden, wenn der Basiskörper in der zielgerätseitigen Fläche eine zielgerätseitige Längsausnehmung entlang der Längserstreckung des Basiskörpers aufweist, in welcher der zumindest eine Nutenstein angeordnet ist. Durch diese Ausbildung kann die Zielgerätschiene vorteilhafterweise bei der Montage entlang der Längserstreckung des Zielgeräts geführt werden. Dies resultiert in einer vereinfachten Montage des Zielgeräts an der Montagevorrichtung und der Erhöhung der Stabilität der Verbindung zwischen Zielgerät und Montagevorrichtung, insbesondere bei quer zur Längserstreckung des Zielgeräts aufgebrachten Kräften.
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Um die Anbringung des Zielgeräts an der Montagevorrichtung weiter zu vereinfachen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der zumindest eine Nutenstein komplementär zur Hinterschneidung der Zielgerätschiene ausgebildet ist. Dadurch kann der Nutenstein besonders einfach in die Hinterschneidung der Zielgerätschiene eingeführt werden und eine sichere Verbindung gewährleisten.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Zielgerätschiene eine geriffelte Fläche auf, deren Riffeln quer zur Längserstreckung des Zielgeräts verlaufen. Dadurch entsteht eine erhöhte Reibung zwischen Nutenstein und/oder Basiskörper und der Zielgerätschiene, die dazu führt, dass die Stabilität und die Zuverlässigkeit der Verbindung erhöht werden.
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Zudem hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass der zumindest eine Nutenstein und/oder der Basiskörpers eine geriffelte Fläche aufweist, deren Riffeln quer zur Längserstreckung des Zielgeräts verlaufen und/oder komplementär zu den Riffeln der geriffelten Fläche der Zielgerätschiene ausgebildet sind. Bevorzugt weist zumindest eine Fläche des Nutensteins und/oder eine zielgerätseitige Fläche des Basiskörpers eine Riffelung auf. Diese Ausgestaltung führt vorteilhafterweise dazu, die Verbindung zwischen Basiskörper und Zielgerätschiene, insbesondere beim Gebrauch der Waffe, zu stabilisieren und die Kräfte beim Abfeuern der Waffe aufzunehmen. Insbesondere, wenn die Riffeln der Fläche des zumindest einen Nutensteins und/oder der zielgerätseitigen Fläche des Basiskörpers komplementär zu den Riffeln der geriffelten Fläche der Zielgerätschiene ausgebildet sind und diese Riffeln so zueinander ausgerichtet sind, dass sie ineinandergreifen, entsteht eine Verzahnung mit Formschluss, welche eine zusätzliche Sicherung und somit eine stabile Verbindung zwischen Zielgerätschiene und Montagevorrichtung gewährleistet. Zudem kann die zwischen den geriffelten Flächen entstehende Verzahnung dazu benutzt werden, das Zielgerät gegenüber der Montagevorrichtung exakt zu positionieren.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist der zumindest eine Nutenstein einen als T-Stück oder als Prisma ausgebildeten Querschnitt auf, wobei die Ausbildung des Querschnitts des Nutensteins bevorzugt komplementär zur Hinterschneidung der Zielgerätschiene erfolgt. Aufgrund der Ausgestaltung des Nutensteins mit einem T-förmigen oder prismenförmigen Querschnitt kann auf standardisierte Bauteile zurückgegriffen werden und eine hohe Ersatzteilverfügbarkeit gewährleistet werden.
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Zudem hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der zumindest eine Nutenstein eine durchgängige Bohrung und/oder eine durchgängige Gewindebohrung aufweist, so dass der zumindest eine Nutenstein lösbar am Basiskörper der Montagevorrichtung befestigt werden kann. Dies bietet den Vorteil, dass der Nutenstein auf einfache Art und Weise mittels einer Schraubverbindung am Basiskörper angeordnet werden kann, und die Positionierung bzw. der Austausch der Nutensteine schnell und unkompliziert erfolgt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Längsachse des zumindest einen Nutensteins parallel zur Längsachse des Zielfernrohrs ausgerichtet. So kann vorteilhafterweise sichergestellt werden, dass der zumindest eine Nutenstein ohne Verkanten in der Hinterschneidung der Zielgerätschiene bewegt und somit auf einfache Art und Weise positioniert werden kann. Zudem hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn eine Oberseite des Nutensteins parallel zur zielgerätseitigen Fläche des Basiskörpers ausgerichtet ist. Diese Ausrichtung resultiert vorteilhafterweise darin, dass die Zielgerätschiene an der Oberseite des Nutensteins plan zur Anlage kommt und eine ausreichende Auflagefläche zur Abstützung der Zielgerätschiene bildet, was eine sichere und widerstandsfähige Verbindung mit der Montagevorrichtung ermöglicht.
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Um eine möglichst einfach einzustellende und variable Positionierung des Basiskörpers an der Laufschiene und/oder der Zielgerätschiene am Basiskörper zu ermöglichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass der zumindest eine Rastzapfen und/oder der zumindest eine Nutenstein mit einer Schraubverbindung, Bolzenverbindung und/oder einer Klemmhebelverbindung lösbar am Basiskörper befestigbar ist. Die lösbare Verbindung bietet den Vorteil, dass der Rastzapfen und/oder der Nutenstein abgenommen und/oder ausgetauscht werden können und somit eine Anpassung der Montagevorrichtung erfolgen kann, ohne dass die gesamte Montagevorrichtung ausgetauscht werden muss, was die Handhabung wesentlich vereinfacht. Des Weiteren lässt sich eine Schraub- und/oder Bolzenverbindung mit standardisierten Werkzeugen lösen und anziehen, wodurch die Handhabung weiter vereinfacht wird. Die Befestigung des zumindest einen Rastzapfens und/oder des zumindest einen Nutensteins mit einer Klemmhebelverbindung am Basiskörper ermöglicht zudem eine lösbare Verbindung, welche einen werkzeuglosen Zusammenbau und/oder eine werkzeuglose Anpassung der Montagevorrichtung erlaubt. Wie dem Fachmann bekannt ist, lässt sich durch eine Schraub-, Bolzen- und/oder Klemmhebelverbindung eine zuverlässige, einfache und aufwandsarme Verbindung zwischen den zu verbindenden Bauteilen, vorliegend zwischen Basiskörper und Laufschiene sowie zwischen Basiskörper und Zielgerätschiene, realisieren.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist es denkbar, dass der zumindest eine Nutenstein ein Federelement aufweist, welches an der Zielgerätschiene und/oder am Basiskörper zur Anlage kommt. Dadurch kann der Nutenstein lediglich nach Überwindung der Federkraft verschoben werden, wodurch vorteilhafterweise ein unabsichtliches Verschieben des Nutensteins verhindert wird. Grundsätzlich ist es beliebig, welche Federn als Federelemente eingesetzt werden. Besonders bevorzugt werden im Rahmen der Erfindung Blattfedern und/oder mit Kugeln versehene Druckfedern eingesetzt. Im Ergebnis gewährleisten die Nutensteine mit Federelement eine gezielte Verschieb- und Justierbarkeit, ermöglichen eine schnelle und aufwandsarme Montage und Verhindern Montagefehler, indem ein unbeaufsichtigtes Verschieben der Nutensteine verhindert wird.
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Um eine möglichst stabile und sichere Verbindung des Basiskörpers mit der Laufschiene herzustellen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass ein Arretierelement an der Längsseite des Basiskörpers angeordnet ist, welches die Laufschiene zumindest teilweise umgreift. Das Arretierelement ist dabei derart an der Laufschiene angeordnet, dass es diese zumindest teilweise umgreift, und an Basiskörper und Laufschiene fixiert, so dass der Basiskörper sicher und auf einfache Art und Weise an der Laufschiene arretiert ist.
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Erfindungsgemäß hat es sich zudem als vorteilhaft erwiesen, dass das Arretierelement mit einer Schraubverbindung und/oder einer Klemmhebelverbindung lösbar am Basiskörper befestigt ist. Die lösbare Verbindung bietet den Vorteil, dass der Basiskörper und somit die Montagevorrichtung auf einfache Art und Weise von der Laufschiene abgenommen, ausgetauscht und/oder an der Laufschiene positioniert werden kann, wodurch die Handhabung wesentlich vereinfacht wird. Mittels dieser Ausgestaltung können vorteilhafterweise standardisierte Bauteile eingesetzt werden, wodurch die Teilevielfalt begrenzt und der Fertigungs- und Logistikaufwand reduziert werden kann. Zudem lässt sich durch die Schraubverbindung und/oder Klemmhebelverbindung im Zusammenwirken mit dem Arretierelement eine zuverlässige, einfache und kostenarme Arretierung des Basiskörpers realisieren. Darüber hinaus kann die vorgeschlagene Schraubverbindung mit standardisierten Werkzeugen aufwandsarm gelöst und/oder angezogen werden und die Klemmhebelverbindung werkzeuglos betätigt werden.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das Arretierelement und/oder die schusswaffenseitige Längsausnehmung eine Kerbe zum Umgreifen der Laufschiene aufweisen. Um eine platzsparende und zugleich sichere Möglichkeit der Verbindung zwischen Basiskörper und Laufschiene zu gewährleisten, ist die Kerbe entlang der Längserstreckung des Basiskörpers eingebracht und komplementär zur Außenkontur der Laufschiene ausgebildet. Aus dieser Ausgestaltung resultiert der Vorteil, dass der Basiskörper entlang der Längserstreckung der Laufschiene an der Laufschiene beweglich ist, jedoch gegen Bewegungen quer zur Laufschiene gesichert ist und die Kerbe als Führung während der Positionierung des Basiskörpers an der Laufschiene dient.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist der Basiskörper eine Länge zwischen 30 und 100 mm und/oder eine Breite zwischen 15 und 50 mm auf. Bevorzugt weist der Basiskörper eine Länge von maximal 100, 99, 98, 97, 96, 95, 94, 93, 92, 91, 90, 89, 88, 87, 86, 85, 84, 83, 82, 81, 80, 79, 78, 77, 76, 75, 74, 73, 72, 71, 70, 69, 68, 67, 66, 65, 64, 63, 62, 61, 60, 59, 58, 57, 56, 55, 54, 53, 52, 51, 50, 49, 48, 47, 46, 45, 44, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 35, 34, 33, 32, 31 oder 30 mm auf. Der Basiskörper weist zudem bevorzugt eine Breite von maximal 50, 49, 48, 47, 46, 45, 44, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 35, 34, 33, 32, 31, 30, 29, 28, 27, 26, 25, 24, 23, 22, 21, 20, 19, 18, 17, 16 oder 15 mm auf. Somit kann vorteilhafterweise eine Montagevorrichtung mit kompakten Abmessungen und geringem Platzbedarf bei gleichzeitig hinreichend stabiler Befestigung eines Zielgeräts zur Verfügung gestellt werden.
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Um eine möglichst kompakte Bauweise zu erreichen und die Teilevielfalt zu begrenzen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass der Basiskörper über genau einen Rastzapfen mit der Laufschiene verbunden ist und/oder in der zielgerätseitigen Längsausnehmung drei oder vier Nutensteine angeordnet sind. Die Verbindung des Basiskörpers mit der Laufschiene über genau einen Rastzapfen gewährleistet eine hinreichend stabile Verbindung von Laufschiene und Montagevorrichtung bei gleichzeitig geringstmöglicher Teileanzahl und niedrigem Gewicht. Je nach Art des Zielgeräts und der Art der Zielgerätschiene sind in der zielgerätseitigen Längsausnehmung entweder genau drei Nutensteine oder genau vier Nutensteine angeordnet, um wiederum eine hinreichend stabile Verbindung zwischen Zielgerät und Montagevorrichtung zu gewährleisten und gleichzeitig die Teileanzahl und -vielfalt zu minimieren. So ist es denkbar, dass eine Zeiss-Schiene oder eine Swarovski-Schiene mit der Montagevorrichtung über drei oder vier Nutensteine verbunden wird.
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Es wird davon ausgegangen, dass die Definitionen und Ausführungen der oben genannten Begriffe für alle in dieser Beschreibung im Folgenden und beschriebenen Aspekte gelten.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Unteransprüchen. Hierbei können die jeweiligen Merkmale für sich alleine oder zu mehreren Kombinationen miteinander verwirklicht sein. Die Erfindung ist nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt. Die Ausführungsbeispiele sind in den Figuren schematisch dargestellt. Gleiche Bezugsziffern in den einzelnen Figuren bezeichnen gleiche oder funktionsgleiche bzw. hinsichtlich ihrer Funktion einander entsprechende Elemente.
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Im Einzelnen zeigen:
- 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Montagevorrichtung in Ansicht von unten;
- 2 die Montagevorrichtung gemäß 1 in seitlicher Ansicht;
- 3 die Montagevorrichtung gemäß 1 in Ansicht von oben;
- 4 die Montagevorrichtung gemäß 1 in Ansicht von vorne;
- 5 einen Schnitt durch die Montagevorrichtung gemäß 4 an der Schnittlinie B;
- 6 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung in Ansicht von oben; und
- 7 die Montagevorrichtung gemäß 6 in Ansicht von unten.
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1 zeigt eine Montagevorrichtung 01 zur Verbindung eines Zielgeräts mit einer Laufschiene einer Schusswaffe in Ansicht von unten. Die Unterseite des Basiskörpers 02 weist eine schusswaffenseitige Längsausnehmung 04, welche sich entlang der Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 erstreckt, auf. In dieser schusswaffenseitigen Längsausnehmung 04 wird die nicht dargestellte Laufschiene aufgenommen. Zudem ist ein Rastzapfen 06 in der schusswaffenseitigen Längsausnehmung 04 angeordnet, welcher zur Positionierung des Basiskörpers 02 an der Laufschiene in die Rastausnehmungen der Laufschiene eingreift. Der Rastzapfen 06 ist mittels einer nicht dargestellten Schraubverbindung am Basiskörper 02 befestigt und komplementär zur Länge, Breite und Tiefe der Rastausnehmungen der nicht dargestellten Laufschiene ausgebildet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Rastzapfen 06 quer zur Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 angeordnet.
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In der 2 ist die erfindungsgemäße Montagevorrichtung 01 gemäß 1 in seitlicher Ansicht dargestellt. Der Darstellung ist zu entnehmen, dass ein Arretierelement 11 an der Längsseite 12 des Basiskörpers 02 angeordnet ist. Das Arretierelement 11 umgreift die in der, hier verdeckten, schusswaffenseitigen Längsausnehmung des Basiskörpers 02 aufgenommene, Laufschiene zumindest teilweise und ermöglicht eine sichere Verbindung von Basiskörper 02 und Laufschiene. Um eine haltbare und zugleich leicht zu handhabende Verbindung zu gewährleisten ist das Arretierelement 11 mit drei Schrauben, welche das Arretierelement 11 quer zur Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 durchgreifen, befestigt.
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3 zeigt die Montagevorrichtung 01 gemäß 1 in Ansicht von oben. Innerhalb der zielgerätseitigen Ausnehmung 08, welche in die zielgerätseitige Fläche 07 des Basiskörpers 02 eingebracht ist, ist ein Nutenstein 03 angeordnet. Dieser ist mit einer nicht dargestellten Schraubverbindung am Basiskörper 02 lösbar befestigt, wobei eine Schraube in die durchgängige Bohrung des Nutensteins 03, die Nutensteinbohrung 09, eingebracht ist und welche bezüglich der Oberseite 10 des Nutensteins 03 zentriert ist und quer zur Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 verläuft. Die Längsachse sowie die Seitenkanten des Nutensteins 03 sind parallel zur Längsachse des nicht dargestellten Zielfernrohrs und somit auch zur Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 ausgerichtet, und die Oberseite 10 des Nutensteins 03 ist parallel zur zielgerätseitigen Fläche 07 des Basiskörpers 02 ausgerichtet und verläuft plan mit dieser.
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4 zeigt die Montagevorrichtung 01 gemäß 1 in Ansicht von vorne, so dass die Kerbe 13 in der schusswaffenseitigen Längsausnehmung 04 des Basiskörpers 02 zu erkennen ist. Diese Kerbe 13 ist ebenfalls in das hier nicht dargestellte Arretierelement eingebracht, so dass die Kerbe 13 entlang der gesamten Längserstreckung des Basiskörpers 02 verläuft. Diese Kerbe 13 ist komplementär zur Außenkontur der nicht dargestellten Laufschiene ausgebildet, um die Laufschiene zu umgreifen und in der schusswaffenseitigen Längsausnehmung 04 des Basiskörpers 02 zu führen. Sowohl der hier nicht dargestellte Rastzapfen als auch der nicht dargestellte Nutenstein sind lösbar mit dem Basiskörper 02 verbunden und für die vorliegende Darstellung der Ausführungsform gemäß 1 vom Basiskörper 02 demontiert. Die zielgerätseitige Längsausnehmung 08 des Basiskörpers 02, in der der nicht dargestellte Nutenstein angeordnet wird, weist vorliegend einen im Wesentlichen prismatischen Querschnitt auf.
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In der 5 ist eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie B gemäß 4 gezeigt. In den Basiskörper 02 der Montagevorrichtung 01 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel insgesamt fünf quer zur Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 verlaufende Gewindebohrungen, im Rahmen der Erfindung als Basiskörpergewindebohrungen 14a und 14b bezeichnet, eingebracht. Davon sind es vier Basiskörpergewindebohrungen 14a, welche sich von der schusswaffenseitigen Längsausnehmung 04 zur zielgerätseitigen Längsausnehmung 08 erstrecken und der lösbaren Befestigung von genau vier nicht dargestellten Nutensteinen mittels Schraubverbindung dienen. Neben den vier Basiskörpergewindebohrungen 14a zur Befestigung der nicht dargestellten Nutensteine weist der Basiskörper 02 eine Basiskörpergewindebohrung 14b auf, welche sich von der zielgerätseitigen Längsausnehmung 08 zur schusswaffenseitigen Längsausnehmung 04 erstreckt und der lösbaren Befestigung genau eines nicht dargestellten Rastzapfens mittels Schraubverbindung dient.
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6 und 7 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung 01. Dieses Ausführungsbeispiel weist im Wesentlichen die Merkmale des ersten Ausführungsbeispiels auf, mit dem Unterschied, dass in der zielgerätseitigen Längsausnehmung 08 des Basiskörpers 02 genau drei Nutensteine 03, wovon ein Nutenstein 03 gezeigt ist, angeordnet werden können. Der Nutenstein 03 ist in der in die zielgerätseitige Fläche 07 eingebrachten zielgerätseitigen Längsausnehmung 08 angeordnet und mittels einer in die Nutensteinbohrung 09 eingreifenden Schraubverbindung am Basiskörper 02 befestigt. Es ist zu erkennen, dass der Nutenstein 03 derart angeordnet ist, dass die Längsachse des Nutensteins 03 und die Seitenkanten des Nutensteins 03 parallel zur Längsachse des Zielfernrohrs und zur Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 verlaufen. Des Weiteren sind die Oberseite 10 des Nutensteins 03 und die zielgerätseitige Fläche 07 des Basiskörpers 02 so zueinander ausgerichtet, dass diese parallel zueinander verlaufen.
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7 zeigt die Montagevorrichtung 01 gemäß 6 in Ansicht von unten. Dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass auch bei Anordnung von genau drei, hier nicht dargestellten Nutensteinen am Basiskörper 02 die Verbindung mit der nicht dargestellten Laufschiene einer Schusswaffe über genau einen Rastzapfen 06 erfolgt. Dieser ist in der schusswaffenseitigen Längsausnehmung 04 des Basiskörpers 02 quer zur Längserstreckung 05 des Basiskörpers 02 angeordnet, so dass der Rastzapfen 06 in die Rastausnehmungen, der nicht dargestellten Laufschiene, zur Positionierung des Basiskörpers 02 an der Laufschiene eingreifen kann.